Wir werben natürlich auch für eine gesetzliche Stärkung der Tagespflege. Das kostet nicht immer nur Geld, sondern hat im Gesetz auch viel mit der überfälligen Anerkennung der wichtigen Arbeit der Tagesmütter zu tun.
Auch werden wir uns hier im Parlament der Diskussion um tarifgerechte Bezahlung stellen. Es gibt sehr berechtigt, insbesondere vonseiten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Forderung nach einer Tarifklausel, da die Lohnunterschiede zwischen einzelnen Trägern tatsächlich
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass wir als Grüne gleichsam mit unseren Koalitionspartnern und natürlich auch allen Beteiligten eine offene, eine ehrliche und eine gute Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten führen werden, um ein neues und gutes Kita-Gesetz für Thüringen zu beschließen. Und da ich mit Fröbel begonnen habe, möchte ich auch mit Fröbel enden. Er hat nämlich gesagt, und das schon im Jahr 1826: „Das Kind muss gleich von seiner Geburt an seinem Wesen nach aufgefasst, richtig behandelt und in den freien allseitigen Gebrauch seiner Kraft gesetzt werden.“
Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich, für die Gelegenheit einer Frage. Sie haben ja vorhin zur Kindertagespflege zitiert. Da wollte ich Sie fragen, ob Sie sowohl Ihr Gesetz als auch die Begründung selbst ganz zu Ende gelesen haben, denn da steht eindeutig drin, dass ab drei Jahren die Kindertagespflege nur noch in einzeln zu begründeten Ausnahmefällen zulässig sein soll und nur zusätzlich zur Kita-Betreuung.
Ich könnte es jetzt ganz einfach machen und einfach nur Ja sagen. Natürlich habe ich es gelesen. Es muss begründet werden, aber es ist möglich. Genau das sagt es auch aus, was ich vorgelesen habe. Hier steht nämlich: „insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren“. Das ist eine Richtschnur. Ich glaube, damit ist alles gesagt. Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Tischner hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Wenn Frau Staatssekretärin das zulässt, würde ich Herrn Tischner noch das Wort geben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte ganz kurz noch auf zwei Sachen eingehen, weil Herr Wolf vorhin keine Redezeit mehr hatte. Ich möchte zwei Behauptungen richtigstellen, die man heute hier wieder einmal in den Raum gestellt hat. Wahrscheinlich liegt es ein bisschen an dem Tinnitus, den Sie gestern selbst erfahren haben. Wir hätten keine Vorschläge gemacht, wie wir uns vorstellen, die Kindergärten zu organisieren oder die Qualität zu verbessern. Ich habe in meiner Rede sieben Punkte aufgezählt, was für uns jetzt in den kommenden Beratungen der Maßstab sein wird. Vielleicht haben Sie das überhört aufgrund des Tinnitus.
Und die Behauptung am Anfang war gewesen, dass Sie gesagt haben, wir hätten jetzt endlich erkannt, dass Kindergärten auch zur Bildungspolitik zählen. Wahrscheinlich waren Sie in den letzten zweieinhalb Jahren nicht hier im Haus anwesend, aber wir haben sogar in der Fraktion einen eigenen Sprecher dafür.
Herr Kowalleck hat viele Jahre den Bereich der Kindergärten organisiert und mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert, uns auf den Veranstaltungen vertreten. Das ist also schlicht keine Wahrheit. Dann eine letzte Bemerkung Frau Rothe-Beinlich. Man merkt das ja bei den Grünen immer: Wenn dann mal die Fakten auf den Tisch gelegt werden, die Ihnen nicht passen, dann ist das immer gleich Unwahrheit. Ich erinnere nur an das, was diese Woche passiert ist.
Was Sie diese Woche zum Beispiel bei der ForsaUmfrage losgelassen haben, da haben Ihnen die Ergebnisse nicht gepasst – dann sind es Unwahrheiten. Wenn wir hier sagen, dass Ihre Wahlgeschenke verteilt werden, wenn wir die Verbindung zum Wassergesetz herstellen, die nun mal so ist, dann sind das eben auch Unwahrheiten. Wenn Sie das meinen, okay. Aber die Tatsachen werden Sie bald einholen und dann werden wir uns hier an dem Pult sicherlich zu dem Thema treffen.
