Wichtig ist, dass wir - darauf ist hingewiesen worden - bei Migration und Sprachförderunterricht nicht nur über Flüchtlinge reden, sondern auch über die ganze EU-Migration. Das heißt, dieser Bedarf ist zwar erheblich schwankend - ich wäre der Letzte, der voraussagen würde, ob die Zahl steigen oder sinken wird -, aber er wird auf jeden Fall nicht auf null absinken. Wenn wir diese Kinder in den Schulen haben, und zwar derzeit ca. 6 000 Kinder, und es irgendwann nur noch 1 000 oder 3 000 schulpflichtige Kinder sein sollten - niemand hier in diesem Raum kennt die Zahlen -, dann muss diese Sprachförderung erfolgen, und zwar durch Leute, die in den Schulen sind.
Ein weiteres Thema, bei dem die Menschen erwarten, dass Europa liefert, ist die Migration. Es geht nicht darum, jede Form der Migration völlig zu unterbinden. Im Gegenteil, wir brauchen in vielen Bereichen ausländische Fachkräfte und ausländische Arbeitnehmer.
von Migration und für die Ausgestaltung der Integration. Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Ländern eindeutig geregelt, und auch hinsichtlich der Integration sind Leistungen neu ausgerichtet. Künftig hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die entscheidende Handlungskompetenz.
Worum geht es? – Es geht um die sogenannte Reisewegbefragung, abgekürzt: RWB. Die Reisewegbefragung ist ein Instrument des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das die Reise- und Fluchtwege aus Sicherheitsgründen analysiert. Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Anfrage gestellt, um die Daten dieser Reisewegbefragung zu erhalten; sie hat selbstverständlich die Antwort des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bekommen,
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhebt diese Daten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eindeutig eine Bundes- und keine Landesbehörde. Das bedeutet, diese Daten stehen den bayerischen Behörden gar nicht zur Verfügung. Die Reisewegbefragungen werden auch nur stichprobenartig durchgeführt. Das heißt, sie können gar nicht das ganze Feld abdecken. Es handelt sich immer nur um Stichproben. Diese Daten – das habe ich schon gesagt – sind als sicherheitsrelevant eingestuft. Deshalb ist eine Veröffentlichung aus meiner Sicht nicht sinnvoll.
Auch im Bereich des Jugendmedienschutzes gilt es weiterhin, Elternmedientrainer zu gewinnen. Hierfür stehen 30 000 Euro zur Verfügung. Und weil das Thema Migration angesprochen wurde: Es gibt auch einen verstärkten Einsatz bei denjenigen, die im Zusammenhang mit Migration und Integration angesprochen sind. 36 000 Euro sind in diesem Haushalt speziell für die Arbeit mit türkischstämmigen Eltern zur Verfügung gestellt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Es geht bei unserem Antrag um die Rückführung von Gefährdern und Kriminellen, die im Zuge einer unkontrollierten Masseneinwanderung in unser Land kamen, vor allem aus Syrien. Eine ungesteuerte Zuwanderung führt zwangsläufig zu wachsenden Risiken. Das ist keine neue Erfahrung, das musste jedem klar sein. Die Migration, von einer gespalteten Gesellschaft teils als Bereicherung, teils als Heimsuchung wahrgenommen, ist das Gegenteil dessen, was Zuwanderung in ein Einwanderungsland ausmacht, denn in den klassischen Einwanderungsländern entscheidet das Aufnahmeland, wer ins Land kommt, und zwar nach Kriterien des eigenen Vorteils. Die Migration in unser Land läuft exakt nach dem umgekehrten Muster ab. Und so haben wir uns viele Probleme geschaffen, die uns überfordern und bei denen eine Lösung nicht in Sicht ist.
