Stefan Ziller

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Vielen Dank! – Verstehe ich Sie richtig, dass damit die Zeit des Alleinlassens der Schulen zu Ende ist und dass es für die Schulen endlich eine Positivliste gibt, welche Apps und Plattformen sie nutzen können und zu wann erwarten Sie diese in etwa?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, mit so einem Verlauf der Debatte zu diesem Antrag habe ich auch nicht gerechnet. Ich sage Ihnen mal, was ich als ersten Satz aufgeschrieben hatte: Wie in den bisherigen Redebeiträgen bereits klar geworden ist, eint uns das Ziel, die Gesundheitsämter bestmöglich für die Bewältigung der Coronakrise auszustatten und zu unterstützen. Sie sind ein zentraler Ort für die Bekämpfung der Pandemie.
Wir müssen sie sowohl technisch als auch personell dafür ausstatten. – Das, hatte ich gedacht, ist teilweise Bestandteil von Reden, auch von der Antragstellung.
Genau, erst zuhören! – Wir haben jetzt viel Klamauk gehört, aber eigentlich haben wir keinen ernsthaften Vorschlag gehört, wie wir diese Gesundheitsämter fit machen oder wie man dieses Problem angeht,
denn Sie können in alle Bundesländer gucken, in die großen Städte, wir haben da einfach ein Problem. Das hier für so eine Klamaukrunde zu nutzen, finde ich nicht angebracht.
Einen Satz noch, denn das muss zur Klarstellung auch sein: Friedrichshain-Kreuzberg der Bezirk, der den besten Besetzungsstand im Gesundheitsamt hat.
Nein, danke! – Friedrichshain-Kreuzberg hat die meisten zusätzlichen Stellen über den Sommer geschaffen, also präventiv auf die Situation, in der wir jetzt sind, vorgearbeitet. Auch sonst, wenn man sich den Besetzungsstand anguckt, da gab es zuletzt auch, ich glaube, eine rote Nummer oder eine Drucksache, die wir uns alle hätten angucken können. Friedrichshain-Kreuzberg ist von allen Bezirken der Bezirk, der die neuen Stellen am besten besetzt hat. Insofern lassen Sie uns das beiseite tun und noch mal die Situation angucken! Alle Gesundheitsämter hatten Probleme, auch Friedrichshain-Kreuzberg mit dem guten Besetzungsstand, auch Bezirke, die die Bundeswehr einsetzen, und auch andere große Städte.
Welche Baustellen müssen wir uns angucken, wenn man sich den Sommer rückblickend anguckt? – Wir hatten gewisse Schwierigkeiten mit der Einführung von SORMAS. Da, glaube ich, sollten wir für die Zukunft, auch für die nächste Zeit nacharbeiten, denn ich glaube schon, dass die technisch verfügbaren Mittel und auch die Schnittstellen zu den Gesundheitsämtern, zur App, zu den ganzen Fragen immer in allen Bezirken up to date sein müssen. Da haben wir mit dem E-Government-Gesetz die Grundlage dafür geschaffen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit ist dafür verantwortlich, den Bezirken den Stand der Technik vorzugeben, und die Bezirke haben diese Technik dann einzusetzen. Für Verzögerungen wie im Sommer habe ich in der Zukunft kein Verständnis. Ich finde, man muss diese ganzen Verfahren einüben. Das EGovernment-Gesetz ist für alle noch neu,
(Florian Kluckert)
aber in der Zukunft gehen wir davon aus, dass das jetzt einmal geprobt ist und funktioniert, dass die Bezirke immer auf dem aktuellen Stand der Technik arbeiten.
Zur Frage der personellen Ausstattung noch ein paar Gedanken und Vorschläge: Der Senat hat sich mit dem Zukunftspakt Verwaltung auf den Weg gemacht, die Besetzung in den Bezirken und auch in den Senatsverwaltungen zu verbessern. Das ist nicht nur im öffentlichen Gesundheitsdienst eine Herausforderung. Da gibt es Projektsteckbriefe zu Beschleunigungsverfahren und zu den Gehaltsstrukturen in den Bezirken. Auch das ist ja eine ehrliche Sache, wo wir noch nicht weit genug gekommen sind. Das sage ich auch als Aufgabe, die wir noch vor uns haben. Das steht im aktuellen Bericht des Senats, wenn Sie sich den mal angeguckt haben: Aufgrund der coronabedingten Mehrarbeit in der Krisenkommunikation mussten Bearbeitungen von Punkten zurückgestellt werden. Die Wiederaufnahme erfolgt im dritten Quartal 2020. – Also da geht es jetzt weiter, die Gehaltsstrukturen in den Bezirken so auf den Prüfstand zu stellen, dass die Bezirke eine Chance haben, die Stellen zu besetzen.
Dann, glaube ich, sollten diese Gespräche, wie gesagt, wieder aufgenommen werden, und dann hoffe ich, dass wir diese Pandemiesituation nutzen, um tatsächlich alle Beteiligten beispielsweise in einen Videokonferenzraum zu packen und vielleicht mal was von den Pop-up-Radwegen zu lernen. Alle in einen Raum, Problem angucken und handeln! Wie kann man den Gesundheitsämtern noch mal helfen? – Wir haben jetzt diesen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ist vor Ende September beschlossen worden, insofern in der Umsetzung. Jetzt noch mal zu gucken, was da geht, das ist richtig.
Okay!
Ja, das bin ich, denn es geht nicht um die Fahrradwege, sondern um das Prinzip, das dahintersteht. Die zuständigen Stellen, also in dem Fall ein Bezirksamt und die Senatsverwaltung, gehen an eine Stelle, setzen sich an einen Tisch, legen das Problem auf den Tisch und handeln – das ist das Prinzip hinter dem Pop-up. Das können Sie auch für andere Sachen nutzen. Ich glaube, genau so ein Denken und Handeln in der Verwaltung brauchen wir jetzt auch für die Gesundheitsdienste.
Und als letzten Punkt, weil meine Zeit gar nicht mehr weiterläuft, möchte ich noch einen Punkt sagen: Wir werden nicht nur mit neuem Personal und diesen ganzen Fragen die Gesundheitsämter unterstützen, am besten unterstützen wir, wenn die App und diese technischen Grundlagen funktionieren. Deswegen glaube ich, dass die Diskussion, welche Funktion die App noch braucht, eine richtige ist. Ich glaube, wir müssen trotz aller Diskussion auf den Datenschutz achten, aber zum Beispiel den Vorschlag, der jetzt auch auf Bundesebene diskutiert wird, die App zur Clusternachverfolgung zu nutzen, finde ich richtig. In so eine Richtung sollten wir diskutieren und auch in den Diskussionen mit der Bundesregierung darauf drängen, dass das kommt, weil das Beste ist, wenn die technischen Funktionen so sind, wie wir es mit der App im Plenum an uns selbst erlebt haben, dass die rote Warnung dazu führt, dass ich gar nicht erst hierher komme. Da braucht kein Gesundheitsamt irgendwas nachzuverfolgen, weil es technisch funktioniert. Das ist, glaube ich, eine der besten Unterstützungsmaßnahmen für die Gesundheitsämter. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Angesichts der von Ihnen beschriebenen Koordination für die Kältehilfe, die ja von der Senatsverwaltung finanziert wird, und Ihrer Gespräche mit der Finanzverwaltung für die Bezirke, dass das Geld dann auch zur Verfügung steht: Glauben Sie, dass es Zeit ist, die Verantwortlichkeit für die Kältehilfe bei der Senatsverwaltung für Arbeit und Integration anzusiedeln?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank an die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeit im Jahr 2018 und in den Folgejahren. Es ist ja manchmal mühsam, mit den Unternehmen, aber insbesondere mit der Berliner Landesverwaltung das Thema Datenschutz zu diskutieren. – Insofern danke für die Mühe und Geduld, die Sie immer wieder aufbringen!
(Sebastian Schlüsselburg)
Der Kollege Kohlmeier hat schon darauf hingewiesen, dass wir zumindest mit dem letzten Haushalt Ihre Behörde ein wenig aufgestockt haben. Das war, glaube ich, angemessen. Wir haben es noch nicht geschafft – ich will das mit dem nächsten Punkt begründen, es aber vorab sagen –, Ihnen an manchen Stellen mehr Power zu geben, um voranzukommen. Meine Fraktion und ich sind davon überzeugt, dass wir mit Bußgeldern auch gegen Landesunternehmen Ihnen den nötigen Druck geben könnten, damit, ohne das Bußgeld einzusetzen, die Landesunternehmen den Datenschutz möglicherweise ernster nehmen als bisher. Ich weiß gar nicht, wer von den Kollegen es schon angesprochen hat: Es ist bezeichnend, dass der Senat in der Debatte quasi nicht vertreten ist.
Ja, ich habe Herrn Geisel gesehen, aber darüber hinaus sind die Kolleginnen und Kollegen nicht da. Ich will an dem Punkt sagen, dass ich glaube, dass es beim Datenschutz so nicht weitergehen kann.
Wir haben nachher noch einen anderen Punkt zum Datenschutzgesetz. Wenn es nicht gelingt, dass alle Senatorinnen und Senatoren in ihren Fachbereichen den Datenschutz verstehen, ernst nehmen und gestalten, werden wir nicht weiterkommen. Man kann den Datenschützerinnen und -schützern oder der Beauftragten für Datenschutz immer aufgeben, uns diesen Bericht zu schreiben, und dann wird jeder Einzelfall behandelt, aber so kommen wir nicht weiter. Alle Verwaltungen müssen in ihrem Fachbereich den Datenschutz mitgestalten; ich sage deswegen „mitgestalten“, weil Datenschutz immer eine Abwägung verschiedener Interessen ist. Wir haben es bei der Schule – das Thema wurde angesprochen – miteinander auszuhandeln: Wie kann das in der Schule funktionieren? Wo sind die Grenzen des Datenschutzes? Was sind die Bedingungen, dass Schule funktioniert? – Das muss mit der Bildungssenatorin und den Datenschützern zusammen besprochen werden.
Das kann man für alle Senatsverwaltungen durchdeklinieren. Ich will da keine Farbe irgendwie bevorzugt behandeln, aber wir kommen beim Datenschutz nur weiter, wenn wir dort Fortschritte machen.
Wir haben den 2019er-Bericht vorgelegt bekommen. Da fehlt jetzt noch die Stellungnahme des Senats. Ich bin gespannt, ob daraus zu erkennen ist, ob ein Teil des Umdenkprozesses bereits begonnen hat. Ich glaube, wir müssen da deutlich vorankommen.
Ich will auf zwei Punkte eingehen, die Sie in Ihrer Rede genannt haben. Ich finde, die Frage von KI und all diesen Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung, ist eine Zukunftsfrage, der wir uns stellen sollen. Ich bin überzeugt, dass wir ein Recht auf menschliche Überprüfbarkeit in irgendeiner Form brauchen und möglicherweise auch an Gesetze, Grundsätze heran müssen oder wir sogar gucken müssen, ob wir etwas in unserer Landesverfassung dementsprechend verankern. Wir sollten insgesamt noch einmal darüber diskutieren, wie wir dieses Recht in der digitalisierten Verwaltung wahrnehmen können.
Ich glaube, der Arbeitsauftrag in Richtung Präsidium – ich weiß gar nicht, ob ich das darf, dem Präsidium Arbeitsaufträge geben –,
aber dass wir uns diese Datenschutzverordnung noch einmal anschauen. Meine Fraktion hat im Arbeitskreis zuletzt einen Entwurf für eine Datenschutzordnung für das Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert. Dafür gibt es Vorbilder beispielsweise in Schleswig-Holstein. Ich würde mich freuen, wenn wir, gern vom Präsidium organisiert, fraktionsübergreifend gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass wir so etwas brauchen und dass wir möglicherweise so etwas noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Ich würde mich freuen, wenn so ein Prozess vielleicht auch aufgrund dieser Debatte angestoßen wird. Vielen Dank fürs Erste. Wir diskutieren nachher ja noch das andere Gesetz. – Danke!
