Vielen Dank. Der fraktionslose Abgeordnete Herr Krumpe hat um die Möglichkeit zur Begründung seines Änderungsantrags gebeten, die ich ihm hiermit einräumen würde. Herr Krumpe, bitte.
Herzlichen Dank. Liebe Kollegen Abgeordnete, zu dem vorliegenden Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen habe ich einen Änderungsantrag gestellt, den ich wie folgt begründen möchte:
Mein Änderungsantrag zielt darauf ab, die gegenwärtige Arbeitswirklichkeit des Abgeordneten in unsere parlamentarischen Spielregeln einzubeziehen, denn der Abgeordnete ist vorrangig in seinem Wahlkreis anzutreffen. Deshalb wird durch ein ortsund zeitunabhängiges Entnahmesystem für Begleitdokumente eines Gesetzentwurfs seine Arbeitswirklichkeit besser abgebildet als durch das Landtagspostfach im Erfurter Landtag. Deshalb empfehle ich in meinem Änderungsantrag, dass die Zurverfügungstellung aller relevanten Dokumente in einem Gesetzgebungsprozess obligatorisch elektronisch erfolgen soll und nicht wie bisher in papiergebundener Druckfassung.
Hierzu möchte ich anmerken, dass die Thüringer Landesverwaltung im Jahr 2016 knapp 800 Tonnen Papier verbraucht oder – anders ausgedrückt – einen A4-Papierstapel von knapp 16 Kilometern Höhe erzeugt hat. Der Anteil des Papierverbrauchs im Landtag lag bei 23 Tonnen, zwar nur ein Bruchteil vom Gesamtpapierverbrauch, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, jede Tonne Papier, die bedruckt werden muss, ist eine Tonne zu viel,
wenn der Herstellungsprozess eines Druckerzeugnisses länger dauert als die Nutzung des Druckerzeugnisses. Wenn man sich mit den Servicekräften hier im Landtag unterhält, dann wird genau dieses Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzungsdauer bestätigt.
Eine weitere Motivation meines Änderungsantrags war die, dass wir als Abgeordnete in unserer Verhaltensweise auch eine Vorbildfunktion erfüllen sollten, auch im Politikfeld der Digitalisierung. Seit Sommer dieses Jahres ist der Referentenentwurf zum E-Government-Gesetz veröffentlicht. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass wir im Jahr 2018 endlich den Turbo für die seit Jahren notwendige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zünden können.
Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen geht aber nicht nur mit der Nutzung von computergestützten Werkzeugen einher. Nein, vielmehr erfordert sie einen disruptiven Wandel in der Arbeitsund Denkweise der Verwaltungsangestellten in Thüringen. Weil das so ist, können wir uns als Abgeordnete nicht das Recht herausnehmen, eine Arbeitsweise wie vor 20 Jahren an den Tag zu legen, sondern auch wir sollten mit einem guten Beispiel vorangehen und auch unsere Arbeitsweise an die nicht mehr aufzuhaltende Digitalisierung in allen Lebenslagen anpassen.
Mit dem Abgeordneteninformationssystem besitzt die Landtagsverwaltung ein leistungsfähiges System und bietet damit die Voraussetzung, auch die parlamentarischen Prozesse nach dem Motto „Digital obligatorisch, Print optional“ zu transformieren. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Krumpe. Damit komme ich zur Abstimmung über die beiden Anträge, nämlich zunächst die Überweisung des Änderungsantrags zur Geschäftsordnung der Koalitionsfraktionen an den
Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Enthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit einstimmig so überwiesen.
Zweitens die Überweisung des Änderungsantrags des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/ 4709 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Alles nicht der Fall. Herr Krumpe hat auch mitgestimmt, was jetzt natürlich nicht wundert. Insofern haben wir auch das jetzt überwiesen.
Belastungen des Mittelstandes reduzieren – KMU-Test in Thüringen einführen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1752 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/4520
dazu: Mittelstand entlasten – Bürokratie abbauen Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2071
Ich frage jetzt noch mal, ob die AfD das Wort zur Begründung des Antrags wünscht. Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Abgeordneten Wucherpfennig das Wort zum Bericht aus dem Ausschuss.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, der Bericht wird heute etwas intensiver sein, aber das ist letztendlich das Ergebnis des längeren Beratungsverlaufs. Als Berichterstatter möchte ich Folgendes zu den Beratungen über den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1752 ausführen: Der besagte Antrag wurde in der 48. Plenarsitzung am 22. April 2016 erstmals im Landtag beraten. In dieser Sitzung haben sich alle Fraktionen einstimmig zur Fortberatung des Sofortberichts nach Nummer I des Antrags im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft ausgesprochen. Die Nummer II des Antrags, Entwicklung eines KMU-Test-Leitfadens in der Gesetzesfolgenabschätzung, und Nummer III des Antrags, Kostenfolgen von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben für die Thüringer Wirtschaft, wurde ebenfalls einstimmig an diesen Ausschuss überwiesen. In der 20. Ausschusssitzung am 12. Mai 2016 erfolgte sowohl die Fortset
zung der Beratung des Sofortberichts als auch die zu den Nummern II und III des Antrags. Während der Sofortbericht zu Nummer I in dieser Sitzung für erledigt erklärt wurde, bemerkte der Regierungsvertreter bezüglich Nummern II und III des Antrags, dass hinsichtlich der Überführung dieses Tests in die Praxis Thüringens die im KMU-Test eingeführten Maßnahmen im weitesten Sinne bereits eingeführt worden seien. Die Punkte, bei denen dieses bislang nicht der Fall sei, würden in den Prüffragenkatalog aufgenommen. Im Rahmen der Erweiterung soll es dabei nicht nur bei einem Leitfaden bleiben, welcher den KMU-Test widerspiegelt, sondern es wird ein qualitativ höheres Niveau angestrebt. Man wolle nicht nur allgemeine Formulierungen, dass mittelständische Unternehmen unterstützt werden müssten, sondern anhand der Prüffragen sollten genauere Rückschlüsse gezogen werden können, mit welchen Auswirkungen von Gesetzen zu rechnen sei.
