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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9051

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Die Motivation dieses Gesetzentwurfs der AfD ist sehr durch sichtig. Sie wollen Ihre rechte Klientel bedienen. Der Begriff „Schutzsuchende“ wird von Ihnen wie ein Schimpfwort be nutzt. In der ersten Lesung haben Sie behauptet, Lösungen für Probleme der Migration zu formulieren. Aber das Gegenteil ist der Fall. Sie wollen Integration verhindern, das ist das we sentliche Ziel dieses Gesetzentwurfs.

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Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8318. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/9051, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte Sie, damit einver standen zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzent wurf Drucksache 16/8318 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt, und wir haben Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9052

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Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8526. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/9052. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9053

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9054

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Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8546. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/9054, den Gesetzentwurf abzulehnen.

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Digitalisierung und Migration stellvertretendes Mitglied Klos

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Bei den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen handelt es sich in der Regel um vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnte Asylbewerber. Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.03.2017 wurde eine vollziehbar ausreisepflichtige Person aus Afghanistan abgeschoben. Es handelt sich dabei um einen abgelehnten Asylbewerber.

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Auch der Bereich Migration ist Bestandteil der Petitionen gewesen, und immer wieder auch hier: Wir verstehen die Bescheide nicht und warum wird das so gemacht? Barrierefreiheit, Selbstbestimmung ist ein Recht der Menschen. Das beinhaltet auch, Entscheidungen verständlich zu erklären, Bescheide individuell zu erlassen. So viele Frustrationen könnten vermieden werden in den Behörden, bei den Menschen und es würde Kosten sparen.

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Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bie tet eine Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von 10 Mil lionen € für rund 9 000 baden-württembergische Vereine der Breitenkultur. Dies wurde von 22 Dachverbänden in Anspruch genommen. Genau waren das Hilfen für 8 422 Mitgliedsver eine mit einer Bewilligungssumme von 9 Millionen €. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hilft Vereinen, die in den Bereichen des Bevölkerungsschutzes, des Katastrophenschutzes aktiv sind, und hat ein Hilfsprogramm von 10 Millionen € zur Verfügung gestellt. – Ich glaube, mei ne Damen und Herren, das spricht für sich.

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Frau Kollegin! Zunächst weise ich darauf hin, dass Asylsuchende und Flüchtlinge grundsätzlich nicht abgeschoben werden. Asylsuchenden ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Auskunftsnachweises gestattet. Ausländern, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 1 Asylgesetz zuerkannt hat, ist gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Zudem dürfen anerkannte Flüchtlinge gemäß Paragraf 60 Absatz 1 nach Aufenthaltsgesetz nicht abgeschoben werden. Abgeschoben werden Ausländer, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Das ist der Paragraf 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

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Ich würde schon einmal sagen, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung diese Organisationen nicht alleinlässt. Dafür darf ich noch einmal ein großes Dankeschön an die Haushaltskommission, an die Finanzpolitikerinnen und Fi nanzpolitiker sowie deren Vertreter sagen, dass sie in der Haushaltskommission 50 Millionen € für das umfassende Ver einsförderprogramm in den Bereichen des Ministeriums für Soziales und Integration, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Woh nungsbau, des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Ver braucherschutz bereitgestellt haben, sodass wir die Breite ab bilden können. Das war schon ein großes Wort.

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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9087 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen.

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für Entscheidung und für Rückführung. Um diese Aufgaben zu bewältigen, arbeiten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, die Jugendämter, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichte in den AnkerZentren eng vernetzt zusammen.

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Erreicht wird dies, indem in den Anker-Einrichtungen alle maßgeblichen Akteure unter einem Dach gebündelt sind. Dieses Ziel haben wir erreicht. Die Anker-Einrichtungen sind gut angelaufen. Die Asylverfahrensdauer hat sich in den bayerischen Anker-Einrichtungen nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf inzwischen durchschnittlich zwei Monate reduziert. In den anderen Erstaufnahmeeinrichtungen sind es rund drei Monate. Auch das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.

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Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 16/9194 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Ein wichtiges Thema, das unter dem Zeichen von Corona, aber auch der ständigen Diskussion über die Herausforderun gen des Klimawandels etwas in den Hintergrund geraten ist und eigentlich eher dann aufgeploppt ist, wenn es Katastro phen wie in Moria gab, ist die Migration. Es gibt jetzt auf eu ropäischer Ebene eine erhebliche Bewegung in diesem Be reich.

