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Das hat sich - das ist von meiner Vorrednerin gerade gesagt worden - mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geändert bzw. ist gegenstandslos geworden. In der Unterrichtung wurde uns gesagt, dass gemäß § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung den Ausländern nicht mehr angekündigt werden dürfe. - Das ist, wie gesagt, nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Die Ausländerbehörden sind im Übrigen per E-Mail am 21. Oktober davon unterrichtet worden.

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zuallererst mit einem Missverständnis aufräumen, dem der Kollege Hausmann hier unterlegen ist. Das, was die Unionsfraktion in diesem Entschließungsantrag vorgelegt hat, entspricht in der Tat 1 : 1 dem, was die Kommunen uns Abgeordneten zur Frage der Abschiebung zur Verfügung gestellt haben. Das, was hier vorliegt, ist also nicht auf dem „Mist“ der Union gewachsen, sondern auf dem der Kommunen. Herr Kollege Hausmann, insofern war Ihr Adressat an dieser Stelle der falsche.

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Deswegen ist es vom Prinzip her richtig, dass die Landesregierung jetzt, wie es gestern mit dem Charterflug geschehen ist, eigene Anstrengungen unternimmt, um Menschen in ihre Heimat zurückzubringen. Aber die freiwillige Ausreise - sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Hinweise von hinten - hat weiter Vorrang vor der Abschiebung von Ausländerinnen und Ausländern. Das muss an dieser Stelle sehr klar sein.

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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es schon in meiner Rede zur ersten Beratung gesagt, dass Abschiebungen für die Betroffenen eine Zäsur darstellen, einen Bruch in ihrem Leben hier in Deutschland. Das unterstreiche ich gerne noch einmal. Deshalb haben wir gesagt: Es ist für uns die Ultima Ratio, eine Abschiebung durchzuführen.

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Wir haben versucht, mit dem Rückführungserlass möglichst unkomplizierte und für die Betroffenen halbwegs zumutbare Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen eine Abschiebung abgewickelt werden kann.

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Die Abschiebung, die es gestern gab, ist vor allem ein Produkt des Kompromisses auf der Bundesebene. Die neuen Regelungen schlagen jetzt bis auf die Landesebene durch. Frau Jahns, Sie haben es gesagt: Ich wurde in mehreren Zeitungen zitiert. Dort habe ich - um es deutlich sagen - meine Unzufriedenheit mit diesem Zustand zur Sprache gebracht. Ich möchte es hier noch einmal ausdrücklich betonen: Ich bin sehr unzufrieden mit diesem Umstand - vor allem wenn ich anschaue, um welchen Personenkreis es geht: Es sind vor allem geduldete Menschen abgeschoben worden, Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, die ihr bisheriges Leben hier verbracht haben - also faktisch Inländer.

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Der Kommentar sagt sehr deutlich, was nämlich hier im Land passiert ist. Obwohl es bereits Recht und Gesetz gewesen ist - das haben Sie ja gerade selber ausgeführt -, haben Sie genau diese Abschiebungen nicht durchgeführt. Sie haben damit genau das Zeichen gesetzt, dass man sich einer Abschiebung, einer freiwilligen Ausreise, widersetzen kann, weil es sich eventuell lohnt, da sich die Landesregierung nicht traut, abzuschieben, weil diese Fraktion das nicht will und weil dieser Innenminister eben nicht die Unterstützung der Grüne-Landtagsfraktion in diesem Hause hat.

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Sie haben in diesem Hause gesagt, dass Sie sich jede einzelne Abschiebung anschauen, und Sie vertreten jetzt hier auch die Abschiebungen, die gestern durchgeführt worden sind, und zwar nicht gegen die CDU - denn wir finden die Durchsetzung von Recht und Ordnung völlig korrekt -, sondern Sie vertreten sie gegen diese Grüne-Fraktion, die eine andere Politik will und die nicht mitträgt, was Sie hier zu verantworten haben.

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Thema Abschiebungen. Manchmal kommt es mir so vor, als wenn Abschiebungen ein Allheilmittel sein sollen. Viele fordern reflexartig schnellere Abschiebung bei Straftätern. Hier lohnt es sich, einmal nachzuschauen und nachzudenken, bevor man neue politische Forderungen in den Raum wirft. Zunächst brauchen wir doch eine Debatte darüber, ob das bestehende Recht auch angewandt wird. Wir dürfen doch nicht da Lösungen vorgaukeln, wo keine sind.

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Und, meine Damen und Herren: Gegenwärtig wird im Bundestag bzw. im Bundeskabinett das zweite Asylpaket vorbereitet. Es geht um schnellere Verfahren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive. Es geht um die besonderen Aufnahmezentren. Es geht um die weitere Erleichterung der Abschiebung von Asylbewerbern mit falschen Angaben und gefälschten Papieren. Es geht um die Notwendigkeit schärferer Kontrollen von ärztlichen Attesten abgelehnter Asylbewerber. Es geht um Residenzpflicht und strengere Wohnsitzauflagen für Asylbewerber. Es geht genauso um eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien - Länder, in denen viele Deutsche Urlaub machen.

