Protokoll der Sitzung vom 25.03.2015

Das steht hier so, wenn Sie es dann auch zu lesen bekommen, ich weiß jetzt nicht, ob das weiter publiziert wird – wir können Ihnen auch gern zur Verfügung stellen, was Herr Carius hier geschrieben hat. All das weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass wir heute wie beantragt ein für alle Mal klarstellen, dass wir diese Funktionszulage hier in Thüringen nicht gezahlt haben wollen.

Nun ist es so, dass wir dachten, dass alle Fraktionen gleichermaßen an dieser Klarstellung interessiert sind. Es hat sich dann zu unserer Überraschung ergeben, dass dies offenbar doch nicht der Fall ist. Die CDU möchte doch gern an den Fraktionszulagen festhalten, sie nicht nur in der Vergangenheit für zulässig halten, sondern auch für die Zukunft gern weiterzahlen. Sie steht deswegen unserem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber. Das hat uns überrascht.

Jetzt überrascht uns auch ein kleiner Ergänzungsantrag, den man hier auf den Tischen vorgefunden hat. Der sagt, wenn ihr schon so gemein seid – ich interpretiere jetzt –, dann nehmen wir auch den Vizepräsidenten erst mal einen Teil ihrer Erhöhungsentschädigung weg und setzen sie mal eben auf 25

(Abg. Rothe-Beinlich)

vom Hundert herab. Das hört sich natürlich erst mal verlockend an. Wenn man schon mal eine gute Tat tut – so wollen Sie jetzt argumentieren, aber die gute Tat, die wir tun wollen, ist ja in Ihren Augen eine schlechte –, dann könnte man gleich dem Vizepräsidenten noch einen mitgeben und Ihnen sozusagen das harte Brot, dass wir künftig die Fraktionszulagen nicht mehr für zulässig halten, versüßen. Wir haben das angeschaut und müssen Ihnen sagen, das machen wir so nicht mit.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das haben wir nicht anders erwartet, das sind alles Steuergelder!)

Ach, das haben Sie nicht anders erwartet – das ist ja schön, Wolfgang, dass du nicht von uns enttäuscht bist, das freut mich sehr. Wir tun das aber nicht, weil wir grundsätzlich meinen, dass wir alles so lassen müssten, wie es in den anderen Regelungen im Abgeordnetengesetz ist. Wir haben vielmehr gemeinsam vereinbart, interfraktionell – da war auch die CDU-Fraktion dabei –, dass künftig ein Gesamtpaket, die gesamte Abgeordnetenbesoldung, die Abgeordnetenversorgung angeschaut wird. Das war eine Einigung auf das Verfahren und so kommt dieses kleine Antragsstückchen verfrüht, verfehlt und zur Unzeit. Wenn Sie darauf spekuliert haben, dass wir vor lauter Schreck über diese kleine Attacke jetzt sagen: „Oh Gott, dann ziehen wir vielleicht unseren Antrag doch auch noch mal zurück in den Ausschuss und warten damit“, dann hat sich diese Rechnung jedenfalls nicht erfüllt, falls Sie sie etwa aufgestellt haben sollten – ich spekuliere selbstverständlich nur –, sondern wir halten das für vorgreiflich wichtig, dass wir heute ein für alle Mal klarstellen, dass die Fraktionszulagen von uns hier, von einer breiten Mehrheit nicht nur im Haus, sondern auch draußen in der Bevölkerung für unzulässig gehalten werden und dass wir nicht mehr wollen, dass die künftig gezahlt werden. Deswegen wollen wir unseren Gesetzesvorschlag heute hier unverändert verabschieden und über alle weiteren Fragen und alle weiteren Sticheleien reden wir dann gerne in dem vereinbarten Verfahren weiter, in den besprochenen und dafür zuständigen Gremien. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat sich Herr Abgeordneter Emde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Marx, ich finde das immer toll, wenn Sie zitieren. Sie sind ja auch juristisch bewandert und eine kluge Politikerin, aber Sie sollten dann Herrn Dr.

