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Zweitens: Neben diesem individuellen Aspekt gilt es auch den gesellschaftlichen Aspekt zu beachten. Datenschutz ist nicht destruktiv für wehrhafte Demokratie, sondern er stärkt liberale und soziale Demokratie und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Auseinandersetzungen mit Gegnern der Liberalität darf die Liberalität deshalb nicht selbst Schaden nehmen.

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Meine Damen und Herren, deshalb haben die Anliegen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, welche er in seinem Siebenundzwanzigsten Tätigkeitsbericht kritisch und konstruktiv einbringt, für uns als SPD-Fraktion ein hohes Gewicht. Herr Zimmermann, wir danken Ihnen für den Bericht und für die Arbeit, die Ihr Team und Sie im Berichtszeitraum geleistet haben.

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Im Bericht steht als ein Schlüsselsatz, dass beim Datenschutz „jegliches Augenmaß verloren zu gehen“ drohe. Dieser Befund ist auf die vom zuständigen Innenminister im Bund gehegten Absichten gemünzt. Er ist aber auch für die Praxis im Land eine Warnlampe.

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Umso wichtiger ist es, dass wir einen unabhängigen Datenschutz haben. Ich will hier nur darauf aufmerksam machen, dass die personelle Ausstattung des Landesbeauftragten angespannt ist. Eine Entlastung ist nicht geplant, z. B. durch eine zusätzliche Informatikerstelle, die gefordert wird. Die technische Ausstattung muss in das IuK-Konzept des Landes eingebunden werden – bei gleichzeitiger Unabhängigkeit des Landesbeauftragten.

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Hilfreich wäre es – darüber ist heute zu reden –, wenn die Zuständigkeit des Landesbeauftragten personell und konzeptionell ausgeweitet würde. Wir wollen den öffentlichen und den nicht öffentlichen Datenschutz zusammenführen. Ich kenne aus der privaten Wirtschaft keine Widerstände dagegen. Ich höre auch, dass die verfassungsmäßigen Bedenken den Weg dahin nicht mehr wirklich versperren. Ich weiß, dass bereits acht Bundesländer diese Kombination praktizieren.

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Der liberale Südwesten muss sich, was den Datenschutz angeht, gegen platte Vorstellungen aus Berlin wehren.

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Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und seine Garantie durch die Politik sollten über Reparaturen und Zusicherungen im Land hinausgehen. Es geht auch um einen Wechsel der Ziele: von geteilter zu integrierter Verantwortung, von nachlaufendem zu vorausschauendem Datenschutz, von pauschaler zu selektiver Datensammlung, von einer kontrollierenden zu einer beratenden Rolle unseres Landesbeauftragten und von einer akzeptierten Politik zu einer gewollten Politik. Dafür müsste es im Land und im Parlament eine Mehrheit geben.

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Deswegen, meine Damen und Herren: Kommen Sie endlich dazu, diesen Weg zu gehen. Schon heute – die RFID-Chips wurden angesprochen – gibt es Bereiche, in denen eine Vermengung besteht. Deswegen müssen wir dem Datenschutz oberste Priorität einräumen.

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Die Terrorismusbekämpfung, meine Damen und Herren, ist heute das Zauberwort, um den Datenschutz einzuschränken. Kein Mensch möchte natürlich, dass es hier terroristische Anschläge gibt. Aber: Mittlerweile werden Daten miteinander vernetzt. Es werden Daten erhoben und zusammengeführt, wie wir es uns vor wenigen Jahren noch nicht einmal ansatzweise haben vorstellen können.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Walter, wenn Sie die Stellungnahme der Landesregierung zum Siebenundzwanzigsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gelesen hätten,

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Ich habe es schon im Ständigen Ausschuss gesagt: Etwas erstaunt sind wir über die prophetische Begabung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bezug auf das Polizeigesetz.

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Angesichts der aktuellen Debatte über den besonderen Einsatz von Polizeihunden möchte ich die Hoffnung aussprechen, dass man dem Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht auch noch zumutet, dass er sich diese Schnüffelproben unter die Nase halten muss. Wir gehen einmal davon aus, dass wir hier im Land auch diesbezüglich sehr zurückhaltend vorgehen werden.

