Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich schlage vor, dass wir jetzt bis 13.25 Uhr in eine Mittagspause gehen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Beratung eingeladen hat und dass nach der Mittagspause die Wahl in Tagesordnungspunkt 39 aufgerufen wird.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: 13.30 Uhr!)

13.30 Uhr setzen wir die Beratung fort.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung fort mit dem Tagesordnungspunkt 39

Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der 16. Bundesversammlung

Ich möchte Ihnen noch folgende Hinweise zur Wahl geben: Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 16. Bundesversammlung sind durch den Thüringer Landtag 18 Mitglieder zu wählen. Die Fraktionen haben dazu jeweils eine Vorschlagsliste eingereicht. Die Sitze werden, da mehrere Vorschlagslis

ten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zufallenden Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 6/3122, 6/3125, 6/3152, 6/3154 und 6/3161 vor. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme für eine der fünf Listen der Fraktionen. Wir werden in jedem Fall mit Stimmzettel abstimmen, weil nur damit die exakte Auswertung nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren möglich ist. Sollte keine geheime Abstimmung beantragt werden, werden die Schriftführer die Namen verlesen, sie brauchen bei der Wahl aber nicht die Wahlkabine aufzusuchen.

Ich frage zunächst: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wird geheime Abstimmung beantragt? Die wird beantragt. Ich bitte die Abgeordneten Bühl, Dr. Martin-Gehl und Kobelt, als Wahlhelfer zu fungieren. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stephan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank.

Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christina Liebetrau, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Eleonore Mühlbauer, Wiebke Muhsal, Anja Müller, Olaf Müller, Birgit Pelke, Babett Pfefferlein, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Marion Rosin, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Simone Schulze, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Jörg Thamm, Christian Tischner, Dr. Mario Voigt, Raymond Walk, Marion Walsmann, Frank Warnecke, Herbert Wirkner, Torsten Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Christoph Zippel.

Ich gehe davon aus, dass alle ihre Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren, ich stelle folgendes Wahlergebnis zur Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der 16. Bundesversammlung fest: Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU erhielt 33 Stimmen, der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke 25 Stimmen, der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD 14 Stimmen, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD 8 Stimmen und der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 6 Stimmen. Ungültige Stimmzettel waren 3.

Damit sind gewählt: Mike Mohring, Birgit Dietzel, Christian Carius, Prof. Dr. Bernhard Vogel, Dieter Althaus, Christine Lieberknecht, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Susanne Hennig-Wellsow, Bodo Ramelow, Dr. Lukrezia Jochimsen, Samiya SimsekDemirtas, Sandro Witt, Landolf Scherzer, Andreas Bausewein, Dagmar Becker, Dr. Werner Pidde, Björn Höcke und Laura Wahl.

Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern sehr herzlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir setzen in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2729 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/3129 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich berichte aus dem Innen- und Kommunalausschuss über das Thüringer Gesetz zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen. Der Gesetzentwurf wurde durch den Beschluss des

Landtags in seiner 63. Sitzung am 29. September 2016 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 3. November 2016 und in seiner 34. Sitzung am 1. Dezember 2016 beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.