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Vor der Sommerpause wollte die CDU-Landtagsfraktion für Geduldete noch eine Bleiberechtsperspektive. Nach der Sommerpause will man lieber Abschiebung. Vor der Sommerpause war man noch gegen die Trennung von Familien. Jetzt will man den Familiennachzug am besten ganz verhindern.

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Nicht nur die AfD, sondern auch die Landräte fordern eine schnellere Abschiebung von Migranten ohne Asylstatus. Von den Asylbewerbern haben circa 60 bis 70 % keinen Asylgrund. Diese Personen nehmen den politisch Verfolgten und den Bürgerkriegsflüchtlingen die Aufnahmeplätze weg. Diese Menschen sollten wegen des offensichtlichen Fehlens von Asylgründen bereits an den EU-Außengrenzen oder an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden.

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Mit all diesen Punkten – verbunden mit dem von der AfD geforderten rechtskonformen Handeln von Bund und Land; ich nenne hierzu Schengen, Dublin, aber auch die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber – ist eine Verbesserung der ernsten, explosiven Situation auf der kommunalen Ebene möglich.

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Ihr Vorschlag auf Einsetzung eines sogenannten Staatskommissars in der Frage der Abschiebung lässt sich leicht enttarnen. Es gibt in unserer Verfassung überhaupt nicht dieses Instrument, sondern höchstens einen Beauftragten, der aber nicht mehr Rechte hat als das Recht auf Akteneinsicht. Auch der Vorschlag der Verlängerung der Schulpflicht ist eben nicht zu Ende gedacht und hat mit pragmatischen Lösungen überhaupt nichts zu tun.

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Lassen Sie mich als vierten Punkt anfügen: Ich verstehe dieses ewige Lamentieren über zu wenig Abschiebung und Rückführung aus Niedersachsen nicht. Wir sind nach wie vor außerordentlich erfolgreich bei den freiwilligen Rückreisen, und wir schieben ab. Ich weiß überhaupt nicht, woher Sie Ihre Informationen haben, dass Niedersachsen nicht abschöbe. Das tun wir. Allerdings können wir es nur in dem Tempo tun, in dem Asylbescheide rechtskräftig abgelehnt werden und keine Abschiebungshinderungsgründe bestehen.

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Der Bund musste mit dem Asylpaket I die Ankündigung der Abschiebung verbieten, weil z. B. diese Landesregierung hier falsche Vorgaben gemacht hatte, die die Durchsetzung geltenden Rechts bewusst verhindern sollte. Wer einen ablehnenden Bescheid oder Gerichtsbeschluss erhalten hat, weiß, dass er innerhalb von 30 Tagen gehen muss. Das ist eine faire Regelung, die besonders von den Grünen verschwiegen wird.

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Dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, das Verbot der Ankündigung der Abschiebung begrüßen, findet meine Fraktion furchtbar. Sie als christliche Partei sollten sich da an Ihre eigenen Grundsätze erinnert fühlen. Wir wissen selber, dass viele Familien hier langjährig geduldet sind - auch ein Fehler der Vergangenheit -, weil die Asyl

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„Liegen die Voraussetzungen vor, ist von den Ausländerbehörden die Abschiebung einzuleiten. Es handelt sich dabei um eine zwingende Rechtsfolge, ein Ermessen der Ausländerbehörden besteht insoweit nicht.“

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Meine Damen und Herren, wenn Sie erwarten, dass die Zahlen steigen, dann sollte sich Niedersachsen endlich, wie andere Länder auch, darauf vorbereiten. Denn dass Niedersachsen bei der konsequenten Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen im Ländervergleich weit hinten liegt, kann man jeder Statistik entnehmen.

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ist bei 14 992 Personen der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Hier besteht die sogenannte Duldung. Wir müssen aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage jedoch zur Kenntnis nehmen, dass bei den verbleibenden 3 912 Personen die Ausreise zum Teil noch nicht vollziehbar ist, also eine genaue Anzahl noch nicht beziffert werden kann.

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Bei Duldungen aus sonstigen Gründen, nämlich wegen richterlicher Anordnung der Aussetzung einer Abschiebung oder bevorstehender Eheschließung mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen oder eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots, geht es in den meisten Fällen um Personen, die aus Albanien und Afghanistan kommen.

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Auch bei der Form der Abschiebung gibt es bei dieser Landesregierung Auffälligkeiten. Sind Sie zu Beginn der Legislaturperiode angetreten, einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik vorzunehmen und wollten Sie z. B. keine Nachtabschiebungen mehr vornehmen, mussten Sie hier schnell auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. Es gibt Rahmenbedingungen, wie z. B. den Flugtermin eines Flugzeuges, die auch eine rot-grüne Regierung nicht beeinflussen kann. So mussten Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, es zulassen, dass 2015 insgesamt 716 Abschiebungen zur Nachtzeit erfolgten.

