Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Drei Fraktionen haben eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Alleinerziehende in Thüringen ‚nicht im Regen stehen lassen‘ – Landesanteil am Unterhaltsvorschuss erhöhen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/4515

Als Erste hat Abgeordnete Herold das Wort für die AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Der Regelfall ist heutzutage erfreulicherweise das Wunschkind und auch sehr erfreulicherweise haben die meisten Kinder Vater und Mutter, die es lieben und für dieses Kind die elterliche Sorge auch im materiellen und finanziellen Bereich ausüben. In diesem Regelfall ist es nur Sache der Politik, die materiellen und gesetzlichen Bedingungen für die Familien möglichst optimal auszugestalten. Für den Fall, dass Beziehungen scheitern, aus denen Kinder hervorgegangen sind, obliegt dem Staat die Aufsichtspflicht über die Weiterführung der elterlichen …

Frau Herold, Entschuldigung. Liebe Kollegen, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit. Gespräche können Sie gern draußen führen. Bitte, Frau Herold.

Aufgaben der am Zustandekommen der Kinder beteiligten Personen. Es ist ein offenes Geheimnis der letzten Jahrzehnte, dass immer mehr Familien zerbrechen, informelle Partnerschaften gelöst werden und die Kinder dieser Eltern bei dem einen oder anderen Elternteil verbleiben. Bekannt ist auch, dass Scheidung und Trennung, vor allem für Frauen, wegen der notwendigen Kinderbetreuung, suboptimaler öffentlicher Betreuungsmöglichkeiten, unzurei

chender Verdienstmöglichkeiten oder auch wegen des ausbleibenden Kindesunterhalts ein erhöhtes Armutsrisiko darstellen. Das Ausbleiben von Kindesunterhalt wiederum hat viele Ursachen. Oft sind es die Väter, die materiell nicht leistungsfähig, aber auch nur all zu oft nicht leistungswillig sind. Hin und wieder ist es auch die Anzahl der Kinder, die die Leistungsfähigkeit der Väter übersteigt, sodass sie den Unterhalt für ihre Kinder ganz oder teilweise schuldig bleiben müssen. Es muss also in einer Gesellschaft, in der die Finanzminister über sprudelnde Steuereinnahmen unter anderem auch Geld für die verschiedensten gesellschaftlichen Arabesken zur Verfügung haben, hier gehandelt werden oder verhindert werden, dass alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern in Armut abgleiten. Daher begrüßen wir es als AfD-Fraktion ausdrücklich, dass der Gesetzgeber hier tätig geworden ist, um den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, und den Unterhaltsanspruch bis zum 18. Lebensjahr der betroffenen Kinder ausgeweitet hat.

So weit, so gut. Die, die der Hilfe bedürfen, sollen sie auch bekommen. Wenn staatliche Hilfe in Aussicht gestellt wird, muss auf der Seite der Kostenträger allerdings geklärt werden, woher, wann und in welcher Höhe das Geld kommt. Hier ist in Thüringen in den letzten Wochen für die Kommunen ein Problem entstanden. Haben sie bis 2016 über 18 Millionen Euro bekommen, sollen sie 2018 und 2019 etwas mehr als 39 Millionen Euro von Bund und Ländern erhalten. Anteilig erhöht sich auch der Betrag, den die Kommunen aus eigener Kraft beisteuern sollten. Das ist für eine Stadt wie Gera, die praktisch pleite ist, ein nicht zu stemmender Kostenberg. Bis Anfang September sah sich Gera mehr als 665 zusätzlichen Anträgen auf Kostenerstattung gegenüber. Der Zahlungsanspruch dieser früheren Antragsteller läuft ab 01.07. Auch bei sorgfältiger Prüfung und Gegenrechnung gegen eventuelle Hartz-IV-Ansprüche wird es für viele Kommunen ein Kostenblock werden, von dem sie jetzt noch nicht wissen, woher nehmen und nicht stehlen. Aus dem Finanzministerium kam bisher nur die lapidare Ansage, die Kommunen mögen doch bitte dafür an anderer Stelle einsparen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen bei ihrer sowieso schon auf Kante genähten Haushaltsplanung irgendwelche geheimen Finanzreserven in ihren Haushaltsplänen versteckt haben könnten, die sie nun wie das Kaninchen aus dem Hut hervorzaubern müssten, um ihren Zahlungsverpflichtungen den Kindern gegenüber nachzukommen.