Auf die Nachfrage, ab wann der neue Prüffragenkatalog gelten werde, wurde geäußert, man strebe den 1. August 2016 an. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 25. August 2016 erfolgte die Weiterberatung der Nummern II und III des Antrags. In diesem Zusammenhang teilte der Regierungsvertreter mit, die Einführung des KMU-Tests solle Bestandteil weiterer geplanter Anpassungen der Vorgaben zur Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen einer Änderung der ThürGGO werden. Da die Planungen des Gesamtvorhabens noch nicht abgeschlossen sind und eine gebündelte Umsetzung vorgesehen sei, könne der KMU-Test nach entsprechendem Kabinettsbeschluss voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 eingeführt werden. Nach diesen Ausführungen beschloss der Ausschuss einstimmig, den Tagesordnungspunkt nicht abzuschließen und wieder aufzurufen, wenn dem Ausschuss nach dem betreffenden Kabinettsbeschluss der Prüfbogen zur Verfügung gestellt wird.
Nachdem fast ein Jahr ohne Vorlage des für 2016 zugesagten KMU-Prüfbogens vergangen war, stellte die CDU-Fraktion am 22. August 2017 in der Drucksache 6/4363 den Antrag, über den Stand der bisherigen Beratung zu berichten. In der 93. Plenarsitzung am 1. September wurde dann auch der Bericht zum Bearbeitungsstand des Antrags gegeben und inhaltlich in der folgenden 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft weiterberaten. In dieser Sitzung wurde der Prüffragenkatalog des Wirtschaftsministeriums, auf dessen Grundlage die Belastung für kleine und mittelständische Unternehmen intern geprüft wird, verteilt. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich abzulehnen. Nach dieser Beschlussempfehlung soll heute die abschlie
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wucherpfennig. Ich eröffne damit die Beratung. Als Erster erhält Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer, sehr geehrter Parlamentspräsident, bereits zum dritten Mal beraten wir dieses Thema hier und noch immer ist unsere Position dieselbe. Ein KMU-Test schafft neue Bürokratie. Es führt auf keinen Fall dazu, die alte Bürokratie zu reduzieren. Sie behaupten, die Belastung des Mittelstands reduzieren zu wollen. Bei diesem Ziel sind wir uns einig. Das wollen wir auch. Aber Sie wollen das, indem Sie zusätzliche Bürokratie schaffen, und das lehnen wir ab. Wir wollen eine echte Verbesserung für die Unternehmen, keine Schaufensterpolitik à la CDU.
Um echte Verbesserungen herbeizuführen, haben wir bereits im April 2016 einige Vorschläge unterbreitet, die insbesondere Sie von der CDU direkt an die Kanzlerin weiterleiten können. Gern möchte ich nochmals darauf eingehen, um Ihr Erinnerungsvermögen nicht überzustrapazieren. Wir haben in Deutschland ein Bürokratieentlastungsgesetz I und II, und beide sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Man kann sie wohl auch als Beruhigungspille für Wirtschaftsvertreter verstehen, denn eine konsequente Umsetzung der Forderung der Wirtschaft sind sie wahrlich nicht.
Nehmen wir beispielsweise die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Der Bundestag hat im April dieses Jahres die Anhebung der Sofortabschreibungen von 410 Euro auf 800 Euro beschlossen. Dabei handelt es sich immerhin um eine erste Erhöhung seit 1965. Man könnte jetzt sagen, immerhin, aber natürlich bleibt diese Änderung weit hinter den Forderungen zurück. So hätte eine Erhöhung auf 1.000 Euro, wie wir sie gefordert hatten, gleichzeitig die Abschaffung der Sammelabschreibung ermöglicht.
Durch die Beibehaltung des Wahlrechts zwischen Sofortabschreibung und Sammelabschreibung wird der Mehrwert der Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze verlängert. Eine Vereinfachung des Steuerrechts an dieser Seite tritt aber nicht ein. Es ist nicht so, dass diese Argumente innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens im Verborgenen blieben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks wies beispielsweise auf diese Möglichkeiten hin und wurde, wie sollte es auch anders sein, ignoriert.
