Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

(Beifall Abg. Gentele, fraktionslos)

Die regierungstragenden Fraktionen haben mit ihrem Änderungsantrag diese Richtungsänderung heute eingeleitet und für diese Initiative möchte ich mich an dieser Stelle bedanken – so wie wahrscheinlich alle kommunalen Stellen auch. Die nun beschlossene Evaluierungsklausel bietet weiterhin die Möglichkeit, das Gesetz im Jahr 2018 noch einmal zu debattieren und bis dahin werde ich mein Kontrollrecht wieder stärker wahrnehmen als in den vergangenen zehn Monaten, sodass wir im Jahr 2018 auf einem Fundus an Informationen aufbauen können, um die Landkreise in einer erneuten Novellierung von diesem Gesetz auszunehmen.

Herr Krumpe, ich möchte Sie bitten, zum Abstimmverhalten zu reden und nicht noch einmal zur Sache.

In Ordnung, das war es. Herzlichen Dank!

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gut, damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2233 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/3101 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/3160 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, auch hier handelt es sich eher um ein sehr technisches Gesetz. Es heißt Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Konkret geht es in diesem um die Einfügung eines § 23 a in das Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz in der Fassung vom 5. Februar 2009, welches zuletzt am 9. September 2010 geändert worden ist. Der Inhalt des Paragrafen ist die Verteilung, Aufnahme und Unterbringung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 59. Plenarsitzung am 31. August 2016 ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 30. September 2016 und noch einmal in seiner 33. Sitzung am 29. November 2016 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Angehört wurden zum einen der Thüringische Landkreistag und zum anderen der Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Ich möchte Ihnen jeweils einen Satz aus den Stellungnahmen zitieren. So schreibt der Landkreistag in seiner Stellungnahme: „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Verteilung, Aufnahme und Unterbringung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher sollte als gesetzliche Grundlage für die notwendige Konkretisierung dieser Aufgabe durch Rechtsverordnung zeitnah beschlossen und in Kraft gesetzt werden.“ Und der Gemeinde- und Städtebund formuliert: „Aus kommunaler Sicht sollte die geplante Änderung des ThürKJHAG nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Schon parallel zum Gesetzgebungsverfahren könnte der Rechtsverordnungsentwurf mit den Kommunen besprochen werden.“ Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport lautet: Der

(Präsident Carius)

Gesetzentwurf wird in der vorliegenden Fassung angenommen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Ich eröffne damit die Beratung und als Erster erhält Abgeordneter Möller für die AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir hatten bereits in der ersten Beratung angekündigt, dass wir den Gesetzentwurf nicht unterstützen können. Die gewünschte Ermächtigung zur Regelung der Verteilung von vermeintlich oder tatsächlich minderjährigen unbegleiteten Ausländern tragen wir nicht mit. Genau das sieht der Gesetzentwurf auch nach der Ausschussberatung noch vor. Da wir der Meinung sind, dass solche Fragen zwingend vom Parlament mitentschieden werden müssen – jedenfalls wenn man es mit der parlamentarischen Demokratie ernst meint –, können wir dem – wie gesagt – nicht zustimmen. Die Gründe im Detail, die darüber hinausgehen, hatten wir bereits erläutert. Daran hat sich auch nichts Wesentliches geändert. Ohne jetzt noch mal auf alle Punkte einzugehen, möchte ich sagen, dass man diese Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf auch keinesfalls auf Fragen der Kostenerstattung für die betroffenen Kommunen reduzieren kann, wie es der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme im Wesentlichen getan hat, denn die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern bringt eine Menge Probleme für die dörfliche und städtische Gemeinschaft mit sich, die mit Kostenerstattung allein nichts zu tun haben. Davon kann man im Grunde fast jeden Tag etwas im Internet lesen. In der Zeitung steht es auch, allerdings muss man da zwischen den Zeilen lesen – das können wir Thüringer als gelernte DDR-Bürger in der Regel Gott sei Dank. Wer dann darüber hinausgehend noch Zweifel hat, der kann sich auch gern mal mit den Anwohnern hier in Erfurt in der Friedrich-Ebert-Straße oder in der Richard-Wagner-Straße unterhalten oder mit den Einwohnern von Schöngleina, die haben nämlich entsprechende Nahbereichserfahrungen mit der Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern gemacht. Die Aspekte, die diese Leute eben auch erfahren, werden bei Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt. Deswegen bleiben wir natürlich bei unserer Entscheidung aus der ersten Beratung: Wir lehnen den Entwurf ab.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Möller. Als Nächster erhält Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich will das eigentlich auch nur ganz kurz machen und will Herrn Möller in gewisser Weise widersprechen. Es handelt sich hier um eine Anpassung einer Regelung, die von Bundesseite zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge getroffen wurde, was sich wirklich zu einer großen Herausforderung entwickelt hat. Wir hatten als Bildungsausschuss selbst die Möglichkeit, uns in Bremen anzuschauen, wie dort die Verteilung läuft und dass die Bremer wirklich sehr überfordert waren mit der Situation, die sich dort geboten hat, weil sich nämlich unglaublich viele natürlich gerade in den Stadtstaaten gebündelt haben, auch viele nach Bremen gekommen sind. Wir haben hier praktisch eine Umverteilung vorgenommen. Das war eine große Herausforderung. Wir vonseiten der CDUFraktion waren da auch sehr kritisch, was das eingestellte Geld im Haushalt betroffen hat, weil das, wenn man das runterrechnen würde, nicht gereicht hätte. Aber es ist auf jeden Fall unstrittig, dass man diese Verteilung neu regeln muss und dass man das auch in das Landesrecht umsetzen muss. Von daher wird unsere Fraktion dem zustimmen. Danke sehr.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Bühl. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Jetzt frage ich noch die Landesregierung. Frau Ministerin Werner möchte das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen. Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die aus Krisengebieten zu uns kamen, sprunghaft angestiegen. Die bis dahin übliche Regelung war nicht mehr tragfähig. Bislang war es so, dass wenige einzelne Jugendämter an den Verkehrsknotenpunkten zuständig waren. Diese Regelung musste überarbeitet werden.

