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Wir halten an der Auffassung fest, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie der EU vom Oktober 1995 eine völlige Weisungsfreiheit in diesen Bereichen zum Inhalt hat. Wir mahnen immer wieder an, dass diese völlige Weisungsfreiheit sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich eingehalten wird. Das haben wir derzeit in Hessen leider nicht. Deshalb ist es immer wieder anzuführen, dass wir davon ausgehen, dass es spätestens in der nächsten Legislaturperiode ein Kompetenzzentrum Datenschutz beim Hessischen Datenschutzbeauftragten geben muss. Das bedeutet das Zusammenführen der beiden Bereiche des Datenschutzes bei Ihrer unabhängigen Behörde.

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Zweite Bemerkung. Immer deutlicher wird bei der Lektüre nicht nur der beiden letzten Berichte, des 34. und des 33., sondern auch schon davor, dass sich die Arbeit des Datenschutzes in den letzten 15 bis 20 Jahren vollständig geändert hat. Zunächst ist die Behörde im Rahmen einer sozialliberalen Koalition mit dem Ziel eingerichtet worden,Verstöße gegen den Datenschutz herauszufinden und zu ahnden. Ich lese mit großer Freude in Ihren Berichten, dass es derartige Verstöße nicht mehr gibt, jedenfalls keine gravierender Art. Das heißt, dass das Bewusstsein bei den Mitarbeitern der Landesverwaltung so geprägt ist, dass man weiß,wo die Schranken sind,und dass man diese Schranken im täglichen Geschäft auch nicht übertritt.

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Ich finde, dass es wichtig ist, sich immer wieder vor Augen zu führen, dass der Datenschutz etwas anderes geworden ist, als das in den Siebziger-, Achtzigerjahren gewesen ist. Es ist ein Erfolg der Politik in diesem Lande, aber insbesondere auch der Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter gewesen, dass in den Köpfen der Damen und Herren, die Exekutive, die Verwaltung sind, steht, dass man sich um die Belange des Datenschutzes zu kümmern hat.

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Letzte Bemerkung. Der Datenschutz ist in Hessen in guten Händen.Wir haben eine Verwaltung, die weiß, was sie zu beachten hat.Wir haben Gesetze, die bis auf einen kleinen Teil dieser Auffassung ihre Grundlage verleihen. Wir haben einen politischen Landtag, der darauf aufpasst, und einen Datenschutzbeauftragten, der uns dabei hilft. – Vielen herzlichen Dank.

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Manches von dem, was ich heute wieder gehört habe, hat mich in diesen 25 Jahren begleitet. Es gibt eine gewisse ritualhafte Beschreibung – um nicht zu sagen:Beschwörung – des Themas Datenschutz in häufigem heftigem Kontrast zu engagierten Debatten. Wir haben in aller Regel eine sehr überschaubare Beteiligung an dieser Debatte.Früher war es eine absolute Expertendebatte. Sie ist es – man mag es beklagen – auch bis heute geblieben.

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Diese Mitarbeiter werden dann in Zeitarbeitsverhältnissen aufgerechnet, und dabei habe ich wirklich den Eindruck, der Datenschutz muss als Ausfluss des informationellen Selbstbestimmungsrechtes immer richtig in die große Sphäre der gesamten Grundrechtsbalance eingeordnet werden.

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Ich habe bei dem Datenschutzbeauftragten und seinem Bericht immer den Eindruck, dass wir hier einer Auffassung sind: Der Datenschutz ist im höchsten Maße als Schutzrecht und als ein Recht – das in seiner Bedeutung immer gleich ist, sich in seinen praktischen Auswirkungen bei den Wandlungen gerade im technischen Bereich permanent verändert – eine permanente Herausforderung, sowohl für den Datenschutzbeauftragten und seine Behörde als auch für die Landesregierung.

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Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit unserer Debatte Rechnung getragen. Dazu gehörten die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht und die Vorlage der Landesregierung betreffend den 18. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden.