Dette komplett zitieren, denn Sie hören dann irgendwann auf und zitieren nicht vollständig. Aber dass Herr Dr. Dette auch zugesteht, dass man zu einer anderen rechtlichen Würdigung kommen kann als er selbst, das hat er so verfasst und so geschrieben und das sollten Sie dann der Vollständigkeit halber hier auch sagen. Sie müssen auch nicht unbedingt überrascht sein, dass wir zu dem Thema der Funktionsvergütung stehen, denn ich habe das im letzten Plenum ausführlich dargelegt, welche praktischen und politischen Hintergründe dazu stehen. Aber Sie müssen auch deswegen nicht überrascht sein, weil Ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten und im Deutschen Bundestag dieselbe Praxis vollziehen und sie für sinnhaft halten. Da müssen Sie sich doch nicht wundern, wenn die CDU in Thüringen dies auch so sieht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es aber nicht besser!)

Also nicht so viel Polemik und schön an der Sache bleiben! Deswegen möchte ich mal mit einem Zitat von Prof. Steiner beginnen. Er hatte gesagt: Zusätzliche Vergütungen, ob innerhalb des Parlaments oder innerhalb einer Fraktion, wollen schwierigere Aufgaben, höhere Verantwortung und die dafür zu erbringende besondere Anstrengung und Leistung für die gemeinsamen Ziele auch besonders würdigen. – Meine Damen und Herren, dieses Grundprinzip wird doch wohl nirgendwo in der Wirtschaft oder auch in den öffentlichen Verwaltungen oder wo auch immer auch nur ansatzweise, selbst von Linke-Politikern, in Zweifel gezogen. Aber hier soll dieses Prinzip nicht gelten dürfen! Deswegen – ich muss meine Ausführungen vom letzten Mal nicht wiederholen – haben wir hierzu eine klare Position, wie das in Bezug auf das Thüringer Abgeordnetengesetz in sachlicher sowie juristischer Hinsicht zu interpretieren ist. Dem damals Gesagten gibt es auch nichts hinzuzufügen. Wir haben die ausführlichen Stellungnahmen und Positionierung, die wir verfasst haben, auch mit Hilfe von Prof. Brenner, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, vollumfänglich.

Wir plädieren nach wie vor dafür, in aller Sachlichkeit und auf der Basis von Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission gemeinsam über die Weiterentwicklung des Thüringer Abgeordnetenrechts zu diskutieren. Ich schlage vor, dort auch zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und nicht zu sticheln, Frau Kollegin Marx, wie Sie es gerade eben anmerkten. Denn ich stelle mir die Frage: Wo ist denn die Grenze, an der wir als Abgeordnete dieses Parlaments gegenseitig die Arbeit und das Ansehen von uns Abgeordneten, von uns Fraktionen schlechtreden? Wann hören wir auf, uns als Abgeordnete selbst zu kasteien und unsere wichtige politische Arbeit in ein schmuddeliges Licht

(Abg. Marx)

zu rücken? Muss die politische Auseinandersetzung wirklich so weit gehen, dass wir uns bei den Dingen, die unsere Bezahlung, unsere Arbeitsausstattung usw. betreffen, gegenseitig zum Beispiel Unredlichkeit vorwerfen? Ich erinnere mal daran, dass die PGFs in der letzten Legislaturperiode einvernehmlich, alle Fraktionen, gemeinsam Vorschläge zur Verwendung und auch zur Transparenz im Umgang der Verwendung von Fraktionsgeldern gemacht haben und dazu intensiv ins Gespräch mit dem Rechnungshofpräsidenten eingetreten waren. Es gibt ja hier Einigkeit. Dabei sollten wir bleiben.