Im Herbst letzten Jahres wurde das Verfahren durch den Bundesgesetzgeber geändert. Unbegleitete ausländische Minderjährige werden nun nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Aktuell sind in Thüringen 1.407 unbegleitete Kinder und Jugendliche untergebracht. Nur zum

(Abg. Rothe-Beinlich)

Vergleich: Ende 2014 waren es noch 53 Kinder und Jugendliche, die wir in Thüringen in Obhut genommen haben. Thüringen hat diese Aufgabe gut bewältigt. Unter Leitung von Frau Staatssekretärin Ohler wurde eine Stabsstelle eingerichtet. Die Stabsstelle hat alle beteiligten Akteure zusammengebracht. In dieser Stabsstelle wurden gemeinsam alle offenen Fragen geklärt. Ich möchte an dieser Stelle im Namen der Landesregierung allen, die mitgewirkt haben, für die gute Zusammenarbeit sehr herzlich danken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir eine landesrechtliche Regelung, die das Bundesrecht in Thüringen rechtssicher umsetzt. Eine Anhörung ist erfolgt. Insgesamt 18 Institutionen haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Die Änderungsbedarfe, die der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Thüringische Landkreistag angezeigt haben, wurden berücksichtigt. Ein Änderungsantrag liegt vor, der eine Evaluation für das vorliegende Gesetz verbindlich machen will. Dazu können wir sagen, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitgehende Änderungen des SGB VIII plant. Es ist zu erwarten, dass im Nachgang zu den Änderungen auch Anpassungen des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes erforderlich sind. Das kann auch die Frage der Evaluierung betreffen. Solange der Umfang der Änderungen unbekannt ist, erscheint eine vorgreifliche Regelung auf Landesebene nicht zielführend. Das Gesetz gibt der zukünftigen Arbeit mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ein festes Fundament. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Aussprache schließe. Wir kommen direkt zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/3160. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Niemand. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Immerhin, Herr Gentele.

Wir kommen dann nach Ablehnung des Änderungsantrags direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2233 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit so angenommen.