Danke schön, Herr Tischner. Eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir nicht vor, sodass ich jetzt Frau Staatssekretärin Ohler für die Landesregierung das Wort erteile.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir werden alle Vorschläge, die heute vorgebracht wurden, im Ausschuss sicher gemeinsam diskutieren und fair miteinander umgehen. Ich möchte nur kurz noch mal meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen und mich hier Frau Pelke anschließen, dass sich die CDU gegen eine finanzielle Entlastung des Mittelstands ausspricht.
Herr Tischner, ich weiß nicht so richtig, mit wem Sie gesprochen haben. Vielleicht sind das ja Ihre Bekannten und Freunde, die genug Geld haben, dass es auf 100, 200 Euro im Monat nicht ankommt. Ich habe mit ziemlich vielen Eltern gesprochen, für die das keine kleine Summe ist und die sich freuen, dass wir diese Entlastung machen.
Gut, weil für den sogenannten kleinen Mittelstand, für Menschen, die etwas über dem Hartz-IV-Satz liegen, für Familien mit mehreren Kindern, sind 1.440 Euro pro Kind und Jahr eine echte Hilfe.
Schön, Herr Tischner, dass Sie sich für mehr Qualität in Kitas aussprechen. Ein kurzer Blick in die Historie zeigt: Das war nicht immer so. Das möchte ich an dieser Stelle zumindest kurz erwähnen. Das KitaG unter Ministerpräsident Althaus, unter Alleinregierung der CDU, also die sogenannte Familienoffensive, sah folgenden Betreuungsschlüssel vor – nur noch mal zur Erinnerung: Für Kinder bis zwei Jahre gab es eine Erzieherin für sieben Kinder,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: … Landeser- ziehungsgeld, das sehr gut war, und Sie ha- ben es abgeschafft!)
für Kinder bis drei Jahre eine Erzieherin für zehn Kinder und für die älteren Kinder 15. Nur zur Erinnerung, wenn sich jetzt beschwert wird, wie manchmal in Notsituationen die Betreuungsrelation in Kitas aussieht, hat das damalige Gesetz 0,6 Stellen
für 20 Hortkinder vorgesehen. Das ist umgerechnet eine Erzieherin für 33 Kinder. Und Sie haben als Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der Familien gemacht, dass diese ihr Kind nicht in die Kita geben durften. Davor war das Landeserziehungsgeld einkommensabhängig. Das wurde mit der Familienoffensive abgeschafft. Wir wissen alle, dass das in 2010 auf Druck der SPD und mit der Zustimmung des ganzen Hauses, da ja die AfD noch nicht im Landtag war, verbessert wurde. Wenn Sie jedoch von Qualität sprechen, liebe CDU-Abgeordnete, dann darf es mich zumindest verwundern, wenn Herr Scherer bei Kitas von „Kasernierung“ spricht.
Lassen Sie uns weiter über die Qualität in den Kitas sprechen und auf Begriffe wie „Kasernierung“ und „Massentierhaltung“ verzichten. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Es ist die Überweisung des Gesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden, sodass wir das zunächst beides abstimmen.
Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist alles nicht der Fall. Damit einstimmig überwiesen.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind auch die Stimmen aller Fraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Enthaltungen? Nicht der Fall, damit einstimmig so überwiesen.
Wir kommen zur Frage der Federführung. Ich vermute mal, Bildung wird beantragt. Das ist so, sodass wir auch das abstimmen. Wer für die Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Gentele. Herzlichen Dank. Damit ist einstimmig die Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport beschlossen.
Als Erstes rufe ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Berninger, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/3975 auf. Frau Berninger hat jetzt das Wort.
Nach Informationen der Fragestellerin entschied die Ausländerbehörde des Landkreises Greiz im Sommer 2016, den Wohnsitz einer in der Stadt Zeulenroda heimisch gewordenen asylsuchenden Familie in eine Gemeinschaftsunterkunft in Weida zu verlegen. Als Grund wurden seitens der Behörde durch die Familie verursachte hohe Nebenkosten für Wasser und Strom benannt, weshalb die Familie von Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern nach Angabe und gegenüber der Familie als „Problemfall“ stigmatisiert wurde. Einen durch die Familie erbetenen Beleg über diese Kosten, der eine durch die Familie angebotene Übernahme der Kosten hätte nach sich ziehen können, legte die Behörde nicht vor.
1. Welche Gründe werden als verhältnismäßig dafür erachtet, Asylsuchende aus dem gewohnten Lebensumfeld, in dem sich Freundschaften zu dort lebenden deutschen Familien entwickelt, die Eltern sich ehrenamtlich engagiert hatten, die Kinder in der Schule gut integriert waren, an einen anderen Wohnort umzusiedeln?