Frau Präsidentin, daran sieht man, welche Wichtigkeit man solchen Themen beimisst. Ich danke Ihnen vielmals.
Es ist immer das gleiche Spiel, wenn es darum geht, völlig unverfängliche Anträge mit Zielführung zum Abschluss zu bringen. Da denke ich zum Beispiel noch an das Thema „Meisterbonus“. Minister
präsident Ramelow wollte sich im vergangenen Jahr anlässlich einer Veranstaltung der Handwerkskammer maßgeblich dafür einsetzen, den Meisterbonus in Thüringen einzuführen. Im Ergebnis kam die Meisterprämie heraus – etwas völlig anderes. Oder dann denke ich zum Beispiel an das Azubiticket, eine unsägliche Geschichte, noch bis heute nicht in Thüringen eingeführt. Man könnte eine Reihe von Beispielen aufzählen, die zeigen, dass man wirklich nicht daran interessiert ist, kleine mittelständische Unternehmen oder die Wirtschaft in unserem Freistaat zu unterstützen.
Das gemeinsam zeigt: Wenn es um Mittelstand oder um Handwerk oder um Berufsausbildung geht, gibt es seitens der Landesregierung keine zielführende Unterstützung. Das ist jedenfalls das, was ich in den letzten zweieinhalb Jahren hier im Thüringer Landtag erfahren musste.
Ministerpräsident Ramelow hatte gestern in seiner Ansprache zum Thüringen-Monitor Folgendes gesagt: Thüringen hat die höchste Mittelstandsquote auf 1.000 Einwohner bezogen. – Das mag zwar stimmen. Davon sind der überwiegende Teil aller Mittelstandsbetriebe kleine und mittelständische Unternehmen. Ich darf Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, der überwiegende Teil kleiner mittelständischer Unternehmen klagt über eine zunehmende Bürokratisierung des Arbeitsprozesses.
Genau das sollte Ziel unseres Antrags sein, hier im Land Thüringen dazu beizutragen, dass wenigstens hier bei uns das, was in unseren Händen liegt, dazu beitragen soll, die Bürokratie auf voller Ebene, immer wenn es um gesetzgeberische Maßnahmen geht, abzustellen. Heute hätten wir hier die Möglichkeit gehabt, wenigstens das, was in unseren Händen liegt, dazu beizutragen, Bürokratie in Thüringen für Handwerk, Mittelstand, für kleine mittelständische Unternehmen abzubauen. Leider ist es dazu nicht gekommen. Ich bedauere das sehr. Dennoch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Vernunft stärker wird als politisches Lancieren. Ich danke Ihnen zunächst und hoffe, dass in den nächsten Jahren, gerade was den Mittelstand und kleine Unternehmen betrifft – und wir wissen um die Probleme mit der Berufsausbildung –, mehr Augenmerk auf solche Verfahren gelegt wird. Danke.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister Tiefensee, Sie haben das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, meine Damen und Herren, in der Tat, wir diskutieren nicht das erste Mal über die Einführung eines KMUTests. Ich bin dankbar, dass die Entwicklung der Beratung nachgezeichnet wurde und so alle Damen und Herren Abgeordneten des Hohen Hauses wissen, wie wir uns in den letzten Monaten mit dieser Frage herumgeschlagen haben.
Zunächst einmal – um die Debatte ein Stückchen zu strukturieren – geht es auf der einen Seite darum, dass wir im Koalitionsvertrag stehen haben, ein Clearingverfahren einzuführen. Beim Clearingverfahren geht es darum, dass wir möglichst die Betroffenen in Vertretungen, also die Kammern bzw. die Sozialpartner, im Vorfeld der Erarbeitung von Gesetzen stärker einbeziehen wollen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist die Frage, wie können Gesetzesfolgen abgeschätzt werden. Ich bin dankbar, dass Herr Wirkner auch noch mal darauf hingewiesen hat. Bei den Gesetzesfolgen und deren Abschätzung geht es nicht nur um Bürokratie.
Zum Dritten – das gehört zu diesem Punkt KMUTest – war die Frage: Wie kann Thüringen den vom damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Dezember 2015 vorgelegten KMU-Test als Leitfaden berücksichtigen und in seine Arbeit aufnehmen?
Zunächst: Die Gesetzesfolgenabschätzung findet auch ohne unsere Debatte bereits in den letzten Jahren statt. Egal, wer die Regierung gestellt hat, egal, welches Parteibuch der Wirtschaftsminister hatte, bei allen Gesetzen, die in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, sind die Folgen abzuschätzen. Das geht zum einen aus der Geschäftsordnung hervor. Sie wissen, dass es ein Vorblatt jeglicher Gesetze gibt, in dem diese Folgen auch transparent gemacht werden.