Vielen Dank! – Ich hätte aufgrund Ihrer Antwort die Nachfrage, wie Sie das mit Kindern machen, die nicht in den Genuss dieses Tabletts kommen, sondern die sich möglicherweise von den Eltern oder über das BuT oder andere Programme selbst mit den Geräten versorgen müssen. Werden die unterstützt, die Geräte in der gleichen Weise auszustatten, damit die Kids im Schulunterricht sozusagen kongruent arbeiten können, oder gibt es da Empfehlungen, oder kann der Dienstleister das gegebenenfalls auch für die anderen Kinder mit übernehmen? Was ist da geplant?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schlömer! Normalerweise diskutiere ich gerne mit Ihnen auch hier im Plenum über Digitalisierung der Verwaltung, über Ideen von digitalen Rathäusern, aber nach den Redebeiträgen der Opposition, gerade in den letzten Minuten, muss ich sagen: So plump haben wir selbst im Ausschuss noch nicht diskutiert. Ich weiß nicht, wo man da anfangen soll. Ich habe auch bei Service. Berlin.de geguckt. Die Termine sind – nicht in allen Teilen der Stadt, aber das ist immer so – inzwischen wieder verfügbar. Man kann diese Debatte immer wieder führen. Wenn man so auf Zeitungsniveau ist, dann funktioniert die Story, in Berlin kriegt man keinen Termin, immer, aber sie stimmt in der Realität nicht. Gucken Sie ins Internet!
(Carsten Ubbelohde)
Ja, gerne!
Dazu komme ich gerne. Das wäre genau mein nächster Punkt. Ich finde, vieles in Ihrer Rede oder auch bei Ihren Kritikpunkten am E-Government-Gesetz, an dem Tempo, ist etwas, worüber wir im Ausschuss gerne noch mal reden sollten. Leider ist das, was in Ihrem Antrag steht, keine Antwort, im Gegenteil, der Antrag geht darauf gar nicht ein. Insofern reden wir hier über Sachen, die nicht mal auf dem Tisch liegen.
Das finde ich immer bedauerlich, aber ich will Ihnen ein paar Punkte sagen, die auf dem Weg der Digitalisierung der Berliner Verwaltung gegangen werden. Man kann die doof finden, aber ich habe es im Ausschuss schon gesagt: So ein Antrag vor drei, vier Jahren – da hätte man vielleicht so einen Weg gehen können. Aber der Senat hat sich auf den Weg gemacht, die Geschäftsprozesse in allen Bereichen anzugucken und zu optimieren und dann zu digitalisieren.
Wir haben am Anfang der Legislaturperiode gesagt: Wir machen nicht so eine schnelle Digitalisierung, dass wir die alten Prozesse einfach digital überführen und dann später merken, Mensch, die hat so viele Schritte, das macht keinen Sinn. Deswegen haben wir gesagt, macht die Prozesse erst effizient und digitalisiert sie dann! Da sind jetzt diverseste Arbeitsgruppen in den diversen Senatsverwaltungen unterwegs.
Ich finde das richtig. Jetzt zu kommen und zu sagen, wir machen da parallel noch ein digitales Rathaus – ich finde, das ist der falsche Weg. Ich finde, wir sollten der Verwaltung auf dem Weg den Rücken stärken und ihr die Ressourcen geben, die sie braucht, um erfolgreich zu sein. Wir erleben ja immer wieder, wie es funktioniert, wenn Politik aktionistisch jede Woche eine neue Sau durch die Verwaltung treibt. Wir kennen es vom BER; wenn man
jede Woche umplant, muss man sich nicht wundern, wenn es am Ende nicht fertig wird. So geht es nicht.
Deswegen, glaube ich, sollten wir den Weg, den der Senat jetzt geht und den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen gemacht haben, unterstützen und dann gucken, was rauskommt. Wir erleben ja – das haben die Kollegen schon gesagt – im Portal Service.Berlin.de die Ergebnisse. Immer neue Dienstleistungen kommen da rein, weil genau diese Vorleistungen gemacht wurden, gemacht werden und dann sozusagen auch fertig werden.
Insofern lassen Sie uns einfach die nächsten Monate gucken, wie weit wir da kommen, und lassen Sie uns über die wirklichen Probleme bei der Umsetzung des E-Governments im Rahmen der Evaluation reden. Der Senat arbeitet gerade daran. Wir werden im nächsten Hauptausschuss darüber reden, ob wir zufrieden sind, dass die Evaluationsergebnisse im März vorliegen, oder ob das vielleicht noch ein bisschen schneller geht. Aber wir wollen nicht um Monate streiten. Der Senat bereitet die Evaluation vor. Dann sollten wir uns genau angucken, was in diesem E-Government-Gesetz verändert werden muss. Ich kann Ihnen eine kleine Vorschau sagen: Von Device-Strategie steht da zum Beispiel gar nichts drin. Wenn wir jetzt so eine Mobile-first-Strategie haben, könnte man die im E-Government-Gesetz mit diversen Regeln verankern. Also es gibt diverse Ideen. Lassen Sie uns dann die Evaluation des E-Government-Gesetzes angehen! Aber dieser Antrag hilft auch zu den von Ihnen benannten Problemen leider nicht weiter. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schlömer! Vielen Dank für Ihren Beitrag, der, glaube ich, tatsächlich ein paar Punkte benannt hat, über die wir sprechen sollten! Denn ich glaube, es ist zu einfach, sich jetzt an dem Problem nach Corona und den Sommerferien bei der Kfz-Zulassung müde zu reden. Wir hatten die meisten Punkte in der letzten Plenarsitzung, wenn ich mich recht erinnere, in der Fragestunde schon geklärt. Da war eine ausführliche Begründung, wie die Zustände zustande gekommen sind und was der Senat in die Wege geleitet hat.
Man kann jetzt alle zwei Wochen noch eine Zwischenbilanz ziehen, aber der Senat ist da auf einem guten Weg. Die Zulassungsstellen beispielsweise konnten alle ihre offenen Vorgänge melden. Davon ist irgendwie ein Drittel schon abgearbeitet, zwei Drittel, was weniger als ein Wochenpensum ist, liegen da noch rum. Die werden jetzt zeitnah abgearbeitet. Meine These ist: Wenn der Antrag hier wieder ins Plenum kommt, sind die Probleme und der Bearbeitungsstau in der Kfz-Zulassungsstelle so weit erledigt.
Worüber wir mal reden sollten, ist, dass die Digitalisierung von Verfahren insgesamt zu langsam geht. Berlin ist mit dem E-Kfz vorneweg, aber in gewisser Weise hängen wir an vielen Stellen an den Regelungen des Bundes. Weil Herr Schlömer die Frage angesprochen hat, was man bei den Personalausweis aktivieren muss – er ist nicht nur für das Kfz, er ist auch für andere Dienstleistungen Thema, das müssen wir auf Bundesebene tatsächlich mal lösen. Wir haben da auch Diskussionen zur Frage der Wohnungsanmeldung, -ummeldung und die ganze Identifikationsfrage. Da braucht es eine vernünftige Lösung, die am Handy oder digital funktioniert. Die werden wir nicht in Berlin erfinden – oder vielleicht erfinden, aber sie braucht eine bundesgesetzliche Grundlage. Die fehlt uns auch in Berlin. Da können wir Runde um Runde drehen, aber das wird sich dadurch nicht lösen lassen.
Ich will zum Abschluss vielleicht noch einen Punkt sagen, den wir uns übergreifend angucken sollten. Das ist die Erfahrung, wenn man sich die letzten Jahre anguckt, sowohl die Bürgerämter als auch die Standesämter und jetzt die Kfz-Zulassungsstellen, die öffentlichen Verwaltungen sind nicht optimal auf Spitzen vorbereitet. Wenn, aus welchem Anlass auch immer, mal Bearbeitungssachen reinkommen, dann funktioniert die öffentliche Verwaltung nicht genug als Netz, dass man sich miteinander so austauscht, dass es funktioniert. Da kann man sich die Bezirksämter angucken, wir hatten es bei den Standesämtern. Da gelingt es nicht, von dem einen Bezirk zum
(Bernd Schlömer)
anderen Mitarbeiter rüberzugeben, um die Antragsspitzen auszugleichen. Wir sollten mal gucken, vielleicht kann man das im Unterausschuss PVPP diskutieren, wie wir da insgesamt besser werden, denn das würde helfen.
Das Klagen über die Spitze nach dem Sommer und Corona bringt uns, glaube ich, nicht weiter. Die ist, wie gesagt, wenn der Antrag wieder zurückkommt, abgearbeitet. – Insofern vielen Dank für die Diskussion und eine gute weitere Debatte!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Immer wieder haben wir gehört, dass in der Coronakrise die Stunde der Exekutive schlägt. Von dieser Aktuellen Stunde geht das Signal der Koalition aus, dass es auch die Stunde unseres Sozialstaats bleiben muss. In den letzten Wochen waren die Regierungen von Bund und Ländern damit beschäftigt, die kurzfristigen Folgen der Coronaeinschränkungen zu lindern. Dies ist uns auch in Berlin größtenteils gelungen. Ich werde diese Aktuelle Stunde daher zum Anlass nehmen, auch über die Aufgaben für die kommenden Wochen und Monate zu sprechen, denn angesichts dieser bisher nicht gekannten Herausforderungen ist es umso wichtiger, die mittelfristigen Ausmaße und Folgen in den Blick zu nehmen – für prekär Beschäftigte, für Soloselbstständige, für Wohnungs- und Obdachlose und für all die anderen Menschen, die unsere Unterstützung verdient haben und benötigen.
Beginnen möchte ich aber mit einem Dank an all diejenigen Menschen in unserer Stadt, die ohne zu überlegen in welcher Form auch immer in der Krise geholfen haben, sei es in der Nachbarschaft beim Einkaufen, beim Ausfahren von Lebensmitteln für die Tafeln, beim Engagement für obdachlose Menschen, und, nicht zu vergessen, an die vielen Menschen, die in den Einrichtungen der Sozialverbände und Sozialunternehmen ihr Möglichstes tun, um die Folgen von Corona für die Menschen in unserer Stadt so erträglich wie möglich zu machen. – Danke!
Diese Heldinnen und Helden beklagen aber zu Recht, dass der Senat mit der ungerechten sogenannten Heldenprämie ein Zweiklassensystem von Beschäftigten etabliert. Die damit verbundene Herabstufung von Beschäftigten in der freien Wohlfahrtspflege ist kein geeignetes
(Herbert Mohr)
Zeichen der Anerkennung. – Ich bitte Sie, Herr Regierender Bürgermeister, nehmen Sie das Angebot der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege an und suchen Sie gemeinsam nach Alternativen zu dieser dermaßen ungerechten Prämie!
Die Sozialverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat in den vergangenen Wochen viel getan, um obdach- und wohnungslose Menschen zu unterstützen. Die Bereitstellung neuer Unterkünfte war ein zentraler Baustein, einige Kolleginnen und Kollegen sind darauf schon eingegangen. Schon vor der Coronakrise haben wir mit den Leitlinien der Wohnungslosenpolitik einen Rahmen für die Arbeit von Senat und Bezirken geschaffen. Das hilft uns auch jetzt in der Krise. In den kommenden Wochen ist es nun Aufgabe, einen Plan zu entwickeln, wie es weitergehen kann – einige Kolleginnen und Kollegen haben die Herausforderungen bei Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften schon angesprochen. Dort hat Corona doch einiges an Plänen durcheinandergebracht.