Meine Damen und Herren, wir akzeptieren den Mehrheitswillen zur Neuregelung im Abgeordnetengesetz, auch wenn wir diesen Eingriff in die Fraktionsautonomie nicht für richtig halten. Meine Damen und Herren, angesichts dessen, dass aber insbesondere nach der Presseäußerung von Herrn Fraktionsvorsitzenden Hey nicht klar ist, Frau Marx, ob es zu einer Novellierung des Abgeordnetengesetzes in Gänze kommt, bringen wir diesen Antrag ein. Dass wir eine zusätzliche Entschädigung immer dort für richtig und wichtig halten, wo eine Aufgabe zusätzlich übernommen wird, das habe ich dargestellt, aber die Höhe der Entschädigung sollte auch der entsprechenden Aufgabe angemessen sein. Daher schlagen wir vor, dass sich für das Amt des Vizepräsidenten dieses Landtags eine Zusatzentschädigung in der herausgehobenen Aufgabe des Landtagsvorstands begründet; ihre Höhe sollte jedoch sowohl mit Blick auf die erhöhte Verantwortung, die repräsentativen Verpflichtungen dem Mehraufwand angemessen sein. Das Gleiche gilt aber auch im Vergleich zu anderen Funktionsstellen innerhalb des Landtags und der Fraktionen. Die vorgeschlagene Absenkung der Zusatzentschädigung für die Vizepräsidenten trägt dem Rechnung und entspricht Regelungen anderer Landesparlamente. Thüringen hat hier nämlich mittlerweile mit 70 Prozent Zusatzentschädigung zur Grundentschädigung die Spitze aller Bundesländer. Das halten wir nicht für gerecht und auch nicht für gerechtfertigt und bitten darum, meine Damen und Herren, dass Sie diesem Antrag zustimmen.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein in der Tat spannendes Thema, über das wir heute hier reden. Ich kann nur sagen: Rot-Rot-Grün handelt – Rot-RotGrün handelt mit einem Gesetzentwurf, weil offenkundig nicht für alle klar gewesen ist, dass Funk

tionszulagen aus Fraktionsmitteln, die Steuergelder sind, nicht gezahlt werden dürfen. Deshalb haben wir mit unserem Gesetzesvorschlag eine Präzisierung vorgenommen, die nunmehr eineindeutig ist und keinerlei Interpretationsspielräume mehr zulässt.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nur Ihren nicht!)

Spannend war in der Tat die Beratung im Ausschuss, wenn ich sie so nennen darf. Ich war bislang davon ausgegangen, dass wir tatsächlich alle miteinander ins Gespräch kommen, wie wir Rechtssicherheit für alle schaffen, denn, sehr geehrter Kollege Emde, ja, wir sind uns einig, dass wir das Ansehen von Politikerinnen und Politikern und auch von Fraktionen, von politischer Arbeit ganz sicher nicht gefährden wollen, im Gegenteil. Welcher Eindruck entsteht aber, wenn Fraktionen aus Geldern, die sie für die Fraktionsarbeit bekommen, Funktionen vergüten, obgleich das Abgeordnetengesetz in Thüringen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil und dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts vom 14.07.2003 klare Regelungen geschaffen hat? Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Praxis, werte CDU, schadet dem Ansehen des gesamten Parlaments, weil Sie in den letzten Legislaturperioden,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das ist nicht die Wahrheit, auch wenn Sie noch so laut re- den!)

und zwar durchweg, Funktionszulagen gezahlt haben. Kommen Sie mir nicht mit Transparenz, mein lieber Herr Emde!