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Aber lassen Sie mich, meine Damen und Herren, an erster Stelle – auch im Namen der Landesregierung – dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, und

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Wir prüfen weiter, ob die Regelungen im Polizeigesetz zur Videoüberwachung angesichts der realen Anschlagsgefahr ausreichen. Die Abstimmung innerhalb der Landesregierung – ich sage es noch einmal – ist derzeit im Gang. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird rechtzeitig in den weiteren Diskussionsprozess einbezogen werden.

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Ein letzter Punkt: Die materielle Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz an dem Gesprächsleitfaden für Einbürgerungstests geht fehl. Ich will mich vorweg aber wiederholen, weil dieser Punkt angesprochen wurde: Formell war die Kritik berechtigt. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Wir hätten den Landesbeauftragten früher einbeziehen sollen. Das Einbeziehen haben wir schließlich nachgeholt. Ich komme gleich darauf zurück.

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Meine Damen und Herren, gleichzeitig betonen alle: Wir wollen mehr Datenschutz, wir wollen die Arbeit des Datenschutzbeauftragten unterstützen. Aber hier reichen warme Worte nicht. Auch wir danken natürlich Herrn Zimmermann und seiner Behörde für die jedes Jahr sehr gut geleistete Arbeit. Aber wir leisten uns auch eine Behörde, die halb so groß ist wie die in Schleswig-Holstein. Das kann nun wirklich nicht wahr sein. Wenn es hier nur um eine geforderte Stelle mehr geht, dann wäre unsere Behörde auch mit dieser Stelle immer noch wesentlich kleiner als die Behörde in Schleswig-Holstein. Auch diese Stelle wird verweigert. Das halten wir nicht für richtig. Deswegen lautet mein Appell an die Regierung, Herr Innenminister: Sorgen Sie dafür, dass diese Behörde tatsächlich gut ausgerüstet ist, personell und auch sonst.

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Aber materiell bin ich nicht der Meinung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Mit dem Einbürgerungstest sollten ja keine Meinungen abgefragt werden. Vielmehr sollte unter Gesamtwürdigung der Antworten des Bewerbers auf die gestellten Fragen –

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len und danach eine Evaluation erfolgt. Dies ist inzwischen geschehen. Der Gesprächsleitfaden wurde unter Mitwirkung des Integrationsbeauftragten der Landesregierung, des Kollegen Goll, und des Landesbeauftragten für den Datenschutz überarbeitet. Dabei wurden alle Änderungsvorschläge des Landesbeauftragten berücksichtigt. Herr Kollege Walter, Sie haben das akustisch gerade nicht mitbekommen: Alle Änderungsanträge des Landesbeauftragten wurden berücksichtigt. Insbesondere wurden die vom Landesbeauftragten beanstandeten Fragen ersetzt oder neu formuliert. Derzeit befindet sich der Umsetzungserlass in der Abstimmung.

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Mich stimmt nachdenklich, wie leichtfertig Konsumdaten, persönliche und wirtschaftliche Angaben von unseren Bürgern, gegenüber Dritten preisgegeben werden. Auch das Globalargument, man habe ja nichts zu verbergen, macht es jenen Stimmen leicht, die am bisherigen Datenschutz rütteln wollen. Meine Fraktion wird daher alles versuchen, das bisherige Datenschutzniveau zu verteidigen und Entwicklungen entgegenzutreten, die auf einen gläsernen Bürger zielen. Angesichts der hervorragenden Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter bin ich mir sicher, dass das Parlament streitbare Verbündete hat, um einen sensiblen Umgang mit Daten weiterhin einfordern zu können. Der 12. Tätigkeitsbericht ist ein Beleg dafür. Meine Fraktion wird immer ein waches und begleitendes Auge auf die Einhaltung des Datenschutzes haben.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 12. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten und die Stellungnahme der Staatsregierung liegen uns vor. Der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit einem Umfang von mehr als 300 Seiten macht allein schon deutlich, dass der Datenschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein umfangreiches, aber auch schwieriges Thema ist. In seinem Bericht hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine Vielzahl von Fällen aufgegriffen, in denen es um die Schwierigkeiten bei der Einhaltung und Auslegung der Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes in der öffentlichen Verwaltung geht. Wir möchten dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Andreas Schurig, und seinen Mitarbeitern an dieser Stelle für ihren

