Damit ist aber auch eine klare Systematik bezüglich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz überwiegend durch Beiträge und des privaten Rundfunks durch sonstige Finanzierungsmöglichkeiten festgelegt.
Es ist auf das Sportangebot hingewiesen worden. Dazu ist mir Folgendes wichtig: Heute tagt in Mainz der ZDF-Fernsehrat. Die Plenarsitzung und die heutige Debatte zu diesem Thema haben bei mir zu der Entscheidung geführt, dass ich an der Fernsehratssitzung als Mitglied des Fernsehrats trotzdem nicht teilnehme. Dort geht es unter anderem um den Haushalt. Es wird auch seitens des ZDF über die Entscheidung berichtet, die gemeinsam mit der ARD getroffen wurde, Fantasiegelder nicht für Unternehmen auszugeben, die die Rechteverwertung haben, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Möglichkeit geben, die Olympischen Spiele auszutragen. Ich habe an den ZDF-Intendanten und an die ZDF-Fernsehratsvorsitzende geschrieben und habe darum gebeten, dass im Fernsehrat die Entscheidung getroffen wird, das Nationale Olympische Komitee, den Deutschen Olympischen Sportbund und seinen Präsidenten aufzufordern, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Diskussion darüber zu führen, wie wir es schaffen, dass sich auch der Sport dafür einsetzt, dass die Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler des öffentlichrechtlichen Rundfunks durch eine adäquate und nicht völlig überzogene Preisgestaltung nicht faktisch davon ausgeschlossen werden, olympische Sportangebote konsumieren zu können. Das heißt im Kern, dass die Sportverbände sich einig sein müssen, dass die Profitmargen bei der Sportrechteübertragung zurückgestutzt werden, damit auch für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in einem öffentlich-rechtlichen Angebot die Möglichkeit besteht, an den Sportangeboten zu partizipieren, die wir über die Sportförderung und die Amateurförderung unterstützen.
Werte Damen und Herren, da die Landesregierung die Kündigung der Staatsverträge ablehnt, erübrigt es sich, auf die Forderung unter Punkt 2 – Verhandlungen innerhalb des Kündigungszeitraums – einzugehen. Kurzum – ich bin heute bereits an einem anderen Punkt hier in der Debatte darauf eingegangen: Die rhetorische Figur der AfD besteht darin, zu suggerieren, dass es keine Meinungsfreiheit in Deutschland gebe. In dieser ideologischen Kunstfigur wird dann die Presse zur Lügenpresse gemacht und werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten infrage gestellt. Diese Sichtwei
se lehnt die Landesregierung ab. Das Infragestellen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dient aus unserer Sicht allein einer parteipolitischen Instrumentalisierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Insofern lassen die Antragsteller mit ihrem Antrag genau die Staatsferne vermissen, die sie sonst einfordern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache. Es wurde keine Ausschussüberweisung signalisiert. Bleibt es dabei? Herr Kollege Möller.
Wenn ich den Antrag zum Aufruf gebracht habe, dann ja. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/3106 in namentlicher Abstimmung ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.
Hatten alle Gelegenheit, ihre Stimmzettel abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis zur namentlichen Abstimmung zum Antrag der AfD in Drucksache 6/3106. Es wurden 81 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 7, mit Nein 74, es gab keine Enthaltungen (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, noch einige organisatorische Hinweise: Zunächst der Hinweis auf die Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses im Raum F 202, 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause. 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause trifft sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum F 101. Last, but not least trifft sich der Freundeskreis Kaliningrad 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum A 140. Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir nach der Mittagspause mit der Fortsetzung des Tagesordnungspunkts 33, Enquete-Kommission, fortfahren. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und beginnen wieder pünktlich 14.20 Uhr.
