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Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche noch einmal zum Teilbereich Migration und Teilhabe.

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zum wiederholten Mal auf die gestiegene Zahl an Flüchtlingen. Lassen Sie mich dabei die vier wichtigsten Säulen nennen: Flüchtlingssozialarbeit, hier sowohl die professionelle Beratung als auch das ehrenamtliche Hilfesystem, die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, Hilfe für besonders schutzbedürftige Personengruppen - Frauen und unbegleitete minderjährige Kinder und jugendliche Flüchtlinge - und Arbeitsmarkt und Migration.

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Außerdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die 15 Integrationsleitstellen zu Koordinierungsstellen zu Fragen der Migration und Teilhabe weiterentwickelt worden sind. Es sind 47 im ganzen Land, kofinanziert auch von Kommunen. Das ist seit 2014 geschehen. Wir haben also eine grundsolide Basis für ein sehr gutes, breites, professionelles Netzwerk an Beratungsstrukturen geschaffen, von denen jetzt auch die Ehrenamtlichen sehr, sehr profitieren.

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Lassen Sie mich abschließend zitieren: „Ich bin beeindruckt von dem, was hier gerade vorgetragen worden ist. Das ist geradezu ein Musterbeispiel für vorausplanende Integrationspolitik“, sagt Prof. Dr. Bade, Mitglied der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe. Ein besseres Zeugnis können wir von dem renommiertesten Migrationswissenschaftler Deutschlands nicht attestiert bekommen. Herzlichen Dank dafür, Frau Ministerin Rundt!

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Ich freue mich, Ihnen die Eckpunkte des Einzelplans 05 vorstellen zu können, den Sozialhaushalt in der Größe von 4,6 Milliarden Euro. Wir haben sehr klare politische Handlungsschwerpunkte, nämlich Wohnraumförderung, Gesundheit, Gleichstellung, Inklusion sowie Migration und Teilhabe.

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Wir wollen das Thema Migration und Teilhabe angehen. Wir haben hierfür weitere 4,2 Millionen Euro insbesondere für Flüchtlingssozialarbeit draufgelegt. Wir fördern das bürgerschaftliche Engagement. Hierbei sei insbesondere den Kirchen gedankt, allen Kirchengemeinden, aber auch den muslimischen Vertretern, der Freien Wohlfahrtspflege und den Vereinen, die insgesamt Angebote für Flüchtlinge vorhalten, z. B. Maßnahmen zum Deutschlernen.

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Die Fortschreibung der Förderung der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen haben wir ebenso vorgesehen wie die der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger wird uns vor große Herausforderungen stellen, und zwar inhaltlich - man muss sich einmal vorstellen, was diese Kinder bis jetzt erlebt haben -, aber natürlich auch finanziell. Hier haben wir 137 Millionen Euro zuzüglich 6 Millionen Euro Verwaltungskosten in den Haushalt eingestellt, um diese Kinder, die auch eine Chance für unsere Gesellschaft sind, bestmöglich zu fördern.

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Sie haben Abschiebungen bewusst erschwert und damit die Steuerung der Zuwanderung aktiv behindert. Sie brauchen nicht nach einem Einwanderungsgesetz zu rufen, wenn Sie niemanden zurückschicken wollen. Ihre Lippenbekenntnisse zur Durchsetzung des geltenden Rechts bei gleichzeitigen Maßnahmen gegen die Durchsetzung fördern die unberechtigte Migration und untergraben die Akzeptanz der Zuwanderung. Sie schicken weiterhin Personen aus sicheren Herkunftsstaaten in die Kommunen, dabei sollten diese während des gesamten Asylverfahrens in den Unterkünften des Landes bleiben.

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Noch vor der Sitzung des Haushaltsausschusses im November habe ich berichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angekündigt hat, bis zum Jahresende über 150 000 Asylanträge zu entscheiden. Davon merken wir bei den Verwaltungsgerichten bisher nichts. Gleichwohl wissen wir, dass die Verfahrenszahlen weiter erheblich steigen werden.

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Die Einschätzung der Entwicklung hängt entscheidend von der Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von der Anerkennungsquote ab. Anerkannte Asylbewerber haben keinen Grund, vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Gegenwärtig können wir deshalb nicht auf der Basis der Zahlen aus der Vergangenheit auf den Personalbedarf der Zukunft schließen.