Dabei wurde vom Gemeinde- und Städtebund eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Dieser führte darin aus, dass entgegen der ursprünglichen Annahmen die Gültigkeitsdauer in § 63 Abs. 1 und 2 Satz 5 ThürKO bzw. § 14 Abs. 1 und 2 Satz 5 ThürKDG bis zum Jahr 2016 nicht ausreiche, um einen ersten praxisbezogenen Erfahrungsbericht anfertigen zu können, aus dem auch Rückschlüsse für die künftige Ausgestaltung dieser Vorschrift getroffen werden könnten. Aus diesem Grund befürworte der Gemeinde- und Städtebund die mit dem Gesetzentwurf angeregte Verlängerung bis zum 31. Dezember 2019. Es handelt sich also hier um eine Entfristung, weil eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt auch nach der Ansicht des Gemeindeund Städtebundes noch nicht möglich ist. Der Innen- und Kommunalausschuss hat deswegen den Gesetzentwurf zur Annahme empfohlen. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Beratung. Die erste Wortmeldung liegt mir vom Abgeordneten Kuschel, Fraktion Die Linke, vor.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits die Berichterstatterin ausgeführt hat, geht es heute um eine Verlängerung der Frist im Zusammenhang mit einer Regelung, die wir schon bei ihrer ersten Einführung in die Thüringer Kommunalordnung für sinnvoll und hilfreich gehalten haben. Es geht um Maßnahmen der energetischen Sanierung, insbesondere was Straßenbeleuchtung betrifft, aber auch andere energetische Maßnahmen zur Einsparung von Energiekosten. Diese Regelung, noch mal zur Klarstellung für die Öffentlichkeit, gilt auch für Kommunen in einer angespannten Finanzsituation. Die können das auch kreditfinanziert machen, wenn sie eigentlich nicht mehr kreditwürdig sind, und zwar unter der Voraussetzung, dass sie nachweisen, dass die Einsparungen höher sind als der notwendige Kapitaldienst zur Bedienung dieser Kredite. Eine derartige differenzierte Regelung, was die Kreditaufnahme betrifft, zwischen sogenannten rentierlichen Investitionen und sonstigen Investitionen halten wir für sinnvoll. Sie gelten zunächst erst mal nur für den energetischen Bereich. Wir müssen, wenn wir noch mal die Gesamtreform der Thüringer Kommunalordnung in Angriff nehmen – das ist ein Vor

haben der Koalition –, prinzipiell dazu eine Entscheidung treffen, ob wir eine solche Regelung auch für andere Bereiche vorsehen, wo die Gemeinden die Rentierlichkeit nachweisen können.

Innerhalb der Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf ging es auch noch mal um die Frage: Wie machen wir diese Regelung für Gemeinden, die keine Haushaltssatzung haben? Weil auch diese Kreditaufnahme nur im Zusammenhang mit einer Haushaltssatzung, einem Haushaltsplan geht. Wir hatten bereits 2015 die Situation, dass 71 Kommunen keinen Haushalt hatten. Die konnten bisher diese Regelung nicht in Anspruch nehmen. Sie ist aber gerade für diese Gemeinden wichtig, weil über derartige Situationen Kosten eingespart werden können, die auch ein Beitrag dazu sind, dass die Gemeinde wieder in eine geordnete Haushaltswirtschaft kommt. Die Landesregierung hat einen Weg aufgezeigt, der für uns gangbar erscheint, dass nämlich in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan die entsprechenden Haushaltspotenziale, die durch so eine rentierliche Investition entstehen, dargestellt werden können; und wenn das zum Haushaltsausgleich führt, dann der Haushalt genehmigungspflichtig ist, auch wenn er im Grunde genommen eine Annahme beinhaltet, dass nämlich über diese zusätzliche Kreditaufnahme und Investitionen dann in dem laufenden und den folgenden Haushaltsjahren die entsprechenden Einsparungen beim Energieverbrauch erzielt werden. Wir danken der Landesregierung, dass so ein pragmatischer Weg gefunden wurde. Die betroffenen Kommunen – davon gehen wir aus – wissen jetzt, wie sie an derartige Investitionen herangehen können, und es ist besonders gut, dass es eben auch auf Kommunen zutrifft, die sich in einer angespannten Haushaltssituation befinden. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, liebe Abgeordnete, werte Gäste, Energieeinsparung ist gut und richtig. Auch die AfD ist nicht für Energieverschwendung, denn die Energieressourcen müssen geschont werden. Alles muss im gesunden Verhältnis stehen. Aufwendungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung dürfen nicht über den möglichen tatsächlichen Einsparungen der laufenden Kosten und vor allem nicht über den langfristigen Kosten liegen. Dies ist eine Sache, doch die Bausubstanz und das Klima

im Gebäude die andere Sache. Auch stellt sich die Frage: Darf die Energieeinsparung zulasten der Gebäudesubstanz oder gar zulasten der Gesundheit der Nutzer des Gebäudes gehen? Sind dann die Kosten für die Beseitigung der Schäden nicht höher als die kurzfristige Energieeinsparung? Wird dann bei der Beseitigung der Schäden nicht noch mehr Energie und auch Geld verschwendet?

