Gibt es den Wunsch auf Begründung durch die Landesregierung? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache. Gibt es den Wunsch auf Wortmeldungen zu diesem Punkt? Das sehe ich auch nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen aus den Reihen der AfDFraktion. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Sitzungsbeginn ist 13.35 Uhr.
Entschuldigung, ich habe mich vertan. Der Antrag ist selbstverständlich mit übergroßer Mehrheit angenommen. Das nur noch mal zur Vervollständigung. Ich bitte um Entschuldigung. Also jetzt Mittagspause bis 13.35 Uhr.
Die Mittagspause ist um. Ich hoffe, Sie haben sich alle stärken können. Alle nicht Anwesenden scheinen sich noch zu stärken. Entsprechend der Verständigung im Ältestenrat rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 29 auf, die Aktuelle Stunde. Ich würde mich freuen, wenn die eine oder andere Fraktion vielleicht noch mal den einen oder anderen überzeugt, dass die Sitzungsteilnahme lohnenswert ist. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Für meine fraktionslosen Kollegen beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Fünf Jahre NSU-Aufklärung in Thüringen – ist das staatliche Aufklärungsversprechen eingelöst?“
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Woche ist es fünf Jahre her gewesen, dass der NSU aufgedeckt wurde. Es brannte ein Wohnmobil in Eisenach-Stregda. Dort wurden zwei Leichen aufgefunden, die später als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt identifiziert wurden. Dann wurden relativ bald Waffen gefunden, die als Dienstwaffen von Michèle Kiesewetter, die in Heilbronn erschossen worden ist, und eines Kollegen identifiziert wurden. Danach gab es Bekennervideos und es führte dazu, dass eine der schlimmsten Verbrechensserien der Nachkriegszeit aufgedeckt worden ist: die Morde an neun Opfern mit Migrationshintergrund und einer Polizistin, Sprengstoffanschläge, Banküberfälle. Und wir wissen bis heute nicht, ob vielleicht auch noch weitere Taten auf das Konto dieses Trios gehen. Das Entsetzen war groß, weil man ja sehr lange in falscher Richtung ermittelt hatte. Es folgte dann natürlich auch ein entsprechendes Erschrecken in der Politik und ein entsprechendes Versprechen, mit Hochdruck an der Aufklärung zu arbeiten. Am 25. Februar 2012 fand die zentrale Gedenkfeier für die Opfer des NSU statt. Die Bundeskanzlerin hat auch dort das Wort in einer langen Rede genommen und sagte Folgendes: „Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.“ In der letzten Woche äußerte Bundesjustizminister Heiko Maas: „Dass Rechtsextreme, der NSU, über ein Jahrzehnt lang mordend durch die Lande gezogen sind und wir nicht in der Lage gewesen sind, dies zu stoppen und die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen, ist nichts anderes als ein großes Staatsversagen.“
Das Wort „Staatsversagen“ haben wir häufig gehört, auch das Wort „Behördenversagen“. Die Bürgerinnen und Bürger fragen allerdings: Wer verbirgt sich denn hinter diesem Großbegriff? Kann man denn Schuld und Versäumnisse auch persönlich zuordnen? Denn vor einer Therapie erfolgt bekanntlich die Diagnose – das ist in der Medizin so. Die Diagnose in der Politik heißt „Aufklärung“. Und dieser Aufklärung haben wir uns in Thüringen ja auch recht bald in unserem Untersuchungsausschuss verschrieben.
„Die Mauer des Schweigens“, unter diesem Titel läuft in diesen Tagen ein Theaterstück in München über die NSU-Aufklärung bzw. die nicht gehaltenen Versprechen. Der Titel „Die Mauer des Schweigens“ wurde deswegen gewählt, weil den Opfern vorgeworfen worden ist, eine Mauer des Schweigens um eine angebliche Tatbeteiligung zu errichten. Heute richtet sich dieser Vorwurf an die Behörden. Das Aufklärungsversprechen – das müssen wir klar sagen – ist bis heute nicht eingelöst worden oder nur sehr rudimentär.
