Frau Floßmann, stimmen Sie mir zu, dass die Mehreinnahmen, von denen Sie gerade sprechen, Einmaleinnahmen sind, die wir jetzt zur Verfügung haben, dass aber die Gelder, die beschlossen werden für Personalausgaben, dann Jahr für Jahr zu zahlen sind und dass Sie deshalb Äpfel mit Birnen vergleichen?
Also beim ersten Teil stimme ich Ihnen zu, darauf komme ich auch noch zurück. Das ist nämlich unser Kritikpunkt am AfD-Antrag, der ja den Überschuss nutzen möchte, um letztlich diese Wünsche zu erfüllen. Das ist natürlich nicht möglich, weil es ein einmaliger Betrag ist im Moment. Beim Zweiten stimme ich Ihnen nicht zu, denn man kann ja auch innerhalb des Haushalts Geld umtransferieren und Sie haben ja auch andere Projekte,
die Sie jetzt mit diesen Steuereinnahmen finanzieren können, mit diesen Überschüssen, sodass ich Ihnen da nicht zustimmen kann, dass man nicht ein langfristiges Modell finden kann hinsichtlich der Pensionsrückstellungen. Aber ich komme auch gleich noch darauf zurück – wenn Ihre Frage so weit beantwortet ist.
Also bis dato gibt es keine rechtssichere Einigung, wie künftige Pensionslasten gestemmt werden sollen. Auf das Nachhaltigkeitsgesetz, das die Zufüh
rung in die Versorgungsrücklage ersetzen soll, warten wir im Landtag noch. Das wurde ja auch angesprochen, dass hier Vorschläge gemacht wurden von Frau Ministerin Taubert. Nur können wir hier nicht darüber debattieren, weil dem Landtag dieser Gesetzentwurf nicht vorliegt, und es ist natürlich schwierig, jetzt auf Basis irgendwelcher nebulösen Gesetze zu diskutieren, die wir gar nicht haben.
Es wäre schön gewesen, wenn wir im Zuge der Gesetzesvorlage für die Besoldung auch das Nachhaltigkeitsgesetz auf dem Tisch gehabt hätten, dann hätten wir diesen Sachverhalt, der hier kritisiert wurde, auch in demselben Sachbezug debattieren können.
Mit einer andauernden Zuführung in den Pensionsfonds, so ist es unsere Überzeugung, kann eine gute Basis für die erwarteten Pensionsleistungen gelegt werden. Dieser Punkt ist für unsere Beamtinnen und Beamten im Freistaat auch ein wichtiger, denn sie verlassen sich auf die Zahlung ihrer Pensionen. Wird hier keine Vorsorge getroffen, müssten die Lasten aus dem laufenden Haushalt bestritten werden, und da sind wir uns einig, dass das nicht umsetzbar ist. Das sollte auch jedem bewusst sein. Deshalb fordern wir eine Regelung, die entstehenden Pensionsansprüche vom ersten Tag der Verbeamtung an als mündelsichere Vorsorgemaßnahme zu treffen.
