Aber, sehr geehrter Kollege Mohring, wer sich hier hinstellt und kritisiert, dass diese Landesregierung den Personalabbau ausgesetzt hat, und gleichzeitig aber fordert …
Die Entwicklung betreiben wir weiter fort, Sie sollten vielleicht mal die Konzepte der Landesregierung lesen.
Sie haben kritisiert, dass diese Landesregierung den Personalabbau erst mal geschoben hat, weil sie die Aufgaben erst mal in den Mittelpunkt stellt und die Personalentwicklung nehmen wir weiter vor.
Gleichzeitig haben Sie in der vorhergehenden Plenarrunde zur Bildungspolitik gefordert, was alles schlecht läuft, wo wir überall nachziehen müssten, was uns alles für Personal fehlt. Sie wollen natürlich
jede kleinste Schule erhalten, lieber Kollege Mohring, und da werden Sie wieder dastehen mit Ihren breiten Transparenten – und das ist Ihr gutes Recht, das billigen wir Ihnen auch zu,
aber Sie werden keinen – genauso wenig wie zur Gebietsreform –, Sie werden nicht einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
Sie sind nur noch die Dagegen- und die Meckererpartei und das werden Ihnen die Wählerinnen und Wähler auch nicht durchgehen lassen.
Das zeigen auch, ich will da auch mal tagesaktuell werden, Ihre Werte im Vergleich zum Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Sie sind nicht die Alternative für Thüringen
Das werden Sie nicht bestimmen. Wer in Thüringen Kultusminister wird, das wird der Ministerpräsident in Abstimmung mit den Koalitionspartnern
nach Artikel 70 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Landesverfassung festlegen. Weder Sie noch eine AfDFraktion haben dort irgendetwas mitzusprechen. Das ist auch gut so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war die Linke, die bereits 2014, kurz nach Antritt der jetzigen Bundesregierung, mit einem Antrag im Bundestag das Thema „Aufhebung des Kooperationsverbots“ auf die Tagesordnung setzte und damit die Bundesregierung zu einer Debatte zwang. Dabei stellte sich heraus, dass vor allem in der SPD die Zahl der Befürworter einer strikten Trennung von Bund und Ländern in der Bildungsverantwortung überschaubar geworden ist. Die daraufhin ausgehandelte Einigung innerhalb der Koalition führte Anfang 2015 zu einer begrenzten Novellierung und setzte mit Zustimmung der Länder erstmals eine Lockerung des Kooperationsverbots um, wenn auch nur, aber hier eben im Speziellen, für den Hochschulbereich. Diese Entwicklung war auch schon zu begrüßen.
Auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben sich hier – das erkennen wir an – ein Stück bewegt. Aber im Bereich Schule ist es nach wie vor ein unmöglicher Zustand, dass die Länder weitgehend alleingelassen werden. Mir war das, als ich in den Landtag gekommen bin – ich sage das hier auch mal so –, so ziemlich unerklärlich, wie die Finanzströme zwischen Bund und Ländern gerade in diesem Bereich so ohne Transparenz und vor allen Dingen ohne Zielorientierung fließen. Da fließen die Finanzen, die dafür bereitgestellt werden, in die Umsatzsteueranteile. Das kann dann für Bildung verwandt werden und wird in Thüringen auch weitgehend, aber es kann auch für Straßenbau oder für die Binnenschifffahrt oder was auch immer, zur Schuldentilgung etc. verwandt werden. Das ist gerade die Krux an der Sache, wenn man kein zieladäquates Instrument hat. Wir wissen, dass es auch massive Kritik am Kooperationsverbot seitens der großen Verbände gab und immer noch gibt. Ich will hier mal Udo Beckmann vom Verband Bildung und Erziehung zitieren, 31.08.2016 zum Jahrestag „10 Jahre Föderalismusreform“ – ich nehme an, dass Udo Beckmann Kollege Tischner besonders nahesteht –: „Das ist kein Tag zum Feiern. Es ist ein Tag für das Gedenken an verpasste Chancen. Mit dem Kooperationsverbot wird Bildungsungerechtigkeit zementiert. Dass in einem Land wie Deutschland die Bildungschancen auch stark vom Wohnort abhängig sind, können sich auch die Verantwortlichen für die Föderalismusreform auf die Fahnen schreiben.“ Und weiter: „Ein Wettbewerbsföderalismus, bei dem manche Länder die Möglichkeit zum legalen Doping nutzen und andere nicht