Nur eine Woche nach dem 04.11.2011, am 11.11.2011, fand sich ein Herr Lothar Lingen im Bundesamt für Verfassungsschutz dazu bereit, Akten zu schreddern; die sogenannte Aktion „Rennsteig“ war der Hintergrund. Dort ging es um V-Leute, die in Thüringen eingesetzt worden waren, um rechtsextremistische, verfassungswidrige Aktivitäten aufzudecken. Er hat mittlerweile zugegeben – auch schon 2014 in einer offiziellen Vernehmung durch den Generalbundesanwalt, die öffentlich bekanntgeworden ist –, dass er dies vorsätzlich getan hat, weil er nämlich davon ausgegangen war: Wenn herauskäme, dass sich so viele Leute im Umfeld des NSU befunden hätten, dann käme ja zu Recht die Frage auf, dass man doch etwas von diesen schweren Verbrechen gewusst haben müsste. Da habe er sich gedacht, wenn die Papiere nicht mehr da sind, kann man nicht mehr in ihnen stöbern. Ich erzähle diesen Fall deswegen, weil heute bzw. morgen die Verjährung für diesen Vorgang abläuft, denn der Beamte Lothar Lingen hat nach meiner festen Überzeugung hier eine Straftat begangen; es ist der sogenannte Verwahrungsbruch – er hat Urkunden vernichtet, die ihm dienstlich anvertraut worden sind. Ich arbeite derzeit – gestern und heute – mit Hochdruck daran, die Staatsanwaltschaft Köln zu überreden, Ermittlungen gegen diesen Herrn aufzunehmen – was sie bisher abgelehnt hat –, um die Verjährung dieser Straftat zu verhindern. Es kann nicht sein, dass es in die Verjährung läuft und dann ab morgen dieser Mann gar nicht mehr belangt werden kann.
Die Tochter des ersten Mordopfers des NSU, Enver Simsek, hat mittlerweile unser Land verlassen – ein sehr trauriger Befund. Die Kanzlerin hat damals weiter gesagt: „Gleichgültigkeit und Unachtsamkeit stehen oft am Anfang eines Prozesses der schleichenden Verrohung des Geistes. Aus Worten können Taten werden. Der irische Denker Edmund Burke hat einmal gesagt“ – die Kanzlerin hat ihn zitiert –: „‚Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.‘ Ja, Demokratie lebt vom Hinsehen, vom Mitmachen. Sie lebt davon, dass wir alle für sie einstehen, Tag für Tag und jeder an seinem Platz.“ Die Einhaltung des vor fünf Jahren gegebenen Aufklärungsversprechens, liebe
Ich möchte hier allen danken, die daran arbeiteten und es auch weiterhin tun. Wir sind viele und werden das in uns gesetzte Vertrauen weiter rechtfertigen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin erst mal der SPD-Fraktion dankbar, dass sie dieses Thema heute zur Aktuellen Stunde erklärt hat. Frau Kollegin Marx ist schon darauf eingegangen, was vor fünf Jahren in Eisenach-Stregda passiert ist, dass sich der Untersuchungsausschuss hier in Thüringen unmittelbar danach gebildet hatte, nach dem Auffinden der Toten im Wohnmobil, aber nicht nur der Toten, sondern auch der Waffen, die dort aufgefunden wurden. Unmittelbar danach hat der Landtag die Entscheidung getroffen, hier tiefgründig einzusteigen, um zu klären, was da eigentlich passiert ist. Das war zu der Zeit noch gar nicht abschätzbar, was da auf uns zukommt. Der Untersuchungsausschuss wurde in diesem Haus damals von allen Fraktionen gegründet und er hat in der letzten Legislatur umfangreiche Arbeit geleistet. Nicht zuletzt zeigt ja der Abschlussbericht, wie intensiv die Arbeit war und – was zu der Zeit noch lange nicht abschätzbar war – wie umfangreich das war, was da alles auf uns zugekommen ist bzw. was sich da offenbart hat. Und zu dem Thema heute, ob die Aufklärung erfolgt ist, muss an der Stelle gesagt werden: Das ist nicht der Fall. Wir haben sie noch nicht aufklären können. Das zeigt auch die Tatsache, dass auch in dieser Legislaturperiode ein erneuter Untersuchungsausschuss gebildet wurde. Trotz intensiver Arbeit der zurückliegenden fünf Jahre in der letzten Legislaturperiode konnte nur ein Teil aufgearbeitet werden. Aber ich muss an der Stelle auch sagen: Man hat die Sache in Thüringen schon von Anfang an ernst genommen und sie wurde auch ernsthaft betrieben, von allen Fraktionen und nicht zuletzt auch vom Innenministerium. Das will ich an der Stelle auch sagen: Unser Innenminister Geibert hat damals unverzüglich alle Akten vorgelegt. Und wenn wir uns daran erinnern wollen, hat er auch Unterlagen ungeschwärzt an den Un
tersuchungsausschuss des Bundes herausgegeben. Sicher können sich alle noch gut daran erinnern, zu welchem Aufschrei das bei allen Kollegen
