Das führt natürlich dazu, dass man jetzt an das Lüften denken muss. Denkt man an das Lüften durch Öffnen des Fensters, braucht man keine zusätzliche Lüftung. Vergisst man das latent – und das passiert ganz oft –, dann braucht man natürlich am besten eine kontrollierte Raumlüftung mit Wärmetauscher. Das darf dann jeder selbst entscheiden, wie er es macht. Unsinnig ist das Dämmen allerdings niemals. Wir müssen nur beachten, dass wir auch lüften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielbeachtet der Bericht des Landesrechnungshofs – Herr Brandner, jetzt bin ich beim Strom – zu der Frage der kommunalen Beleuchtung. Da geht es vor allen Dingen um Strom. Der Landesrechnungshof hat eine Zahl ermittelt. Schätzungsweise könnten, glaube ich, 13,5 Millionen Euro im Jahr in den Gemeinden
gespart werden, weil 65 Prozent des verbrauchten Stroms in unseren Gemeinden Strom ist, der in der Straßenbeleuchtung verbraucht wird. Also ein großer Schritt, den wir machen könnten, wenn wir hier investieren. Dieses Gesetz wird diese Investitionen ermöglichen. Wir machen unsere Kommunen auch mit diesem kleinen Gesetz, mit dieser kleinen Fristverlängerung stark und geben ihnen die Möglichkeit, nachhaltig und wirtschaftlich ihre Aufgaben zu erfüllen. Das ist doch eine wunderbare Sache, im Advent einem solchen Gesetz zustimmen zu können. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Doch, Herr Minister, noch einen kleinen Augenblick Geduld. Der Abgeordnete Kuschel hat sich noch mal zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, es muss eine Klarstellung zu dem Redebeitrag der AfD erfolgen, weil die Fraktion offenbar nicht in der Lage ist, den Inhalt eines Gesetzes zu begreifen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Mit diesem Gesetz wird kein Förderprogramm des Landes in irgendeiner Art und Weise auf den Weg gebracht oder wir setzen Mittel des Haushalts dazu ein, um zum Beispiel Kredite zinsgünstiger zu gestalten und dergleichen, sondern wir erweitern einfach die Ermächtigung für die Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen Kredite aufzunehmen. Bisher war es so, dass die gesamte Finanzsituation der Gemeinde für eine zusätzliche Kreditaufnahme geeignet sein musste und jetzt differenzieren wir, dass für sogenannte rentierliche Investitionen – das sind Investitionen, wo die Einsparungen größer sind als der Kapitaldienst, also Tilgung plus Zinsen – Kredite auch dann aufgenommen werden können, wenn die Gemeinde insgesamt eigentlich nicht mehr kreditwürdig ist. Das ist ja eine vernünftige Sache, weil über diese Einsparungen ein Beitrag zur Konsolidierung der Finanzlage geleistet wird. Das heißt aber nicht, dass in irgendeiner Art und Weise damit der Landeshaushalt belastet wird oder wir ein Fördermittelprogramm machen und möglicherweise Anreize für Fehlinvestitionen leisten oder dergleichen, sondern wir schaffen nur eine rechtliche Regelung, was den Rahmen der Kreditaufnahme betrifft. Das noch mal zur Klarstellung, nicht dass in der Öffentlichkeit irgendwie hier der Eindruck vermittelt wird, wir würden jetzt wieder ein Förderprogramm oder dergleichen auflegen. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Gäste, ich kann unmittelbar an die Ausführungen von Abgeordneten Kuschel an dieser Stelle anschließen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Befristung der Kreditaufnahmen für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sind, um drei Jahre, also bis zum 31. Dezember 2019, verlängert werden. Damit soll den Thüringer Kommunen mehr Zeit für die praxisbezogene Evaluation gegeben werden.
In seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung zum Gesetzentwurf hat der Gemeinde- und Städtebund die Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis 2019 ausdrücklich begrüßt. Die Änderungen des § 80 Abs. 2, des § 85 Abs. 2 und des § 114 der Thüringer Kommunalordnung, die auch in diesem Gesetzentwurf enthalten sind, stellen lediglich redaktionelle Änderungen dar. Ich bitte daher um die Zustimmung des Hohen Hauses zu diesem doch eher technischen, wenngleich keinesfalls unwichtigen Gesetzentwurf. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Es wird direkt abgestimmt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2729 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen komplett aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Die kann ich nicht sehen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Ich bitte, dies in der Schlussabstimmung zu dokumentieren. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion, Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen plus die CDU-Fraktion und des Abgeordneten Krumpe. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2771 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/3135 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/3164 ZWEITE BERATUNG
Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren wurde als Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2771 am 06.10.2016 durch die Landesregierung eingebracht, im Plenum am 9. November 2016 beraten und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe wurde nicht überwiesen. Der Gesetzentwurf ist ein Ausführungsgesetz, das die Voraussetzungen und das Verfahren für die Anerkennung von Personen als psychosoziale Prozessbegleiter und für die Anerkennung von außen und der Weiterbildungslehrgänge zum psychosozialen Prozessbegleiter regelt.
Diese Kompetenzen liegen nach dem mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz zur Umsetzung der EURichtlinien über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten vom Bund beschlossenen Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren bei den Bundesländern, was dieses Ausführungsgesetz notwendig macht.
Im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf am 2. Dezember 2016 aufgerufen. Inhaltlich gab es keine Änderungen. Ergebnis der Beratung ist die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3135, die die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berninger, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Herr Abgeordneter Brandner von der Fraktion der AfD das Wort.
Meine Damen und Herren! Frau Berninger, ich komme gleich noch dazu, wenn Sie davon reden, dass im Ausschuss irgendwas Ergebnis von Beratungen war, dann ist das doch arg übertrieben. Denn ich habe von Beratung im Ausschuss nichts mitbekommen. Dazu komme ich gleich noch.
Meine Damen und Herren, der Landtag soll heute über das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren beschließen. Dieses Gesetz hat nicht ohne Grund einen so monströsen Namen, denn seine Grundlage hat es nicht in Thüringen selbst – Frau Berninger hat es angesprochen –, sondern – man vermutet schon richtig – in Brüssel. So was kann nur aus Brüssel kommen, zumindest so was mit so einem Namen. Diese Verpflichtung aus Brüssel zur Umsetzung verstärkter Opferschutzrechte, die haben wir jetzt hier auf dem Tisch. Dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik ist es zu verdanken, dass Teilbereiche durch die Länder geregelt werden müssen, also landet dieser Gesetzentwurf hier im Thüringer Landtag. Im Kern geht es darum, in Gerichtsverfahren Opfer von Verbrechen und schweren Straftaten psychosozial zu begleiten, also im untechnischen Sinn so eine Art Verfahrensbeistand zu installieren, der sie begleitet und erklärt, wie so ein Verfahren läuft und dass man denen beisteht. In der ersten Lesung zu diesem Gesetz – wir haben ja heute die zweite – hat der Kollege Möller sich dazu geäußert – dem danke ich, der ist jetzt, glaube ich, am Radio und hört uns gerade zu – und hat unsere Bedenken angemeldet. Er hat insbesondere bemängelt, dass in diesem Gesetz, was Sie hier beschließen, die Leute, die diesen Verfahrensbeistand leisten sollen – also die diesen traumatisierten Verbrechensopfern zur Seite stehen sollen – insbesondere oder auch geschult werden sollen im Wissen über Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten und geschult werden sollen über Grundlagen gendersensibler Kommunikation. Aus unserer Sicht sind insbesondere Letztere kaum sinnvolle Ausbildungsinhalte für die zukünftigen psychosozialen Prozessbegleiter. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass schwer traumatisierte Verbrechensopfer – beispielsweise Frauen, die vergewaltigt wurden – gendersensibel angesprochen werden wollen und müssen. Ich glaube, da geht es um ganz andere Sachen, die geregelt werden müssen, um den Kern der Sache.
