Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

Meine Damen und Herren, wir beantragen, den TOP 24, also Verleihung der Bezeichnung „Hochschulstadt“ an die Städte Gera und Eisenach, in

dieser Plenarwoche auf jeden Fall zu beraten, denn als Gerscher weiß ich und für Eisenach hoffe ich, dass die Dringlichkeit aus Sicht beider Städte und ihrer Bürger sehr hoch ist. Ursprünglich war der Titel

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU:... Ihrer Parteien!)

Herr Mohring, nehmen Sie sich ein bisschen zurück oder kommen Sie vor. Hören Sie mir zu, da lernen Sie noch ein bisschen was, vor allem wie man sich hier im Plenum verhält.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie waren schon…, FDP, CDU, AfD – Sie wissen doch gar nicht, wo Sie hingehören bei den Par- teien!)

Herr Abgeordneter Brandner hat bitte das Wort.

Danke, dass Sie darauf hinweisen.

Meine Damen und Herren, ich darf noch mal daran erinnern, es geht um den TOP 24, Herr Mohring. Es geht um die Verleihung der Bezeichnung „Hochschulstadt“ an die Städte Gera und Eisenach, dass die auch auf das Ortseingangsschild dürfen. Als Gerscher weiß ich und für Eisenach vermute ich, dass die Dringlichkeit sehr hoch ist. Die Bürger warten darauf. Ursprünglich ist der Titel als Weihnachtsgeschenk nach § 5 Abs. 1 der Kommunalordnung noch im Dezember erwartet worden. Daraus wurde dann leider nichts, obwohl seit September 2016 die Duale Hochschule Gera-Eisenach in die Reihen der Thüringer Hochschulen aufgenommen worden ist. Somit sind auch seit September 2016 beide Städte Hochschulstädte. Über diese Entscheidung herrschte damals im Landtag über alle Fraktionsgrenzen hinweg – nicht nur die Altparteien, sondern auch die agile AfD war dabei – große Einigkeit und allgemeine Freude ging damit einher. Jedenfalls die Geraer und ihr sehr umtriebiger Studentenförderverein stehen bereit, die 25 neuen Ortseingangsschilder zu montieren und die alten wohltätig zu veräußern. Das war eigentlich schon in der letzten Woche gedacht gewesen; es ist leider daran gescheitert, dass der Landtag den Beschluss noch nicht herbeigeführt hatte.

Es sollte daher, meine Damen und Herren, ein Leichtes sein, jenseits aller ideologischen Grenzen etwas Gutes für die Städte Eisenach und Gera zu tun. Das wird uns nur einige Minuten kosten. Deshalb bitte ich Sie dringend, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Abg. Dittes)

Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann stimmen wir ab über den Antrag der AfD, den Tagesordnungspunkt 24 – Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Ich würde gern eine Platzierung zu diesem Tagesordnungspunkt vornehmen wollen: morgen früh um 9.00 Uhr.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Bravo!)

Wir stimmen ab über den Antrag, den Tagesordnungspunkt 24 morgen um 9.00 Uhr in die Tagesordnung aufzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Gentele.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: AfD wirkt! Danke schön!)

Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion ist der Tagesordnungspunkt 24 in die Tagesordnung aufgenommen und am morgigen Tag um 9.00 Uhr platziert.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3096 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Ihnen heute zur ersten Lesung vorliegende Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften enthält Änderungen des Thüringer Besoldungsgesetzes, des Thüringer Beamtenvorschaltgesetzes, des Thüringer Beamtengesetzes, des Thüringer Laufbahngesetzes und weiterer Gesetze.

Im Thüringer Besoldungsgesetz und im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sind aufgrund von Änderungen in anderen Gesetzen, in der Rechtsprechung und aus den Erfahrungen bei der Gesetzesanwendung Änderungen erforderlich. Im Thüringer

Beamtengesetz sollen zwischenzeitlich in Kraft getretene Änderungen im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz übernommen werden. Ferner sind redaktionelle Korrekturen notwendig.

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen: Im Thüringer Besoldungsgesetz erfolgt eine Regelung zu einem altersdiskriminierungsfreien Stufenaufstieg beim Grundgehalt der kommunalen Wahlbeamten. Danach beginnt der Stufenaufstieg für alle kommunalen Wahlbeamten nicht mehr mit dem 21. Lebensjahr, sondern am 1. des Monats, in dem sie ihr Amt antreten. Sie erreichen damit das Endgrundgehalt unabhängig vom Lebensalter nach einer Amtszeit von acht Jahren. Diese Regelung vollzieht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Thüringer Verwaltungsgerichte zur Altersdiskriminierung in der Besoldung nach. Für die vorhandenen Wahlbeamten ist eine Rechtsstandswahrung vorgesehen. Ferner werden die Konkurrenzregelungen beim Familienzuschlag dahin gehend vereinfacht, dass zukünftig von einer Gleichstellung der Tätigkeiten im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung oder bei einem sonstigen Arbeitgeber mit dem öffentlichen Dienst abgesehen werden soll. Dabei handelt es sich um absolute Ausnahmefälle. Dadurch kann ein verhältnismäßig hoher und kostenträchtiger Verwaltungsaufwand vermieden werden, der in keinem vertretbaren Verhältnis zu den erzielten Minderausgaben steht.

Im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz soll die Regelung gestrichen werden, wonach derzeit die Mindestversorgung auf die erdiente Versorgung gekürzt wird, wenn der Beamte lange Zeiten mit Freistellungsphasen bzw. Teilzeitbeschäftigung hatte. Von dieser Regelung waren bislang überwiegend Frauen betroffen. Mit der Streichung wird ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Diskriminierung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegangen. Eine weitere Änderung soll zukünftig Zeiten eines Bundesfreiwilligendiensts oder des freiwilligen Wehrdiensts bei der Weiterzahlung des Waisengeldes über das 18. Lebensjahr hinaus berücksichtigen. Für Richter, die noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten, ist zur Schließung der Lücke bis zum späteren Rentenbezug eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes vorgesehen. Eine entsprechende Regelung für Beamtinnen und Beamte gibt es bereits.