Die Fortsetzung der Plenarsitzung verzögert sich ein wenig, weil die Beratung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz noch andauert. Deswegen können wir noch nicht beginnen. Ich bitte um Verständnis.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung nach der Mittagspause. Wir steigen wieder ein in den Tagesordnungspunkt 33
Einrichtung einer EnqueteKommission „Auseinandersetzung mit Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung in Thüringen“ Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3108 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3195 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3193
Es ist eine Neufassung des Antrags der Koalitionsfraktionen verteilt worden. Davon gehe ich jetzt aus, mir wurde bestätigt, dass das der Fall ist. Die Aussprache war noch nicht zu Ende. Es besteht noch Redezeit. Zur Information, damit es keine Irritationen gibt: Die CDU-Fraktion hat in dieser Debatte noch 6 Minuten 30 Sekunden, die SPD 8 Minuten 10 Sekunden, Bündnis 90/Die Grünen 1 Minute 30 Sekunden und AfD und die Linke haben jeweils 10 Sekunden, also de facto keine mehr. Für die Landesregierung besteht die Möglichkeit, Redezeit von 9 Minuten 40 Sekunden in Anspruch zu nehmen. Wird die Fortsetzung gewünscht? Die wird gewünscht. Es hat sich Abgeordneter Adams, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Wir, die Fraktionen der Koalition, haben mit der heutigen Beratung erfahren, dass die CDUFraktion ein Problem mit der schnellen Beratung und Abschließung dieses Tagesordnungspunkts und der schnellen Einsetzung der Enquete-Kommission hat. Um das in der Januar-Sitzung dann endgültig tun zu können, wollen wir Ihnen gern Zeit geben, damit heute den Tagesordnungspunkt nicht abschließen, die Beratung nicht mit einem Beschluss abschließen.
Wir haben weiterhin erfahren und wahrgenommen, dass die CDU unter der vorgeschlagenen Überschrift den Antrag nicht unterstützen will. Wir möchten aber diesen Antrag mit Ihnen gemeinsam einreichen. Deshalb gibt es einen neuen Vorschlag der
Koalition, den wir Ihnen unterbreiten möchten. Wir haben in die Überschrift das Wort „Diskriminierung“ aufgenommen, so wie es in Ihrem Antrag lautet. Wir haben unter Punkt 1 auch die politischen und religiösen Anschauungen als Verfolgungsgrund aufgenommen, so wie es die Intention Ihres Antrags ist.
Wir möchten mit Ihnen diesen Enquete-Kommissionsantrag gemeinsam beschließen. Wir wollen mit Ihnen gemeinsam diese Enquete auf den Weg bringen und gestalten. Wir wollen allerdings auch – und das muss ganz klar gesagt sein – im Januar den Beschluss dazu fassen. Wir werden dann keinen weiteren Aufschub mehr dulden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich zur Debatte nicht erkennen. Ich sehe einen Geschäftsordnungsantrag vom Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion Die Linke.
Danke, Herr Präsident. Ich würde die Worte des Kollegen Adams aufgreifen und zu einem Geschäftsordnungsantrag präzisieren. Entsprechend § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung bitten wir um Vertagung dieses Tagesordnungspunkts bis zur nächsten Plenarsitzung im Januar.
Also nehmen wir jetzt nach § 24 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Vertagung dieses Tagesordnungspunkts wahr. Dazu ist eine Abstimmung des Plenums notwendig. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich sehe Stimmenthaltungen aus den Reihen der AfD und keine Gegenstimme. Damit ist dieser Antrag auf Vertagung angenommen. Das bedeutet, dass dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung des nächsten Plenums im Januar stehen und da wieder zum Aufruf kommen wird. Damit schließe ich für heute diesen Punkt.
Gibt es aus den Fraktionen der Einreicher den Wunsch nach Begründung? Der Abgeordnete Kummer hat sich gemeldet, Fraktion Die Linke. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei wichtige internationale Beschlüsse liegen dem heute hier zur Debatte stehenden Antrag der Koalitionsfraktionen zugrunde. Am 25.09.2015 wurde in New York die Agenda 2030 beschlossen, in der 17 weltweit …
Herr Abgeordneter, einen kleinen Augenblick! Meine Damen und Herren, ich bitte, die Gespräche im Plenarsaal am Rande der Abgeordnetenplätze einzustellen und dem Redner deutlich mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden! Herzlichen Dank! Bitte schön, Herr Kummer, Sie haben das Wort.
Danke. Wie gesagt, am 25.09.2015 wurde in New York die Agenda 2030 beschlossen, bei der 17 weltweit gültige Nachhaltigkeitsziele für eine zukunftsfähige Entwicklung definiert wurden. Am 12.12.2015 wurde der Weltklimavertrag in Paris beschlossen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse, die für eine positive Entwicklung der menschlichen Gesellschaft auf dieser Erde so wichtig sind, soll auch in Thüringen erfolgen. Dazu dient der Antrag der Koalitionsfraktionen, der in Fortsetzung des Landtagsbeschlusses 2007 zur Global Marshall Plan Initiative, der Beschlüsse des Thüringer Landtags zur Umsetzung der Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ und des Bekenntnisses des Thüringer Landtags zur Agenda 21 in Fortsetzung des Rio-Prozesses zu sehen ist.