die Ausschussberatung – jetzt komme ich dazu, Frau Rothe-Beinlich – bringen zu können, und machten den Versuch, wie es im Ausschuss üblich ist, eine Anhörung durchzuführen. Eine Anhörung hier insbesondere der Opferverbände, der Verbände, die sich also um Opfer von Straftaten und Verbrechen kümmern. Denn diese Opferverbände müssen ja wissen, was die Opfer in einem Verfahren verlangen und was den Opfern hilft, wenn ihnen Beistand gewährt werden soll. Wir hatten den Weißen Ring beispielsweise vorgeschlagen, aber das ging schief. Nicht einmal das Eindrittelquorum im Ausschuss, nicht mal ein Drittel der Mitglieder haben diesem Ansinnen, eine Anhörung durchzuführen, zugestimmt. Es wurde also keine Anhörung durchgeführt. Da können Sie sich vorstellen, wie so eine Beratung im Ausschuss aussah ohne Anhörung, ohne Sachverstand des größten Teils auf der linken Seite. Es war ein Drama. Also es wurde einfach durch den Ausschuss durchgewinkt oder durchgewunken – das kann man neuerdings auch sagen –, es wurde inhaltlich gar nicht darüber gesprochen. Man hörte tatsächlich von den angeblich so selbstbewussten Mitgliedern des Thüringer Landtags, eine Anhörung im Ausschuss sei nicht nötig, man müsse sich beeilen, das Gesetz müsse bis zum Jahresende umgesetzt werden. Daran sieht man mal wieder: Flickwerk aus der Staatskanzlei oder Flickwerk aus den Ministerien. Fristenüberwachung funktioniert in der Landesregierung überhaupt nicht.
Wir haben das Beispiel schon gehört, Architektenund Ingenieurkammergesetz, zum Jagen getragen durch uns, Erwachsenenbildungsgesetz hoppla hopp auf den letzten Drücker irgendwas rausgewürgt, unter aller Sau. Ich kann mich noch erinnern, wie es vor einem Jahr hier war, die letzte Sitzung im Jahr 2015, da wurde auch so eine Handvoll Gesetze schnell durchgewinkt, weil keiner die Kontrolle in der Landesregierung hat, wie die Fristen laufen und welche Termine einzuhalten sind. Da kümmert man sich lieber um irgendwelchen ideologischen Schwachsinn anstatt um Fristen, die in der Gesetzgebung wirklich wichtig sind. Jedenfalls hörte man im Ausschuss, Ausschussanhörung geht nicht, das ist eilig, man muss sich beeilen, das Gesetz muss ja in Kraft treten. Außerdem hätte es ja schon eine Anhörung gegeben, und zwar eine sogenannte Kabinettsanhörung, weshalb jede weitere Anhörung im Ausschuss Zeitverschwendung wäre und unnütz sei.
Meine Damen und Herren, das muss man sich gerade hier in dieser Parlamentsrunde und gerade Sie da oben, Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen. Der Landtag, die frei gewählten Abgeordneten des Thüringer Landtags, das einzige Organ in Thüringen, was berufen ist, die Gesetzgebung zu machen, macht sich überflüssig und ver
traut auch hier wieder der Exekutive, weil die sagt: In der Kabinettsanhörung waren alle einverstanden, deshalb machen wir das so. Das ist das zweite Mal in dieser Legislaturperiode – beim Versorgungswerkgesetz war es ähnlich –, dass sich eigentlich alle Altparteien darauf verlassen, was die Exekutive ihnen vorlegt. Die Partei hat immer recht. Ich habe den Eindruck, die Altpartei hat immer recht. Wenn dann Herr Hoff sich äußert oder Herr Ramelow, wird man unterwürfig, wird devot und glaubt da alles. Dabei ist es die Aufgabe der Legislative, die Exekutive zu kontrollieren. Da kann ich mich doch nicht auf das verlassen, was die Exekutive, die Verwaltung, mir im Ausschuss unterbreitet. Als selbstbewusster Abgeordneter muss ich darauf bestehen, dass eine Anhörung in eigener Regie durchgeführt wird. Das wurde hier nicht gemacht, meine Damen und Herren.