Dem AfD-Antrag, um den geht es hier auch neben unserem Alternativantrag, muss ich, wie ich schon kurz angesprochen hatte, aus fachlicher Hinsicht widersprechen. Sie fordern zwar eine Eins-zu-einsÜbernahme, aber als Deckung schlägt die AfD den Jahresüberschuss 2016 vor. Dieser Ansatz ist untauglich. Momentan fallen die Überschüsse sehr hoch aus. Eine Reihe von Faktoren trägt zu diesem positiven Jahresüberschuss bei, unter anderem die gute Konjunktur. Ich hoffe auch, dass das in Thüringen natürlich so weitergeht, dass sich dieser Trend fortsetzt. Das ist aber kein Garant für zukünftige Entwicklungen. Daher könnte die Anpassung sogar wegfallen, die Sie fordern, sobald keine Überschüsse mehr generiert werden. Das ist kein nachhaltiger Ansatz. Im AfD-Antrag heißt es dazu – ich zitiere mal wortwörtlich –: „Der Landeshaushalt bietet mit einem Überschuss von 580 Millionen Euro für das Jahr 2016 […] Spielraum, um neben der notwendigen haushälterischen Konsolidierung eine tarifäre Gleichbehandlung Thüringer Beamten sicherzustellen.“ Umgekehrt hieße das ja, dass bei ausbleibenden Überschüssen keine tarifliche Gleichbehandlung erfolgen kann. Damit steht diese Gleichbehandlung bei Ihnen auf wackligen Füßen und noch dazu haben Sie die Prognose für Steuereinnahmen als Grundlage für eine Übernahme der Tarifergeb
nisse gemacht. Auch das ist nicht solide, denn dass die Erhöhung dauerhaft erwirtschaftet werden muss, Herr Dr. Pidde, da sind wir uns einig, das hat die AfD komplett übersehen und deshalb hat die AfD keinen nachhaltigen Ansatz. Der Antrag der AfD unterschlägt auch das Problem künftiger Pensionslasten, denn auch hier bietet der Antrag keine Lösung. Er beschäftigt sich auch nicht fachlich mit der Schließung des Fonds durch Rot-Rot-Grün. Das können wir nicht mittragen. Wir fordern hier klare Regeln, verbindliche Lösungen für unsere Thüringer Beamten; die haben es verdient. Den AfD-Antrag werden wir ablehnen und bitten um Zustimmung zum CDU-Antrag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet. Sehr geehrte Thüringer Polizisten, Justizbedienstete und Lehrer. Ich darf zunächst einmal an den linkspopulistischen Antrag der Fraktion Die Linke aus dem Jahr 2013 erinnern, mit dem Aktenzeichen 5953 vom 15. April. Das ist also ziemlich genau vier Jahre her. Da hat Die Linke genau das gefordert, was wir jetzt fordern.
Seitdem sie in der Regierungsverantwortung ist, hat sie das vergessen und bezichtigt uns jetzt des Populismus.
Ich sage den Lehrern, den Justizbediensteten und den Polizisten: Gutes Geld für gute Arbeit! Wer hart für die öffentliche Sicherheit, für den inneren Frieden, den Rechtsstaat, die Bildung unserer Kinder arbeitet, hat mehr verdient als heute gerade. Er hat es verdient, unabhängig davon, ob er Beamter oder Angestellter ist. Nicht die Rechtsform sollte entscheidend sein, sondern die Leistung. Die finanzielle Ungleichbehandlung unserer Landesbeamten sieht man geradezu exemplarisch daran, dass der Freistaat Thüringen dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder am 20. Februar dieses Jahres nicht zugestimmt hat. Im Ergebnis dieser Verhandlungen sollen die Entgelte der Landesbeschäftigten in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1. Januar um 2 Prozent, mindestens aber um 75 Euro steigen. In der zweiten Stufe folgt eine weitere Erhöhung der Entgelte um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Während sich die Beamten in Baden-Württemberg, Hessen,
Bayern, Rheinland-Pfalz und übrigens auch in Sachsen-Anhalt über die finanzielle Gleichstellung mit Angestellten freuen können, erfolgt für Thüringer Beamte die Übernahme des vorliegenden Tarifabschlusses mit einem Versorgungsabschlag von 0,2 Prozentpunkten und einer Zeitverzögerung zum 1. April. Ich hoffe nicht, das der 1. April Programm ist. Bereits bei den letzten zwei Tarifverhandlungen wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder in Thüringen auf Beamte lediglich mit einem Versorgungsabschlag von 0,2 Prozentpunkten und einer zeitlichen Verschiebung von neun Monaten übernommen. In den letzten Jahren mussten die Beamten und Richter in Thüringen ein halbes Jahr auf die Umsetzung der entsprechenden Tarifabschlüsse für Angestellte warten. Das Prinzip, wonach die Besoldung dem Tarifabschluss folgt, wird bereits seit Jahren gebrochen. Damit werden insbesondere Thüringer Polizeibeamte und Justizbedienstete systematisch benachteiligt. Thüringer Polizeibeamte und Justizvollzugsbedienstete haben eine faire Besoldung dafür verdient, dass sie täglich für Rechtssicherheit und Ordnung im Freistaat sorgen.
Auch Lehrer, die ja zum 1. August wieder verbeamtet werden sollen, haben Anspruch auf eine Besoldung, die ihrer Leistung entspricht. Das würde vielleicht auch in dem einen oder anderen Fall verhindern, dass junge Leute nach ihrem in Thüringen erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudium nach Hessen abwandern.
