Protokoll der Sitzung vom 22.03.2017

Daher läge im Demonstrationsaufruf auch kein Aufruf zu einer Straftat begründet. Die Maßgabe für einen wesentlichen Bestandteil findet man in § 94 BGB. So muss der mobile Gegenstand fest mit dem Grundstück verbunden sein. Das ist hier aber nicht gegeben. Damit sind keinerlei Eigentumsansprüche erkennbar. Rechtlich gesehen waren die Kreuze also herrenlos. Bei herrenlosen Gegenständen kann man zum einen keine Sachbeschädigung durchführen nach § 303 StGB, zum anderen scheint die AfD ja selber gut mit der Gruppe der „Bürger für Erfurt“ vernetzt zu sein. Ich verweise hier auf den sehr gut recherchierten Artikel unter „thueringenrechtsaussen“. Dass Holzkreuze durch das Wirken einer mit Rechtsextremisten, Neonazis und AfDlern durchtränkten Gruppe herrenlos werden, ist ein irritierender Vorgang, den man wahrscheinlich nicht hinnehmen kann. Hinzu kommt, dass die Kreuze selber widerrechtlich errichtet wurden. So konnte man in der Ausgabe der „Thüringer Allgemeinen“ vom 15. März dieses Jahres lesen, dass der Besitzer des Grundstücks den Initiatoren der Aktion widerrechtliches Betreten fremden Eigentums und widerrechtliches Aufstellen von politischen Protestzeichen vorwirft. Es hätte also im Wirkungsbereich der AfD gelegen, den Zustand von herrenlosen Holzkreuzen hier in Thüringen zu beenden und bei den Ermittlungen der Polizei behilflich zu sein. Wir fordern die AfD auf, das auch entsprechend zu unterstützen und eventuell doch, wenn sie so gut mit den „Bürgern für Erfurt“ verbunden ist, der Polizei dabei

zu helfen, herauszufinden, wem denn diese Holzkreuze gehören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde ist ein klassisches Eigentor.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die AfD hat erstens Unkenntnis bewiesen und zweitens muss sie damit leben, dann auch öffentlich in Verbindung gebracht zu werden mit der Identitären Bewegung oder der „Ein Prozent“-Bewegung, die sich hier in Erfurt betätigt.

Frau Abgeordnete Henfling!

Ich bin fertig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gut. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Walk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, erlauben Sie mir zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zum Versammlungsrecht. Artikel 8 Grundgesetz und Artikel 10 der Thüringer Verfassung enthalten eine wertentscheidende Grundsatznorm, deren hoher Rang für die Demokratie schlechthin konstituierend ist, und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist durch umfassende verwaltungsgerichtliche und vor allem aber verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ausgeformt und konkretisiert worden. Das Versammlungsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Die Rechtsprechung zum Versammlungsrecht hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Ein Verbot oder Auflagen sind nur in ganz bestimmten und ganz engen Grenzen zulässig. So kann nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes die zuständige Behörde die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist. Die zentrale Frage lautet also: Ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet? Das wiederum resultiert unter anderem aus der polizeilichen Gefahrenprognose im ganz konkreten Einzelfall. Nach diesen rechtlichen Vorgaben bestimmt die Versammlungsbehörde dann in einem zweiten Schritt nach pflichtgemäßem Ermessen über die Frage nach einem möglichen Verbot oder Erlass

bestimmter Auflagen. Und ganz selbstverständlich kann man gegen diese Entscheidung im sogenannten Verwaltungsrechtsverfahren vorgehen, wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.

