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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich die Reden von Frau Kohnle-Gros und Herrn Marz höre, dann stelle ich fest, dass es offensichtlich eine Lust ist, das große Fallbeil zu schwingen. Datenschutz spielt keine Rolle.

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Es geht auch nicht mehr um den Datenschutz. Es geht nur darum, wie man andere beschädigen und daraus Vorteile ziehen kann.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff hat in seinem ersten Redebeitrag mich persönlich angesprochen und in der Folge dargestellt – das war auf mich bezogen –, dass es Leute gibt, die den Datenschutz nur sonntags vor sich hertragen.

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Herr Kollege Hartloff, ich habe mich in diesem Landtag schon mit Datenschutz beschäftigt, als Sie noch gar nicht daran gedacht haben, in den Landtag zu kommen. Das ist als erstes einmal festzuhalten.

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Zweite Bemerkung: Ich persönlich habe deshalb in diesem Haus eine schlimme Phase mitgemacht – ich drücke mich jetzt ganz zurückhaltend aus –, weil durch das Fehlverhalten anderer gerade in Bezug auf den Datenschutz mein Name in die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Das war rechtswidrig, und dies wurde auch durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und des Datenschutzbeauftragten bestätigt. Man soll nicht so empfindlich sein; denn ich hätte daraus auch persönliche Konsequenzen ziehen und dagegen gerichtlich vorgehen können.

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27. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes, das sogenannte Abgeordnetengesetz, Drucksache 16/445, wurde von allen vier Landtagsfraktionen am 13. Juni 2018 in Erster Lesung eingebracht und einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Durch das Gesetz wird das Abgeordnetengesetz an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Im Sinne einer geordneten Verwaltung wird der Landtagspräsident ermächtigt, die personenbezogenen Daten der Abgeordneten zu verarbeiten und auch an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

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Zu 2.: Im Rahmen einer im Nachgang durchgeführten Ermittlung hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz drei Punkte aufgegriffen, die nach seiner Einschätzung im Finanzamt Sömmerda auf dem Gebiet der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verbesserungsbedürftig sind. Diese Punkte wurden mittlerweile behoben, stehen jedoch in keinem Zusammenhang zu dem im genannten Zeitungsbericht unterstellten Vorfall.

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26. Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 19. März 2004 (Drucksache 16/189)

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Stellungnahme des Senats zum 26. Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drs. 16/189) und zur Stellungnahme des Senats vom 31. August 2004 (Drs. 16/379) vom 25. Februar 2005

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Aus meiner Sicht richtig interessant sind die weiteren vier Fälle, mit denen wir uns beschäftigt haben. Da geht es in allen Fällen darum, dass ein eigentlich erforderliches Konzept für den Datenschutz nicht erstellt worden ist, und zwar trotz des Umstands, dass es gesetzlich erforderlich ist. Es ist so, dass immer dann, wenn der Staat Daten von seinen Bürgern verwalten will – also in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen will –, sich der Staat vorher überlegen muss, alles zu unternehmen, um sicherzustellen, dass das Grundrecht der betroffenen Bürger auf informationelle Selbstbestimmung bestmöglich geschützt wird.

