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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion steht mit ihrer Finua SPD ftir drei Grundsiil/.e: Erstens: SouYerän ist das Volk Wid nicht der Staat. Zweitens: Persönlichkeitsrechte sind demokratische Grundrechte. Drittens: Datenschutz ist Dienstleistung des Staates ftir die Bürgerilmen und Bürger.

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Wir reagieren datenschutzrechtlich auf die Veränderungen der Teclmik. zmn Beispiel durch Regelungen zur mobilen Datem·erarbeitung et\\ a mit Chipkartcn. Im Sinne der Industrie- und Handclskammcm \"Oll Schleswig-Holstein haben \\ir in diesem Zusammenhang aiiCii ftir begriffiiche Klarheit wtd praktische Handhabbarkeil gesorgt. Wir betonen die Prinzipien d_er Dat~l!Ycmteidung und der Datensparsamkeit und sorgen fiir frühestmögliche Anonymisienmg und Pseudony1nisienmg ZWll Beispiel yon Geswtdheitsdaten. Dadurch \Ürd wissenschaftliche ForschWig wesentlich vereinfacht und mögliche Konflikte zwischen Datenschutz Ulld Forschwtg werden im Vorhinein ausgeräWitt.

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Erstens. Soweit nach wie vor gelegentlich auch in diesen Anhörwtgen wieder grundsätzliche Bedenken gegen den Datenschutz als solchen vorgetragen worden sind, hat Herr Dr. Bäumler im Ausschuss dankenswerterweise auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und auf die Tatsache der Verbindlichkeit und Verpflichtung zur Umsetzung europäischer Richtlinien hingewiesen. Auch wir sind der Meimmg. dass es einen Weg zurück zur freihändigen und willkürlichen Datenverfügbarkeil in öffentlichen Händen nicht geben kamt. Datenschutzrecht ist Bürgerrecht wtd wir wollen dieses Bürgerrecht bestmöglich schützen wtd sichern.

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Zum Thema Bundesgesetz ist von Herrn Dr. BäUilller wtd von Hemt Professor Dr. Bull. einem alten Bekamlten. w1serem ehemaligen hmenminister und jetzigen Professor für öffentliches Recht in Han1burg, im Ausschuss übereinstimmend und unseres Erachtens zutreffend angemerki \\·orden: Erstens würde ein Bmidesdatenschutzgesetz keinerlei Wirkm1g für die schleswig-holsteinischen Behörden entfalten, weil es nur den Datenschutz im privatrechtliehen Bereich regeln wird. Zweitens ist nach wie vor nicht absehbar. wann eine solche Bundesregelung konllllen wird: sie ist immer wieder wrschoben worden. Drittens muss Btmdes- m1d Landesdatenschutzrecht nicht einheitlich sein. Wemt durch eigenes Landesrecht, ,,.;e in diesem Fall praktiziert, eine bessere Ausgestaltung als durch Bundesrecht geschaffen werden kmm, datm sollte der Iandesrechtlichen Lösung auch der Vorzug gebühren.

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Für sachgerecht halte ich es auch. das Yom Landtag bereits bescltlosscne Gesetz über die Erriclllwig des Unabhängigen Landeszentrwns ftir Datenschutz in das Landesdatenschutzgesetz aufzm1elnncn. Es trägt zur Übersichtlichkeit bei, wem1 sowohl die materiellrechtlichen als auch die orgmlisationsrechtlichen Bestim

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Auch der Datenschutz ist keine rechtlich statische Materie. Die Debatte wird weitergehen. Heute können

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ren! Im Oktober haben wir die Einrichtung einer Anstalt für Datenschutz - also die Neuorganisation der Datenschutzbehörde - beschlossen. Meine Rede habe ich seinerzeit mit den Worten begonnen:.. Was lange

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Bekmmtem1aßen enhückelt sich die Datenverarbeitungstechnik stümlisch weiter. Dieser Tatsache müssen wir sowohl in Fragen der D.atenschutzgesetzgebrmg als auch in Fragen der Informationsgesetzgebung Reclunmg tragen. Wir werden diesen Punkt auch anschließend im Rahmen des Infonnationsfreiheitsgesetzes beraten. In beiden Fällen wird klar: Die neuen teclnlischen Enhvicklungen bringen zwar neue Gefahren fiir die Privatsphäre der Bürgerimten m1d Bürger mit sich, sie bieten aber auch neue Charrcen. Datenschutz kam1 durch neue Tcchnologien einfacher durch

