Die Ausländerbehörde wird von einer Senatsverwaltung geführt, die sich vor einiger Zeit mit einer Pressemitteilung über die Abschiebung von Sinti und Roma nach ExJugoslawien gerühmt hat. Dadurch haben sich der Innensenator und sein Staatssekretär integrationspolitisch für den würdigen Umgang mit Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, disqualifiziert. Seit die Innenverwaltung einem CDU-Innensenator und dessen Staatssekretär untersteht, haben die Beschwerden von Migrantinnen und Migranten zugenommen. Dies bereitet uns ernsthafte Sorgen.
Mit Blick auf die fortdauernde kriegsähnliche Lage in Syrien hat das Bundesministerium des Inneren am 15. März dieses Jahres sein Einvernehmen für die Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung um weitere sechs Monate erklärt. Vor diesem Hintergrund habe ich angeordnet, Abschiebungen nach Syrien nach § 60a Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz ebenfalls für weitere sechs Monate auszusetzen. Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 30. September. Ich gehe davon aus, dass diese bei unveränderter Situation in Syrien auch weiter verlängert wird.
Diesen Frauen und Mädchen räumen wir noch nicht einmal dieses Asylrecht ein. Wenn sie es tatsächlich schaffen, die Flucht zu überleben, leben sie illegal in Deutschland, sind, wenn sie Glück haben, zumindest geduldet, aber die Abschiebung und die Rückkehr in die Verhältnisse, die hinter sich zu bringen sie ihr Leben riskiert haben, hängt wie ein Damoklesschwert über ihnen und belastet sie zusätzlich.
Flüchtlinge riskieren ihr Leben auf der Flucht aus ihrem Heimatland über den Landweg und über das Mittelmeer. Aber zwischen 60 und 80 Prozent der Abschiebegefangenen bundesweit sind gar nicht inhaftiert, weil sie sich ihrer Abschiebung durch Untertauchen zu entziehen versuchen, sondern sind Asylsuchende, die erstmals deutschen Boden betreten haben und direkt inhaftiert werden.
Dabei orientiert sich die Ausländerbehörde am Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 27. September 2001, Drucksache 15/103: Danach ist in allen Fällen von ausreisepflichtigen Ausländern im Gespräch mit dem Betroffenen zu prüfen, ob eine Selbstgestellung sinnvoll ist. In Zweifelsfällen ist eine Selbstgestellung zu versuchen. Sofern ein Betroffener äußert, nicht ausreisen zu wollen oder anhand seines Verhaltens erkennbar ist, dass er einer Aufforderung zur Selbstgestellung nicht Folge leisten und sich für eine Abschiebung nicht zur Verfügung halten wird, wird die zwangsweise Durchsetzung seiner Ausreiseverpflichtung im Weg einer Direktabschiebung organisiert.
Nach Auskunft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten führt die Ausländerbehörde Berlin erst seit Kurzem wieder unangekündigte Direktabschiebungen durch. Lange Zeit wurde von dieser für die betroffenen Menschen äußerst belastenden Praxis abgesehen. Die Fragen, die wir uns hier stellen, Herr Henkel, sind: Welche Gründe haben zu diesem Politikwechsel in Berlin geführt? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Abschiebung angekündigt wird oder direkt – das heißt unangekündigt – durchgeführt wird? Wie viele weitere Sammelabschiebungen sind noch geplant, gerade jetzt noch in der kalten Jahreszeit? Welche Unterstützung erhalten die mittel- und obdachlosen Abgeschobenen in den Zielländern? Wie informiert sich der Senat darüber im Vorfeld? – Diese Fragen stellen wir hier und heute dem Senat. Deswegen haben wir diese Große Anfrage eingereicht und erhoffen uns doch noch ein bisschen Erhellung und einiges an Informationen vom Innensenator. – Danke schön!
Sie haben in Ihrer Frage 16 auf die Trennung von Familien oder Eheleuten abgestellt. Bei der am 26. September 2013 durchgeführten Sammelabschiebung wurde eine volljährige Person aufgrund einer spontan vorgetragenen Erkrankung vom Rest der Familie getrennt. Laut Information der Ausländerbehörde ist diese Person zwischenzeitlich freiwillig ausgereist. Grundsätzlich ist die Ausländerbehörde bestrebt, Familientrennungen zu vermeiden, indem zunächst abgewartet wird, bis die gesamte Familie vollziehbar ausreisepflichtig ist. Kommt eine freiwillige Ausreise nicht in Betracht oder wird eine solche nicht glaubhaft gemacht, wird die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise für die gesamte Familie organisiert. Sofern am Tag der Rückführung nicht alle Familienmitglieder angetroffen werden, ist sicherzustellen, dass ein minderjähriges Kind immer bei einem Elternteil verbleibt. Die im Zuge einer Abschiebung nur im Ausnahmefall erfolgenden Familientrennungen sind in der Regel nur vorübergehend. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass oft kurz danach eine freiwillige Ausreise der hier verbliebenen Familienmitglieder erfolgt.
