Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer und Zuhörer! Herr Höhn war ja voller Lobeshymnen über den finanzpolitischen Dreiklang. Das ist so eine Sache, ob das wirklich zutreffend ist.
Auch Herr Kalich sagte, es werden zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Das erweckt leider einen etwas falschen Eindruck – kommen wir mal dazu –, denn wie wir alle haben Sie eigentlich auch die Ist-Zahlen der letzten Wochen bekommen, von 2016. Da ist mir und der AfD-Fraktion einiges aufgefallen. Das müsste Ihnen eigentlich auch aufgefallen sein. Wir gucken uns mal ein paar Zahlen dazu an. Ich möchte nur ein paar davon nennen, um mal die Problematik auch den anderen Kollegen hier im Hause zu verdeutlichen, falls sie die Zahlen eventuell nicht kennen sollten. Haushaltstitel 883 01 – Zuwendungen an Gemeinden –, hier reden wir von diesen zusätzlichen Mitteln für die Gemeinden: Von den rund 3,2 Millionen Euro, die das Land hier für die Kommunen bereitgestellt hat, wurden lediglich 947.280 Euro abgerufen. Haushaltstitel 883 75 – Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Regionalisierungsmittel –: Von knapp 3,4 Millionen Euro, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden, haben die Gemeinden offenbar noch rund 38.570 Euro zurückzahlen müssen, ist also ein Minus 38.570 Euro.
zialen Wohnungsbaus –: 9 Millionen wurden auch durch das Land zur Verfügung gestellt. Wie gesagt, dort wurden 0 Euro abgerufen, Frau Taubert. Oder ist das nicht richtig?
Sie, werte Landesregierung, schmücken sich mit einem Haushaltsüberschuss – das wurde ja mehrfach bekundet –, der zwar auf den ersten Blick schön aussieht, aber auf den zweiten Blick eigentlich etwas Erschreckendes offenbart: Die Kommunen rufen die Fördermittel des Landes eben nicht ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne, bevor Sie sich jetzt fragen, warum die angeblich schwachen Kommunen keine Fördermittel abrufen: Die Antwort auf diese Frage liegt genau in der immer schwächer werdenden Finanzkraft der Kommunen begründet. Die Kommunen schaffen es einfach nicht mehr, den Pflichteigenanteil an den Fördermaßnahmen aufzubringen. Das Geld fehlt eben an allen Ecken und Kanten, wie man so schön sagt.
Ja, das ist richtig, an allen Ecken, Enden, Kanten. Wie gesagt, es gibt viele Kanten, sodass die rot-rotgrüne Politik eben nicht mehr rundläuft.
Da sind so viele Kanten, da ist nichts mit dem finanzpolitischen Dreiklang. Bis jetzt hat das Land mit diesen Kommunen ein sehr morbides Spiel gespielt. Mit dem Haushaltsentwurf – der ist vorgestellt worden – kann man immer wieder schön präsentieren, wie viel Geld man doch den Kommunen als Fördermittel zur Verfügung stellt. Dies hat man meist immer wieder auf einer großen Pressekonferenz mitgeteilt. Als man aber am Ende des Haushaltsjahres festgestellt hat, dass diese Mittel nur zum Teil abgerufen wurden – wir erinnern uns, die Kommunen können den Eigenanteil nicht stemmen –, da hat das Land als Erstes verkündet, sie haben einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet. Als Zweites wurden dann die Fördermittel im nächsten Jahr reduziert, da diese ohnehin nicht voll ausgeschöpft wurden. Hier wurde über Jahre hinweg eine Haushaltspolitik auf dem Rücken der Kommunen betrieben, zulasten der Substanz und der Bürger. Aus diesem Grund bin ich positiv überrascht – das muss ich sagen, positiv –, dass zumin
dest diesem Mangel kurzfristig durch ein Gesetz abgeholfen wird, um dort punktuell schnell Abhilfe zu schaffen – das allerdings leider nur mit Wirkung bis zum 31.12.2019. Wir werden sehen, ob dieser Fehler bei der nächsten Aufstellung des Doppelhaushalts wieder gemacht wird. Es ist daher zu begrüßen, dass die bei den Bürgern abgesparten Gelder nun doch dem Bürger wieder für echte Investitionen zugutekommen sollen. Die sinkende Investitionsquote der letzten Jahre ist von der AfD und dem Rechnungshof hier auch bereits kritisiert worden. Schön, dass diese Kritik nun endlich mal erhört wurde. Wir beantragen natürlich auch die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das hier zur Debatte stehende Gesetz ermöglicht den Kommunen, verteilt auf zwei Jahre weitere 100 Millionen Euro nachhaltig zu investieren. Gerade vor dem Hintergrund der doch recht guten Kassenlage mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2016 haben sich hier auch durch unser Mitwirken weitere Spielräume eröffnet. Ich freue mich darüber, dass es uns als Koalitionsfraktionen gelungen ist, verschiedene Aufgaben herauszuarbeiten, die speziell mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln dann auch tatsächlich erfüllt werden können. Und, Herr Kießling, wenn Sie sich ein