Zweiter Punkt – ich komme jetzt zum konkreten Einzelfall: Ich sehe mich nicht in der Lage, schon gar nicht hier aus der Ferne, zu beurteilen, ob und inwieweit die Voraussetzungen des § 15 Versammlungsgesetz vorliegen bzw. ob die Behörden ihr Ermessen auch ermessensfehlerfrei ausgeübt haben. Nur etwas Grundsätzliches will ich an dieser Stelle schon betonen: Extremismus und Gewalt, ganz gleich von welcher Seite, können nie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein! Das möchte ich mit einem dicken Ausrufezeichen versehen.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch meine große Sorge beschreiben, die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte, ich zitiere einen Titel aus der „Thüringer Allgemeinen“ vor Kurzem: „Beleidigt, bespuckt, mit Flaschen beworfen: Thüringer Polizisten beklagen gewaltsame Übergriffe“. Die Thüringer Polizei gewährleistet die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, welches für die Versammlungsteilnehmer dann seinen Schutzzweck entfaltet, wenn die sich friedlich und ohne Waffen versammeln. Fakt ist leider aber auch, bei der Umsetzung dieses Grundrechtsschutzes durch die Polizei wurden allein im Jahr 2015 bei Demonstrationslagen 52 Kolleginnen und Kollegen verletzt. Das ist aber schon schlimm genug, aber leider nur die halbe Wahrheit, denn nimmt man alle dienstlichen Einsätze im Jahr 2015 – aktuellere Zahlen haben wir leider nicht – zusammen, sind es sogar 337 Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die verletzt wurden, statistisch gesehen also fast täglich ein verletzter Kollege. Damit ist die Zahl auch im Verhältnis zum Jahr davor um über ein Drittel angestiegen und dazu kommen auch noch etwa 140 Bedrohungen und Nötigungen und an der Spitze sogar zwei versuchte Tötungsdelikte gegen Kolleginnen und Kollegen. Die Zahlen sind alarmierend. Die Gewalthemmschwelle ist deutlich gesunken. Deswegen müssen wir den gesetzlichen und tatsächlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften vor Angriffen im Dienst erweitern. Dazu hätte es sich gehört, dass sich Thüringen bei der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am vorletzten Freitag eben einer Änderung des Strafgesetzbuchs nicht verweigert hätte.

(Beifall CDU)

Ich will dazu gern zitieren, was die Gewerkschaft der Polizei in ihrem News-Info 10/2017 sagt: „Damit stellt sich die rot-rot-grüne Landesregierung glockenklar gegen alle Mitarbeiter in Thüringen, die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und

(Abg. Henfling)

Ordnung verantwortlich sind.“ Dieser mehr als deutlichen Aussage kann man nur uneingeschränkt zustimmen.

(Beifall CDU)

Ich will aber auch sagen: Gefordert sind wir alle, wenn es darum geht, die gesellschaftliche Akzeptanz, die Wertschätzung und auch den Respekt für die Arbeit unserer Polizei und unserer Rettungskräfte zu verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, letzter Satz: Daher gilt meine Dankbarkeit, meine Anerkennung den Beamten, die in der gegenwärtigen Lage jeden Tag – auch heute Abend wieder in Erfurt – für unsere Sicherheit sorgen und im Wortsinn ihren Kopf hinhalten. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete König zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen bis zur CDU-Fraktion, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen hier im Landtag bzw. auch am Livestream, zum Glück ist ja die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags dahin gehend geändert worden, dass man die Aktuellen Stunden jetzt auch begründen muss. Sonst wäre ich zumindest davon ausgegangen, dass die AfD hier ihre eigenen Demonstrationen, die sie in Erfurt veranstaltet hat, auf die Tagesordnung setzt,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn bei den Demonstrationen von Herbst 2015 bis Mai 2016 kam es von Teilnehmern im Umfeld der AfD-Demonstrationen zu insgesamt 43 Straftaten, die als „politisch motiviert rechts“ eingeordnet werden, darunter zehn verletzte Menschen, die durch diese Teilnehmer verletzt wurden. Unter anderem wurde auch ein Elektroschocker eingesetzt.

(Unruhe AfD)