Gelingt es mit dem neuen Unterbringungsangebot der Senatsverwaltung, Menschen, die vorher auf der Straße lebten, zu erreichen, für die es kein passendes Angebot der Wohnungsnotfallhilfe gab? Gelingt es zu klären, wer von ihnen Ansprüche an den Sozialstaat hat und damit aus der Coronaunterbringung in reguläre Unterkunft oder gar in eine Wohnung weiterziehen kann? Und welche Vorkehrungen müssen wir bis zum Start der Kältehilfe noch bedenken und klären? – Da sind einige Fragen offen, aber auch mittelfristige Fragen rücken nun nach den diversen Soforthilfen in den Mittelpunkt: Wie soll es grundsätzlich mit den Gemeinschaftsunterkünften weitergehen? – Aus dem Kreis wohnungsloser Menschen wird immer wieder die Forderung laut, Menschen in Hotels oder Hostels unterzubringen. Je nach Verlauf der Coronapandemie werden wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Aktuell halte ich es aber für richtig, die Wohnheime für obdachlose Menschen, also unsere ASOG-Unterkünfte, stärker in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. Es ist schade, dass es bis heute keine angemessenen Mindeststandards für diese Unterkünfte gibt und Bezirk und Senat sich jeweils immer nur halbzuständig fühlen. Ich finde, damit muss Schluss sein. Wir werden das Thema weiter diskutieren in der Koalition und setzen darauf, die Unterbringung der Schwächsten in dieser Gesellschaft gemeinsam zu verbessern. Unser Vorschlag ist, die nach dem Vorbild der LAFUnterkünfte vom Land Berlin gesetzten Qualitätsstandards bei der Unterbringung aller Menschen durchzusetzen. Eine Übergangsphase könnte man zum Beispiel bis zum Sommer 2021, also ein Jahr lang, machen, damit die Betreiber die Möglichkeit haben, die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
Die Betreiber der Unterkünfte hätten dann die Möglichkeit, Rahmenverträge mit dem Land zu bekommen und
ihre Arbeit auf eine neue, qualitätsgesicherte Grundlage zu stellen. Zu dieser Qualität gehört logischerweise auch die Beratung, die in den meisten ASOG-Unterkünften heute zu kurz kommt.
Der Senat hat sich – das will ich an dieser Stelle auch sagen – mit der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung auf den Weg in diese Richtung gemacht. Der zu erwartende Coronaverlauf mahnt uns jedoch, die Qualität der Unterbringung schneller als bisher geplant auf die Agenda zu setzen.
In den kommenden Wochen werden auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt immer deutlicher. Insbesondere prekär und ungesichert Beschäftigte sind von der Krise in ihrer Existenz bedroht. Dabei war ihre Not schon vor der Krise groß. Besonders deutlich tritt das beim Tourismus zutage. Gerade in diesem Bereich, im Hotel- und Gaststättengewerbe offenbart sich die Krise ganz besonders, denn hier ist das Gehaltsniveau so niedrig wie in kaum einer anderen Branche.
In der Wirtschaftskrise 2009 war die Kurzarbeit noch ein gut funktionierendes Instrument, denn es wurde vor allem von Beschäftigten der Industrie mit gutem Einkommen genutzt. Die Einbußen waren verkraftbar. In der Tourismusbranche gibt es aber unzählige Geringverdienerinnen und Geringverdiener, und die tarifliche Bindung ist gering. Fachkräfte verdienen in der Regel nicht mehr als rund 2 000 Euro brutto im Monat, wenn sie denn Vollzeit arbeiten. Dass diese Gehälter im Fall von Kurzarbeit nicht mehr zur Existenzsicherung reichen, ist offensichtlich. Die Nachbesserungen der Bundesregierung beim Kurzarbeitergeld helfen hier nur bedingt weiter. Gerade für Geringverdienerinnen und Geringverdiener müsste das Kurzarbeiter mindestens bis zur Höhe des Mindestlohns einen Lohnausgleich von 100 Prozent sicherstellen. Die fehlende Hartz-IV-Anpassung – das sprach die Kollegin schon an – geht auf das Konto der Bundesregierung. Wir werden sehen, wie weit uns Corona und die damit verbundenen Einschränkungen weiter begleiten und dann gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative zu diesen Punkten ergreifen, denn im Bundesrat und Bundestag müssen wir weiter darüber reden.
Noch härter trifft es Minijobberinnen und Minijobber. Für diese gibt es gar kein Auffangnetz, denn sie haben keinen Anspruch auf diese Leistung. So zeigt sich in der Krise besonders deutlich, wo wir Lücken im System haben, die geschlossen werden müssen. Das ganze System Minijobberinnen und Minijobber sollten wir in der Krise auf den Prüfstand stellen und am besten ohne ein solches Instrument aus der Krise herauskommen und stattdessen vernünftige Übergänge in Arbeit schaffen. Das wäre doch eine positive Wirkung dieser Krise.
Vor welchen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen wir noch stehen, ist zurzeit noch nicht vollständig ab
zusehen. Das hatten einige Kolleginnen und Kollegen schon gesagt. Wir wissen allerdings bereits jetzt, dass wir Branchen haben, die besonders krisenanfällig sind, und in denen Unternehmen die Krise nicht überstehen.
Die Kollegin hat auch schon gesagt – deswegen will ich es nicht ausführlich darstellen –, dass wir in Berlin uns genau angucken, an welcher Stelle Unternehmen durch gute Arbeit hervorstechen, und wir zusehen, dass wir insbesondere diese Unternehmen unterstützen, damit gute Arbeit in Berlin erhalten bleibt und die Krise möglicherweise dazu genutzt wird, Unternehmen dazu zu bringen, ihr Arbeiten und ihr geschäftliches Wirken auf gute Arbeit zu stützen.
Wenn in Berlin in und nach der Krise mehr Arbeitslose vorhanden sind, bedeutet das für viele Menschen eine berufliche Umorientierung. Dringend benötigt wird daher eine gut funktionierende Struktur von Qualifizierungs- und Beschäftigungsträgern. Der Bund hat das bereits erkannt und mit dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz eine Möglichkeit zur Absicherung dieser Träger geschaffen. Es regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Coronakrise.
Zur Vorbildfunktion für die Aus- und Weiterbildung der öffentlichen Unternehmen wurde auch schon etwas gesagt; deswegen will ich es hier nicht ausführlich erläutern. Ich glaube aber, dass wir als öffentliche Hand mit unseren öffentlichen Unternehmen vorangehen müssen.
Eins müssen wir allerdings feststellen.
Nein, danke! – Wir müssen leider feststellen, dass die Arbeitsagenturen für Kurzarbeitergeld und andere Fördermaßnahmen in der Bearbeitung noch zu lange brauchen. Damit wird es nicht gelingen, eine angemessene Absicherung zu schaffen. Hier muss der Senat alles tun, um die Bundesagentur zu unterstützen, dort Abhilfe zu schaffen, damit die Anträge der Menschen bewilligt werden.
Abschließend ist in dieser Debatte aus meiner Sicht deutlich geworden, dass es das gemeinsame Ziel dieser Koalition ist, die Menschen, die es am dringendsten brauchen, mit den Folgen von Corona nicht alleinzulassen.
Daran werden wir weiter arbeiten – wenn nötig auch in Sondersitzungen während der Sommerpause, denn wir gestalten Berlin gemeinsam, solidarisch, nachhaltig und weltoffen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die Coronaeinschränkungen haben gravierende Auswirkungen auf Berliner Unternehmen. Das haben wir in der Aktuellen Stunde besprochen. Bis Ende März haben über 22 600 Unternehmen mit Sitz in Berlin Kurzarbeit angemeldet. Die genauen negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Berliner Arbeits- und Ausbildungsmarkt werden sich erst in den Aprilzahlen genau zeigen. Die Schätzungen gehen aber bereits heute von deutlich über 100 000 Menschen aus, die davon betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Kurzarbeit bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Den Berichten zufolge sind in Berlin vor allem Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Dienstleistungen und Handel betroffen. Das sind ja auch Bereiche, in denen Berlin gut vertreten ist.
Angesichts des ausgeprägten Niedriglohnsektors in Berlin in diesen Bereichen bedeuten die geltenden Sätze für
(Katina Schubert)
Kurzarbeitergeld für viele Beschäftigte Einkünfte unterhalb der Armutsschwelle. Der DGB fordert daher zu Recht bei niedrigen Verdiensten eine garantierte Lohnersatzquote von 80 Prozent. Die FDP nimmt das mit ihrem Antrag nun auf und schlägt vor, einfach mal 20 Prozent auf die Bundesregelungen draufzupacken. Ich finde das eine spannende Allianz in der Krise. Scheinbar regelt der Markt doch nicht alles, und die FDP erkennt – zumindest vermeintlich – die Stärke unseres Sozialstaats in der Krise.
Warum das nicht so ist, haben die Kollegen und Kolleginnen schon gesagt, und das werde ich nicht noch einmal ausführen. Das Kurzarbeitergeld wird von einigen Unternehmen und in einigen Branchen, wo Tarifverträge geschlossen wurden, aufgestockt, und ich finde, es ist der richtige Weg, so vorzugehen und das auch gemeinsam mit der Bundesagentur und der Bundesregierung hinzukriegen. Sie wissen, dass auch die Bundesregierung daher mit Unternehmensverbänden im Gespräch ist, um genau diesen Sozialstaat partnerschaftlich zu gestalten, und jeder trägt eben seine Aufgabe.
Ich finde es wert, den Vorschlag im Ausschuss zu diskutieren und zu gucken, ob möglicherweise eine bundeseinheitliche Regelung besser ist. Das wäre meine Tendenz. Dann könnten wir in Berlin wenig machen. Aber wenn die bundeseinheitliche Regelung nicht funktioniert, dann sollten wir in Berlin natürlich schon gucken, was wir tun können, denn es ist klar, dass wir niemanden durch den Rost fallen lassen wollen.
Wir haben aber ein Problem auch in Bezug auf unsere Arbeit, weil wir das mit dem Aussetzen der Ausschusssitzung nur suboptimal gestalten können, denn wir haben natürlich nicht ewig Zeit. Ich bin überzeugt, dass wir für die meisten Leute bis zu den Mai-Mieten gucken müssen, wie das funktioniert. Wenn man genau hinschaut, sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Kindern mit 67 Prozent Kurzarbeitergeld ausgestattet, was nicht reichen wird. Da wird man gucken müssen, ob Wohngeld und die anderen Sozialsysteme das alles hinkriegen. Aber wir haben nicht ewig Zeit, und wir haben bis Mai keine Ausschusssitzung. Deswegen von meiner Fraktion die klare Ansage: Wir sind für ein starkes Parlament, aber ein starkes Parlament braucht auch Ausschüsse, weil ein starkes Parlament nicht nur das Plenum hat, wo man alles abnickt.
Deswegen auch von uns das Angebot: Wir stehen auch für Ausschusssitzungen und für Videokonferenzen an der Stelle zur Verfügung, um Probleme fachlich zu besprechen und dann auch im Plenum abzustimmen.
Aber einfach im Plenum alles abzunicken, ist nicht das, was ich unter einem starken Parlament verstehe.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Oberstes Ziel muss es sein, zu verhindern, dass kurzfristige Lohnausfälle zu einer langfristigen Steigerung von Armut in Berlin führen. Ich freue mich, dass die FDP hier an unserer Seite steht und auf die Beratung dann in den Ausschüssen, in welcher Form auch immer. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und Handydisplays! Ich empfehle Ihnen, die Redebeiträge der letzten Rederunden und dieser im Zusammenhang zu betrachten, denn dann kann man vielleicht auch einmal deutlich machen, ob man immer dasselbe erzählt oder in der Krise Leuten irgendwie hinterherrennt, aber dann systematisch doch nicht das meint, was man in der einen Rederunde sagt.