Damit gehe ich auch gleich auf den dritten Punkt Ihres Antrags ein. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir zusätzlich – praktisch zur gleichen Zeit noch einmal – eine Abschätzung dieser Folgen des Gesetzes ausarbeiten und Ihnen vorlegen. Das geschieht im Rahmen des Vorblattes ohnehin bei Zuleitung des Gesetzes an den Landtag. Wir schätzen also die Folgen ab.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Wirkner, schauen wir doch einmal auf die Entwicklung des Mittelstands in Thüringen. Da beziehe ich mich nicht nur auf die Jahre unserer Legislatur. Wie kommt es denn, dass bei der Abfrage eine hohe Zufriedenheit signalisiert wird, wenn ich die IHK-Unternehmensmonitore anschaue? Ein weiterer Be
reich: Wie kann es sein, dass im Startup Monitor der Bundesrepublik, der alle Start-ups befragt, die Thüringer Start-ups mit der Landesregierung im Gegensatz zu den anderen Bundesländern am zufriedensten sind? Wie kann es sein, wenn wir fördern, indem wir Investitionszulagen geben, indem wir die Erweiterungsinvestitionen unterstützen, indem meine Kollegin Heike Werner dafür sorgt, dass wir mit der Fachkräftesituation vorankommen und all diese Unterstützung gern entgegengenommen wird, dass Sie dann behaupten, diese Regierung würde nichts tun bzw. der Mittelstand wäre arg belastet und müsse dringend anders aufgestellt werden?
Recht herzlichen Dank, Herr Minister. Wenn Sie schon Statistiken aufrufen: Wie bewerten Sie dann die Einschätzung des Instituts der Wirtschaft Thüringens, das jedes Jahr eine Umfrage über die Wirtschaftsfreundlichkeit der Landesregierung durchführt und in der Umfrage des letzten Jahres den schlechtesten Wert, der jemals gemessen wurde, festgestellt hat? Wie bewerten Sie das?
Herr Prof. Dr. Voigt, ich gehe erst mal davon aus, dass Sie das richtig gelesen haben. Ich habe die Studie nicht vorliegen. Man könnte sagen, und das gilt natürlich für mich in gewissem Sinne auch: Ganz besonders erfreut schaut man auf die Umfragen, die einen positiven Befund darstellen. Es gibt offensichtlich auch diese oder jene Umfrage, die einen anderen Befund hat. Ich habe den Unternehmensmonitor der Handwerkskammer im Hinterkopf – allerdings auch jetzt hier nicht vorliegen –, der sehr hohe Zufriedenheitsquoten der Unternehmer signalisiert. Wir können gern im Ausschuss oder am Rande noch mal darüber diskutieren. Schauen wir uns also Ihren noch einmal an. Ich will schauen, was da für Fragen gestellt worden sind und was genau die Antworten waren. Ich nehme Ihren Hinweis also dankbar auf.
Mein Fazit ist: Unsere Unternehmen sind alles andere als schlecht aufgestellt, nicht zuletzt durch die Arbeit der Regierungen. In der Vergangenheit sind dafür die Rahmenbedingungen geschaffen worden.
Jetzt kommen wir zum speziellen Thema, nämlich der Gesetzesfolgenabschätzung hinsichtlich Bürokratiekosten. Herr Wirkner, wir haben mehrfach darüber diskutiert – auch das klang bei Ihnen letztlich an –, Bürokratie abzubauen bedeutet im Kern, wenn überhaupt, auf der Bundesebene anzugreifen. Wir haben die Befragungen der Handwerkskammer, die mir Herr Dr. Pieterwas irgendwann im ersten Halbjahr 2015 auf den Tisch gelegt hat, umfangreich durchgesehen und haben mit den Kammern darüber diskutiert. Von 26 Vorschlägen kann in Thüringen vielleicht ein Volumen von 24 nicht umgesetzt werden. Wir sind nicht die Ansprechstelle, wenn es darum geht, in Gänze Bürokratiekosten abzubauen. Ich darf warnend den Finger erheben und sagen: Unsere Unternehmen sind nicht zuletzt deshalb so stabil aufgebaut, weil es im Wettbewerb, durch Bürokratie letztlich auch veranlasst, Transparenz, Vergleichbarkeit gibt. Schauen wir uns in anderen europäischen Ländern um, wo das nicht so funktioniert, wo es Bürokratie beispielsweise nicht im Sinne von Herstellung von Wettbewerbsgleichheit, von Kontrollen der Unternehmen und dergleichen gibt, einheitliche Standards bei der Gesundheit, oder wenn es darum geht – was weiß ich –, alle zwei Jahre die elektrischen Geräte zu überprüfen. Alles das – Bürokratie, Bürokratie – führt aber letztlich auch dazu, dass unsere Unternehmen nicht schlecht aufgestellt sind. Also: Bürokratiekosten-Abschätzungen der Gesetzesvorhaben sind im Wesentlichen Angelegenheiten, die sich an den Bund richten.
