Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal ganz kurz die Chance nutzen, noch zwei, drei Dinge ergänzend zu sagen. Ich hatte jetzt nicht damit gerechnet, dass Herr Krumpe noch etwas sagt. Aber vielleicht noch einmal ganz kurz: Ich habe den Eindruck, wenn Sie hier zu einem Thema referieren und dozieren, meinen Sie wahrscheinlich wirklich, Sie hätten als Einziger die Weisheit mit Löffeln gefressen, ehrlich!

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das ist Ihnen ja ganz fremd!)

Wie Sie hier stehen und uns die Welt erklären wollen und meinen, wir hätten am Thema vorbeigearbeitet, das ist schon ein bisschen dreist, aber gut, das sei Ihnen zugestanden. Ich glaube nicht, dass Sie tatsächlich verstanden haben, was die Problemlage ist.

(Beifall CDU)

Aber kommen wir noch einmal ganz kurz in medias res – Frau Pelke, der Redebeitrag hat eines gezeigt: Sie haben die Bedeutung der Apotheken im

ländlichen Raum mal insgesamt für Thüringen erfasst und Sie haben auch betont, dass – was auch wir gesagt haben – aktuell bei den Apotheken die Personalsituation noch unproblematisch ist, dass aber perspektivisch durchaus Probleme durch die Altersstruktur entstehen können. Aber warum können Sie denn dann nicht für diesen Antrag stimmen? Das ist doch genau das, was in unserem Antrag steht. Sie haben nichts anderes gesagt. Sie haben an keiner einzigen Stelle gesagt, warum Sie gegen diesen Antrag sind. Wir fordern ein Gesamtkonzept, wo all das von der Landesregierung beleuchtet wird. Wir sagen ja nicht, so oder so soll das gemacht werden, sondern wir sagen, die Landesregierung soll sich damit auseinandersetzen und soll vorlegen, was möglich ist. Zur Krönung, sage ich mal, haben Sie dann auch noch gesagt, Sie wären dabei, sich zu überlegen oder wir könnten gemeinsam überlegen, wie wir es schaffen, mehr Apotheker in den ländlichen Raum bekommen. Das war Ihre vorletzte Äußerung, dass Sie gesagt haben, darüber könnte man mal nachdenken, weil das eines der essenziellen Probleme ist, dass die Apotheker in den ländlichen Raum kommen. Auch das ist Teil unseres Antrags, dass wir gesagt haben, die Apotheker müssen in den ländlichen Raum und wir müssen dort Anreize schaffen. Das ist Punkt II e), Teil unserer Forderung, dass die Landesregierung dort mal Konzepte vorlegen soll. Sie haben nicht dargelegt, warum Sie gegen diesen Antrag sind. Ich will an der Stelle noch einmal dafür werben, wir haben nicht umsonst das Konstrukt eines Gesamtkonzepts gewählt, haben hier nicht vorgegeben, so oder so soll es passieren, sondern wir haben gesagt, wir wollen uns gemeinschaftlich Gedanken machen, wie wir das Problem lösen können. Wir sind alle der Ansicht, das Problem wird perspektivisch auftauchen. Also lassen Sie uns bitte nicht erst so lange warten, bis das Problem da ist, sondern lassen Sie uns tatsächlich jetzt das angehen, was Sie ja offensichtlich auch selbst erkannt haben. Danke.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Sie haben ja nicht richtig zugehört!)

Herr Krumpe, Ihre Redezeit ist ausgeschöpft.

(Zuruf Abg. Krumpe, fraktionslos: Schade!)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht und von der Landesregierung gab es den Sofortbericht. Dann schließe ich die Aussprache. Eine Überweisung an den Fachausschuss ist nicht beantragt worden, sodass wir zunächst die Nummer II des Antrags der CDUFraktion abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen?

(Abg. Krumpe)

Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Vielen Dank. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Der ist auch nicht zur Überweisung beantragt worden. Wer also für den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/4011 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen der AfD-Fraktion, teilweise. – Noch mal.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Alle, die da sind!)

Alle, die da sind, okay. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und von den Abgeordneten Gentele und Krumpe. Enthaltungen? Keine. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Beendigung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3808 - berichtigte Fassung

Ich frage, ob jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung wünscht. Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Beratung und das Wort erhält zunächst Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, schade dass die Koalitionsfraktionen nicht die Chance genutzt haben, ihren Antrag zu begründen, aber die Debatte wird vielleicht dann noch einige Erhellung bringen. Nach einem mehr als zehnjährigen Diskussionsprozess im Rahmen der Föderalismusreform wurden die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Zuständigkeit und die Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes neu geregelt. Der Bereich der Bildung wurde weitestgehend den Ländern überlassen.

