1. Wie schätzt die Landesregierung das Problem der Regelstudienzeitüberschreitung an den Hochschulen und Fachhochschulen in Thüringen ein?
2. Wie hoch war jeweils die Anzahl der Studenten in 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014, die „Langzeitstudiengebühren“ zu zahlen hatten, und wie hoch war dabei im Einzelfall die maximale Überschreitungsdauer?
3. Welche Beträge wurden jeweils in 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 insgesamt durch die Thüringer Hochschulen an „Langzeitstudiengebühren“ erhoben?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Staatssekretär Hoppe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Voigt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist an den Thüringer Universitäten und Fachhochschulen keine massenhafte Erscheinung. Überschreitungen von ein oder zwei Semestern
sind oft durch Auslandssemester, Prüfungswiederholungen, längere Praktika oder das Engagement in der Hochschulverwaltung begründet. Im Bundesvergleich, Stand 2013, liegt Thüringen bei der Einhaltung der Regelstudienzeit deutlich über dem Schnitt. 50,7 Prozent der Absolventen schließen ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit ab. Im Bundesdurchschnitt sind es 39,5 Prozent. Innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei weitere Semester erreichen in Thüringen 87 Prozent aller Absolventen ihren Abschluss. Im Bund sind es 78,8 Prozent. Bei den Absolventen von Bachelor- und Masterstudiengängen liegt die Quote der Regelstudienzeit plus zwei weitere Semester bei 84,3 Prozent der Bachelorabsolventen und 91,1 Prozent der Masterabsolventen, die in dieser Zeit den angestrebten Abschluss erreichen. Zum Vergleich die Werte 86,3 und 89,7 Prozent im Bund. In einzelnen Bereichen, wie zum Beispiel den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen, sind aber deutlich geringere Erfolgsquoten zu verzeichnen. Die Hochschulen ergreifen deshalb Maßnahmen, um den Studienerfolg in der Breite zu verbessern. Das Land unterstützt die Hochschulen bei diesem Prozess. So ist die Verbesserung der Qualität der Lehre ein Schwerpunkt bei der Vergabe der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020. Dafür haben die Hochschulen im Jahr 2014 insgesamt 11,5 Millionen Euro erhalten.
Zu Frage 2: In den Jahren 2010 bis 2014 haben die Thüringer Hochschulen Bescheide zur Zahlung von Gebühren bei der entsprechenden Überschreitung nach § 4 des Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes erlassen. 2010 und dann aufsteigend bis 2014 waren es 6.815, 6.769, 6.859, 6.571 und dann in 2014 6.380 Bescheide. Im Fünfjahresvergleich haben wir insofern 435 Bescheide weniger. In der Tendenz ist diese Zahl also in den letzten fünf Jahren gesunken. Im Übrigen: Nicht alle Studierenden, die einen Bescheid erhalten haben, mussten tatsächlich die Gebühr entrichten, denn die Gebühr kann auf Antrag im Einzelfall teilweise oder ganz erlassen werden, wenn die Einziehung zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Thüringer Hochschulen verzeichnen wenige Einzelfälle, in denen die Überschreitungsdauer der Regelstudienzeit zum Teil deutlich über 25 Semestern liegt. Im Jahr 2014 lagen die höchsten Werte bei 37 Semestern an der FSU Jena und der Bauhaus-Universität Weimar. Das sind jedoch extreme Einzelfälle mit oft mehrfachen Studienfachwechslern oder Zweitstudiengängen aus individuellen Gründen. Aus ihnen lassen sich unserer Ansicht nach daher keine generalisierbaren Rückschlüsse auf die Studierbarkeit der jeweiligen Studiengänge ziehen.
Zu Frage 3: Die gesamten Einnahmen der Thüringer Hochschulen aus Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit gestalten sich in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt – auch wieder aufsteigend –: 2,73 Millionen Euro, 2,67 Millionen Euro,
2,55 Millionen Euro, 2,44 Millionen Euro und schließlich in 2014 2,42 Millionen Euro. Hier wiederum im Fünfjahresvergleich sind es etwa 310.000 Euro weniger Einnahmen, sodass sinnvollerweise diese Zahlen mit der rückläufigen Anzahl der Bescheide korrelieren. So weit die Beantwortung.