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dem Wintersemester 2018/19 einen neuen Masterstudiengang mit dem Namen „Entrepreneurial Cybersecurity“ an - eine wirkliche europäische Wortschöpfung. Sie wird zusätzlich zum Masterstudiengang Informatik/Computer Science angeboten und vereint Cybersicherheit mit betriebswirtschaftlichen Aspekten. Das ist logisch und folgerichtig. Neben dem Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit CISPA konnte nämlich mit dem Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit ein weiteres wichtiges Kompetenzzentrum für das Saarland gewonnen werden. Wie wichtig das Thema Informationssicherheit ist und welchen Stellenwert die Thematik zu Recht hat, belegen auch die Zahlen und Daten rund um das neue Helmholtz-Zentrum. Ein Jahresetat von mehr als 50 Millionen Euro, eine Ansiedlung von anvisierten 600 bis 800 IT-Spezialisten und die sechs- bis siebenfache Größe des im Verhältnis dazu kleinen CISPA sprechen hier Bände. Mit Symantec konnte zudem der Weltmarktführer in Sachen Cybersicherheit ins Saarland geholt werden, der sich mit einem Forschungszentrum für Datenschutz in Saarbrücken ansiedeln wird. Initiiert wurde dies durch einen Kontakt von Professor Backes, den man an dieser Stelle durchaus dafür sehr beglückwünschen darf und muss. Das Saarland erlangt zunehmend eine Bedeutung als IT-Standort, das wollen wir hier sehr lobend und selbstbewusst zum Ausdruck bringen. Die jüngsten Erfolge, einige davon hatte ich gerade aufgeführt, sprechen da für sich.

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"Wenn er Zeit hat, schaut Thüringens Finanzminister Andreas Trautvetter schon einmal vorbei beim Männergesangsverein Concordia 1867 Klein-Schmalkalden e. V. Er singt sogar mit, freut sich der Vorstandsvorsitzende des Vereins der Ledertaschenhersteller Dieter Rossmann. Zweiter Bass sei der Minister. Die Sänger waren schon zu DDRZeiten eine bekannte Truppe und traten sogar im Fernsehen auf. Auch nach der Wende wollten die Einladungen kein Ende nehmen. Rossmann erzählt von Partnerchören, etwa einem in Essen, die man besuchte. Auf einen Auftritt im ZDF 1997 ist Rossmann besonders stolz. Wer sich öffentlich präsentiert, muss auch anständige Klamotten haben. Dass man bei Lotto für solche Zwecke Mittel bekommen konnte, so Rossmann, sprach sich bei den Vereinen schnell herum. Und dies, obwohl von Seiten des Ministeriums über Förderfälle keine Auskunft gegeben wird, wie Finanzpressesprecher Patrick Kraulich behauptet. Das unterläge dem Datenschutz. Die Vereine wussten dennoch schnell, wen sie in die Pflicht nehmen mussten, im günstigen Fall einen hohen Politiker beim Frühschoppen. Wir haben uns an die Minister gewandt, erinnert sich Rossmann, so informiert habe man die nötigen Anträge ausfüllen können und bei den Sängern selbst den Hut kreisen lassen, weil auch einige Eigenanteile gefördert seien. Am 26.06.1995 kam dann der Bescheid. 16.000 DM genehmigt Finanzminister Trautvetter seinem Gesangsverein für die Ausstattung der Sängergruppe mit Trachtenanzügen." Im selben Buch kann man nachlesen, einen bestimmten Prozentsatz dieser Mittel, also den Überschuss, teilen sich die Minister und der Ministerpräsident in einer Kabinettssitzung auf und sichern sich damit die Kasse, aus der sie Millionen von Mark wie ein Karnevalsprinz seinen Bonus beliebig unters Volk werfen dürfen.

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Entspricht die Rechtsprechung deutscher Mediengesetze, wenn es um Telemedien geht, den E-Commerce-Richtlinien der EU, die Internet und Mobilfunk regeln? Brüssel stört sich an der deutschen Version, individuelle Teledienste und an die Allgemeinheit gerichtete Mediendienste unter dem Oberbegriff „Telemedien“ zu fassen. Eine Reihe von Bürgerrechtsorganisationen und Stellungnahmen haben im Vorfeld dazu aufgerufen, im Rahmen des Internetgesetzes die Privatsphäre der Nutzer deutlich zu stärken. Hier stellt sich die Frage – auch das hat Herr Staatsminister Bouffier angesprochen – nach Datenschutz und Verbesserungen der Verbraucherrechte. Das ist auch ein Teil, der im Rundfunkstaatsvertrag aufgegriffen ist und den wir in der Anhörung durchleuchten sollten.