einmal die Grundvoraussetzungen schaffen, kann nur in einer Bildungskatastrophe enden“ – so Udo Beckmann. Wenn wir – Kollege Tischner hat das schon deutlich gemacht, wie die Auffassung der CDU-Fraktion ist – darum ringen, bessere Bezahlung bei Lehrkräften im Besoldungsgesetz sicherzustellen, wohl wissend, was das für ein Kraftakt ist, und wohl wissend, was uns dort die CDU hinterlassen hat, aber wenn wir trotz alledem wissen, wenn wir da noch so viel reingeben, zum Beispiel jetzt 20 Millionen für die Regelschullehrer, die in der Diskussion sind, kommen wir noch nicht mal ansatzweise an die besten Bundesländer ran, weil die sich – und das ist eben legales Doping – ganz andere Bedingungen leisten können. Wenn es dann darum geht, ob der Physik/Mathe-Lehrer im Sek-I-Bereich in Baden-Württemberg seinen Dienst anfängt, wo er nach drei/vier Jahren schon in der A 14 ist, oder bei uns anfängt, dann können wir als Thüringen mit sehr guten Schulen punkten, mit guten Konzepten, mit einer guten Lehrerausbildung, aber mit Geld können wir es nicht. Um hier einigermaßen Gleichheit herzustellen, lieber Kollege Mohring, ist es notwendig, dass wir als Bundesländer dort auch gemeinsam im Bundesrat die Initiative zur völligen Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz starten. Dafür werben wir, dafür stehen wir – alle drei Fraktionen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauer, die wir begrüßen können, sind ja kaum noch da. Ich weiß auch nicht, warum bei der Bildungsdebatte plötzlich so dunkle Wolken aufziehen,
aber wir haben heute ein Thema, das uns seit vielen, vielen Jahren immer wieder beschäftigt und das unterschiedliche Antworten gefunden hat, nämlich wie Bund und Länder mit der gemeinsamen Bildungsverantwortung umgehen. Ich habe die Debatte über viele Jahre mitverfolgen, zum Teil auch mitgestalten können. Man muss vielleicht noch einmal zurückgehen zur Föderalismusreform im Jahr 2006, die in der Grundüberzeugung gemacht worden ist, es ist richtig, dass man möglichst alle Aufgaben zwischen Bund und Ländern strikt trennt, dann ist die Verantwortlichkeit klar und dann kann auch jede
Das klingt in der Theorie erst mal ganz gut, aber die Praxis hat gezeigt, dass die Ergebnisse gar nicht so überzeugend sind. Die SPD-Landtagsfraktion hat damals schon eine sehr kritische Haltung gegenüber dieser Föderalismusreform gehabt. Wir haben im März 2006 hier einen Plenarantrag eingebracht, wo wir zum Beispiel gefordert haben, dass das geplante Kooperationsverbot im Grundgesetz, also Artikel 104 b neu, nicht kommt, wo wir gefordert haben, dass die gemeinsame Bildungsplanung und die Zuständigkeit des Bundes bei der Entwicklung und Durchsetzung nationaler Bildungsstandards gegeben sein soll, wo wir auch eingefordert haben – und das fällt uns auf die Füße, dass wir das heute nicht mehr haben – einen einheitlichen Rechtsrahmen bei der Besoldung und Versorgung von Beamten, damit wir eben nicht in solchen Systemen wie der Inneren Sicherheit oder wie den Schulen in einen Wettbewerb hineinlaufen und uns gegenseitig das Personal abwerben, wobei natürlich die finanzstarken Bundesländer immer die Nase vorn haben.