Meine Damen und Herren, zu diesem ganzen Themenkomplex fand am 03.02. hier im Thüringer Landtag eine Veranstaltung statt, die vom Verein Zukunftsfähiges Thüringen e. V. und der Global Marshall Plan Initiative initiiert wurde. Unter anderem war der Ministerpräsident zugegen. Es gab die Bitte des Vereins Zukunftsfähiges Thüringen e. V. und auch des Vorsitzenden des Nachhaltigkeitsbeirats Thüringen, Ron Hoffmann, an die anwesenden Abgeordneten um einen Landtagsbeschluss zur Untersetzung dieser Nachhaltigkeitsziele und um die Einrichtung eines parlamentarischen Beirats hier im Thüringer Landtag. Ich möchte in dem Zusammenhang deutlich machen, dass der Verein Zukunftsfähiges Thüringen e. V. im Zuge der Beauf
tragung mit der Führung der Regionalen Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien, dem „RENN-Mitte“, wie es abgekürzt heißt, jetzt bundesweite Anerkennung erhielt. Er wurde für den Bereich der Bundesländer in unserer Region beauftragt, was noch einmal deutlich macht, welchen guten Ruf Thüringen innerhalb der Bundesrepublik bezüglich der Arbeit im Bereich „Nachhaltige Entwicklung“ hat.
Ein paar Worte möchte ich noch zu der Frage „parlamentarischer Beirat“, die in unserem Antrag eine wichtige Rolle spielt, verlieren. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag hat im Dezember 2012 ein Papier „Nachhaltigkeit und Parlamente – Bilanz und Perspektiven, Rio+20“ herausgegeben. Dort ist deutlich gemacht worden, dass die Mitwirkung der Landesparlamente in der Nachhaltigkeitspolitik eher schwach wäre, eher reaktiv auf Regierungshandeln und dass die Präsenz von Abgeordneten in zentralen Gremien der Nachhaltigkeitspolitik defizitär wäre. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages empfiehlt deshalb – ich zitiere –: „[…] dass auch die Bundesländer die entsprechenden organisatorischen Strukturen, sowohl auf Seiten der Regierungen (Ansiedlung der Nach- haltigkeitsstrategie in den Staats- und Senatskanz- leien) als auch auf Seiten der Landesparlamente (Einsetzung eigener parlamentarischer Beiräte auf Landesparlamentsebene) schaffen, um die Bundesebene besser mit der Länderebene verzahnen zu können.“
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne wollen wir mit diesem Antrag auch ermöglichen, dass es ein Agieren unseres Parlaments in Sachen Nachhaltigkeit und nicht nur ein Reagieren gibt, um die 17 Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Wie das erfolgen soll, das ist unter Punkt 4 unseres Antrags formuliert worden.
Weil es eine sehr, sehr große Vielfalt an Nachhaltigkeitsthemen gibt, ist ebenfalls die Vorstellung formuliert, dass die Zusammensetzung des Beirats aus Mitgliedern der einzelnen Fachausschüsse hier im Landtag erfolgen soll.
Ich hoffe, dass sich die Fraktionen dort gemeinsam einbringen, um die Nachhaltigkeitspolitik in Thüringen weiter voranzubringen. In dem Sinne freue ich mich auf die Debatte zum Antrag. Danke.
Vielen Dank für die Begründung, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Dr. Voigt, Fraktion der CDU, als Erstem das Wort.
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste auf der Besuchertribüne! Ich begrüße besonders die Vertreter aus der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen und aus der erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz.
Nachhaltigkeitsstrategie ist heute unser Thema. Kollege Kummer hat ausgeführt, dass es nicht nur darum geht, solche Beschlüsse auf internationaler Ebene zu fassen, sondern am Ende darauf aufzusetzen, dass wir es auf kommunaler, aber auch auf Landesebene diskutieren können. Wir haben als CDU-Fraktion auch ein großes Interesse, dass die Initiativen, die es von unserer Seite her schon im Jahr 2007 im Kontext der Global Marshall Initiative gegeben hat, weiter vertieft werden. Schließlich haben wir auch im Jahr 2008 den Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen gegründet. Im Jahr 2008 haben wir auch besonders ökologische und soziale Kriterien im Bereich des Beschaffungswesens initiiert. All das sind Punkte, woran Sie erkennen können, dass wir als CDU-Fraktion ein originäres Interesse daran haben, dass wir eben nur abstrakt über Nachhaltigkeit reden, sondern sie auch konkret im politischen Handeln verwirklichen wollen.