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben bis heute nicht offengelegt, wofür, wem und wie viel jemals von Ihrer Fraktion gezahlt wurde. Im Gegenteil, Sie meinen, das sei Fraktionsautonomie. Da kann ich nur sagen, wir sind offenbar nicht Gleiche unter Gleichen schon unter den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, von denen ich eine bin. Manche Parlamentarische Geschäftsführer in diesem Haus haben in der letzten Legislatur zumindest noch Funktionszulagen bezahlt bekommen, andere Fraktionen – SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen – haben diese nicht gezahlt. Legen Sie endlich offen, an wen Sie was und wofür gezahlt haben. Ich sage an dieser Stelle auch, auch wenn das in diesem Gesetz so nicht mit geregelt werden kann: Zahlen Sie zurück, was Sie zu Unrecht gezahlt haben. Das wäre redlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte noch einmal den Rechnungshofbericht zitieren, der ganz eindeutig ist aus unserer Sicht. Darin heißt es: „Bisher zu Unrecht geleistete Funktionszulagen sind nach § 56 ThürAbgG zurückzuerstatten.“ Ich bin gespannt, ob und wann es dazu kommt.

(Abg. Emde)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir nun im Ausschuss erleben mussten, dass die CDU erklärt, Fraktionsautonomie so zu definieren, dass sie Steuergelder, Fraktionsmittel durchaus gern an Funktionsträger ihrer Fraktion zahlt, nun ja, das hat mich schon überrascht. Damit habe ich nicht gerechnet. Man könnte jetzt sagen: Sie gehen wenigstens offen damit um, was Sie tun. Dann legen Sie doch bitte auch noch die Zahlen dazu vor. Ich glaube, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, ihnen zu sagen, was dort gezahlt wurde, denn die Anfragen bekommen wir alle. Da wird nicht differenziert, da wird gesagt: Politiker bedienen sich also aus der Fraktionskasse. Menschen, die einmal von Regelleistungen leben mussten, die tatsächlich jeden Cent nachweisen müssen, den sie wofür, wann, wie bekommen haben, werden niemals verstehen, wieso Fraktionen im Thüringer Landtag – auch in der letzten Legislatur noch – Funktionsträgern für scheinbar besonders wichtige Aufgaben auch noch zusätzliche Vergütungen gewähren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man schon von Einigkeit der Parlamentarischen Geschäftsführer in der letzten Legislatur spricht, dann sollte man auch redlich bleiben, Herr Emde. Wir waren uns in vielen Punkten einig, wir waren uns jedoch nie einig in der Frage der Funktionszulagen. SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben auch in der letzten Legislatur – ich könnte Ihnen hier einen ganzen Haufen Pressemitteilungen und Aufforderungen zitieren – immer wieder aufgefordert, diese Zahlungen einzustellen, sie offenzulegen, Ihr Handeln transparent zu machen. Wir haben als Fraktion selbst die Rubrik „gläserne Abgeordnete“ auf unserer Homepage eingeführt. Da kann jede und jeder genau nachlesen, was wer, wofür, von wem bekommt. Die CDU jedoch spricht bei Selbstbedienung von Fraktionsautonomie – ein wohlklingendes Wort, kann ich da nur sagen.

Und dann kommen Sie heute mit einem Änderungsantrag um die Ecke, wenn ich das einmal so sagen darf, wo Sie sich auf genau zwei Personen kaprizieren, nämlich die zwei Vizepräsidentinnen.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Auf die Ämter!)

Auf die Ämter dann eben. Es sind aber ganz konkret zwei Ämter, die hier besetzt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch darüber wollen wir gern ins Gespräch kommen, das ist überhaupt gar keine Frage. Aber ich will daran erinnern, dass es ein Arbeitsgremium der Parlamentarischen Geschäftsführer gibt, die dafür einen Zeitplan vereinbart haben. In diesem Gremium sind auch vertreten Herr Emde für die CDU-Fraktion und Herr Möller für die AfD-Fraktion. In diesem Gremium haben wir

uns verständigt, dass wir uns zunächst mit der Frage der Parlamentsreform befassen,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Steuergel- der! Steuergelder!)

