Protokoll der Sitzung vom 03.11.2017

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Debatte und wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer diesem Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/4052 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Krumpe. Gibt es

Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, weise ich darauf hin, dass sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft im Funktionsgebäude im Raum F 202 und auch der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Funktionsgebäude im Raum F 004 treffen.

Wir setzen die Beratung hier nach der Mittagspause um 14.15 Uhr fort. Ich weise darauf hin: Die Fragestunde ist ungefähr eine Frageviertelstunde, denn es sind nur noch drei Fragen zur Behandlung übrig, also geht es 14.15 Uhr hier weiter. Haben Sie eine schöne Mittagspause.

Verehrte Anwesende, dann setzen wir das Plenum fort mit Tagesordnungspunkt 32

Fragestunde

Ich bitte die Abgeordneten, ihre Mündlichen Anfragen vorzutragen. Die Erste ist Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, mit der Frage in Drucksache 6/4685. Bitte, Frau Henfling.

Vielen Dank.

Aktivitäten des Ein Prozent e. V. in Thüringen

Der Verein Ein Prozent e. V. fällt mit verschiedenen Projekten und Aktivitäten immer wieder auf. In Halle mietet der Verein Räumlichkeiten in einem Haus, die von einem Personenkreis der Identitären Bewegung genutzt wird. Auch in Thüringen ist der Verein Ein Prozent e. V. immer mehr an Aktivitäten beteiligt. In einem Videoclip des Vereins wird gezeigt, wie in Marbach, Erfurt-Marbach, ein meterlanges Holzkreuz von mehreren Männern, die Ein-ProzentT-Shirts tragen, aufgestellt wird. Am Ende des Kurzfilms wird der Schriftzug „Wir organisieren den Widerstand.“ eingeblendet, anschließend die Internetadresse des Vereins.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Aktivitäten des Ein Prozent e. V. in Thüringen (Nennung der Aktivitäten nach Ort, Datum und Na- men werden erbeten) ?

2. Wie viele Mitglieder und Ortsgruppen hat der Ein Prozent e. V. in Thüringen?

3. Welche Verbindungen sieht die Landesregierung zwischen den Aktivitäten der Ein-Prozent-Bewegung in Thüringen und anderen Bundesländern?

(Staatssekretär Höhn)

4. Wie bewertet die Landesregierung die Beziehung zwischen Ein Prozent e. V. und der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir, dass ich die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworte: Der Verein Ein Prozent e. V. wird bislang nicht vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegenwärtig nicht erreicht sind. Der Landesregierung liegen daher keine weiteren Erkenntnisse über den Verein vor, die nicht bereits über die mediale Berichterstattung bekannt geworden bzw. auf der Internetseite des Vereins abrufbar sind.

Zu Frage 4: Thüringer Untergliederungen der Identitären Bewegung – kurz IB – nutzen die durch den Ein Prozent e. V. angebotenen Vernetzungsmöglichkeiten. Sie sind auf einer durch den Verein im Internet veröffentlichten interaktiven Deutschlandkarte – von Ein Prozent selbst als Widerstandskarte bezeichnet – mit Kontaktmöglichkeiten eingetragen. Erkenntnisse, dass darüber hinaus eine tiefer gehende strukturelle Zusammenarbeit erfolgt, liegen gegenwärtig nicht vor. Auch ist bisher nicht bekannt, ob die Thüringer Untergliederungen der Identitären Bewegung die von Ein Prozent auf seiner Internetseite angebotene finanzielle, logistische und juristische Unterstützung in Anspruch genommen haben. Gleichwohl können Kennverhältnisse zwischen den Akteuren beider Gruppierungen angenommen werden. Die Teilnahme von einzelnen Mitgliedern der Identitären Bewegung Thüringen an Aktivitäten des Vereins kann nicht ausgeschlossen werden. Die Aktivitäten des Vereins Ein Prozent e. V. werden sowohl im Rahmen ihrer Verbindungen zur Identitären Bewegung als auch im Hinblick auf die Intensivierung ihrer eigenen Aktionen und Verschärfung der von ihnen vertretenen Inhalte durch das Amt für Verfassungsschutz kritisch gesichtet.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Henfling.

Vielen Dank für die Antwort. Habe ich Sie richtig verstanden, dass sozusagen auch die Frage der finanziellen Unterstützung des Ein Prozent e. V. gegenüber der Identitären Bewegung noch keinen Gegenstand für die Landesregierung dargestellt hat?

Ja.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Der Fragesteller ist Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion. Die Frage findet sich in Drucksache 6/4686. Bitte, Herr Kießling.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Beachtung eines Beschlusses des Thüringer Landtags in Drucksache 6/4579 durch die Landesregierung

In seiner 96. Sitzung am 29. September 2017 hat der Thüringer Landtag einen Beschluss zum flächendeckenden Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen in Thüringen gefasst. Dieser Beschluss bringt eine politische Willensbildung des Thüringer Landtags zum Ausdruck, bei dem erwartet wird, dass die Landesregierung diesen Beschluss beachtet und möglichst entsprechend umsetzt. Dieser Beschluss wurde in Erwartung bürgerfreundlicher Regelungen im zukünftigen Thüringer Wassergesetz gefasst, „dass bis zum Inkrafttreten einer Novelle des Thüringer Wassergesetzes der Vollzug bereits ergangener Sanierungsanordnungen ausgesetzt und von einer weiteren Bescheidung abgesehen werden sollte.“ Trotz der rechtlichen Möglichkeit, diesbezüglich derzeit noch Sanierungsanordnungen aussprechen zu können, sollte in Ansehung der für 2018 zu erwartenden bürgerfreundlicheren Lösung davon abgesehen werden. In der oben genannten Landtagssitzung hatte das dafür zuständige Ministerium zu den Anträgen nicht Stellung genommen. Eine Beauftragung der Landesregierung war im Thüringer Landtag nicht mehr mehrheitsfähig, da sich die diesbezüglichen Alternativanträge in den Drucksachen 6/4551 und 6/4549 mit Beschluss gemäß Drucksache 6/4579 erledigt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stellenwert hat der oben genannte Beschluss des Thüringer Landtags für die Landesregierung und wie begründet sie dies?

(Abg. Henfling)

2. Wie beachtet die Landesregierung diesen Beschluss bzw. welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesen Beschluss umzusetzen?

3. In welcher Form wurden die Kommunen und Zweckverbände über diesen Beschluss des Landtags informiert und welche Rückmeldungen gab es hierzu bzw. aus welchen Gründen erfolgte keine Information an die Kommunen und Zweckverbände?

4. Welche Kommunen und Zweckverbände haben bisher wie viele Sanierungsanordnungen seit Bekanntwerden der diesbezüglich beabsichtigten bürgerfreundlicheren Novellierung des Thüringer Wassergesetzes ausgesprochen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Frage nach der Umsetzung des Landtagsbeschlusses in der Drucksache 6/4579 beschäftigt sich einmal mehr mit der Abwasserbeseitigung und hier im Speziellen mit der Problematik der kleinen Kläranlagen. Wir müssen feststellen, dass es einige Zweckverbände gibt, die die Entsorgung des Abwassers durchaus in Größenordnungen in private Hände geben wollen. Außerdem wird verlangt, dass diese Privaten den Bau- und den Betrieb von Kleinkläranlagen selbst bezahlen sollen, und das, obwohl die Abwasserentsorgung aus guten Gründen ein öffentlich-rechtliches Anliegen ist. Das empfinden wir – und auch die Landesregierung selbst – als ungerecht und unsolidarisch. Daher hat die Landesregierung am 26. September 2017 im ersten Kabinettsdurchgang einen Gesetzentwurf diskutiert, der sich derzeit in der Anhörung befindet und der die Gerechtigkeitslücke schließen soll. Dieser Gesetzentwurf befindet sich in der öffentlichen Anhörung durch die Verbände. Das ist der Verfahrensgang, den die Geschäftsordnung für Gesetzentwürfe vorsieht. Das braucht seine Zeit, gerade bei den Anzuhörenden. Deswegen bitte ich da um Ihre Geduld.

Was nun den angesprochenen Beschluss des Landtags betrifft: Das ist ein Beschluss der gesetzgebenden Gewalt, deren Aufgabe es gerade nicht ist, das Recht zu vollziehen. Das ist Aufgabe der Landesregierung und diese ist an geltendes Recht und Gesetz gebunden. Der Beschluss ist demnach vor allen Dingen als Empfehlung und Appell zu sehen.

Zu Frage 2: Die Wasserbehörden vollziehen die einschlägigen Gesetze in eigener Verantwortung. Hierzu gehört nach der gegenwärtigen Gesetzeslage – und nur auf die kommt es im Augenblick an – die Maßgabe, dass Abwasseranlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen. Eine fachliche Weisung an die nachgeordneten Behörden oder die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, Sanierungsanordnungen nicht umzusetzen, käme daher einer Aufforderung zum Gesetzesbruch gleich und wäre damit rechtswidrig. Es ist schlechterdings in unserem Rechtsstaat nicht möglich, unter Hinweis auf eine noch nicht gesicherte künftige Rechtslage, Behörden anzuweisen, geltendes Recht nicht zu vollziehen.

Zu Frage 3: Aufgrund des eben schon genannten Prinzips ist es nicht die Aufgabe der Landesregierung, Kommunen und Zweckverbände über Beschlüsse des Landtags zu informieren. Eine explizite Information an die Kommunen und Zweckverbände erfolgte daher nicht. Dem Umweltministerium ist jedoch bekannt, dass der Beschluss des Landtags in den Zweckverbänden der Abwasserbeseitigung aufgrund von öffentlichen Informationsquellen bekannt ist.

Zu Frage 4: Hierüber liegen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz keine Informationen vor. Dafür liegt das Bekanntwerden – wenn man es anhand des Entstehungsprozesses des Gesetzentwurfs richtig definiert – einfach noch nicht lang genug zurück. Der Gesetzentwurf wurde am 29. September 2017 – vor gut einem Monat – zur öffentlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Anhörung soll am 15. November 2017 enden, in nicht einmal mehr zwei Wochen. Dann ist es die Aufgabe der Landesregierung, die entsprechende Verbändeanhörung in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen, den zweiten Kabinettsdurchgang passieren zu lassen. Vor diesem Hintergrund gehe ich auch davon aus, dass zu Beginn des Jahres 2018 der Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag zugeleitet werden kann.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kießling.

Zwei, wenn ich darf.

Zwei.

Danke. Zum einen: Sie haben gerade gesagt, dass es einen Gesetzentwurf gibt, der sich in der Kabinettsberatung befindet. Die Frage dazu: Können wir

den auch irgendwo einsehen, ist das möglich? Wenn ja: Wo und wie?

Frage 2: Sie hatten gerade davon gesprochen, dass Sie nicht verpflichtet sind, Kommunen und Abwasserzweckverbände zu informieren. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie jetzt gar keinen informiert haben, bzw. hatten Sie davon gesprochen, dass Sie es irgendwo veröffentlicht haben: Wo haben Sie dort entsprechend was von diesem Beschluss veröffentlicht?

Zu Frage 2: Es ist ein Beschluss des Landtags. Dementsprechend sind nicht die Ministerien sozusagen angehalten, die Informationen weiterzureichen.

Zu Frage 1: Es gibt eine Geschäftsordnung des Landes Thüringen, an die sich selbstredend die Kabinettsmitglieder auch zu halten haben. Im Augenblick befindet sich der Gesetzentwurf zwischen erstem und zweitem Kabinettsdurchgang. Die Anzuhörenden nehmen dazu im Augenblick Stellung. Das ist der Weg, den Gesetze gehen und wo wir Sie auch um Verständnis bitten, dass wir uns der Geschäftsordnung natürlich – das dürfen Sie auch von uns erwarten – verpflichtet fühlen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright in der Drucksache 6/4687, die wird vom Kollegen Blechschmidt übernommen.

Ja, Frau Präsidentin, ich darf diese Mündliche Anfrage vortragen.