im Bund geführt hat, als unser Innenminister die Akten ungeschwärzt herausgegeben hat. Also das zeigt, dass wir in Thüringen die Sache schon ernst genommen haben, auch das Ministerium, und die Unterlagen entsprechend zur Verfügung gestellt haben – natürlich nicht alles reibungslos. Das hat es auch in der Geschichte noch nicht gegeben, dass so umfangreiche Sachgebiete im Untersuchungsausschuss bearbeitet wurden. Das zeigten die vielen tausend Akten, die übergeben werden mussten, die aufgearbeitet werden mussten, die letztendlich auch zur Verfügung gestellt werden mussten. Es gab ja umfangreiche Umbaumaßnahmen hier im Landtag dazu; es musste logistisch organisiert werden. Also es war nicht einfach, aber ich denke, dass wir auf jeden Fall probiert haben und auch wirklich weiterhin daran arbeiten, die Aufklärung herbeizuführen. Die Schäfer-Kommission – auch das hat der Innenminister unverzüglich danach eingesetzt – hat auch an der Stelle probiert, frühzeitig zu klären, was dort gelaufen ist, wie es dazu gekommen ist, und auch das war aus meiner Sicht jedenfalls sehr hilfreich, auch für unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss, dass wir doch einen Großteil Unterlagen hatten, auf die wir aufbauen konnten. Und es wurden auch entsprechende Schlüsse gezogen. Nicht zuletzt wurde der Verfassungsschutz umgebaut bzw. in das Innenministerium integriert. Wir haben die PKK, die Parlamentarische Kontrollkommission, in dem Zusammenhang gestärkt. Also das sind alles Maßnahmen, die daraus resultieren, neben dem Aufklärungswillen, den wir natürlich nach wie vor haben und wo wir auch nach wie vor dran sind. Was natürlich nicht einfach ist – auch das sagte die Kollegin Marx schon –, es ist natürlich auch schwierig, nach 15/ 16 Jahren noch mal nachzuverfolgen und nachzuvollziehen, auch von den Beamten, was da im Einzelnen passiert ist und nicht passiert ist. Ich will mal nicht jedem unterstellen, dass er das mit Absicht macht. Das ist letztendlich auch menschlich, dass man nicht alles so auf dem Schirm hat. Das macht die Arbeit natürlich nicht leichter. Man muss aber auch ab und zu schon mal die Frage stellen, ob man nicht bewusst das ein oder andere verdrängt oder vergessen hat. Aber das zu beweisen, ist an der Stelle äußerst schwierig. Wir haben auf jeden Fall – und ich denke, das trifft für alle Fraktionen zu – nach wie vor den Anspruch der Aufklärung. Wir sind nicht Staatsanwaltschaft, wir sind auch nicht Polizei, aber wir können natürlich probieren, den Blick auf die Maßnahmen zu richten, die man vielleicht so nicht sieht, wenn man tagtäglich damit zu tun hat, und auch von außen das ein oder andere
Auch die Presse hat dabei einen großen Anteil, dass wir heute ein ganzes Stück weiter sind, aber noch lange nicht am Ende sind und noch lange nicht die Aufklärung da ist. Ich sehe es jedenfalls so, unsere Pflicht, nach wie vor die Aufklärung zu betreiben. Vielen Dank!
Danke schön. Als Nächste erhält Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen, das Yvonne Boulgarides, die Witwe des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides, gesagt hat – ich zitiere –: „Es wird sich nichts ändern, solange die Personen, die für die Ermittlungsfehler bei den ‚NSU‘-Morden verantwortlich sind, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wir müssen den institutionellen Rassismus innerhalb der deutschen Behörden und vor allem innerhalb der Polizei bekämpfen. Wichtig ist auch, das Bewusstsein zu schärfen, auch für die Verbrechen, die vom ‚NSU‘ begangen wurden.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen widmen wir uns sehr intensiv der Aufklärung rund um den NSU-Komplex, das beweist – und das haben die Vorrednerinnen und Vorredner hier gesagt – auch die neuerliche Einsetzung eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses. Aufklärung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf neben der Aufarbeitung in den Untersuchungsausschüssen vor allem eines Mitwirkens aller Akteure. Die Untersuchungsausschüsse können nur gut arbeiten, wenn sie eine breite politische Unterstützung haben und man sich nicht davor scheut, auch im eigenen Laden Missstände, Fehler und Probleme anzusprechen und zu beseitigen.
An diesem Punkt sind wir trotz der Voraussagen und Versprechen auch der Bundeskanzlerin noch lange nicht. Nicht nur, dass Behörden und Teile der Politik mauern, wenn es um eine Aufklärung auch ihrer Verantwortung geht, sie verhindern teilweise aktiv die Aufklärung. Es ist eine Legende, dass wir alle Konsequenzen aus dem NSU-Komplex gezogen haben. Ja, es gab Anpassungen und Veränderungen in den Sicherheitsbehörden. Diese Legende beruht aber auf der Annahme, dass wir die Probleme in Bezug auf den NSU-Komplex damit gelöst hätten, indem wir die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Sicherheitsbehörden erhöht haben. Das Hauptproblem im NSU-Komplex liegt meiner Ansicht nach nicht in der mangelnden Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Sicherheitsbehörden. Die Analyse ist aus meiner Sicht verkürzt und verdeckt darüber hinaus tiefer liegende Probleme in den einzelnen Sicherheitsbehörden, in der Justiz und letztendlich innerhalb dieser Gesellschaft.
