Jetzt komme ich noch mal auf die Bedenken von Herrn Geibert. Der Gemeinde- und Städtebund hat darauf hingewiesen, dass durch die Streichung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 b des neuen Gesetzes künftig auch die Rechtsetzung der Gebietskörperschaften in den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen würde. Die Einlassung des Gemeindeund Städtebundes, dass den Gebietskörperschaften ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand entstehe, ist nicht zutreffend, meine sehr geehrten Damen und Herren. Abgeordneter Kummer ist darauf auch schon eingegangen. Mit der beabsichtigten
Änderung werden keine neuen Informationspflichten geschaffen, es wird lediglich der Zeitpunkt verändert, ab dem die kommunalen Gebietskörperschaften zur Herausgabe der Information verpflichtet sind. Da entsteht also kein Mehraufwand, sondern es verschiebt sich nur der Zeitpunkt deutlich nach vorn, um an die Information zu kommen. Bislang ist es nach Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens auch nach dem vorliegenden Entwurf ohnehin die gleiche Ausgangssituation. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht. Es verändert sich lediglich der Zeitpunkt. Die Initiative „Offenes Thüringen“ wurde vorhin vom Abgeordneten Dittes genannt. Sie hat im Rahmen der Anhörung unter anderem angeregt, die unterschiedlichen, öffentlich zugänglichen Informationsportale zu Umweltdaten zu verknüpfen und zusammenzuführen. Das ist ein richtiges und gutes Anliegen. Das Umweltportal Thüringen besteht schon seit 2009. Es bündelt schon heute bestehende Angebote mit Umweltinformationen von Landes- und kommunalen Behörden durch das Bereitstellen des entsprechenden Informationstools. Das Portal wird laufend aktualisiert und hinsichtlich einer benutzerfreundlichen Anwendung auch überarbeitet.
Stimmt es, dass Landtagsbeschlüsse, die von den Vertretern des Volkes hier beschlossen worden sind, umzusetzen sind? Und wenn die umzusetzen sind und Sie aber ein Jahr später sagen, dass es zu keinem Zeitpunkt geplant gewesen war, das Thüringer Umweltinformationsgesetz in ein Transparenzgesetz zu überführen, dann kann ich doch mit Recht – und das habe ich auch gemacht – auf diese Diskrepanz hinweisen und Sie auch erinnern, dass das aus meiner Sicht verfassungsrechtlich ein
Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3431 und zwar in der berichtigten Fassung in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, vereinzelt jedenfalls. Wir stimmen noch mal ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Vielen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Krumpe und Gentele. Vielen Dank. Damit mit Mehrheit angenommen.
Thüringer Gesetz über die Härtefallkommission Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3911 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Beratung. Als Erste hat Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste im Thüringer Landtag, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream, bereits in der letzten Plenarsitzung gab es eine inhaltliche Stellungnahme unsererseits zum
Gesetzentwurf der AfD, welcher sich nennt: Thüringer Gesetz über die Härtefallkommission. Dieses AfD-Gesetz – das hatte ich auch schon in meiner ersten Rede ausgeführt – lässt sich aus unserer Sicht allerdings eher als ein Härtefall-Verhinderungsgesetz bezeichnen. Ein solcher Gesetzentwurf – ich muss es einfach noch mal sagen –, der aus unserer Sicht jedenfalls nur so vor Gemeinheiten und Ressentiments strotzt und Menschen die vielleicht letzte Chance, die sie mit der Härtefallkommission haben, auf ein humanitäres Bleiberecht in Deutschland nehmen will, wird in Thüringen keine Mehrheit finden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will Sie noch einmal daran erinnern: Die AfD möchte, dass sehr wohl politische Vertreterinnen und Vertreter in der Härtefallkommission sitzen, nicht aber diejenigen, die tagtäglich mit den Betroffenen arbeiten. Das sind unter anderem die Vertreterinnen und Vertreter der Caritas, der Diakonie oder aber auch die Integrationsbeauftragte, für deren wichtige Arbeit ich mich an dieser Stelle noch einmal bedanken möchte.
Ich muss aber doch noch einmal an die erste Debatte rund um diesen Gesetzentwurf erinnern, weil da etwas geschehen ist, was aus meiner Sicht einer tiefgehenden Klärung bedarf.
