Protokoll der Sitzung vom 27.02.2015

Zu Frage 3: Die Hochschulen erzielten in den Jahren 2011 bis 2014 keine Einnahmen aus Praktikumsgebühren. Für die Bauhaus-Universität Weimar kann die Frage derzeit, wie bereits begründet, nicht abschließend beantwortet werden. Da Entgelte – also nicht Gebühren, aber Entgelte – für sachliche Ausbildungsmittel, die nur an der FSU Jena erhoben werden, gemeinsam mit Einnahmen für Exkursionen verbucht werden, konnte in der Kürze der Zeit der Teilbetrag nicht separat ermittelt werden.

Zu Frage 4: Mit den an der FSU Jena eingegangenen Entgelten werden ausschließlich die entstandenen Kosten für Chemikalien und Lösungsmittel gedeckt, die im Rahmen der Praktika verbraucht werden. Eine generelle Aussage zum Grad der Kostendeckung ist aus den bereits erwähnten Gründen derzeit nicht möglich. Lediglich für die chemischen Institute ist eine konkrete Aussage zu der gestellten Frage möglich. Dort liegt der Anteil an den Verbrauchssubstanzen für Praktika, der über die Entgelteinnahmen finanziert wird, bei etwa 20 Prozent der für Verbrauchssubstanzen entstandenen Gesamtkosten. Dort werden insgesamt rund 4.000 Euro für die Sachmittel im Rahmen der Praktika eingenommen. Die Kosten für die Chemikalien betragen demnach insgesamt etwa 20.000 Euro.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage der Frau Abgeordneten Pfefferlein, Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 6/244.

Perspektive des Wasserspeicherkraftwerks Leutenberg/Probstzella und Möglichkeiten für eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung

Die „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) berichtete am 28. Januar 2015 über die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens zum Wasserspeicherkraftwerk Leutenberg/Probstzella. Für das Kraftwerk mit einer Leistung von 400 Megawatt müssen ein Ober- und ein Unterbecken neu errichtet werden. Das Projekt liegt im Naturpark Obere Saale/Thüringer Schiefer

(Abg. Schaft)

gebirge und stellt damit einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche aktuellen Informationen hat die Landesregierung zum Abwägungsprozess sowie zur Entscheidung über die Standorte möglicher Wasserspeicherkraftwerke ein und desselben Investors in Thüringen, insbesondere der Standorte Ellrich und Leutenberg/Probstzella?

2. Wurde eine ergebnisoffene öffentliche Diskussion vor der Einleitung des Raumordnungsverfahrens am 26. Januar 2015 in der Region Leutenberg/ Probstzella geführt und wenn ja, wer war an diesen Gesprächen beteiligt?

3. Wie wird ein Dialog mit kritischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden auch nach Einleitung des Raumordnungsverfahrens durch den Antragsteller eingeleitet oder gegebenenfalls fortgesetzt?

4. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die Landesregierung, um die Beteiligungsmöglichkeiten in Planungsverfahren für Großprojekte generell zu erhöhen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Möller.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Vertreter der STRABAG AG, also des Investors dort in Leutenberg, führten am 12. September 2012 ein erstes informelles Fachgespräch mit dem damaligen Abteilungsleiter Energie im seinerzeit zuständigen Thüringer Wirtschaftsministerium zu den Standorten Ellrich und Unterloquitz, die in dem vom TMWAT damals beauftragten Pumpspeicherkataster aufgeführt sind. Bereits in diesem Gespräch wurde das Unternehmen auf die aus Sicht des TMWAT und auch aus heutiger Sicht unerlässliche Notwendigkeit einer umfassenden Bürgerbeteiligung hingewiesen und erhielt konkrete Hinweise für eine transparente und bürgernahe Projektentwicklung. In diesem Sinne wurde in einem ersten Schritt zunächst durch den Abteilungsleiter Energie Kontakt mit den Bürgermeistern der beiden betreffenden Gemeinden aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen.