Ich kann nur sagen – ich glaube, da spreche ich für die ganze Koalition –: Für uns ist die Bekämpfung von Armut und auch von Einkommensarmut immer ein Thema – vor der Krise, während der Krise und nach der Krise. Deswegen haben wir vorhin auch über Hilfen für Unternehmen, Kurzarbeitergeld gesprochen, und jetzt geht es um den Landesmindestlohn. Für uns ist das eine systematische Frage, die zu jeder Zeit eine Rolle spielt und auch im Alter wichtig wird. Für alle, die das nicht verstehen: Wenn man heute schlechte Löhne hat, hat man später einen geringen Rentenanspruch und kann davon im Alter nicht leben. Das, was wir mit dem Landesmindestlohn machen, hat ganz langfristige Auswirkungen für alle Menschen, und davon werden die Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Insofern gilt für uns, dass Armutsbekämpfung immer politisches Thema bleibt. – Ich glaube, jetzt hat jemand eine Frage.
Na gut!
Natürlich gibt es Unterschiede, aber wir erleben ja gerade, was die Bundeskanzlerin derzeit an vielen Stellen macht, nämlich den Menschen das Vertrauen zu geben, dass die Grundlagen unseres Sozialstaats auch während und nach der Krise gelten. Das haben wir gelernt. Ich habe zumindest ihre Ansprache gehört. – Wir können das sehr gut unterscheiden. Aber für uns gilt, auch in der Krise so zu handeln, dass es nach der Krise funktioniert.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes setzt Berlin den Grundsatz „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ um. Künftig soll in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes – also der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenentgelt von 12,50 Euro gelten. Der bisherige Landesmindestlohn von 2013 mit 8,50 Euro ist offensichtlich nicht mehr zeitgemäß. Ich glaube, auch Sie gestehen zu, dass man von 8,50 Euro heute in Berlin weder seine Miete und sein Leben bezahlen, noch fürs Alter vorsorgen kann. Der Betrag, der im damaligen Gesetz steht, liegt auch unter dem heute geltenden Bundesmindestlohn. Daher begrüßt Bündnis 90/Die Grünen die Anpassung des Mindestlohns ausdrücklich.
Wichtig war uns – das wurde auch schon gesagt –, dass es im Einklang mit dem Vergabemindestlohn gemacht wird, denn das Land Berlin hat sich mit dem Vergabegesetz das Ziel gesetzt, öffentliche Mittel nur an Auftraggeber zu zahlen, die Angestellten faire Arbeitsbedingungen und eine entsprechende Mindestentlohnung gewähren. Der vorliegende Gesetzentwurf geht daher Hand in Hand mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. – Das steht ja nachher noch auf der Tagesordnung. Dazu werden wir uns nachher noch austauschen. – Durch die Übernahme des in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassungsmechanismus gewährleistet er zugleich die gebotene Synchronität zwischen Vergabe und Landes
mindestlohn. Denn überall, wo das Land Einfluss hat, sollen einheitliche Mindeststandards gelten.
Zum Punkt 450 Euro-Jobs: – Einer der Kollegen der Opposition hatte das angesprochen. – Sie haben natürlich recht: Die 450 Euro-Jobs sind ein Problem. Das werden wir mit dem Landesmindestlohngesetz nicht lösen. Dazu braucht es auf Bundesebene Änderungen. In meinen Augen müssen die 450-Euro-Jobs zugunsten eines vernünftigen Übergangs zu mehr Arbeit und mehr Entlohnung abgeschafft werden. Aber das ist eine Debatte, die wir auf Bundesebene gerne führen sollten. Da gibt es verschiedene Debatten. Aber das lösen wir tatsächlich mit dem Landesmindestlohngesetz nicht. Trotzdem bleibt es ein richtiges Thema.
Ein Problem haben wir noch, und zwar haben wir ein Problem mit dem Landesmindestlohn, der jetzt über dem des Bundes liegt und bei arbeitsmarktpolitischen Programmen beihilferechtlich Probleme bringt. Daher unterstützen wir als Fraktion ausdrücklich die Bundesratsinitiative aus Bremen, die endlich Klarheit schaffen möchte. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie alle Ihre Kontakte in die anderen Landesregierungen nutzen würden, um dort für eine Zustimmung im Bundesrat zu werben. Für heute bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Plant der Senat eine Bewerbung für die zweite Staffel der Modellprojekte Smart City unter dem Motto: Gemeinwohl und Netzwerkstadt, und wie bewertet der Senat die Erfolgschancen für die Smart City Berlin?
Können Sie uns schon ein bisschen mehr reingucken lassen, in welche Richtung Sie überlegen? Ich finde das Motto Gemeinwohl gerade für Berlin als Stadt, in der Gemeinwohl eine große Rolle spielt, prädestiniert, da auch erfolgreich zu sein. Spielt das in Ihren Überlegungen bisher schon eine Rolle?
Vielen Dank! – Was sich bei mir im Zählbüro viele gefragt haben: Ist für diesen Sommer schon eine zweite
(Senatorin Elke Breitenbach)
Sommerzählung geplant, oder erst für das nächste Jahr? Wie sind da die Planungen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Letzter ist es immer schwer, weil vieles schon gesagt wurde. Deswegen will ich ein paar Punkte einordnen und ergänzen. Das Spannende an dem Antrag ist, dass er zeigt, wie weit Berlin von der Smart City oder von einer Smart-City-Strategie entfernt ist. Es zeigt, dass man Detail- und Spezialthemen hier diskutieren muss, weil es keine Einbettung in einen Rahmen oder eine Entwicklung gibt, wohin Berlin will.
Wir haben einzelne gute Aktionen: Das CityLAB funktioniert, die BVG macht mit – Jelbi –, wir haben Wissenschaft und Forschung in Berlin, der Sozialhelden e. V. organisiert, dass wir wissen, welcher Fahrstuhl funktioniert und welcher nicht, wir haben Freifunker in Berlin wie auch Aktivistinnen und Aktivisten, die verschiedene digitale Dinge machen, sowie vorletztes Jahr die Konferenz „Bits & Bäume“ gehabt. Im Bereich Smart City haben wir in Berlin also eine ganze Menge, aber so richtig zusammengebunden ist das alles nicht.
Insofern glaube ich, dass der Antrag ein Baustein ist. ich denke auch nicht, dass es das Ziel sein sollte, dass der Senat ein flächendeckendes LoRaWAN-Netz in ganz Berlin aufstellt; das ist nicht das erste Ziel. Ich glaube aber – das ist ein Punkt aus Ihrem Antrag, über den man reden sollte, auch im Ausschuss –, die Frage ist: Wie sind Genehmigungsverfahren für innovative Projekte im Bereich Smart City? – Klammer auf: Da kann man auch einmal darüber reden, wie die Genehmigungen für 5GStandorte sind mit unterschiedlichen Genehmigungsverfahren in zwölf Bezirken; in einem Bezirk muss die Antenne senkrecht, im anderen waagerecht sein. Da kann man also eine ganze Menge darüber diskutieren, wie man ein Klima ermöglicht, damit sich die Smart City von unten so entwickeln kann, wie wir uns das vorstellen.
Ich kenne noch die Freifunkdebatte, die uns alle sehr lange beschäftigt hat, bei der, wenn man ehrlich ist, am Ende auch nicht viel herausgekommen ist, als dass das Land genommen und einen Anbieter für ein städtisches WLAN-Netz bezahlt hat. Auch das hätte man anders machen können; da ist es uns nicht gelungen. Vielleicht
(Ronald Gläser)
gelingt es uns an der Stelle, ein besseres Klima zu schaffen, in dem Landesunternehmen, Privatinitiativen und wer auch immer so ein Netz von unten mit aufbaut, wirken können. Lassen Sie uns das im Ausschuss diskutieren! Ich finde die Anregung, dort eine Anhörung mit Expertinnen und Experten anzusetzen, sinnvoll. Und dann diskutieren wir die Details an dieser Stelle. – Vielen Dank!
[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP – Beifall von Stephan Lenz (CDU) und Dirk Stettner (CDU)]
Ist Ihnen bekannt, dass in der Berliner Verwaltung auf Serverseite schon heute sehr viele Open-Source-Produkte zum Einsatz kommen? Haben Sie da auch Zweifel? Ist Ihre Sicht, dass wir diese ablösen sollten, oder finden Sie an der Stelle Open Source okay?
Sie haben so auf das Kostenargument abgezielt. Ist Ihnen bewusst, dass bei Open Source die Kosten anders entstehen, nämlich eben nicht als Lizenzkosten, sondern für den Support und die Weiterentwicklung der Software? Ist Ihnen bekannt, dass das die Idee hinter Open Source ist?
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Digitale Souveränität ist ein zentrales Ziel oder besser eine zentrale Voraussetzung für eine digitale Verwaltung. Doch das Ganze ist kein Berliner Thema, aber auch für Berlin eine große Herausforderung. Wünschenswert ist hier eine Initiative der Europäischen Union oder hilfsweise auch der Bundesregierung oder gar des Bundesrates. Die Folgen des wirren Handelns von US-Präsident Trump und die Huawei-Debatte können nicht sein, weiter so blind in die digitale Zukunft zu laufen. Europa und Berlin müssen in der Lage sein, Alternativen zu den großen amerikanischen Anbietern zur Verfügung zu haben. Diese stehen aktuell insbesondere beim Thema Desktopbetriebssystem, aber auch bei Office und auch beim Thema IT-Sicherheit nicht zur Verfügung.
Die Folgen können wir uns in der Windows-10-Debatte schon einmal durchdenken. Was tun wir eigentlich, wenn unsere Datenschutzbeauftragten zu einem Zeitpunkt X verfügen, dass Windows 10 nach einem Update nicht mehr zum Einsatz kommen darf? – Genau, dann holen wir unsere Papierakten wieder heraus. Damit es nicht soweit kommt, müssen wir endlich handeln.
Der FDP-Antrag fordert daher richtigerweise auf, die Abhängigkeiten zu benennen, weil das der erste Schritt – in welcher geeigneten Form auch immer – ist, diesen Abhängigkeitsbericht zum Anlass zu nehmen, um Strategien zur Reduzierung dieser Abhängigkeit zu entwickeln. Ich denke, es liegt auf der Hand – das wurden von den Vorrednerrinnen und Vorrednern schon gesagt –, dass es eine Initiative für ein möglicherweise europäisches Office-Paket, eine Office Lösung – ob in der Cloud oder nicht – geben muss, um eine zentrale Abhängigkeit zu beseitigen.
Wir brauchen aber auch eine Cloudlösung. Wenn uns die BVG im Ausschuss sagt, dass sie Jelbi nur zum Laufen
(Ronald Gläser)
kriegt, wenn sie mit Amazon und Google arbeitet, dann verdeutlicht das unsere Sorgen. Lassen Sie uns im Ausschuss gemeinsam diskutieren, welchen Anteil Berlin an der notwendigen Strategie für mehr Technologieunabhängigkeit und digitale Souveränität haben soll.
Ja!
