Im Übrigen sage ich auch dazu: Eine solche Zusammenarbeit könnte uns auch helfen, endlich mehr Gemeinsamkeit im deutschen Bildungssystem herzustellen, statt dass 16 unterschiedliche Bildungspolitiken vorgehalten werden
und jeder versucht, sein eigenes Steckenpferd zu reiten. Und Herr Tischner, Sie haben das hier auch angesprochen und haben gesagt, na ja, die Bundesländer können ja auch gemeinsam für diese Standards sorgen, diese Vergleichbarkeit. Aber Sie wissen auch, wie mühsam das in der Umsetzung ist.
Aber Sie kennen das auch, also es ist viele Jahre her, da haben die Bundesländer beschlossen, wir machen gemeinsame Abiturstandards. Die haben wir bisher immer noch nur in wenigen Abiturfächern, dieser Versuch, gemeinsame Standards im Abiturbereich zu schaffen, läuft, ich glaube, seit mindestens sechs oder sieben Jahren. Auch hier wäre vielleicht eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Herstellung vergleichbarer Bildungsstandards, vergleichbarer Abschlussstandards hilfreich, denn das ist doch das, was wir in Deutschland dringend brauchen, anstatt diesen Flickenteppich zu haben, dessen Vergleichbarkeit immer schwerer fällt.
Wir wissen aber auch, es reicht nicht, wenn wir hier mit Mehrheit den Antrag beschließen, weil wir am Ende für die notwendige Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat brauchen.
Deshalb werbe ich ausdrücklich, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch um Ihre Zustimmung. Sie haben sich als Thüringer CDU in der Bildungspolitik bisher immer treu an die von Berlin vorgegebene Linie gehalten und immer nur so weit das Schrittchen zur Öffnung gemacht, wie Berlin das auch mitgemacht hat. Das kann man machen, aber das ist natürlich eine Linie, die besonders den finanzstarken Bundesländern hilft, Torsten Wolf hat eben schon darauf hingewiesen. Die sagen, wir können das aus eigener Kraft gestalten, wir sind gar nicht finanziell auf den Bund angewiesen. Diese Haltung nützt Thüringen nicht. Uns würde es nützen, wenn wir mehr Gemeinsamkeit zwischen Bund und Ländern und mehr gemeinsame Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern hätten.
Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist es vielleicht einfach Zeit, ein bisschen mutiger zu werden. Ein in Thüringen immer noch bekannter Ministerpräsident aus Ihren Reihen hat oft gesagt: „Erst das Land und dann die Partei.“ Ich finde, Herr Tischner, das ist doch jetzt ein wunderbarer idealer Moment, um diesen Slogan mal mit einer Tat zu zeigen.
Also, stimmen Sie unserem Antrag zu! Dann können wir uns gemeinsam auf den Weg machen für mehr Bildungsverantwortung, die wir mit Bund und Ländern gemeinsam wahrnehmen, und zwar zum Nutzen der Bildungssysteme in allen Bundesländern.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wolf, ich muss schon sagen, dafür, dass Sie zu Anfang Ihrer Rede gesagt haben, dass es zu Ihrem Antrag nicht wirklich viel zu sagen gibt, habe ich in den letzten Minuten ganz schön viel heiße Luft gehört.
Die Regierungsfraktionen wollen die Landesregierung auffordern, sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung einzusetzen. Ausweislich ihres Antragstexts wollen die Regierungsfraktionen zunächst einmal, dass das sogenannte Kooperationsverbot aufgehoben wird. Grundsätzlich gilt aus Artikel 104 a Abs. 1 unseres Grundgesetzes heraus die Regel, dass derjenige, in dessen Aufgabenbereich etwas gehört, auch die Kosten dafür trägt. Das beinhaltet natürlich auch die strikte Regel, dass diejenige Gebietskörperschaft, die keine Gesetzgebungszuständigkeit hat, sich auch finanziell in diesem Bereich nicht eigenständig betätigen darf. Grundsätzlich ist das, was Sie in Ihrem Antrag als Kooperationsverbot betiteln, zumindest im wissenschaftlichen Bereich zunächst einmal eine Kooperationserlaubnis. Obwohl von der Gesetzgebungskompetenz her die Länder für Wissenschaft, Forschung und Lehre zuständig sind, dürfen Bund und Länder unter den Voraussetzungen des Artikels 191 b Abs. 1 Grundgesetz zusammenwirken. Wenn Sie also von der Aufhebung des Kooperationsverbots sprechen, ist zunächst mal fraglich, was genau Sie mit der Aufhebung des Koopera
tionsverbots eigentlich meinen. Was Sie genau mit Ihren Anträgen meinen, ist ja eigentlich bei Rot-RotGrün immer fraglich.
