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Die Koalitionsfraktionen haben in einem ziemlich einmaligen Vorgang die Gesetzesvorlage zwar beschlossen, aber zeitgleich als Fachausschuss für Datenschutz – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – einen Brief an den Bildungsausschuss geschrieben, er möge mit den Datenschutzaspekten, die auch von der Datenschutzbeauftragten kritisiert wurden, beschäftigen, weil man keine Zeit hatte, eigene Änderungsanträge zu formulieren. Die Fachpolitiker sehen da also einen Änderungsbedarf beim Datenschutz, haben aber keine Zeit, Änderungsanträge einzubringen, und schieben es den Bildungspolitikern zu, die nicht unbedingt zu den Datenschutzexperten in diesem Haus gehören. Dafür haben wir ja die Fachausschüsse.

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Nicht erst seit der umfassenden Digitalisierung ist es ein Charaktermerkmal von persönlichen Daten, dass ich sie über viele Anbieter, Dienste und Institutionen verteilt habe. Als Bürgerin oder Bürger habe ich kaum eine Übersicht, wo meine Daten gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden. Die bestehenden Datenschutz-, Datenrechts- und Informationsfreiheitsregelungen helfen hier nur bedingt weiter. Natürlich könnte ich bei allen Anbietern oder Behörden, die mir einfallen, Anträge auf Auskunft entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung stellen, aber so richtig praktikabel ist das nicht. Große Technologiekonzerne haben inzwischen Lösungen wie zum Beispiel Google, die in Ihrem Konto dann Zusammenfassungen aller im Google-Konto gespeicherten Daten anzeigen. Aber diese sind oft unzureichend und funktionieren in der Praxis nicht ganz transparent, aber die Idee stimmt.

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Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Vielen Dank für die Vorstellung des Datenschutzberichts und für die Fortführung dieser sehr wichtigen Aufgabe in Berlin! Berlin ist hier in der Tat Vorreiter, hat eine der bestausgestatteten Datenschutzbehörden im ganzen Bundesgebiet. Und das ist auch richtig so; denn der Datenschutz – das ist kein Widerspruch zur Sicherheit, sondern im Gegenteil – sichert, vor allen Dingen für sozial Schwächere, die Möglichkeit, über ihre Daten die Informationen, die über sie existieren, frei und selbstbestimmt zu bestimmen. Datenschutz ist für die Schwächeren da, und dazu stehen wir von den Grünen und von der Koalition auch.

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Dazu kommt das Bundesverfassungsgericht, das auch im Datenschutzbericht zitiert wird. Es hat gesagt: Mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung, also auf Datenschutz, wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. – Genau dieses Chaos wollen wir vermeiden, gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung, die eine Riesenchance sein kann für den Datenschutz und die Digitalisierung als Innovationsmotor. Ich bin froh, dass Herr Dregger zugesagt hat, weiterhin daran zu arbeiten, um Berlin da prosperierend voranzubringen. Und auch der Senat hat sich dazu neu aufgestellt. Ich bin froh, wenn wir dazu Ihre Expertise aus den letzten fünf Jahren weitertragen, und dankbar für dieses Angebot, aber es muss Hand in

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Von vielen Seiten wurde gefordert, Einladungsschreiben an diese Gruppen zu schicken. Wir können schlichtweg nicht mehr Personen impfen, als Impfstoff vorhanden ist, aber wir haben gestern in unserer Schalte mit der kommunalen Seite deutlich gemacht - ich rede jetzt gar nicht vom Datenschutz, wie es eben gesagt wurde, man müsse den Datenschutz auch mal ein bisschen zurückstellen, ich weiß nicht mehr, wer es gesagt hat -, dass wir es tun werden. Wir werden es so tun, dass es datenschutzrechtlich abgesichert ist, und es letztendlich über die Kommunen laufen lassen.

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Hinzu kommen noch einige kleinere Änderungen, die sich aus dem Dienstrecht ergeben. Aus meiner Sicht ist vor allem die Klarstellung wichtig, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz keiner Dienstaufsicht im klassischen Sinne unterliegt. Das war zwar schon bisher so, man konnte aber aufgrund eines Verweises die gesetzliche Vorschrift anders interpretieren, sodass diese Klarstellung nicht nur nützlich, sondern auch für die Bewältigung der Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz sinnvoll ist.

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Die größte Gefahr – das ist hochinteressant – für den Datenschutz ist in der Welt der AfD der Datenschutz.