Die anderen Fragen jedoch sind für uns hochinteressant, die Frage nämlich: Was bedeutet es für kleine und mittelständische Unternehmen an zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, an zusätzlichem Personal, das einzustellen ist, an zusätzlichen Erfordernissen im Bereich der Digitalisierung, der Aktenaufbewahrung und dergleichen mehr? Die ersten Punkte müssen uns kümmern. Aus diesem Grund haben wir jetzt Folgendes unternommen: Wir werden über den Katalog, der gemäß Geschäftsordnung der Landesregierung zu beantworten ist, hinaus in unserem Haus – sehr stark angelehnt an den KMU-Test des Bundes, an diesen Leitfaden – noch einmal noch detaillierter auf die finanziellen und personellen Folgen hinweisen. Herr Wirkner hat gesagt, das machen leider nicht alle Kabinettskollegen. Müssen sie auch nicht, denn jede Gesetzesvorlage, jeder Referentenentwurf, der wirtschaftliche Auswirkungen bzw. Auswirkungen auf Unternehmen hat, landet in unserem Haus. Deshalb reicht in dieser Beziehung die Arbeit des Wirtschaftsministeriums.
Wir werden darüber hinaus in dem Clearing-Beirat, den ich Ihnen schon mehrfach vorgestellt habe, die Gesetzesvorhaben aller Häuser in den Eckpunkten vorberaten. Das ist eine ganz andere Angelegenheit als der KMU-Test, das ist die Transparenz vor Einbringung eines Gesetzes in den ersten Kabinettsdurchgang. Der Clearing-Beirat hat sich konstituiert, berät. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der IHK, der Handwerkskammer, des VWT und des DGB. Ich gehe davon aus, dass wir mit dieser zeitigen Einbeziehung, mit dieser zeitigen Transparenz, mit der Möglichkeit der Vertreter, uns dort noch einmal vor Einbringung eines Gesetzes zu beraten, dass wir da einen entscheidenden Schritt vorankommen, die Folgen bereits vor dem ersten Kabinettsdurchgang genauer zu erkennen. Ich spiegele dann alles das, was ich an Informationen habe, den Kabinettskollegen, die verantwortlich sind für den jeweiligen Entwurf. Von daher sind wir also einen Schritt weitergegangen.
Warum hat es so lange gedauert, Herr Wirkner? Ich habe versucht, es im Ausschuss deutlich zu machen. Ich habe zunächst gemeint, wir könnten den Leitfaden an der Geschäftsordnung, gemäß Geschäftsordnung insgesamt verbessern und verändern. Es hat sich aber gezeigt, dass es so viele Ansprüche der unterschiedlichen Häuser über die Frage der Wirtschaftlichkeit hinaus, über die Frage der KMUs hinaus gibt, dass wir nicht in einer endlichen Zeit für alle Häuser zum Beispiel die Belange der Umwelt oder der Arbeitsministerin oder des Bildungsministers hätten in eine solche völlig geänderte Geschäftsordnung unterbringen können. Deshalb habe ich mich entschieden, das auf dem anderen Weg zu machen. Ich denke, damit sind wir sehr gut beraten.
Lassen Sie uns also auf diesem Weg jetzt voranschreiten und ich bin überzeugt davon, dass es einmal mehr durch diese Transparenz gelingen wird, hervorragende Gesetzesvorhaben ins Kabinett und später in den Landtag einzubringen. Vielen Dank.
Herr Minister Tiefensee, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wirkner? – Bitte, Sie haben das Wort.
Danke sehr. Herr Minister, Sie sagten eben, dass es geklärt und geregelt ist, dass alle Gesetzesvorlagen aus allen Ressorts grundsätzlich auf Ihrem Tisch landen, wenn es um wirtschaftliche Belange geht oder um Auswirkungen auf die Wirtschaft. Ist das gesetzlich geregelt?