Nun aber noch einmal zur europäischen Dimension der Migration, nicht nur zur deutschen. Wir merken im Moment – dies ist übrigens spürbar, darum sollten wir auch nicht zulassen, dass andere versuchen, damit politische Konjunktur zu erreichen –: Die Zahlen illegaler Migration gehen zurück. Trotzdem – ich sage dies ausdrücklich – gibt es unzählige herzzerreißende Schicksale im Mittelmeer. Was dort immer noch stattfindet, ist nicht erträglich. Dass Menschen dort sterben, widerspricht allem, wofür wir in Europa eigentlich stehen. Deswegen, meine Damen und Herren, geht das nicht und kann man das auch nicht hinnehmen. Man kann nicht wegschauen oder es so akzeptieren. Jeder in Europa muss helfen und seinen Teil beitragen. Natürlich müssen wir Ländern wie beispielsweise Italien Hilfe bei der Bewältigung der Aufgabe anbieten. Eines sage ich Ihnen aber schon auch: Am Ende reicht es nicht nur, Schiffen die Einfahrt zu verweigern und Menschen in Not ihrem Schicksal zu überlassen. Wir wollen und brauchen eine solidarische Lastenverteilung aller europäischen Länder, aber wir brauchen auch ein gemeinsames Commitment für Menschlichkeit, meine Damen und Herren. Menschen müssen gerettet werden. Man darf sie nicht dem Tod überlassen – niemals! Das wäre uneuropäisch und mit unseren Werten nicht zu vereinbaren.
Seniordirektor des Instituts Salim Abdullah freimütig einräumt, resultiert dieser Anstieg aus Zuwanderung und Geburtenüberschuss. Am 24. Juli letzten Jahres korrigierte die „Frankfurter Allgemeine“ diese Zahl der Islamlobby unter dem Titel „Viel mehr Muslime als gedacht“. Das Blatt zitiert eine Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Islamkonferenz, wonach schon 4,3 Millionen zugewanderte Moslems unser Land bevölkern. Man muss aber davon ausgehen, dass hierzulande noch deutlich mehr als die genannten 4,3 Millionen Moslems leben. Erstens, weil in westdeutschen Großstädten aus muslimischen Minderheiten schon längst parallelgesellschaftlich organisierte Mehrheiten geworden sind, und zweitens, weil das linkslastige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wohl kaum Zahlenmaterial präsentieren würde, das die Überfremdungsangst der Deutschen unnötig schürt und damit der sogenannten Islamophobie Vorschub leistet.
Damit rufe ich auf die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von FDP, CDU und einige Stimmen aus der AfD, die wir jetzt zählen werden, bevor ich die Gegenstimmen aufrufe. Bitte noch einmal die Jastimmen für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. 34 Jastimmen. Dann, wer ist gegen die Ausschussüberweisung, bitte? Das müssen wir jetzt auch zählen. 40 Stimmen dagegen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Daraus sehen wir ganz klar: Die legale Migration soll unterstützt und die illegale Migration bekämpft werden. Eine Versorgung und Ansiedlung illegaler Migranten erfolgt gerade nicht. Weiter richtet sich der AMF nicht an Wirtschaftsmigranten, sondern allgemein an Drittstaatsangehörige. Er unterscheidet nach legalem und illegalem Aufenthalt. Nach bisherigem Stand wird der AMF mit einem geplanten Gesamtvolumen von 10,4 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon sollen rund 6,2 Milliarden Euro auf die nationalen Programme der Mitgliedstaaten entfallen; rund 4,2 Milliarden Euro entfallen auf spezifische Maßnahmen, zum Beispiel auf Unionsmaßnahmen, Soforthilfen für Neuansiedlungen und Umsiedlungen. Damit wird nur ein kleiner Teil für die Neuansiedlung und die Umsiedlung legaler Migranten aufgewendet.
Durch den AMIF wird allein die legale Migration unterstützt, die illegale Migration dagegen bekämpft. Damit erfolgt in keiner Weise eine Versorgung und Ansiedlung illegaler Migranten, wie dies im Antrag der AfD-Fraktion völlig falsch dargestellt wird.
Noch einige Worte zur Migration. Wenn ich „Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ lese, dann erwarte ich
Wie bereits der Name „Ministerium für Inneres, Digitalisie rung und Migration“ zum Ausdruck bringt, kamen zu den schon bisher nicht wenig umfangreichen Aufgaben dieses Hauses neue hinzu, ohne dass die Kernthemen des Innenmi nisteriums an Bedeutung verloren hätten: Migration, insbe sondere Flüchtlingsaufnahme, und Digitalisierung. Dement sprechend hat sich auch das Haushaltsvolumen des Einzel plans 03 vergrößert: von 2,75 Milliarden € auf ein Gesamtvo lumen von nunmehr 3,8 Milliarden €.