Also, die ursprüngliche Idee, wir trennen das alles strikt und dann wird das schon gut und jeder hat seine Verantwortung wahrzunehmen, funktioniert nicht wirklich gut. Ich sage aber ganz offen dazu, auch innerhalb der SPD war damals die Mehrheitsauffassung anders. Die SPD hat diese Föderalismusreform mehrheitlich mitgetragen. Aber nachdem das alles beschlossen war, begann nach kurzer Zeit die Diskussion, wo es klemmt. Man kam Schritt für Schritt genau auf die Punkte wieder zurück, die ich eben aus unserem Antrag angesprochen habe. Einige Jahre Diskussion weiter im Jahr 2014 waren alle soweit, dass sie gesagt haben: Wir müssen das, was wir in der Föderalismusreform entschieden haben, noch mal überdenken. Es kam zu einer Lockerung des Kooperationsverbots, doch an dieser Stelle leider erst mal nur für den Bereich der Wissenschaft.
Das war ein wichtiger Schritt, deshalb haben wir den auch mitgetragen und gesagt, okay, wenn wir wenigstens diesen Schritt gehen können, das ist notwendig für die Förderung unserer Hochschulen. Aber der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hat damals auch klar gemacht, ich darf ihn zitieren: „Das sei nicht das ganze Stück, denn wir wollen, dass der Geist der gemeinsamen Förderung nicht auf die Hochschulen begrenzt ist.“
Darum diskutieren wir heute. Wollen wir, ähnlich wie in der Hochschulbildung, für den gesamten Bildungsbereich die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern? Wenn wir das wollen, dann
Ich sage auch ganz offen: Ich freue mich über jede Lockerung. Die nächste Lockerung ist jetzt mit der Einigung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs gekommen. Das ist hier auch schon angesprochen worden. Hier gibt es jetzt – ich darf das mal zitieren: „… im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen eine grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes“. Klingt alles sehr kompliziert, ist es auch. Das heißt, wir haben zwar viele finanzschwache Kommunen, aber natürlich sind viele Kommunen bei dieser Zusammenarbeit von Bund und Ländern außen vor.
Man muss die Frage stellen: Ist das gut? Natürlich profitieren wir erst mal von den 3,5 Milliarden, die der Bund zum Beispiel für ein Schulsanierungsprogramm bereitstellt, aber – um ganz ehrlich zu sein – die viel größere Herausforderung haben wir noch gar nicht im Sanierungsbereich, sondern vor allem natürlich in der Frage, wie wir notwendiges Personal zur Verfügung stellen, und zwar vom Kindergarten bis zur Schule.
Und deshalb glaube ich, dass wir nicht nur diese kleine Öffnung brauchen, dass finanzschwache Kommunen Unterstützung des Bundes bekommen können. Das ist übrigens noch weniger, als wir vor der Föderalismusreform hatten, denn damals war es dem Bund gestattet, bei grundsätzlichen Aufgaben in der Fläche – Zitat – „bedeutsame Investitionen“ in der Fläche zu gewähren. Ich glaube, wenn wir uns anschauen, vor welchen Herausforderungen das Bildungssystem steht, nicht nur in Thüringen, das wird überall in Deutschland diskutiert: Kostenfreier Zugang zu allen Bildungseinrichtungen, angefangen von der Kita bis hin zur Hochschule natürlich; Ausbau der Kitaplätze im Westen, dort ist längst noch nicht die Zahl von Plätzen erreicht, die gebraucht wird; die weitere Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kitas im Osten, auch das haben wir hier mehrfach diskutiert; die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention – Stichwort Inklusion, die ohne Mehrpersonal nicht zu stemmen ist; bis hin zum Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten – Themen, die überall von den Bildungspolitikern diskutiert werden, auch zentrale bildungspolitische Herausforderungen natürlich hier in Thüringen. Wir erleben ja, wie schwer und welcher Kraftakt das ist, allein ein beitragsfreies KitaJahr in Thüringen aus den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats zu stemmen.
Deshalb brauchen wir dringend ein auf Dauer angelegtes Bund-Länder-Programm für gute Bildung, gemeinsame Bildungsverantwortung und damit notwendigerweise auch gemeinsame Bildungsfinanzie