Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

Vielen Dank, auch wenn Sie leicht verwundert wirken, aber es möge mir gegönnt sein. Nur eine kurze Nachfrage. Bitte?

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie gönnen sich heute ganz schön viel!)

Ja, ich bin halt ein Gönner, das kann auch mal sein.

(Heiterkeit CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kubitzki, Sie haben dargelegt, dass das Gremium in Thüringen bisher keine Empfehlungen gebracht hat, und haben gerade auch dargelegt und bestätigt, dass quasi von dem Gremium keine Im

(Abg. Herold)

pulse gekommen sind. Das war ja auch bei dem Vorredner so zu hören. Was ich nachfragen wollte, ist, können Sie bestätigen, dass in einem anderen Bundesland dieses Gremium ja auch existiert, dort erfolgreich existiert und obwohl es nur einen empfehlenden Charakter hat, es als Bereicherung empfunden wird und dort zum Beispiel auch die jeweiligen Krankenhausplanungsausschüsse bereichert und auch Impulse an die jeweiligen Landesregierungen und Landesparlamente gegangen sind, was eben in Thüringen in den letzten 33 Monaten nicht passiert ist?

Kann möglich sein, dass das in anderen Ländern anders funktioniert, aber wir haben hier in diesem Haus schon damals bei der Erarbeitung des Gesetzes, sage ich immer wieder, in dem wir die Aufgaben des Gremiums festgelegt haben, eben nach den Planungsausschüssen über die Ergebnisse der Ausschüsse informiert zu werden, eigentlich aus meiner Sicht einen Fehler gemacht. Der Fehler muss korrigiert werden, denn wir können nämlich dieses Gremium nur zu einer aktiven Mitarbeit motivieren, wenn die, die da drin mitarbeiten auch das Gefühl haben, jawohl, meine Meinung wird gehört und fließt in die Entscheidung der Planungsausschüsse ein. Das, muss ich sagen, habe ich damals mit Ihrem Vorgänger, Herrn Gumprecht, hart diskutiert, aber wir haben damals keine Mehrheit gefunden. Das können wir aus meiner Sicht jetzt korrigieren und das müssten wir korrigieren.

Eine zweite Sache: Klar, was für mich auch wichtig ist, ist die Frage der Finanzierung dieses Gremiums. Auch da gibt es noch Diskrepanzen, über die wir reden müssen. Zum Beispiel haben wir damals gekämpft, haben es auch geschafft, dass der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Mitglied dieses Gremiums ist, die müssen aber genauso viel Beitrag bezahlen wie sechs Krankenkassen. Das kann es eigentlich an dieser Stelle auch nicht sein. Also müssen wir auch noch einmal über die Finanzierung reden. Aber was wir festgestellt haben, ist, dass die Akteure in diesem Gremium auch unterschiedliche Auffassungen haben. Es sind nicht alle der Meinung, was ich jetzt vorgeschlagen habe, wir müssen das machen; wir wollten es ja eigentlich schon ändern, aber wir haben festgestellt, da gibt es noch große Diskrepanzen. Deshalb werden wir als Koalitionsfraktionen dazu auch die Vertreter dieses Gremiums, die Mitglieder dieses Gremiums, zu einem Fachgespräch einladen und wollen mit diesen Akteuren beraten, wie sie selbst ihre Arbeit einschätzen und welchen Änderungsbedarf sie sehen und wollten sie ganz konkret fragen: Wie soll der Arbeitsablauf des Gremiums sein und vor allem, wie soll das Gremium im Gesetz angesiedelt werden – aus meiner Sicht vor den Entscheidungen der Planungsausschüsse. Dazu, Herr Zippel, wür

den wir Sie als Fachpolitiker auch gern mit einladen, sich an diesem Fachgespräch zu beteiligen. Wir werden den Termin auch rechtzeitig bekanntgeben, denn wir sollten mit denen ins Gespräch kommen. Das Gesetz muss aus unserer Sicht verändert werden. Dafür haben wir jetzt ein Jahr Zeit, um eben, wie Sie sagen, Herr Zippel, das Gremium zu aktivieren. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen.

Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4271 in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Ge- setz zur Anpassung des Ruhe- gehalts der kommunalen Wahl- beamten) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4352 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Henke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Wir reden heute über die Pensionen von Landräten, Bürgermeistern und Dezernenten. Diese hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten haben bereits nach fünf Jahren im Amt einen An

(Abg. Zippel)

spruch auf die Pension in Höhe von mindestens 35 Prozent ihrer letzten Bezüge. Doch diese Pension wird nicht erst im Rentenalter gewährt. Nein, diese Pension gibt es sofort. Das heißt also, Rente nach fünf Jahren. Seit geraumer Zeit wird in Deutschland eine Rentendebatte geführt. Seit Jahren wird an den Symptomen eines inzwischen völlig überlasteten Rentensystems herumgedoktert. Wir alle kennen die Zahlen und sie alle sollten uns nachdenklich machen. Jeder Achte der 50- bis 60-Jährigen gilt als arm oder von Armut bedroht.

(Beifall AfD)

Bei den Rentnern ist es gar jeder Sechste. Solche Zahlen widersprechen der gebetsmühlenartig vorgetragenen Behauptung, Deutschland sei ein reiches Land. Deutschland mag reich sein, aber nicht seine Bürger. All jene, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Bund versichert sind, können sich auf jeden Fall nicht auf einen Lebensabend im Wohlstand freuen. Wir müssen die Zahlen wiederholen und wir müssen sie immer wieder in die öffentliche Debatte einbringen, um auf das drängende Problem hinzuweisen. Bereits bei dem jetzigen Rentenniveau liegt die Durchschnittsrente der GRV bei Frauen bei 825 Euro und bei den Männern bei 1.034 Euro, und das Ganze oder das Wenige am Ende eines langen Berufslebens. Wo soll das hinführen, wenn das Rentenniveau weiter sinkt? Ich kann es Ihnen sagen: Deutschland steuert auf eine Generation verlorener und hoffnungsloser Rentner zu. In einer Zeit, in der die Menschen immer agiler und älter werden, leistet sich das reiche Deutschland, diese Generation völlig mittellos in den Ruhestand zu schicken. Das ist nichts anderes als ein Skandal.

(Beifall AfD)

Wir haben zu Beginn des Jahres über die Politikerrenten debattiert. Auch das gehört zur Wahrheit der Rentendebatte. Ein Großteil aller Versicherten in der Rentenversicherung erhält nach 40 Jahren zwischen 900 Euro und 1.000 Euro Rente. Politiker hier aus dem Hohen Haus erhalten bereits nach sechs Jahren rund 1.300 Euro Pension. Wir haben Ihnen diesen Februar versprochen, dass wir weitere Gesetzentwürfe einbringen werden, um Gerechtigkeit in das Rentensystem zu bringen. Wir halten Wort und das lösen wir heute ein. Wenn wir jetzt denken, mit den Abgeordnetenrenten wäre der Gipfel der Selbstbedienung erreicht, der sieht sich getäuscht. Vor vielen Jahren haben die CDU-Abgeordneten des Thüringer Landtags ihren Kollegen draußen in den Landkreisen und den Kommunen ein Geschenk gemacht, das viele Thüringer nicht kennen dürften. Wir sprechen heute über nichts anderes als die lebenslange Alimentierung hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter auf Kosten der Allgemeinheit. Wir sprechen heute darüber, dass Einzelne nach gerade einmal fünf Jahren eine lebens

lange Sofortpension aus dem Staatshaushalt erhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren hier in der Runde, es lassen sich auch in dieser Debatte sicher wieder Gründe anführen, warum das alles seine Richtigkeit haben soll. Sie können über Zwänge reden, weshalb Bürgermeister bereits nach fünf Jahren eine lebenslange Pension erhalten. Sie können auf die gesetzliche Lage verweisen oder Sie sprechen von der besonderen Verantwortung der Bürgermeister, aber glauben Sie nicht, dass das Volk, jeder einzelne Steuerzahler, Ihnen darin folgt. Die Leute da draußen verstehen nicht, wie sich Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit einfach besserstellen dürfen. Niemand da draußen kann es nachvollziehen, wie man nach fünf Jahren eine lebenslange Pension erhalten kann. Lassen Sie uns diese Ungerechtigkeit deshalb heute ein für alle Mal beenden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat zunächst Abgeordnete Holbe, Fraktion der CDU.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben die Ausführungen von Herrn Henke zu Drucksache 6/4352, den Entwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte, gehört. Insbesondere § 6 – Eintritt in den Ruhestand, Entlassung – soll demnach eine Überarbeitung erfahren. Gemäß der aktuellsten Erhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik sind derzeit 140 hauptamtliche Bürgermeister der kreisfreien Städte, 69 Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaften, sechs Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und deren hauptamtliche Beigeordnete und 17 Landräte und ebenfalls deren hauptamtliche Beigeordnete tätig.