bisschen näher mit der Problematik beschäftigt hätten, dann hätten Sie durchaus gesehen, dass wir mit diesem Paket den Kommunen die Möglichkeit eröffnen wollen, die fehlenden kommunalen Eigenanteile aufzustocken. Und, sehr geehrte Damen und Herren, gerade hiermit helfen wir, den vorhandenen Investitionsstau auf verschiedenen Ebenen der doch eher finanzschwachen Kommunen abzubauen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass überwiegend bestehende Förderprogramme aufgestockt werden sollen. Wir haben uns bewusst für eine projektbezogene Förderung entschieden, auch wenn uns durchaus bewusst ist, dass dieser Weg unter Umständen an der einen oder anderen Stelle etwas mehr Zeit beinhaltet, als eine Pro-Kopf-Pauschalverteilung vielleicht hätte erwarten lassen können. Wir sehen in einer solchen Pauschale allerdings durchaus die Benachteiligung der sehr kleinen Kommunen, denn dort würden dann tatsächlich nur unterdurchschnittlich geringe Summen ankom
men und diese wären wiederum nur für Kleinstmaßnahmen einsetzbar und vermutlich auch nicht nachhaltig umzusetzen.
Auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs besteht perspektivisch die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen – das ist teilweise schon erwähnt worden – in den Bereichen Kindertagesstätten, Breitbandausbau, Sportstätten, Schwimmbäder, aber auch in der Gewässerunterhaltung und Abwasserbehandlung umzusetzen.
Ebenso wichtig wie die vorgenannten Punkte ist uns als Grüne die Unterstützung und die Fördermöglichkeit im kommunalen Klimaschutz, im Radwegebau und in einer verbesserten Unterstützungsmöglichkeit für die unterfinanzierten Tierheime in Thüringen.
Ab diesem Jahr kann Thüringen zudem mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 72 Millionen Euro für die Schulinfrastruktur rechnen. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf haben wir uns dazu durchgerungen und ausdiskutiert, dass wir weitere 8 Millionen Euro aus Landesmitteln dazulegen, um dieses Programm weiter zu unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorfeld der heutigen Beratung hat es bereits eine Vielzahl von Wortmeldungen verschiedenster Art über die Presse, über den Rundfunk gegeben. Eine ist mir allerdings aufgefallen und die fand ich, um das mal gelinde zu sagen, unterirdisch, wie eine Landrätin sich hinstellen kann und nach außen erzählt, mit den Mitteln lassen sich gerade mal für den Integrationsbereich ein paar Schilder finanzieren. So kann man, glaube ich, mit behinderten Menschen im Land nicht umgehen.
Auf der anderen Seite haben wir eine ganze Reihe positiver Rückmeldungen bekommen, die die Zweckbindung verbunden mit einem Anreizsystem als durchaus begrüßenswert erachten. Unsere Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, beantragt ebenfalls die Überweisung an die Ausschüsse. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Herr Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion, dass Sie uns jetzt für dieses Kommunalinvestitionspaket
loben, das haben wir nun weiß Gott nicht gewollt. Das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Und Ihre finanzpolitischen bzw. kommunalfinanzpolitischen Kenntnisse haben Sie ja „eindrucksvoll unter Beweis gestellt“. Da schweigt ja nun wirklich des Sängers Höflichkeit, da näher darauf einzugehen. Ich will das Augenmerk, meine Damen und Herren, auf etwas anderes lenken, und zwar, da mag einer sagen, jetzt schon wieder die Statistik, aber die Statistik ist nun mal auch eine wichtige Grundlage für politisches Handeln, meine Damen und Herren. Die Statistik hat uns im Februar 2017 die Auswertung der kommunalen Haushalte des Jahres 2015 beschert. Und siehe da, was ist das Ergebnis? Die Einnahmen lagen um exakt oder ziemlich genau 24 Millionen Euro höher als die Ausgaben. Das nennt man, rein mathematisch gesehen, einen Überschuss. Also die Kommunen haben für das Jahr 2015 einen Einnahmenüberschuss erwirtschaftet. An der Stelle lohnt es sich wirklich noch mal zurückzublicken, mal einen Moment innezuhalten und sich zu erinnern: Als wir, als diese Koalition damals gestartet ist im Herbst 2014, im Spätherbst, haben wir im Frühjahr 2015 ein erstes – zugegeben durchaus schnelles – kommunales Hilfspaket auf den Weg gebracht. Wenn ich mich richtig erinnere, was uns da die Opposition und auch der eine oder andere Vertreter der Spitzenverbände alles an Argumenten entgegengehalten hat – da wurde von altem Geld geredet, worauf noch Ansprüche bestehen, es wurde neues, frisches Geld propagiert. Daran können wir uns alle noch gut erinnern. Es wurde da ein Popanz aufgebaut, da wurde gestritten, alles in einen Topf geworfen und kräftig umgerührt.