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Um hier und heute nicht wieder missverstanden zu werden, der Datenschutz ist auch uns ein hohes Gut. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse am umfassenden Schutz ihrer Daten. Der Datenschutz hat auch aus guten Gründen Verfassungsschutzrang.

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Sie nennen in Ihrem Antrag den Datenschutz als Sündenbock. Das ist eine Sache, die wir immer wieder aus der Innenpolitik kennen. Angeblich ist es der Datenschutz. Aus so vielen Sicherheitsgesetzen, die ich inzwischen in diesem Parlament mit beraten habe, weiß ich, dass es immer eine Abwägung ist. Mit Protokollierung, Löschprotokollierung, Zugriffsrechten bekommen wir bestimmte Herausforderungen hin, dass eine solche Abwägung stattfindet.

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Bei den anstehenden Anpassungen im Datenschutz ist darauf zu achten, dass sich unsere Werte in den gesetzlichen Regelungen wiederfinden, die aus der Vernetzung aller Lebensbereiche entstehen: Freiheit, Bürgerrechte, Selbstbestimmung und Privatsphäre. Wir müssen darauf achten, dass Datennutzung und Technologie nicht im Gegensatz zu diesen unseren Idealen stehen, sie auch nicht diskriminieren. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie unsere Ideale wie Bürgerrechte und ethische Prinzipien technologisch umgesetzt werden können, um Neues zu schaffen und die individuellen Rechte zu wahren. Darauf aufbauend müssen Datenschutz und Informationsfreiheit eine unabhängige und öffentliche Aufgabe sein. Hierfür brauchen wir zukunftsfeste Institutionen. Die Aufsichtsbehörden werden mit einer gestärkten Position aus den Änderungen des Datenschutzrechts hervorgehen. Sie gewinnen Unabhängigkeit und werden auch im Hinblick auf ihre Befugnisse noch einmal deutlich gestärkt, aber zugleich sind wirksame Sanktionen bei Verstößen vorgesehen. Was im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, ist im Grunde genommen die Grundlage des europäischen Rechts und wird sowieso gemacht. Das muss man nicht zu seinen Gunsten auswerten.

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Aber zurück zum Datenschutz: Sehr verehrte Frau Smoltczyk! Vielen Dank für Ihre Hinweise zu Schriftlichen Anfragen von uns Abgeordneten, die hilfreich sind in Bezug auf personenbezogene Angaben, die nicht getätigt oder doch getätigt werden dürfen bei Antworten auf unsere Fragen. Vielen Dank für Ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Antrag der FDP auf Abwahl des Vorsitzenden des Ausschusses KTDat. Sie bestätigen das Fehlverhalten des damaligen AfDAbgeordneten bei den Vorkommnissen in Chemnitz. Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Ehrgeiz im ständigen Ringen mit der Innenverwaltung. Die Bildungsverwaltung, das ist schon angeklungen, so auch im Bericht zu lesen, umgeht Sie ja schon. Letztlich geht es nicht um das Quälen der Kollegen in den anderen Ressorts. Sie sind die Partnerin für den Berliner Datenschutz, Garantin für die Gewährleistung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist ein Bürgerrecht, ein digitales Grundrecht. Haben Sie herzlichen Dank dafür!

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Fünftens empfehlen wir eine Stärkung der Mitbestimmungsprozesse. Veränderungsprozesse in der Arbeitsorganisation müssen sich auch im Saarländischen Personalvertretungsgesetz entsprechend abbilden. Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene und europäischer Ebene für die generelle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts einsetzen. Wir empfehlen der Landesregierung, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Interessenvertretungen im Hinblick auf Digitalisierungsprozesse stärker auszubauen. So sollten Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen unter anderem ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht beim betrieblichen Datenschutz erhalten. Weitere Stichworte hierzu waren Qualifikationsmaßnahmen zu Datenschutz, zur Entwicklung von Digitalisierungskompetenzen, zur Arbeitszeit und zum Gesundheitsschutz. Sie sollen als notwendig für alle Interessenvertretungen anerkannt werden. Auch eine Modernisierung der verfassten Mitbestimmung sowie die Klärung offener Fragen über die Nutzung von Beschäftigtendaten im digitalen Betrieb werden als dringend geboten erachtet.

