Aber auch in Thüringen haben wir einige Baustellen. Wir müssen ernsthaft an Konzepten arbeiten, die dafür sorgen, dass die Ausbildung im Gastgewerbe wieder attraktiver wird. Wir müssen uns fragen, wie wir vor allem für junge Leute den ländlichen Raum wieder attraktiver machen, um sicherzustellen, dass auch kleine Dorfgaststätten wieder einen Nachfolger finden. Im Endeffekt gibt es natürlich noch weitere Probleme, auf die ich jetzt nicht eingehen möchte. Zum Beispiel muss man, wenn man mehr Investitionen fordert, auch sicherstellen, dass die Gastronomen bei Banken überhaupt Kredite kriegen. Wie man von Herrn Bühl auch gehört hat: Bei 174.000 Euro durchschnittlichem Umsatz und 13.000 bis 15.000 Euro Verdienst sind keine Investitionen möglich. Das muss man sich genau überlegen.
Man muss auch als Gesetzgeber die Gastronomie irgendwie unterstützen, wenn man sie erhalten will. Sonst sehe ich da schwarz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, zuerst möchte ich Herrn Staatssekretär Maier sehr danken für seinen sehr ausführlichen Bericht, aber besonders auch dafür,
dass er sich hier auch einen persönlichen Eindruck von der Situation gemacht hat und nicht nur sozusagen von zu Hause gesprochen hat, sondern vor Ort war. Wenn er hier und da an den gastronomischen Einrichtungen Kritik geübt hat, denke ich, sollten die Gastronomen das positiv sehen, als Anlass, um vielleicht darüber nachzudenken, wie sie ihre Qualität verbessern können. So habe ich das auch verstanden, dass er das ausschließlich im guten Sinne meint.
tensiv auseinandergesetzt. Ich denke, sowohl der Bericht der Landesregierung im Ausschuss als auch der heutige Sofortbericht haben gezeigt, dass die Landesregierung und die Regierungskoalition dieses Thema sehr ernst nehmen. Besonders für kleine und mittlere Betriebe, wie es viele Hotels und Gaststätten sind, stellen bürokratische Auflagen mitunter eine erhebliche Belastung dar. Der Bundesverband deutscher Hotels und Gaststätten, DEHOGA, spricht hier pathetisch von einem bürokratischen Spießrutenlauf. Er nennt hier einige Beispiele, die ich Ihnen hier benennen möchte, beispielsweise „Dokumentation der Untersuchung, Reinigung und Desinfektion des Betriebes, seiner Anlagen und technischen Einrichtungen“ oder „Dokumentation der nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte“, „Dokumentation der Reinigung von Getränkeschankanlagen“, die Bescheinigung des Gesundheitsamts samt „Dokumentation einer betriebsinternen Belehrung der Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz“, die „Dokumentation der Unterweisung zum Arbeitsschutz“ und jede Menge mehr, unter anderem natürlich auch die „Dokumentation zur täglichen Arbeitszeit“ und „Dokumentation von Allergenen nach der vorläufigen deutschen Lebensmittelinformationsergänzungsverordnung“.
Es steht außer Frage, dass diese Maßnahmen für sich genommen sinnvoll und notwendig sind. In ihrer Gesamtheit stellen sie jedoch auch eine Belastung und einen Wettbewerbsnachteil dar. Schon deshalb muss unsere Maxime lauten, wo immer es um Prüf- und Dokumentationspflichten geht: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Dies bedeutet für uns, konkrete Hinweise von Hotel- und Gaststättenbetrieben aufzugreifen und zu hinterfragen, ob Auflagen verschlankt werden können. Es bedeutet aber auch anzuerkennen, dass bestimmte Dokumentationspflichten im Bereich des Gesundheitsschutzes oder des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeitdokumentation richtig und notwendig sind, um geltendes Recht durchzusetzen. Deshalb stellen wir fest: Bürokratieabbau, der zulasten von Gesundheitsschutz und Arbeitnehmerrechten geht, darf es nicht geben!
Sehr geehrte Damen und Herren, letztlich resultieren viele bürokratische Pflichten aus dem Bundesrecht, dem Bundesmeldegesetz, dem Bundesbeherbergungsstatistikgesetz oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz, um hier einige Beispiele zu nennen. Das bedeutet, dass diese Gesetze auch in Bundesländern umgesetzt werden müssen, in denen eine höhere Wertschöpfung der Gastronomie generiert wird. Der Bürokratieabbau allein kann deshalb schwerlich der einzige Hebel sein, um die Thüringer Gastronomie zukunftsfähig zu machen. Aus unserer Sicht greift der Antrag der CDU da zu
Wir haben deshalb weitere Aspekte im Sinn. Da wäre zum einen der Generationswechsel, der in den kommenden Jahren in Gastronomie- und Hotelbetrieben ansteht. Viele heutige Betreiber haben nämlich niemanden, der ihr Unternehmen weiterführt. Das ist nicht nur für die touristische Attraktivität ein Problem, sondern auch für unsere Dörfer und Kleinstädte, in denen Gaststätten nicht selten das Zentrum des gesellschaftlichen Lebens sind. Ich freue mich, dass es oftmals junge Gastronomen gibt, die das Potenzial unseres Landes erkennen und hier den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Insbesondere für diese Menschen brauchen wir gebündelte Beratungsangebote aus einer Hand und speziell zugeschnittene Förderungsinstrumente, sowohl für Neugründung als auch für die Finanzierung von Investitionen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen. Weiterhin gilt es, den Bedarf an Fachkräften in der Gastronomie zu sichern. Besonders nachteilig wirkt sich hier das jahrelang gepflegte Image vom Niedriglohnland Thüringen aus. Es ist gut, dass diesbezüglich schon unter dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium in der letzten Landesregierung ein Umdenken stattgefunden hat, denn nur mit gutem Lohn für gute Arbeit können wir langfristig Fachkräfte binden.
Auch Flüchtlinge, die in Thüringen eine neue Heimat gefunden haben, werden dazu beitragen, den Fachkräftebedarf in der Gastronomie zu befriedigen.
Hier gilt es, die Angebote zum Spracherwerb zu intensivieren. Wichtig ist, dass wir uns im hart umkämpften Tourismusmarkt von anderen abheben können. Gemessen am noch immer anhaltenden Trend zum Kurzurlaub hat Thüringen aufgrund der zentralen Lage sogar Vorteile. Um diese Vorteile zu nutzen, muss die Thüringer Gastronomie kreativer und besser sein als ihre Mitbewerber. Deswegen gilt es, das gastronomische Angebot qualitativ zu verbessern und innovative Konzepte gezielt zu fördern. Dazu gehört auch, die Digitalisierung voranzutreiben und die Zusammenarbeit von Kommunen, Gastronomen und anderen touristischen Akteuren gezielt zu fördern.
Sehr geehrte Damen und Herren, das sind nur einige Handlungsfelder, um das Thüringer Gastgewerbe zukunftsfähig zu machen. Weitere haben die Koalitionsfraktionen im Ihnen vorliegenden Alternativantrag aufgegriffen. Der Antrag der CDU und der Alternativantrag sollen an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen werden. Ich
freue mich schon auf die dortige Diskussion und das gemeinsame Ziel im Sinne guter Ergebnisse für die Thüringer Gastronomie. Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, „Thüringer Gaststättengewerbe zukunftsfähig gestalten – Bürokratie abbauen“, so lautet der Antrag der CDU-Fraktion. „Zukunftsfähig gestalten“ hört sich immer gut an. Darunter kann man alles verpacken, was man sich so vorstellt oder ausmalen mag. Da muss man nicht besonders konkret werden. Doch wer gestaltet hier und was soll gestaltet werden? Das wird aus dem Antrag nicht ganz klar. Ja, ich glaube, meine Damen und Herren, die Zukunft des Gastgewerbes soll es sein, was hier gestaltet werden soll. Dazu noch der Abbau der Bürokratie – auch immer gut, das kann man immer fordern. Das wird besonders ganz weit außen rechts immer gern gefordert, auch hier eine hehre Forderung, die sich immer und an jeder Stelle erneut gut verkaufen lässt. Ich glaube, da gibt es auf der Seite maximale Vorstellungen, ich fasse die einmal zusammen: Das heißt, wir pfuschen euch nicht mehr ins Handwerk. Macht ihr mal, wie ihr wollt. Es wird schon irgendwas dabei herauskommen und das ist bestimmt gut fürs Geschäft. Ich glaube aber, „Unternehmen“ heißt auch, etwas unternehmen zu wollen, etwas verändern zu wollen, Kreativität hineinzustecken in das Unternehmen, das man hat, es zukunftsfest zu machen. Das ist keine staatliche Aufgabe, das ist die Aufgabe als Unternehmer. Das können wir begleiten, dazu sind wir bereit. Ich glaube, das zeigt auch unser Alternativantrag.