In der 85. Plenarsitzung brachte die Abgeordnete Herold den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der ersten Beratung ein. Wenn Sie sich erinnern, berichtete Frau Herold in der Einbringungsrede – sie ist selbst stellvertretendes Mitglied der Härtefallkommission – detailliert mit Angaben zu personenbezogenen Daten der Antragstellenden über entschiedene Fälle in der Härtefallkommission. Sie erinnern sich vielleicht. Frau Herold informierte beispielsweise über die wirtschaftliche Situation von Antragstellenden, deren Beziehungs- und Bildungsstatus, Sprachkenntnisse, Erkrankungen und in diesem Zusammenhang entstandene Kosten. Ebenso sprach Frau Herold über Sitzungsergebnisse des nicht öffentlich tagenden Gremiums und gab bekannt, wie viele Fälle wann wie entschieden wurden. Sie alle wissen, wenn wir hier beraten und aus Ausschusssitzungen zitieren, verweist der Präsident völlig zu Recht darauf, dass dies nicht statthaft ist. Frau Herold hat ganz klar sowohl gegen die Geschäftsordnung als auch die Verordnung der Härtefallkommission verstoßen. Die Kommissionsmitglieder vertreten öffentliche Institutionen bzw. bedeutsame Gruppen der Gesellschaft – und jetzt kommt es –, sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über die personenbezogenen Angelegenheiten, von denen sie durch die Mitwirkung in der Härtefallkom
mission Kenntnis erlangen. So heißt es, ich will nur daran erinnern, in der Geschäftsordnung der Härtefallkommission des Freistaats Thüringen in § 5 Abs. 1 – ich zitiere –: „Die Mitglieder der Härtefallkommission sind verpflichtet, über personenbezogene Inhalte der Sitzungen und alle Angelegenheiten, die mit der Mitgliedschaft in der Härtefallkommission in Zusammenhang stehen, Verschwiegenheit zu wahren.“ Gleiches geht aus § 6 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission vom 5. Januar 2005 hervor. All das hat Frau Herold nicht interessiert. Ich habe daraufhin beantragt, diese Passage, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht ein weiteres Mal zu tangieren oder zu verletzten, aus dem Protokoll der letzten Plenarsitzung zu streichen. Mir wurde bislang mündlich von der Verwaltung mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, weil wahrheitsgemäß protokolliert werden müsse. Ich halte das für hoch problematisch, dass hier eine Abgeordnete der AfD-Fraktion ganz klar gegen sämtliche Regularien der Härtefallkommission verstoßen hat,
Einzelfälle vorgeführt hat, natürlich zum Nachteil der Betroffenen, und daraus nichts folgt. Auf die schriftliche Antwort der Verwaltung warte ich übrigens noch und behalte mir natürlich vor, diese auch juristisch prüfen zu lassen. Schon dieses Agieren von Frau Herold hat deutlich gemacht, wie sie eigentlich zur Härtefallkommission steht. Sie tritt die Rechte der Betroffenen mit Füßen, und das auch noch öffentlich. Dieses schäbige Verhalten werden wir nicht mittragen und den Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt nicht vor, meinen Vortrag aus der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfs von der AfD-Fraktion zu wiederholen.
Wir hätten uns – das habe ich damals für meine Fraktion gesagt – gewünscht, man hätte sich dem gestellt und über die Dinge in dem zuständigen Ausschuss diskutiert.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollten dann über das He- rausdrängen der Kirchen aus der Härtefall- kommission diskutieren!)
Das hat eine Mehrheit dieses Hauses nicht gewollt. Demzufolge sehen wir uns in der Situation, dass es Dinge in diesem Gesetzentwurf gab, über die hätte geredet werden können. Da das nicht möglich war, kündige ich an, dass wir uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetz enthalten werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuschauerinnen, schon die durch die AfD vorgetragene Begründung belegte den Hintergrund dieses Gesetzentwurfs. Es geht, typisch rechtspopulistisch, darum, Schutzsuchende als arbeitsunwillig, als nicht schutzbedürftig, als der deutschen Gesellschaft auf der Tasche liegend zu verunglimpfen.
Selbst kranke Kinder dienten dieser Zahnärztin dazu, Menschen zu verunglimpfen. Sie subsummiert die Menschen – dazu gab es leider keinen Ordnungsruf, aber das darf ich nicht beurteilen –, die in der Härtefallkommission einen Härtefall geltend machen wollen, unter „Kuriositätenkabinett“. Die AfD behauptet, die Härtefallkommission würde „in Größenordnungen“ am Recht vorbei Aufenthaltserlaubnisse erteilen. Dass das falsch ist, haben wir letztes Mal in der inhaltlichen Debatte klargestellt. Auch die Verwendung der Begriffe „Gnadenrecht“ oder „als der Gnade bedürftig“ macht ganz deutlich, worum es der AfD geht.
Es diskreditiert die Menschen. Es suggeriert eine Nähe zum Strafrecht, zum Erlass einer Strafe – das hat Frau Kollegin Marx beim letzten Mal sehr deutlich ausgeführt.
Leider blies in der letzten Debatte auch der Petitionsausschussvorsitzende Heym in dasselbe Horn wie die AfD und machte sich Sorgen „um eine politisch ideologische Befangenheit in der Härtefallkommission