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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir, dass die Zentrale Stelle eine öffentliche Stelle im Sinne des Meldegesetzes ist. Diese wird dann berechtigt, die Daten der Meldebehörden anzufordern, anzunehmen, zu speichern und auch zu verarbeiten. So ist sichergestellt, dass alle Frauen in der entsprechenden Altersgruppe eingeladen werden können und dass dem Datenschutz Rechnung getragen wird. Angesiedelt werden soll diese Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Es soll also nicht etwas Zusätzliches oder Weiteres geschaffen werden, sondern diese Stelle soll innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit unserem Ministerium und den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch den privaten Krankenversicherungen.

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Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2009

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Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

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15. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg

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Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Frau Hartge, Sie haben das Wort.

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Frau Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht):

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Lassen Sie mich nun zu den Beschlussvorlagen des Innenausschusses kommen. Das wohl wichtigste Thema im Datenschutz ist das Thema Datensicherheit. Das Internet bestimmt mit seinen Möglichkeiten inzwischen für die Bürger nicht nur im privaten Bereich das Leben, sondern es wird auch für die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung immer wichtiger. E-Government ist hier nur einer der vielen Bausteine.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hartge, zunächst einmal vielen Dank, auch im Namen meiner Fraktion, für Ihren Bericht. Vielen Dank auch an Ihre Mitarbeiter. Dieser Bericht hat uns heute hier wieder deutlich gemacht, wie wichtig der Datenschutz im Land Brandenburg ist und wie wichtig das Recht auf Akteneinsicht ist.

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Es hat sich ausweislich Ihres Berichts gezeigt, dass sowohl in Unternehmen, wie Sie ansprachen, als auch an öffentlichen Stellen der Datenschutz leider nicht immer so betrieben wird, wie es erforderlich wäre und geregelt ist, und dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht.

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Zwar verfügen inzwischen 80 % der brandenburgischen Kommunen über einen behördlichen Datenschutzbeauftragten, aber die Probleme sind folgende: Einerseits fehlt oft die fachlich fundierte Ausbildung für diese Datenschutzbeauftragten, andererseits fehlt es einfach an eingeräumter und zugestandener Arbeitszeit, um diesen Aufgaben gerecht zu werden. Hier muss man in Zukunft ansetzen, um dem Datenschutz zu besserer Wirkung zu verhelfen.

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Die vorliegenden Berichte zeigen zwei weitere Gründe, weshalb es so wichtig war, es zusammenzulegen. Sie haben ohne falsche Scheu, ernsthaft und klar zum Ausdruck gebracht, dass die Zahl und die Intensität von Verstößen gegen den Datenschutz sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich erfreulicherweise gering sind - das ist richtig -, nichtsdestotrotz zeigen die Vorkommnisse im Einzelnen ganz speziell, dass hier dringend Abhilfe nötig ist und dass insbesondere im kommunalen Bereich noch sehr viel mehr Sensibilität und mehr Schulungen nötig sind, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Aufgaben besser gerecht werden können.

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gemacht. Ich biete Ihnen von Herzen an: Machen wir es doch gemeinsam. Wir alle haben die Erkenntnis, dass es eine Lücke im Personalbestand gibt. Schließen wir die Lücke gemeinsam. Das muss ja nicht bloß von der Regierungskoalition kommen. Sie wissen uns da voll an Ihrer Seite. Greifen Sie das auf. Wir können Personalbedarf feststellen. Es werden nicht gleich alle Wünsche auf einmal erfüllt werden, aber auch, wenn es schrittweise vorangeht, wäre es ein Fortschritt, der dem Datenschutz in Brandenburg dienen würde.

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Ich bin mir sicher, dass Frau Hartge sich dieser für sie noch neuen Aufgabe mit großem Engagement stellt. Das ist in der Berichterstattung, die wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses entgegengenommen haben, auch deutlich geworden. Während der Datenschutz im öffentlichen Bereich ein relativ hohes Niveau hat, gibt es im privaten Bereich manche Grauzone, der nur mit einer entsprechenden Kontrolltätigkeit zu begegnen ist. Ich denke, da wird sich einiges ändern.

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schlechthin wahrgenommen wird, und dieses Moment - wenn es hier um Datenschutz geht - kann durchaus betont werden. Um mehr ging es nicht, ausschließlich darum. Insofern danke für Ihre Anregung, die Gelegenheit bot, noch etwas dazu zu sagen. - Ich danke Ihnen.

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- Genau, da kann ruhig einmal geklatscht werden. Danke schön. Zum letzten Mal werden wir uns hier im Plenum - und auch der Innenausschuss - mit zwei Datenschutzbehörden auseinanderzusetzen haben: Der öffentliche und der nichtöffentliche Datenschutz sind zusammengefasst worden. Das haben wir als rot-rote Koalition nach vielen Jahren erreichen können. Das war unter dem damaligen Innenminister leider nicht zu machen. Heute wird auch von Ihnen eingesehen, dass es schon viel früher hätte passieren können, denn gerade der Bereich Datenverarbeitung, Datensicherheit ist in der Politik kein Nischenbereich mehr. Er hat sehr an Bedeutung gewonnen, es ist so wichtig, effiziente Strukturen zu haben, um diesem Thema gerecht zu werden. Ich denke, mit Zusammenführung der beiden Aufsichtsbereiche haben wir einen ersten wichtigen Schritt vollzogen. Die Berichte der letzten zwei Jahre unterstreichen eindrucksvoll, dass es richtig war, die beiden Bereiche unter einer unabhängigen Kontrollfunktion speziell bei der Datenschutzbeauftragten zusammenzuführen.