dass wir uns die Geschäftsordnung vornehmen und in einem nächsten Schritt das Abgeordnetengesetz in Gänze angehen. Ich könnte die CDU jetzt ein bisschen spöttisch fragen: Haben Sie den Präsidenten bei Ihren Kürzungsvorschlägen vergessen? Müssten wir nicht auch darüber reden, wie hoch die Vergütung beispielsweise des Präsidenten oder der Präsidentin sein könnte? Wie ist es beispielsweise mit den Zusatzvergütungen für die Fraktionsvorsitzenden? Über all das wollen wir reden. Da geht es nicht um Neiddebatten, sondern da geht es um ein Gesamtpaket. Ich erlebe Ihren Änderungsantrag schlichtweg als ein Ablenkungsmanöver, meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Beifall DIE LINKE)

nicht mehr und nicht weniger. Ich bedaure das ausdrücklich, weil es uns tatsächlich um das Ganze geht. Es geht um die Frage der Glaubwürdigkeit und wie diese Fraktionen im Parlament mit Fraktionsmitteln umgehen. Ich glaube, wir erweisen uns allen einen Bärendienst, wenn wir dann solche Scheindiskussionen führen, wie sie hier offenkundig über einen Änderungsantrag hereingetragen werden sollen. Lassen Sie uns vernünftig arbeiten, lassen Sie uns heute zunächst Klarheit schaffen mit Blick auf die Funktionszulagen, nämlich ein Verbot hier gemeinsam beschließen und dann gemeinsam die Geschäftsordnung und danach selbstverständlich auch das Abgeordnetengesetz angehen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich dann dazu verhalten. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Brandner das Wort.

Meine Damen und Herren, es soll nicht zur Gewohnheit werden und langsam ist es mir auch ein bisschen unangenehm, aber ich muss – Sie wissen, was kommt, Frau Rothe-Beinlich – Ihnen wirklich weitestgehend zustimmen und der Kollegin Marx auch. Am meisten hat mich, Frau Rothe-Beinlich, Ihr Schluss beeindruckt.

Vor vier Wochen stand ich hier am Rednerpult und habe – ich zitiere mich mal – wörtlich gesagt: „Wir müssen dann auch reden über die Sachen, die Sie durch die Hintertür versucht haben als legal darzustellen, über die Zulagen für den Präsidenten, über die Zulagen für die Fraktionsvorsitzenden, über die

(Abg. Rothe-Beinlich)

Zulagen der Fraktionsgeschäftsführer und auch über die Zulagen der Ausschussvorsitzenden.“

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie nicht erfun- den, Herr Brandner!)

Respekt! Ich glaube, Sie haben das Protokoll wunderbar gelesen und zumindest insoweit – ich hoffe, das geht vielleicht in Zukunft noch weiter – meine Ausführungen ein bisschen verinnerlicht.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, wir haben dies in der letzten Legislatur bereits thematisiert!)

Da haben wir den Vorteil, dass wir in den letzten Legislaturperioden noch keine Zulagen zahlen konnten, und wir werden diesen Sündenfall auch nicht begehen.

Nachdem ich jetzt so viel gelobt habe – wir wollen ja ein bisschen konfrontativ werden –, wir stimmen zunächst einmal dem zu, was der Ausschuss empfohlen hat, weil es aus unserer Sicht die richtige Richtung ist, wenn auch nur ein winzig kleiner Schritt. Ich habe gerade die anderen Sachen erwähnt. Wir werden auch so ein bisschen zwiegespalten dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen. Wir erkennen zwar die Retourkutsche, die dahintersteckt, und wundern uns, dass der Änderungsantrag zum einen so kurz ist – er könnte ja auch noch andere Positionen umfassen –, wir wundern uns auch sehr darüber, dass Sie Positionen besetzen, die eigentlich unsere Positionen sind. Ich meine, das können Sie natürlich parlamentarisch adeln, was hier passiert, aber wir waren es, die zu Beginn der Legislaturperiode gesagt haben, Freunde, mit vier Vizepräsidenten, die jeweils 70 Prozent mehr bekommen, das ist mit uns nicht zu machen, uns reichen zwei, auch wenn wir dafür selber auf schöne Pöstchen verzichten. Das haben wir durchgezogen, haben wir so gemacht und so ist es jetzt.