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Gerade in Zeiten, in denen wir als Einwanderungsland herausgefordert werden und erhebliche Integrationsleistungen zu erbringen sind, spielen die Theater eine besondere Rolle. Sie organisieren konkrete Projekte von und mit Flüchtlingen, sie inszenieren aktuelle politische Stücke zu Krieg, Vertreibung, Migration und Integration, und sie suchen die Debatte mit den Zuschauerinnen und Zuschauern, um eine neue Verortung einer sich rasch ändernden, mitunter verunsicherten Gesellschaft zu befördern. So sorgt Kultur für Identität, Integration und Motivation.

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Als Freie Demokraten haben wir einen Vorschlag in die Debatte eingebracht, wie wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entlasten können, um so die Asylverfahren zu beschleunigen, den sogenannten vorübergehenden, vorläufigen humanitären Schutz. Nach unserer Vorstellung sollen Menschen, die aus Syrien und dem Irak stammen, diesen zeitlich befristeten Status ohne Einzelfallprüfung bekommen. Der Asylantrag würde in dieser Zeit ruhen. Dies gibt diesen Menschen die Gelegenheit, unsere Sprache zu lernen, sich bei uns zu integrieren und eine Arbeit zu finden. Das Bundesamt würde damit auf einen Schlag von etwa 45 % der aktuellen Anträge entlastet, und die Mitarbeiter dort könnten sich um die anderen Asylverfahren kümmern, was zu einer Verfahrensbeschleunigung führen würde.

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Auch in Kunst und Kultur wird das Thema „Migration und Flüchtlinge“ in den nächsten Jahren eine große Rolle spielen. Die Öffnung unserer kulturellen Angebote ist zentrales kulturpolitisches Ziel dieser Landesregierung. Dabei verstehen wir die Gewinnung neuer Publikumsschichten nicht als Gebrauchsanweisung für den etablierten Kulturbetrieb. Vielmehr geht es darum, Kultur als einen Ermöglichungsort zu gestalten, an dem sich Menschen mit unterschiedlichen Biografien begegnen und austauschen können.

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Meine Damen und Herren! Bundestag und Bundesrat haben im Oktober beschlossen, dass Integrationskurse nicht mehr nur für anerkannte Asylbewerber verpflichtend vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeboten werden, sondern

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Das spiegelt sich bereits jetzt auch in dem soeben verabschiedeten Haushalt wider. Denn verteilt auf die verschiedenen Ressorts haben wir soeben beschlossen, 1,3 Milliarden Euro für die Maßnahmen der Migration und Teilhabe, und zwar grundsolide, zu investieren.

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Ferner will ich hier ausdrücklich die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe nennen, die im kommunalen Bereich angesiedelt sind und eine Weiterentwicklung der dezentralen koordinierenden Migrationsarbeit in der Fläche, in den Kommunen vor Ort, ermöglichen. So haben von 48 antragsberechtigten Gebietskörperschaften 47 eine solche Koordinierungsstelle bereits eingerichtet. Anhand dieses Beispiels kann man sehen, dass die Mittel des Landes in der Fläche sehr gut angenommen werden.

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Die geltenden Paragrafen der Integrationsverordnung des Bundes zu diesen §§ 43 bis 45 a beinhalten bereits die in dem Gesetzentwurf der CDUFraktion angestrebten Ziele. So wird z. B. nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes die Integration der auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Ausländer gefördert und gefordert. Weiter geht es um die Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Es wird die Verpflichtung zu Integrationskursen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstrichen. Dieses kann sich dazu privater und öffentlicher Träger bedienen. Der Integrationskurs soll durch weitergehende Integrationsangebote des Bundes und der Länder, insbesondere sozialpädagogische migrationsspezifische Beratungsangebote, ergänzt werden. Und es wird ein Instrumentarium geboten, das keiner weiteren Ergänzungen bedarf.

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Niedersachsen verfolgt die Integration in vielfältiger Weise: Koordinierungsstellen in den Landkreisen, Beratungsstellen, Flüchtlingssozialarbeit, Stellen für Migration und Teilhabe, Integrationslotsinnen

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Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, federführend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit dem Gesetzentwurf zu befassen und mitberatend die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt und getragen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

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Tagesordnungspunkt 38: Abschließende Beratung: Übertragung ansteckender Krankheiten verhindern - Gesundheitsversorgung für Asylbewerber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sicherstellen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4143 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4642 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4777

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Das haben Sie in der Ausschussberatung auch so besprochen. Es hat mich etwas gewundert, dass der Antragsteller nicht gewillt war, die Parlamentskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe an der Beratung zu beteiligen. Wir haben das zur Kenntnis genommen, obwohl wir es Ihnen anheimgestellt hatten. Aber das spricht ja auch Bände.

