Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, ich freue mich außerordentlich, dass wir das Thema „Kormoranverordnung“ in diesem Hohen Haus behandeln. Bereits im Dezember des letzten Jahres hatten wir die Gelegenheit, die Kormoranverordnung fortzuschreiben. Leider haben Sie, werte Vertreter von Rot-RotGrün, diese Gelegenheit nicht genutzt. Es ist leider Ihre Schuld, dass diese Verordnung abgelaufen ist. Wie ich bereits in meiner letzten Rede ausgeführt habe, ist dieses Tier nicht nur äußerst beliebt bei Köchen, nein, der Kormoran richtet in den Gewässern in Thüringen und in den anderen Bundesländern verheerende Schäden an. Aus diesem Grund
ist es nur logisch, dass der Kormoran auch weiterhin gejagt werden kann. Ich kann natürlich verstehen, dass Sie alles andere als begeistert sind, wenn Sie zum wiederholten Male von der Opposition darauf hingewiesen werden, dass Ihre Argumentation fehlerhaft ist und dass die von Ihnen vorgebrachten Argumente nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Wenn Ihnen aber wirklich daran gelegen wäre, das Beste für die Natur zu wollen, dann hätten Sie mit den Menschen gesprochen, die sich jeden Tag für die Natur einsetzen. Sie verbleiben lieber in Ihrem Dunstkreis der vermeintlichen Umweltfreunde. Aus diesem Grund freut es mich besonders, heute wieder die Mitglieder der Fischereivereine hier in diesem Hohen Haus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen!
Was ich Ihnen mit Freude versichern kann, ist die Tatsache, dass die AfD dem Antrag der CDU zustimmt und diese Ausschussempfehlung ablehnen wird. Denn für uns geht es nicht um das Parteiengehabe wie bei Rot-Rot-Grün, sondern darum, dass Ihnen so schnell wie möglich geholfen wird. Ich kann Sie, werte Mitglieder der Fischereivereine, heute nur ermuntern, genau darauf zu achten, wem der Schutz der Natur wirklich am Herzen liegt und wer immer nur gebetsmühlenartig dieses Mantra nach außen kommuniziert, aber in den entscheidenden Situationen kneift. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tasch, das hätte so ein schöner Mittag sein können! Sie haben sich als CDU in die Debatte eingebracht, Sie haben Vorschläge gemacht und hätten doch ganz klar sagen können: Durch diese konstruktiven Anregungen ist es zu Veränderungen gekommen und das, was das Umweltministerium jetzt in die neue Verordnung aufgenommen hat, das ist auch ein Teil der Arbeit einer kritischen Oppositionspartei wie der CDU, und das ist ein Erfolg.
Sie haben sich allerdings entschlossen, einen anderen Weg zu gehen und sozusagen das Bild zu vermitteln: Egal was Rot-Rot-Grün oder was das Umweltministerium auch verändert, Ihnen kann man es nie recht machen. Das finde ich persönlich
etwas schade, weil Sie in Ihrer Rede es anders angedeutet haben. Aber letztendlich gibt es keine konkreten Änderungsvorschläge in Ihrem Antrag, sondern Sie sagen ganz eindeutig im Antrag: Die Befristung soll aufgehoben werden und die bisherige Verordnung soll vollumfänglich ohne Veränderung erhalten bleiben. Also übersetzt: Alles bleibt so, wie es ist; alles ist gut.
Dann ist ja in den letzten Debatten schon deutlich geworden, dass es eben nicht gut ist, weil der Kormoran auch eine geschützte Art ist und wir nicht als Landesregierung, auch nicht als Umweltpolitiker gegen Naturschutzrichtlinien und gegen das Naturschutzgesetz verstoßen dürfen. In keinem anderen Land war es so einfach möglich, eine geschützte Art an allen Orten sozusagen abzuschießen, wie es in Thüringen bis zur Veränderung der Verordnung möglich ist. Das ist für Umweltschützer und für Naturschützer meiner Meinung nach nicht akzeptabel.