Jedenfalls ohne dass Sie konkrete Angaben dazu machen, wie die von Ihnen gewünschte Forderung genau aussehen soll, wie genau sie realisiert werden soll, ist Ihr Antrag schon aus diesem Grund nicht zustimmungsfähig, insbesondere auch, weil sie ausweislich ihrer Begründung auch noch den bildungspolitischen Bereich mit einbeziehen wollen.
Dann ergibt sich ein weiterer Punkt, um den es Ihnen wohl eigentlich geht, der auch mit dem erstgenannten Punkt zusammenhängt. Sie formulieren, dass die – ich zitiere – „Beschränkung der Bundesfinanzierung auf diejenigen Bereiche, in denen der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufzuheben“ sei. Mit anderen Worten: Sie wollen an das Geld des Bundes kommen. So, wie wir Ihre Regierungsarbeit bisher erlebt haben, wissen Sie auch schon genau, für welche Ideologieprojekte Sie dieses Geld dann ausgeben wollen. Tatsächlich, wenn man in die Begründung Ihres Antrags schaut, findet man auch die üblichen Verdächtigen: Inklusion, Aufbau der Einheitsschule als Ganztagsmodell und ganz offenbar der Versuch, von Ihrem Misserfolgsprojekt „Rückführung der Hortnerinnen in den Landesdienst“ abzulenken.
Wir als AfD stehen der reinen Diskussion darüber, ob und wie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern anders aufgestellt werden können, grundsätzlich natürlich offen gegenüber. Aber Ihre Ideologieprojekte und dieses Typische, was Herr Ramelow auch immer sagt, wir brauchen irgendwie Geld vom Bund, weil wir selber das Landesgeld lieber für andere Dinge ausgeben, das machen wir nicht mit. Insofern gibt es von uns auch keine Zustimmung zu Ihrem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gern bei Christoph Matschie anknüpfen, weil ich ein Zitat in seiner Rede sehr schön fand. Er sprach vom „Geist der gemeinsamen Verantwortung“. Das war, glaube ich, ein SPD-Kollege, den Christoph Matschie hier zitiert hat. Ich finde, das trifft es sehr gut, wenn wir über das Thema „Kooperationsverbot im Bildungsbereich“ sprechen. Unser Antrag jedenfalls zielt da
rauf ab, die Landesregierung zu bitten, sich im Bundesrat und auf Bundesebene für eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots durch eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen. Es ist ja hier schon mehrfach ausgeführt worden, dass wir eine Lockerung im Wissenschaftsbereich beobachten konnten. Aber das reicht uns eben nicht aus. Ich korrigiere meinen Kollegen Torsten Wolf ungern, aber es ist schon elf Jahre und damit viel zu lange her, dass das Kooperationsverbot von Union und SPD im Zuge der Föderalismusreform 2006 im Grundgesetz verankert wurde. Seit genau elf Jahren ist nämlich diese Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich gesetzlich verboten, genau da, wo sie unserer Meinung nach aber am notwendigsten wäre. Und ich sage ganz klar –da sind wir uns auch mit SPD und Linken, das ist ja auch schon deutlich geworden, einig –: Die Tatsache, dass der Bund finanzschwache Bundesländer in der Bildungspolitik nicht unterstützen darf, sorgt für eine verfassungsrechtliche Verstetigung von Chancenbenachteiligung zwischen den Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Bundesländern. Und wir als Fraktion der Grünen meinen, dass es durchaus grotesk ist, dass Bildungschancen von jeweiligen Landeshaushalten abhängig sein sollen.
Fehler sind erlaubt, das will ich ganz deutlich sagen. Auch wir machen sicherlich Fehler. Sind sie jedoch erkannt, sollte alles daran gesetzt werden, sie auch zu korrigieren.
Die unglaubliche Fehlentscheidung der Großen Koalition aus dem Jahr 2006 müssen jetzt seit elf Jahren Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern ausbaden, und das, obwohl auch Sozialverbände und Gewerkschaften sich immer wieder ganz klar für die Abschaffung des Kooperationsverbots aussprechen. Das haben ja Christoph Matschie und Torsten Wolf hier auch schon umfänglich ausgeführt.