(Beifall AfD)

Daher fordern wir Sie, Frau Finanzministerin Taubert, hier ganz ausdrücklich auf: Geben Sie den Kommunen entsprechend der Anteilsfinanzierung an dieser Zahlungsverpflichtung die zusätzlichen Gelder! Angesichts der zahlreichen finanziellen

(Präsident Carius)

Verpflichtungen, die Thüringen zusätzlich in den letzten zwei, drei Jahren leichtfertig eingegangen ist, wobei Etats von zweistelligen Millionenbeträgen auf deutlich dreistellige Millionenbeträge allein für die Betreuung der illegal eingereisten Flüchtlinge, Schutzsuchenden und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aufgebläht wurden, ist es auch Ihren Wählern schwer vermittelbar, Frau Rothe-Beinlich, dass für Unterhaltsvorschüsse bedürftiger Kinder in Höhe von bescheidenen 7 Millionen Euro kein Geld da sein soll. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer! Wenn Ehen oder Partnerschaften auseinandergehen oder ein Elternteil verstirbt, dann sind damit nicht nur emotionale Härten, sondern häufig auch spürbare finanzielle Einschnitte verbunden. Nur etwa die Hälfte der Alleinerziehenden kann ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten. Der Spagat zwischen Beruf und Familie verlangt von alleinerziehenden Müttern und Vätern daher einen besonders großen Einsatz. Wir als CDU-Fraktion empfinden daher großen Respekt vor denjenigen, die die große Verantwortung, Kinder gut aufwachsen zu lassen, allein schultern. Auch und gerade Alleinerziehende sind Leistungsträger unserer Gesellschaft. Alleinerziehende deshalb zu entlasten, ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist vielfältig. Es sind Mütter, Väter, Verwitwete, Berufstätige, Studierende, Arbeitssuchende oder Eltern in Elternzeit. In Thüringen sind das derzeit, jedenfalls nach den Angaben, die mir vorliegen, 68.000 Mütter und 11.000 Väter, mithin sind das 27,8 Prozent aller Lebensformen. Deswegen finde ich es schon sehr bezeichnend, um nicht zu sagen, skandalös, wenn gerade die AfD-Fraktion hier einen Antrag zur Aktuellen Stunde zu Alleinerziehenden einbringt, die sie selbst laut einem Antrag vom Parteitag in Köln vom April dieses Jahres als „Notfall“ bezeichnet oder

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

alleinerziehend als Ausdruck des „Scheiterns eines Lebensentwurfs“ bezeichnet. Ich muss sagen: Was nehmen Sie sich eigentlich heraus, etwas als Notfall oder Normalfall zu bezeichnen? Ich finde, das ist Bevormundung, zumal Sie gar nicht einschätzen können, welche Hintergründe die alleinerziehende Situation hat.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus – muss ich auch sagen – finde ich es scheinheilig, denn in Ihrem Bundestagsprogramm stellen Sie die Leistungen der Solidargemeinschaft für Alleinerziehende infrage, denn Sie wollen diese beschränken. Wenn Sie hier in Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde schreiben, der Unterhaltsvorschuss ist eine sinnvolle Leistung, dann widerspricht das Ihrem Bundestagswahlprogramm. Sie wollen – jetzt zitiere ich: „Der Vorteil einer besonderen Unterstützung durch die Solidargemeinschaft sollte nur denjenigen Alleinerziehenden gewährt werden, die den anderen Elternteil nicht aus der Teilhabe an der Erziehungsverantwortung und praktischen Erziehungsleistung hinausdrängen.“ Scheinheilig nenne ich das, wenn Sie dann hier einen Antrag einbringen, in dem Sie hervorheben, wie gut die Unterhaltsvorschussleistung ist.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist fami- lienfreundlich!)

