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Das macht deutlich, dass wir uns mit den Dingen, die unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger interessieren, beschäftigen. Das tun wir in diesem Land. Ich wünsche dem neuen Ausschuss, der jetzt auch noch ganz andere Aufgaben hat, alles Gute. Aber vergesst mir bitte nicht den Datenschutz. Digitalisierung ist wichtig, Datenschutz muss aber auch dazu gehören. – Vielen herzlichen Dank.

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Schauen wir uns an, wie es im Zeitalter des Internets ist: Große und oft amerikanische Unternehmen sammeln alles, was sie bekommen können; die Chefs gehen gern in deutsche Medien und erklären, der Datenschutz sei das Wichtigste, und die Privatheit sei zukünftig ganz toll. Gleichzeitig ist das Handeln ein anderes. Das macht natürlich extrem aufmerksam. Das muss man im Blick behalten. Es ist natürlich eine sehr merkwürdige Situation, wann und an welcher Stelle gern mit dem Datenschutz argumentiert wird, warum man was nicht preisgeben muss, wenn man gleichzeitig bei Facebook fast alles bis zur Blutgruppe angibt. Dann darf man sich nicht wundern, wenn das ein anderes Unternehmen wirtschaftlich ausschlachtet.

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Zunächst habe ich wieder Geschäftliches mitzuteilen. Der Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0888: „Open Educational Resources als Teil der Bildungskultur im Land Berlin“ – überwiesen in der 30. Sitzung am 18. April 2013 federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und an den Ausschuss für Wissenschaft und in der 38. Sitzung am 7. November 2013 geänderte Federführung an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit – wird nunmehr zurückgezogen.

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Herr Prlsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesland Hessen war einmal Vorreiter beim Datenschutz. Doch seit die CDU seit 1999 regiert ± egal, ob mit der FDP oder den GRÜNEN ±, ist der Datenschutz in zentralen Bereichen zur absoluten Farce verkommen.

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Wir LINKE sagen Nein zum Überwachungsstaat. Wir wollen die Einhaltung und den Ausbau von Datenschutz und Brgerrechten. Besonders deutlich wird die Missachtung von Datenschutz und Brgerrechten durch die Vergabe des

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Ein weiteres Beispiel, das Personalpolitiker umtreibt: Wir wissen gar nichts über die Struktur von Langzeiterkrankungen, weil selbstverständlich der Datenschutz diese Daten sichert. Diesen Zielkonflikt aufzulösen, ist bisher noch niemandem gelungen, weil der Datenschutz an dieser Stelle richtig und wichtig ist. Dennoch wäre es wichtig, sich anzuschauen, wie Begleitungs- und Unterstützungsmaßnahmen aussehen könnten.

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Ich glaube, das ist das große Thema, dass wir – ich finde den Begriff ganz schön – die Innovationskraft des Free Flow of Data mit dem Datenschutz versöhnen und deutlich machen, dass Datenschutz und Big Data funktionieren, wenn wir die Regeln hinbekommen, mit einem Daten-füralle-Gesetz auch strukturieren und für die Zukunft fit machen.

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Last, but not least ein zentraler Punkt, eben schon angedeutet: das Thema Datenschutz. Im nächsten Jahr feiern wir das erste und damit älteste formelle Datenschutzgesetz der Welt. Es hat seinen 50. Geburtstag und nicht den 30., wenn ich richtig gerechnet habe. Wir in Hessen waren es, die es verabschiedet haben. Seit dem Jahr 1970 ist viel passiert, und das Thema Datenschutz ist heute so aktuell wie vielleicht zuletzt 1983 im Rahmen der Volkszählung. Dem Widerstand dagegen haben wir unter anderem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verdanken.