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Es gibt Konflikte – das ist doch völlig unstreitig – zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das ist in allen Fällen so, wo es um Wirtschaftsprozesse geht. Der spannende Punkt ist: Statt sich mit diesen Konflikten auseinanderzusetzen, versuchen Sie es mit Restriktionen. Der Vorschlag ist, dafür eine Schlichtungsinstanz einzuberufen und dafür jemanden oder eine Institution zu nehmen, der bzw. die den Umgang mit Informationen geübt hat und sehr präzise dazu in der Lage ist, Datenschutz und Informationsfreiheit ins Gleichgewicht zu bringen.Spannenderweise funktioniert dies in Hessen seit Jahrzehnten völlig unabhängig von der politischen Ausrichtung der Landesregierung und der politischen Ausrichtung des Datenschutzbeauftragten als Person.

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In diesen vier Fällen ist es so gewesen, dass zwar mit Daten umgegangen worden ist, Daten verarbeitet worden sind, aber entweder ein solches Datenschutzkonzept nicht vorgelegt oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht frühzeitig informiert worden ist. Das ist ein Problem. Ich möchte nur kurz die Fälle nennen. Es geht da zum einen um das Bürger-Service-Center, das seit 2002 eigentlich ein Datenschutzkonzept haben müsste. Es liegt wohl immer noch keines vor. Wenigstens haben wir im Rechtsausschuss einen Zeitplan zur Kenntnis genommen.

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Bei den Vergleichsuntersuchungen in der Schule, da ging es um „Vera“, ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht rechtzeitig informiert worden, was ein erhebliches Problem ist. Im Bereich „Elster“, elektronische Steuererklärungen, die machen wahrscheinlich einige von uns, ist es ebenso, dass für den Teil, für den Bremen verantwortlich ist, ein Konzept für den Umgang mit Daten bislang nicht vorgelegen hat.

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Ich möchte mich für den gesamten Ausschuss für die interessanten Auseinandersetzungen, interessanten Debatten und Darlegungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz recht herzlich bedanken.

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Zu dem Projekt „Vera“ – der Datenschutz besticht meines Erachtens durch interessante Abkürzungen, obwohl das jetzt keine Datenschutzabkürzung ist – meine ich, dass dieses Projekt sehr gut ist. Auch dort steht eben aber das Problem an, dass der Datenschutzbeauftragte nicht rechtzeitig informiert worden ist. Das ist ja auch schon in vorherigen Angelegenheiten einmal so gewesen. Daher finde ich es sehr begrüßenswert, dass eine Entwicklung insoweit angegangen werden soll, als eine generelle Regelung entwickelt werden soll.

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Deswegen kann ich nun sagen, vieles, was ich sagen wollte, hat der Innensenator eben in seiner ihm eigenen brillanten Art dargestellt. Gleichwohl, Herr Wedler, nur kurz, ich erlaube mir einmal, Sie darauf hinzuweisen, dass es im Polizeigesetz auch einen Paragraphen 9 gibt. In diesem Paragraphen 9 ist exakt aufgeführt, welche Grundrechte eingeschränkt werden können, deswegen ist auch dieser Paragraph 29 natürlich in seiner Fassung so völlig korrekt. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht länger zu diskutieren. Im Übrigen ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz immer mit wachem Auge dabei gewesen und hat dafür gesorgt, dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Dinge berücksichtigt werden.

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Zu den weiteren besprochenen Themen! Zum Bürger-Service-Center und zum Waffenrecht hat Herr Köhler ja schon gesagt, dass ein Datenschutzkonzept noch aussteht. Darauf würden wir wirklich gern vertrauen, dass dieses Datenschutzkonzept in beiden Fällen auch irgendwann einmal kommt, denn es ist nicht so, dass Datenschutz völlig überflüssig ist. Es gibt in diesen beiden Bereichen, gerade im Waffenrecht, schon sensible Daten, die dort verwaltet werden. Der Zugriff von innen, der jetzt im Moment möglich ist, ist nicht das Problem. Es kann aber natürlich auch sein, dass eben Zugriffe von außen gestartet werden, und insofern wäre ein Datenschutzkonzept schon erforderlich. Gleiches gilt im Grunde für das Bürger-Service-Center. Ich denke, dass die Bürger, die dort hingehen, schon einen Schutz ihrer Daten bekommen sollten.