Mit zwei Jahren Abstand, mit durchaus sachlicher und nüchterner Betrachtung und unter Zugrundelegung der Analyse des Landesamts für Statistik können wir sagen – so frei sind wir dann eben auch in der Beurteilung –, dass dieses damalige kommunale Hilfspaket seine Wirkung durchaus erreicht hat. Der Überschuss, von dem ich eben geredet habe, ist dafür natürlich ein ganz beredtes Zeugnis. Ich bin mir sicher, dass sich diese Entwicklung auch in den Endabrechnungen des Folgejahres, speziell 2016, belegen lassen wird. Nun ist es ja so, meine Damen und Herren, wenn trotz dieses erwirtschafteten Überschusses bei der kommunalen Familie bei vielen Städten und Gemeinden das Geld trotzdem nicht reicht, drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass es da noch etwas anderes geben muss, was nicht stimmt. Da sind wir wieder bei den strukturellen Problemen, die wir vor allem in der kommunalen Familie haben. Der Kommunale Finanzausgleich kann die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft – die haben natürlich auch etwas mit Strukturen zu tun – nicht wirklich ausgleichen. Wenn man es genau betrachtet, würde ich aus mei
ner Sicht sagen, es ist eigentlich beides der Fall. Mit den Finanzausgleichsänderungen für die Jahre 2016 und 2017 haben wir versucht, dieses Ausgleichssystem weiter auszutarieren und noch ein Stück gerechter zu machen. Die absolute Gerechtigkeit gibt es an dieser Stelle sicher nicht. Die Tatsache, dass die Anzahl der Gemeinden ohne genehmigten Haushalt im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr von 78 auf 63 gesunken ist – immer noch zu viel, gar keine Frage –, könnte zumindest ein Indiz dafür sein, dass diese Änderungen wirklich gegriffen haben.
Meine Damen und Herren, ich habe diesen kleinen Abstecher in den Kommunalen Finanzausgleich ganz bewusst an den Anfang meiner Ausführungen gelegt, um zu verdeutlichen, dass zwischen dem kommunalen Hilfspaket von 2015 und dem, was wir jetzt als Gesetzentwurf hier dem Thüringer Landtag auf den Tisch legen, doch ein ganz gravierender Unterschied besteht. 2015 mussten wir helfen, die Kommunen insgesamt zu stabilisieren, und 2017 wollen wir helfen, mit Investitionen zusätzliche Wachstumsimpulse zu schaffen und den durchaus vorhandenen Investitionsstau zu verringern. Das ist das Ziel dieses Gesetzes, das wir von heute an hier auf den Weg bringen.
Wodurch wird das möglich? Es wird möglich durch im Moment durchaus gut sprudelnde Steuerquellen – die Steuereinnahmen des Landes haben sich erhöht –, aber durchaus auch – das sage ich mit Blick auf die Finanzministerin – durch das kluge und sparsame Wirtschaften dieser Landesregierung. Der positive Jahresabschluss 2016 – wer sich übrigens näher damit befasst: es ist wohl der beste Jahresabschluss, den Thüringen jemals in seiner jungen Geschichte erwirtschaftet hat –
in Höhe von 23,6 Millionen – ich habe es erwähnt, knapp 24 Millionen Euro – ist auf die höheren Einnahmen zurückzuführen. Es hat aber auch – und das ist eben auch Ausdruck des Sparwillens – Minderausgaben in Höhe von fast 560 Millionen gegeben und davon allein rund 73 Millionen bei den Personalausgaben. Angesichts dieses Jahresergebnisses, meine Damen und Herren, sind Gedankenspiele oder Überlegungen, was man mit dem Geld nun sinnvollerweise anfängt, durchaus nachvollziehbar, ich würde sagen, sie sind sogar selbstverständlich.
