missbrauchsanfällig sind. Deswegen ist gerade auch in Verbindung mit der Anwendung dieser Technologien generell die Herausforderung, Datensicherheit zu gewährleisten, eine große und auch ganz wichtige Aufgabe. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft und der Unternehmen. Das Vertrauen in den Datenschutz dort, wo im privaten Sektor persönliche Daten gespeichert und benutzt werden, ist auch für das Wirtschaftsgeschehen von existenzieller Bedeutung. Es ist genauso wichtig wie der Punkt, dass man in sichere oder gesunde Lebensmittel oder Produkte vertrauen kann wie auch in geeichte Messinstrumente, wenn ich an eine Zapfsäule gehe. Ich wäre deswegen dankbar, wenn sich die Wirtschaft hier ganz positiv für klare Regelungen aussprechen würde.
3. Der bestehende Straf- und Bußgeldrahmen muss überprüft werden und das Strafmaß unserer Ansicht nach deutlich angehoben werden; denn Verstöße gegen den Datenschutz sind eben keine Kavaliersdelikte. Ma
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir auch in Rheinland-Pfalz mit der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes und mit der Aufwertung der Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten bereits einen Akzent gesetzt haben. Das war alles, bevor diese Vorkommnisse bekannt waren. Aber ich glaube, dass das richtig und notwendig war und sich jetzt zeigt, dass es gut war, die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten zu erweitern und auch auf den privaten Bereich auszudehnen. Dies stärkt damit die Stellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einmal all denjenigen recht geben, die deutlich gemacht haben, dass Datenschutz bei einem persönlich beginnt.
Es ist vollkommen klar, Datenschutz beginnt mit Datensparsamkeit bei der Abfrage und Weitergabe von Daten.
Ich will daran erinnern, dass die Landesregierung unter Federführung des Bildungsministeriums, unterstützt durch mein Haus und durch das Innenministerium, mit einer Kampagne Angebote für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte unter dem Stichwort „Medienkompetenz macht Schule“ unterbreitet. Diese Kampagne geht weit über das hinaus, was wir diskutieren. Datenschutz und Tipps vor Kostenfallen mit den neuen Medien sind Bausteine dieser Kampagne. Ich glaube, dies nehmen wir sehr ernst.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich selbst bin kein großer Anhänger davon, ständig an Gesetzen herumzumontieren. Wenn es dem Bewusstsein der Bevölkerung dient, den Datenschutz in das Grundgesetz hineinzuschreiben – ich glaube, das ist der Fall –, dann sollten wir das machen.
Ich denke, der Datenmissbrauch hat oftmals die Wurzel im eigenen Verhalten. Ich denke, Datenschutz fängt auch zu Hause an. Wir müssen sehen, dass wir unser Verbraucherverhalten entsprechend einschränken und bei jeder Benutzung der „PAYBACK-Karte“ darüber nachdenken, ob wir sie benutzen oder lieber stecken lassen und ob es nicht sinnvoller ist, auf diese wenigen Cent zu verzichten.
Wenn ich sehe, was eine Krankenkasse gemacht haben soll, und wenn ich mir vorstelle, welche Daten auf dieser Gesundheitskarte sein werden, dann kann ich mir auch vorstellen, was man dann damit alles machen können soll. Deshalb sollte man die Einführung dieser Karte noch einmal besonders kritisch im Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz der Bürger und seiner Gesundheitsdaten überprüfen.
Auch heute sagen wir: Die individuelle Freiheit und der Datenschutz dürfen nicht zulasten einer vermeintlichen Steigerung der subjektiven, also gefühlten, Sicherheit aufgegeben werden. Deshalb zählt nur ein gutes Gesamtkonzept – davon haben alle meine Vorredner gesprochen – für die innere Sicherheit. Da gibt es also Einigkeit.
Datenschutz, Wahlen, Meldewesen 39 0,75 34 6
beim Datenschutz genauso wenig wie bei der Bildung, genauso wenig wie bei der Wissenschaft. - Herzlichen Dank.