Recht herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Eine Nachfrage: Ein Bescheid bedeutet auch ein Student, habe ich jetzt so interpretiert. Wenn man das dann ausrechnet, kommen wir knapp auf eine Größenordnung von ungefähr 13 Prozent der Thüringer Studenten, die Langzeitstudiengebühren bezahlen. Wie ist Ihre Bewertung zu diesem Umstand?
Ich habe einfach nur die Anzahl durch 50.000 – also 50.000 Studenten haben wir in Thüringen. Wenn Sie jetzt von 6.400 Bescheiden gesprochen haben, das müsste jetzt ungefähr stimmen, wenn mein Taschenrechner mich jetzt nicht betrogen hat.
Ja, er ist grafikfähig. Die Frage: Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand? 13 Prozent ist doch eine durchaus beträchtliche Anzahl Langzeitstudenten.
In der Tat. Wir sind natürlich bemüht, dass alle Studierenden im Rahmen der Regelstudienzeit oder da, wo die Sonderfaktoren, die ich erwähnt habe, dann greifen, aber möglichst schnell ihr Studium abschließen. Da, wo das bisher noch nicht der Fall ist, versuchen wir mit geeigneten Maßnahmen durch die Verbesserung der Lehre dem entgegenzuwirken, einmal über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, zum anderen, das hatte ich erwähnt, gerade auch durch die zusätzlichen Mittel, die dem Land aus dem Hochschulpakt 2020 zur Verfügung stehen.
Gibt es weitere Nachfragen? Herr Staatssekretär, es gibt noch eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Schaft.
Ist dem Ministerium bekannt, dass es Hochschulen gibt, die beispielsweise das Abschlusszeugnis zurückdatieren, obwohl Studierende sich schon ein weiteres Semester wegen der noch nicht bewerteten Abschlussarbeit weitergemeldet haben und somit de facto ein Semester länger studieren, aber beispielsweise dann in Regelstudienzeit laut Statistik abgeschlossen haben?
Ich kann keine weiteren Nachfragen erkennen. Dann rufe ich die nächste Frage des Abgeordneten Walk von der CDU in Drucksache 6/130 auf.
In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 12. Dezember 2014 kündigte Minister Dr. Poppenhäger an, den bundesweiten Kampf gegen gewaltbereite Fußballfans durch eine engere Kooperation von Polizeiund Justizbehörden in Bund und Ländern unterstützen zu wollen. Zugleich kündigte er an, die angestrebte Verbesserung in der Zusammenarbeit beider Behörden in enger Abstimmung mit dem Justizminister Herrn Lauinger auf den Weg zu bringen.
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz im bundesweiten Kampf gegen gewaltbereite Fußballfans wurden seit dem 12. Dezember 2014 initiiert?
2. Sieht die Landesregierung im Kampf gegen gewaltbereite Fußballfans Verbesserungsbedarf in Thüringen bei der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, falls ja, welcher Art und falls nein, wie begründet sie diese Antwort?
3. Erachtet die Landesregierung die in Thüringen gegenwärtig im Polizeidienst zur Verfügung stehende Polizeistärke für ausreichend, um einer Intensivierung der Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene gerecht zu werden und wie begründet sie ihre Antwort?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In der 200. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 11. und 12. Dezember 2014 in Köln wurde die Rahmenkonzeption Intensivtäter Gewalt und Sport mit Beschluss vom 16. September 2014 sowie der Bericht zur Rahmenkonzeption Intensivtäter Gewalt und Sport, Stand 8. Juli 2014, zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit den Justizministerinnen und Justizministern der Länder erfolgte im Vorfeld. Ziel der Rahmenkonzeption ist es, zukünftig in enger Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Intensivtäter im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen nach bundesweit abgestimmten Regeln vorzugehen sowie Gewalttaten zu verhüten. Intensivtäter sind nach dieser Rahmenkonzeption Personen, die maßgeblich zu Gewaltdelikten von besonderer Bedeutung anstiften oder deren Verlauf gestalten und lenken, sowie Personen, die diese Gewalttaten ausführen. Gegenwärtig werden die notwendigen Abstimmungen zur Umsetzung der Rahmenkonzeption auf Bundes- und Länderebene durchgeführt. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wurde auf Nachfrage am 5. Februar 2015 von der Landespolizeidirektion über die Rahmenkonzeption und die anstehende Umsetzung der Konzeption in Thüringen informiert. Weitere Abstimmungen sind nach Vorlage der Ergebnisse der am 18. Februar 2015 in Neuss auf Bundesebene durchgeführten ersten Beratung der zentralen Informationsstelle „Sporteinsätze“ mit den Landesinformationsstellen zur Umsetzung der Rahmenkonzeption zwischen der Landespolizeidirektion und der Justiz, insbesondere mit der Generalstaatsanwaltschaft Jena, vorgesehen.