Im Gegenzug führt die Ausländerbehörde verstärkt Befragungen zur freiwilligen Ausreise durch und informiert über die bestehende Ausreiseverpflichtung. Ich komme in der Antwort auf die Frage 19 darauf zurück. Die Ausländerbehörde weist bei der Vorsprache ausdrücklich darauf hin, dass die Betroffenen bei fehlender Ausreisebereitschaft jederzeit mit ihrer Abschiebung rechnen müssen.
Der erste Punkt – die Heimlichkeit. Sie haben gesagt, hier liege alles offen, es gebe keine Heimlichkeit, alles sei transparent. Trotzdem haben Sie zugegeben, dass die Sammelabschiebung durchgeführt werden und die betroffenen Personen grundsätzlich nicht darüber informiert werden, dass ihre Abschiebung ansteht, und dass Sie auch uns trotz der mehrmonatigen Vorbereitung auf diese Flüge nicht die Termine nennen können, zu denen die Abschiebungen stattfinden. Das klingt für mich nicht gerade nach der Beschreibung einer Operation, die nicht der Heimlichkeit unterliegt, sondern das erinnert mich eher daran, dass hier Menschen tatsächlich morgens aus ihren Betten geholt werden, ohne zu wissen, dass dieser Termin, diese Operation ansteht, dass sie sich nicht darauf vorbereiten können, ihre Sachen nicht ausreichend packen und sich nicht verabschieden können. Das ist für mich nicht gerade das, was ich unter Transparenz und Öffentlichkeit verstehe.
Uns geht es darum, dass wir eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik und eine rechtsstaatliche Abschiebungspraxis üben, wenn eine Abschiebung erforderlich ist. Da – wie gesagt – die Zahl der Rückführungen geringer geworden ist und auch nach unserer gemeinsamen Auffassung Abschiebungen immer das letzte Mittel sind, um eine Ausreisepflicht durchzusetzen, sehen wir hier keinen Anlass für Kassandrarufe. Wir werden gemeinsam in Senat und Regierungsfraktion für eine Fortsetzung dieser rechtsstaatlichen Praxis sorgen.
meiner beruflichen Tätigkeit – schlimm für die Menschen. Schon die Drohung der Abschiebung ist tatsächlich für viele eine große Belastung. Viele sind auch suizidgefährdet, sobald sie davon erfahren, dass ihr Aufenthalt beendet ist.
Sie werden sich nicht wundern – Sie kennen mich ja schon ein paar Tage –, dass ich prinzipiell die Abschiebungen ablehne. Mir ist auch bewusst, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt und dass es eine Mehrheit in der Gesellschaft gibt, die diese gesetzlichen Grundlagen letztlich auf den Weg gebracht hat. Aber dennoch will ich ausführen, dass meines Erachtens jede Abschiebung, egal ob Sammel-, Direkt- oder Normalabschiebung, überflüssig, ja falsch ist. Gerade in einem Einwanderungsland, das wir sind und das wir realisieren sollten, sollten wir uns so etwas nicht mehr leisten.
Nach alledem bleibt für mich zusammenzufassen: Abschiebung ist immer Mist. Für die Menschen ist es immer ein hartes Los. Keiner kann sich das vorstellen, dass er das tatsächlich durchleben wird. Bis zum letzten Moment hoffen die Menschen. Ich habe auch mit Menschen gesprochen, die teilweise zu einem Abschiebetermin gebracht wurden, wo dann eine Situation war, dass der Pilot nicht fliegen wollte oder dass ein anderes Hindernis da war. Das hat dann dazu geführt, dass sie wieder zurückkommen, wieder neue Hoffnung schöpfen und dann letztlich im nächsten Schritt doch abgeschoben werden.