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Ich möchte noch zwei Anmerkungen machen: Die eine betrifft die Corona-App. Als sie am Anfang kam, war ich total begeistert, dass es geschafft wurde, ein Angebot zu unterbreiten, das sehr hilfreich sein kann. Das zeigen ja auch andere Länder, was sehr hilfreich sein kann, die Nachverfolgung zu klären, aber auch die Pandemie damit zu bekämpfen. Ich habe das Gefühl, sie ist ein bisschen stehengeblieben in der Entwicklung und das hat eben nichts – und das ist es ja, was einen irgendwann nervt, aber egal – mit dem bösen Datenschutz zu tun. Die Frage, ob man die Clusterfunktion endlich in der App hinbekommt, die hat überhaupt nichts mit dem Datenschutz zu tun.

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Wir, die FDP/DVP, haben für digitale Anwendungen ein Zu lassungsverfahren mit einem Vetorecht für den Datenschutz beauftragten vorgeschlagen, damit die Schulen ihre eigene Auswahl unter datenschutz- und datensicherheitskonformen Produkten treffen können. Grün-Schwarz hat dies abgelehnt. Auch unser Gesetzentwurf für die digitale Schule sowie der

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Meine Damen und Herren, Sie sehen also, nur die wenigsten Verfehlungen haben überhaupt einen Bezug zum Datenschutz. Mit ihrem Hinweis auf den Datenschutz und dem Angebot in der Antwort zur ergänzenden Information in vertraulicher Ausschusssitzung will die Regierung sich also ganz offensichtlich nur über die Zeit bis zur Wahl retten.

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Nicht ohne Grund sprechen deswegen Datenschützerinnen und Datenschützer von großen Sorgen und auch von Angst, was den Missbrauch angeht. Schließlich werden eine Menge Daten gesammelt. Da wir gleichzeitig ja auch gerade die Novelle des Justizvollzugsgesetzes im Ausschuss beraten und sich vieles beim Datenschutz ändern soll, drängt sich ein wenig der Verdacht auf, dass mit dieser Initiative, die wohl klingt, es aber womöglich nicht ist, auch verkleistert werden soll, dass hier beim Datenschutz ein Rückschritt oder womöglich eine Auflockerung erreicht werden soll, die eben doch zu weit geht und die Privatsphäre der Gefangenen und auch ihre Grundrechte in

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Es ist viel über Datenschutz geredet worden. Doch auch bei den Datenschutzbeauftragten reifen die Erkenntnisse, dass es Apps gibt, die wirksame Kontaktnachverfolgung und Datenschutz unter einen Hut bringen.

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Die Regelung des Artikels 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, nach der sich die Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht auf personenbezogene Daten erstreckt, die der Kontrolle der G 10-Kommission unterliegen, kann durchaus Anlass zu Missverständnissen geben und wird daher gestrichen. Auch dies hat Innenminister Herrmann bereits erwähnt. Die Praxis sieht aber anders aus: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz erhält darüber hinaus künftig auch Einsicht in Unterlagen und Maßnahmen, welche die Zustimmung der G 10-Kommission voraussetzen.

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Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Landes beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfrei heit vom 5. März 2021 – 5 Jahre Landesinformationsfreiheits gesetz Baden-Württemberg: Evaluation und Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informa tionsfreiheit –, Drucksache 16/9995. – Sie nehmen davon Kenntnis.

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Seinen Ausführungen im Rechtsausschuss zufolge haben dann seine Generalsstaatsanwälte eine Abfrage von Daten der Kontaktnachverfolgung für die Fälle von schweren Straftaten als möglich erklärt. Es steht außer Frage, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus guten Gründen normiert wurde. Es handelt sich um ein hohes Gut, aber auch der Datenschutz ist nicht grenzenlos gewährleistet. Er ist kein „Supergrundrecht“. Wie viele andere Grundrechte steht auch er, der Datenschutz, immer in einem Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten. Die jeweiligen Belange müssen dann angemessen gewertet werden.

