Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

chen. Dass es Ihnen hier nicht um eine ordentliche, gute Beratung geht, das hat jetzt diese anderthalbstündige Debatte hier gezeigt; Ihnen geht es nur um Klamauk.

(Beifall CDU)

Sie führen an, die Regelungen seien verfassungswidrig. Das ist falsch. Die aktuelle Regelung entspricht gerade nicht mehr der im Jahr 1998 vom Thüringer Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärten. Die angegriffenen Regelungen wurden korrigiert. Der Sockelbetrag und die Höchstgrenze wurden reduziert. Bei der Festsetzung der Altersgrenze verweist das Thüringer Abgeordnetengesetz aktuell auf die Regelungen des Sechsten Sozialgesetzbuches. Wie hier mehrfach ausgeführt wurde – wir haben dieses Thema schon öfter gehabt, das Abgeordnetengesetz zu ändern –, muss das gründlich in einer Novelle gemacht werden. Diese muss umfassend sein und muss auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Wie Sie die Dinge heute Abend angegangen sind, das spottet jeder Beschreibung. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete RotheBeinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD hat einen Gesetzentwurf, ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, vorgelegt. Hier geht es um ein Gesetz zur Anpassung der Altersentschädigung der Abgeordneten. Ich kann meiner Kollegin Tasch aus der CDU-Fraktion nur zustimmen: Es handelt sich hier einmal mehr um blanken Populismus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist in der Tat ein Stück weit bedenklich, weil es sich hier um ein durchaus wichtiges Thema handelt und wir uns auch einig sind, dass wir uns mit dem Thema des Abgeordnetenrechts ausführlicher befassen wollen. Alle, die sich regelmäßig an der Arbeit in diesem Hause beteiligen, wissen, dass wir bis zum Ende des letzten Jahres eine Arbeitsgruppe hatten – fraktionsübergreifend und unterstützt durch die Landtagsverwaltung –, die sich zunächst eine Reform der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vorgenommen hatte. Genau in dieser Arbeitsgruppe haben wir vereinbart, dass es einen zweiten Schritt – eine zweite Arbeitsgruppe – ge

ben soll, nämlich die, die sich mit einer Reform des Abgeordnetenrechts in Gänze befasst. Das heißt, diese Arbeit steht unmittelbar bevor. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll diese Arbeitsgruppe auch noch im Frühjahr die Arbeit aufnehmen. Wir hoffen natürlich, dass alle, die hier in diesem Hause vertreten sind, sich auch tatsächlich einbringen und daran mitwirken.

Was aber macht die AfD? Die AfD macht einmal mehr einen Gesetzentwurf als Schaufensterantrag, indem sie sich hier vorn hinstellt – das haben wir ja eben erlebt –, zunächst anderthalb Stunden die Debatte überhaupt verzögert und dann erzählt, wie viel der arme, einfache Mensch arbeiten muss und wie gut es uns hier geht. Das ist eine Neiddebatte, die aus unserer Sicht einem schadet: dem Parlamentarismus und natürlich auch dem Ansehen der Abgeordneten.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist überhaupt gar keine Frage, dass man darüber reden muss, wie die soziale Sicherung und die Beteiligung an sozialen Sicherungssystemen auch durch Abgeordnete von Parlamenten aussehen kann und sollte. Es ist auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen hier ausführe, dass wir als Grüne uns schon seit Langem dafür starkmachen – im Bundestag hat es dazu von unserer Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2007 einen Gesetzentwurf gegeben, das war damals der Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Versorgungswerk für Abgeordnete –, dass sich Abgeordnete selbstverständlich an den sozialen Sicherungssystemen beteiligen, und zwar in Gänze. Unsere Idee ist hier das Modell einer Bürgerversicherung, welches nicht nur die Krankenversicherung umfasst, sondern auch die solidarische Rentenversicherung. Unser Vorhaben oder unsere Vorstellung als Grüne wäre, dass sich Abgeordnete selbstverständlich auch in diesem sozialen System mit einbringen und entsprechend in die Rentenversicherung einzahlen. Das wünschen wir uns im Übrigen auch für Selbstständige und viele mehr.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Debatte muss aber in Gänze geführt werden. Es hilft nicht, sich hierhinzustellen und einen Gesetzesvorschlag zu bringen, der mal eben vier Paragrafen streicht. Es handelt sich um die §§ 13, 14 und 15, da geht es um die Regelung des Anspruchs und der Höhe von Altersentschädigung und die Berücksichtigung von Mandatszeiten. Aber es ist nicht nur das, was die AfD macht, sondern – und das finde ich besonders spannend – sie will darüber hinaus laut § 17 auch die Möglichkeit im Thüringer Abgeordnetengesetz streichen, dass – ich zitiere daraus – „überlebende Ehegattinnen beim Tod eines Abgeordneten sowie deren Kinder im Todesfall eines ausgeschiedenen Abgeordneten, welcher