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In den Kommunen ist zu verzeichnen, dass von fünf kommunalen Behörden schon vier einen hauptamtlichen Datenschutzbeauftragten haben. Allerdings erledigen sie das nur als Randaufgabe und haben häufig noch andere Aufgabengebiete in der Kommune. Das ist auch gut so; eine hauptamtliche Stelle allein für den Datenschutz wäre nicht gerechtfertigt. Auch hier ist noch mehr Sensibilität gefragt und müssen noch mehr Schulungen erfolgen. Das Innenministerium ist die oberste Aufsichtsbehörde, die auch für den Auf- und Ausbau des IT-Leistungsbereichs und des E-Governments zuständig ist. Hier müssen wir die Schulungen stärker im Blick haben. Ich appelliere an den zuständigen Innenminister, dieses im Blick zu haben, und denke, dass er das tut.

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Frau Hartge, ich habe es im Hinterkopf und sehe es genauso. Wie gesagt, es ist ein wachsender Bereich. Früher war Datenschutz ein Thema, mit dem sich niemand so richtig beschäftigen wollte, weil es immer ein bisschen langweilig war. Das hat sich verändert, nicht nur aufgrund der Skandale der letzten Jahre. Auch unsere eigene Sensibilität bezogen auf das Internet, auf unsere Bankdaten, auf die Gesundheitsdaten etc. ist hoch. Das ist ein sehr sensibles politisches Thema. Das spiegelt sich letztlich auch an der Zahl der Anfragen, die in beiden Bereichen Ihrer Behörde auflaufen, wider. Die Frage, die wir im Hinterkopf haben müssen, ist: Ist das mit dem Personal, das Sie zur Verfügung haben, machbar? Sie haben signalisiert, dass Sie erst einmal eigene Reserven aktivieren werden - das ist richtig. Dann werden wir weiterhin verantwortungsvoll schauen müssen, ob es ausreicht oder nicht.

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Die Voraussetzungen bzw. die Herausforderungen sind vielfältig. Ich erinnere an den neuen Personalausweis, bei dem bereits die ersten Missbrauchsfälle auftreten. Ich erinnere an das Zensusgesetz 2011, in dessen Rahmen bei den kommunalen Körperschaften massenhaft Daten erhoben werden und die Sicherheit der Daten gewährleistet werden muss. Dafür brauchen wir unsere Datenschutzbeauftragte. Ich erinnere daran, dass die technischen Entwicklungen nach wie vor - und das wird auch so bleiben - schneller sind als die Entwicklung des Rechts. Wir laufen den technischen Entwicklungen immer hinterher. Wenn wir das mit einer unzureichenden Ausstattung tun, wird der Abstand zwischen technischer Entwicklung und Datensicherheit bzw. Datenschutz natürlich noch viel größer.

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Wir wollen ein hohes Niveau im Datenschutz insgesamt im Land Brandenburg. Dieser Anspruch gilt auch für die Gewährleistung des Akteneinsichtsrechts. Frau Hartge hat darauf aufmerksam gemacht: Das Land Brandenburg hatte eine Vorreiterrolle im Akteneinsichtsrecht. Das ist übrigens auch ein Beispiel dafür, wie man durch zähe Tätigkeit aus der Opposition heraus eine ganze Menge erreichen kann; denn es hat damals lange gedauert, bis wir dieses Akteneinsichtsrechtsgesetz tatsächlich hatten. Deshalb hat der Innenausschuss den Tätigkeitsbericht und die Stellungnahme der Landesregierung nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern daraus auf Initiative der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Empfehlung inhaltliche Anforderungen an die Landesregierung formuliert. Darauf hat meine Kollegin Stark schon Bezug genommen. Ich denke, wir haben richtige und wichtige Punkte formuliert, und wir haben darin natürlich auch eine Kritik an der Landesregierung formuliert; denn die Anforderung, das Recht auf Anfertigung von Kopien zur Akteneinsicht in das Gesetz aufzunehmen, ist zum wiederholten Male formuliert worden. Wir werden das auch aufmerksam begleiten.

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Ihre Tätigkeitsberichte haben auch für die Landesregierung eine wichtige Funktion. Zum einen weisen sie auf Problemfelder im Datenschutz, die im Arbeitsalltag oft nicht bewusst wahrgenommen werden, hin. Zum anderen zeigen die Berichte, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist und wo wir gegebenenfalls nachsteuern oder korrigieren müssen. Vor diesem Hintergrund werden die Berichte in und zwischen den Dienststellen sehr intensiv diskutiert.

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Der Bericht der Landesbeauftragten zeigt, dass die Landesregierung und die Landesbeauftragte bei Datenschutz und Datensicherheit innerhalb verschiedener Projekte immer besser und enger zusammenarbeiten. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems der Landesverwaltung. Die Landesbeauftragte war von Anfang daran beteiligt, und das schlägt sich in einem guten Ergebnis nieder. Im Bericht stecken aber auch Beispiele, die von einer gelegentlich nicht ganz so reibungslosen Zusammenarbeit zeugen. Die Entwicklung und Inbetriebnahme des Serviceportals der Landesverwaltung gehört unzweifelhaft dazu.

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Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2009

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Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

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15. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg

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bei der Konsolidierung der IT-Infrastruktur bei dem zentralen IT-Dienstleister die jeweiligen Anforderungen an den Datenschutz und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.“

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Ob Telekom-Affäre, Vorratsdatenspeicherung oder BKA-Gesetz, die Datensammelwut von Staat und Wirtschaft scheint keine Grenzen zu kennen. Menschen haben jedoch ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Und sie haben ein Recht darauf, zu wissen, an wen ihre Daten weitergegeben werden, und das Recht, dieser Praxis zu widersprechen. Deshalb müssen die Datenjäger und -sammler sorgsam überwacht werden. Vor diesem Hintergrund bin ich Frau Hartge für ihre Arbeit sehr dankbar. Uns Grünen liegt der Datenschutz nämlich besonders am Herzen. Sie hat ihren Tätigkeitsbericht im März dieses Jahres vorgestellt und auf einige Punkte besonders hingewiesen, zum Beispiel auf gravierende Defizite bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes in den Kommunen - das hat sie auch heute hier wieder als ein schwerwiegendes Problem angeführt - und fehlende Sicherheitskonzepte für einzelne Verfahren wie das Serviceportal der Landesverwaltung, die Beantragung von Reisepässen oder das Virtuelle Bauamt. Der Landesregierung sind diese Problemfelder größtenteils bekannt, und sie versicherte, dass diese Probleme schrittweise abgestellt würden.

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pien bei der Einsichtnahme in Akten und die Unterstützung der Kommunen. Insofern konnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, auch wenn ich mir in einzelnen Punkten etwas klarere Forderungen gewünscht hätte. Denn noch nie wurde so viel erfasst, gespeichert und übermittelt. Immer häufiger werden Daten zur Überwachung oder Profilerstellung missbraucht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wann was und wo speichert und übermittelt. Nur sie selber, kein Arbeitgeber, kein Internetanbieter, keine Krankenkasse und auch nicht der Staat, dürfen bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten hat und was damit geschehen soll. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung ist durch die Vielzahl unbestimmter Datensammlungen, privat wie öffentlich, weiter stark gefährdet und muss geschützt bleiben. Datenschutz und Datensparsamkeit müssen die Leitlinien sein. Deshalb bin ich froh, dass Frau Hartge ihre Aufgabe so gewissenhaft wahrnimmt und seit diesem Jahr auch die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich ausübt. Bei dieser nicht immer einfachen Aufgabe haben Sie die volle Unterstützung meiner Fraktion. Weiterhin viel Erfolg dabei!

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Aber auch, wenn wir uns auch nicht in allen Fragen und Details einig werden, ist mir Folgendes wichtig: Wir als Landesverwaltung in Summe brauchen weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Das gilt besonders mit Blick auf die immer weiter fortschreitende Technisierung unseres täglichen Lebens und erst recht die Technisierung unserer Arbeitswelt. EGovernment und eine effiziente Verwaltung können nur dann funktionieren, wenn die IT-Anwendungen sicher sind und die Grundrechte der Betroffenen und auch der Anwender gewahrt bleiben. Weiterhin konstruktiv mit der Landesbeauftragten zusammenzuarbeiten ist also ein ausdrückliches Anliegen der gesamten Landesregierung.

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Dass Sie, seitdem Sie Regierungsverantwortung übernommen haben, Datenschutz wahrlich nur noch als Täterschutz begreifen und sich dahinter verstecken, haben wir in vielen Debatten erlebt. Hier wird wieder der Schutz der allgemeinen Beamtenschaft Hamburgs vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es doch nur darum, Ihren Staatsrat zu schützen und um nichts anderes.

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Der Innenausschuss hat am 9. September dieses Jahres eine nicht öffentliche Anhörung durchgeführt, an der der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die IHK zu Schwerin, der Verband Deutscher Vermessungsingenieure, der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und weitere teilgenommen haben und die Möglichkeit nutzten, ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorzutragen und mit uns zu diskutieren.

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Meine Damen und Herren, zurück zu unserem Gesetz. Ein Anzuhörender hatte Probleme: natürlich der Datenschutzbeauftragte mit der Problematik Datenschutz. Das wird Sie sicher auch nicht verwundern. Er meinte, dass die Regelungen im Paragrafen 15, die ich gerade noch mal benannt habe, in der Anwendungspraxis problematisch seien. Die Kommunen wären gar nicht in der Lage, in allen Einzelfällen abzuwägen.