Eine weitere Änderung: Der Pflegezuschlag in § 68 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes wird wegen des Pflegestärkungsgesetzes II grundlegend überarbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist es, dass die Stufen des Grades der Pflegebedürftigkeit von bisher drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade mit weiteren Abstufungen umgestellt werden. Infolge dieser Änderungen erfolgt rentenrechtlich eine Neubewertung der Pflege

leistung, die nicht erwerbsmäßig pflegende Personen in Form von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflegeleistung gutgeschrieben bekommen. Diese Änderungen treten mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Sie machen Änderungen in der Höhe und Struktur des Pflegezuschlags nach § 68 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes erforderlich.

Meine Damen und Herren, um die Neuregelung so einfach und praktikabel wie möglich zu gestalten, wird unabhängig vom Pflegegrad, der Reduzierung der Arbeitszeit und der Besoldungsgruppe des Beamten oder der Beamtin ein pauschaler Zuschlag für die Zeit der nicht erwerbsmäßigen Pflege gewährt. Der Zuschlag wird aber wie bisher nur dann gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflegezeit hat. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an einem Durchschnittswert aus der Besoldungsordnung A, der dem Beamten/der Beamtin durch die Reduzierung seiner/ihrer Arbeitszeit von seiner/ihrer Versorgung verloren geht. Daraus ergibt sich ein Betrag von 1,80 Euro pro Monat der Pflege, der künftig mit den Besoldungsanpassungen fortgeschrieben wird.

Die Änderungen des Thüringer Beamtengesetzes dienen dazu, die im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen auf das Thüringer Beamtenrecht zu übertragen. Im Ergebnis können Beamtinnen und Beamte die sich aus einer auftretenden Pflegebedürftigkeit ergebenden familiären Verpflichtungen noch besser als bisher mit der Arbeit vereinbaren, ohne gänzlich auf eine finanzielle Absicherung zu verzichten. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, nahe Angehörige, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden, in den letzten Lebensmonaten zu begleiten.

Die Änderungen im Thüringer Laufbahngesetz sind im Wesentlichen redaktioneller Art und dienen insbesondere der Anpassung der laufbahnrechtlichen Vorschriften an die aktuellen Zuständigkeiten. Die in den übrigen Artikeln vorgesehenen Änderungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen sind redaktioneller Natur.

Die Änderung der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung ergibt sich aus der nunmehr im Thüringer Besoldungsgesetz enthaltenen Regelung zum Stufenaufstieg der kommunalen Wahlbeamten. Die kommunalen Spitzenverbände wurden beteiligt. Sie haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Die Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsorganisationen wurden ebenfalls beteiligt. Auch sie haben den Gesetzentwurf im Wesentlichen befürwortet.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wird den Interessen der Beamtinnen, Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

Rechnung getragen, in dem Ansprüche verbessert oder vereinfacht berücksichtigt werden.

Ich bitte den vorliegenden Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss weiterzuberaten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Bevor ich die Beratung eröffne, möchte ich noch den Hinweis geben, dass Sie sich bitte erneut in die Anwesenheitslisten eintragen, weil wir ja eine erneute Plenarsitzung haben.

Ich eröffne die Beratung. Zunächst hat sich Frau Abgeordnete Floßmann zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Tagesordnungspunkt kann ich mich kurzfassen. Wir stimmen der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Dort werden wir uns intensiv mit den noch anzufordernden Stellungnahmen auseinandersetzen, insbesondere mit der Stellungnahme des Thüringer Beamtenbundes.

Trotzdem möchte ich kurz auf zwei Punkte eingehen. Zum einen ist das die Verabschiedung der Pflegestärkungsgesetze. Diese Verabschiedung hat auch in Thüringen Änderungen notwendig gemacht. Diese Änderungen begrüßen wir ausdrücklich; besonders die Aufnahme von psychischen Erkrankungen wie Demenz finden wir dabei eine notwendige Anpassung an die Realität und auch an den großen Anstieg dieser Diagnose. Jeder, der demente Angehörige in seinem eigenen Umfeld hat oder die Erfahrung gemacht hat, weiß, welche Anstrengungen die Pflege dieser Menschen beinhaltet, auch welche körperliche und welche seelische Last häufig dahintersteht. Unser größter Respekt gilt all den Menschen, die diese Aufgabe im familiären Umfeld oder auch beruflich wahrnehmen – dafür herzlichen Dank. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Pflegestärkungsgesetze nicht zu einer Verschlechterung führen.

Als zweiten Punkt möchte ich noch kurz die erwähnte Änderung im Thüringer Besoldungsgesetz ansprechen und dass die Erfahrungsstufen auch der jungen hauptamtlichen Wahlbeamten Berücksichtigung finden. Gerade als Mitglied einer jüngeren Generation im politischen Raum ist das doch ein wichtiger Beitrag.

Mit der Streichung – wir haben es gehört – bereits abgelaufener Übergangsregelungen wird ein kleiner Beitrag geschaffen, um hier klare Regelungen zu

(Ministerin Taubert)

vollziehen. Deshalb halten wir die Änderung dieser Gesetze durchaus für sinnvoll.

Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter ins Detail abschweifen, freue mich auf die Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss. Wir stimmen dem zu. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Möller das Wort.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, ich woll- te nicht reden!)

Ach nein, Entschuldigung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich mache das noch kürzer. Auch wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)