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Ich muss hier immer an den Elzer Berg denken, weil das für mich die klassische Sammelstelle von Autos sein kann, die gestohlen sind.Aber es gibt doch keinen Sinn, die Daten zu speichern und das Fahrzeug weiter fahren zu lassen, sondern dann ist es sinnvoll, noch vor der Limburger Ausfahrt eine Polizeistelle einzurichten und die Autos herauszufischen.Das hat auch etwas mit Datenschutz zu tun,und dann müssten wir nicht die Angst haben, die insbesondere Ruth Wagner mehrfach öffentlich geäußert hat, dass Bewegungsbilder von Personen gemacht werden können. Alles das könnte man ohne Probleme durch eine Änderung des Polizeigesetzes wieder von der Tagesordnung ziehen.

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Herzlichen Glückwunsch der hessischen Polizei für diese Arbeit. – Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union, wenn Sie wieder ein bisschen mehr den Datenschutz und die Dinge,die die Bürger in diesem Bereich interessieren, bei der Arbeit einsetzen würden, dann könnte man eine gute Note ausstellen, was zurzeit nicht möglich ist. – Vielen Dank.

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Frau Kähler, die Vertraulichkeit und der Datenschutz sind gewährleistet. Wir stehen in dieser Sache unmittelbar in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten.Es handelt sich um kleine Programme, die solche Viren, erkennen, unschädlich machen und löschen, ohne daß irgend jemand es liest.

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Für die Patientengruppen, die vom heute noch gültigen PsychKG beziehungsweise vom Maßregelvollzugsgesetz betroffen sind, gelten in wesentlichen Punkten die gleichen Zielsetzungen in Behandlung, Rehabilitation und Integration. Das haben Sie auch herausgearbeitet. Für uns sind vier Punkte in diesem Gesetz, die verändert wurden, hauptsächlich wichtig: Anpassung der bisher unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die Anpassung und Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen und der Unterbringung, die besonderen Maßnahmen für den Maßregelvollzug sowie die Verbesserungen für den Datenschutz.

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Vorstellen könnte ich mir weiterhin ein Selbstbefassungsrecht des Ausschusses sowie eine stärkere Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung, wobei der Datenschutz selbstverständlich gewährleistet sein sollte. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Das Thema Sicherheitskooperation schaffe ich hier jetzt gar nicht mehr; aber in dem Zusammenhang doch noch eine letzte Bemerkung. Wenn man sich über Sicherheitskooperation auslässt, dann darf man aus meiner Sicht das nicht vergessen, was der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem letzten Bericht ganz deutlich gemacht hat, dass Sicherheitskooperation nämlich nicht zulasten von Bürgerrechten und Datenschutz gehen darf. Ich finde, das darf nicht vergessen werden.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehrehrenzeichens, Drucksache 14/567, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung vom 21. September 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, angesichts einer Veränderung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr und einer Verlängerung der aktiven Dienstzeit für Feuerwehrleute, durch das neu eingeführte bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen ein Ehrenzeichen zu schaffen, um alle maßgeblichen Etappen einer typischen Feuerwehr-Biografie insgesamt besser honorieren zu können.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe, Drucksache 14/568, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

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Nordrhein-Westfalen zur Verfügung haben: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist auch für den gesamten privaten Bereich zuständig. – Ich sehe, dass sie anwesend ist. Liebe Bettina Sokol, schön, dass Sie da sind. – Sie ist dazu berechtigt, in diese Callcenter zu gehen und stichprobenartig nach den Datenschutzstandards zu schauen.

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maligen Debatte habe ich angesprochen, dass die Privatwirtschaft beim Datenschutz ein massives Problem hat. Ich erwähne dies deswegen erneut, weil staatliche und auch betriebliche Datenschützer in den letzten Jahren zu lange nahezu ausschließlich den angeblichen Überwachungsstaat im Blick hatten, während der Umgang von privaten Unternehmen mit Kundendaten sozusagen im Niemandsland stattfand.

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Zum Handel – auch mit Daten – gehören in der Regel mindestens zwei. Zumindest in freiheitlichdemokratischen Rechtsstaaten hat man die Möglichkeit, seine Privatsphäre insgesamt zu schützen. Wie diese Privatsphäre bestimmt ist, ist Sache der Privaten, ist Sache der Gesellschaft, die sich dazu verabredet. So garantieren die Grundrechte unserer Verfassung auch beim Datenschutz in erster Linie die Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat und nicht den Schutz zum Beispiel vor Belästigungen durch Werbeanrufe oder Postwurfsendungen.