Insofern glaube ich, dass es an der Stelle wichtig wäre, sich mal ganz stark zurückzunehmen, bevor man hier Menschen, die sich einsetzen, die sich dafür einsetzen, dass wir möglichst alle zusammenleben können, egal welcher Religion, welcher Hautfarbe, egal welcher Nationalität, einen Gewaltaufruf unterstellt, der sich im Übrigen aus dem Aufruf der ake überhaupt nicht ergibt, sondern man sollte vor seiner eigenen Tür kehren. Das wäre zumindest angemessen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abgesehen davon ist der Ausgangspunkt der Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion nichts anderes als eine pure Lüge, denn Sie behaupten ja, dass sich die Demonstration dagegen richten würde, dass dort Anwohner Kreuze aufgestellt hätten. Um es klar zu sagen: Es waren keine Anwohner, die diese Kreuze aufgestellt haben, sondern es waren – das hat Kollegin Madeleine Henfling schon ausgeführt – Personen, die dem rechten bis extrem rechten Spektrum zuzuordnen sind, nämlich „Ein Prozent“-Mitglieder und auch Identitäre. Frau Henfling hat da schon eine Person erwähnt, ich will eine zweite erwähnen, nämlich den Herrn Kaupert, der sich übrigens selbst damit brüstet, diese Kreuze aufgestellt zu haben. Dies sei als kleiner Hinweis an die noch ermittelnden Polizeibeamten gemeint – vielleicht könnten sie sich ja mal bei ihm melden und entsprechend auch agieren –, der nämlich ist Mitglied bzw. im Umfeld der Jungen Nationalen – der Jugendorganisation der NPD – aktiv gewesen, mit denen auch im Zeltlager oder Feldlager – wie auch immer das bei den Neonazis heißt – unterwegs gewesen. Möglicherweise hat er dort auch Feldhamster entdeckt. Unter anderem werden ja jetzt die Feldhamster als Grund herangeführt, warum man die Moschee dort nicht bauen könnte. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob durch das Hereinrammen der Kreuze in ein Grundstück, welches nicht den Personen gehört, möglicherweise die Feldhamster zerquetscht wurden und damit einer der Widersprüche gegen den Moscheebau sozusagen schon ausgemerzt wurde.

Die AfD bezeichnet in ihrer Begründung zur Aktuellen Stunde die ake, die „antifaschistische Koordination Erfurt“, als eine linksextremistische Gruppierung. Dabei könnte es die AfD doch selber besser wissen, denn die AfD hat im letzten Jahr eine Große Anfrage zum Thema „Extremismus“ gestellt, „Links- und Rechtsextremismus“, und da in der Frage 26 unter anderem abgefragt, ob denn das offene Jugendbüro „filler“ der DGB-Jugend Erfurt finanzielle Mittel erhalten hätte, denn diese wären ja Mitglied in der linksextremistischen „antifaschistischen Koordination Erfurt“. Daraufhin antwortet die Landesregierung – und ich bitte an der Stelle dann auch mal die Antworten, die man erhält, entsprechend einzuordnen, und nicht weiterhin trotz besseres Wissen Lügen zu verbreiten –: „Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bewertung der ‚antifaschistischen Koordination Erfurt‘ [ake] als linksextremistisch liegen im Übrigen nicht vor.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das wird hier durch die AfD kontinuierlich weiter verbreitet.

Dann wird behauptet, dass die Demonstration heute sozusagen im kriminellen Spektrum, im gewalttätigen Spektrum agieren würde. Ich will nur mal ei

(Abg. Walk)

nes klarmachen: Diejenigen, die dort die Holzkreuze möglicherweise in die Hamster gerammt haben, sind diejenigen, die sich illegal auf ein Grundstück begeben haben, man könnte sagen: eine Besetzung. Unabhängig davon, dass sie sich illegal dort draufbegeben haben, haben sie eben auch eine Beschädigung des Grundstücks vorgenommen und, wie gesagt, möglicherweise auch den Tod von unschuldigen Feldhamstern in Kauf genommen. Das wird von der AfD nicht kritisiert; hingegen wird von der AfD kritisiert, dass es eine im rechtsstaatlichen Sinne Anmeldung einer Demonstration gibt, und zwar mit allem, was dazugehört. Das ist zum einen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das haben Frau Henfling und Herr Walk hier schon ausgeführt, und zum zweiten fanden dazu dann auch entsprechende Kooperationsgespräche statt. Insofern frage ich mich wirklich: Was wird hier eigentlich kritisiert, das Recht auf Demonstrationsfreiheit anstelle einer illegalen Besetzung und, wie gesagt, möglicherweise Zermatschung der unschuldigen Feldhamster in Marbach? Das zum einen. Und zum Nächsten: Vielleicht sollte sich die AfD auch mal in ihren eigenen Politgruppen auf Facebook bewegen. Dort wurde nämlich heute unter anderem, nachdem die Kreuze abgebaut wurden, verbreitet: „Diese Dreckschweine, da läuft was gehörig daneben. Wenn einer das Kreuz in unserem Miezi-Garten anlangt, nagele ich ihn an den Nussbaum nebenan, garantiert mit stumpfen Nägeln, ihr verschissenen Dreckslinken.“

Zuletzt bleiben zwei Sachen zu sagen: Als Erstes im Sinne der „Jesus Skins“, einer sehr geilen Band: „Unser Kreuz braucht keine Haken“. Das mag bei Ihnen vielleicht so sein.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Frau Abgeordnete König, Ihre Redezeit ist um!

