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Das Ganze funktioniert natürlich nur, meine Damen und Her ren – ich habe es an dieser Stelle schon öfter gesagt; die De batte hierüber haben wir mindestens einmal pro Jahr geführt –, wenn wir auch eine entsprechende personelle Ausstattung haben. Im Innenministerium gab es hierfür bisher zu wenig Stellen. Da müssen wir kräftig nachlegen. Wir alle kennen die Haushaltssituation. Unter Umständen müssen eben andere Pri oritäten gesetzt werden. Dann muss dem Datenschutz mehr Personal zugestanden und an anderer Stelle entsprechend Per sonal eingespart werden. Eine bloße Zusammenlegung ohne personelle Ausweitung würde uns aber nicht weiterbringen, meine Damen und Herren. Dadurch würden wir sicherlich nur auf dem Papier etwas erzeugen.

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Wir sind auch gemeinsam der Meinung, dass der Datenschutz beauftragte völlig unabhängig sein muss. Wir sind ferner ge meinsam der Auffassung, dass das Parlament ihn zu kontrol lieren hat und er dem Parlament gegenüber rechenschafts pflichtig ist.

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Die Unterschiede, die es noch gibt, sehe ich vorwiegend im organisatorischen Bereich. Wir sind der Auffassung, dass die Personalausstattung des Landesbeauftragten für den Daten schutz tatsächlich dem Datenschutz zugutekommen soll und von dieser Personalausstattung kein Personal für reine Ver waltungsaufgaben abgezogen werden soll.

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Deshalb sehen wir die Synergieeffekte für den Fall, dass der Datenschutz beim Landtag angesiedelt ist, nur dann gewahrt, wenn die Personalverwaltung und die Haushaltsbewirtschaf tung über den Landtag erfolgen. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie eine vollkommen unabhängige Behörde haben wol len, so, wie sie beispielsweise der Rechnungshof darstellt.

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Die Regierungsfraktionen werden in Kürze einen Gesetzent wurf vorlegen. Wir werden dies deshalb als Fraktionen tun, weil es ansonsten aus terminlichen Gründen nicht mehr mög lich wäre, den Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl zu verabschieden. Wir sind dabei schon sehr weit fortgeschrit ten. Wir sind gern bereit, diesen Gesetzentwurf vorher mit Ih nen abzustimmen, sodass wir eine möglichst breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf erreichen. Dies würde die Autorität des Landesbeauftragten für den Datenschutz natürlich zusätz lich stärken.

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Die Debatte ist meines Erachtens wichtig, insbesondere weil man immer wieder hervorheben muss, wie wichtig der Daten schutz ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem Urteil zum Volkszählungsgesetz den Datenschutz zum Grund recht erhoben. Hiervon müssen wir immer ausgehen.

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Die FDP hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass der öffent liche und der nicht öffentliche Datenschutz in einer Behörde zu einer einheitlichen Datenschutzstelle zusammengelegt wer den und dass diese Behörde dem Landtag unterstellt wird. Das ist sinnvoll. Meines Erachtens würde es keinen Sinn machen, die beiden Datenschutzstellen getrennt zu betreiben und un terschiedliche Zuständigkeiten zu haben. Mit der jetzt ange strebten Lösung gibt es auch erhebliche Synergieeffekte.

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Das heißt für mich: Die Bürger sind sich des Risikos bewusst, dass sich aus den großen Datensammlungen – sowohl bei den Unternehmen als auch beim Staat – Probleme ergeben kön nen. Wir müssen meines Erachtens auch dafür sorgen, dass das Problembewusstsein, die Sensibilität der Bürger für den Datenschutz erhöht wird. Meines Erachtens sollten wir damit schon in den Schulen beginnen.

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Es ist daher erforderlich, eine neue Datenschutzstelle dem Landtag anzugliedern und sie nicht etwa einem Ministerium zu unterstellen. Damit sind die Vorgaben des EuGH auch er füllt. Wir zeigen damit deutlich und klar, dass es uns mit ei nem von der Politik unabhängigen Datenschutz ernst ist.

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Aber dem Urteil ist nicht zweifelsfrei zu entnehmen, welche Grenzen wir dabei zu beachten haben, ob es Vorgaben für die organisatorische Zuordnung der Datenschutzaufsicht und de ren Verhältnis etwa zum Parlament gibt und welche Befugnis die Datenschutzaufsicht haben muss. Es stellt sich auch die Frage, wie weit die Entscheidungsbefugnis der Datenschutz

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Besonders begrüße ich, dass sich die drei Fraktionen in einer zentralen Frage, nämlich der Frage nach der künftigen Zuord nung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, verstän digt haben. Eine Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht mit diesen Eckpunkten könnte auch noch in dieser Legislatur periode umgesetzt werden. Ich möchte also nicht nur in Vor lage treten, sondern auch noch die Umsetzung in dieser Le gislaturperiode voranbringen. Dies würde sich nicht sagen las sen, Herr Kollege Walter – ich sage dies ohne Kritik –, wenn wir auch die Eckpunkte, die Sie ursprünglich vorgelegt hat ten, in der so weit gehenden Form noch mit berücksichtigen sollten.