Die Kritik an § 6 und die juristisch damit verbundenen Anwartschaften gemäß Thüringer Beamtenversorgungsgesetz für Bezüge sind jedoch keine Erfindung der AfD. Sie wurden früher bereits durch den Bund der Steuerzahler in den Fokus gerückt. Privilegien für kommunale Wahlbeamte gibt es bundesweit; Sie haben es erwähnt. Und jene in Thüringen sind zugegebenermaßen großzügig. Aber Sie sollten dabei auch bitte nicht verkennen: Welcher Landrat oder welcher Bürgermeister kann sich einer 40-Stunden-Woche erfreuen? Wie schnell kommen 60 und mehr Stunden pro Woche zusammen, einschließlich die Wochenenden – und das summiert sich über die Jahre hinweg.

Viele Hauptamtliche machen in unserem Land einen sehr verantwortungsvollen, einen sehr engagierten Job – auch das muss hier gesagt werden.

(Abg. Henke)

Oft leiden die Familie, die Kinder und auch die eigene Gesundheit darunter. Ein solch permanenter Einsatz und Aufopferung für das Gemeinwohl sollte gewürdigt werden, denn nach Ende des Wahlamtes muss auch hier eine angemessene Absicherung vorgesehen werden. Wer wollte einem Landrat oder Bürgermeister unterstellen, er würde sich lediglich dafür wählen lassen, um nach der nötigen Amtszeit die Ruhestandsgehälter abzukassieren?

(Beifall CDU)

Ich denke, die Mehrheit der Hauptamtlichen strebt eine mittelfristige, langfristige Amtsinhaberschaft an. Soll heißen, in wie vielen Fällen tritt eine solche Regelung tatsächlich in Kraft? Was ich sagen will – wir sprechen hier über Ausnahmen, die nicht die Regel sind. Darüber hinaus ist es ratsam, gerade jetzt in der Zeit, wo wir mit der Gebiets- und Funktionalreform schwanger gehen – oder auch nicht, wer weiß das schon? –, denke ich, eine solche Neiddebatte zu schüren, ist zur jetzigen Zeit unangemessen. Vielmehr hat sich die derzeitige Gesetzesfassung bewährt und sollte, vielleicht im Anschluss an eine Reform, überlegt werden. Aber meine Gründe, die ich vorgetragen habe, sind genauso stichhaltig, es dabei zu belassen. Denn es ist wichtig, dass wir für unsere Demokratie immer wieder gute Leute finden, aus allen Bereichen unseres Lebens, die sich für ein solches Wahlamt zur Verfügung stellen.

Sie können sich sicher auch vorstellen, dass es Menschen gibt, die hier ihren Beruf aufgeben und nach der fünfjährigen Amtszeit kaum eine Rückkehrchance haben, weil sie einfach nicht mehr up to date und in ihrem Job nicht mehr auf der Höhe sind.

Zusammenfassend betrachtet, spreche ich hier im Namen meiner Fraktion die Ablehnung Ihres Antrages aus. Danke schön.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu den anderen Anträgen, mit denen wir uns heute zu befassen hatten, ist das ein durchaus ernstes Anliegen und auch ein seriös formulierter Antrag. Wir können dem jetzt hier nach Abwägung trotzdem erst mal nicht zustimmen und das hat folgende Begründung: Sie haben gesagt, die Ruhestandsgehälter wären extrem gestiegen und deswegen müsste die finanzielle Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens quasi auch dadurch wiederhergestellt werden, dass man diese Ruhege

haltsbezüge jetzt erst ab einer Anwartschaftszeit von zehn Jahren beginnen lässt.

Ja, meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen: Wir haben hier einen besonderen Fall. Also die kommunalen Wahlbeamten, die wir hier in Thüringen zu wählen haben, die haben für die Dauer von mindestens fünf Jahren ihren erlernten Beruf komplett zu verlassen. Es gibt nicht die Möglichkeit einer Nebentätigkeit – also geringfügig vielleicht, wenn man in irgendwelchen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten in irgendwelchen kommunalen Verwaltungsräten noch tätig ist, aber den normalen Beruf müssen sie in der Regel dann an den Nagel hängen. Sie haben praktisch ein Berufsverbot für ihren erlernten Beruf. Deswegen ist die Übernahme eines solchen kommunalen Wahlamts ein hohes Risiko, das diese Menschen eingehen, ein hohes wirtschaftliches Risiko, das sich sehr leicht auch auf das gesamte restliche Erwerbsleben negativ auswirken kann. Wenn Sie zum Beispiel an technische Berufe denken, Ingenieure, Wissenschaftler, aber auch praktizierende Anwälte, Ärzte oder Handwerker und andere Unternehmer, dann ist es nach einer fünfjährigen Berufspause sehr schwer, sich wieder in seinem zuvor ausgeübten Job oder seiner selbstständigen Tätigkeit zurechtzufinden.