Das Traurige ist, dass ich glaube, dass die wirre Politik von Donald Trump dazu führen wird, dass in allen europäischen Ländern, in allen Bundesländern bei den ITDienstleistern umgedacht wird und wir damit noch eine Dynamik kriegen, um diese Abhängigkeit zu überwinden, die wir vor zehn Jahren noch nicht hatten. Das ist traurig, aber möglicherweise ist das der Anlass für uns alle, darüber nachzudenken. Allein die Drohung, dass uns die Datenschutzbeauftragte Windows 10 abklemmt, wirkt, wie ich glaube. Lassen Sie uns im Ausschuss gemeinsam diskutieren, wie wir den Impuls noch stärker machen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zum Sport haben die Kollegen von SPD und Linken alles Nötige gesagt. Deswegen will ich meine Redezeit den Einzelplänen 25 und 21 widmen, also dem Thema Digitalisierung der Berliner Verwaltung.
Die zweite Ausgabe des Einzelplans für die landesweiten Maßnahmen des E-Governments hat einige Kinderkrankheiten der ersten Runde überstanden. Doch wir wissen alle: Solange die Standardisierung der IT-Infrastruktur noch nicht vollständig umgesetzt ist, wird es im Detail weitere Probleme in der Umsetzung geben. Wir haben das kürzlich an der Umstellung auf Windows 10 ebenso gesehen wie an diversen Sicherheitsvorfällen. Solange diese Übergangsphase zum ITDZ noch dauert, müssen wir mit dem Risiko leben, dass aus einer Hand nicht alles gut beantwortet ist und nicht alle Finanzierungsfragen vollständig geklärt sind. Aber der Zeitablauf ist klar, und wir werden das die nächsten zwei Jahre auch noch überstehen.
(Philipp Bertram)
Mit dem Aufwuchs der IKT-Mittel und der Verbesserung der Ausstattung des ITDZ haben wir in jedem Fall die Grundlage gelegt. Nun ist der Senat in der Verantwortung. Wir werden Sie auch in den nächsten zwei Jahren unterstützen, die digitalen Bürgerservices auszubauen und mehr Angebote im Berliner Serviceportal zu gestalten. Wir haben dazu Geld für einen Hackathon für weitere digitale Bürgerdienstleistungen in den Haushalt eingestellt. Der soll im Herbst 2020 das erste Mal stattfinden und dann jährlich zur Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. All das tun wir, um im Interesse der Berlinerinnen und Berliner und im Interesse des Senats das Thema digitale Verwaltung weiter voranzubringen.
Wir werden in den nächsten Jahren auch vorankommen müssen, die Verträge mit dem ITDZ auf ein adäquates Niveau zu bringen. Das hat in den letzten zwei Jahren noch nicht so optimal geklappt, aber wir wissen alle, dass ohne eine vernünftige vertragliche Grundlage, was das Land bestellt und was das ITDZ liefert, wir am Ende nicht vorankommen. Deswegen ist das eine Aufgabe, die wir trotz und mit dem Doppelhaushalt für die nächste Zeit noch haben.
Was wir mit dem Doppelhaushalt gemacht haben, ist, dass wir das Berichtswesen zum E-Government-Gesetz ausgebaut haben, denn das Fahren auf Sicht muss jetzt langsam zu Ende sein. Wir brauchen systematisches Handeln, und dazu braucht es Kennzahlen und Erfolgsmessungen, um den Weg zur Einführung der E-Akte im Jahr 2023 sicherzustellen. Nach allen Debatten in allen Ausschüssen kann ich sagen, dass diesem Parlament dieses Ziel sehr wichtig ist.
Wir werden im nächsten Jahr das E-Government-Gesetz evaluieren. Dazu haben wir dem Senat noch mal aufgegeben, uns darzustellen, wie die Evaluation im nächsten Jahr umzusetzen ist. Und wir haben beim Datenschutz einen Schwerpunkt gesetzt.
Erstmals, seit ich im Parlament bin, haben wir die Stellenanmeldung der Datenschutzbeauftragten eins zu eins in den Haushalt umgesetzt. Das ist ein starkes Zeichen. Damit gehen wir gestärkt in den nächsten Jahre. – Vielen Dank und gute weitere Beratung!
Wie bewerten Sie das Zeichen des Parlaments, dass Klimaschutz und Klimawandel inzwischen so en vogue sind, dass man mit einer der größten Grünbauoffensiven, die ich erlebt habe, jetzt dem Senat und den Bezirken den Arbeitsauftrag gibt, der Zeit angemessen noch mehr zu machen? Kennen Sie aus anderen Bundesländern ähnliche Initiativen aus den Parlamenten?
Ich möchte gerne noch mal nachfragen: Es mögen Einzelfälle sein, aber glauben Sie, dass in den heutigen Zeiten von digitalen Verwaltungen und digitalem Arbeiten auch im Kontext von Universitäten IT-Sicherheitsübungen genau wie Brandschutzübungen üblich werden sollten, um zukünftig solche Einzelfälle zu verhindern?
Vielen Dank! – Wir haben in der Stadt auch Menschen, die ein wenig barriereeingeschränkt sind. Ist zum richtigen Start von Jelbi auch die Barrierefreiheit in der App sichergestellt, dass man einstellen kann, einen barrierefreien Weg durch die Stadt zu suchen, und Jelbi diesen dann empfiehlt? Oder wird dies erst in einigen Wochen und Monaten freigeschaltet?
(Präsident Ralf Wieland)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Zuerst finde ich es doch erstaunlich und auch ein bisschen traurig, wie wenig hier tatsächlich über Stärkung von Wohnungslosenhilfe, wie es hier als Thema benannt wird, gesprochen wird und wie wenig auf die jungen Leute eingegangen wird, Deutsche, die ihre Wohnung verlieren, ausziehen, weglaufen und auf der Straße landen und überhaupt keinen Migrationshintergrund haben, aber genauso unsere Hilfe verdient haben wie alle anderen. Ich
(Herbert Mohr)
finde, wir haben bisher viel zu wenig über die Herausforderungen der Wohnungslosenhilfe geredet, sondern immer nur über Kleinigkeiten. Ehrlich gesagt: Ja, die Kältehilfe ist ein wichtiges Instrument – aber sie ist nicht das entscheidende Instrument, um Wohnungslosigkeit in Berlin zu bekämpfen.
Die Kältehilfe ist Nothilfe, und das Thema heute ist „Wohnungslosenhilfe stärken“, und das ist der Koalition ein zentrales Anliegen.
Mit den Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik hat der Senat den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. – Keine Frage, danke! – Es ist schon benannt worden von den Kollegen: Es hat 20 Jahre gedauert. Wir haben das jetzt zu Ende gebracht. An dem Beschluss haben dank zweier Strategiekonferenzen und diverser Arbeitsgruppen eine Vielzahl von Akteuren aus der Stadt mitgewirkt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion, aber sicherlich auch im Namen der Koalitionspartner, bei allen denjenigen bedanken, die mitgewirkt haben. Denn das Ergebnis lässt sich sehen.
Im Koalitionsvertrag steht:
Die Koalition verpflichtet sich zu einer Politik des guten, also bürgernahen, partizipativen und solidarischen Regierens.
Dieser Prozess liegt hinter uns und ist beispielhaft. Wenn Sie kritisieren, dass es ein Zeichen von Schwäche ist, der Stadtgesellschaft zuzuhören, kann ich Ihnen nur sagen: Für uns ist es ein Zeichen von Stärke, der Stadt zuzuhören und nicht als Politikerinnen und Politiker und Verwaltung die Stadt zuzutexten und ihr zu sagen, wie wir uns die Welt vorstellen, sondern miteinander zu gestalten! – Das ist das, was Rot-Rot-Grün macht und was Berlin verdient hat.
Einige Kollegen haben zu den Inhalten schon viel gesagt. Ich möchte drei Punkte nennen. Das Erste ist – und das ist, glaube ich, klar: Ohne bezahlbaren Wohnraum stoßen alle Instrumente der Wohnungsnotfallhilfe an ihre Grenzen.
Aber das ist heute nicht das Hauptthema. Wir werden zu gegebener Zeit und in diversen Runden immer wieder darüber reden. Aber das gehört zur Wahrheit auch dazu.
Ziel aller Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe ist aber die Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Voraussetzung dafür ist der gezielte Einsatz aller zur Verfügung
stehenden Instrumentarien. Dazu zählen die Jobcenter, die Sozialamtsbereiche. Das Entscheidende ist, die Phase der Wohnungslosigkeit so kurz wie möglich zu halten, wenn sie denn eintritt. Deswegen ist es wichtig, dass schnellstmöglich alles eingeleitet wird, um Menschen zurück zu Wohnraum zu bringen, und darauf muss der Fokus liegen. Dazu ist die enge Zusammenarbeit von allen Institutionen nötig. Das ist mit den Leitlinien auch unterlegt, weil in den Leitlinien – wenn Sie mal reingucken – steht an vielen Stellen die Verantwortlichkeit: Senatsverwaltung, Bezirksverwaltung. Auch das ist ein wichtiger Punkt: Man schreibt nicht nur ein Papier, wo draufsteht, „Das müsste mal passieren!“, sondern in den Leitlinien ist klar benannt, wer verantwortlich ist. Das ist ein Riesenschritt nach vorne.
Der dritte Punkt, der mir wichtig ist: Um bei Wohnungslosigkeit zu helfen, sind die Bezirke entscheidend. Die bezirklichen sozialen Wohnhilfen sind zentrale behördliche Anlaufstellen, und die müssen wir stärken; darum muss es gehen. Wir haben mit den Leitlinien aufgeschrieben, wie es geht. Ich will relativ offen sagen, wie es weitergeht – denn Papier ist das eine, aber das Papier mit Leben zu füllen, ist die weitere Aufgabe.
Wir brauchen zum einen eine solide Datenbasis über den Personenkreis wohnungsloser Menschen, um die Strategien zu verbessern. Diese Koalition unterstützt aktiv die Entwicklung einer bundesweit einheitlichen Wohnungsnotfallstatistik und hat eine Berliner Statistik eingeführt. Ich habe im Rahmen der Strategiekonferenz selbst an den Arbeitsgruppen teilgenommen. Die Ergebnisse sind in die Leitlinien eingeflossen und bilden eine fundierte Grundlage für das, was jetzt beginnt.
Mit der bereits angekündigten Zählung in der „Nacht der Solidarität“ ist Berlin auf einem guten Weg. Über die Zählung hinaus hat sich diese Koalition einer integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung verschrieben. Dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ist noch offen. Wir werden ihn aber angehen und müssen im nächsten Jahr liefern.
Ein weiterer Punkt, den diese Koalition angeht, ist die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung. Wir wissen alle: Die Unterbringung von Wohnungslosen nach ASOG in Hostels, in den verschiedenen Einrichtungen ist in Berlin im Moment suboptimal, und die bezirklichen Wohnhilfen geraten oft an ihre Grenzen, weil ihnen kein adäquater Wohnraum, keine Gemeinschaftsunterkunft, keine Notunterbringung zur Verfügung stehen. Das wird mit einer gesamtstädtischen Steuerung und einer qualitätsgesicherten Unterbringung gelöst. Das ist etwas, das für die nächsten beiden Jahre ansteht. Insofern: Wenn wir in ein oder zwei Jahren uns wieder hier zu dem Thema treffen, sollten wir, glaube ich, darüber reden und gucken, wie es losgegangen und gestartet ist.
Der zuwendungsgeförderte, niedrigschwellige Bereich ist ein weiterer Beitrag, denn Menschen brauchen Unterstützung, um ihnen Wege aus den bestehenden Lebenssituationen aufzuzeigen. Diese niedrigschwelligen Angebote sind als Brücke ins Regelsystem zu verstehen und ein ergänzender Versorgungsbaustein.
Mit dem kommenden Doppelhaushalt werden wir im Bereich der Modellprojekte unseren Beitrag leisten, um die Leitlinien mit Leben zu füllen. Wir werden beispielsweise das geforderte Modellprojekt zur Versorgung von wohnungslosen Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern ermöglichen. Das ist auch ein Ergebnis aus der Strategiekonferenz, denn wir hören an manchen Stellen auch zu. Und wir werden die Bezirke mit den Häusern der Hilfe unterstützen.
Die wichtigste Stelle ist aber die Stärkung des Regelsystems – ich habe das vorhin schon gesagt –, und das sind in diesem Fall die sozialen Wohnhilfen, die wir zu Fachstellen weiterentwickeln wollen. Hier liegen seit Sommer Ergebnisse der Arbeitsgruppe von Bezirks- und Senatsverwaltung vor. Darin finden sich Antworten auf Fragestellungen nach Personalbedarf, Sollarbeitsbereichen und Ressourcen.
Jetzt komme ich zu dem ehrlichen Punkt, wo wir in diesem Jahr noch etwas zu tun haben. In der Stellungnahme zu den Leitlinien schreibt der Rat der Bürgermeister: Diese zusätzlichen Aufgaben können nicht von den Bezirken aus Globalsummen und Mitteln der AG Ressourcensteuerung erbracht werden. – Sie merken: Wir haben da noch etwas zu tun, denn die Leitlinien zu beschließen, während der Rat der Bürgermeister sagt, sie könnten das nicht umsetzen, ist mir und dieser Koalition zu wenig. Wir werden in den weiteren Haushaltsberatungen sicherstellen – und ich kann den Senat und die Bezirke nur auffordern, dafür Sorge zu tragen –, dass dieser Satz in diesem Jahr das letzte Mal gesagt werden muss und die Bezirke die Ressourcen bekommen, die sie brauchen, um die Fachstellen umzusetzen, denn die Fachstellen sind der Schlüssel, um Menschen zu helfen, und nicht nur den 20 Plätzen bei Housing First oder den 1 200 Plätzen in der Kältehilfe, sondern den Zehntausenden Menschen, die in den Unterkünften untergebracht sind und einen Anspruch auf echte Unterstützung und auch 67-er-Hilfen haben, um den Weg zurück in Wohnraum unterstützt zu bekommen.
Weitere Verzögerungen auf Kosten wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen sollte es nicht geben. Denn bei allem, was die Koalition im Bereich der Wohnungslosenpolitik erreicht hat: Wenn es nicht gelingt, diese Regelstruktur in den Bezirken zu stärken, bleiben zu viele Menschen im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße. Und so wichtig es auch ist – ich habe es anfangs gesagt –, dass die Senatsverwaltung beispielsweise am Bahnhof Lichtenberg oder an anderen Stellen Menschen in Not unterstützt, umso richtiger und
wichtiger ist es, dass die Bezirke die Ressourcen haben, ihren Job zu erfüllen.
Sie wissen, dass ich für meine Fraktion auch für das Thema Verwaltungsmodernisierung und Doppelzuständigkeit zuständig bin. Die Wohnungsnotfallhilfe ist, finde ich, ein typisches Beispiel, wo wir die Entwicklung der letzten Jahre Revue passieren lassen und an einigen Stellen gucken, ob die Aufgaben noch richtig verteilt sind. Meine These: An manchen Stellen sind Ressourcen und Verantwortlichkeiten nicht mehr optimal verteilt. Schlagzeilen wie „Senat organisiert Bus aus Protokollabteilung für Kältehilfe“ zeigen das solidarische Handeln des Senats. Sie zeigen aber nicht – und das ist mit dem Zukunftspakt Verwaltung angelegt – das systematische Handeln, das wir brauchen.
Bereits in der Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte im Mai – also vor Beschluss der Leitlinien – wurde die Möglichkeit einer Zielvereinbarung für soziale Wohnhilfen thematisiert. Ich möchte Senatsverwaltung und Bezirke ermutigen, diesen Weg weiterzugehen. Noch in diesem Jahr gibt es unter der Federführung von Staatssekretär Nägele in der Senatskanzlei pilothaft Zielvereinbarungen. Es wäre doch toll, wenn wir diesen Prozess nutzen, um hier voranzukommen, die Finanzierung zu sichern, die Fachstellen in den Bezirken umzusetzen und das mit einer Zielvereinbarung für die Leitlinien!
In zwei Jahren ist Wahltag, und ich möchte meinen Wählerinnen und Wählern nicht berichten müssen, dass Senat und Bezirk fünf Jahre lang die Verantwortung hin und her geschoben und wohnungslosen Menschen in Leitlinien beschrieben haben, wie Berlin sie unterstützen könnte, dass aber außer ein paar Modellprojekten nichts gelungen ist. Ich möchte in zwei Jahren berichten, dass nach einem beispielhaft partizipativen Prozess Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik erarbeitet und mit der Umsetzung auf allen Ebenen direkt mit dem Haushalt begonnen wurde.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zeigen wir den Berlinerinnen und Berlinern, dass Senatsverwaltung und Bezirke Hand in Hand solidarisch den wohnungslosen Menschen helfen! Zeigen wir, dass in Berlin Papiere wie die nun vorliegenden Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik mehr sind als das Papier, auf dem sie stehen. Packen wir es an! – Vielen Dank!
Weil Sie so viel von verschiedenen Strukturen in den Bezirken sprechen: Ist Ihnen bekannt, dass es bisher schon eine einheitliche Ämterstruktur in Bezirken gibt und zum Beispiel in Bürgerämtern und Ordnungsämtern einheitliche Dienstleistungen angeboten werden und da auch durchaus einheitliche Stellenbewertungen und einheitliche Personaleinstellungen möglich sind? Ist Ihnen das bekannt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich will zu Beginn einmal versuchen, mit ein paar Missverständnissen und falschem Verständnis von dem, was auf dem Tisch liegt und lag, aufzuräumen. Zum einen, weil es gerade noch einmal angesprochen wurde, die E-Akte. Da ist im Ausschuss beim Verständnis von einigen Kollegen etwas schiefgegangen. Die E-Akte und die Migration der Arbeitsplätze haben erst einmal nicht direkt etwas miteinander zu tun. Die Ausschreibung der E-Akte läuft. Ob der Termin 2023 zu halten ist, hängt nicht mit dem Termin der Migration der Arbeitsplätze 2026 zusammen. Insofern liegt ein Missverständnis vor. Wir arbeiten daran, dass die E-Akte zügig eingeführt wird. Die Ausschreibungen laufen. Das wissen Sie alle. Da muss man schauen, was die Unternehmen liefern. Da sind wir aber erst einmal auf dem Weg. Es kann sich immer alles verzögern, aber das, was in den Zeitungen stand und was jetzt gesagt wurde, stimmt erst einmal sachlich nicht.
Ein zweites interessantes Phänomen: Sie stehen hier alle so und sagen: Hätten wir in dem „Zukunftspakt Verwaltung“ diese einheitliche Ämterstruktur festgeschrieben, wäre ab morgen alles gut. Auf dem Tisch lag immer der Vorschlag, diese einheitliche Abteilungsstruktur in den Bezirken zur nächsten Legislaturperiode einzuführen. Es gibt viele Herausforderungen, die wir jetzt angehen müssen. Insofern die Idee zu vermitteln, hätte da etwas anderes gestanden, würden wir jetzt Einstellungen besser hinkriegen, würden wir die Bewertungen über die Bezirksämter besser hinkriegen, das hätte erst einmal nichts geändert.
Der andere Vorschlag, mitten in der Legislaturperiode alle Abteilungen in den Bezirken umzustrukturieren und zu glauben, dann kämen wir schneller voran – das liegt, glaube ich, nicht auf dem Tisch –, wäre aber auch nicht realistisch. Sie sprechen von ab Ende 2021 und erzeugen das Gefühl, wir bekämen dadurch, dass wir das nicht irgendwo reingeschrieben haben, unsere Aufgaben heute nicht unter. Das ist auch Quatsch. Das kann man politisch alles so machen, es hilft aber nicht weiter.
Ein letzter Punkt, den ich spannend finde: Die CDU legt einen Antrag vor, der Senat solle rechtliche Voraussetzungen schaffen. – Wir sind das Parlament! Wir sind die Abgeordneten! Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen! Ich hätte mir gewünscht, Sie legten eine Änderung des AZG vor und würden vorschlagen, wie diese einheitliche Struktur aussehen soll. Das wäre ein konstruktiver Beitrag, über den wir hätten reden können. Aber zu sagen, der Senat soll mal selbst Gesetze machen – so funktioniert das in der Demokratie nicht. Wir haben vorhin unser Grundgesetz besprochen. Das kann man da vielleicht noch mal in Ruhe nachlesen.
Letztlich ist es gar nicht so einfach. Der RdB hat zwar mal mit acht zu vier Stimmen oder so – dazu gibt es unterschiedliche Zahlen – beschlossen, dass die Bezirke eine einheitliche Struktur haben wollen, aber der RdB hat sich nicht darauf verständigt, wie diese einheitliche Struktur aussehen soll. Es gab da mindestens vier Vorschläge, und es ist nicht so einfach, die alle zusammenzufassen.
Ich nehme ein Beispiel auf. Was war es jetzt – Bau, Sport, Umwelt? Ist das Ihr Vorschlag, dass Bau, Sport und Umwelt in allen Bezirken zusammenkommen, damit man in Berlin Sportplätze gut hinbekommt? Ist das die Herausforderung? – Ein anderes Beispiel, das im Verlauf der Debatte kursierte: Wir schaffen jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz Häuser der Teilhabe, Teilhabeämter, wo verschiedene Sachen zusammenkommen. Da wäre Jugend, Gesundheit und Soziales zusammen. Ist dann der Vorschlag, genau diese drei immer einem Stadtrat zuzuordnen? – Das Problem ist: Es gibt haufenweise Vorschläge, die für jeden Einzelfall stets passen. Wir brauchen aber eine Struktur, die für alle Bezirke, wenn man sie einheitlich machen würde, einheitlich und stark passt. Und dafür – das ist meine These – ist diese Stadt einfach viel zu vielfältig; auch die Herausforderungen in den Bezirken sind unterschiedlich. Wenn in einer Legislaturperiode in einem Bezirk die Herausforderung lautet: Wir müssen Sportplätze bauen –, dann kann man politisch sagen, dass man da Schwerpunkte legt und man das bei einem Stadtrat bündelt. Man kann in anderen Bezirken aber auch andere Schwerpunkte setzen, und ich finde es richtig, das weiterhin zu ermöglichen.
(Florian Swyter)
Ja, klar!
Okay, gehen wir zu dem Thema zurück! Das hat sie so vermutlich nicht gesagt.
Der Punkt ist: Wenn wir die Migration der Arbeitsplätze wollen, wenn wir sagen, wir wollen in einem Jahr oder zwei Jahren alle Arbeitsplätze der Verwaltung auf den neuesten Stand bringen, dann würde das enorm viel Geld kosten. Darüber werden wir in den Haushalsberatungen reden müssen. Ich bin gespannt, was Sie als Opposition für den IKT-Haushalt beantragen, ob wir das tun wollen, ob wir da schneller werden. Ich würde gerne darüber reden, wie wir da schneller werden, aber: Wir haben ja in der Berliner Verwaltung auch Arbeitsplätze; die werden bis Ende des Jahres oder kurz danach alle auf Windows 10 umgestellt,
und sie werden dann auch alle fähig sein, die E-Akte als Software zu betreiben.
Deswegen: Es sind verschiedene Sachen, die man nicht in einen Topf packen sollte.
Ich würde gerne zur Frage der einheitlicheren Struktur zurückkommen. Wir glauben, dass wir genau hingucken müssen, an welchen Stellen in den Bezirken Synergieeffekte zwischen den Ämtern stattfinden, denn: Wir haben eine einheitliche Ämterstruktur. Darüber wird zu reden sein, dass man sagt: Die zwei Ämter sollen möglicher
weise – auch einheitlich – bei einem Stadtrat gebündelt werden.