Immer wieder wird argumentiert, man brauche mehr Einfluss des Bundes in der Bildungspolitik, um eine größere Vergleichbarkeit der Bildungspolitik in Deutschland zu schaffen. Größere Vergleichbarkeit können die Länder aber auch im Rahmen der Zuständigkeiten erreichen, die mit der Föderalismusreform vereinbart worden sind, ist unsere Auffassung. Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass im Juni im Bund beschlossen wurde, die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchzuführen, und dass das Koopera

tionsverbot im Bildungsbereich mit fachlichem Augenmaß gelockert wurde.

Mit dem neuen Artikel 104 c im Grundgesetz kann der Bund künftig gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren. Künftig soll Berlin notleidende Kommunen bei der Sanierung maroder Schulgebäude unterstützen dürfen. 3,5 Milliarden Euro stehen für ein erstes Programm bereit. So kann der Bund mithelfen, die Schulen in Deutschland zu modernisieren, und dadurch seinen Beitrag für gleiche Bildungs- und Lebenschancen leisten.

Einige Beispiele: Durch das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 kann der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung realisiert werden. 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro und in den Jahren 2018 bis 2020 jährlich 300 Millionen Euro bereitgestellt; Thüringen wird hierfür 28,6 Millionen Euro erhalten. Der Bund ist bereit, finanzschwachen Kommunen mit 7 Milliarden Euro bei der Schulsanierung zu helfen. Thüringen erhält hierfür 148 Millionen Euro. Das ist Teil der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems.

Der Bund hat außerdem angeboten, die digitale Ausstattung an allen Schulen mit einem Digitalpakt in Höhe von 5 Milliarden Euro zu verbessern. Die Bund-Länder-Verhandlungen hierzu laufen bereits intensiv. In beiden Fällen würde der Bund dann auch aus gesamtstaatlicher Verantwortung ergänzende Hilfe leisten. Er ist auch hier erneut Impulsgeber für breitenwirksame Maßnahmen und für die Verbesserungen in der Bildung. Infolge der Übernahme der BAföG-Mittel durch den Bund erhält Thüringen jährlich zudem 2,5 Millionen Euro.

Es zeigt sich: Der Bund hat in den letzten Jahren so viel in die Bildung und Forschung investiert wie nie zuvor. Wir haben in den letzten zehn Jahren die Ausgaben in diesem Bereich mehr als verdoppelt. Zudem zeigt sich zum Beispiel durch die Bildungsoffensive des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die digitale Wissensgesellschaft, dass der Bund auch länderübergreifende Projekte der Schulentwicklung trotz Kooperationsverbot initiieren kann.

Die Länderzuständigkeit für die Schulen ist meiner Ansicht nach richtig, denn erst unterschiedliche Wege im vereinbarten Rahmen ermöglichen pädagogische Vielfalt und Wettbewerb. Dennoch ist Vergleichbarkeit und Transparenz der Bildungssysteme wichtig. Es muss klar sein, wofür eine Schulform steht und was sie leistet. Es muss klar sein, was der jeweilige Abschluss wert ist und dass Schulabgänger aus unterschiedlichen Bundesländern weder bevorteilt noch benachteiligt sind.

Meine Damen und Herren, die Erarbeitung gemeinsamer Standards für die jeweiligen Schulabschlüsse muss aus meiner Sicht weiter forciert und insbe

(Präsident Carius)

sondere über die Fachöffentlichkeit hinaus kommuniziert werden.

Es ist gut, dass inzwischen im Rahmen der KMK unzählige dieser bundesdeutschen Bildungsstandards und einheitlichen Prüfungsanforderungen entwickelt wurden und weiter entwickelt werden. Ebenso zu befürworten ist auch die gemeinsame Initiative verschiedener Kultusminister, einen gemeinsamen Aufgabenpool für die Abiturprüfungen zu entwickeln, die mittlerweile ja auch abgeschlossen sind.

Nicht die Vereinheitlichung von Lehrbüchern, Stundentafeln, Lehrplänen und Schulstrukturen, sondern akzeptierte Konzepte jeder einzelnen Schule, professioneller schülerorientierter Unterricht durch motivierte Lehrer und die Wahrnehmung örtlicher Verantwortung für Schule sind die Schlüssel für Vielfalt und damit für gute Schule. Dessen ungeachtet müssen die Länder gleichzeitig in die Lage versetzt werden, ihre Kernaufgaben in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik eigenverantwortlich und auf hohem Niveau zu erfüllen. Hierzu bedarf es einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzausstattung der Länder durch den Bund. Es geht um eine sinnvolle Zusammenarbeit, gute Finanzierung und klare Maßstäbe.