An dieser Stelle seien mir noch zwei Hinweise gestattet. Bereits bei der Ermittlung potenzieller Standorte für das PSW, also das Pumpspeicherwerk-Kataster, wurde damals durch die beauftragte

Firma eine umfassende und umfangreich dokumentierte Abstimmung mit insbesondere auch Umweltverbänden und anderen NGOs vorgenommen, die übrigens bereits auch schon in der Definition der Bewertungskriterien für die dort ausgewiesenen Areale begann. Die Ergebnisse sorgfältiger spezifischer Untersuchungen vor Ort haben inzwischen dazu geführt, dass das Projekt Pumpspeicherwerk Ellrich vom Investor nicht mehr verfolgt wird. Dort waren die geologischen Gegebenheiten nicht entsprechend. Deshalb beschränke ich mich nachfolgend auf die Darstellung der Abläufe beim Projekt in Leutenberg/Probstzella. Das Unternehmen zeigte sich insgesamt den Hinweisen des TMWAT gegenüber sehr aufgeschlossen und stimmte sich im weiteren Verlauf regelmäßig mit dem Haus ab und stimmt sich auch bis heute weiterhin ab. Anfang April 2013 erfolgte zunächst eine umfassende Information der kommunalen Gremien mit durchaus sehr positiver Resonanz. Am 24. April 2013 fand vor Ort eine Pressekonferenz und im weiteren Verlauf eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema des Pumpspeicherwerks statt. Im November 2013 erfolgte die Übergabe einer Tischvorlage für die Antragskonferenz an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Auch davor erfolgte eine Information der Gemeinderäte. Am 18.12.2013 fand die Antragskonferenz zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar statt. Dort erfolgten die Erörterung des Verfahrensablaufs und auch die Festlegung von Inhalt und Umfang der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen. Im weiteren Verlauf erfolgte die Gründung einer zuständigen Projektgesellschaft mit dem Namen WSK PLUS GmbH mit Sitz in Erfurt. Am 27.01.2015 erfolgte die Einreichung der Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren zum Projekt Wasserspeicherkraftwerk Leutenberg/ Probstzella und die Eröffnung eines entsprechenden Raumordnungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Im weiteren Verlauf kam es zur Übergabe von Unterlagen für das Raumordnungsverfahren im Rathaus von Leutenberg an die Bürgermeister von Leutenberg und Probstzella und zur öffentlichen Auslegung. Gleichzeitig erfolgte ein Versand an die Träger öffentlicher Belange.

Zu Frage 2: Die STRABAG AG hat von Beginn an zahlreiche projektspezifische vorförmliche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung durchgeführt und sich intensiv allen Bürgeranliegen gewidmet. In einer ersten gemeinsamen Ratssitzung der Stadt Leutenberg und der Einheitsgemeinde Probstzella am 5. April 2013 wurde die Projektidee bzw. das Vorhaben der STRABAG in Leutenberg vorgestellt. Am 24. April, das sagte ich schon, fand vor Ort eine gemeinsame Pressekonferenz mit den Bürgermeistern der Stadt Leutenberg und der Einheitsgemeinde Probstzella statt. Am 5. Juli 2013 gab es eine erste Bürgerversammlung in Leutenberg gemeinsam mit dem Bürgermeister mit circa 100 Teilneh

(Abg. Pfefferlein)

mern. Dort waren auch Vertreter des damaligen Wirtschaftsministeriums vor Ort. Am 12. Juli 2013 erfolgten die Vorstellung und Diskussion der Projektidee gemeinsam mit dem Naturschutzbund und der Grünen Liga. Am 17. Juli kam es zu einer Vorstellung und Diskussion der Projektidee gemeinsam mit dem BUND und einem Vertreter der damaligen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Am 11. September 2013 wurde die Projektidee wiederum auf Anregung von Bündnis 90/Die Grünen in einer zweiten Bürgerversammlung in Schweinbach vorgestellt und vor etwa 100 Teilnehmern diskutiert. Unter anderem wurde dort zugesichert, zu den Themen Altbergbau, Hydrologie und Geologie Gutachten erstellen zu lassen und diese in einer Nachfolgeveranstaltung vorzustellen. Am 11. Juli 2014 wurden innerhalb einer dritten Bürgerversammlung in Schweinbach die Erhebungen und Gutachten zu den Themen Altbergbau, Hydrologie und Geologie vorgestellt und diskutiert. Aus all diesen Veranstaltungen wie auch durch Anmerkung von Teilnehmern der seinerzeitigen Antragskonferenz wurden zahlreiche wichtige Hinweise für das nunmehr eingeleitete Raumordnungsverfahren entnommen. Über den gesetzlich vorgegebenen Umfang einer Umweltverträglichkeitsstudie hinaus hat die STRABAG deshalb auf diese Anregungen durch Bürger und Naturschutzverbände hin zahlreiche zusätzliche Gutachten durch unabhängige Ingenieurbüros erstellen lassen. Dabei ging es sowohl um Fragen der Biotope, die dort betroffen sind, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Haselmaus, Fledermaus usw., hydrologische Gutachten, hydrogeologische Gutachten der Oberflächengewässer und der Zuflüsse; es ging um das Wassermanagement, es ging um geologische Fragen inklusive der Fragen zu Trennflächenaufnahmen beim Gebirgsaufbau und Weiteres. Es wurde sehr umfangreich auch auf Bitten der Betroffenen vor Ort und der Verbände, die sich dort eingebracht haben, untersucht.