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überschreitende Bekämpfung der Kriminalität und die illegale Migration. Die Freiheit des Grenzüberschritts gilt nur für Bürger der Europäischen Union; letztendlich gilt freie Fahrt ohne Visa für Menschen, die in der Europäischen Union wohnen.

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Meine Damen und Herren, die entscheidende Stelle zur zügigen Bewältigung der zu uns kommenden Flüchtlinge ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort muss professionell, schnell und strukturiert gearbeitet werden. Ich glaube schon, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF ächzen. Aber das Tempo der Bearbeitung der Asylanträge ist nach wie vor nicht ausreichend. Wir brauchen dringend eine weitere personelle Verstärkung. Sie kommt nicht an. Dafür steht der Bundesinnenminister in der Verantwortung.

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die mitberatende Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe hat auch eine Empfehlung zu dem Antrag der FDP-Fraktion abgegeben. Sie ging dahin, ihn abzulehnen. Von den 17 Stimmen, die abgegeben wurden, sind nur zwei gegen die Ablehnung Ihres Antrags gewesen. Die anderen 15 haben nicht für den Antrag gestimmt.

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Ich möchte jetzt, so wie der Kollege Hausmann eben, auf die Abstimmung in der mitberatenden Kommission für Migration und Teilhabe eingehen. Für mich ist es völlig unverständlich, wie eine mitberatende Kommission eine Empfehlung mit einem Votum von fünf ablehnenden Stimmen, zwei zustimmenden Stimmen und zehn Enthaltungen geben kann. Was ist denn das? Für mich ist das jedenfalls kein eindeutiges Votum, diesen Antrag abzulehnen. Ich habe eher das Gefühl, damit sagt man aus, dass man genauso gut auch dafür hätte stimmen können.

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Noch einen Satz zur Kommission für Migration und Teilhabe: Es ist tatsächlich so, wie es der Kollege Hausmann gesagt hat. Die zehn Kommissionsmitglieder, die sich der Stimme enthalten haben, haben damit ihr Unverständnis über diesen Antrag zum Ausdruck gebracht. Sie akzeptieren, dass der Sport selbst zuständig ist und dass es keinen Sinn macht, dass das Parlament diese Selbstverständlichkeit auch noch einmal beschließt.

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Der Antrag nimmt im Grunde genommen nur unzureichend Bezug auf die Sportlandschaft, wie sie sich aktuell hier in Niedersachsen darstellt. Der Landessportbund nimmt aufgrund gesetzlicher Regelungen eine besondere Rolle ein; das wird, wie schon gesagt wurde, auch bundesweit gelobt. Die hier erwähnten 31,5 Millionen Euro gehen direkt an den Landessportbund und dienen u. a. dem Sportstättenausbau, aber auch der Aus- und Weiterbildung. Mindestens 500 000 Euro davon sind für die Förderung des Bereichs Migration/Integration vorgesehen. Auch die Lotto-SportStiftung wurde schon erwähnt.

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Wie gesagt: Der Antrag geht nicht auf das ein, was hier in Niedersachsen schon vorzufinden ist. Deshalb haben sich so viele Mitglieder der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe der Stimme enthalten, obwohl sie sich mit der Intention des Antrages, beim Sport etwas zu machen sowie den Charakter des Sports mit Blick auf die Integration ausdrücklich zu würdigen, anfreunden konnten. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hat gesagt: „Das, was dort gefordert wird, gibt es schon. Der Antrag führt zu keinem Mehrwert.“ Und deshalb hat ihn die Mehrheit der Kommissionsmitglieder abgelehnt.

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Die Landesregierung stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport sowie der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe zu. Wir bewegen so viel in Niedersachsen, da bedarf es keines Antrags.

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850 000 Euro wurden im Kapitel 05 03 für die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie Migration, Teilhabe und Vielfalt veranschlagt. Diese Mittel sind mit Zuwendungsbescheid gebunden, zum Stichtag 31. Dezember 2015 jedoch noch nicht abgeflossen. Der Zuwendungsnehmer hat

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Es wird Ihnen empfohlen, den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit diesem Entschließungsantrag zu befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt; das wird so geschehen.