Deswegen irritiert es uns umso mehr, dass Sie den Handschlag, den wir Ihnen angeboten haben, nämlich auch weiterhin in einem großen Konsens über Nachhaltigkeit in diesem Haus zu reden und gemeinschaftlich einen solchen Antrag auf den Weg zu bringen, abgewiesen haben. Es gab eine Initiative, die auch in Gesprächen – Kollege Kobelt hat jetzt mit dem Kollegen Gruhner über dieses ganze Thema gesprochen. Alle Ihre Fraktionen sind von unserer Seite informiert worden, dass wir gern daran mitarbeiten würden und gern zusammen daran arbeiten würden, diese Nachhaltigkeitsaspekte weiter zu vertiefen und aufzugreifen. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wenn man nicht daran interessiert ist, ein solches politisches Thema gemeinschaftlich aufzugreifen, hier einen Antrag hinwirft und sagt: „Friss oder stirb!“, dann können Sie nicht erwarten, dass die größte Oppositionsfraktion sagt: Okay, wenn ihr Gesprächsangebote ausschlagt, dann machen wir trotzdem bei eurer Initiative mit. Ich glaube, so funktioniert Politik nicht. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, wir sind sehr enttäuscht, dass Sie die Chance verpasst haben, gemeinsam darüber nachzudenken, was eigentlich die wesentlichen Schwerpunkte sind. Ich will diese von meiner Fraktionsseite her äußern. Wir haben mindestens fünf Punkte, die die Transformation dessen, was auf internationaler Ebene beschlossen worden ist, letztlich natürlich auch in den Thüringer strategi
schen Überlegungen aufgreift. Das ist erstens die Frage einer umsichtigen und ausgewogenen Finanzpolitik, weil diese die Grundlage für viele Entscheidungsaspekte in unserem Land ist. Das ist zweitens die Frage, dass unsere Kommunen auch weiterhin eine nachhaltige Entwicklung, Stärkung und Unterstützung erfahren. Da will ich Ihnen sagen, dass es da natürlich auch Fragen gibt, die Sie im Rahmen der Funktional- und Gebietsreform und in der Frage der finanziellen Ausstattung unserer Kommunen zu beantworten haben. Dann gibt es den dritten Punkt, den wir gern diskutieren würden; da geht es um die Frage des Erhalts der Biodiversität in unserem Land. Wind im Wald ist nicht gerade der Erhalt der Biodiversität. Also, es gibt viele Nachhaltigkeitsthemen, mit denen man sich auseinandersetzen muss, und natürlich auch das Fortschreiben der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie, die wir gern mit Ihnen gemeinsam entwickeln würden. Last, but not least natürlich auch die Fragestellung, wie wir den Thüringer Aktionsplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ über 2019 hinweg fortsetzen. Es gäbe noch mehr Punkte zu nennen, aber ich will Ihnen einfach nur sagen: Schon allein an den fünf Aspekten wird deutlich, dass wir, glaube ich, bei einer vernünftigen Gesprächsgrundlage durchaus zu einem gemeinsamen Antrag hätten kommen können. Sie haben dieses Gesprächsangebot einseitig abgelehnt, die Form des Dialogs beendet. Deswegen wird meine Fraktion Ihren vorliegenden Antrag ablehnen, auch weil er unserer Meinung nach in zwei inhaltlichen Punkten fehlgeht. Erstens in der Fragestellung: Sie beschreiben, es würde einen Paradigmenwechsel in der Nachhaltigkeitsbetrachtung in Thüringen geben. Ich glaube, bei der Wortmeldung von mir, aber auch bei dem, was Kollege Kummer eingeführt hat, ist doch ausreichend deutlich geworden, dass Nachhaltigkeit schon immer in Thüringen ein wichtiges Thema war und dass wir es auch gemeinschaftlich – das meine ich auch fraktionsübergreifend – in den letzten Jahren vorangebracht haben. Zweitens – und das ist eine inhaltliche Frage Ihres Antrags –: Sie wollen einen parlamentarischen Beirat. Dieser parlamentarische Beirat ist in seiner Funktionsbeschreibung, in seiner inhaltlichen Spezifizierung absolut unkonkret. Ich finde, wir sollten hier nicht auf der Basis „Wenn du mal nicht weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis!“ agieren.