Im Haushalt 2012 sind 10 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen vorgesehen. Es ist gesagt worden, man brauche dieses Geld dringend. Kollege Schippel - heute leider nicht anwesend - hat zu meinen Finanzierungsvorschlägen gesagt: Wir brauchen das Geld zum Beispiel für die Fusion der Gemeinden Luckau und Heideblick, die kurz vor der Fusion stehen. - Da kann man beruhigend sagen: Diese Fusion ist gescheitert; die Gemeinde Heideblick hat die Fusion abgelehnt, es wird die Fusion nicht geben. Damit wird auch dieses Geld nicht gebraucht. Setzen Sie es für die Anträge ein, die wir als FDP-Fraktion gestellt haben. Da tun Sie wirklich ein gutes Werk, helfen der inneren Sicherheit und im Übrigen auch dem Datenschutz, auf den ich gleich noch kommen werde.
meine Bitte: Gehen Sie in sich, denken Sie darüber nach, unsere Datenschutzbeauftragte so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben auch in vollem Umfange wahrnehmen kann. Von Parteibuchakrobatik müssen wir uns in diesem Punkt wirklich lösen. Datenschutz ist ein Thema, das uns alle angeht.
31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Stellungnahme des Senats zum 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 27. Februar 2009 (Drucksache 17/706) und zur Stellungnahme des Senats vom 25. August 2009 (Drucksache 17/903)
Meine Damen und Herren, der 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 27. Februar 2009 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 40. Sitzung am 18. März 2009 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 25. August 2009 in ihrer 52. Sitzung am 1. Oktober 2009 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1075 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 18. März 2009 den 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 27. Februar 2009 und in ihrer Sitzung am 1. Oktober die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 25. Au
In seiner Sitzung am 30. Oktober 2009 erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Ressorts. Zu den einzelnen Punkten nimmt der Medienausschuss wie folgt Stellung:
Administrativer Zugang am Dataport-Standort Bremen: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der administrative Zugang am Dataport-Standort Bremen noch nicht freigeschaltet worden ist. Derzeit wird daran gearbeitet, den Zugang zu Dataport so zu gestalten, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. In dieser Hinsicht besteht sowohl nach Auffassung der Senatorin für Finanzen als auch der Landesbeauftragten für den Datenschutz noch Verbesserungsbedarf. Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Belange unbedingt eingehalten werden müssen und die Schaffung einer konsolidierten Architektur von Dataport nicht zulasten des Datenschutzes gehen darf.
werden im Rahmen der Einsatztaktik berücksichtigt. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der PHW – der personenbezogene Hinweis – das Merkmal „psychisch auffällig“ vergeben. Es bedurfte keiner Feststellung einer psychischen Erkrankung durch einen Arzt, sodass im Einzelfall die Vergabe des PHW nicht genau verifizierbar war. Aufgrund von entsprechenden Beschwerden von Betroffenen und nach Hinweisen der Landesbeauftragten für den Datenschutz werden nunmehr nach Auskunft der Ressortvertreter bei der Polizei keine PHW mehr vergeben. Künftig wird nur nach ärztlicher Feststellung der PHW „psychisch krank“ verwendet.
Ein Problem bereitet derzeit noch der Umgang mit den sogenannten Altfällen. Die Aufgabe, hier eine Lösung zu erarbeiten, hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ressorts Gesundheit, Justiz und Inneres angenommen. Es ist vorgesehen, dass am Ende der Beratungen eine Abstimmung der Ergebnisse mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt. Der Ausschuss begrüßt es, dass von einer Speicherung des PHW nunmehr ganz abgesehen wird.
Der Bericht, der uns vorliegt, ist alt. Er kommt aus dem Jahr 2008, die Probleme sind aber nicht alt, sie bleiben aktuell. Es ist der letzte Bericht, den uns Herr Holst vorgelegt hat. Sein größtes Verdienst ist, denke ich, dass er in dieser langen Zeit neben vielen konkreten Maßnahmen das Bewusstsein für den Datenschutz implementiert und gestärkt hat. An diesem Bewusstsein, Frau Dr. Sommer, können Sie jetzt ganz prima weiterarbeiten. Wir danken Herrn Holst und wenden uns den aktuellen Problemen zu.