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Ein weiterer Punkt der inkonsequenten Umsetzung der Gesetzesänderung durch diese Landesregierung sind die auch nach dem 24. Oktober 2015 angekündigten Abschiebungstermine. Soweit ein Ausländer oder eine Ausländerin aus der Haft oder dem öffentlichen Gewahrsam abgeschoben wird, soll die Abschiebung gemäß § 59 des Aufenthaltsgesetzes mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. - Dies bezog sich auf 14 Personen.

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Diese Frage stellt sich mir durchaus, da Frau Jahns gegenüber dem rundblick noch in der vergangenen Woche sagte, wir müssten in diesem Jahr doppelt so viele abschieben. Ich will es noch einmal sehr deutlich betonen: Menschen, die hier in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, müssen das Land verlassen. Wenn freiwillige Möglichkeiten nicht genutzt werden, hat die Ausländerbehörde gemäß der gesetzlichen Vorgaben die Abschiebung zwingend einzuleiten. Aber für uns steht eben nach wie vor im Vordergrund, dass die Menschen die Chance haben müssen und sollen, freiwillig auszureisen, wenn dies erforderlich ist.

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die Voraussetzungen, die zwingend oder im Ermessenswege zur Aussetzung der Abschiebung führen. Soweit es beispielsweise um die Bekanntgabe des Abschiebungstermins geht, ist den Ländern jeglicher Spielraum genommen. Ich verweise dazu auf die unmissverständliche und ausnahmslose Regelung in § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes, wonach der Abschiebungstermin nicht mitgeteilt werden darf.

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Zeit verabschiedeten Asylpakete I und II Änderungsbedarf auslösen. Daher wird auch der Rückführungserlass der neuen Gesetzeslage angepasst. Dies haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet. Es ist naheliegend, dass bestimmte Fragestellungen bestehen. Was ist mit dem Ausreisegewahrsam, der im Asylpaket neu geschaffen worden ist? Was ist mit den gesundheitlichen Untersuchungen? Ärztliche Atteste können einer Ausreise, einer Abschiebung entgegenstehen. All das müsste in solche Erlasse eingearbeitet werden. Wir sind dann dabei!

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Das ist das Ziel der Diskussion über die Große Anfrage der Union und die Antwort darauf: Man glaubt, dass die Abschiebung die Lösung der Probleme ist. Das ist ein fundamentaler Fehler beim Thema der hier Zuflucht Suchenden. Dieses Thema beschreibt die Begleiterscheinung davon, dass Menschen zu uns flüchten. Das muss human geregelt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist es klug und gut, viel mehr Wert darauf zu legen - ich nenne das Beispiel der knapp 6 000 -, dass die Menschen freiwillig zurückkehren. Es ist ein viel besseres Mittel, zu schauen, wie man gerade bei denen, die kurzfristig hier sind, aber vor allen Dingen auch bei denen - das geben die Zahlen her; darauf sind Sie gar nicht eingegangen -, die hier schon viel längere Zeit geduldet sind, dafür sorgt, dass es hier freiwillige Rückkehr gibt.

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Aber die 3 000 Plätze, die Sie für die Abschiebung planen, werden Ihnen bei 120 000 Entscheidungen in Niedersachsen nicht ausreichen. An dieser Stelle müssen Sie aus meiner Sicht nachjustieren und mehr Plätze für Abschiebungen vorsehen. Sie machen das ja schon mit eigenen Chartermaschinen, und das ist auch gut. Damit hat diese Landesregierung aber wesentlich später angefangen als andere Landesregierungen, die das schon früher gemacht haben. Das gehört an der Stelle auch zur Wahrheit dazu.

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Bei uns ist Abschiebung die Ultima Ratio. Die freiwillige Ausreise hat absoluten Vorrang. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an alle Aktiven richten, die in der Beratung, insbesondere der Rückkehrberatung, engagiert sind.

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Ich hoffe doch sehr, dass Sie in Sachen Abschiebung nicht wieder in alte Zeiten, in die Ära Schünemann, zurückwollen. Ihre Redebeiträge, Ihre Zwischenrufe lassen das irgendwie befürchten. Ihnen kann es mit den Abschiebungen nicht schnell genug gehen. Ein erstaunlicher Tunnelblick - als hätten Sie nichts gelernt! Immerhin war es Ihr letzter Ministerpräsident, David McAllister, der nach der Landtagswahl treffend die Fehler in der Flüchtlingspolitik identifiziert hat. Gehen Sie in sich, wiederholen Sie diese Fehler nicht!

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Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, an einem positiven Recht hier in Deutschland zu arbeiten. Ich habe deutlich gemacht, welche Möglichkeiten es im Moment schon gibt und dass es Möglichkeiten gibt, die gesetzlichen Grundlagen anders auszuführen. Das haben andere Bundesländer gezeigt, z. B. bei dem Thema Abschiebung. Das ist nicht alles, aber es gehört zu dem Gesamtpaket. Auch das muss man berücksichtigen.