Wenn wir es genau nehmen, wären sogar die 1.000 Euro noch zu wenig gewesen. Eine Anhebung auf 1.200 Euro wäre, nimmt man die Wertentwicklung der letzten 50 Jahre in den Blick, deutlich angemessener. Aber nein, wir bleiben bei 800. Zwei Schritte vorwärts, einen zurück!
Ein anderes Beispiel ist die umsatzsteuerliche Kleinbetragsgrenze. Gefordert wurde eine innerhalb des EU-Rahmens mögliche Verdoppelung von 150 Euro auf 300 Euro, um deutliche Verfahrensvereinfachungen zu ermöglichen. Gekommen ist die Grenze von 250 Euro. Zwei Schritte vorwärts, einen zurück!
Wir müssen unseren Blick aber gar nicht nach Berlin wenden, wenn wir über unnütze Bürokratie reden, die den Mittelstand belastet. Wir können auch in Thüringen bleiben. Hier haben wir beispielsweise Sonntagsöffnungszeiten und Arbeitsverbote an Samstagen, die fern jeder wirtschaftsfreundlichen Realität liegen. Den Unternehmern schlottern die Knie, wenn sie an ihre vielleicht noch in dieser Legislaturperiode zu realisierenden Vorhaben – das weiß man bei Ihnen ja nicht so genau – denken. Zu nennen wäre das Prestigeobjekt von Frau Siegesmund, das Klimaschutzgesetz. Sie selbst bezeichnet es als historisches Gesetz, das so breit und tief aufgestellt sein wird wie kein anderes Klimagesetz in Deutschland. Das klingt ganz und gar nicht nach einer wirtschaftsfreundlichen und -nahen Politik, sondern nach der einmaligen Chance der Grünen, vor dem Verlassen des Landtags noch ein bisschen Unruhe zu stiften.
Ähnlich ängstlich blicken die Unternehmer auf die Neuausrichtung des Thüringer Vergabegesetzes. Nachdem die IHKs mittlerweile eine gänzliche Abschaffung dieser Regelung fordern, überlegt die Landesregierung im Dialog mit Gewerkschaftsfunktionären, wie sie möglichst viel Unsinn, also vergabefremde Kriterien in ein solches Gesetz packen kann. Allein die Tatsache, dass die Unternehmen Angst vor ihrer – und da zitiere ich den Präsidenten der Erfurter Handwerkskammer – „Regelungswut“ haben, zeigt uns, dass es in einer linken Regierung niemals einen Fortschritt für die heimische Wirtschaft geben wird.
Wir brauchen keinen KMU-Test. Wir brauchen eine wirtschaftsfreundliche Politik, die nicht erst Checklisten zur Hand nehmen muss, wenn sie überprüft, ob ihre geplante Neuregelung die Wirtschaft belastet oder nicht. Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor allen Dingen viele junge Leute, die heute hier den Thüringer Landtag besuchen, herzlich willkommen! Ich freue mich, dass Sie gerade zu diesem Thema hier alle erschienen sind, denn letzten Endes trägt dieses Thema auch zur Zukunftssicherung unserer Jugend bei oder sollte dies zumindest.
Es ist fast auf den Tag genau 560 Tage her, da haben wir als Fraktion der CDU einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, einen KMU-Test – zur Erläuterung, KMU heißt: kleine und mittlere Unternehmen – einzuführen oder einen Prüffragenkatalog zu erstellen, wonach jedes Gesetz auf die Auswirkungen für den kleinen und mittleren Unternehmer oder für den Mittelstand insgesamt abgefragt werden soll. Die Analogie des Ablaufs des Verfahrens seit 560 Tagen, so wie von meinem Fraktionskollegen und Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft Gerd Wucherpfennig dargelegt, zeigt das Hinlavieren der Landesregierung über 560 Tage hinweg mit dem einzigen Ziel, keinen KMU-Test in Thüringen einzuführen.
Minister Tiefensee war es, der in der Ausschusssitzung einen Prüffragenkatalog vorgelegt hat, und zwar in einer der letzten Ausschusssitzungen, der sich ausschließlich auf das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bezieht. Damit ist aber das Ziel, was eigentlich angestrebt worden ist, nicht erreicht worden, nämlich einen ressortübergreifenden KMU-Test einzuführen.
Der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums hat noch im vergangenen Jahr angekündigt, dass der KMU-Test oder dieser Prüffragenkatalog in Arbeit ist, er sehr detailliert erstellt werden soll und er sollte sogar in die Geschäftsordnung der Landesregierung eingehen.
Herr Abgeordneter Wirkner, entschuldigen Sie bitte. Aber ich bitte die Abgeordneten wirklich, ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche innerhalb des Plenarsaals einzustellen. Jetzt hat Abgeordneter Wirkner das Wort am Rednerpult.
Frau Präsidentin, daran sieht man, welche Wichtigkeit man solchen Themen beimisst. Ich danke Ihnen vielmals.