Ich fürchte, das Wissen um die Grundlagen des modernen Staats – im aktuellen Fall das Prinzip der Gewaltenteilung – ist in diesem Hause nicht mehr besonders ausgeprägt. Da machen alle Altparteien mit. Möglich, was noch schlimmer wäre, ist, dass es nicht am Wissen um die Gewaltenteilung liegt, sondern dass man sie vorsätzlich missachtet. Wer weiß das schon? Ich habe bei dem Mehrheitsverhältnis in diesem Haus eine fürchterliche Ahnung. Wie berichtet wurde, sei diese Kabinettsanhörung ein übliches Verfahren. Das mag ja sein. Es ist ja auch nicht verboten, dass sich die Exekutive beim Entwerfen von Gesetzen beraten lässt, aber das Problem liegt, ich habe es gerade schon angesprochen, woanders. Die Verwaltung kann sich natürlich helfen lassen, von wem sie will, aber nur auf sich bezogen. Das kann und darf die Legislative, also wir, als selbstbewusster Thüringer Landtag nicht eins zu eins übernehmen und es darf uns nicht davon abhalten, selbst tätig zu werden und Anhörungen durchzuführen, wenn es um wichtige Gesetze geht. Zu diesem Punkt gehört unbedingt, sich ein eigenes Bild machen zu können und sich nicht auf Vorgaben Dritter, die man zudem überwachen soll, zu verlassen. Ich hätte gern die Opferschutzverbände gehört und mir von denen sagen lassen, wo es hier im Gesetz klemmt, insbesondere, ob wirklich ein Schwerpunkt der Ausbildung auf gendersensibler Kommunikation mit Verbrechensopfern liegen muss. Ich hätte mir nicht gewünscht, so wie das teilweise noch durchgeführt wird, die Opferverbände nur anzuhören. Ich hätte mir gewünscht, dann auch deren Vorschläge zu übernehmen und in das Gesetz einfließen zu lassen. Alles das ist nicht passiert, meine Damen und Herren von den Altparteien. Sie haben da alle zulasten des Thüringer Landtags und zulasten der Thüringer Bevölkerung mitgewirkt.
Sie haben sich der Landesregierung völlig grundlos unterworfen und als kritikloser Folger vorführen lassen. Sie haben sich degradieren lassen. Das ist einer Volksvertretung wirklich unwürdig und es ist peinlich, meine Damen und Herren.
Diederich Heßling, Frau Rothe-Beinlich, was sagt Ihnen das? Sie können ja einmal googeln. Diederich Heßling, der klassische Untertan, Frau RotheBeinlich, erscheint im Gegensatz zu dem Verhalten, was Sie hier an den Tag gelegt haben, geradezu als wahrer Revoluzzer.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie noch etwas anderes als diskreditieren?)
Seien Sie versichert, dass die AfD-Fraktion es Ihnen auch weiterhin nicht durchgehen lassen wird, wenn Sie sich vor Ihren Aufgaben drücken, meine lieben Kollegen der Altparteien, und sich kritik- und kontrolllos der Staatskanzlei und dem Herrn Hoff unterwerfen.
Wir werden den Finger in die Wunde legen, auch wenn das schiefgeht, Frau Marx, so wie gerade im Justizausschuss. Wir wollten zehn Fragen stellen, sechs Fragen, sieben Fragen werden weggestimmt mit Ihrer Mehrheit und hinterher werfen Sie uns dann vor, im Ausschuss nicht mitzuarbeiten. Das ist Ihre Auffassung von Demokratie. Auf der anderen Seite unterwerfen Sie sich Herrn Hoff und seinen Mitarbeitern. Das erklären Sie den Leuten draußen mal.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Sie haben doch echt einen Fetisch!)
Sie bezeichnen sich als demokratische Fraktionen. Dann müssen Sie auch so handeln, meine Damen und Herren. Reine Abnicker des Willens der Herrschenden hatten wir hierzulande schon genug und es war weiß Gott nicht immer zum Besten für Deutschland, sondern sehr zum Schlechten. Machen Sie das nicht weiter!
Jetzt noch einmal zum Gesetz, bevor ich es vergesse: Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung schon aus diesen Gründen ab. Wir haben einen Gesetzentwurf, der im Kern nachvollziehbar ist, aber er hätte gründlich vorbereitet werden müssen. Es hätte gründlich angehört werden müssen. Dann kann man auch gründlich darüber entscheiden. Wir lehnen es ab. Grundsätzlich
sind wir nicht dagegen, aber so ein Murks wie der mit der gendersensiblen Ansprache von Verbrechensopfern ist mit uns nicht zu machen. Deshalb werden wir dagegen stimmen. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das hat sich in diesem Augenblick geändert; die Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke, hat das Wort.