Damit kommen wir auch sofort zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Kollegen der CDU-Fraktion, der Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktionalund Verwaltungsreformen (ThürGFVG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2275 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/3137 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/3159 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3162 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3183 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Dittes aus dem Innenund Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, auch der Titel des nachfolgend zu beratenden Gesetzes hört sich nicht wesentlich attraktiver an als die eher technischen Bezeichnungen der vorangegangenen Beratungsgegenstände. Aber ich gehe davon aus, dass die nachfolgende Beratung doch etwas mehr Dynamik verspricht.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 54. Sitzung am 24. Juni 2016 wurde der Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen an den Innen- und Kommunalausschuss federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Landesregierung auf die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die öffentliche Verwaltung steht

(Ministerin Werner)

und die bereits im Rahmen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen diskutiert worden sind. Beispielhaft wird auf die demografische Entwicklung, die Entwicklung der Einnahmen des Freistaats Thüringen sowie auf die daraus resultierenden Anpassungserfordernisse, insbesondere aus den veränderten Erwartungshaltungen an stärkere Transparenz und Öffentlichkeit der Verwaltungstätigkeit, aber auch an neue Kommunikationsformen verwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung einzelne Grundsätze gesetzlich verankern, um weitere Gesetzgebungsverfahren, die die Funktionsund Verwaltungsreform betreffen, entsprechend vorzubereiten und Leitplanken dieser Reform festzusetzen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 25. August, in seiner 32. Sitzung am 22. September, in seiner 33. Sitzung am 3. November und schließlich in seiner 34. Sitzung am 1. Dezember beraten. Am Online-Diskussionsforum beteiligten sich leider nur vier Stellungnehmende, darunter ein Personalrat. Die vier Stellungnehmenden bewerteten den Gesetzentwurf überwiegend positiv.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat die Anhörung von insgesamt 14 Anzuhörenden – Institutionen wie Sachverständigen – beschlossen. Neun machten von der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme Gebrauch. Von diesen nahmen wiederum vier sowie der Sachverständige Prof. Dr. Hesse an der mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung am 3. November 2016 teil.

Zu Beginn der öffentlichen Anhörung am 3. November 2016 begründete für die Landesregierung nochmals Herr Minister Prof. Dr. Hoff den Gesetzentwurf und bezog sich insbesondere auf die Diskussion über mögliche Schrittfolgen des Reformprozesses. Er trug nochmals die Überzeugung der Landesregierung vor, dass der Prozess einer verbundenen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen seit Langem überfällig sei.

In Beantwortung einer im Diskussionsprozess immer wiederkehrenden Frage wurde durch die Landesregierung erörtert, dass die Diskussion über die Frage der Reihenfolge mit Blick auf die Prozesse in anderen Bundesländern insofern als akademisch zu erachten sei, als keine allgemeingültige Regel existiere, in welcher Reihenfolge Funktional- und Gebietsreformen durchzuführen seien. Es herrsche dahin gehend Übereinstimmung, dass ein solcher Prozess aber mit einer Aufgabenkritik zu verbinden sei.

Die Landesregierung habe im vergangenen Jahr ein Leitbild sowie in diesem Jahr bereits ein Vorschaltgesetz für die Gebietsreform, das einer politischen wie auch verfassungsrechtlichen Prüfung unterliege, vorgelegt. Darüber hinaus sei ebenso un

strittig, dass im Zuge einer verbundenen Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform zu klären seien. Diesem Sachverhalt widme sich eben dieser vorliegende Gesetzentwurf.

Der Minister verwies in seinem einführenden Beitrag für die Landesregierung auf die Tatsache, dass in Thüringen kein Erkenntnisdefizit vorläge. Es läge der Landesregierung aus vergangenen Legislaturperioden eine umfangreiche Zahl von Gutachten und Überlegungen vor, in denen Aufgabenkritiken dargestellt worden seien. Auch die bisher vorliegenden Stellungnahmen des Rechnungshofs weisen eine Vielzahl von Anregungen für eine Aufgabenkritik auf.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Es liege nun vielmehr an der Landesregierung und auch an dem Parlament, die Umsetzung auf den Weg zu bringen.

Meine Damen und Herren, bevor ich auf die einzelnen Anhörungsbeiträge eingehen möchte, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung als die Anhörung leitender Ausschussvorsitzender machen. Das Ansinnen eines Abgeordneten, die Landesregierung bereits vor der Abgabe der Stellungnahmen der Anzuhörenden zu einer Bewertung zu diesen zwingen zu wollen, stellt meines Erachtens eine Missachtung

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

der durch den Ausschuss zum Sachvortrag vorgeladenen Anzuhörenden dar. Aber der mit dem Ansinnen verbundene quasiinquisitorische und drohende Stil