Aber im Ernst: Wie sieht es momentan eigentlich im Gaststättengewerbe aus? Wir haben schon mehrfach gehört, das Gaststättengewerbe ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Wirtschaft. Das sehe ich auch so. Ich versuche einmal, den Weg über ein paar Zahlen zu beschreiben: In der letzten ausführlichen Veröffentlichung des Thüringer Landesamts für Statistik weist dieser Bereich 5.328 Unternehmen thüringenweit auf. Das geht los von dem Kleinstfamilienunternehmen im Nebenerwerb bis hin zur großen Hotelkette. Die Anzahl der Beschäftigten beträgt 32.555, der Gesamtumsatz der Branche liegt bei knapp über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Damit nicht gleich die Zwischenfrage kommt: Das ist der Stand der Zahlen von Ende 2014 im Frei
staat. Seitdem hat es natürlich eine Entwicklung gegeben und der Trend seit 2014 sieht so aus: Der Umsatz im Bereich der Beherbergung ist gestiegen, der Umsatz im Gastgewerbe ist leicht gestiegen und die Anzahl der Beschäftigten ist leicht gesunken. Die Unternehmen des Thüringer Gastgewerbes setzen nach vorläufigen Ergebnissen des Thüringer Landesamts für Statistik – das haben wir eben auch gehört – real im ersten Halbjahr 2016 0,2 Prozent weniger um, aber preisbereinigt, also nominal, hat es ein Umsatzplus von 1,7 Prozent gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen könnte man jetzt sagen: Worüber reden wir eigentlich, ganz so schlecht scheint es dem Gewerbe über alles hinweg nicht zu gehen? Man könnte vielleicht sagen: Die scheinen auf halbwegs gesicherten Füßen zu stehen. Einzelfälle haben wir beschrieben bekommen, wo es offensichtlich anders aussieht. Diese Zahlen können natürlich nicht das Umfeld kleiner und mittlerer Unternehmen beschreiben. Die betrieblichen Anforderungen, auch das haben wir schon mehrfach gehört, berühren Verordnungen und Gesetze auf Landes- und Bundesebene. Da kommen wir schon in den Bereich der Schwierigkeiten, die wir als Bündnis 90/Die Grünen mit dem Antrag der CDU haben, denn der ist so formuliert, da gibt es vage den Ansatz von Bürokratieabbau, dem Vermischen von Zuständigkeiten der Landes- und Bundesebene. Auf der Bundesebene – würde ich sagen, liebe Kollegen der CDU – haben Sie potente Vertreter, sprechen Sie die direkt an; wir versuchen das auch. Beim postulierten Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes wird die Sache langsam kritisch und bei der Infragestellung des Mindestlohns werden wir als Bündnis 90/Die Grünen auch nicht mitgehen.
Insgesamt werden wir, Bündnis 90/Die Grünen, den Eindruck nicht los, als dass es sich bei dem vorliegenden Antrag der CDU lediglich um ein „Wir reden auch einmal über das Gaststättengewerbe, das kommt immer gut an“ handelt.
