Protokoll der Sitzung vom 22.03.2017

(Abg. Adams)

kenen Bedeutung der Landesparlamente, Kosteneinsparungen und Verzerrungen im politischen Wettbewerb. Auch wäre es gerechter allen anderen ehrenamtlichen Politikern auf der kommunalen Ebene gegenüber.

Als fraktionsloser Abgeordneter werfe ich diesen Gedanken mal in den Ring. Bitte verstehen Sie diese Idee auf keinen Fall als Angriff, er soll nur als Denkanstoß dienen. Vielen Dank.

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Götze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Höcke, ich weiß nicht, was Sie in den letzten 25 Jahren gemacht haben, aber Sie haben sich über die 25 Jahre garantiert nicht mit dem Freistaat Thüringen und nicht mit den ostdeutschen Bundesländern beschäftigt,

(Beifall SPD)

sonst hätten Sie mitbekommen, dass der dramatische Bevölkerungsverlust gerade in den neuen Ländern hier über Jahrzehnte das bestimmende Thema war wie auch die in jener Zeit extrem hohe Arbeitslosigkeit. Und es war selbstverständlich so, dass man versucht hat, hier Strukturen zu schaffen, um Familien in Thüringen zu halten.

(Unruhe AfD)

Aber es ist leider eine traurige Realität, dass auch sehr viele junge Frauen das Land verlassen haben, und deswegen haben wir jetzt weniger Familien. So viel vorab.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nicht nur, Herr Staatssekretär! Nicht nur!)

Die Thüringer Landesregierung hat im Jahr 2011 zum ersten Mal einen umfassenden Demografiebericht veröffentlicht, der jetzt aus Anlass der Ergebnisse der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung und fachlicher Entwicklungen aktualisiert wurde. Ziel dieses Berichts ist, die demografische Entwicklung Thüringens darzustellen und zu zentralen Handlungsfeldern die Ausgangslage einzuschätzen sowie Herausforderungen, Handlungsansätze und innovative Lösungsansätze zu formulieren. Zugleich soll er die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion zum demografischen Wandel weiter befördern. Ergebnisse dieses öffentlichen Diskurses sollen bei der Gestaltung der Demografiepolitik des Landes berücksichtigt werden. Und die im Demografiebericht dargestellten Entwicklungen sind Ihnen bereits zum Teil bekannt und hier

auch schon diskutiert worden. Die Gesamteinwohnerzahl im Freistaat Thüringen – und auch das wurde schon erwähnt – sinkt bis zum Jahr 2035 um fast 14 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass die Entwicklung der Bevölkerung regional sehr unterschiedlich verlaufen wird. Nur Erfurt, Jena, Weimar und Eisenach werden an Bevölkerung gewinnen. Zudem wird die Bevölkerung immer älter, immer weniger Menschen sind im arbeitsfähigen Alter – mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die privaten Haushalte, den Haushalt des Landes und die kommunalen Haushalte.

Weiter stellt er anhand von Schwerpunkten die daraus entstehenden Herausforderungen und Handlungsansätze bei der Sicherung ausgewählter Schwerpunkte der Daseinsvorsorge vor. So wird zum Beispiel auch beim Brandschutz der demografische Wandel deutlich spürbar. Die Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen hat durch die geburtenschwachen Jahrgänge zu Beginn der 1990er-Jahre abgenommen. Der Altersdurchschnitt der Kräfte in den Einsatzabteilungen wächst ständig. Immer mehr Einsatzkräfte arbeiten außerhalb ihres Wohnorts, sodass insbesondere in den ländlich geprägten Räumen vermehrt Probleme bei der Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft zu verzeichnen sind. Zudem wandern insbesondere aus dem ländlichen Raum Jugendliche in Zentren ab, um einer Ausbildung oder einem Beruf nachzugehen, wodurch der Feuerwehr potenzielle Nachwuchskräfte verloren gehen. Der Brandschutz muss aber auch unter den Bedingungen des demografischen Wandels gesichert bleiben. Dazu bedarf es mehrerer Maßnahmen. Als eine Möglichkeit bietet sich das organisatorische Zusammenführen vorhandener Einsatzkräfte aus verschiedenen lokalen Strukturen an. Wir haben ja im Laufe der Plenarsitzung noch Gelegenheit, uns hierzu näher auszutauschen.