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Faktisch bereitet man quasi die Abschaffung des Dublin-Ab kommens vor bzw. erkennt an, dass dieses gescheitert ist. Das ist schon einmal gut. Denn die Mechanismen aus dem Dub lin-Abkommen haben nicht funktioniert, und mit dem Ersatz, dem Migration Governance System, gibt es jetzt erstmals zu mindest so etwas Ähnliches wie Solidarität unter den Mit gliedsstaaten, indem diejenigen, die sagen, sie möchten kei ne Migranten aufnehmen, wenigstens bei der Abschiebung und bei anderem unterstützen. Das ist schon einmal ein An satz, mit dem man die Akzeptanz erhöhen kann und mit dem wir vielleicht zu einer möglichst gütlichen Einigung unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen. Das ist ein zentraler Ansatz.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 8. Ok tober 2020 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angele genheiten; hier: Verarbeitung personenbezogener und an derer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Miss brauchs von Kindern im Internet COM(2020) 568 final – Drucksachen 16/8975, 16/9027

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Ok tober 2020 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegen heiten; hier: Ein neues Migrations- und Asylpaket COM(2020) 609 final – Drucksachen 16/9169, 16/9170

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Digitalisierung und Migration stellvertretendes Mitglied Beck

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Asyl- und Flüchtlingsrecht handelt es sich um Bundesrecht, welches vorrangig durch bundeseigene Verwaltung, nämlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ausgeführt wird.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9316

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Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9087. Grund lage der Abstimmung ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/9316. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.

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Gleichwohl hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration erkannt, dass Dienstausweise aus Teilhabe gesichtspunkten barrierefrei zu gestalten sind. So sieht das Konzept zur Einführung von Dienstausweisen im Scheckkar tenformat in der Landesverwaltung Baden-Württemberg vor, dass Dienstausweise künftig mittels taktiler Merkmale den Zusatz „DA BW“ erhalten sollen.

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Die Herausforderung ist in der Tat gewaltig, aber wir dürfen nicht einfach zuschauen. Sonst können wir alle unsere Debatten über das Mittelmeer, über Flucht, Migration oder Auswanderung – ich differenziere da immer – vergessen. Denn dann kommen wirklich Milliarden zu uns.

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Die Freien Demokraten stimmen dem Antrag zu, weil er in einem wichtigen Herkunftsland hilft, Migration von innen zu bekämpfen.

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Natürlich möchte die Staatsregierung mit ihrer Strategie den Nachbarkontinent sehr stark ins Zentrum der bayerischen Entwicklungszusammenarbeit rücken. Da stellt sich die Frage: Warum Afrika? – Aus unserer Sicht nimmt Afrika eine Schlüsselrolle nicht nur bei Fragen der Migration, sondern auch beim Kampf gegen den Klimawandel und bei globaler Stabilität ein. Afrika ist nämlich in Bewegung. Afrika ist ein Kontinent mit großen Problemen, die sehr häufig beschrieben werden und die wir kennen. Afrika ist aber auch, was man nicht vernachlässigen sollte, ein Kontinent mit sehr großen Chancen.

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Ich kann das schon nachvollziehen, warum viele Mittelschul- und Grundschullehrer sagen, sie engagieren sich, sie tragen einen wesentlichen Teil der Lasten und der Herausforderungen, die es bei den Megathemen von Inklusion bis Migration gibt. Sie sind diejenigen, die sich über die erwartbare Zeit hinaus für die optimale Förderung der Kinder engagieren, sie erwerben Zusatzqualifikationen, teilweise über das erwartbare Maß hinaus. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Auf der anderen Seite muss man aber auch den Gymnasiallehrer sehen, der sagt, er hat länger studiert, hat es mit komplexeren Aufgaben zu tun, muss längere Korrekturzeiten einplanen und so weiter und so fort. Daher fordert er auch eine höhere Eingangsbesoldung. Beide Sichtweisen haben ihre Berechtigung und stehen nicht gegeneinander. Man kann sie vereinen. Der Schlüssel dazu ist die individuelle Leistungsgerechtigkeit. Wir Freie Demokraten fordern deshalb, dass es für Grund- und Mittelschullehrkräfte weitere Beförderungsämter nach A 13 gibt. Wir wollen das auf eine viel breitere Basis stellen, damit diejenigen, die sich wirklich anstrengen, entsprechend honoriert werden.