Nur ein Beispiel: die Flüchtlingspolitik. Kein Mensch glaubt doch, dass wir Migration allein an den bayerischen Grenzen regeln. Wir erzeugen oder verhindern Migration dort, wo sie entsteht, aus unterschiedlichsten Gründen, von außen nach innen. Die Antwort darauf kann nur eine europäische sein. Sie braucht den globalen Anspruch.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier im Hohen Hause kommt heute die Antwort der Staatsregierung auf unsere Interpellation zu den Kosten der illegalen Migration zur Sprache. Kurz gesagt: Es sind insgesamt über 12 Milliarden Euro, die Sie seit 2016 für die illegale Migration verschleudert haben. Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch; jetzt wird abgerechnet.
Entschuldigung – an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind ebenfalls alle Stimmen aus den Fraktionen. Wer ist gegen die Überweisung? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das kann ich auch nicht sehen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgt.
Weiter wird für die Rückführung ein großer Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel verwendet. Bereits jetzt werden in Deutschland Projekte aus dem Bereich Rückkehr mit circa einem Viertel der Gesamtsumme der Projektförderung gefördert. Dazu zählt unter anderem die Rückkehrberatung. Nach dem AMF werden die Mittel nach Vorabzug von 5 Millionen Euro, die jeder Mitgliedstaat als Pauschbetrag erhält, für die nationalen Programme wie folgt aufgeteilt werden: 30 % für Asyl, 30 % für legale Migration und Integration sowie 40 % für die Bekämpfung irregulärer Migration einschließlich Rückkehr und Rückführung. Im Bereich Rückkehr liegt der Fokus in Deutschland weiterhin auf der freiwilligen Rückkehr und stärker als bisher auf der Reintegration in den Herkunftsländern.
Über 1.600 Eingaben – Sie hatten zu Recht gesagt, Herr Crone, das ist die Obergrenze, die an Belastung vertretbar ist. Und das spiegelt die Sorgen, die Ängste und Nöte unserer Bevölkerung wider. Bis sich jemand entschließt, den Petitionsausschuss anzurufen oder seine Ängste und Sorgen beim Bürgerbeauftragten kundzutun, muss die Schwelle dessen, was als persönlicher Missstand empfunden wird, doch schon relativ hoch sein. Das alles hatten Sie zutreffend und richtig gewürdigt und hatten in Ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass die Steigerung auch auf die Migration zurückzuführen ist, allerdings dann wieder mit so einem Nebensatz, aus dem eine gewisse Abwertung für mich hervorging: Migration scheint Probleme zu schaffen.
Wenn man sich einmal die sogenannten Landesprogramme zur Sprache anguckt, dann müsste man, so finde ich, die Geschichte schon zu Ende erzählen. Dabei kommt es immer darauf an, wie man das Ganze ursprünglich gegenfinanzieren wollte. Herr Hillmer hat gerade unterlassen, dies zu tun, weil nämlich die Gegenfinanzierungsstrategie so ausschaute, die entsprechenden Haushaltsbereiche für Migration und Teilhabe respektive die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe im Einzelplan 05 gänzlich zu streichen.
Es gibt außerdem den Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschlossen.
In allererster Linie fällt mir zu Nordrhein-Westfalen immer ein, dass wir ein Einwanderungsland sind. Migration macht einen wesentlichen Teil der Geschichte unseres Landes aus. Migration hat unser Land in wesentlichen Teilen auch zu dem gemacht, was wir heute sind. Dem muss bei der Erzählung der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen natürlich ein großer Raum eingeräumt werden.
Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die entsprechenden Datenerhebungen werden demzufolge dort vorgenommen. Das Land fördert keine Sprachkurse mehr für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit sogenannter individueller Bleibeperspektive in M-V. Für diese Zielgruppe stehen seit Mitte des letzten Jahres die Erstorientierungskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und das Programm „Einstieg Deutsch“ des Bundesministeriums zur Bildung und Forschung als entsprechendes Angebot bereit.