Und als Zweites, das ist das Letzte: „Durch die Tür hinaus, zur linken Reihe, jeder nur ein Kreuz“. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor – Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD hat sich noch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon ein starkes Stück, dass die AfD hier diese Aktuelle Stunde beantragt hat. Sie befinden sich hier nämlich nicht auf einem Kreuzweg, sondern auf einem Holzweg. Das beginnt eben in der Begründung schon mit der Unterstellung, dass Bürger des Ortsteils Marbach ihren friedlichen Protest durch Aufstellen dieser Kreuze begründet hätten. Jetzt weiß doch nun jedes kleine Kind, dass, bevor ich irgendwo was auf- und hinstelle, ich zumindest die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks benötige. Das wurde hier missachtet und deswegen sind die Kreuze heute im Auftrag des Eigentümers der Immobilie des Grundstücks abgebaut worden. Dass sich dann gegen ein solches unrechtmäßiges Vorgehen und auch ethisch sehr bedenkliches – dazu haben die Kirchen auch das Nötige gesagt – Protest regt, ist verständlich. Wenn eine Demonstration angemeldet wird gegen eine solche unzulässige Protestform, ist das auch ein selbstverständlicher Ausdruck der Versammlungsfreiheit, wogegen nichts einzuwenden ist. Wenn der eine oder andere sich dann vielleicht auch gedacht haben mag, die Kreuze müssten abgeräumt werden im Vorgriff auf das Recht des Eigentümers, dann kann man das nicht gut finden. Auf jeden Fall hätten solche Leute möglicherweise einen unrechtmäßigen Zustand eigenmächtig beseitigt, das wäre dann aber vielleicht ein sogenannter Notwehrexzess gewesen. Fest steht, die Kreuze sind nicht mehr da – und sie haben dort nicht hingehört, weder aus ethischer noch aus religiöser noch aus rechtlicher Sicht – und darüber sind wir froh. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat jetzt Staatssekretär Götze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sowohl das Grundgesetz als auch die Thüringer Verfassung lassen es im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit nicht an Deutlichkeit fehlen. Jeder Bürger hat das Recht, sich mit anderen ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht aufgrund eines Gesetzes – und zwar nur aufgrund eines Gesetzes – eingeschränkt werden. Dies ist durch das Versammlungsgesetz des Bundes und bei denjenigen Ländern, die bereits von der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht Gebrauch gemacht haben, auch geschehen. Diese Versammlungsgesetze sehen ent

(Abg. König)

sprechende Beschränkungs- und Verbotstatbestände für Versammlungen unter freiem Himmel vor, wenn erkennbare Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist. Jede versammlungsbeschränkende Maßnahme muss dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen und unterliegt selbstverständlich im Streitfall auch der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüft die Versammlungsbehörde im Einzelfall und bezieht dabei auch die Erkenntnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden mit in ihre Entscheidung ein. Die Versammlungsbehörden tun dies in Thüringen generell mit großem Verantwortungsbewusstsein und vor allem Respekt gegenüber dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den übrigen Verfassungsgütern. Genau so, nämlich nach Maßgabe von Recht und Gesetz, wird auch die Versammlungsbehörde der Stadt Erfurt verfahren, wenn es um Versammlungen und Demonstrationen im Zusammenhang mit dem geplanten Moscheeneubau in Erfurt geht. Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Spektrum die Versammlungen initiiert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für alle. Sollte es im Vorfeld oder während eines Versammlungsgeschehens zu Straftaten kommen, werden selbstverständlich die Strafverfolgungsorgane ihrer Aufgabe entsprechend die notwendigen Verfolgungs- und Ermittlungsmaßnahmen einleiten.

Einen Aspekt will ich abschließend auch noch einmal benennen – und da bin ich ganz bei dem Abgeordneten Walk –: die zunehmende Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte im Einsatzgeschehen. Diese Einsatzkräfte stehen im Dienst für uns alle und auch für das Gewaltmonopol des Staates.

(Beifall CDU)

Deshalb ist hier besonderer Schutz geboten, denn diese Polizisten wiederum schützen das hohe Gut der Versammlungsfreiheit gegen gewalttätige Angriffe.