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Uns reicht es nicht, wenn wir eine Datenschutzbehörde ha ben, die genügend ausgestattet ist, die auf Verstöße hinweist, aber dann handlungsunfähig ist, wenn dann die politische Ebe ne wieder dazwischenkommt und sagt: „Das machen wir aus politischer Opportunität nicht“ oder „Das machen wir“. Das heißt, ein zentraler Punkt für einen wirksamen Datenschutz ist, dass der Datenschutzbeauftragte auch die Möglichkeit hat, wirksam gegen Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorzu gehen. Dann, glaube ich, haben wir etwas Gutes kreiert. Dann wird dieser Datenschutzbeauftragte sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich effektive Arbeit leisten können.

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Einundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 30. September 2007 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 15/1764) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1916 –

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21. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Entschließung – – Drucksache 15/2127 –

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Neben dem Aspekt der Vereinfachung und der Erzielung von Synergieeffekten ist hierbei auch Europa zu berücksichtigen; denn wenn ich es richtig weiß, soll ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden, weil man auf der europäischen Ebene der Auffassung ist, dass die Unabhängigkeit des privaten Datenschutzes am besten dann gewährleistet ist, wenn er gemeinsam mit dem öffentlichen Datenschutz wahrgenommen wird. Daher haben wir den Antrag gestellt, das Landesdatenschutzgesetz entsprechend zu ändern. Ich nehme an, dass wir hierbei auf breite Zustimmung stoßen werden.

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Im Bereich des Gesundheitswesens stand die datenschutzrechtliche Begleitung der im Lande bestehenden Vorhaben zur elektronischen Gesundheitskarte, der Patientenkarte oder Juniorkarte im Vordergrund. Diese Dauerbaustelle wird den Datenschutz wohl auch noch weiterhin beschäftigen, insbesondere wenn es um die Umsetzung geht.

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Wir haben auch neue Entwicklungen berücksichtigt, die z. B. im Bereich der Jugendlichen eine Rolle spielen – ich nenne das schülerVZ oder studiVZ –, in dem leichtfertigst mit den persönlichen Daten umgegangen wird, weil sie offensichtlich nicht erkennen, dass sie daraus eines Tages Schwierigkeiten bekommen könnten, wenn sie die ins Internet einstellen. Meine eigenen Kinder haben es auch gemacht. Ich habe sie selbst aufklären müssen. Ich habe das gar nicht gewusst. Das ist vielleicht noch ein Punkt, den wir in diesem Entschließungsantrag aufgreifen. Dies und weitere Dinge werden beweisen, dass wir vor der technischen Entwicklung nicht kapitulieren, sondern wir Datenschutz weiterhin als eine sehr wichtige Aufgabe betrachten.

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Gleichwohl möchte ich meine Verantwortung doch wahrnehmen und einige Punkte ansprechen. Der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten umfasst einen Zeitraum – Sie haben es eben gesagt –, der in Teilbereichen des Vorgängers des jetzigen Datenschutzbeauftragten, Herrn Wagner, liegt, und zwar bei Professor Dr. Rudolf. Deshalb gilt es, beiden herzlich für ihr Engagement für den Datenschutz in der zurückliegenden Zeit zu danken. Für die Arbeit, die in dem Tätigkeitsbericht steckt, gilt es natürlich insbesondere, Herrn Wagner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier heute dabei sind, herzlich zu danken.

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Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass bei allem positiven Bewusstsein, das für den Datenschutz auch nach Erkenntnis des Datenschutzbeauftragten im Lande besteht und gegriffen hat, dennoch eine Reihe von Verstößen genannt sind, die zum Teil von ihrer Auswirkung und Bedeutung her sicher nicht als sehr schlimm eingestuft werden. Sie müssen dennoch genannt werden und sind auch in dem Bericht genannt worden.

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Internet geäußert wird, kann man nur teilen und unterstreichen. Hier sollte man auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz künftig bei seinen Bemühungen unterstützen, für Aufklärung Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere jetzt auch in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag genannt worden, dass die Bemühungen für Öffentlichkeitsarbeit und Information der jüngeren Generation, auch mit dem Modell „Medienkompetenz macht Schule“, intensiv verfolgt werden. Das sind Dinge, die wir mit unserem Entschließungsantrag aufgreifen und gemeinsam beschließen wollen.