Hinzu kommt die Gefahr politischer Stagnation. Kommunale Wahlbeamte haben politische Entscheidungen zu treffen. Der damit verbundene Druck würde mit der Gesetzesänderung umso größer, was dazu führen könnte, unliebsame Entscheidungen zu vertagen. Im Klartext: Ein Wahlbeamter, der, weil er einmal seinen Beruf aufgegeben hat, immer wieder darauf angewiesen ist, wiedergewählt zu werden, wird sich möglicherweise in Bezug auf die Wiederwahl nicht immer nur nach seinem politischen Verstand verhalten, um es mal so auszudrücken.

Deswegen kommt aus meiner Sicht auch noch ein demokratietheoretischer Aspekt hinzu. Wir leben ja nicht im Feudalismus, sondern in einer Demokratie und diese Demokratie, die wir hier haben, geht davon aus, dass Wahlämter auf Zeit verliehen werden, das heißt, wir wollen im Grunde auch, dass sich Leute, die vielleicht relativ jung einsteigen, nicht unbedingt als Lebenszeitbeamte in diesen Ämtern aufhalten, sondern wir wollen auch, dass Wechsel möglich ist. Es gibt ja diesen wunderbaren Spruch: Demokratie lebt vom Wechsel. Deswegen muss die Aufgabe eines solchen Wahlamts, das Freimachen für jemand anderen, ein demokratischer Wechsel eigentlich erleichtert werden bzw. etwas Normales sein, was die davon Betroffenen nicht in wirtschaftliche Nöte stürzt.

Was in Ihrer Begründung nicht gesagt wurde und hier schriftlich fehlt – ich sage es deswegen noch mal, weil es viele vielleicht nicht wissen, die uns

(Abg. Holbe)

hier zu dieser späten Stunde vielleicht doch noch zuhören: Dieses Ruhegehalt wird ja nicht anrechnungsfrei gewährt. Wer also nach der Tätigkeit im kommunalen Wahlamt wieder eine andere wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, bekommt diese Einkünfte verrechnet und zwar so, dass dann nur noch ein ihm zu belassender Mindestbehalt, das ist in den gesetzlichen Regelungen einzeln festgelegt, zu belassen ist. Es ist so, wenn jemand erfolgreich wieder in seinen Beruf zurückkehrt, dann fällt auch diese lebenslange Rente nicht in der Höhe an, in der sie ihm oder ihr schon zustehen würde. Hinzu kommt auch, dass diese Bezüge gestaffelt sind, man also nach fünf Jahren erst einen Mindestanspruch hat, der dann mit längeren Amtszeiten erst langsam anwächst.

Wir haben in Thüringen mittlerweile auch große Probleme, für diese kommunalen Wahlbeamtenstellen immer ausreichend oder überhaupt Bewerber zu finden. Es ist lange schon nicht mehr nur so, dass wir die ehrenamtlichen Stellen schlecht besetzen können, wir haben auch schon zahlreiche Bürgermeisterwahlen hier in Thüringen gehabt, wo weiße Zettel ausgegeben worden sind und die Wählerinnen und Wähler dann Namen aufschreiben mussten. Das ist bis jetzt vielleicht nur bei kleineren Gemeinden der Fall, wo es mehr einen Ehrensold gibt als ein ruhegehaltsfähiges Gehalt, aber dennoch müssen wir auch Vorsorge dafür treffen, dass auch ein kommunales Wahlamt ausreichend attraktiv bleibt. Wichtig sind auch die hohe Verantwortung, die man mit einem solchen Amt übernimmt, und der Anspruch, sich dann politisch sinnvoll zu verhalten, sowie der Anspruch, nicht menschlich oder wirtschaftlich herunterzufallen. Wenn man diese ganzen Dinge miteinander verknüpft, erscheint es doch sinnvoll, die bisherige Regelung hier bei uns in Thüringen beizubehalten. Wir werden deswegen diesen Antrag ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Möller das Wort.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir tauschen, das macht Abgeordneter Brandner!)