Belastbare Aussagen des Bundes in Bezug auf die zu erwar tende Größenordnung des Familiennachzugs liegen der Lan desregierung bislang nicht vor. Da viele Faktoren zu berück sichtigen sind – wie z. B. zu erwartende Anerkennungsbe scheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, vor liegende und angekündigte Visaanträge sowie die persönli chen Familienverhältnisse der anerkannten Schutzberechtig ten –, ist eine zuverlässige Prognose nicht möglich. Das Bun desamt für Migration und Flüchtlinge ging 2016 im Durch schnitt potenziell von einem nachziehenden Familienangehö rigen je Schutzberechtigtem aus.
Ähnlich erging es dem Antrag der FDP zum Thema „Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen“. Dieser Antrag wurde ebenfalls am 3. November 2020 als Alternativantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 12. Sitzung am 5. November 2020 sowie in der 14. Sitzung am 3. Dezember 2020 beraten. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den Antrag in seiner 16. Sitzung am 4. Dezember beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen. Danke schön.
Herr Schaffer hat es bereits ausgeführt: Der UNMigrationspakt, der im Dezember in Marrakesch angenommen werden soll, wird die letzten rechtlichen Barrieren einreißen. Der Pakt trennt nicht mehr zwischen Asyl und Schutz einerseits und Migration andererseits. Die Befürworter dieses Abkommens wollen Migration zu einem Menschenrecht machen. - Aber nicht mit uns.
Wenn illegale Einwanderung keine Sanktionen nach sich ziehen soll, warum sollten wir dann überhaupt noch zwischen illegaler und legaler Migration unterscheiden? Wird dann nicht jede Sanktion als Diskriminierung auszulegen sein? Wir sind also auf dem Weg, den Begriff „illegal“ aus dem Themenfeld Migration herauszulöschen, und das ist tatsächlich ein Ziel des Migrationspakts.
Bei der Feststellung der Tagesordnung wurde vereinbart, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Antrag auf grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungspunkt 18 am Freitag nach der Fragestunde aufzurufen, sofern der Landtag den Prüfauftrag erteilt und der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Prüfung heute Abend abschließt.
Dann müssen wir über die Federführung abstimmen. Federführend soll sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit dem überwiesenen Antrag beschäftigen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt Stimmen aus der CDU, der AfD und der FDP. Wer ist dagegen? Vereinzelte Stimmen aus der Koalition. Wer enthält sich? Der Rest aus der Koalition. Es geht ja nur noch um die Federführung. Also auch hier Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
übrigens auch mit den Stimmen der CDU. Längst ist man nämlich nicht mehr uneingeschränkt dazu bereit, sich Ihre humanitäre Mär von: „Wir müssen die ganze Welt retten“ anzuhören, und das auf Kosten der Sicherheit und der sozialen Stabilität in unserem Land. Ihr Landesaufnahmeprogramm ist dabei nur ein weiterer Baustein auf dem Weg, der im Dezember mit der Unterzeichnung des Globalen Pakts für Migration seinen vorläufigen Höhepunkt finden wird. Der Migrationspakt wird beschwichtigend als rechtlich nicht bindend beschrieben, denn das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, werde anerkannt. Selbst die Kanzlerin lässt sich so vernehmen. Es finden sich 87-mal die Vokabeln „Verpflichtung“ oder „verpflichten“ gegenüber Migranten in diesem Pakt. Wollen Sie uns ernsthaft erklären, dass ein UN-Pakt zur globalen Migration keinen bindenden Einfluss auf Deutschland haben wird? Schon heute geht doch auch hier im Hause kaum ein Gesetzesvorhaben durch, ohne dass nicht an irgendeiner Stelle UN-Regelungen dergestalt zitiert werden, als hätten diese rechtliche Bindungswirkung.
Um Migration zu kanalisieren, brauchen wir vor allem eine faire Handelspolitik, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch in den Ländern des globalen Südens. Es braucht legale Wege für Flucht und Migration in die EU. Aber auch eine so lidarischere Verteilung von Geflüchteten unter den Mitglieds staaten der EU ist nötig. EU-Zuschüsse daran zu knüpfen hal ten wir für völlig legitim.