Wir meinen, auch für den Bund müssen Aufstieg durch Bildung und damit soziale Gerechtigkeit ganz zentrale Aufgaben sein. Daher setzen wir uns für eine gesamtstaatliche Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich ein, damit alle jungen Menschen an guter Bildung teilhaben können. Ich erinnere mich übrigens noch gut an die Verrenkungen, die gemacht werden mussten, um beispielsweise das Ganztagsschulprogramm, was „Zukunftsinvestitionsprogramm“ heißen musste, damit es eben nicht nach Schule klingt, auf den Weg bringen zu können. Solche Verrenkungen sind aus unserer Sicht vielleicht hilfreich, damit überhaupt etwas passiert, wir aber wollen die Grundlagen dafür schaffen, dass eben die
Und weil sich die CDU immer so als Bewahrer der Landesentscheidungsgewalt zeigt, zumindest wenn es um sie selber geht und sie selber entscheiden kann, will ich auch noch mal darauf hinweisen, dass die Länder ja ihrer inhaltlichen Gestaltungsfreiheit mitnichten beraubt werden sollen. Der Bund kann aber durch Aufhebung des Kooperationsverbots die Länder unmittelbar unterstützen. Und warum wir das nicht vehement einfordern und auch dafür die Grundlagen schaffen, das muss jede und jeder für sich selber beantworten. So kann der Bund beispielsweise bei der Finanzierung des dringend benötigten Lehrpersonals aushelfen. Wir können und dürfen unsere Bildungseinrichtungen jedenfalls mit den zahlreichen Herausforderungen nicht alleinlassen.
Ich will nur mal einige davon benennen. Inklusion, der Ausbau der Ganztagsschulen, die digitale Bildung und die Integration von Geflüchteten sind tatsächlich nationale Aufgaben, die die Länder nicht allein stemmen können. Am Beispiel der jungen Geflüchteten – wir haben das ja intensiv auch im Ausschuss, nicht zuletzt mit unserer Anhörung und auch mit unserem Beschluss hier im Plenum diskutiert – sieht man es am besten. Jeder vierte Geflüchtete, das muss man sich immer wieder klarmachen, ist weniger als 16 Jahre alt. Und es ist doch Fakt, dass nur durch gute schulische Bildung Teilhabe und Integration gelingen können. Bildungspolitik ist also im besten Sinne auch Integrationspolitik.
Es ist zwar erfreulich, dass im Zuge der Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzen im Bundesrat im Mai beschlossen wurde, dass der Bund künftig in die kommunale Bildungsinfrastruktur von finanzschwachen Kommunen investieren darf. Damit wird das Kooperationsverbot wieder an einer kleinen Stelle gelockert. Und der Bund erhält erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Allerdings – das haben sowohl Torsten Wolf als auch Christoph Matschie, wie ich meine, sehr gut dargestellt – sind diese Lösungen unzureichend. Leidtragende sind vor allem die armen Kommunen – davon haben wir ja doch einige in Thüringen –, die keine dauerhafte Unterstützung erhalten und denen das Geld für Bildung und Infrastruktur schlichtweg fehlt. Anstatt also für vergleichbare Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik zu sorgen, wird sich die Kluft zwischen finanzstarken und finanzschwachen Regionen weiter vertiefen. Das können wir jedenfalls so nicht wollen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern das Grundgesetz zu reformieren und das Kooperationsverbot endlich im gesamten Bildungsbereich abzuschaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung, weil mir die Zwischenrufe von Herrn Mohring, die auch vielfach in dieser Debatte gefallen sind, wir würden immer nur alles ablehnen und nichts von ihnen verweisen oder keine Initiativen der CDU würdigen, wirklich auf die Nerven gehen und schlichtweg nicht der Realität entsprechen. In der aktuellen Legislaturperiode wurden bisher 56 parlamentarische Initiativen, Anträge, Gesetzentwürfe, Große Anfragen, die die Oppositionsfraktion der CDU entweder allein oder mit Rot-Rot-Grün ins Plenum einbrachte, von den Regierungsfraktionen entweder angenommen oder in Ausschüsse verwiesen, um diese hierin detaillierter zu beraten. Zum Vergleich nur mal, in der letzten Legislatur haben es genau vier Anträge unserer Fraktion geschafft, von den Regierungsfraktionen angenommen zu werden und 19, die gemeinsam mit den anderen Fraktionen eingebracht wurden – vielleicht so viel zum Faktencheck, Herr Mohring,
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit, zu einer ganz spannenden Debatte das Wort ergreifen zu können.