Die vorgesehenen Investitionen – ich habe es vorhin in meiner Einbringung kurz erwähnt – gliedern sich in zwei Pakete: Das erste Paket, das jetzt in Rede stehende kommunale Investitionspaket im Gesamtumfang von 100 Millionen Euro, bringen wir
jetzt auf den Weg. Dazu kommt ein Investitionspaket des Landes, das für den Doppelhaushalt 18/19 zusätzlich zum eigentlichen Haushaltsbudget noch einmal 275 Millionen Euro für Investitionen in Hochschulen, in Schulen, in den Breitbandausbau, in den Klimaschutz, in Landesimmobilien und viele weitere Bereiche bereitstellen soll.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle durchaus auch erwähnen – ich will auch kein Geheimnis darum machen –: Bei der Ausgestaltung dieses Pakets hätte ich mir persönlich und hätten sich meine Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion gewünscht, dass wir stärker oder eigentlich mehr Pauschalen, Investitionspauschalen ausgereicht hätten. Warum hatten wir diese Idee oder hatten wir diesen Vorschlag? Weil natürlich gerade für das Jahr 2017 mit Blick auf die Ausreichung über Investitionspauschalen eine schnellere und deutlich höhere Wirksamkeit nach unserer Auffassung für das Ausgeben auch dieses Geldes hätte vereinbart werden können. Wir haben uns aber dazu entschlossen, in diesem Programm, das jetzt vorliegt, insgesamt bestehende Förderprogramme aufzustocken, aber vor allem – und das hatte ich am Anfang auch erwähnt – eben dafür zu sorgen, dass diese Investitionen durch die Kommunen überhaupt erst abgerufen werden können, indem wir nämlich die kommunalen Eigenanteile nahezu vollständig, nicht in allen Bereichen, aber nahezu vollständig übernehmen.
Und zu den Förderbereichen, in die diese zusätzlichen Mittel fließen sollen, gehört der Breitbandausbau. Da ist es ja so – nur mal um ein Beispiel zu nehmen –, da liegt jetzt für dieses und nächstes Jahr allein in dem Bereich der Eigenanteil für die Kommunen bei rund 30 Millionen Euro, der aufgebracht werden muss. Insgesamt liegen die Investitionssummen bei etwas mehr als 80 Millionen Euro. Wir schlagen vor, innerhalb dieses Pakets mehr als die Hälfte, nämlich 16 Millionen Euro, zur Verfügung zu stellen, damit die Kommunen ihren Eigenanteil für den Breitbandausbau deutlich aufstocken können. Es gehört daneben dazu: Investitionen in den Brandschutz. Was meinen wir da? Natürlich wissen wir, dass das eine oder andere Feuerwehrgerätehaus sanierungsbedürftig ist, aber das vordergründige Ziel dieser Mittel, die wir jetzt zur Verfügung stellen, ist: Es soll den Kommunen ermöglichen, vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung unserer Feuerwehrkameradinnen und -kameraden zu investieren.
Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt und da haben wir durchaus unterschiedliche Qualität; ich will da niemandem zu nahe treten, aber der Investitionsbedarf hier ist ganz offenkundig.
Der Kulturbau sei an dieser Stelle erwähnt und die Denkmalpflege, vor allen Dingen auch der Bereich der Kindertagesstätten. Hier geht es uns nicht um die Investition in die Baulichkeiten, sondern eben darum, die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern, die Ausrüstung, die Gerätschaften, von mir aus auch die Spielsachen etc., die Spielplätze. Das ist das, was wir im Bereich Kindertagesstätten im Auge haben.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Frage von Sportstätten und Schwimmbädern, auch das war uns in der SPD-Fraktion sehr wichtig, weil wir nämlich sehen, dass wir auf der einen Seite durchaus respektable Investitionen in die eine oder andere Sportstätte in unserer schönen Landeshauptstadt haben. Das will ich an der Stelle gar nicht kritisieren. Kollege Warnecke, da brauchst du nicht zu schauen; ich will das gar nicht kritisieren. Aber ich will sagen, dass der Investitionsbedarf im schon oft erwähnten ländlichen Raum bei Sportplätzen – die eine oder andere Kleinstadt soll auch ein Stadion haben, soll es auch geben – auch vorhanden ist, dass dort also ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht.