In Wahrheit war das allenfalls ein Drittel meiner Tätigkeit. Die Masse der Tätigkeiten wurde in den Gesetzesberatungen geleistet, um zu versuchen, den Datenschutz präventiv zu realisieren.Das ist hier im Landtag,vor allem im Innenausschuss, zutage getreten, aber es ist auch sehr stark über Einflußnahmen auf die Bundesgesetzgebung geschehen, die ich zum Teil direkt, zum Teil auch über die Bundesbeauftragten für das Steuerwesen, das Gesundheitswesen,die Wissenschaft,die Terrorismusbekämpfung – im weitesten Sinne also der Bereich der Strafprozessordnung – in die Welt zu bringen versucht habe.
Ich bin mir bewusst, dass Prof. von Zezschwitz wie auch seine Amtsvorgänger Maßstäbe setzten, an denen ich mich zu orientieren habe und an denen ich mich auch orientieren will – dies naturgemäß im Rahmen meiner eigenen fachlichen Vorkenntnisse und Fähigkeiten. Nach dem für Verwaltungsrechtler typischen „Weiter so“ gedenke ich nicht vorzugehen. Hierfür ist der Datenschutz zu dynamisch. Er verlangt Aktionen, nicht nur Reaktionen. Das klingt jetzt wie eine leere Worthülse, ist aber ernst gemeint.
Trotz Rasterfahndung, Terrorismusbekämpfung, DNAAnalysen und ähnlicher spannender Themen ist der Datenschutz etwas aus den Schlagzeilen geraten.Er segelt im Windschatten der konträren Entwicklung hin zu einer transparenten Verwaltung. Das Datenschutzrecht weicht dem Informationsverwaltungsrecht. Mit dem alten Schreckensbild des „gläsernen Bürgers“ kontrastiert die Wunschvorstellung der „gläsernen Verwaltung“ und auch der „gläsernen Politiker und Politikerinnen“.
Der Datenschutz, nicht einmal der in Hessen, versteht sich nicht so, dass Kontrolleinrichtungen obsolet geworden wären. Im Gegenteil: Mehr denn je – auch unabhängig von den datenschutzrechtlichen Gefahren des Internets – ist ein unabhängiges Kontrollorgan im Interesse des Datenschutzes unverzichtbar.
Um die zweite Frage zu beantworten: Selbstverständlich muss Hessen ein Staatsgebilde bleiben. – Was hat das alles mit dem Datenschutz zu tun? – Sehr viel.Legitime Gewalt bedeutet Macht, und Macht kann missbraucht werden. Der moderne Staat – von Gestapo- und Stasi-Regimen rede ich gar nicht –,der moderne Verfassungsstaat mit seiner Vielzahl von Aufgaben kann sich sehr leicht zum gut gemeinten Polizeistaat, zum Wohlfahrtsstaat zurückentwickeln, der dazu neigt, die Bürger zu bevormunden.
Angesichts der heutigen Möglichkeiten der Datenerfassung, -vernetzung und -verarbeitung ist ein derartiges Staatsverhältnis selbstverständlich nicht akzeptabel. Umfassende Staatsaufgaben erfordern einen umfassenden staatlichen Datenschutz.
In all diesen Bereichen muss der Datenschutz angemessen berücksichtigt werden. Er ist aber dann genauso dem Gemeinwohl unterworfen wie alle Instanzen,die in diesen Bereichen tätig sind.
Im Rahmen der selbstverständlichen Bindung an Gesetz und Recht ist es mein Anliegen – das sicherlich auch von meinem Amtsvorgängern, wenngleich mit unterschiedlicher Akzentuierung, geteilt wurde – ein ausgewogener Datenschutz: dem Gemeinwohl verpflichtet, aber leben und leben lassen. Nicht, dass Sie das jetzt negativ sehen, sondern die Notwendigkeiten der Datenerfassung sind genauso zu sehen wie die Notwendigkeiten des Datenschutzes.