Gleiches gilt für das Rettungswesen. Als Kernbereich der Daseinsvorsorge ist die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen jederzeit zu gewährleisten. Der Rettungsdienst hat in seiner Komplexität und Verzahnung mit dem Katastrophenschutz im Konstrukt eines effizienten Bevölkerungsschutzes eine große Flexibilität bezüglich sich ändernder Anforderungen an Technik und medizinischen Versorgungsfortschritt, aber auch bezüglich des Hilfsbedürfnisses der Bevölkerung unter Beweis zu stellen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage sind noch engere Verzahnungen mit den Sicherheitsbehörden voranzutreiben. Hierzu zählen unter anderem Abstimmungen zu Einsatzstrategien in Form von gemeinsamen Fortbildungen und Übungen. Hinsichtlich der Entwicklung der Einsatzzahlen ist in Thüringen trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Bevölkerung im

(Abg. Gentele)

Durchschnitt älter wird und altersspezifische Ansprüche an den Rettungsdienst offensichtlich steigen. Dazu müssen die Weiter- und Fortbildungen für das Personal in den zentralen Leitstellen als auch das Personal und die Rettungsmittel an die veränderten Strukturen angepasst und entsprechend strukturiert und fortentwickelt werden.

Weiter wollen wir als Landesregierung allen Thüringerinnen und Thüringern eine sozial gerechte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen. Unser gemeinsames Ziel ist eine wohnortnahe Daseinsvorsorge in allen Regionen Thüringens, auch dort, wo der Bevölkerungsrückgang besonders deutlich wird. Dafür fördern wir eine nachhaltige Entwicklung der Dörfer und Städte. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Wandel gestalten, damit auch Thüringen in Zukunft attraktiv, lebens- und liebenswert bleibt. Da stimme ich mit Herrn Kowalleck überein, dass das unser Ziel sein sollte.

Als Fazit möchte ich festhalten, dass die Gebietsreform, wie diese Ausführungen gezeigt haben, aktueller denn je ist und auch unverzichtbar für den Freistaat Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Was machen Sie denn, damit die Menschen mehr Kinder bekommen, Herr Staatssekretär? Nur Struk- turreformen helfen da nicht!)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe jetzt die Aktuelle Stunde und den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe entsprechend unserer Absprache den Tagesordnungspunkt 8 auf

Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3599 ERSTE BERATUNG

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Höhn, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, kommen wir zu etwas Erfreulichem: Jetzt gibt es Geld.

(Beifall DIE LINKE)

Die Koalitionsfraktionen legen einen Gesetzentwurf vor, der hat einen etwas sperrigen Titel, das will ich gern zugeben, aber es sollen sich eben auch in vielen Bereichen diese finanziellen Zuwendungen abbilden, also ein Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung von Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur. Man könnte es auch in der Kurzform als kommunales Investitionspaketgesetz bezeichnen. Es verfolgt ein ganz konkretes Ziel, nämlich die finanziellen Spielräume, die sich gottlob – kann man sagen – im Ergebnis des Jahresabschlusses des Landes ergeben haben, in den Jahren 2017 und 2018 für zusätzliche – die Betonung liegt ausdrücklich auf „zusätzliche“ – kommunale Investitionen zu verwenden. Wir sind im Übrigen der Auffassung, dass es der richtige Weg ist, einen Teil der Überschüsse des Landes für eben diese zusätzlichen Investitionen, und zwar ganz konkret bei den Kommunen bzw. für die Kommunen, auszugeben. Das Ganze hat, wenn man so will – wer die öffentlichen Verlautbarungen der letzten Wochen verfolgt hat –, zwei Säulen. Das eine ist unser eben erwähntes 100 Millionen starkes kommunales Investitionspaket und das andere ist ein 275 Millionen schweres Investitionsprogramm für das Land, das sozusagen zusätzlich aufgelegt wird. Entgegen allen Unkenrufen, meine Damen und Herren, wird mit diesen Weichenstellungen eben gerade nicht die Kasse des Freistaats Thüringen geplündert, wie es so einige gern darstellen möchten. Es ist – lassen Sie mich das mit besonderer Betonung hier formulieren – ein finanzpolitischer Dreiklang aus Investitionen in die Zukunft des Landes, finanzpolitischer Vorsorge und einer angemessenen Tilgung von Schulden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will an dieser Stelle nicht auf die einzelnen Positionen eingehen. Nachher werden wir das in der Aussprache noch etwas detaillierter machen. Ich will an der Stelle nur noch darauf hinweisen, dass dieses Programm, dieses 100-Millionen-Investitionsprogramm für die Kommunen in erster Linie darauf ausgelegt ist, für bereits vorhandene Förderprogramme des Bundes und auch des Landes die kommunalen Eigenanteile darzustellen, nicht nur, aber eben auch und vor allen Dingen auch in einem Bereich, wo der Bund im Moment relativ viel Geld in die Hand nimmt, nämlich bei den Schulinfrastrukturen. Wir haben uns entschlossen, dass ein Teil dieses Pakets für den Eigenanteil der Kommunen genommen werden kann, um diese Schulinfrastrukturinvestitionen, die der Bund zur Verfügung stellt, auch kofinanzieren zu können. Ich glaube, wer daran etwas auszusetzen hat, der sucht nun wirklich das berühmte Haar in der Suppe.