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Sinnvoll ist auch, das Zusammenführen der Aufsicht für den Bereich nicht öffentlicher Stellen und öffentlichrechtlicher Wettbewerbsunternehmungen, die zum Teil bisher noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angesiedelt waren, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu konzentrieren. Ich denke, dass wir auch dieses Gesetz mit diesem Punkt der Änderung gemeinsam verabschieden und beschließen können. Von daher will ich hier meine Ausführungen beenden, obwohl man noch eine Reihe von Punkten ansprechen könnte.

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Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Datenschutz ein Grundrecht, das in der Landesverfassung in Artikel 4 a fest verankert ist. Angesichts der in der letzten Zeit zu beachtenden Regelungswut und einer gewissen Eingriffsbesessenheit staatlicher Organe setzen die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts politische Akzente. Ich denke dabei an die Entscheidung zur Online-Durchsuchung, an die Entscheidung zum Kfz-Scanning und an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Die Tatsache, dass das höchste Gericht in kurzer Zeit so oft in Angelegenheiten angerufen wurde, die sich immer als Angriffe auf die informationelle

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Der Datenschutz ist politisch wichtiger und praktisch bedeutender geworden, weil durch die Digitaltechnik und die daraus folgende Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher geworden sind.

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Der Bericht des Beauftragten für Datenschutz zeigt in einer stattlichen Broschüre, in welchen Bereichen es datenschutzrechtliche Anforderungen und Aktivitäten gegeben hat. Dieser Bericht zeichnet insoweit ein getreues Abbild datenschutzrechtlicher Aktivitäten, wie beispielsweise bei Justiz, Gesundheitswesen, Sozialdatenschutz, Finanzverwaltung, Telekommunikation und natürlich bei Polizei und Verfassungsschutz.

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Ein Bereich, von dem man zunächst nicht ohne Weiteres annehmen möchte, dass er ein besonders sensibles Feld für den Datenschutz darstellt, sind die Schulen. Für alle beteiligten Lehrkräfte und Eltern muss transparent gestaltet sein, welche Daten von der Schulverwaltung erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls weitergegeben werden dürfen. Wie mit der Schulstatistik und besonders mit Schulnoten umzugehen ist, sind weitere sensible Fragen.

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Unsere Fraktion begrüßt es, dass der Datenschutzbeauftragte berichtet, der Datenschutz in den Schulen werde in den nächsten Jahren ein Arbeitsschwerpunkt seines Büros sein. Von großer politischer Relevanz ist nämlich, dass nicht nur Schüler- und Elterndaten hoch sensibel sind; vielmehr geht es auch darum, ein richtiges Selbstbewusstsein bei den Schülern zu entwickeln und zu fördern. Das ist nicht zuletzt aufgrund der starken Internetnutzung für die Schüler besonders wichtig.

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Datenschutz im Jahr 2008 herausgebracht wurde und auf immerhin 174 Seiten kompetente Beratung in Sachen „Schuldatenschutz“ bietet.

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Zusammengefasst darf festgestellt werden, dass der Datenschutz in Rheinland-Pfalz den ihm zukommenden politischen Stellenwert, ferner die angemessene Beteiligung und schließlich das gebührende politische Ansehen genießt.

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Unsere Fraktion ist schon seit längerer Zeit der Auffassung gewesen – wir haben dies auch deutlich gemacht –, dass das Auseinanderfallen der Zuständigkeiten für den öffentlichen und nicht öffentlichen Datenschutz keine optimale Lösung darstellt. Wir haben wiederholt vorgeschlagen, die Zuständigkeiten zu bündeln, um durch die Nutzung von Synergieeffekten die Effizienz des Datenschutzes zu verbessern und gleichzeitig gegebenenfalls Kosten einzusparen und einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten.

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Fraktion zugestimmt hatte, sind eine günstige Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzentwurfs, mit dem Rheinland-Pfalz beim Datenschutz weiterhin auf einem guten Weg ist.

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Im abgelaufenen Berichtszeitraum stand, wie schon in den Jahren zuvor, das Spannungsverhältnis zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit einerseits und dem Datenschutz andererseits im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Diskussionen. Auch wenn über das verfassungsrechtliche Gebot, einen möglichst schonenden Ausgleich der beteiligten Interessen zu finden, ein breiter Konsens besteht, ist die Umsetzung in der Praxis vielfach mit Schwierigkeiten verbunden. Auch von Ihnen wurden einige Beispiele genannt. Ich will insbesondere Ihnen, Herr Abgeordneter Pörksen, dafür danken, dass Sie ein Beispiel mit Blick auf die Polizei gewählt haben und uns damit doch attestiert haben, dass sich unsere Beamtinnen und Beamten