Es gibt drei Gründe, die es uns schwierig machen, Ihrem Gesetzentwurf so einfach zuzustimmen. Eigentlich ist es nur eine technische Sache. Es wird im Gesetz die Jahreszahl 2016 gegen die des Jahres 2019 ausgetauscht. Aber ich möchte kurz auf die Punkte eingehen, die es uns schwierig machen, hier zuzustimmen:

Erstens: Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich hatte in den letzten Monaten und Jahren immer wieder Gelegenheit, bei den entsprechenden Sanierern von frisch energetisch sanierten Wohnungen und Häusern nachzufragen, wie es da so geht. Und was ich immer wieder gehört habe: Sie klagen über die extrem hohen Anforderungen an energetische Bauvorhaben, im privaten genauso wie auch im kommunalen Bereich. Die aktuellen Anforderungen sind so hoch, dass man ein Haus schon fast kaputtsanieren muss, damit die Anforderungen erfüllt werden können, um die Förderung zu erhalten.

Mittlerweile sind die Häuser so weit gedämmt, dass man eine zusätzliche Be- und Entlüftung installieren muss, um frische Luft im Gebäude zu haben oder auch um einen Schimmelbefall zu vermeiden.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!)

Ja, das ist so!

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was hat das mit der Kommunalordnung zu tun? Herr Präsident, was hat das mit der Kommu- nalordnung zu tun?)

Zweitens: Wer trägt denn die Kosten für diese energetische Sanierung? Beim privaten Hausbesitzer kann man die Frage relativ leicht beantworten. Wie sieht es aber bei den vermieteten kommunalen Objekten aus? Hier ist es mittlerweile üblich, dass die Kosten für die Sanierung auf die Mieter bzw. Nutzer umgelegt werden, sofern vermietet. Wenn Sie also heute diesem Antrag zustimmen, dann stimmen Sie nicht nur der Verlängerung dieses Gesetzes zu. Nein, Sie stimmen auch automatisch Belastungen der Mieter bzw. Nutzer zu.

Drittens, meine sehr geehrten Damen und Herren: Als das ursprüngliche Gesetz verabschiedet wurde, hatten wir noch keine Nullzins- oder NegativzinsPolitik. Dies ist nun aktuell nicht mehr der Fall. Mittlerweile haben wir einen Punkt erreicht, an dem es möglich ist, sich als Kommune Geld zu leihen und

(Abg. Kuschel)

darauf fast keinerlei Zinsen mehr zahlen zu müssen. Und den Kommunen, die im Nothaushalt sind, sollte die Landesregierung mehr Geld geben, damit diese gar nicht erst in diese prekäre Lage kommen. Ich frage Sie also: Warum muss man denn noch extra Zinsvergünstigungen bei Darlehen geben, welche mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden sind und mit Auflagen, welche nicht unbedingt dem Gebäude und dem Klima nutzen? Die Zinsdifferenz zwischen den geförderten Darlehen und den normalen Darlehen ist relativ minimal.