Grundsätzlich lässt sich auch festhalten, dass wir alle versagt haben. Politik, Justiz, Zivilgesellschaft, die Medien und Behörden. Wir haben als weiße Deutsche den massiven Rassismus auch innerhalb der Behörden nicht ernst genug genommen. Viele haben ihn geleugnet oder leugnen das Problem des institutionellen Rassismus auch weiterhin. Neben der Frage, wie Sicherheitsbehörden arbeiten, müssen wir uns endlich der Frage und Problematik des institutionellen Rassismus in Deutschland stellen. Wenn schwarze Menschen in Deutschland feststellen, dass vor allem sie von der Polizei kontrolliert werden, dann hat das nichts mit subjektiver Wahrnehmung zu tun. Wenn Migrantinnen und Migranten in Behörden gedemütigt werden, ist es eine Verharmlosung, wenn immer wieder von bedauerlichen Ausnahmen gesprochen wird.
Genauso wenig ist der NSU-Komplex eine dramatische Verstrickung von Einzelfällen. Wir müssen festhalten, dass das staatliche Versagen in den NSU-Mordermittlungen ohne institutionellen Rassismus so nicht möglich gewesen wäre. Gerade im Bereich Rassismus befinden wir uns in Deutschland noch immer in einer harten Leugnungsphase, wie auch einige Reaktionen der Bundesregierung deutlich machen. Die Vereinten Nationen bescheinigen uns jedoch, dass die Aufklärung der NSUStraftaten deutlich auf systematische Defizite hinweist. Auch der Menschenrechtskommissar macht in seinem Bericht aus 2015 genau das deutlich. Dort schreibt er: „Nach Ansicht des Menschenrechtskommissars zeigt die NSU-Affäre ebenfalls eindeutig, dass die deutschen Behörden eingehen
der untersuchen sollten, auf welche Weise strukturelle Formen von Rassismus die Strafverfolgungsbehörden davon abhalten könnten, den Minderheiten in Deutschland professionell zu dienen. Der Menschenrechtskommissar zeigt sich besorgt über Berichte über rassistisch motiviertes Verhalten seitens deutscher Strafverfolgungsorgane und insbesondere Racial-Profiling-Praktiken bei der deutschen Polizei, denen zufolge Angehörige von Minderheiten ohne objektive und nachvollziehbare Gründe routinemäßigen Polizeikontrollen unterzogen werden.“ In seiner Conclusio kommt er zu dem Schluss: „Vor dem Hintergrund steigender Manifestationen von Rassismus und Intoleranz in Deutschland ruft der Menschenrechtskommissar die deutschen Behörden auf, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung dieser Phänomene auszuweiten. Zwei allgemeine Paradigmenwechsel, bei denen die deutschen Behörden führend sein sollten, erscheinen diesbezüglich erforderlich. Erstens sollte der Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus signifikant ausgeweitet werden, von einem Ansatz, der sich nahezu ausschließlich auf die Aktivitäten extremistischer und vor allem rechtsextremer organisierter Gruppen konzentriert, hin zu einem Ansatz, der die Realität widerspiegelt, in der Rassismus, einschließlich rassistisch motivierter Straftaten, häufig von Personen begangen werden, die überhaupt keine Verbindung zu diesen Gruppen haben.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Einrichtung der Enquetekommission Rassismus und dass wir genau diesem Punkt auch in Thüringen endlich Rechnung tragen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste! Fünf Jahre NSU! Der Vorsitzende des zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses zum sogenannten NSU-Komplex, Clemens Binninger, sagte Anfang September dieses Jahres: „Wenn ich die Fakten und Indizien aus Akten und Vernehmungen betrachte, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass der NSU nicht nur aus drei Leuten bestand und dass es neben den Helfern und Unterstützern, die angeklagt sind, weil sie Wohnungen, Handys, Waffen beschafft haben, auch Mittäter gab.“ Angeklagt ist vor dem OLG München jedoch nur eine Kleinzelle. Seit Mai 2013 wird dort versucht, die angeklagten Taten nachzuweisen. Angesetzt war der Prozess ursprünglich bis Januar 2014. Nach mittlerweile 320 Prozesstagen ist kein
Ende absehbar. Die Aufklärung ist daher unvollständig, auch in Thüringen. Das ist in den Protokollen der Untersuchungsausschüsse dieses Landtags nachzulesen. Es bleiben mehr Fragen als Antworten. Lassen Sie uns die für den interessierten Bürger zur Lektüre freigeben, damit er sich selbst ein Bild machen kann! Auch damit tragen wir zur Aufklärung bei. Vielen Dank.