Videoüberwachung auf der Diskomeile: Die im Bericht bemängelte nicht hinreichende Beschilderung des kameraüberwachten Bereichs auf der Diskomeile wurde nach Auskunft der Ressortvertreterin inzwischen behoben und ein zusätzliches Schild im betroffenen Bereich angebracht. Ein offenes datenschutzrechtliches Problem ist nach wie vor die private Videoüberwachung der Notausgänge einer Diskothek, die in ein privates Treppenhaus führen. Die Mieterinnen und Mieter des Gebäudes werden durch die installierten Kameras gegen ihren Willen mit überwacht. Zur Lösung des Problems wurde nunmehr ein Termin zur Ortsbesichtigung vereinbart, an dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Innenressorts sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz teilnehmen werden. Der Ausschuss geht davon aus, dass alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung des Problems finden, und erwartet, dass der Ausschuss zur gegebenen Zeit darüber informiert wird.
Frau Troedel hat schon eine Menge Themen genannt. Ich will mir ein einziges herausgreifen, weil ich denke, man kann daran deutlich machen, dass Datenschutz uns alle betrifft. Das ist der Handel mit Adressen. Frau Troedel hat beschrieben, dass jeder jede Adresse haben kann, jeder Privatmann jede Adresse mit Doktortitel und so weiter. Denn es wird nicht kontrolliert und verfolgt, was damit eigentlich passiert. Was ist das Ergebnis? Auch mit meiner Adresse wird offenbar schwungvoller Handel getrieben. Ich bekommen ständig Anrufe, in denen es heißt: „Sie haben gewonnen.“ Dann bin ich sehr verlegen, weil ich das eigentlich schön finde, wenn ich gewonnen habe. Ich muss dann jedoch immer sagen: „Ich will aber nicht gewinnen.“ Ich denke, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie werden mir recht geben, dass einem Politiker dieser Satz nur schwer über die Lippen geht: „Ich will nicht gewinnen!“
Daran wird also deutlich, dass Datenschutz nicht nur große Firmen wie Telekom, Lidl und andere wie die Deutsche Bahn betrifft, sondern dass er uns persönlich betrifft. Deshalb finde ich schon, dass wir allen Grund haben, sorgfältig und intensiv an diesem Thema weiterzuarbeiten. Und dass die Schattenregister, die da entstehen, ein großes Problem sind, da werden Sie mir alle recht geben!
Es kann nicht sein, dass Datenschutz zu Täterschutz wird.
zog sich auf den Berichtzeitraum 2008. Die Stellungnahme des Senats hat dann bis August auf sich warten lassen. Der Medienausschuss hat sich relativ zeitnah mit dem Thema beschäftigt, und seitdem sind wieder einige Monate vergangen, bis wir das Thema jetzt heute auf der Tagesordnung haben. Das ist entschieden zu lang, zumal, ich sagte es bereits, der Berichtszeitraum 2008 berührt wird und wir uns in der Tat zeitnah mit den Themen befassen müssen. Der Umfang von 108 Seiten verdeutlicht ja auch, dass wir uns bei dem Thema Datenschutz auch in Bremen nicht einfach bequem in unsere Sessel zurücklehnen können.
Zweifel sind allerdings erlaubt, wenn man sich die noch immer bescheidene personelle Ausstattung der Landesbeauftragten für Datenschutz, Frau Dr. Sommer, vor Augen führt.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Datenschutz noch weiter zu sensibilisieren. Viele datenschutzrechtliche Probleme – nicht alle, aber viele – entstehen erst durch einen zu sorglosen Umgang mit den heute für alle zugängigen Medien. Hier möchte ich nur zwei Stichworte nennen: Smartphone-Entwicklung oder auch Internetmöglichkeiten. Dieser sorglose Umgang trifft nicht nur auf Jugendliche zu. Sensibilisierung heißt auch, die Scheu abzubauen, in Zweifelsfragen die Landesdatenschutzbeauftragte mit Arbeit zu überschütten, dafür wird sie und Ihre Mitarbeiter bezahlt.