(Staatssekretär Götze)

Ich will mich an dieser Stelle bei unseren Koalitionspartnern, der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, ausdrücklich bedanken, dass wir uns in einem sehr, sehr konstruktiven Prozess auf dieses Paket haben verständigen können. In diesem Sinne freue ich mich auf die nun folgende Aussprache. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Weihnachtspaket der SPD ist endlich da, zugegeben auf Umwegen, mittlerweile ist es wahrscheinlich eher ein Osterei, das Sie dem Landtag ins Nest gelegt haben. Warum ich das so sage? Sie werden sich erinnern, bereits im Dezember hatten wir an dieser Stelle über den entsprechenden Parteitagsbeschluss der SPD gesprochen. Leider lag zu diesem Zeitpunkt von den Koalitionsfraktionen noch kein Papier, geschweige denn ein Gesetzentwurf vor. Die Thüringer SPD hatte am 19. November des letzten Jahres einen Parteitagsantrag verabschiedet, der die Kommunen finanziell unterstützen sollte. In der Vergangenheit haben Sie leider alle bisherigen CDU-Anträge abgelehnt, die eine bessere Finanzausstattung unserer Kommunen zum Ziel hatten. Ich erinnere an unseren Dezember-Antrag zur kommunalen Finanzkraft und Investitionsoffensive 2017/18. Die Landesregierung sollte mit dem Antrag aufgefordert werden, dem Thüringer Landtag bis zur Plenarsitzung im Februar 2017 einen Gesetzentwurf zur Beratung vorzulegen, der über eine pauschalierte Zuweisung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen Euro an finanzschwache Kommunen die kommunale Finanz- sowie Investitionskraft und damit die Selbstverwaltung stärkt. Die Kommunen haben an dieser Stelle leider keine Weihnachtsgeschichte erlebt, leider kam das Weihnachtspaket zum damaligen Zeitpunkt hier bei uns im Landtag nicht an. Es dauert eben etwas länger bei dieser Dreierkonstellation. Lieber Abgeordneter Höhn, von einem Dreiklang würde ich in diesem Zusammenhang auf jeden Fall nicht sprechen, zumindest nicht, ohne dabei rot zu werden – aber das sind Sie ja schon.

(Beifall CDU)

Die Medien titelten schließlich auch: „Endlich hat sich die Thüringer SPD nach monatelangem Ringen im rot-rot-grünen Regierungsbündnis durchgesetzt“. Der Haushaltsüberschuss hat natürlich verschiedene Begehrlichkeiten geweckt. Da ist es so

manchem Partner sicher nicht leichtgefallen, den ungeliebten Kommunen auch noch ein kleines Stück vom Kuchen abzugeben, zumal ja in der Vergangenheit – ich habe es erwähnt – immer wieder Anträge der CDU abgelehnt wurden, die eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zum Ziel hatten. Allerdings sorgen bei den Kommunen die Bedingungen für sehr viel Unmut. Eine Pro-KopfPauschale soll es nicht geben. Die Landkreise haben sich bisher gegen eine starre Zweckbindung ausgesprochen, denn das konterkariere die kommunale Selbstverwaltung. Am Ende, meine Damen und Herren, wissen die Kommunen schließlich am besten, wofür sie das Geld einsetzen müssen, und Herr Höhn hat ja an dieser Stelle auch schon verschiedene Beispiele von Schulen, Kindergärten, weiteren Investitionen gebracht; es gibt eine ganze Reihe von notwendigen Maßnahmen.