Erlauben Sie mir, kurz auf vier Punkte einzugehen, die sich in der Verordnung jetzt nach dem ersten Entwurf verändert haben und wo ein deutliches Zeichen auch ausgegangen ist, dass man die Anregungen, die konstruktiven Anregungen auch aufgenommen hat. Erst mal muss man sagen, dass schon nach dem alten Verordnungsvorschlag Fischereibetriebe und Gewässer außerhalb von Naturschutzgebieten vollkommen von der Veränderung ausgeschlossen waren. Also die Abschusserlaubnis außerhalb von Naturschutzgebieten bleibt voll und ganz erhalten. Jetzt ist es nach der Veränderung sogar noch möglich, wenn der Schutzzweck des Fisches über dem Schutzzweck des Kormorans steht, in Naturschutzgebieten auch eine Abschusserlaubnis zu erhalten. Das ist ein Kompromissvorschlag gewesen, der jetzt in die neue Verordnung übernommen wurde. Weiterhin ist für die Abschusserlaubnis nicht mehr das Landesverwaltungsamt zuständig, sondern das Umweltministerium, was sich ganz eng mit dem Infrastrukturministerium, also mit dem Ministerium für Fischerei sozusagen, abstimmt und da ein Einvernehmen herstellt. Das ist doch schon eine Vorgehensweise, wo sich sozusagen Naturschützer und Fischerei auf Verwaltungsebene, auf Behördenebene zusammensetzen und damit Einvernehmen herstellen. Und der dritte Punkt ist, dass das TUEN eine Flächenkulisse Fischartenschutz erarbeitet, wobei gerade deutlich wird, wo überhaupt gefährdete Fischarten sind und dass in diesen Bereichen auch abgeschossen werden kann. Die Veränderungen, könnte man ja fast sagen, sind so weit gegangen, dass man als Grüner dort schon skeptisch sein könnte. Aber nein, ich sage: Das ist ein guter Kompromiss, bei dem auch die Anregungen der CDU aufgenommen wurden. Und ich finde es sehr schade, dass das nicht gewürdigt wird, sondern diese konstruktiven Änderungen auch von der CDU mit diskutiert werden. Deswegen bitte ich Sie noch mal
darum – es ist kurz vor Mittag, wir können gemeinsam schön in die Mittagspause gehen –: Überlegen Sie noch mal, ob nicht die Kompromissvorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, auch der Zustimmung von der CDU ehrenhaft sind. Ich bitte Sie, das zu überdenken und unserem guten Kompromiss zuzustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwarze Vögel kreisen über dem Thüringer Landtag –
so habe ich mal eine Rede zum Kormoran begonnen, da war Bernhard Vogel noch Ministerpräsident im Freistaat Thüringen. Genau wie damals sorgt der Kormoran auch heute noch für emotionale Themen. Weil es ein emotionales Thema war, habe ich im November nicht den Weg ans Pult gefunden. Wir waren im Bereich von Verhandlungen; da ist es manchmal gut, die Emotionen ein Stückchen herunterzuschrauben.
Meine Damen und Herren, der Kormoran ist ein toller Vogel. Wer mal einen Kormoran am Gewässer gesehen hat, wie er sein Gefieder trocknet und es sich putzt im Sonnenschein, das sind wunderschöne Bilder. Wer als Taucher oder wenn man denn die Bilder zugänglich hat, verfolgen konnte, wie Kormorane in Gruppen jagen – und das bis zu ziemlich großer Tiefe –, der sieht, was für ein sozialer Vogel das ist, was für tolle Techniken er im Laufe der evolutionären Zeiträume, in denen es ihn schon gibt, entwickelt hat, das ist schon faszinierend. Dass man das Interesse hat, diesen Vogel zu schützen, der durch gnadenlose Verfolgung zu früheren Zeiten an den Rand des Aussterbens gebracht wurde, das kann ich nachvollziehen.
Aber wie das häufig so ist bei Arten, die einen so massiven Einbruch in ihrem Bestand erlebt haben und sich daraus dann wieder erholten, sind die Anpassungsstrategien oft noch aggressiver geworden. Der Kormoran ist wirklich in der Lage, eben das zu tun, was im Räuber-Beute-Verhältnis sonst meist nicht vorkommt: Er kann in bestimmten Gewässern die Fische nahezu ausrotten. Und das ist der Punkt, wo es gefährlich wird, gerade bei Witterungen wie jetzt hier. Ich habe eben gesagt: Schwarze Vögel kreisen über dem Thüringer Landtag; nicht direkt hier, aber an der Gera mit Sicherheit. In solchen
Witterungssituationen, wo die großen Standgewässer zugefroren sind, müssen die Kormorane ihre Nahrung – und die besteht nun mal nur aus Fisch – in den wenigen nicht zugefrorenen Fließgewässern suchen. Das führt dann dazu, dass in solchen Jahren wie diesen die Kormoranabschusszahlen in Thüringen mit Sicherheit höher sind als in Jahren, in denen alle Gewässer frei sind, weil wir eben keinen harten Winter haben.
Die Landesregierung hat uns die Kormoranabschusszahlen vorgelegt. Ein Jahr gab es sogar, in dem rund 2.000 Vögel in Thüringen abgeschossen wurden, obwohl der durchschnittliche Winterbestand nur bei 1.000 Vögeln lag. Das macht aber gerade deutlich, welcher Zuwanderungsdruck im Winter gerade aus dem Flachland hierherkommt. Wir haben ja in Mecklenburg, in Brandenburg viel, viel größere Kormoranbestände als hier in Thüringen. Aber dort gefrieren die Gewässer zu und dann müssen sie auf Nahrungssuche gehen. Das ist beim Graureiher etwas anderes. Es gibt heute in der Fischerei kaum noch Diskussionen über den Graureiher. Aber der geht eben auch im Winter aufs Feld und fängt Mäuse, wenn die Gewässer zugefroren sind; der hat eine Alternative.
Der Kormoran hat sie nicht. So muss der Mensch zum Schutz der Fischbestände regulierend eingreifen. Das Problem ist, dass – gerade, wenn man sich auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ansieht, die ja sagt, alle Gewässer sollen einen guten Zustand haben, dazu gehört auch eine gute Fischpopulation – wir in über 80 Prozent der Thüringer Gewässer den guten Zustand allein aufgrund der mangelhaften Fischpopulation verfehlen. Das ist der Grund, warum es notwendig ist, hier regelnd einzugreifen. Nach der damaligen Debatte hat es noch eine ganze Weile gedauert, bis der Freistaat Thüringen im Rahmen der Änderung des Naturschutzgesetzes eine Kormoranverordnung bekam. Diese Verordnung wurde damals von allen Fraktionen im Thüringer Landtag mitgetragen. Sie ist im Rahmen dieser Gesetzesbefassung auf den Weg gebracht worden; darauf bin ich stolz. Diese Verordnung lief aber zehn Jahre später aus.
Die Verordnung hatte einen wesentlichen Bestandteil – es ist vorhin schon von Herrn Kobelt deutlich gemacht worden –, dass sie sehr weitgehend war, dass also der geschützte Vogel Kormoran in ganz Thüringen mit einer entsprechend einfachen Genehmigung gejagt werden konnte. Aber es gab die Möglichkeit des Landesverwaltungsamts als obere Naturschutzbehörde, Ausnahmen davon festzulegen, um den Kormoran besser zu schützen oder auch bestimmte Schutzgebiete besser zu schützen.
Frau Tasch, wenn ich Ihre Aussage nehme, dass das Umweltministerium den Kormoranschutz über den Schutz von bedrohten Fischarten stellt oder mit dem ersten Entwurf stellen wollte, kann ich auch
die These entgegenstellen: Wenn das Umweltministerium das gewollt hätte, hätte es die bisherige Verordnung einfach verlängert und hätte über die Ausnahmemöglichkeit des Landesverwaltungsamts halb Thüringen für den Kormoranabschuss ausschließen können. Das hat das Umweltministerium nicht gemacht, sondern es hat sich nach den entsprechenden Anregungen, die es gegeben hat, auf eine neue Verordnung festgelegt. Deshalb, denke ich, sind wir hier auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren, die Frage, die jetzt noch steht, ist: Wie müssen wir uns zu dem Antrag der Fraktion der CDU verhalten und wie sieht es mit der neuen Verordnung aus, die zum 01.01. auf den Weg gebracht wurde? Frau Becker hat es vorhin schon gesagt, die CDU-Fraktion fordert die Fortschreibung der bisherigen Verordnung. Das geht nicht mehr, weil es seit dem 01.01. eine neue Verordnung gibt. Diese Verordnung hat eine Reihe von Veränderungen – Herr Kobelt ist vorhin auf die Unterschiede zwischen dem ersten und dem jetzt verabschiedeten Entwurf des Umweltministeriums eingegangen.
Ich will mal auf die Änderungen zur bisherigen Kormoranverordnung eingehen. In naturschutzfachlich besonderen Schutzgebieten braucht es in Zukunft eine Einzelfallgenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Dieses besondere Schutzgebiet ist der Nationalpark Hainich. Wir wissen alle, im Buchennationalpark gibt es kein Gewässer. Dass der Kormoran sich darin aufhält, ist relativ unwahrscheinlich. Es sind die Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate, auch das sind Waldgebiete, wo mit dem Kormoran kaum zu rechnen sein wird, höchstens an der Vesser im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald. Aber auch dort ist nicht wirklich von einem Kormoraneinfluss auszugehen. Es sind die Naturschutzgebiete, es sind die Vogelschutzgebiete. Hier gibt es aber die Ausnahme, dass überall dort, wo die Berufsfischerei ansässig ist, die Betriebe der Berufsfischerei und ihr Handeln durch einen weiteren Abschuss gesichert werden können. Und dort, wo Naturschutzgebiete auch den Fischartenschutz als Ziel haben, darf der Kormoran wie bisher weiter bejagt werden. Das Gleiche gilt in anderen Schutzgebieten.
Meine Damen und Herren, im Rest des Freistaats Thüringen gilt die bisherige Verordnung quasi weiter, was dementsprechend nahezu der Status quo ist. Ich denke, es ist legitim, in Vogelschutzgebieten zu sagen, da muss geprüft werden, ob denn wirklich der Abschuss von Vögeln notwendig ist, in Naturschutzgebieten, in einem Nationalpark zu sagen, es muss geprüft werden, ob der Abschuss von Vögeln notwendig ist. Von der Seite glaube ich, dass auch der höhere bürokratische Aufwand, der mit dieser Verordnung verbunden ist, in diesem Bereich im Interesse des Naturschutzes zu vernachlässigen ist und dass hier ein guter Weg gefunden
wurde. Was ich spannend finde: Sie finden in der Begründung der neuen Kormoranverordnung noch die Zielstellung der Fischartenschutzkarte. Das war ja der große Aufreger, als das Umweltministerium den ersten Entwurf vorgelegt hat. Jetzt soll über eine solche Fischartenschutzkarte im Einvernehmen zwischen Umweltministerium und Fischereiministerium geredet werden. Dabei wird wissenschaftlich zu untersuchen sein, wie denn die Wechselbeziehung zwischen Kormoran und Fisch wirklich ist. Ich sage, ich habe das Versprechen bekommen, dass nur dort gesagt wird, der Kormoran hat keinen Einfluss auf Fischpopulationen von Gewässern, wo man das auch wirklich dargestellt hat. Ich finde diese Darstellung spannend, weil immer wieder auch die Frage diskutiert wird, ob es Gewässer gibt, die man als Ablenkgewässer für den Kormoran vorhalten kann, wo sich also viele Kormoranbestände dann, wenn in anderen Bereichen zum Wohle des Fischartenschutzes eingegriffen werden muss, aufhalten können, ohne die Fischpopulation dort auf ein Maß zu dezimieren, dass auch dieses Gewässer einen schlechten Zustand in Sachen Fischarten hätte. Diese Frage wissenschaftlich zu untersuchen, ich glaube, das ist es wert, sich da ranzumachen. Man wird sicher auch betrachten müssen, ob es Möglichkeiten gibt, Fische in einem Gewässer auf eine Art und Weise zu schützen, dass der Kormoran es dann schwer hat, sie zu jagen. Einbringung von Totholz, solche Dinge sind alle diskutiert worden. Die Jagdstrategien des Kormorans sind im Regelfall auch bei diesen Maßnahmen noch erfolgreich gewesen. Aber das muss man sich ansehen. Ich bin gespannt auf die Arbeit. Als gelernter Fischer habe ich auch viel Freude daran, das zu begleiten.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben mit der neuen Kormoranverordnung einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der lange gelten soll. Wir haben auch mit der Zusage, die man in der Begründung der Verordnung findet, dass die Verordnung überarbeitet werden muss, wenn sich in Thüringen Brutgebiete des Kormorans ansiedeln sollten, weil sie im Moment keine Möglichkeit mehr vorsieht, etwas gegen die Brutgebiete zu tun. Das war noch Bestandteil der alten Verordnung. Auch mit dieser Aussage haben wir Klarheit, dass, wenn sich Dinge grundlegend ändern, die zu einer Novellierungsnotwendigkeit der Kormoranverordnung führen, dieses auch angegangen wird.
Von der Seite vielen Dank für die geleistete Arbeit, für die Kompromissfähigkeit, die sich hier ergeben hat. Ich wünsche der Kormoranverordnung einen guten Erfolg.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich widerspreche Ihnen ja ungern, aber Sie haben gesagt, diese Kormoranverordnung hier im Parlament sei ein Evergreen. Ich hatte eher den Eindruck, es sei ein Everblack – auch wegen der Farbe des Vogels.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Tasch, ich glaube, gerade die Erarbeitung dieser Kormoranverordnung, wie sie gelaufen ist, ist ein Beispiel dafür, wie ein guter Kompromiss zustande kommt. Wer jetzt in dieser Diskussion von der Brechstange Gebrauch gemacht hat, das will ich mal dahingestellt sein lassen. Ich glaube, wir waren es eher nicht.
Auch noch mal zu dem Thema „Fischartenschutz“ und „Vogelschutz“: Natürlich brauchen auch die Vögel einen starken Anwalt. Wir sind angetreten, einen starken Anwalt für den Naturschutz abzugeben und eben gerade innerhalb eines Kompromisses die Seite des Naturschutzes zu stärken. In der Vergangenheit ist es schon häufig so gewesen, dass der Naturschutz von anderen Interessen, zum Beispiel der Forstwirtschaft – Sie haben von FSCZertifizierung und dem Thema „Waldwildnis“ gesprochen – oder in Bereichen auch von der Landwirtschaft, eher untergebuttert worden ist. Wir wollen eben Kompromisse und dazu braucht es zwei starker Partner. Wir sind im Ministerium Anwalt des Naturschutzes.
Am 11. November wurde der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/2929 behandelt. Frau Ministerin Siegesmund hat ja zum ersten Teil umfangreich berichtet. Der zweite Teil wurde an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss hat – das ist von Frau Becker hier berichtet worden – am 30. November darüber beraten und empfiehlt dem Plenum, diesen Antrag abzulehnen. Das ist auch natürlich folgerichtig und wir schließen uns als Umweltministerium diesem Votum an. Denn viele Dinge, die in dem zweiten Teil des Antrags stehen, sind schlicht überholt.
Mit der seit dem 1. Januar gültigen Thüringer Kormoranverordnung haben wir es geschafft, einen qualifizierten, langfristigen und auch fachlich begründeten Kompromiss zwischen artenschutzrechtlichen Vorgaben, dem Schutz der gefährdeten heimischen Fischarten und der Fischereiwirtschaft zu
finden, der von der Mehrzahl der Betroffenen auch mitgetragen wird. Ich denke, das macht einen guten Kompromiss aus, dass beide Seiten ein bisschen grummeln und Zähne knirschen, aber das dann doch mittragen.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Punkte des Antrags eingehen. Der Punkt 1 Ihres Antrags hieß, wir sollen die Befristung aufgeben. Das haben wir gemacht. Wir haben eine neue Verordnung gemacht und die ist unbefristet.
Der Punkt 2 hieß, Sie wollen die ganzjährige Bejagung des Kormorans zulassen. Eine solche pauschale Bejagung des Kormorans, wie Sie sie gefordert haben, wäre mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie betont vor allem in Artikel 5 den Schutz der Brutzeit und der Nester aller wild lebenden Vogelarten. Alle europäischen wild lebenden Vogelarten sind besonders geschützt und unterliegen dem Verbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Man darf ihnen nicht nachstellen und darf sie nicht fangen, verletzen oder töten oder sie und ihre Eier bzw. ihre Nachkommen der Natur entnehmen, beschädigen oder zerstören. Das ist ein wichtiger Grundsatz im Naturschutz. Darüber hinaus gilt natürlich auch immer § 1 des Tierschutzgesetzes: Keinem Tier soll ohne vernünftigen Grund Schaden zugefügt werden. In der Brut- und Aufzuchtzeit ihrer Jungen sind aber viele Tiere, nicht nur die Vögel, in einer besonders sensiblen Phase und für Störungen anfällig. Diese Störungen wollen wir verhindern und das machen im Übrigen auch alle anderen Bundesländer.
Punkt 3 Ihres Antrags hieß: Brutkolonien verhindern oder zerstören. In Thüringen gibt es seit mehr als sechs Jahren keine erfolgreichen Bruten des Kormorans mehr. Es stellt sich demnach aktuell überhaupt gar kein Handlungserfordernis. Wir werden natürlich die Entwicklung dazu aufmerksam verfolgen, und wenn es tatsächlich wieder zu Bruterfolgen des Kormorans in Thüringen kommt, dann haben auch mit dieser Verordnung die unteren Naturschutzbehörden die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen. Momentan sehen wir für eine solche Regelung keinen Regelungsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Beibehaltung der alten Kormoranverordnung erschien uns in vielen Punkten nicht mehr sachgerecht. Mit der nun vorliegenden novellierten Kormoranverordnung strebt die Landesregierung sowohl eine Minimierung der auftretenden fischereiwirtschaftlichen Schäden als auch einen Schutz der heimischen Vogelwelt an. Hierüber hinaus wurden andere Naturund Tierschutzbelange wieder gestärkt, der Kormoranabschuss ist zukünftig im Nationalpark Hainich, in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie in europäischen Vogelschutzgebieten außer aus fischereiwirtschaft