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Noch vor dem Happyend im letzten Akt - das wir nachher bekonm1en werden - bekonnnt das Datenschutzgesetz auch schon seinen medialen Ancrkennungsapplaus. Herr BäiUnler. der laut Kommentar in der heutigen.. Landeszcitmrg'· meistens nicht weit ist. wenn Richtw1gweisendes geschmiedet wird. bezeichnet es als Epoche machend. Das stinnut. Techmscher Datenschutz mrd DatenvermeidU!lg ersetzen arr vielen Stellen bürokratische Reglementierungen der Datenverarbeitllllg. Die Behörde ist nicht nur Kontrollorgan.

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Nach der guten Vorarbeit durch den Landesdatenschutzbeauftragten tmd seine Mitarbeiterirmen lllld Mitarbeiter ist es geliU1gen, ftir SchleSYYig-Holstein ein modernes IUld tragfähiges Gesetz zu erarbeiten. das den Erfordemissen an einen ausgewogenen Datenschutz in einem Zeitalter geradezu stünnischcr Entwicklungen in der Datenverarbeittmgsteclmik beispielhaft Rcclmmrg trägt. Herr Dr. Bämuler. das sage ich ausdrücklich auch itr Ihre RichtiU1g: Allen Beteiligten möchte ich in diesem Zusanm1enhang meinen Dank daftir aussprechen.

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Das neue Landesdatertsehutzgesetz reicht über die Erfüllw1g der EU-Richtlinie hinaus. Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn durch die Entwicklung hin zur Infonnationsgesellschaft wird ein solider Datenschutz immer wichtiger. Die angeftihrten Neuigkeiten - wie der s,·stemdatenschutL oder das Gebot der Datenspar

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Dass es wichtig ist, in Sachen Datenschutz Signale zu setzen, haben m1s die Stellm1gnahmen in den Atlllö

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wal~ge~ ändern. Der vom Grm1dgesetz abgeleitete Datenschutz muss hier zweifelsfrei höher gewertet werden. Anderenfalls ,\ird d~ ]rm1drecht bald von der gesellschaftlichen Entwic.mg überrollt. Damit wäre keinem gedient ltn Übrigen sei mit Professor Bull darauf hingewiesen, dass das Gesetz größ

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Besonders begrüßenswert ist aus der Sicht des SSW. dass nach dem neuen Recht keine persönliche Betroffenheit mehr nachgewiesen werden muss, mn das Unabhängige Zentrum für Datenschutz anzurufen. Es reicht die Vennutung, dass das Datenschutzrecht bei der Verarbeihmg personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen missachtet wird. Dies ist eü1 Gewinn, der übrigens auch henorragend mit dem allgemeinen Recht auf Infonnationszugang korrespondiert. das wir gleich zu beraten haben.

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Herr Präsident! Meine Damen nnd Herren! Ich möchte den Mitgliedern des Innen- nnd Rechtsausschusses flir die konstruktiven Beratungen des Enn,urfs der Landesregiernng danken. Aufgrund der wenigen Kritikpunkte aus der Anhönmg vor dem Ausschuss erfolgten noch einige, vor allem klarstellende Ändenmgen, die eine Anwendung des Gesetzes erleichtern werden. Auch die Einarbeitrmg des bereits im OJ,.iober vorigen Jahres verabschiedeten Gesetzes über die Errichtung des Unabhängigen Landeszentrums ftir Datenschutz in den Gesetzentwurf ist gel m1gen und flillli zu einem neuen Landesdatenschutzgesetz aus einem Guss.

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Insgesamt ist es sehr erfreulich. wie zügig dieses Gesetzesmrhaben zum Abschluss gebracht werden konnte. Dazu haben meine Mitarbeiterilmen und Mitarbeiter ebenso beigetragen wie die mufangreichen Vorarbeiten nnd die facltkm1dige Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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Ich freue mich besonders. dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein weiterhin nicht Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen ist. Die sich abzeichnende einvernelm1liche Verabschiedm1g des Gesetzes so kurz vor der Landtagswahl verdient besondere Beachtung.