Dort gibt es nämlich das Geld, das junge Leute nach einer langen Ausbildung dringend zum Start in das Berufs- und Familienleben benötigen. Nicht zuletzt geht es um die Attraktivität und Produktivität des öffentlichen Dienstes. Wie soll Thüringen attraktiv für zukünftige Lehrer oder Polizisten werden, wenn wir ihnen nicht nur weniger als im Westen bieten, sondern sie auch noch gegenüber den Angestellten benachteiligen? Die Altersabgänge gerade im Bereich der Polizei sind enorm. Schon heute gibt es in der Mehrheit der Dienststellen weit überwiegend über 50-jährige Kollegen. Die Summe der Abgänge bei den Polizeibeamten wird von für dieses Jahr prognostizierten 146 auf 164 im Jahr 2020 ansteigen und das ist in zweieinhalb Jahren, meine Damen und Herren. Wenn es eine Kontinuität beim Personal geben soll, dann die, dass es jedes Jahr mehr Altersabgänge gibt. Thüringen muss endlich attraktiv werden für Polizisten, für Lehrer, für Justizbedienstete und das auch bleiben. Dazu gehört zwangsläufig, dass man ihnen für ihre anspruchsvolle, anstrengende, zeitintensive Arbeit gutes Geld gibt.
Die Arbeitsbelastung ist hoch, die Arbeitsbedingungen sind oft unerfreulich. Die Polizisten, wie mir von diesen auch immer wieder berichtet wird, sind frustriert, wenn sie Überstunden anhäufen, wenn sie durch geteilte Dienste am Wochenende ihre eigene Familie kaum zu sehen bekommen. Wenn sie sich bei diversen Demonstrationen und Kundgebungen von extremistischen Chaoten und Hobbyanarchisten zusammenschlagen lassen sollen, dann hat man dafür wenigstens eine faire Besoldung als Schmerzensgeld verdient.
Nun kommen, das ist ein typisch deutsches Phänomen, die Bedenkenträger. Wenn man hier etwas verhindern will, dann kann man das auf verschiedenen Wegen machen – mit Scheinargumenten, zum einen mit dem Geld und mit dem Recht oder man kritisiert den Boten, wenn einem die Botschaft nicht gefällt. Die Gegner der Übertragung berufen sich gern auf die finanzielle Belastung des Landeshaushalts. Doch auch das ist ein Scheinargument. Erstens bietet der Haushalt mit einem Überschuss von 580 Millionen Euro für das Jahr 2016 und einem erwarteten Steuerplus von 191 Millionen Euro Spielraum, um neben der notwendigen Konsolidierung eine finanzielle Gleichbehandlung der Thüringer Beamten sicherzustellen. Zweitens ist für die ideologischen Lieblingsprojekte der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen immer Geld da.
Für die Gebietsreform mal eben 245 Millionen Euro, kein Problem. Für die revolutionäre Umgestaltung der Thüringer Gesellschaft von oben, die Multikulturalisierung, ist ohnehin sogenannte Staatsknete im Überfluss da.
Übrigens bleiben hier aufgrund der, um es mal vorsichtig auszudrücken, großzügigen Haushaltsansätze durchaus dreistellige Millionenbeträge übrig, die man zur Abwechslung auch mal für die eigene Bevölkerung einsetzen könnte.
Daher mein Appell an Sie, Frau Ministerin Taubert, handeln Sie bitte im Sinne unserer Beamten, die täglich für Recht und Ordnung und auch für die Zukunft unserer Kinder sorgen. Treten Sie bitte ein für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung der Thüringer Beamten und beseitigen Sie bitte die bereits entstandene finanzielle Benachteiligung gegenüber Angestellten rückwirkend. Unsere Polizeibeamten und Justizbediensteten und Lehrer haben mehr verdient – und zwar jetzt. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir momentan nicht vor, sodass ich für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert das Wort gebe.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Frau Herold, ich fange gleich mal mit der Benachteiligung der Beamten gegenüber den Angestellten an. Es gibt das Angebot der Landesregierung, Lehrerinnen und Lehrer wieder zu verbeamten. Wenn es so wäre, wie Sie dargestellt haben, dass es da eine Benachteiligung gäbe, dann würden nicht fast 3.000 Menschen, zum Teil junge Menschen, Berufsanfänger den Weg in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und damit natürlich auch die finanziellen Vergünstigungen finden, die sich – bis zu 400 Euro netto im Monat ergeben.