Zu Frage 2: Zurückblickend kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit der Thüringer Polizei mit der hiesigen Justiz sehr gut verlief. Insbesondere bei Fußballspielen, die als Risikospiele eingestuft waren, befanden sich zum Teil Staatsanwalt sowie Richter des zuständigen Amtsgerichts im Stadion und gewährleisteten hierdurch eine enge und reibungslose Zusammenarbeit mit der Thüringer Polizei. Des Weiteren gibt es beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2012 Sonderdezernate-Verfahren gegen gewalttätige Ausschreitungen bei Fußballspielen und sonstigen Sportveranstaltungen. Die derzeit durch die Staatsanwaltschaft getroffenen organisatorischen Maßnahmen erach
tet der Thüringer Generalstaatsanwalt für ausreichend. Wie zurückliegend praktiziert, besteht darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, dass auf Anforderung des Polizeiführers der einsatzführenden Dienststelle ein Ansprechpartner der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft benannt wird oder neben der üblichen Bereitschaft auch Sonderdienste der Staatsanwaltschaft organisiert werden. Für die Umsetzung der Rahmenkonzeption werden die notwendigen Absprachen zwischen Polizei und Justiz getroffen, um die bestehende gute Zusammenarbeit in Zukunft zu vertiefen und weiter auszubauen.
Zu Frage 3: Zur Absicherung von Fußballspielen, insbesondere solcher, die als Risikospiele eingestuft sind, unterstützen sich die Polizeien der Länder und des Bundes gegenseitig, um die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gewährleisten. Im Freistaat Thüringen stehen hierzu sowohl die geschlossenen als auch die technischen Einsatzeinheiten der Thüringer Bereitschaftspolizei und die Einsatzzüge der Einsatzunterstützung der Landespolizeiinspektionen zur Verfügung. An dieser Stelle möchte ich mich besonders für die Einsatzbereitschaft und das Engagement der Thüringer Polizei und ihrer Bediensteten bedanken, welche sie bei der Vielzahl von Einsätzen im Landes- und Bundesgebiet gezeigt und unter Beweis gestellt haben, selbst wenn dies teilweise an die Grenze der Leistungsfähigkeit führte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Erst einmal besten Dank für die Beantwortung, Herr Staatssekretär. Bei der Frage 1 hatte ich nach den konkreten Maßnahmen gefragt – das noch einmal als Anmerkung –, die habe ich vermisst. Das war sehr allgemein gehalten. Aber zu meiner Frage, die ich formuliere: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Zusammenarbeit der Thüringer Landespolizei mit der zuständigen Bundespolizeidirektion Pirna und mit der regional zuständigen Bundespolizeiinspektion hier in Erfurt dar?
Nach meinen Erkenntnissen funktioniert die Zusammenarbeit. Ich würde das Ganze aber noch einmal recherchieren lassen und Ihnen ergänzend beantworten.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die nächste Anfrage des Abgeordneten Brandner, Fraktion der AfD, in der Drucksache 6/200 auf.
Meine Damen und Herren, nach dem, was den Medien entnommen werden kann und mir auch passierte, kam es in den vergangenen Wochen zu Angriffen auf und Sachbeschädigungen an Wahlkreisbüros von Abgeordneten.
1. Wie viele Angriffe auf und wie viele von außen kommende Beschädigungen an Wahlkreis- und sonstigen Büros von Thüringer Landtagsabgeordneten gab es nach Kenntnis der Landesregierung im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage?
2. Welchen Landtagsfraktionen gehörten die Abgeordneten an, die von den Angriffen und Sachbeschädigungen betroffen waren?
4. Welche politischen Hintergründe hatten diese Angriffe bzw. welchen politischen Strömungen sind die Täter bzw. Taten zuzuordnen?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 19. Februar 2015 wurden insgesamt zehn Straftaten im Zusammenhang mit Wahlkreisbüros Thüringer Abgeordneter registriert.