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Es ist em gutes Gesetz geworden, das den persönlichen Datenschutz sehr emst nimmt tmd gleicht.eitig die Bedürfnisse der Verwaltung nach Schut7 bestimmter

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Informationsfreiheit tmd Datenschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Die allgemeine Zugangsfreiheit zu behördlichen Infonnationen steht naturgemäß in einem Spamnmgsverhältnis zu den Schutzzielen des Datenschutzes. Alle Beteiligten waren sich stets darüber einig, dass Infonnationsfreiheit da ihre Grenzen hat. wo persönliche Daten oder Wirtschaftsgeheinmisse geschützt werden müssen.

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Positiv bemerken dürfen Sie dann, dass wir das Rederecht für den Datenschutz- und den Ausländerbeauftragten sowie für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes durchgesetzt haben.

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1. Wahl einer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Drucksache 14/171)................................ 647

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Wahl einer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Drucksache 14/171)

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Der Landtag wählt nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz auf Vorschlag der Landesregierung eine Landesbeauftragte/einen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Amtszeit des bisherigen Datenschutzbeauftragten Roland Lorenz endet mit Ablauf des 31. Mai 2010. Ich darf das Wort Herrn Minister Karl Rauber erteilen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 01. Juni dieses Jahres beginnt die neue sechsjährige Amtsperiode des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes. Die Landesregierung schlägt Ihnen, wie in Drucksache 14/171 vorgelegt, dazu die bisherige Bürgermeisterin von Mettlach, Frau Judith Thieser, vor. Frau Thieser verfügt nach Meinung der Landesregierung sowohl im Hinblick auf ihre juristische Kompetenz als auch im Hinblick auf das Kriterium der Verwaltungserfahrung über alle Voraussetzungen, um dieses verantwortungsvolle Amt mit der gebotenen Autorität auszuüben.

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Nach § 4 Abs. 2 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes nimmt die Landesbeauftragte für Datenschutz die Aufgaben des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahr. Damit überwacht sie zugleich die Anwendung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes, wonach jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen des Landes hat. Die Aufgaben gleichen denen im Bereich des Datenschutzes und es besteht wie dort ein Anrufungsrecht für jedermann.

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Aus dieser kurzen Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird deutlich, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Indem wir Ihnen Frau Thieser zur Ernennung vorschlagen und damit zum ersten Mal eine Frau für das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nominieren, wollen wir als Landesregierung ein weiteres Zeichen setzen, qualifizierten Frauen verstärkt Führungspositionen zu übertragen.

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Das Amt für Datenschutz und Informationsfreiheit verkommt zur freien Versorgungsmasse der Regierung.

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(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zuruf: Was hat das mit Akten oder mit Datenschutz zu tun?)

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In der Presse war noch zu lesen, Herr Minister Toscani, dass das Innenministerium mit Hochdruck an der Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums arbeite. Herr Minister, denken Sie daran: Unabhängigkeit bedeutet auch Weisungsunabhängigkeit. Dies hat Ihr Haus bisher stets abgelehnt. Jetzt wirken Sie hoffentlich mit Hochdruck darauf hin, dass der oder die künftige Datenschutzbeauftragte wirklich weisungsunabhängig ist. Und genau da wird es politisch, wenn man die Diskussion um den bisherigen Datenschutzbeauftragten Roland Lorenz verfolgt. Er hat gute Arbeit geleistet - unbestritten, hat Herr Rauber vorhin gesagt -, und er ist in meinen Augen in diesem Land eine anerkannte Persönlichkeit. Er ist auch von seiner Kritik an der Landesregierung nicht zurückgetreten. Vielleicht war das Ihr Fehler, Herr Lorenz. - Er hat die Ausweitung der Videoüberwachung kritisiert. Er kritisierte das leichtere Abhören von Politikern und Journalisten. Er hat die automatische Erfassung der Kfz-Kennzeichen kritisiert. Aber diese Kritik hat das CDU-Innenministerium sehr wahrscheinlich ganz stark gestört. Deshalb werden Sie nachher sehr wahrscheinlich eine Entscheidung treffen, die weder Herrn Lorenz noch dem Land dient und in meinen Augen dem Datenschutz keinen Gefallen tut.

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Sie ist zwar Juristin, aber in Sachen Datenschutz noch nie aufgefallen. Sie hat in diesem Bereich noch keine Erfahrung. Sie ist in Mettlach als Bürgermeisterin mit Fehlentscheidungen hervorgetreten; das ist richtig.