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Einige Dinge möchte ich aber noch einmal sagen. Wichtig für mich ist auch, noch einmal anzumerken, nachdem der Datenschutz jetzt beim Rechtsausschuss angesiedelt worden ist, dass es nicht optimal ist, denn viele Dinge werden dann gerafft, weil schon im Rechtsausschuss sehr viele Themen behandelt werden müssen. Ich sage hier ganz deutlich, der Datenschutzbereich kommt da zu kurz. Vielleicht können wir da irgendwie einmal andere Regelungen treffen.

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Darum möchte ich hier noch einmal deutlich sagen, der Datenschutz ist nicht der Sündenbock für die Mängel der Terrorismusbekämpfung, die in der Bundesrepublik in der letzten Zeit aufgetreten sind. Wenn ich höre, die Datenschutzvorschriften müssten insgesamt auf den Prüfstand, dann sage ich nein, wir haben hier in Bremen zum Beispiel ein modernes Datenschutzgesetz, und das soll auch so bleiben.

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Datenschutz hatten Sie nicht im Sinn.

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Doch nun zum Datenschutz im Allgemeinen! Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Dass dies nicht angegriffen wird, dafür ist der Daten––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Der Datenschutz ist in der Welt, in der wir uns bewegen, immer wichtiger geworden, das Internet wird immer häufiger genutzt. Das Internet ist ein Bereich, der sich datenschutzrechtlich als immer problematischer erweist. Vermeintlich anonym klicken wir uns von Seite zu Seite. Wir hinterlassen dabei Spuren, die von anderen verfolgt werden können, oder wir geben beim Kauf im Internet unsere Adresse und Kreditkartennummer ein, ohne genau zu wissen, wie sorgfältig auf der anderen Seite des Netzes mit unseren Daten umgegangen wird. Unsere Interessen und Kaufgewohnheiten sind für große Konzerne höchst interessant. Nicht zuletzt durch die häufige Benutzung von Bonuskarten beim Einkauf können von uns exakte Kaufprofile erstellt werden.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 26. Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Drucksache 16/189, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis.

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Die öffentliche, zum Teil auch verquerte Diskussion um die DNA-Identitätsfeststellung ist ein deutsches Musterbeispiel für das Problem, dass falsch verstandener Datenschutz zum Täterschutz wird und damit zum Nachteil des Opfers des Verbrechens gerät.

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in einer bestimmten Situation mit chemischen oder biologischen Waffen an bestimmten Orten befindet, dann muss es auch in Niedersachsen möglich sein, dass dieses Instrument geregelt worden ist. Denn es kann nicht angehen, dass der Datenschutz in 20 komplizierten Absätzen geregelt ist, während der schärfste Eingriff, der einem Polizeibeamten möglich ist - nämlich der Schusswaffengebrauch nicht geregelt ist. Das ist - auch gegenüber den Polizeibeamten in unserem Land - unerträglich.

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Für uns geht es um die Entwicklung und nicht um den Abriss dieser Architektur. Wer sich darauf versteift, dass Datenschutz gleich Täterschutz ist, oder wer permanent, wie auch heute hier, Herr Wulff, danach ruft, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht werden muss, hat meiner Meinung nach unseren modernen Rechtsstaat nicht verstanden und mit diesem modernen Rechtsstaat wenig im Sinn.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) lehnte die erweiterte Zulassung von Videoaufzeichnungen als überflüssigen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab; hinsichtlich der Rasterfahndung teilte er im Wesentlichen die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.