Zu Frage 3: Das Unternehmen hat gerade erst gegenüber dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz erklärt, ihm sei es sehr wichtig, den Bürgerdialog aufrechtzuerhalten, auch wenn es mittlerweile dort kritische Stimmen gibt. Weitere Bürgerversammlungen sind geplant und weitere Formen der Bürgerbeteiligung werden geprüft. Außerdem wird es demnächst einen Internetauftritt der Projektgesellschaft geben, über den die Öffentlichkeit fortlaufend über das Vorhaben informiert wird und Interessierte auch direkt mit dem Investor in Kontakt kommen können. Daneben wurde und wird jede Möglichkeit der Projektvorstellung bei diversen Trägern öffentlicher Belange, bei Betroffenen, bei Umweltverbänden usw. genutzt und kann auch zukünftig genutzt werden, um sich über die Projektidee und den Planungsstand zu informieren.

Zu Frage 4: Die Landesregierung bekennt sich klar zu einem hohen Maß an Bürgerbeteiligung und das

nicht nur bei Genehmigungsverfahren zu Energiegroßprojekten. Heutzutage wird regelmäßig und mit Recht von der Gesellschaft und der Verwaltung eine Bürgerbeteiligung auch bereits im Vorfeld förmlicher Planungsverfahren eingefordert. Wir sehen das nicht als Hindernis, sondern als Gewinn. Eine solche Beteiligung eröffnet umfassende Chancen für eine bessere Projektgestaltung und für mehr Akzeptanz bei den Betroffenen. Ein solcher Prozess erfordert aber auch ein gemeinsames Verständnis über Regeln des Umgangs der einzelnen Akteure während der Beteiligung und in diesem Beteiligungsprozess. Deswegen wird die Koalition einen Prozess der Verständigung zu einer ergebnisoffen fairen und vorförmlichen Bürgerbeteiligung bei strittigen Projekten initiieren. Ganz konkret wollen wir als Landesregierung gemeinsam mit Umweltverbänden, Wirtschaft, Kirchen, bestehenden Bürgerinitiativen und weiteren NGOs für solch eine Diskussion einen Kodex erarbeiten und vereinbaren. Dieser Kodex soll verbindliche Grundsätze zur Organisation und zum Zeitablauf von Bürgerbeteiligungen auflisten. Dass wir dem Ergebnis dieser umfassenden gemeinsamen Abwägung nicht vorgreifen können, ist ebenso klar wie die Tatsache, dass in dieser komplexen Materie Sorgfalt vor Eile geht. Ich bitte deshalb also um Nachsicht, wenn ich hier nicht mit Details dienen kann. Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär für die ausführliche Beantwortung dieser Anfrage. Entschuldigung, es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter, bitte.

Danke, Herr Präsident. In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 27.02. heißt es: „Landrat Marko Wolfram (SPD) sähe die 450-Millionen-Euro-Investition gern“. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung für die Region durch den Bau und die Betreibung eines Wasserspeicherkraftwerks bei Unterloquitz?

Ich glaube, sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist eine Frage, die eine sehr komplexe Antwort erheischt und deshalb würde ich sie Ihnen gern schriftlich beantworten. Das ist jetzt von dem Pult hier nicht so ganz einfach zu machen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist doch der Sinn der Fragestunde!)