Insofern zieht das Argument schlicht und ergreifend nicht. Es ist an dieser Stelle falsch. Ich will auch auf den Altersdurchschnitt kommen, natürlich ist es so, in allen sogenannten neuen Bundesländern haben wir aufgrund der Abwanderung nach 1945 und aufgrund der Abwanderung nach 1990 mit einer wirklich außerordentlich großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzung Menschen verloren in bestimmten Altersgruppen und diese Menschen stehen uns nicht zur Verfügung. Wir haben also kein homogenes Beschäftigungsbild, sei es bei den Beamtinnen und Beamten oder bei den Angestellten im Landesdienst, aber auch im kommunalen Dienst. Das ist schlicht und ergreifend so. Selbst die Wirtschaft hat genau dieses gleiche Bild. Das heißt, es ist etwas, mit dem wir umgehen müssen. Wir sind attraktiv mittlerweile, gerade der öffentliche Dienst und insbesondere der Landesdienst ist attraktiv für junge Menschen auch hier zu bleiben, das merken wir aufgrund der Bewerberzahlen auch heute noch.
Den Vorwurf, dass wir als Landesregierung nichts für die Bevölkerung tun, weisen wir natürlich zurück. Das ist völlig falsch. Denn eins ist doch klar: All das Geld, was nicht in Personalkosten des Freistaates Thüringen verbraucht wird, wird eins zu eins in die Bevölkerung, in die Wirtschaft des Freistaats Thüringen gesteckt. Das ist doch völlig klar. Was die Kommunen bekommen, Sie haben das beklagt, 245 Millionen Euro Gebietsreform, dient unter anderem dazu, bei Kommunen Schuldenabbau vorzunehmen und zwar genau da, wo die höchsten Schulden angefallen sind. Ich will das auch gar
nicht bewerten, warum das passiert ist. Jede Kommune hat da eine andere Situation. Ich kann das bei mir im Landkreis sehen: In der einen Kommune ist das ganz gut gelaufen, in der Nachbarkommune ist es eben schiefgelaufen. Jetzt sage ich mal, dieser Bevölkerung in irgendeiner Form einen Vorwurf zu machen, das wäre nicht redlich. Auch den Bürgermeistern der ersten Stunde einen Vorwurf zu machen, dass die da einen Fehler begangen haben, das ist Schnee von gestern. Ich denke, man muss darauf antworten. Insofern dient das natürlich auch der Stabilität in den Kommunen und den Landkreisen.
Meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe sind durchaus unterschiedlich. Frau Floßmann hat darauf hingewiesen, wo die Unterschiede zwischen dem AfD-Antrag und dem CDU-Antrag sind; einmal geht es darum, dass wir zeitverzögert einführen, und auch da noch mal wirklich mit Blick in die Vergangenheit und die Begründung. Es ist doch nicht so, dass wir jetzt im Geld schwimmen. Das ist nicht wahr. Wenn man mal guckt, es sind im vergangenen Jahr Überschüsse erzielt worden. Ich habe das sowohl hier als auch im Finanzausschuss schon dargestellt, dass das einmalige Effekte sind, die nicht dauerhaft vorhanden sind. Keiner darf glauben, dass wir jährlich eine halbe Milliarde Euro übrig haben und vor Geld nicht wissen, wohin damit. Was wir in den nächsten zwei Jahren mit dem Geld machen wollen, werden Sie Anfang September, wenn Ihnen der Haushalt übergeben wird, sehen können, nämlich im Wesentlichen Investitionen. Wenn Sie sich mal die öffentliche Meinung anschauen – natürlich, was wird denn jetzt momentan gefördert? Öffentliche Investitionen, also da, wo Straßen marode geworden sind, wo wir bei Schulinvestitionen einfach nachholen müssen, was wir in den vergangenen Jahren nicht machen konnten, wenn wir in den Bereich des Hochwasserschutzes gehen oder in die Ausstattung der Polizei. All das sind doch Dinge, die nicht einfach aus Spaß gemacht werden, sondern weil sie eben schlicht und ergreifend notwendig sind. Insofern müssen wir nach wie vor sparsam und wirtschaftlich arbeiten.