Die kommunalen Haushalte werden zurzeit ja auch vor entsprechende Herausforderungen gestellt. Personal- und Sozialausgaben der Kommunen steigen weiter an. Die Kommunen haben weiterhin Integrationsleistungen für Asylbewerber zu leisten und natürlich auch der Punkt der steigenden Sozialleistungen ist wichtig und muss erfüllt werden. Neben der massiven Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs können weitere Kostensteigerungen nicht noch zusätzlich durch die Kommunen aufgefangen werden. Ich bin gespannt, wie sich die kommunalen Spitzenverbände in einer möglichen Anhörung äußern werden. Wir werden den Gesetzentwurf gern im Detail im Ausschuss besprechen. Wir freuen uns auf die Beratung. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat sich der Abgeordnete Kalich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz in der Drucksache 6/3599, das heute in erster Lesung dem Hohen Haus vorliegt, beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen Investitionsmitteln in nachfolgenden Bereichen: Kultur- und Denkmalpflege, Brandschutz, Kindertagesstätten – dort vor allen Dingen für Investitionen und Ausstattungen –, Sportstätten und Schwimmbäder, Breitbandausbau, Gewässerunterhaltung, Förderung der Abwasserbehandlung, kommunaler Klimaschutz, kommunale Radwege- und Verkehrsinfrastruktur und Barrierefreiheit in den Kommunen sowie in drei weiteren Förderbereichen, auf die ich noch eingehen werde. Die Regierungsparteien beabsichtigen damit, gezielt den Investitionsstau in den kommunalen Strukturen in den Jahren 2017 und 2018 mit jeweils 50 Millionen Euro

(Abg. Höhn)

gezielt abzubauen. Dabei soll vor allen Dingen eine Kofinanzierung, so wie mein Kollege Höhn das schon gesagt hat, für die Eigenbeteiligung der Kommunen an bestehenden Förderprogrammen realisiert werden. Dies ermöglicht vor allem finanzschwachen Kommunen zielgerichtete Investitionen in die Infrastruktur. In Ausnahmefällen wird durch das eingebrachte Gesetz die Möglichkeit geschaffen, den Eigenanteil komplett vom Land zu übernehmen. Wo die konkrete Möglichkeit besteht, sollen bestehende Förderprogramme finanziell aufgestockt werden, damit vorhandene Förderprioritätenlisten schneller abgearbeitet werden können.

Drei Abschnitte im eingebrachten Gesetz behandeln spezielle Problemfälle. So wurden laut § 9 Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. In § 10 wird die Unterstützung von Tierheimen in unterschiedlicher Trägerschaft geregelt und in § 13 wird die Unterstützung für den Erhalt des RennsteigShuttles geregelt. Gleichzeitig schafft das Land mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104 c Grundgesetz“ vom Land kofinanziert und an die Schulträgerkommunen ausgereicht werden. Die von mir angeführten zweimal 50 Millionen in den Jahren 2017 und 2018 können Sie der beigefügten Tabelle im eingebrachten Gesetzentwurf entnehmen. Das Land beteiligt somit die Kommunen an den Minderausgaben im Finanzjahr 2016 zur zielgerichteten Stärkung der kommunalen Infrastruktur.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in den letzten Wochen sind eine Reihe von Stimmen – und Herr Kowalleck hat das ja jetzt auch wieder betont – der CDU laut geworden, die sehr unterschiedliche Verwendungen der Mittel aus der Rücklage des Landes einfordern. Es war nämlich nicht so, dass die CDU in allen Fragen immer nur mit einer Stimme gesprochen hat. So sprach mein Landrat im Saale-Orla-Kreis, Herr Fügmann, CDU, davon, alle Mittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Sie hingegen, Herr Kowalleck, forderten zwischenzeitlich im Gegensatz dazu, alle Mittel zur Schuldentilgung einzusetzen. Wenn ich an den Antrag aus dem Dezember erinnern kann, waren es dann wieder die Kommunen. Das ist schon sprunghafte Meinungsentwicklung, die in der CDU-Fraktion hier hin und her geht. Das zeigt letztendlich, dass Sie kein finanzpolitisches Konzept für dieses Land haben. Der angedachte Einsatz weiterer Mittel aus der Rücklage in Höhe von 140 Millionen Euro, um den Aufwuchs des Sondervermögens Wasser- und Abwasser zu verhindern, sowie der Einsatz von 26 Millionen, um ökologische Altlasten – vorwiegend von Kali und Salz – abzubauen, zeigt durchaus, dass die rot-rot-grüne Landesregierung sehr verantwortungsvoll mit den zur Verfügung ste

henden Ressourcen auf finanzieller Basis im Land umgehen kann. Und die Summe, die zur Schuldentilgung eingesetzt werden sollte, ist durch Kollegen Höhn ja hier auch schon genannt worden. Es wird mit Rot-Rot-Grün kein unüberlegtes Ausgeben von finanziellen Mitteln in unserem Land geben.

Ich beantrage abschließend die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss, den Justiz- und den Haushalts- und Finanzausschuss und dabei federführend an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich freue mich auf eine schnelle Bearbeitung, sodass wir den Kommunen zügig diese finanziellen Mittel zur Verfügung stellen können. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer und Zuhörer! Herr Höhn war ja voller Lobeshymnen über den finanzpolitischen Dreiklang. Das ist so eine Sache, ob das wirklich zutreffend ist.