(Abg. Tasch)

bis zum Zeitraum des Ablebens noch keinen Antrag auf Versorgungsabfindung stellte“, das beantragen können. Das finde ich schon fragwürdig, wie man mit Familien von Menschen umgeht, die sich entscheiden, in diesem Land Verantwortung zu übernehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn man jetzt meint, die AfD würde auch einen Vorschlag machen, wie sie stattdessen an dieser Stelle verfährt – Fehlanzeige! Das Einzige, was sie formuliert, ist, dass für die Zeit der Zugehörigkeit im Landtag die Abgeordneten selbst quasi den Höchstbeitrag zur deutschen Rentenversicherung zahlen sollen. Wie das aber systematisch tatsächlich umgestaltet werden soll – diese Antwort bleibt sie schuldig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das führt uns dazu, dass wir diesen Gesetzentwurf leider in der Tat nur als Populismus bezeichnen können. Nichtsdestotrotz setzen wir auf die Arbeitsgruppe, die in Bälde ihre Arbeit aufnehmen wird, und sind gespannt, was es weiterhin für Vorschläge geben wird. Ich möchte ganz kurz noch auf die eigenen Versorgungswerke für Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verweisen. Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben ein gemeinsames Versorgungswerk, und zwar seit dem 8. Oktober 2014, organisiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist dort das Landesfinanzministerium und hier ist an die Stelle der Versorgung analog zur Beamtenversorgung oder Rentenversicherung eine kapitalgedeckte Versorgung getreten und die Landtagsmitglieder sind Pflichtmitglieder in diesem Versorgungswerk. Das Versorgungswerk sorgt dann auf Antrag für Altersrente, Hinterbliebenenrente, gegebenenfalls Erstattung von Beiträgen als Versorgungsabfindung bzw. Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und anstelle der Erstattung der Beiträge wird die Mandatszeit als Antrag auf Dienstzeit im Sinne der Besoldungs- und des Versorgungsrechts von Beamten, Richtern und Soldaten berücksichtigt. Die steuerfreien Pauschalen wurden dort gestrichen und staatliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeschafft. Stattdessen erhalten die dortigen Abgeordneten nunmehr einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbeitrag, von dem ein Pflichtbeitrag zur Altersvorsorge in das für Mandatsträger gegründete Versorgungswerk fließt. In Nordrhein-Westfalen sind das 2.114 Euro, für das Versorgungswerk je Abgeordneten in Brandenburg 1.712,29 Euro. Das heißt also, wenn wir uns eine solche Änderung vorstellen, müssen wir uns natürlich auch über die Gesamtzusammensetzung der Diät, über die Gesamtzusammensetzung der Leistungen, die Abgeordnete erhalten, unterhalten. All das kann sicherlich nicht mit so einem Schnellschuss in Form dieses Schaufensterantrags ge

schehen, sondern das werden wir hoffentlich in Ruhe in einer Arbeitsgruppe beraten und dann für eine Folgelegislatur auf den Weg bringen. Und in diesem Sinne muss ich Ihnen sagen, wir werden diesen Gesetzentwurf nicht überweisen und hoffen auf eine gute und inhaltsschwere Debatte in der zu gründenden Arbeitsgruppe. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächsten habe ich Herrn Abgeordneten Korschewsky für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts des Theaters, welches hier in letzter Zeit abgezogen worden ist, versuche ich, mich auch sehr knapp zu halten

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das ist ein Parlament! Das ist unsere Arbeit!)

und möchte mich Frau Rothe-Beinlich anschließen und würde an der Stelle zu diesen Fragen, die Frau Rothe-Beinlich zu den Vorstellungen angesprochen hat, die sich die Fraktion der Grünen vorstellen kann, wie diese Arbeit vonstatten gehen soll, um hier Veränderungen vorzunehmen, einfach sagen, dass auch die Fraktion Die Linke diesen sehr nahesteht und sicherlich in dieser Arbeitsgruppe sehr intensiv mitarbeiten wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wundert sich keiner in diesem Hause – glaube ich zumindest – mehr darüber, dass heute wieder so ein Antrag der AfD-Fraktion vorliegt. Da ich auch zu den anderen Anträgen der AfD-Fraktion gesprochen habe, könnte ich Ihnen mit Datum sagen, welche Paragrafen des Abgeordnetengesetzes Sie nach und nach aufgerufen haben. Das fing an mit Diätenerhöhung, das fing an mit der Frage der Zusatzentschädigung für Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzende und geht weiter mit der Frage der Altersversorgung. Zu jeder dieser Reden haben wir Ihnen gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir wollen Veränderungen, wir wollen aber keine einzelnen Veränderungen, wir wollen keine populistischen, plakativen Gesetzentwürfe. Wir wollen eine Diskussion führen, wie das Abgeordnetengesetz insgesamt reformiert wird. Ich glaube, es ist an der Zeit und wir werden uns diesem annehmen. Dazu brauchen wir Ihre Anträge nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Ich will ganz konkret zu einem oder zu zwei Punkten des Gesetzentwurfs etwas sagen und das nicht einfach so stehen lassen. Bezweckt wird mit dem hier zur Debatte vorliegenden Gesetzentwurf der AfD, dass alle Abgeordneten durch Ausweitung der Regelung zur Nachversicherung nach Ende ihrer Mandatszeit rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden. Bisher werden nach den Grundprinzipien des Rentenrechts nur solche Abgeordnete nachversichert, die wegen der Kürze ihrer Mandatszeit keine anderweitigen Versorgungsansprüche erworben haben. Das Instrument der Nachversicherung ist für den von der AfD benannten Zweck nicht geeignet. Vielmehr müsste die auch von der Linken schon angesprochene normale Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in das Abgeordnetengesetz aufgenommen werden, weil nur dann die Abgeordneten aus ihren Bezügen wie andere Versicherte monatliche Versicherungsbeiträge schon während der Mandatszeit einzahlen.

Beim üblichen Nachversicherungsmodell, soweit dies aus dem hier vorliegenden AfD-Entwurf ersichtlich ist, müssen die Abgeordneten während ihrer Mandatszeit keine Eigenleistungen erbringen. Der Nachversicherungsbeitrag würde nach Ende des Mandats ohne eine Belastung für den ehemaligen Abgeordneten vollständig aus dem Landeshaushalt gezahlt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das wäre doch aus meiner Sicht erst recht ein Zusatzgeschenk für die betreffenden Abgeordneten an die Rentenversicherung, das dann geldwerte spätere Rentenansprüche bringt.

Die Erweiterung der bestehenden Regelung in Thüringen, indem man festlegt, dass nicht nur Abgeordnete ohne andere Versorgungsansprüche, sondern alle Abgeordneten nach Ende der Mandatszeit nur eine Versorgungsabfindung bekommen, hat praktische Tücken, ist funktionswidrig und damit ebenfalls rechtlich problematisch. Die Versorgungsabfindung, auf die Sie hier eingehen, ist aber auch immer nur eine Lückenfüllung und für eine anderweitige, meist wegen fehlender Erfüllung der Wartezeiten noch nicht entstandene Altersvorsorge gedacht. Eine Versorgungsabfindung kann aber von ihrer Funktion her üblicherweise gerade kein Vollersatz für eine Altersvorsorge sein. Der Vorschlag der AfD zur Versorgungsabfindung läuft aber gerade auf einen solchen funktionswidrigen Vollersatz hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht auf eine Einschränkung dessen.

(Beifall DIE LINKE)

Hinzu kommt: Selbst wenn man das Problem mit der Funktion übersehen würde, bleiben Bedenken und Probleme. Es käme dann zwar mit der Versorgungsabfindung auch eine rein freiwillige nachgängige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung infrage, diese Option ist aber für Versicher

te sehr unvorteilhaft, was das Verhältnis von Beitragsnachzahlungen und Rentenentgeltpunkten angeht, denn sie müssen dann faktisch sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen.

Andere Möglichkeiten wie der Abschluss von Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen sind ebenso mehr als unsicher und gerade für ältere Abgeordnete mit Tücken versehen. Ein solches Abfindungsmodell, in einem Geldbetrag in Form einer Versorgungsabfindung, wie Sie es vorschlagen, als Vollersatz für die Altersvorsorge ist nach Ansicht der Fraktion Die Linke abzulehnen. Es ist unsicher, wenig praktikabel für die Betroffenen und es bürdet ihnen ja nach der Wahl des Absicherungsinstruments alle Risiken des Kapitalmarkts auf, ähnlich wie Versicherten bei der Riesterrente. Da sagen wir, das ist schlicht und ergreifend abzulehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus diesem Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnt die Fraktion Die Linke einen solchen rentenversicherungspflichtigen Systembruch in Sachen Nachversicherung und Versorgungsabfindung – hier sage ich ausdrücklich – auf dem inhaltlichen Weg schlicht und ergreifend als Extrawurst, wie ihn die AfD für Abgeordnete fordert, ab. Wir werden diesen Entwurf natürlich auch nicht an die Ausschüsse überweisen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Lassen Sie mich zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eines sagen: Herr Höcke, Sie sprachen von Ehrlichkeit und Sie sprachen davon, dass hier andere – ich sage mal – Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Fängt Ehrlichkeit nicht aber bei der eigenen Person an? Fängt Ehrlichkeit nicht da an, wo nicht nur Abgeordnete nicht einzahlen in ein gesetzliches Rentensystem, sondern ich unterstelle, dass hier schlicht und ergreifend auch zum Beispiel für Berufsgruppen wie Beamte, Herr Höcke, oder Rechtsanwälte – das sehe ich alles in einer großen Häufigkeit in Ihrer Fraktion. Ich glaube nicht – und das unterstelle ich –, dass Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das gehört dann auch zur Ehrlichkeit dazu, wenn man das eine will, muss man das andere auch tun.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön.

Danke schön, Herr Abgeordneter Korschewsky. Als Nächster hat Abgeordneter Brandner für die AfDFraktion das Wort.

Meine Damen und Herren, Herr Korschewsky, ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, die Sachen hier geradezurücken und Ihnen zu erklären, wie das richtig läuft. Diäten hätten wir senken wollen – Herr Korschewsky, richtig! Aber Sie als Linke haben das auch 20 Jahre lang gefordert, und seitdem Sie da in den fetten Polstern Ihrer Regierungssessel sitzen, hört man nichts mehr davon. Das war Ihre Idee. Die Zusatzvergütung der Vizepräsidenten zu beschneiden – CDU-Antrag, wenn ich mich richtig erinnere. Das kam nicht von uns, das kam von der CDU. Jeder von den Altparteien prockelt hier so ein bisschen herum, wenn es ihm gerade gefällt. Nur, wenn wir dann richtige Vorschläge machen, springen Sie alle im Dreieck und tun so, als wenn es das Schlimmste wäre. Was wir machen, ist kein Populismus. Was Sie machen, ist blanker Egoismus, indem Sie an Ihren Pfründen festhalten wollen zulasten der Leute draußen, die draußen von morgens bis abends arbeiten und 40 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie zahlen doch auch nicht ein!)

Herr Korschewsky, wenn Sie die Nachversicherung auch abschaffen wollen – gern, darüber können wir reden. Überweisen Sie das an den Ausschuss, dann reden wir darüber. Wenn Sie die Beamtenpensionen abschaffen wollen, Herr Korschewsky, können wir auch darüber im Ausschuss reden. Unsere Idee ist das nicht, aber wenn Sie es wollen, können wir das gern diskutieren. Wir transportieren auch gern nach draußen, „die Linke will Beamtenpensionen abschaffen“. Ich weiß nicht, welcher Teufel Sie hier reitet! Wenn Sie über die Rechtsanwaltsversorgung reden, da kann ich nichts für, die gibt es, die ist gesetzlich vorgeschrieben; ich muss da einzahlen, und ich zahle im Monat über 1.000 Euro da ein. Es ist also nicht so, dass man da billig wegkommt. Das müssen Sie auch wissen, bevor Sie so einen Unsinn von diesem Rednerpult aus erzählen.

Frau Tasch und Frau Rothe-Beinlich – Frau Tasch, von Ihnen war ich menschlich richtig enttäuscht. Was Sie an Blasiertheit und Borniertheit von hier vorn bei diesem Thema von sich gegeben haben, ist mit Realitätsferne gar nicht zu beschreiben. Sagen Sie doch einfach den Leuten draußen, dass Sie weiter privilegiert werden wollen, dass Sie es in Ordnung finden, dass Sie fünf-, sechsmal so hohe Renten bekommen wie normale Bürger draußen,

und dann können wir das Thema hier beenden. Aber Sie tun so, als wären Sie sozial gerecht, und sind in Wahrheit genau das Gegenteil, sozial egoistisch, und wollen eben nicht, dass an Ihre Rentenansprüche herangegangen wird. Schön, dass Sie mir zuhören!

(Beifall AfD)

Jetzt sehen Sie sich die Altparteien hier mal an. Ich sehe schon, wie Sie sich wahrscheinlich gleich nach dem parlamentarischen Abend zusammensetzen, Bastelbögen entwickeln, die Deutsche Rentenversicherung nachbauen und dann morgen um fünf vor neun hier die Plakate hochhalten. Das können Sie machen, wir lachen alle darüber. Sie haben Ihre Bastelbögen und Ihre Kleinkunstbühne. Das machen Sie ja öfter mal in unserem Landtag.

Herr Abgeordneter Brandner, es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kobelt. Lassen Sie diese zu?