Aber um einmal darauf zurückzukommen: Was hat sich beispielsweise seit der Einführung des Mindestlohns verändert? Uns wird entgegengehalten: Da gehen die Arbeitsplätze verloren, es wird alles teurer, das Arbeiten wird schwieriger. Die Einführung des Mindestlohns zeigt keine negativen Auswirkungen auf das Gaststättengewerbe, wenn man sich die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen anschaut. So hat es in Erfurt eine Zunahme im Bereich der Beschäftigten gegeben. Dort sind es rund 6 Prozent gewesen. In Gera ist es ebenfalls zu einem Anstieg der Beschäftigtenzahlen gekommen von 9,5 Prozent, in Suhl gar um 12 Prozent und in Eisenach immerhin auch um 4 Prozent. Die Einfüh
Allerdings – auch darauf möchte ich eingehen – sind die Rahmenbedingungen gerade in den Regionen abseits der Thüringer Städtekette schlicht und ergreifend andere und deutlich differenzierter zu betrachten. Hier befindet sich das Thüringer Gaststättengewerbe in einem noch immer anhaltenden Strukturwandel. Dieser ist nicht erst vor zwei Jahren angeschoben worden oder eingetreten und er wird von zahlreichen Faktoren bestimmt. Einige wenige möchte ich hier aufführen. Ich werde meine Liste abkürzen, vieles ist nämlich schon gesagt worden. Es ist die Unternehmensnachfolge: Wenn ich keinen habe, der mein Unternehmen weiterführen will, werde ich irgendwann aufhören zu investieren. Das ist so. Aber auch grundsätzlich herrscht eine mangelnde Investitionsbereitschaft. Es gibt einen Attraktivitätsverlust, es werden schlicht und ergreifend heute erwartete Standards, die von Gästen gesetzt werden, nicht eingehalten. Das Ignorieren neuer Kundengruppen: Wir sind nicht mehr in den Anfängen der 90er-Jahre, da sind 25 Jahre ins Land gezogen. Wenn man durch den Thüringer Wald geht, sieht man an vielen Stellen, das ist ein Revival, das ist ein Zurück-an-die-Wurzeln-Gehen, aber das ist nicht heute, das ist 1990 oder noch älter. Aber auch das gibt es nicht mehr oder nicht vernünftig. Es wird abseits der Städtekette das Kooperieren über Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich nicht sonderlich großgeschrieben.
Das Letzte, was ich noch aufführen will, ist das unsägliche Fokussieren auf: Ich muss mein Angebot möglichst billig machen! Da sage ich bewusst nicht „preiswert“, sondern es ist billig, denn es ist nicht den Preis wert, den man zahlen muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Liste ist sicherlich nicht abschließend. Weitere Punkte sind aufzunehmen. Ausbildung, Ausbildungsinhalte – das ist auch schon gesagt worden. Auch die Auflagen und Verordnungen sind sicherlich auf Ihre Doppelung hin zu überprüfen.
Ja, werte Kollegen der CDU, 27 Einzelvorschriften und Normen scheinen auf den ersten Blick eine gewaltige Bürde zu sein. Doch – und diese Frage muss ich mir an dieser Stelle auch stellen – warum in Gottes Namen haben Sie sich nicht in den zurückliegenden 20 Jahren dafür in gleichem Maße eingesetzt, diese Vorschriften, diese Gesetze, an denen Sie maßgeblich mitbeteiligt waren, die Sie maßgeblich hätten beeinflussen können, schon zu dem damaligen Zeitpunkt so zu gestalten, dass diese Unternehmen, von denen Sie heute sprechen, auch heute vernünftig arbeiten können? Aber das ist natürlich vollkommen klar, in der Opposition
kann man sich schnell mit den Vertretern der IHK treffen, man kann ein offenes Ohr für die Unternehmen und die Betreiber der Gaststätten haben.
Aber ich erinnere einmal ganz vorsichtig daran, als wir auf einer Veranstaltung der IHK gewesen sind, da wurde dieses Mantra genauso vorgetragen und der Kommentar war sehr knapp und knackig an der Stelle: Jetzt seid mal ruhig, das habt ihr selbst mit verbockt!
Ich kann diese Unruhe schon verstehen. Es ist Ihre Klientel, auf die Sie ansprechen. Wir werden uns der Herausforderung stellen und ich beantrage für unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Überweisung beider Anträge an die entsprechenden Ausschüsse. Vielen Dank.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Ich frage jetzt: Wird die Fortberatung des Sofortberichts im Ausschuss mit beantragt – das hat niemand gesagt –?