Das würde jetzt doch einen längeren Vortrag brauchen, Herr Mohring.

(Staatssekretär Möller)

Das halten wir jetzt so fest. Die schriftliche Beantwortung der Nachfrage des Abgeordneten Kowalleck wird hiermit zugesichert.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, gern hätte ich noch weitere Fragen aufgerufen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Schade!)

Es sind noch genau 14 Fragen offen, aber leider ist die dafür vorgesehene Zeit abgelaufen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass von jetzt an mit der Frist von einer Woche alle noch offenen Fragen durch die jeweils zuständigen Ministerien schriftlich beantwortet werden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 28 „Fragestunde“.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/220

Wird die Begründung des Antrags gewünscht? Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke, bitte schön.

Meine Damen und Herren, der von den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen“ erfüllt aus unserer Sicht drei Funktionen. Erstens: Er soll die Ernsthaftigkeit des Parlaments zum Ausdruck bringen, den Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform auf den Weg zu bringen; ein längst überfälliger Prozess, wie der Präsident des Rechnungshofs in dieser Woche oder in der vergangenen Woche erst in der „Thüringer Allgemeinen“ feststellen musste. Er ist deswegen notwendig, weil die Vorgängerregierung diesen Prozess nicht wie 2011 durch ihren Fraktionsvorsitzenden angekündigt erfolgreich zu Ende geführt hat.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will Herrn Mohring gerne noch mal aus der OTZ vom 27. Juli 2011 zitieren, weil wir dieses Zitat, als wir es gefunden haben, doch sehr bemerkenswert gefunden haben. Dort antwortet er auf eine entsprechende Frage: „Der Innenminister erarbeitet ein Konzept, und die Ministerpräsidentin richtet in der Staatskanzlei eine Stabsstelle ein, die alles koordiniert. Die Verwaltungsreform ist Chefsache und wird gelingen.“

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ging aber ein bisschen schief!)

Meine Damen und Herren, nun ist es nicht so eingetreten, wie durch Mike Mohring im Jahr 2011 angekündigt, und wir stehen hier, um in dieser Legislaturperiode einen neuerlichen Anlauf zu nehmen, um diesen Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform einzuleiten und mit Konsequenz zu Ende zu führen. Das soll der Antrag letztendlich auch dokumentieren. Er soll nämlich die Landesregierung selbst in die Pflicht versetzen, diesen Prozess aktiv zu gestalten und dabei in enger Abstimmung mit dem Parlament selbst zu agieren. Das setzt uns natürlich auch in die Pflicht, die Exekutive dabei kritisch, aber auch mit eigenen kreativen Vorschlägen zu begleiten.

Zweitens, meine Damen und Herren, gibt der Antrag natürlich auch dem Parlament die Möglichkeit, eigene Vorstellungen für den Prozess der Funktional- und Verwaltungsreform zu artikulieren. Einige der unsrigen Vorstellungen finden Sie im Antrag. Selbst andere Vorstellungen werden selbstverständlich in den Redebeiträgen zum Ausdruck kommen und diese Möglichkeit haben auch die Abgeordneten der CDU-Fraktion, genau das, was 2011 als Weg angekündigt worden ist, hier noch einmal als eigene Vorstellungen kundzutun.

Die dritte Funktion dieses Antrags – das soll nicht unerwähnt bleiben – ist die Möglichkeit für die Landesregierung, die im Dezember ihre Arbeit aufgenommen hat, hier an dieser Stelle dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit zu berichten, welche konkreten Maßnahmen sie bereits angefangen hat, welche konkreten Zeitplanungen sie hat und welche Vorstellungen sie in diesen Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform einbringen wird.

Ich gehe davon aus, dass wir auf Grundlage dieser gemeinsamen Beratung endlich ernsthaft diesen Prozess in Angriff nehmen, und ich wünsche mir eine genauso ernsthafte Debatte am heutigen Tag. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Kellner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Dittes hat ja schon eine ganze Menge angekündigt, worauf wir uns einstellen können. Es war ein Redebeitrag der Fraktion der Linken.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Für die Koalition!)

Ich habe mich nur gewundert über den Antrag, dass der von der regierenden Fraktion eingebracht wird und nicht von der Landesregierung

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Landesregierung kann sich doch nicht selbst beauftragen!)