Sie sehen, meine Damen und Herren, dieses Gesetz mag in der Vergangenheit durchaus seine positiven Aspekte und Notwendigkeit gehabt haben, aber diese wurden durch die aktuelle Entwicklung neutralisiert bzw. überholt. Warum soll man nun Steuergelder für eine Förderung ausgeben, wo die energetische Sanierung sehr umstritten ist? Aus diesem Grund wird die AfD-Fraktion der Verlängerung dieses Gesetzes leider nicht zustimmen können. Wir müssen daher ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag, ich gehe davon aus, dass wir hier ein Gesetz haben, was mit großer Einstimmigkeit, auch wenn die AfD sagt, dass sie dem nicht zustimmen wird, doch mit einer großen, breiten Mehrheit versehen werden wird, weil wir im Wesentlichen ein Gesetz fortschreiben, das unter Schwarz-Rot mit einer vollkommen richtigen Intention auf den Weg gebracht wurde, nämlich Kommunen die Möglichkeit zu geben, in ihre Infrastruktur zu investieren, ihre Gebäude zu erhalten, Werterhaltung auch insofern voranzutreiben, dass diese Gebäude dann in Zukunft immer weniger Betriebskosten haben, also langfristig Geld sparen. Ich dachte, dass die AfD auf diesen Punkt eingehen würde und dann über den Ölpreis der letzten Jahre spricht. Das war in der Tat ein Problem oder eigentlich erfreulich, dass der Ölpreis in den letzten Jahren nach unten ging. Damit war natürlich die Berechnung von Wirtschaftlichkeit meistens schwieriger darzustellen. Nichtsdestotrotz schauen wir uns an, wie sich die Ölpreise entwickeln. Jetzt geht es wieder nach oben. Kontinuierlich über die Zeit gesehen gab es immer nur einen Anstieg, niemals ein Abfallen. Deshalb ist es richtig und vernünftig, den Menschen –

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Und was ist mit den Strompreisen?)

Herr Brandner, Sie haben auch noch die Gelegenheit, hier nach vorn zu kommen. Ich bin jetzt gerade beim Ölpreis und wenn Sie weiterhin folgen und aufmerksam sind, dann werden Sie bemerken, an welcher Stelle ich beim Strompreis bin. Es ist ja Advent, da müssen wir alle so ein bisschen die Spannung aushalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sind wir beim Ölpreis. Der Ölpreis steigt jetzt wieder an. Er geht grundsätzlich nach oben und deshalb ist es eine gute Investition in unsere Infrastruktur, auch Energiedämmmaßnahmen oder Energieeinsparmaßnahmen durchzuführen. Ich will noch mal versuchen, eine Sache klarzustellen, die man ganz oft hört, wie sie eben der Kollege der AfD auch ausgeführt hat. Es ist in der Tat so, dass man zu jeder Zeit, auch in einer alten Ritterburg, lüften musste. Das Problem ist nur, dass man in der Ritterburg nicht aktiv lüften musste, sondern da war immer auch genug kalte Luft da. Dann haben wir Wohnhäuser gehabt und der Renovierungsstand ist in den letzten Jahren weit vorangeschritten. Aber ich glaube, dass sich viele noch daran erinnern werden, dass über unsere Fenster eine Grundsatzlüftung, ich glaube, man rechnete damals mit einem Faktor 2 bis 2,5, die Raumluft in einer Stunde ausgewechselt hat. Das war, weil wir früher nicht in der Lage waren, Fenster aus Holz dauerhaft so zu bauen, dass dieser Spalt nicht entsteht. Jetzt haben wir die Möglichkeit, Fenster so zu bauen, dass da nicht immer die kalte Luft reinzieht, was, glaube ich, gut ist. Da würde auch die AfD sicherlich zustimmen, dass die Bevölkerung, sei sie zugezogen oder immer schon hier wohnhaft, keine ziehenden Fenster mehr haben soll.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wenn es nach der AfD geht, gilt das nicht für Flüchtlinge, Herr Adams!)

Das führt natürlich dazu, dass man jetzt an das Lüften denken muss. Denkt man an das Lüften durch Öffnen des Fensters, braucht man keine zusätzliche Lüftung. Vergisst man das latent – und das passiert ganz oft –, dann braucht man natürlich am besten eine kontrollierte Raumlüftung mit Wärmetauscher. Das darf dann jeder selbst entscheiden, wie er es macht. Unsinnig ist das Dämmen allerdings niemals. Wir müssen nur beachten, dass wir auch lüften.