Zweite Frage: Welche Ämter, Abteilungen und Beauftragte können bei den Bezirksbürgermeistern, den Bezirksbürgermeisterinnen gebündelt werden? – Das sollte mal gemeinsam festgelegt werden. Es sollte gesagt werden: Wenn wir wollen, dass die Rolle der Bezirksbürgermeister und -bürgermeisterinnen gestärkt wird, dann sollen gewisse Sachen dort gebündelt werden. – Es ist richtig, darüber zu reden. Berlin ganz starr zu machen, ist nicht das Richtige.
Ein letzter Punkt, warum das nicht richtig ist: Wenn wir uns zum Beispiel die Veterinärämter als Teil der Ordnungsämter anschauen, dann haben die vor allen Dingen das Problem, dass sie drei zuständige Fachsenatsverwaltungen haben, egal, welcher Stadtrat zuständig ist. Wenn man das zu Ende denkt, würde das heißen, wir müssten eine einheitliche Struktur in den Bezirken wie auch eine einheitliche Struktur auf Senatsebene haben. Der Vorschlag lag auch nicht auf dem Tisch; der war in keinem der Berichte enthalten. Man müsste dann auch darüber reden, dass wir als politische Parteien uns die Freiheit nehmen oder uns von der Freiheit befreien, nach Koalitionsvorhandlungen auch die Senatsverwaltungen neu zusammenzuwürfeln. Ich finde, man kann darüber reden, ob man auch das einschränkt oder wie man damit umgeht, denn wir wissen alle: Wenn die Umzüge noch im ersten oder zweiten Jahr nach Beginn der Legislaturperiode stattfinden, lähmt das die Verwaltung. Das lag aber auch nicht auf dem Tisch, das schlagen Sie auch nicht vor.
Insofern: Ihr Antrag ist ein bisschen denkfaul, würde ich sagen. Sie haben sich nicht vertieft damit befasst. Tun Sie das, und lassen Sie uns weiter darüber im Gespräch bleiben.
Gerne!
Lassen Sie uns über die Windows-10-Migration gerne noch einmal im Ausschuss reden. Ich bin überzeugt, dass wir da eine riesige Herausforderung vor uns haben. Ich kann Ihnen diese Detailfrage nicht beantworten, weil ich die Zertifizierungsfrage jetzt nicht parat habe.
Ich will aber noch mal sagen, was wir machen, denn wie gesagt, der Vorschlag – einheitliche Struktur – war für ab Ende 2021 gedacht. Herr Czaja hat zu Beginn gesagt, welche drängenden Probleme wir haben: Wir brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir müssen Personal einstellen. Wir haben also akute Probleme, und dieser Senat hat sich ihrer angenommen. Wir haben im „Zukunftspakt Verwaltung“ viele wichtige Sachen festgeschrieben, unter anderem auch dank der Zuarbeit verschiedener Senatsverwaltungen. Wir wollen und müssen die Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren hinbekommen. Wir brauchen ein einheitliches Konzept. Wir haben im „Zukunftspakt Verwaltung“ auch das Ziel, dass wir die Gehaltsstrukturen zwischen Land und Bezirken in den Bewertungen voranbringen, ohne da die Struktur zu vereinheitlichen. Wir haben genug Bereiche, wo wir Gehaltsstrukturen vereinheitlichen können. Dazu wird auch gehören, dass man in den Bezirken einzelne Stellen besser bezahlen muss, sonst haben die Bezirke auf dem Arbeitsmarkt keine Chance. Das steckt da alles drin. Das packen wir an, und zwar jetzt sofort und nicht erst ab Ende 2021. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Es ist so, man kann diese Papiere lesen, oder man kann sich mit der Materie auch ein bisschen intensiver befassen. Zuletzt gab es in Berlin den Kongress „Digitaler Staat“. Da gab es z. B. einen Workshop zu FITKO und zu dem Vorlauf, da konnte man sich mit ein paar der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die da, wie ich finde, einen tollen Job machen, auseinandersetzen und mit ihnen in einen Diskurs kommen. Das ist ganz spannend. Wir haben Digitalisierung nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern und anderen Kommunen. Wir haben in Berlin den Vorteil mit Land und Bezirken, dass wir noch nah beieinander sind, aber in anderen Bundesländern hat jede einzelne Kommune dieselben Herausforderungen, und da Strukturen zu schaffen und voneinander zu profitieren und unnötigerweise nicht alles neu zu erfinden, ist genau das Richtige.
Vieles wurde zum Staatsvertrag gesagt. Mein Eindruck aus den Runden mit den Kolleginnen und Kollegen war, dass es nicht nur um Koordination geht, sondern tatsächlich um manche Projekte, an denen man gemeinsam arbeitet. Ich habe das Arbeitsklima so erlebt, dass es darum geht, sich gemeinsam zu Projekten zusammenzuschließen und dann zu sagen: Die drei Bundesländer machen bei dem Projekt federführend mit und bringen da auch Ressourcen ein. Insofern wäre mein wichtigster Punkt heute gar nicht, zu sagen, wir bezahlen 2 Millionen Euro pro Jahr, und dann haben wir uns da freigekauft, sondern ich wünsche mir, dass das Land Berlin auch mit Know-how und Initiativen in diese Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern reingeht und sich einbringt. Ich bin überzeugt, dass das auch die IT-Staatssekretärin und der Senat so machen, denn sonst funktioniert diese Kooperation nicht. Da bin ich zuversichtlich. Ich finde, wir sollten uns das mal in absehbarer Zeit angucken, wie das losgegangen ist und was Berlin gegebenenfalls noch mehr machen kann. Ich glaube, auch andere Bundesländer können von Berlin etwas lernen, genau wie wir andersherum etwas lernen können. Das sollten wir tun. – Insofern vielen Dank für die Debatte!
Haben Sie das Gefühl, wenn Sie sich sozial herausfordernde Gebiete in der Stadt mit hoher Jugendarbeitslosigkeit angucken, dass das System im Status quo – Hartz IV mit Sanktionen –, so, wie es heute funktioniert, hilft, diesen Jugendlichen Wege in die Ausbildung zu bauen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Zuerst: Ich finde es gut, wenn sich Berlin und das Berliner Parlament das demokratische Recht herausnimmt, auch über den Bundesrat in Deutschland mitzugestalten. Ich finde, das ist ganz natürlich. Ich finde, das kann man als Schaufenster vorwerfen, aber das ist unsere Demokratie in Deutschland, wie sie gegliedert ist. Ich finde es sinnvoll, dass wir davon Gebrauch machen.
Herr Schultze-Berndt! Ich will vielleicht heute einmal anders anfangen als im Ausschuss. Ich wünschte mir, es wäre so einfach zu sagen, mit ein bisschen Druck, mit ein bisschen Sanktionen, ob Geld oder anderen Formen, bekommen wir das schon hin, und dann machen die jungen Leute das, was wir haben wollen. Meine Erfahrung ist – Hartz IV ist schon ein bisschen in Betrieb und funktioniert schon eine Weile –, dass das möglicherweise für die Jobcentermitarbeiter ein Mittel ist. Vielleicht wollen die das auch oder glauben, dass es im Einzelfall hilft, aber in der Summe, wenn man sich das anschaut, wie das System funktioniert, wie Kinderarmut, wie Jugendarbeit, wie Jugendarbeitslosigkeit, bei Langzeiterwerbslosigkeit eben nicht durchbrochen werden und von Generation zu Generation weitergegeben werden, müssen wir doch
feststellen, dass das, was wir bisher haben, nicht funktioniert.
Wenn wir uns an dem Punkt erst einmal einig sind – das wäre mir wichtig –, kann man über die Wege reden. Wir schlagen den Weg vor zu sagen, nehmen wir einmal die Sanktionen heraus und schauen andere Baustellen an. Wie kann man Schulen besser machen? Wie bekommen wir die Jugendberufsagentur noch besser hin, um tatsächlich jungen Menschen Wege in Ausbildung zu bauen? Aber der erste Punkt wäre die Frage in der Analyse: Das System, das wir heute haben, funktioniert nicht. Wir verlieren zu viele junge Menschen. Wir verlieren zu viel Potenzial dieser Gesellschaft, das wir genau bei dem Fachkräftemangel brauchen. Ich weiß nicht, ob Sie einmal mit Unternehmerinnen und Unternehmern reden. Wenn die berichten, wer Ihnen vom Jobcenter zugewiesen wird unter Androhung von Sanktionen, sagen sie, dass sie mit denen nichts anfangen können. Sie sagen: Ihr zwingt sie zu uns, das bringt nichts. Wir nehmen die, die freiwillig kommen, weil das viel mehr funktioniert. Das bringt den Unternehmerinnen und Unternehmern auch mehr. Wie finden wir also Wege, junge Menschen auch in Richtung Unternehmen zu bringen, damit die dann möglicherweise Fachkräfte sein können, Fachkräfte der Zukunft? Die Sanktionen sind nicht der Weg. Deswegen haben wir den Vorschlag gemacht, die herauszunehmen, neue Wege zu denken, gern auch gemeinsam.
Ich gebe Ihnen recht. Möglicherweise ist der Weisheit letzter Schluss noch nicht gefunden, wie wir das für alle hinbekommen, aber lassen Sie uns damit beginnen.
Ein zweiter Punkt: Es gibt einen Teil, bei denen diese Sanktionen nicht helfen. Es gibt einen ganzen Teil von Menschen, die diese Sanktionen hindern, binden und auch in ihrer Kreativität einschränken. Ich glaube, wenn wir es schaffen, dass ein Teil der Menschen, die wir heute mit Sanktionen unterdrücken, die dann möglicherweise freier ihr Leben entscheiden können, wenn wir da Potenziale freisetzen können, haben wir als Gesellschaft gewonnen und können immer noch über die Frage diskutieren, wie wir an die Jugendlichen herankommen, die vielleicht wirklich Ihrem Bild entsprechen, dass sie gar nichts machen wollen und nur zu Hause sitzen. Ich glaube, es gibt nicht so viele davon; sich für die noch mal Lösung zu überlegen, finde ich richtig, aber mit diesen Sanktionen die ganze Gesellschaft lahmzulegen, das ist der falsche Weg. Deswegen: Gehen Sie unseren Weg mit, stimmen Sie heute zu, und lassen Sie uns die Herausforderungen der Zukunft lösen. Hartz IV ist dazu kein Beitrag. – Danke!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Viel wurde geredet, wenig zum Antrag. Deswegen von mir auch ganz kurz zum Antrag: Der Weg ist richtig. Wir sollten das in Berlin machen, sobald der Bund uns das ermöglicht. Berlin ist vorbereitet. Das finde ich gut. Ich will aber das Beispiel, das eben aufkam, zum Anlass nehmen, darüber zu reden, dass Onlinedienste eben nicht die Lösung aller Probleme sind, denn es zeigt nämlich, dass nicht jeder mit diesen Onlinediensten klarkommt und sie richtig bedienen kann. Deswegen ist zu diesen Onlinediensten mindestens so wichtig, beispielsweise unsere Stadtteilzentren und andere Einrichtungen vor Ort zu unterstützen, damit sie Menschen helfen können, auch bei der wohnortnahen Inanspruchnahme von digitalen Dienstleistungen. Das darf bei dem Motto „Digital, digital, digital“ nicht vergessen werden. Wir haben viele Menschen, für die das nicht „native“ ist, die damit nicht ganz natürlich umgehen. Auch die muss man in den Blick nehmen. Deswegen wird es auch noch eine Weile Bürgerämter geben, wo Menschen vor Ort Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Mit den digitalen Angeboten wird das dann auch in Stadtteilzentren und anderen Einrichtungen möglich sein. Da geht diese Koalition weiter. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche noch einen schönen Abend!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Daten, so sagt ein inzwischen weitverbreiteter Marketingspruch, sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Dieser Spruch führt bei vielen von uns aber leider zu einer falschen Vorstellung, was Daten sind und wie wir mit unseren Daten umgehen sollen. Für mich sind meine Daten beispielsweise kein Goldbarren, sondern maximal goldene Brotkrumen. Ich kann meine Daten nirgendwo in Bargeld eintauschen oder meine Lebensmittel bezahlen, essen kann ich sie auch nicht. Aber überall rieseln sie mir aus der Hosentasche, und gleichzeitig verwende ich meine Daten täglich als Gegenleistung, um damit zumeist
(June Tomiak)
kostenfrei Dienstleistungen in einer digitalisierten Welt in Anspruch zu nehmen oder in vielen Fällen nehmen zu können. Erst die Zusammenführung von vielen Datensätzen aus unterschiedlichen Quellen zu umfangreichen Personenprofilen von Menschen macht aus meinen goldenen Brotkrumen einen Goldbarren. Der kann verkauft oder getauscht werden. Er repräsentiert einen erkennbaren Wert. Daten sind das zentrale Handelsmittel der Digitalwirtschaft geworden.