Ja, das ist in der Geschäftsordnung geregelt. Es gibt dort zwei/drei Rubriken, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. Wenn eine Kollegin einen Referentenentwurf erstellt, dann gibt sie den in die Ressortabstimmung und dann muss angekreuzt werden: Gibt es wirtschaftliche, finanzielle Auswirkungen auf KMU? Dann kommt das bei mir auf den Tisch. Ich muss also dann als Ressortkollege beteiligt werden. In diesem Zusammenhang prüft mein Haus – und zwar nicht erst seit gestern –: Gibt es erhebliche finanzielle Auswirkungen? Die sind auch genau beziffert. Auf wie viel finanzielle Mehrbelastung pro Unternehmen pro Jahr kommen wir? Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, muss ein erweiterter Katalog abgefragt werden. Diesen Katalog haben wir Ihnen vorgelegt. Zusätzlich kommt jetzt – ich betone es noch einmal – zu diesem eher regierungsinternen Handeln die Befragung des Clearing-Beirats und demzufolge die Transparenz schon vor Einbringung des Referentenentwurfs.
Herr Abgeordneter Wirkner, wir machen hier keine Dialogveranstaltung. Sie können sich gern noch mal zu Wort melden. Aber ich frage trotzdem Herrn Minister Tiefensee, ob er noch eine Zwischenfrage gestattet.
Da bin ich jetzt überfragt. Ich denke, ja. Ich gebe Ihnen gern die Antwort noch mal, ehe ich jetzt etwas Falsches sage. Aber meines Wissens sind alle Vorlagen, die ressortabstimmungspflichtig sind, und das sind Verordnungen, auch in der Weise zu behandeln. Aber ich liefere es Ihnen nach. Vielen Dank.
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über Nummer III des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1752.
Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der AfD. Abgeordneter Krumpe war auch dagegen. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir stimmen über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2071 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses und des Abgeordneten Krumpe. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3433 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/4521 Neufassung
dazu: Förderung des Austausches der betroffenen Akteure bei Lieferengpässen lebenswichtiger Arzneimittel Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4690
Das Wort hat Abgeordneter Zippel aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Der Antrag der CDU-Fraktion „Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten in Thüringen“ wurde erstmals in der Plenarsitzung am 24. Februar 2017 beraten. Ministerin Werner erstattete einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags, es folgte die Aussprache. Nummer II des Antrags wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.
Der Sozialausschuss befasste sich in seiner 28. Sitzung am 16. März 2017 erstmals mit dem Antrag. Der Ausschuss beschloss einstimmig, zu Nummer II des Antrags ein mündliches Anhörungs
verfahren in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Die Anzuhörendenliste und der Fragenkatalog wurden beschlossen. Die 31. Sitzung des Sozialausschusses am 18. Mai führte dann zur mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung. Die Anhörungsteilnehmer berichteten, dass Lieferengpässe, Lieferabrisse und Lieferunfähigkeiten in den letzten Jahren an der Tagesordnung waren. Die Uniklinik Jena sagte zum Beispiel, dass im Jahr 2016 85 Lieferengpässe vorhanden waren, das heißt, dass Arzneimittel mindestens zwei Wochen lang nicht lieferbar waren. Betroffen waren hierbei vor allem Standardantibiotika. Beim Rückgriff auf andere Medikamente wurde davor gewarnt, dass hier eine Gefahr von Nebenwirkungen bestehen würde und außerdem das Risiko der Entstehung von Resistenzen erhöht werden würde. Neben Antibiotika sind auch bestimmte andere Stoffe betroffen. Dies sind unter anderem Schilddrüsenmedikamente, Krebsmedikamente, kurz wirksame Narkotika, Bauchspeicheldrüsenpräparate oder Antidiabetika.
Das Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte wies darauf hin, dass bei Weitem nicht alle Produkte aufgeführt wurden oder werden, die tatsächlich fehlen. Als Ursachen wurden genannt, dass sowohl die Globalisierung des Arzneimittelmarkts mit zunehmend internationalen Konzernverflechtungen ein Grund dafür ist, andererseits aber auch wachsende Marktkonzentration, die Produktion vor allem generischer Wirkstoffe in Niedriglohnländern, die dorthin verlagert wurde, aber auch lange Lieferwege und hohes Ausfallrisiko, ein hoher Kostendruck auf Generikahersteller in Deutschland durch den Gesetzgeber und die Krankenkassen – Stichwort „Rabattverträge“. Der Zwang zur Kostenoptimierung in den Unternehmen wurde ebenfalls aufgezählt, wie preisbedingte Arzneimittelexporte aus Deutschland durch Preisgefälle innerhalb der EU, die das Problem zusätzlich verschärfen.