Ich komme zum Schluss. Mein Amtsverständnis dürfte deutlich geworden sein. Jedenfalls hat es Konturen gewonnen.Mir geht es um eine Kontrolle der Verwaltung im Interesse der Bürger, aber auch im Interesse der Staatlichkeit des Parlaments und der Verwaltung selbst. Verstöße gegen den Datenschutz müssen geahndet und abge
Denen, die trotzdem gegen den Datenschutz verstoßen, werde ich dafür umso entschiedener auf die Füße treten. Ich hoffe, ich habe das nicht bereits heute bei irgendjemandem von Ihnen getan, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Woran ich festhalten will, ist das, was auch Kollege Hahn gesagt hat.Auch die absolute Mehrheit der Union und die von ihr gestellte Landesregierung werden nichts an dem ändern, was wir gemeinsam beschlossen haben. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass diese Regelung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten vereinbart worden ist. Er hat uns übrigens auch in der Zeitschrift für Datenschutz für diese Maßnahme gelobt, die es in der Form in keinem anderen Land gibt.
Das Informationsrecht und -bedürfnis findet aber vielerorts seine Grenzen im Datenschutz. Deshalb habe ich hier der Ablehnungsbegründung nichts hinzuzufügen, die ich im Umweltausschuss zu dem Antrag gegeben habe, die einzelnen Flächen und Firmen zu benennen.
Der Minister kann ja darauf antworten. Der Datenschutz, den der Minister anführt, gilt laut Gesetz nicht für Unternehmen. Er gilt für Personen. Sie verwischen das eine Recht mit dem anderen. Das nenne ich „Rechtsverbiegung“.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 10, Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“, und des Tagesordnungspunktes 20, Gewalt am Rande von Fußballspielen, des Weiteren Vereinbarungen zur Verbindung des Tagesordnungspunktes 7, Sperrung von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt, und außerhalb der Tagesordnung, Zugang zu Kinderpornografie erschweren, der Tagesordnungspunkte 12 und 13, Opferschutz durch Prävention, des Tagesordnungspunktes 21, Gesetz zur Neuregelung des Volksentscheids, und außerhalb der Tagesordnung, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, der Tagesordnungspunkte 27 bis 29, 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, der Tagesordnungspunkte 30 bis 32, 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, des Weiteren zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 35 und 40, Zuschnitt des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, der Tagesordnungspunkte 36 bis 38, 16. KEF-Bericht, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach Paragraf 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder
Die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 27 bis 29, 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, sollen morgen Nachmittag gegen 16 Uhr behandelt werden.
Frau Senatorin, wir hatten im September eine Debatte um den Datenschutz, auch da spielte die sogenannte Vermittlung der Medienkompetenz hier im Hause eine Rolle. Gibt es Initiativen, Überlegungen des Senats, dieser allgemeinen Worthülse „Medienkompetenz“ Herr zu werden? Gibt es also konkrete Überlegungen für Planungen, dieser Informationsflut oder der Informationsnutzung für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für Bürgerinnen und Bürger projektmäßig näherzutreten?
Da Paragraf 33a Datenschutzgesetz M-V eine solche vom Europäischen Gerichtshof beanstandete Regelung enthält, wonach der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Überwachung nicht öffentlicher Stellen der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterliegt, ist Paragraf 33a Datenschutzgesetz M-V europarechtswidrig.
Allerdings betone ich ausdrücklich: Auch wenn wir den Antrag gemeinsam tragen, herrscht nicht in allen Punkten Einigkeit zwischen den mittragenden Fraktionen. Das war auch der Grund, warum die FDP-Fraktion in der letzten Ausschusssitzung einen Änderungsantrag eingebracht hat. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn wir in den Besuchskommissionen eine explizit mit Unterbringungsrecht betraute Person vertreten gesehen hätten. Damit hätten wir sichergestellt, dass für uns das Interesse der Patienten, insbesondere im Hinblich auf den Datenschutz, eine herausgehobene Stellung einnimmt.
Andere vorgebrachte Bedenken juristischer Art, speziell verfassungsrechtliche, und die Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden in einer ausführlichen Stellungnahme der Landesregierung abgewogen und bewertet.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich dann auch nicht mehr über Ihren Antrag zu dem angeforderten Bericht des Senats gewundert. Sie verlangen hier unter anderem einen Bericht über Ermittlungsergebnisse von Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten. So leicht können Sie sich das nicht machen. Für die Veröffentlichung derartiger Ergebnisse gibt es Regeln. Hier geht es um Datenschutz und um strafrechtliche Fragen.