Was die 0,2 Prozent betrifft – ich habe es auch gestern schon gesagt –, das ist eine gesetzliche Regelung, die im Jahr 2017 noch gilt, die auch im Einvernehmen damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, mit den Gewerkschaften, mit dem Thüringer Beamtenbund festgelegt wurde, einfach in einen Fonds einzuzahlen, um die Spitzenausgaben in den Jahren, in denen sie bei den Versorgungsausgaben anfallen, jeder einzelne Beamte auch nicht vorgeworfen bekommen soll, sondern einfach eine haushaltsrechtliche Frage ist. Da hat man sich geeinigt, dass man da Geld ansparen will. Das ist dieses Jahr das letzte Mal.
Wenn wir Ihnen demnächst das Nachhaltigkeitsmodell in den Landtag bringen werden, dann werden Sie sehen: Es ist vernünftig, weil wir natürlich Beamtinnen und Beamten in Zukunft diese 0,2 Prozent jährlich in dem Abzug nicht mehr zumuten. Das heißt, wir tun etwas für die Beamtinnen und Beamten, indem sie diesen Abzug in Zukunft nicht mehr bekommen zusätzlich zu denen, die bisher gewesen sind, sondern dass sie dann auch auf so eine Angleichung hoffen können, wie wir das 2018 schon drin haben, nämlich wie alle Angestellten auch die 2,38 Prozent bekommen.
Meine Damen und Herren, ich will noch etwas zum Antrag der CDU sagen. Es geht bei der CDU-Fraktion noch mal um die Frage, zunächst einmal ganz allgemein rechtlich, das kann man betonen, aber man kann es auch lassen, weil es im Gesetz schon steht. Sie fordern hier nicht nur die zeit-, sondern auch die inhaltsgleiche Anpassung. Wir hatten gestern schon darüber gesprochen, wie das mit den 75 Euro und der Erfahrungsstufe 6 ist, die im tariflichen Bereich vereinbart worden sind. Wir haben in den höheren E-Gruppen, das sind also ab E11 bis E16, tariflich vereinbart, dass es eine weitere Erfahrungsstufe geben soll. Das betrifft in Thüringen vor allen Dingen die erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer als eine große Personengruppe. Die Gewerkschaften hatten dann mit den Tarifparteien verhandelt, dass auch die unteren Tarifgruppen etwas bekommen sollen dafür, damit nicht nur die höheren Entgeltgruppen davon profitieren – deswegen die 75 Euro. Wir haben das in einer anderen Form mit der Erhöhung der allgemeinen Zulage umgesetzt und ich finde, das ist eine Lösung, die gut tragfähig ist. Dazu auch noch die Stellenzulagen.
Sie haben aber auch – das will ich noch mal ansprechen – unter Punkt 2. c) für entstehende Pensionsansprüche vom ersten Tag der Verbeamtung mündelsichere Versorgungsmaßnahmen gefordert. Ich weiß nicht, was Sie damit bezwecken wollen. Es war bisher nicht das Ziel der CDU, sie hätte es auch schon in den Jahren davor umsetzen können, in denen Sie da auch allein regiert haben. Wir reden doch gar nicht davon. Deswegen finde ich, man darf den Menschen nicht etwas vormachen, das nicht vorhanden ist. Auch der Pensionsfonds, den wir jetzt haben, dient doch nicht als „kapitalgedeckte Rentenversicherung“ für Beamtinnen und Beamte. Das war nie das Ziel, sondern es ist ein Beitrag von Beamtinnen und Beamten, dass genau da, wo die Versorgungsausgaben am höchsten sind, dieses Geld dann eingesetzt werden soll. Und mal ganz ehrlich: „mündelsicher“ – wir legen immer unser Geld so an, dass es sicher ist. Sie können versichert sein, dass wir nicht an der Börse spekulieren. Unabhängig von einer Finanzministerin oder einem Finanzminister – ob die jetzt aus einer der Fraktionen, die im Landtag vertreten sind, kommen