Sehr geehrte Frau Astrid Rothe-Beinlich, ich will gern beginnen mit Ihrer letzten Wortmeldung, weil sie sich so gut einordnen lässt und Sie uns richtigerweise aufgezählt haben, wie viele Initiativen unserer Fraktion in dieser Wahlperiode sozusagen das Licht der Beschlussfassung erreicht haben und wie viele nicht. Das klärt genau auf zu der Wortmeldung, die gestern aus Ihrer Koalition gekommen ist, als Sie sich hier hingestellt haben und dickbrüstig geklatscht haben, die CDU-Fraktion würde nicht liefern, es gebe keine Anträge, es gebe keine Initiativen und die Opposition würde ihre Arbeit nicht machen. Sie haben selbst das Gegenteil gerade hier bestätigt. Wir sind fleißig und wir machen unsere Arbeit.
Im Übrigen will ich gern mal sagen, die aktuelle Umfrage lässt das einfach im Raum stehen. Herr Wolf hat ja dazu auch Stellung genommen, deswegen muss man das ergänzen. Bei der Frage an die Thüringerinnen und Thüringer von Infratest dimap
Wenn die Bürger gefragt werden, wie viel trauen Sie der Linkspartei zu, bleiben noch 12 Prozentpunkte übrig. Wenn man fragt, wie viel trauen Sie den Grünen zu, bleibt so viel übrig: null. Nur mal so viel zur Einordnung, wer wem welche Arbeit zutraut und wer seine Arbeit macht. Das trifft übrigens auch bei der Frage im Bildungsbereich zu. Da tritt ein ganz entscheidender Punkt zutage. Natürlich sagt der Abgeordnete Wolf zu Recht, dass wir seit jeher einfordern, dass es ein über alle Ressorts stattfindendes Personalentwicklungskonzept gibt. Selbstverständlich, das ist ja notwendig. Sie selbst haben übrigens in Ihrer Koalition – falls Sie das nicht wissen, deswegen bin ich nach vorn gegangen – das Konzept zur Personalentwicklung des Landesdienstes bis zum Jahr 2025, PEK 2025, beschlossen. Falls Sie sich das Papier, das Sie wahrscheinlich gar nicht kennen, irgendwann einmal zu Gemüte führen wollen, dann können Sie auf Seite 18 Folgendes nachlesen und auf Seite 19 setzt sich das dann fort. Da steht nämlich Folgendes zu der Frage der demografischen Entwicklung und zu den Altersabgängen mit der Begründung: Aufgrund dessen, dass die Beschäftigten zum Großteil aus der Verwaltung der ehemaligen DDR übernommen oder in den ersten Jahren nach der Gründung des Freistaats eingestellt wurden, kommt es zum erheblichen Generationswechsel in der Landesverwaltung. Dann analysieren Sie durch Beschluss Ihrer Landesregierung, dass bis zum Jahr 2025 in der Summe 15.141,23 Stellen durch Altersabgänge wegfallen. Allein im Kultusbereich macht das 7.563,84 Stellen aus. Jetzt kommt Folgendes, das haben Sie beschlossen. Ich zitiere daraus: „Diesen Generationswechsel heißt es zu nutzen, im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft die besten Bewerber für den öffentlichen Dienst in Thüringen zu gewinnen“, richtig, „und die Beschäftigtenstruktur an die künftigen Erfordernisse bzw. finanziellen Möglichkeiten anzupassen.“ Das ist der entscheidende Punkt. Diese Antwort bleiben Sie schuldig. Sie beschließen das zwar und Frau Taubert nickt mir jetzt innerlich zu in dieser Frage und darf ja nicht so, wie sie gern möchte. Aber Fakt ist: Das ist das, was wir einfordern. Sie müssen die Frage beantworten, wie Sie beides hinkriegen – demografische Entwicklung, die Besten, der Wettbewerb mit der Wirtschaft, auch für den öffentlichen Dienst richtigerweise zu gewinnen, und die Frage der Altersabgänge, die sich einzig und allein auf den Landesdienst be