Mit anderen Worten hat praktisch niemand, der sich von diesen Personen auf das Asylrecht beruft, dafür eine Berechtigung. Deswegen steht dann in der Folge zwangsläufig und auch notwendigerweise die Abschiebung. Davor steht ein mitunter langes Verfahren, in dem den Antragstellern falsche Hoffnungen gemacht werden, das auch einen langen Behördenweg mit sich bringt, das auch hohe Kosten für die Gesellschaft verursacht. Die einzigen, die davon profitieren, sind Schlepperorganisationen oder Personen, die dann diese aussichtlosen Verfahren
Zweitens: Eine Zuwandererfamilie türkischen Ursprungs aus einem kleinen Dort, hergekommen als erste Generation damaliger Gastarbeiter – die Söhne sind mittlerweile als deutsche Staatsbürger zum Teil in leitenden Positionen –, wurde von der Ausländerbehörde aufgefordert, in die Türkei zu reisen, um Papiere zu besorgen, die nachweisen sollen, dass die Eltern, inzwischen 75 Jahre und 73 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen, damals legal in die Bundesrepublik gekommen sind, da nicht alle Unterlagen vollständig seien; ansonsten drohe die Abschiebung.
Ich will nur auch noch mal darüber reden, was es eigentlich auch für die Bereiche bedeutet, in denen die Menschen leben und aus denen sie gerissen und letztlich in ein anderes Land verbracht werden. Wir haben immer wieder beim Runden Tisch „Ausländische Gefangene“ die Situation, dass kurz vor einer Abschiebung gerade in den Jugendeinrichtungen eine große Unruhe ist. Da sind Menschen, die haben ihr ganzes Leben hier verbracht. Und dann gab es mal ein Versäumnis oder mal eine schlechte Beratung, und dann sind sie in diese Situation versetzt, dass sie von einem auf den anderen Tag aus einer vertrauten Situation in einem Land, das sie vielleicht selbstverständlich sogar als ihre Heimat gesehen haben, in ein Land kommen, dessen Sprache sie häufig nicht können, dessen Lebensumstände sie nicht kennen und wo sie von Null anfangen müssen. Alles, was sie hier haben, ihr Hab und Gut, ihr soziales Netzwerk, ihre Freundschaften, vielleicht auch manche Liebe, müssen sie hier aufgeben. So massiv geht dieser Eingriff in das Leben hinein.
Was Berlin in dem Zusammenhang tun kann, ist Folgendes: Erstens nicht nachlassen im Bemühen um ausreichende und adäquate Unterbringungsmöglichkeiten! Zweitens die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Asylverfahren möglichst schnell und rechtssicher zum Abschluss geführt werden können! Drittens – und das gehört dann auch genauso dazu – nach Abschluss der Verfahren eine schnelle Erfüllung der Ausreichverpflichtung durchsetzen! – Wir wissen, dass die Abschiebung nur die Ultima Ratio ist, und davor steht ja ein langes Verfahren mit Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen, mit Beratung durch eine Vielzahl von Stellen und Organisationen und mit Betreuung und Unterstützung durch Seelsorger und viele andere mehr, und zum Schluss gibt es auch der Härtefallkommission. Ich glaube, das ist ein Verfahren, das an Rechtssicherheit und Abwägungsqualität weltweit seinesgleichen sucht.
Herr Senator! Ich würde gern abstrakt wissen, ob die Gesundheit von schwerkranken Kindern in Dublin-IIVerfahren seitens der die Vollstreckung, nämlich die Abschiebung, durchführenden Polizeibeamten so auf die leichte Schulter genommen wird, wie Sie das hier gerade dargestellt haben.
für die allermeisten von ihnen undenkbar; in Deutschland sind sie zugleich nur befristet geduldet. Immer wieder droht ihnen die Abschiebung. Sie alle können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie in Deutschland keine sichere Lebensperspektive haben. Das sind fast 100 000 Menschen, die hier leben, nicht in ihre Heimat zurückkehren können, sich hier aber auch nichts aufbauen können.
Es ist allerdings so – darauf möchte ich hinweisen –, dass bereits bei denjenigen, bei denen ihre Identität nicht klar ist, eine Abschiebung sowieso nicht möglich ist, und das ist nach meinen Informationen der Großteil der Betroffenen, ein überwiegender Teil, sodass wir hier über etwas reden – Sie wollen ja einen vorläufigen Abschiebeschutz organisieren –, das praktisch keine Relevanz hat.
Jetzt präsentieren Sie mit großer Geste die vermeintliche Lösung für den Oranienplatz. Aber nur die LampedusaFlüchtlinge können eventuell von diesem Ergebnis profitieren, weil sie noch nicht registriert sind. Sogar das ist zweifelhaft. Sie sollen Duldungsbescheinigungen erhalten, aber es gibt keine Aussage über die Geltungsdauer der Duldungen. Viele andere Flüchtlinge gehen vollends leer aus, ihnen bleibt nur die Abschiebung oder die Illegalisierung. So ist es auch kein Wunder, dass die Mehrheit der Flüchtlinge diese Scheinlösung ablehnt.