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Ebenso sollen zukünftig Unternehmen mit einem Gütesiegel beweisen können, dass sie mit Daten sorgsam umgehen. Im Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes steht die Einführung eines freiwilligen Datenschutzaudits. Ähnlich wie beim Biosiegel im Ökolandbau sollen damit Unternehmen ausgezeichnet werden, die beim Datenschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist uns wichtiger: Privatheit und Datenschutz

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Die jüngsten Datenschutzskandale rücken nachhaltig in den Mittelpunkt, was Jahrzehnte in der Öffentlichkeit kaum Beachtung fand: den Datenschutz und den Schutz persönlicher Freiheit.

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Beim Datenschutz ist Gefahr im Verzug. Kein wirtschaftlich denkender Mensch zahlt heute wie üblich 50 Cent oder mehr pro Adresse an einen Adressenhändler, wenn er sich nicht einen irgendwie gearteten Gewinn davon erhofft. Leider erkennen viele Bürgerinnen und Bürger den hohen Wert ihrer persönlichen Daten und die große Missbrauchsgefahr viel zu langsam. Erst jetzt bemerken Bürgerinnen und Bürger und auch die Politik ganz langsam: Das kann so nicht weitergehen.

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Bislang sind alle Versuche, das Datenschutzrecht zu modernisieren, stecken geblieben. Insbesondere nach den Anschlägen vom 11. September geriet der Datenschutz gänzlich aus dem Blick; Freiheits- und Bürgerrechte wurden unter Rot-Grün massiv eingeschränkt.

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Datenschutz wurde plötzlich als Täterschutz verstanden. Weniger Freiheit wurde und wird in Berlin gern mit mehr Sicherheit verkauft. Nun erkennt man

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Nicht überrascht bin ich, dass am Ende Ihres Forderungskataloges wiederum die pauschale Forderung nach mehr Personal steht. Es scheint inzwischen Ihre Routine nicht nur beim Datenschutz zu sein, inhaltliche Stellungnahmen mit der Forderung nach mehr Personal zu verbinden. Solche Forderungen sind für die Opposition ebenso wohlfeil wie für Bundesjustizministerin Zypries, wenn es um Landespersonal geht.

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Meine Damen und Herren, die pauschale Forderung nach mehr Personal für die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NordrheinWestfalen wird durch dieses Sammelsurium von Forderungen nicht im Ansatz begründet. Diese Forderungen werden mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen vermengt, die damit nicht in sachlichem Zusammenhang stehen. Ich frage mich, was

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Wenn die Unternehmen nicht von sich aus eine größere Sensibilität im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz entwickeln, muss der Gesetzgeber sie dazu zwingen. In diesem Zusammenhang, mein Damen und Herren, hat meine Fraktion unter anderem auch eine Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes und seine Anpassung an das digitale Zeitalter angemahnt. Ich muss erfreulicherweise feststellen,

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desdatenschutzgesetzes deutliche Fortschritte bringt. Sie trägt den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Datenschutz Rechnung. Das schließt nicht aus – ich habe es eben bereits erwähnt –, dass es in Details noch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren im Sinne eines effektiven Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger geben wird. Bekanntlich können wir als Landesgesetzgeber auf das Bundesdatenschutzgesetz nur einen bedingten Einfluss nehmen.

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Wichtiger als dieser Aspekt ist aus landespolitischer Sicht für mich die Frage der Personalausstattung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Binsenweisheit, dass die besten Gesetze nichts nutzen, wenn ihre Einhaltung nicht hinreichend kontrolliert wird und Verstöße nicht entsprechend geahndet werden.

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Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Haushalt 2009 sieht nicht nur keine Verstärkung vor, nein, es geht noch einmal um drei Stellen runter. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Damit wird für mich ganz deutlich, welch geringe Bedeutung Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, und die Damen und Herren der Landesregierung dem Datenschutz in NRW zumessen. Bei einer augenscheinlich gewachsenen Flut von Datenschutzproblemen ist dies aus meiner und aus Sicht meiner Fraktion in keinster Weise nachzuvollziehen.