Nicht erst seit der umfassenden Digitalisierung ist es ein Charaktermerkmal von persönlichen Daten, dass ich sie über viele Anbieter, Dienste und Institutionen verteilt habe. Als Bürgerin oder Bürger habe ich kaum eine Übersicht, wo meine Daten gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden. Die bestehenden Datenschutz-, Datenrechts- und Informationsfreiheitsregelungen helfen hier nur bedingt weiter. Natürlich könnte ich bei allen Anbietern oder Behörden, die mir einfallen, Anträge auf Auskunft entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung stellen, aber so richtig praktikabel ist das nicht. Große Technologiekonzerne haben inzwischen Lösungen wie zum Beispiel Google, die in Ihrem Konto dann Zusammenfassungen aller im Google-Konto gespeicherten Daten anzeigen. Aber diese sind oft unzureichend und funktionieren in der Praxis nicht ganz transparent, aber die Idee stimmt.
Hier kommt der Berliner Datencheck ins Spiel. Er soll die Berliner Verwaltung verpflichten, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltung erhoben und verarbeitet werden, in meinem Servicekonto darzustellen. Wir wollen damit die Möglichkeit schaffen, einfach und verlässlich zu prüfen, welche Daten die Berliner Behörden über mich gespeichert haben. Ich habe dann auch die Chance zu prüfen, ob die Daten noch korrekt sind oder aktualisiert werden sollten. Der Kerngedanke dieses automatisierten Auskunftsanspruchs ist dank der Vorteile digitaler Verwaltungsverfahren möglich und spart den Aufwand langwieriger Antragsverfahren für mich, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung. Das Land Berlin schafft mit dem Datencheck eine Grundlage für mehr Transparenz auf Augenhöhe zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern, serviceorientiert und verantwortungsbewusst.
Kern des Konzeptes des Berliner Datenchecks ist eine dezentrale Herangehensweise, denn klar ist: Der Datencheck ist ein individueller Service für mehr Bürgerinnen- und Bürgerrechte, aber kein zentraler Datenabruf für alle Behörden. Die behördliche Verwendung der Daten muss sich selbstverständlich weiterhin an den gegebenen Grundsätzen von Datenschutz und Datensparsamkeit orientieren. Notwendig, um den Datencheck zu realisieren, ist ein technischer Weg, der die dezentralen Daten und Funktionen im Servicekonto zusammenführt. Die einzige Person, die hierauf Zugriff hat, bin – für meinen
Fall – ich oder für die Bürgerinnen und Bürger sie selbst. Die technische Herausforderung bei der Umsetzung ist nicht trivial und muss in der weiteren Debatte mitgedacht werden. Wir wollen den Weg aber gehen, und die öffentliche Verwaltung soll damit ein Beispiel geben, das andere voranbringt.
Der Kollege der CDU-Fraktion hat im Ausschuss gesagt, wir wären mit dem Antrag der Zeit ein bisschen voraus, wir sollten uns lieber um andere Dinge kümmern. Ich bin überzeugt, dass heute genau der richtige Zeitpunkt ist, die Daten für einen solchen Datencheck zu stellen. Wir digitalisieren alle Verwaltungsprozesse, wir entwickeln die digitale Akte, und wir entwickeln auch unser Servicekonto in Berlin weiter. Dieser Antrag gibt dem Senat auf, von Beginn an mitzudenken, wohin es gehen soll, denn irgendwann muss die digitale Zukunft in Berlin auch mal beginnen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Glauben Sie nicht, dass es auch uns Politikern und Politikerinnen gut tut, nicht nur an das Heute zu denken, sondern manchmal auch an die Zeit nach der Legislaturperiode? Ist es nicht auch ein gutes Zeichen, wenn wir nicht nur kurzfristig denken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will unsere Rederunde dazu nutzen, einen Punkt zu nennen, der bei Awareness immer wichtig ist, und zwar, den Menschen nicht immer mit demselben zu kommen. Wir hatten jetzt vor zwei Wochen eine Debatte, haben im Ausschuss darüber diskutiert, den Antrag auf den Weg gebracht, aber nicht großartig verändert. Was bei IT-Sicherheit nicht passieren sollte, ist, dass sie in jeder Fortbildung immer dieselben Sätze hören und nicht weitergehen. Wir haben im Antrag unter anderem geschrieben, dass wir auch Entertainment und verschiedene Dinge berücksichtigen wollen. Da muss viel dahinter stehen, solch eine Sensibilisierungskampagne für die Berliner Verwaltung zu machen. Was nicht hilft, ist, dass ich meine Rede von vor zwei Wochen noch einmal wiederhole. Insofern verweise ich gern darauf und bitte um Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem am 10. Juni 2016 in Kraft getretenem EGovernment-Gesetz hat das Berliner Abgeordnetenhaus Maßstäbe gesetzt. Auf der anderen Seite wussten alle, die damals am Beschluss beteiligt waren, wie ambitioniert die dort festgelegten Ziele sind. Trotzdem hat dieses Parlament der Berliner Verwaltung diesen ehrgeizigen Zeitplan aufgegeben. Die Ziele des Gesetzes waren nach außen mehr nutzerfreundliches und sicheres E
Government für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft und nach innen eine einheitliche IKT-Steuerung für mehr Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und moderne IKT-Ausstattung. Die elektronische Vorgangsbearbeitung, also die E-Akte, soll zukünftig Vorrang haben.
Vor diesem Hintergrund finde ich das Anliegen des Antrags durchaus richtig. Unterhalb des E-GovernmentGesetzes noch einmal einen Arbeitsplan für die kommenden Jahre bis von mir aus 2022 aufzulegen, finde ich auch im Hinblick auf die Haushaltsberatungen sinnvoll. Wir haben jetzt ungefähr drei Jahre nach Inkrafttreten des EGovernment-Gesetzes, und es macht total Sinn, noch einmal zu schauen, was die Schritte sind, die wir bis Ende der Legislaturperiode und kurz darüber hinaus tun wollen, um auf uns selbst zu gucken: Was schaffen wir, was nehmen wir uns noch vor? –, und das in der Mitte der Legislaturperiode. Ich finde, das ist ein Anliegen, über das wir im Ausschuss reden sollten.
Was ich nicht verstehe, ist, warum man sagt, es müsse alles viel transparenter sein, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Ich finde es selbstverständlich, dass man sich das nach drei Jahren noch einmal anguckt. Da bedarf es keiner Aufforderung, viel transparenter zu arbeiten, das gehört einfach dazu.
Ich will Ihnen im Hinblick auf die Ausschussdebatte eine kurze Bewertung geben, wo wir stehen: Berlin ist auf dem Weg zu einem nach außen nutzerfreundlicheren und sicheren E-Government ein großes Stück vorangekommen. Wir haben das Servicekonto, der BasisdienstOnlineantrag wird in diesem Jahr Stück für Stück weitere Onlineservices ermöglichen, und ich empfinde es gar nicht als Widerspruch oder dass der Bund uns da etwas vormacht. Ich finde, das Onlinezugangsgesetz schafft eine sinnvolle Einheitlichkeit zwischen Bund und Ländern und unterstützt uns auf diesem Weg. Berlin beteiligt sich an der Umsetzung und Ausgestaltung des Onlinezugangsgesetzes. Ich finde das richtig.
Wir haben auch den Einstieg in eine einheitliche IKTSteuerung geschafft. Wir haben mit der IKT-Steuerung und all diesen Gremien, die inzwischen arbeiten, sozusagen eine gute Grundlage geschaffen. Ich glaube, wir haben in der letzten Ausschusssitzung gemerkt, dass es an einigen Stellen noch der Verbesserungen bedarf, zum Beispiel mit dem HPR und bei den Abläufen. Wir müssen darüber reden: Wie kriegen wir das gemeinsam besser hin? – Das ist gar kein Vorwurf in irgendeine Richtung. Das haben wir uns im Ausschuss vorgenommen, das werden wir dann detailliert, denke ich, mit IKTSteuerung und dem HPR gemeinsam voranbringen, weil klar ist: Die digitale Verwaltung funktioniert nur, wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnehmen, wenn Führung und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusammenarbeiten und die technischen Grundlagen so
(Carsten Ubbelohde)
sind, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit auch umgehen können. Das ist, glaube ich, klar. Da sollten wir uns noch einmal überlegen, was die genauen Schritte sind, die wir noch verbessern können.
Was mir ein bisschen Sorge macht, das gebe ich ehrlich zu, ist die einheitliche IKT-Ausstattung. Da erleben wir auf dem Weg viele Komplikationen, sowohl bei Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren als auch bei der Migration der Arbeitsplätze unter das Dach des ITDZ. Das heißt auf der einen Seite: Wir sind diesen Weg losgegangen und stellen jetzt fest, was alles für Hürden auf ihm stehen. Das kann man uns vorwerfen, der Regierung, möglicherweise auch den Macherinnen und Machern des Gesetzes, aber ich finde, es zeigt: Wir gehen auf diesem Weg, wir werden all diese Hürden, die auf ihm stehen, aus den Weg räumen, und am Ende werden wir in der digitalen Verwaltung ankommen, mit einer einheitlichen IKT-Architektur. Daran habe ich keinen Zweifel.
Was ich möchte – und so verstehe ich auch den Antrag –, ist, dass wir uns bis zu den Haushaltsberatungen noch mal genau angucken, was die Maßnahmen für die nächste Zeit sind, wie viel Ressourcen wir gegebenenfalls brauchen, welche Schritte, und am Ende möchten wir als Haushaltsgesetzgeber darüber entscheiden: Stellen wir die Mittel zur Verfügung, um die Ziele des E-Government-Gesetzes zu erreichen oder entscheiden wir als Haushaltsgesetzgeber: Nein, es gibt weniger Geld, und wir erreichen die Ziele erst später. Das ist unsere Entscheidung, die müssen wir dann treffen. Insofern freue ich mich, wenn wir den Gedanken des Antrags im Ausschuss aufnehmen und uns für die Haushaltsberatung fit machen, diese Entscheidung hier zu treffen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme wieder zurück zum Transparenzgesetz – darum soll es ja heute gehen.
Ich möchte mit einem Blick nach Hamburg starten: Das Hamburger Transparenzgesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, behördliches Handeln nachzuvollziehen,
(Ronald Gläser)