Nichtsdestotrotz gibt es aber bei der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes hier in Thüringen Probleme, denn – das sagten Sie richtig – der Freistaat hat es bisher nicht geschafft, mit den Kommunen eine Lösung herbeizuführen, die eine auskömmliche Finanzierung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes vorsieht. Es ist also so, dass ab Juli 2017 die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben wurde und die Höchstaltersgrenze von derzeit zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt wurde. Daran trägt der Bund 40 Prozent, das Land 30 Prozent und die Kommunen auch 30 Prozent. Mittlerweile gibt es tausende von Neuanträgen, beispielsweise im Landkreis Sonneberg allein 270. Die Kommunen stehen mit uns diesbezüglich in engem Kontakt und haben uns darüber berichtet, dass es mit dem zuständigen Ministerium in den letzten Monaten keine Einigung gab, was die Berechnungsgrundlagen betrifft.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Deshalb ha- ben wir es gemacht!)

Es muss nun sichergestellt werden, dass nicht nur die Mehrbelastungen für das Jahr 2017 erstattet werden, sondern auch die für das Jahr 2018. Und nach Berechnung der kommunalen Spitzenverbände sind dies Mehrkosten, die von 9 Millionen Euro auf 23,5 Millionen Euro steigen, und die dahinter stehenden Fälle von 15.000 auf 30.000.

Das ist aber nur eine Seite. Die andere Seite ist, dass die Fallzahlsteigerung natürlich eine Erhöhung des Personalbestands in den Kommunen nach sich zieht. Zum Vollzug dieser UVG-Novelle sind deswegen Neueinstellungen von um die 90 VbE und damit Mehrkosten in Höhe von 7 Millionen Euro notwendig.

Das Ministerium, die Landesregierung, ist der Meinung, dass das zur Pflichtaufgabe des eigenen Wir

(Abg. Herold)

kungskreises der Kommunen gehört. Wir sind der Meinung: Nein, da muss es eine Änderung geben. Die Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes sollte dem übertragenen Wirkungskreis zugeordnet werden. Fast alle Bundesländer machen das so und das ist auch richtig, denn es handelt sich hier um eine klassische Verwaltungsaufgabe ohne eigenen Gestaltungsspielraum der Kommunen. Hier wird einfach Bundesrecht vollzogen und die Richtlinien des Bundes können deswegen auch nur so umgesetzt werden.

Wir wollen, dass das neue Unterhaltsvorschussgesetz hier in Thüringen gut umgesetzt wird, denn das kommt am Ende auch den Eltern und den Kindern zugute.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich will zunächst etwas über das Bundesgesetz zum Unterhaltsvorschuss sagen, um welches es in dieser Aktuellen Stunde geht. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes trat rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Die Verbesserungen des Gesetzes beinhalten – das wurde hier auch schon angesprochen, ich möchte es noch mal wiederholen – erstens die Erhöhung der Bundesbeteiligung auf 40 Prozent, zweitens die Aufhebung der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten und drittens die damit verbundene Heraufsetzung der Höchstaltersgrenze der Kinder vom zwölften bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Weitere Voraussetzungen für die mögliche Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind: keine Leistungsbezüge des Kindes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch und der alleinerziehende Elternteil erzielt im Leistungsbezug nach SGB II mindestens 600 Euro im Brutto. Weiterhin haben sich die Sätze nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geändert. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren sind es 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren sind es 201 Euro und seit dem Juli 2017 für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro.

Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz zur finanziellen Unterstützung bzw. Entlastung von alleinerziehenden Menschen. Von dieser Art Gesetz gibt es aus unserer Sicht natürlich noch zu wenig und das darf bei dieser Debatte nicht vergessen werden. Alleinerziehende Menschen – meist Frauen – haben das höchste Armutsrisiko und dem muss entgegengewirkt werden. Die Auszahlungen an diese Familien

sind in keinster Weise gefährdet. Hier sehen wir eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen, die auch traditionell die Kosten im Verhältnis 40 zu 30 zu 30 aufteilen. Durch die Kostensteigerungen für das Land Thüringen wird das Land eine überplanmäßige Ausgabe erbringen müssen, da im laufenden Doppelhaushalt diese Kostensteigerungen natürlich nicht vorgesehen sind. Im kommenden Doppelhaushalt jedoch sind diese Ausgaben berücksichtigt. Auch der Mehraufwand, welcher den Kommunen entsteht, wird im nächsten Kommunalen Finanzausgleich, für den das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zuständig ist, berücksichtigt werden.