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Erst in der vergangenen Woche hat in diesem Haus ein Workshop von Experten des vom europäischen Datenschutzbeauftragten ins Leben gerufenen Netzwerks für technische Internetsicherheit stattgefunden. Dieses Netzwerk erarbeitet Handlungsanweisungen, wie die Entwickler von Hard- und Software, aber auch Start-up-Gründer den Datenschutz möglichst früh in ihre Überlegungen einbeziehen können. Dies ist für die lebendige Berliner Start-up-Szene von erheblicher Bedeutung, die ohnehin ihre Geschäftsmodelle an europäischen Maßstäben von Datenschutz und Transparenz ausrichten muss, um wirtschaftlich Erfolg zu haben. Dabei geht es um mehr als Datensicherheit. Es geht auch um datensparsame Ge

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Auch bei der IT-Sicherheit fand ich es auch interessant, wie die CDU-Fraktion jetzt langsam mit Konzepten hier vorkommt. Aber hier liegt einiges im Argen. Die Verwaltung ist viel zu spät auf Windows 7 umgestellt worden, die Rechner waren nicht gesichert. Das IT-Dienstleistungszentrum ist momentan auf der mittleren Führungsebene kopflos, kann man sagen, es herrscht dort ein Führungsproblem. Ein durchdachtes IT-Sicherheitskonzept gibt es weder landesweit noch für die Bezirke. Dort gibt es nicht einmal einen Datenschutzbeauftragten mit voller Stelle. Und Datenschutz ist Klein-Klein. Darüber werden wir uns im Datenschutzausschuss auch vereinbaren. Ich halte die Stellungnahme des Senats an den meisten Stellen für viel zu dünn, viel zu widerwillig, deswegen muss hier das Abgeordnetenhaus im Ausschuss für IT und Datenschutz handeln.

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zum Datenschutz und den Ersten Bericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kenntnis zu nehmen und darüber eine Aussprache zu führen. – Herzlichen Dank.

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Früher hat man beim Datenschutz den großen Bruder, den großen Bruder Staat, gefürchtet. Das ist in die Furcht vor den Datenschützern übergegangen. Man hat Sanktionen befürchtet. Die Stimmung hat sich etwas gewandelt. Ich will Ihnen deutlich machen, dass diese Furcht unberechtigt ist. Im Jahr 2018 hat sich nicht allzu viel geändert. Im materiellen Datenschutzrecht gilt: Wer früher datenschutzkonform war, ist weiterhin datenschutzkonform. Wer früher dagegen verstoßen hat, muss jetzt ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Ich habe Ihnen das jetzt angedeutet, deswegen will ich Ihnen anhand der Schlager zeigen, wie man mit dem Datenschutz umgeht.

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Ich muss Ihnen aber sagen, für die Datenschutzbeauftragten, die bei den Beratungen der Datenschutz-Grundverordnung dabei waren, war es eine geile Zeit, bis die Datenschutz-Grundverordnung zustande gekommen ist. Wir hat

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Ich verlasse jetzt den Tätigkeitsbericht und möchte generell etwas zum Thema Datenschutz sagen. Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch hat im Ausschuss die immer wieder geführte Diskussion über die Bedeutung des Wortes „Datenschutz“ schon angesprochen: Schützen wir eigentlich Daten, oder schützen wir unsere Privatsphäre? – Eigentlich ist das gar keine Diskussion wert; denn es geht am Ende selbstverständlich um den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Das tun wir aber eben dadurch, dass wir die Daten schützen, die wir selbst erstellen oder die über uns erstellt werden.

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Darauf haben wir in Hessen immer aufgebaut. Hessen war eines der ersten Länder, die einen Datenschutzbeauftragten hatten. Hessen war eines der ersten Länder, die den staatlichen und privaten Datenschutz zusammengeführt haben. Meine Damen und Herren, auch hier sollte das gelten, was Georg August Zinn, der damals nicht mehr Ministerpräsident war, uns immer auf die Fahne geschrieben hatte: Hessen vorn. Bleiben wir beim Datenschutz in Hessen vorn.

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Deswegen darf der Datenschutz zeitweilig zurückgefahren werden. Es gibt viel Wichtigeres als den Datenschutz, wenn es um Leben geht. Es muss aber die Garantie bestehen, dass die Kontrollen, wenn die Schwierigkeiten vorbei sind, wieder in den alten Zustand zurückkehren. Informationsfreiheit gehört auch noch dazu.