« Fehlen einer effektiven europaweiten Flchtlingspolitik, die Grenzschutz, Umverteilung, Integration und Abschiebung « verbindet.
Keine Abschiebung von verfolgten und diskriminierten Minderheiten in den Westbalkan!
Im letzten Jahr hat Berlin 500 Schutzsuchende abgeschoben. Das ist ein Drittel mehr als im Jahr 2012. Viele davon – etwa die Hälfte – stammten aus den Balkanstaaten Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina. Ein Großteil dieser Menschen gehört den Roma und anderen bedrohten Minderheiten an. Gegen diese Minderheiten geht der Senat mittlerweile rigoros vor. Aus einer kürzlich erhaltenen Antwort auf eine Kleine Anfrage wurde deutlich, dass Härtefallanträge von schutzsuchenden Roma in der Regel wesentlich schneller als andere Anträge bearbeitet und in der Regel auch negativ beschieden werden. Die Folge ist die schnelle Abschiebung.
Wie weit ist der Senat inzwischen mit den zugesagten Einzelfallprüfungen? Woche für Woche bekommen wir zu hören, dass damit noch in dieser Woche begonnen werden soll. Darüber hinaus erreichen uns zahlreiche Meldungen über Flüchtlinge vom Oranienplatz, die trotz der Senatsvereinbarung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Abschiebebescheid erhalten haben. Auch der Fall des 27-jährigen nigerianischen Flüchtlings, der kürzlich seiner Abschiebung aus Sachsen-Anhalt nach Italien nur knapp durch Gerichtsbeschluss entkommen konnte, hat uns verdeutlicht, mit welcher „Ernsthaftigkeit“ der Berliner Senat mit seinem Versprechen umgeht.
Wir wollen Klarheit für die Flüchtlinge, und deshalb liegt Ihnen unser Antrag vor. Auch die Flüchtlinge in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule werden allein gelassen. 200 Geflüchtete, die sich aus Angst vor einer Abschiebung nicht haben registrieren lassen, warten immer
Berlin vergisst sein Versprechen. Zu einer Demokratie gehört aber eben immer auch eine Opposition, die die Regierenden an ihr Geschwätz von gestern erinnert. Das wiederum sehen wir als unsere Verpflichtung an. Wir fordern den Senat auf, die Flüchtlinge nicht auf halber Strecke links liegen zu lassen. Halten Sie Ihre Versprechen und bieten Sie den Flüchtlingen ordentliche Unterkünfte! Sorgen Sie dafür, dass die Flüchtlinge nicht mehr von einer bevorstehenden Abschiebung bedroht werden! Bieten Sie ihnen menschenwürdige Umstände bis zum Abschluss ihre Einzelfallprüfung und darüber hinaus! – Herzlichen Dank!
Danke sehr, Herr Präsident. – Menschen sind eingesperrt, obwohl sie nichts verbrochen haben, und das teilweise bis zu fünf Monate. Menschen sitzen hinter Gittern, die Abschiebung in eine ungewisse Zukunft vor Augen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Europäische Gerichtshof 2014 entschieden hat, dass die Unterbringung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Abschiebung grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgen muss und dass die vorherige Unterbringung der Abschiebehaft in der JVA Frankfurt am Main, wie sie lange Praxis war, europarechtswidrig war. Daran muss an dieser Stelle noch einmal erinnert werden.
Lassen Sie mich damit beginnen, dass jede Abschiebung eine menschliche Härte darstellt, dass sich meistens eine menschliche Tragödie dahinter versteckt, weil niemand – davon gehen wir wohl alle hier im Saal aus – sein Heimatland aus Spaß verlässt, sondern weil er grundlegend in Not geraten ist und wegen Flucht, Vertreibung oder wirtschaftlicher Not hierherkommt. Deswegen ist es für die betroffene Person auch im Abschiebeprozess immer tragisch und schlimm. Dementsprechend habe ich auch großes Verständnis für die große Not, die dort herrscht. Aber man muss auch dazusagen: Das geschieht am Ende einer langen Kette rechtsstaatlicher Entscheidungen. – Das haben Sie richtig dargestellt.
Allerdings wird das Engagement der Landesregierung im Zusammenhang mit der Einrichtung und Erweiterung der Abschiebehafteinrichtung dieser Notwendigkeit in keiner Weise gerecht. Man hat eher das Gefühl einer Inszenierung seitens der Regierung, die den Bürgern lediglich vorgaukelt, das Thema Abschiebung jetzt professionell zu handhaben.