Meine Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund hat bewiesen, dass man auch mit diesen Anhörungsfristen tatsächlich eine fundierte Stellungnahme vorlegen kann. Die haben wir am 21. Juni im Innenausschuss abgewogen und haben daraufhin noch mal in der Beschlussempfehlung Änderungen zu unserem Änderungsantrag vorgenommen. So ist doch das richtige Verfahren. Der Gemeinde- und Städtebund muss sich mit 849 Mitgliedsgemeinden auseinandersetzen. Der Landkreistag mit seinen 17 Mitgliedern sah sich außerstande. Das muss man bewerten, aber es gibt ein Recht auf Anhörung, keine Pflicht, sich inhaltlich zu äußern.
Meine Damen und Herren! Herr Fiedler, Sie sagen hier, Ihr Vorschlag für das fakultative Referendum, dort wollen Sie Unterstützung. Wir haben es in den Ausschuss überwiesen. Ich weiß überhaupt nicht, warum Sie sich hier jetzt erneut als Opfer darstellen. Das ist doch immer die Aufgabe dieser wunderbaren Truppe hier drüben. Wollen Sie denen jetzt nacheifern? Das wird doch nicht gelingen. Wir werden uns im Ausschuss ordnungsgemäß damit beschäftigen. Ich persönlich finde diesen Vorschlag einen guten Ansatzpunkt. Die Frage ist nur, ob sie wirklich dabei bleiben oder nur jetzt im Zusammenhang mit der Gebietsreform so etwas aufrufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend auch noch einmal zu dem Vorwurf „zu geringe Bürgerbeteiligung“ – ich versuche es noch einmal, Herr Fiedler, nur für die Öffentlichkeit –: Wir werden die Kommunalordnung so ändern, dass Bürgerinnen und Bürger gerade im Prozess der Gebietsreform, der Neugliederung, alle Optionen der Beteiligung haben. Erstens, wir eröffnen die Möglichkeit, dass der Gemeinderat, wenn er sich nicht sicher ist, dass sein Beschluss zur Neugliederung durch die Bürger mitgetragen wird, im Rahmen eines Ratsbegehrens die Entscheidung der Bürgerschaft überlässt. Das haben Sie in 24 Jahren Regierungsverantwortung nicht hinbekommen.
Wir vereinfachen das Verfahren, mit einem Bürgerbegehren einen Gemeinderatsbeschluss aufzuheben, also den umgekehrten Fall. Wenn ein Gemeinderat beschließt und Bürgerinnen und Bürger meinen, dieser Beschluss ist nicht im Interesse der Bürgerschaft, wird das auch ermöglicht. Da sind nur drei Antragsteller erforderlich, die müssen 7 Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten sammeln. Niedrigere Hürden gibt es überhaupt nicht. Dann findet wieder ein Bürgerentscheid statt. Dann muss natürlich der Gemeinderat für seine Position werben. Aber erzählen Sie doch hier nicht, dass es angeblich keine Bürgerbeteiligung gibt. Das ist doch völliger Blödsinn.
Darüber hinaus ist es doch geübte Praxis bei jedem Neugliederungsgesetz, dass jede freiwillige Maßnahme auch eines Gesetzes und einer sechswöchigen Auslegung in den beteiligten Gemeinden bedarf. Dort können Bürgerinnen und Bürger Anregungen vorgeben.
Herr Fiedler war in der Vergangenheit selbst daran beteiligt, dass wir im Innenausschuss bei freiwilligen Neugliederungen mit erheblichen Bürgerbedenken die Reißleine gezogen haben. Da ging es in manchen Fällen nur um den Gemeindenamen, wo die Bürgerinnen und Bürger gesagt haben, dass sie damit nicht einverstanden sind. Da haben wir eine Sache herausgenommen und haben gesagt, dass, wenn so viele Bürgerinnen und Bürger Einwendungen vornehmen, dann das Prinzip der Freiwilligkeit nicht mehr gegeben ist. Also Sie wissen es doch selbst und trotzdem erzeugen Sie hier ein Konstrukt, als würde Rot-Rot-Grün bei dieser Frage Bürgerinnen und Bürger bzw. die Öffentlichkeit nicht mal auch nur ansatzweise mit reinnehmen.
Eine allerletzte Bemerkung zu Ihren Anmerkungen „Verwaltungsgemeinschaften“, dass wir es also eröffnen, dass die Mitgliedsgemeinden selbst entscheiden: Verwaltungsgemeinschaft ist nur die Wahrnehmung von Verwaltung, gemeinschaftlich. Schwerpunkt sind die Gemeinden. Natürlich müssen die Gemeinden selbst entscheiden können, was sie machen, unabhängig von der Verwaltungsgemeinschaft. Wir wollen die gemeindliche Ebene stärken. Insofern ist das, was Rot-Rot-Grün hier vorgeschlagen hat, nur konsequent. Danke.
Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/ 2134 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Stimme von Herrn Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Die Stimmenthaltungen bitte. Stimmenthaltungen aus den Reihen der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2345. Hier wurde mir signalisiert, dass es zu einzelnen Punkten, und zwar zu den Ziffern 2, 4, 5, 6 und 7, separate Abstimmungen, und zwar namentlich, geben soll.
Ich rufe jetzt auf die Abstimmung zu Ziffer 2 des Antrags in der Drucksache 6/2345. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. – Haben alle ihre Stimme abgegeben? Es regt sich kein Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung. – Wir haben ein Ergebnis der Abstimmung zu Drucksache 6/2345, Ziffer 2. Es wurden 89 Stimmen abgegeben, davon 34 Jastimmen, 47 Neinstimmen, 8 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf die Abstimmung zu Ziffer 4 des Änderungsantrags in der Drucksache 6/2345. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. – Hat jeder seine Stimme abgeben können? Es gibt keinen Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Es gibt ein Ergebnis zur Abstimmung zu Ziffer 4 des Antrags in der Drucksache 6/2345. 89 Stimmen wurden abgegeben, 34 Jastimmen, 47 Neinstimmen und 8 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf den Antrag wiederum in der Drucksache 6/2345, die Ziffer 5, und bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. – Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Wir haben ein Ergebnis in der Abstimmung zu Ziffer 5 des Antrags der CDU-Fraktion: 89 abgegebene Stimmen, 34 Jastimmen, 47 Neinstimmen und 8 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ziffer 6 des Antrags in Drucksache 6/2345. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Wir haben ein Ergebnis zur Abstimmung über die Ziffer 6 des Änderungsantrags der CDU-Fraktion in Drucksache 6/2345: 89 abgegebene Stimmen, 34 Jastimmen, 47 Neinstimmen und 8 Enthaltungen
(namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer 7 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2345. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Es gibt ein Ergebnis der Abstimmung zu Ziffer 7 des Antrags in der Drucksache 6/2345. Es wurden 87 Stimmen abgegeben, 34 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 8 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 5). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die restlichen Punkte aus dem Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/2345. Sicherheitshalber zähle ich sie Ihnen noch mal auf, damit es da keine Unklarheiten gibt. Das sind die Ziffern 1, 3, 8, 9, 10, 11 und 12 des Antrags. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Und die Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen aus den Reihen der AfDFraktion. Das Stimmverhalten vom Abgeordneten Krumpe habe ich nicht gesehen. Zustimmung?
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/2344 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die eben erfolgten Änderungsanträge. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion, der AfD und des Abgeordneten Gentele. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2000 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/2344. Da
für wurde namentliche Abstimmung von der CDUFraktion beantragt. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe, es regt sich kein Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung. – Es gibt ein Ergebnis zur Abstimmung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/2000. Es wurden 89 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 47, mit Nein 42, es gab keine Enthaltungen (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 6). Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir dokumentieren das in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das ist Zustimmung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe.
Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine Erklärung gemäß § 45 der Geschäftsordnung abgeben. Ich habe selbstverständlich mit Nein gestimmt, da ich den Gesetzentwurf, der eine Gebietsreform vorsieht, in dieser Art und Weise ablehne. Aber ich habe auch aus weiteren materiellen und formellen Gründen mit Nein gestimmt. Der materielle Gesichtspunkt dabei ist: Ich habe das nur selten erlebt, dass in einer solchen Art der Missachtung mit Argumenten und Fragen umgegangen wurde,
sowohl hier im Hohen Haus als auch insbesondere bei Informationsveranstaltungen draußen durch den zuständigen Ressortminister, sodass man hier nur mit Nein stimmen kann. In formeller Hinsicht empfinde ich es als empörend, dass uns bis zur jetzigen Minute weder die Protokolle über die Anhörung vom 09.06. noch die Protokolle über die Auswer
tung der Anhörung im Innenausschuss vorliegen – in gedruckter Form oder in elektronischer Form im Abgeordneteninformationssystem. Ich verfolge seit 25 Jahren – auf Seite der Exekutive und jetzt auf Seite der Legislative – das parlamentarische Geschehen hier in Thüringen; bei einem so wichtigen Gesetzesvorhaben habe ich das noch nicht erlebt.
Wir kommen jetzt zu Abstimmungen zu den eingereichten Entschließungsanträgen, zunächst zu dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2217. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt, das bleibt auch so. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfD und des Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Antrag angenommen.