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All die Jahre – das darf ich persönlich sagen –, die wir zusammen im Unterausschuss Datenschutz oder jetzt im Ausschuss für Digitales und Datenschutz verbracht haben, und das Gespräch miteinander, die Diskussion über das Thema, habe ich immer sehr geschätzt. Ich glaube, das ist das, was viele in diesem Ausschuss so empfinden. Das ist das Wichtige: das Miteinander in der Sache.

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Gestatten Sie mir zum Ende meiner Redezeit, noch einem Ausdruck zu verleihen: Wir alle hätten dieses Jahr gerne 50 Jahre Datenschutz in Hessen gefeiert. Hessen war vor 50 Jahren ein Vorreiter. Dass wir das dieses Jahr nicht tun konnten, ist sehr bedauerlich; denn solche Feiertage schaffen immer wieder Bewusstsein. Wir sehen das bei staatlichen Feiertagen. Insofern hätte es uns gut angestanden. Ich bedauere es wirklich sehr, dass wir es nicht haben feiern können. Schließlich stellen wir alle fest: Datenschutz wird nicht nur vor Ort geprägt, er wird gerade von oben herab geprägt. Damit meine ich eher Brüssel.

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Ich verwende die Formulierung „das gelebte Miteinander“ ganz bewusst; denn ich darf Ihre Arbeit seit einigen Jahren hier im Landtag begleiten. Ich sehe Sie als Person in Ihrer Funktion: dass Sie genau dafür sorgen wollen, dass Datenschutz nicht etwas Verschrienes ist, wovon sich der eine oder andere abwendet, sondern dass es genau wahrgenommen wird, dass die Regierung ihrer Verantwortung gerecht wird und dass sich der Landtag seiner Verantwortung in der Gesetzgebung bewusst ist. Es geht aber auch um die Unternehmen, die in unserem Land tätig sind, und darum, dass man gemeinsam an diesem Thema arbeitet, weil Datenschutz ein Thema ist – die Frage der informationellen Selbstbestimmung –, das jeden Einzelnen von uns jeden Tag immer wieder angeht.

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Ich habe dann wieder Geschäftliches mitzuteilen: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/0456 „Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz – TransIFG –„ ist in der 16. Sitzung am 30. August 2012 federführend an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und mitberatend an alle Fachausschüsse und an den Hauptausschuss überwiesen worden. Nunmehr soll der Antrag nur noch federführend an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung, an den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie und an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen werden. Die Überweisung an die weiteren Fachausschüsse und den Hauptausschuss soll aufgehoben werden. – Widerspruch gegen diese zusätzliche Ausschussüberweisung höre ich nicht, dann verfahren wir so.

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Auch jetzt in der Corona-Pandemie waren es turbulente Monate für den Datenschutz. Nicht nur bei der CoronaApp hat der Datenschutz eine Rolle gespielt, sondern auch in sehr vielen anderen Bereichen, z. B. bei den Restaurants und Cafés. Dort war die Frage: Jetzt müssen wir Gästelisten führen. Inwieweit müssen wir das machen? Dürfen wir sie offen auslegen? Dürfen wir das nicht? Wie lange müssen wir die Daten speichern? Wann müssen wir sie wieder löschen?

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In Ihrem Bericht sprechen Sie viele einzelne Fälle an, die Sie beobachtet haben, die Sie korrigiert haben. Ich glaube, dass wir in Hessen jetzt stark in die Zukunft sehen müssen. Wir müssen sehen, wohin die Diskussion in Richtung Datenschutz geht. Unter Expertinnen und Experten wird gerade sehr viel diskutiert, z. B. ob man den Datenschutz zentral regeln oder föderal belassen sollte. Was ist mit dem Beschäftigtendatenschutz? Wie muss man ihn ausgestal

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Ein wirklich valides Argument, wo weniger Datenschutz bei der Corona-Warn-App helfen würde, konnte bisher noch niemand vorbringen. Dabei sind es gerade die Punkte Freiwilligkeit und Datenschutz, die dafür sorgen, dass wir im Ländervergleich eine sehr hohe Installationszahl dieser Corona-Warn-App haben.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum Ende. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, ich hatte Ihnen am Anfang für die in den beiden Tätigkeitsberichten dargestellte Arbeit gedankt. Zum Abschluss meiner Rede möchte ich Ihnen, auch wenn Sie noch bis zum 28.02. im Amt sind, für die gesamte Arbeit danken. Wenn ich richtig gezählt habe, waren es 16 Tätigkeitsberichte zum Datenschutz und zwei Berichte zur Informationsfreiheit, die Sie als Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebracht haben. Vielen Dank dafür. Sie bleiben, wie gesagt, noch bis zum 28.02. im Amt. Bis dahin weiterhin alles Gute. Ich hoffe, Sie sind weiterhin noch so fleißig wie bisher. – Vielen Dank.

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Sie haben nicht zugelassen, dass der Datenschutz als Argument für politische Zwecke, zur Verhinderung vielleicht ungewollter politischer Entscheidungen missbraucht wurde, sondern immer streng an der Sache argumentiert. Das hat dem Datenschutz in Hessen sehr gutgetan. Vielen Dank dafür, Herr Prof. Ronellenfitsch.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten 17 Jahren mit Ihnen über den Datenschutz an vielen Stellen diskutiert, nicht nur, wenn Sie Ihren Bericht gegeben haben, sondern auch in den Ausschüssen. Bei vielen Anhörungen, die wir gemeinsam miterlebt haben, wenn der Datenschutz in irgendeiner Form in einem Gesetzgebungsverfahren betroffen war, haben wir miteinander diskutiert und miteinander gerungen.

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Auch das muss immer wieder gesagt werden: Ihre Berichte und Ihre damit verbundenen Auftritte gehören zu den Höhepunkten des Parlamentsjahres. Sie genießen eine enorme Wertschätzung als Persönlichkeit, aber im Besonderen natürlich als Autorität auf Ihrem Gebiet. Sie sind das, was man eine Instanz nennen kann – eine echte Instanz für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wenn wir nicht wussten, wie es geht, wenn wir nicht wussten, wie es funktioniert, dann haben wir Sie einfach gefragt, und dann wussten wir es, und dann hat es auch funktioniert. Ich glaube, wir haben sehr schnell gemerkt, dass der Mann aus Mannheim gut zu uns hier in Hessen passt, und wir und der Datenschutz haben sich bei Ihnen sehr gut aufgehoben gefühlt.

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Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 59 auf. Das ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Digitales und Datenschutz zu der Vorlage des hessischen Beauftragten für Datenschutz, Drucks. 20/4024 zu 20/3797 zu 20/2607. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – AfD, Freie Demokraten, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

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Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe und an den künftig für Kommunikationstechnologie und Datenschutz zuständigen Ausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

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Wer dem Antrag Drucksache 18/0303 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Die Linke, die Grünen, die SPD, die CDU und die FDP. Gegenstimmen? – Keine! Enthaltung? – Bei AfD und dem fraktionslosen Kollegen. Damit ist dies so beschlossen und der Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eingesetzt und zugleich der Ausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG aufgelöst.

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Es gibt übrigens ermutigende Beispiele aus der Bundeshauptstadt dafür, dass Datenschutz auch in einer digitalisierten Umwelt ein Erfolgsfaktor ist: Berlin entwickelt sich zu einer Metropole der Start-ups, und immer mehr dieser Unternehmensgründer entdecken den Datenschutz als Qualitätsmerkmal, das ihnen Vorteile im Wettbewerb verschaffen kann. Ich nenne beispielhaft nur das Unternehmen Hoccer, das vor Kurzem Testsieger beim Vergleichstest für Messengerdienste wurde, und den E-MailAnbieter Posteo. Beide in Berlin ansässige Unternehmen bieten sicher verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten an. Es gibt also einen Markt für datenschutzfreundliche Produkte, und solche Geschäftsideen sollte der Senat noch stärker als bisher fördern und selbst nutzen, um mit gutem Beispiel voranzugehen.