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Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die sehr sachliche Debatte hier. Ich glaube, das zeigt, dass das Haus geeint ist im Ziel, tatsächlich die Notfallversorgung voranzubringen. Eine Sorge kann ich nehmen, das gilt, glaube ich, auch für die Kollegen der CDU: Wir haben hier nicht vor, in irgendeiner Art und Weise Notfallversorgung zu digitalisieren. Ein Notfall ist immer analog, ist immer real. Wir wollen aber natürlich Helfersysteme etablieren, die am Ende die Versorgung verbessern. Deswegen: Keine Angst vor dem Datenschutz! Man muss schon ein bisschen aufpassen, dass Datenschutz – das gilt vor allen Dingen auch für andere Bereiche, da nehme ich nur mal die Forschung – nicht am Ende zur Todesursache Nummer 1 in Deutschland wird. Da wünsche ich uns ein bisschen mehr Mut. Gerade die freiwillige Teilnahme bei Apps ist, glaube ich, für jeden etwas ganz Normales. Da werden auch keine großartigen Daten übertragen, außer eben GPS-Standorte. Und, meine Güte, jeder, der ein Smartphone hat, weiß, dass das wirklich nichts Neues ist.

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Da gibt es traditionell zwischen der CDU und den Freien Demokraten gänzlich unterschiedliche Aufassungen, die man aber nun wirklich nicht unter dem plakativen Programmsatz „Datenschutz ist Täterschutz“ zusammenfassen kann. Datenschutz ist auch und gerade efektiver Schutz von Bürgerrechten.

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Zu Frage 3: Zunächst sei hier auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Rechtsgrundlage für die skizzierte datenschutzrechtliche Einordnung generativer KI-Modelle ist die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung kommt bereits jetzt umfänglich bei der datenschutzrechtlichen Bewertung zur Anwendung. Weitere rechtliche Bewertungen hängen zum Beispiel davon ab, unter welchen Rahmenbedingungen die generativen KI-Modelle zum Einsatz kommen und welche Aufgaben damit bearbeitet werden, siehe auch gleich die Antwort auf Frage 4. Beispielsweise können bezogen auf die Gestaltung von Hausaufgaben im Hinblick auf generierende KI-Modelle wie zum Beispiel ChatGPT Anknüpfungspunkte in der Thüringer Schulordnung gefunden werden. Die hochdynamische Entwicklung rund um die Verwendung von generativen KI-Modellen wird seitens des TMBJS genau verfolgt und die weitere Auseinandersetzung auch in Abstimmung mit anderen Ländern im Rahmen etablierter und neu gegründeter Arbeitsgruppen der Kultusministerkonferenz begleitet.

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Inzwischen ist wirklich allen klar, außer Herrn Ploß von der CDU, dass Datenschutz ein wesentlicher Bestandteil unserer digitalen Demokratie ist. Datenschutz made in Hamburg ist ein bundesweites Erfolgsmodell, nicht zuletzt dank unseres Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Wir, GRÜNE und SPD, gehen diesen Weg weiter und sorgen unter anderem dafür, dass die Unabhängigkeit des Datenschützers zukünftig auch strukturell gewährleistet bleibt und wird.

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[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022, Einzelplan 1.04 Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Datenschutz garantieren – Ausstattung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach objektiven Kriterien sicherstellen – Drs 22/4426 –]

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Dabei wurden bundeseinheitliche Vorkehrungen getroffen, die den polizeilichen Datenschutz absichern und regeln, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern eingesehen werden dürfen. Damit wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum polizeilichen Datenschutz entsprochen.

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Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Fraktion der CDU schlägt vor, auf eine mündliche Begründung zu verzichten, und beantragt die sofortige Abstimmung über ihren Antrag. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz. Gemäß § 68 der Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer der Überweisung des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 18/3319 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Bei der AfD und den beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Fünfzehnter Tätigkeitsbericht gemäß Artikel 59 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Berichtszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Siebenter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) Berichtszeitraum: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 – Drucksache 7/5046 –

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Bei der Wahl des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind 92 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren 0 Stimmzettel ungültig, somit sind 92 Stimmen gültig. Herr Thomas Fuchs erhielt 88 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist Herr Fuchs zum Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt.

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/323. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/323 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/323 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

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Mit der E-Evidence-Verordnung hat die Europäische Union einen Vorschlag vorgelegt, wie die grenzüberschreitende Beweismittelgewinnung beschleunigt werden kann. Die Voraussetzung für den Einsatz derartiger Instrumente ist, dass sie strengen Schutzmechanismen für die Grundrechte unterliegen. Nicht selten sorgt jedoch der Datenschutz für Umsetzungsschwierigkeiten. Natürlich muss der Datenschutz ein elementarer Grundsatz sein und bleiben. Allerdings dürfen wir nicht zulassen, dass ihn Kriminelle für ihre Verbrechen missbrauchen.