Lobenswert sind zweifelsohne die ausführlichen Regelungen zum Datenschutz, allerdings fällt die Regelung über die Evaluation und die kriminologische Forschung denkbar knapp aus. Die Befragung von vier Experten durch die FDP-Landtagsfraktion hat ganz klar ergeben, dass gerade hierin der Schlüssel für die künftige Gestaltung des Jugendstrafvollzugs liegt. Wir können nicht auf die Einrichtung einer anonymisierten Datenbank über anstaltsspezifische Ausbildungsangebote, die Verweildauer der jugendlichen Strafgefangenen, Beratungsangebote, Therapiemaßnahmen und natürlich besonders die Rückfallquoten verzichten. Ich muss gestehen, es erscheint auch ein bisschen kurz gegriffen, nur darauf zu verweisen, es gibt eine kriminologische Forschung, die es schon richten wird.
Der Suchlauf erbrachte kein Ergebnis. Es wurde keine einzige Datei geöffnet. Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt oder des Datenschutzgesetzes des Bundes wurden aus unserer Sicht nicht verletzt. Die Ablagen betreffen nicht den Kreis von Dateien, die einem besonderen Datenschutz im Sinne dieser Gesetze unterliegen. Es wurde keine passwortgeschützte Datei, keine E-Mail-Ablage und keine Festplatte von Arbeitsplatzrechnern oder mobilen PCs geprüft. Es wurde also kein Arbeitsplatzcomputer - wie behauptet - untersucht.
Ich zumindest kann ein Beispiel dafür geben, dass es so ist. Ich bin Anfang September 2007 von zwei Redakteuren des ZDF-Magazins „Frontal 21“ etwa eine Stunde lang befragt und interviewt worden. Den Fragen musste ich entnehmen, dass den Journalisten die Ermittlungsakten in vollem Umfang im Detail bekannt waren. Hierbei stellt sich für mich auch die Frage nach dem Datenschutz, aber in einem völlig anderen Zusammenhang.
30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2008
Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2008 (Drucksache 17/325) und zur Stellungnahme des Senats vom 19. August 2008 (Drucksache 17/509) vom 18. November 2008
Meine Damen und Herren, der 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2008, Drucksache 17/325, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 20. Sitzung am 7. Mai 2008 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 19. August 2008, Drucksache 17/509, in ihrer 27. Sitzung am 10. September 2008 an den Ausschuss für Informations
Der Senator für Inneres und Sport kündigte damals im Rahmen der Beratung des 29. Jahresberichts die Einführung eines neuen technischen Systems an. Der Medienausschuss konnte feststellen, dass bis zur Inbetriebnahme der neuen Software immerhin eine akzeptable Übergangslösung gefunden wurde, erwartet aber die Einführung der Software bis spätestens 2009. Ebenso hatte sich der Rechtsausschuss bereits im Jahr 2006 mit dem ausstehenden Rahmendatenschutzkonzept beim Stadtamt beschäftigt. Der Senator für Inneres und Sport teilte dem Medienausschuss in seiner Oktober-Sitzung mit, dass aufgrund von fehlenden Anlagen das Rahmendatenschutzkonzept nun erst Mitte November 2008 fertiggestellt werden könnte. Der Medienausschuss wird sich durch den Senator für Inneres und Sport und den Landesbeauftragten für Datenschutz über die Umsetzung des Rahmendatenschutzkonzepts in die Praxis bis Ende Februar 2009 unterrichten lassen.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sagte zu, dass das Datenschutzkonzept bis zum Beginn des kommenden Jahres unter Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz vollständig erstellt sein wird, sodass der Medienausschuss um eine Unterrichtung durch den Landesbeauftragten gebeten hat, sofern es noch zu Problemen kommen sollte. Ansonsten betrachtet der Ausschuss den Punkt als erledigt.
Ihr Applaus! Eigentlich könnte man jetzt an der Stelle Feierabend machen, aber wie so oft, die Tagesaktualität bietet es an, noch etwas dazu zu sagen. Ich möchte mich bedanken zum Beispiel bei der Firma Telekom, die es geschafft hat, das Thema Datenschutz, das ja eigentlich ein Thema ist, das keinen so richtig interessiert, wieder in den Fokus zu rücken.
Die FDP ist froh, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz so deutliche Worte für die Sicherheitspolitik der Bundesregierung gefunden hat.