Morgen werden wir hier das Finanzausgleichsgesetz diskutieren, darin kann man schwarz auf weiß nachlesen, dass sowohl die Personalkosten als auch die UVG-Leistungen darin berücksichtigt worden sind. Zu den genauen Ausgaben wird die Landesregierung nachher sicherlich noch etwas Genaueres sagen, aber nach unserer Kenntnis liegen die Gesamtausgaben zur Finanzierung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Thüringen bei circa 55 Millionen Euro, ausgehend von einer Fallzahl von circa 23.960 Anspruchsberechtigten.

Nun wissen wir aber auch, dass viele Kommunen diese höheren Belastungen im laufenden Jahr nicht aus dem Stand auf einmal stemmen können. Jedoch kommt diese Aufgabe auch nicht überraschend, sodass laut Finanzministerium die geschätzten Mehrkosten der Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich im Rahmen der Revision 2018 nach § 3 Abs. 5 Thüringer FAG schon berücksichtigt wurden. Für das Jahr 2017 sind die Kommunen nach den Aussagen der verantwortlichen Ministerien bereits über den Kommunalen Finanzausgleich überall finanziell ausreichend ausgestattet. Für 2017 wurde ein Finanzbedarf von circa 1,8 Milliarden Euro ermittelt. Seitens des Landes werden bereits im Rahmen des KFA 1,9 Milliarden Euro ausgereicht. Damit liegen die Zuweisungen 100 Millionen Euro über dem ermittelten Bedarf, sodass ein etwaiger Mehraufwand von circa 7 Millionen Euro damit abgedeckt ist. Daneben verbleiben den Kommunen die Steuermehreinnahmen vollständig. Nach der aktuellen Steuerschätzung für 2017 vom Mai 2017 werden die Kommunen circa 95 Millionen Euro höhere Steuereinnahmen als 2016 verzeichnen. Aus diesen Gründen glauben wir, dass für die Kommunen insgesamt die anfallenden Mehrausgaben zu stemmen sind, auch wenn wir wissen, dass hier auch regionale Unterschiede bestehen. Hier möchten wir anregen, in Zukunft noch stärker auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei den Unterhaltspflichtigen einzufordern und damit die Ausgaben zu refinanzieren. Auch hier gibt es regionale Unterschiede bei den Kommunen.

(Abg. Meißner)

Zum Abschluss möchte ich Ihnen sagen, dass wir als Grüne die Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen immer sehr konstruktiv, als Austausch des gegenseitigen Wertschätzens erleben und das auch beibehalten werden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir beschäftigten uns heute mit einer Aktuellen Stunde der AfD zum Thema „Alleinerziehende in Thüringen ‚nicht im Regen stehen lassen‘“. Das klingt ja mal richtig gut, wenn man nicht genau wüsste, dass Sie es nicht ernst meinen.

(Beifall DIE LINKE , SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) )

Da schließe ich mich den Worten meiner Vorredner an. Frau Meißner hat auch schon zitiert.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lassen Sie Ihre Verschwörungstheorien, Frau Pelke!)

Ich meine, Sie müssen wissen, was Sie schreiben, damit Sie auch verstehen, was Sie jetzt hier sagen.

In Ihrem Wahlprogramm heißt es auf Seite 38 – und weil ich das so wichtig finde, möchte ich es auch in Gänze noch mal zitieren –: „Trotz alarmierender Erkenntnisse über die Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung sprechen sich nahezu alle Parteien für eine bedingungslose Förderung Alleinerziehender aus. Eine Differenzierung,“ – und man höre bitte genau zu, AfD-Programm – „ob diese Lebenssituation schicksalhaft, durch Selbstverschulden oder aufgrund eigener Entscheidungen zustande gekommen ist, findet nicht statt.“ Das finde ich schon mal hammerhart.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie müssen weiterlesen! Weiterlesen!)

Das ist das Zitat. Es geht ja weiter: „Die Entscheidung für die Lebensform ‚alleinerziehend‘ ist Privatsache –“, sagen Sie, „für eine daraus resultierende Bedürftigkeit haftet jedoch die Solidargemeinschaft“.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Bei Ihnen nicht!)

Sie müssten mal darüber nachdenken, was das bedeutet.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Weiterlesen! Weiterlesen!)