Meine Damen und Herren, aus diesen genannten Gründen können wir diesem symbolischen Antrag der Koalitionsfraktionen heute nicht zustimmen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Es kommt Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kollege Tischner hat eben zu unserem Antrag gesprochen und nicht allzu viel dazu gesagt, denn unser Antrag beschäftigt sich ausdrücklich eben nicht mit den Abstimmungen, die im föderalen Bildungssystem notwendig und sinnvoll sind, sondern mit der Frage der Finanzbeziehungen, um eine gesamtstaatlich wahrgenommene Aufgabe auch tatsächlich finanzieren zu können.

Wir haben als Land Thüringen viele wichtige Aufgaben vor uns. Wir haben erst gestern erleben dürfen und erleben müssen, dass ein Bericht einer Kommission vorgestellt worden ist, also ein Bericht zur Zukunft der Schulen in Thüringen, wo sich die CDU-Landtagsfraktion in ihrer Pressemitteilung zwar in wüsten Beschimpfungen ergangen ist, aber konkret auf die einzelnen Inhalte bis auf Unterstellungen, dass in diesem Bericht irgendetwas enthal

ten wäre, was Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung beinhaltet hätte, überhaupt nichts beigetragen hat.

Wir wissen – und das nicht erst seit heute, sondern schon seit elf Jahren –, dass es nach der Föderalismusreform im Bildungssystem in Deutschland krankt. Die Föderalismusreform, Kollege Tischner hat sie hier als große Errungenschaft dargestellt, ist im Bereich Bildung an einem Punkt, und zwar wegen eines Ministerpräsidenten, damals dem hessischen Ministerpräsidenten Koch, in eine andere Richtung gelaufen. Ministerpräsident Koch hat, und zwar als Vertreter für ein finanzstarkes Land, gesagt: Ich möchte nicht, dass mein Bildungssystem zukünftig noch weiter von Bundesvorgaben, die natürlich in der föderalen Beziehung zwischen Bund und Ländern immer da sind, weiter tangiert wird. Deswegen möchte ich da weitgehende Autonomie. – Das kann sich ein finanzstarkes Bundesland wie Hessen oder Baden-Württemberg oder Bayern sicherlich auch leisten. Die Frage ist aber: Kann sich das ein Land wie Thüringen, wie Sachsen-Anhalt, wie Sachsen, wie Berlin noch leisten?

Es stimmt eben nicht, dass wir mit unserem Antrag einen Schaufensterantrag oder Placeboantrag geschrieben hätten, sondern wir sind da sehr wohl in einer bundesweiten Abstimmung und auch Bewegung, die die letzten Jahre schon forciert worden ist, und jetzt mit dem Berliner Antrag auch im Bundesrat, dem wir unseren Antrag beistellen wollen, und der irgendwann deutlich macht: Es geht eben nicht nur Thüringen allein so, gute Bildung auch auskömmlich und dauerhaft zu finanzieren. Es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, der wir uns dort stellen und auch gern stellen. Die CDU ist hier natürlich herzlich eingeladen, sich dem auch mit anzuschließen.

Bereits 2006 in der Diskussion im Bundestag führte ein damaliger Abgeordneter Bodo Ramelow zu diesem Vorschlag zur Föderalismusreform aus – ich zitiere einmal –: „Wir bekommen keine Bildungsoffensive mehr hin, wir können keine nationale Diskussion über Bildungsstandards führen […]. Statt Möglichkeiten offen zu halten, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, in das einzige Vermögen unserer Gesellschaft, nämlich in die Bildung und damit in die Köpfe unserer Menschen, geben Sie diese Kompetenzen für ein Linsengericht […] ab. Sie werden Ihrer Verantwortung angesichts der historischen Dimension dieser Reform nicht gerecht.“ Bildungspolitik – das sieht man schon an den innerstaatlichen Wanderungsbewegungen – ist eben keine Politik, die sich an den Grenzen einzelner Bundesländer festmacht. Wir wissen, dass wir im Wissensföderalismus, im Bildungsföderalismus natürlich auch immer konkurrieren. Das hat etwas mit der Frage zu tun: Kann eine Familie mit Kindern in der entsprechenden Schulstufe denn überhaupt innerhalb Deutschlands umziehen, wenn die eigene

(Abg. Tischner)

Firma sagt, du musst heute von Berlin nach Thüringen ziehen? Wie ist das dann mit dem Übergang von der Grundschule ans Gymnasium, wie ist das mit der zweiten Fremdsprache? Da sind noch viele Aufgaben zu lösen.

Aber wir sind hier insbesondere in der Diskussion darüber, was Bildung eben auch mit ausmacht, nämlich die finanziellen Grundlagen. Dass der 2006er-Beschluss zum Kooperationsverbot in der Verfassung, im Grundgesetz wohl offensichtlich nicht besonders weitblickend war, zeigt schon, dass die Bundesregierung schon 2008 auf der Dresdner Konferenz intensiv mit den Bundesländern darüber beraten hat, welche qualitativen Maßnahmen denn nun ergriffen werden müssen, damit das Kooperationsverbot eben nicht zu einer Schieflage kommt, eben nicht dazu führt, dass die Herkunft der Kinder – je nach Bundesland – auch die Zukunft der Kinder bestimmt. 2008 wurde in Dresden festgelegt oder beschlossen, dass bis 2015 der Anteil für Bildung, Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt von 8,9 Prozent im Jahr 2015 auf 10 Prozent aufwachsen soll. Die Einsparungen durch die sinkenden Schülerzahlen sollten in die sogenannte demografische Reserve fließen, insbesondere zur Verbesserung der Bildung verwandt werden, damit die Länder diese Mittel hier auch für Bildung einsetzen können.

Wo stehen wir heute bzw. wo standen wir im Jahr 2015? Statt 10 Prozent haben wir 9,1 Prozent Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung zu verzeichnen. Wenn man sich das Bild mal ansieht, dann stellt man fest, dass da 28 Milliarden Euro fehlen. 28 Milliarden Euro. Nun haben wir nach der Wahl in Amerika eine andere Diskussion. Wir sprechen hier jetzt mittlerweile darüber, dass in Deutschland in etwa in diesem Umfang Geld in Panzer, in Kampfflieger investiert werden soll, also in Rüstung und nicht in Bildung, Forschung und Entwicklung, also in Zukunftsaufgaben. Nun könnte natürlich die CDU geneigt sein, in den nächsten Wochen auf ihre Wahlplakate zu schreiben – denn das ist ja offensichtlich Politik, das wird seitens der Bundesregierung so gewollt: Geld für Kampfflieger, aber nicht für Überflieger. Das wäre doch mal ein Vorschlag. Oder setzen Sie sich, sehr geehrte Frau Tasch, sehr geehrter Kollege Mohring, bei Ihrer Kanzlerin dafür ein, dass das 2008er-Ziel auch tatsächlich jetzt endlich umgesetzt wird, dass die Gelder seitens des Bundes auch zielgenau dahin kommen, wo sie hingehören, nämlich in Bildung, Forschung und Entwicklung.

Wir als Thüringer Landesregierung und als die sie tragenden Regierungsfraktionen tragen unseren Anteil. Wir haben – anders als immer wieder behauptet wird – den Personalabbau im Lehrerbereich, im Bereich der Inneren Sicherheit ausgesetzt. Wir haben mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, als aus dem Dienst gegangen sind. Das war ein

großer Kraftakt. Wir haben 150 DaZ-Lehrerinnen und DaZ-Lehrer eingestellt, die jetzt auch entfristet werden. Das war ein großer Kraftakt. Wir werden jetzt noch mal 250 Erzieherinnen mehr einstellen. Das ist ein großer Kraftakt. Das alles von einem Land, welches eine eigene Steuerbasis von etwa 70 Prozent hat. Ansonsten sind wir auf die Zuweisung angewiesen. Können wir uns – so stellt sich ja die Frage – die hohe Qualität im Thüringer Bildungssystem noch leisten? Können wir uns als finanzschwaches Land zukünftig noch leisten – was sofort von den Eltern, von den Schulen und natürlich auch von uns als Politik mit Ja beantwortet wird –, über 120 Millionen Euro für Ganztagsschulen im Landesdienst auszugeben als einziges Bundesland? Können wir uns das deutschlandweit beste Lehrer-Schüler-Verhältnis zukünftig noch leisten? Können wir es uns leisten, was wir machen müssen? Keine Frage, wo wir auch – Kollege Tischner ist darauf eingegangen – jetzt schon die Unterstützung des Bundes haben, zwar nicht in der Größenordnung, wie er es genannt hat, aber können wir es uns noch leisten?

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das sind eure Zahlen!)

Können wir es uns noch leisten, dann in Schulbauinvest und Schulbausanierung zu investieren? Ich sage, das wird immer schwieriger. Die Vorschläge aus der Reformkommission liegen vor. Ich war gestern sehr dankbar, zu hören, dass seitens der Verbände deutlich differenzierter und seitens der Gewerkschaften wahrnehmbar gesagt wurde, diese Landesregierung stellt sich engagiert den Problemen, unterbreitet Lösungsvorschläge und will mit uns zusammen diese Lösungsvorschläge jetzt auch in konkrete Politik umsetzen. Wenn man natürlich in der Dagegen-Fraktion stecken bleibt, schon die Einladung zur Kommission nicht annimmt und dann die Ergebnisse negiert und sie auf seinen schmalen Denkkorridor fokussiert, dann kommt man natürlich bei der Lösung der Probleme auch nicht weiter, lieber Kollege Tischner, sehr geehrter Kollege Mohring.

Kollege Mohring hat gestern ausgeführt, wie er die Halbzeitbilanz dieser Landesregierung einschätzt. Das ist sein gutes Recht.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Genau! Sehr gut!)