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Beim Datenschutz ist das etwas anderes. Hier stellen wir fest, dass es vor allem auch der Staat ist, der oftmals aus Nachlässigkeit, manchmal aber auch berechnend, die Grundrechte von Bürgern auf informationelle Selbstbestimmung gering achtet oder gar verletzt. Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten ist hier notwendig. Er ist Anwalt der Bürger. Er ist dem Landtag zur Seite gestellt; er ist zum Glück nicht Teil der Staatsverwaltung. Er ist nicht weisungsgebunden, und das finden wir ausgesprochen gut.

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Auch im letzten Datenschutzbericht sind viele Punkte aufgeführt worden. Es ist der Begriff gefallen, er wäre wie ein Krimi. Dem kann ich zustimmen. Es sind viele Dinge aufgeführt worden, bei denen man sich fragt: Haben denn dort wirklich die Handelnden überhaupt das Wort „Datenschutz“ auch nur gehört? Da werden bei Ordnungswidrigkeiten wegen des Telefonierens am Steuer des Autos Verbindungsdaten von Telekommunikationsunternehmen nach § 100g der Strafprozessordnung abgefordert. Das ist wirklich datenschutzrechtliche Ignoranz in Perfektion, nicht von des Gedankens Blässe angekränkt, wird mit der großen Haubitze auf Ordnungswidrigkeiten geschossen.

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Die Zuordnung des Datenschutzes auch im privaten Bereich zum Datenschutzbeauftragten wird von uns ausdrücklich begrüßt. Denn der Datenschutz im privaten Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung, eine Bedeu

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Aber auch hier gilt es für den Datenschutzbeauftragten – und er hat sich dieser Aufgabe angenommen –, Problembewusstsein zu wecken. Viele Bürger wissen gar nicht, was mit ihren Daten gemacht wird oder gemacht werden kann. Zu verlockend sind die vielen bunten Sporttaschen, Luftballons, Kugelschreiber oder Reiseangebote, die man erhält, wenn man eine Tankkarte, eine Rabattkarte oder etwas anderes nimmt und ganz nebenbei im Kleingedruckten die Einwilligung abgibt, dass alle Daten, was man wann wo gekauft hat, zu Werbezwecken oder anderen Zwecken gesammelt werden. Da ist Datenschutz notwendig.

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Den alten Spruch „Datenschutz warum, der ist doch nicht notwendig, Sie haben doch nichts zu verbergen, und den anderen geschieht es sowieso recht“ vermögen wir nicht zu unterschreiben. Das haben wir immer gesagt. Wir halten ihn für töricht. Er ist falsch. Es glauben leider nur noch viel zu viele im Land an diesen Spruch.

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Erstens – auch seitens der Staatsregierung – meinen aufrichtigen Dank, Herr Schurig, für die Arbeit, die Sie und Ihre Mannschaft hier geleistet haben. Sie haben nach meinem vorläufigen Eindruck in Sachen Datenschutz zu einem frischeren Klima im Freistaat Sachsen beigetragen. Ich wünsche mir, dass dieser Weg fortgeschrieben wird.

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(Wirz, CDU: Vorsicht mit dem Datenschutz!)

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Der Datenschutzbeauftragte ist zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz durch öffentliche Stellen berufen. Er wird vom Landtag gewählt und ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und weisungsfrei. Damit unterliegt seine Tätigkeit nicht der Bewertung durch die Staatsregierung. Die Bewertung als solche erweckt schon den Eindruck einer Aufsichtsmaßnahme und stellt daher sehr wohl einen Eingriff in die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten dar. Dieser Eingriff lässt sich nicht, wie von der Staatsregierung tatsächlich allen Ernstes versucht und geschehen, mit einer ständigen Übung rechtfertigen, sondern bedarf wie jeder Eingriff einer Rechtsgrundlage, die unbestritten aber nicht besteht, so Herr Buttolo im Innenausschuss. Ein Ausdruck vertrauensvoller Zusammenarbeit ist die vorliegende Stellungnahme der Staatsregierung wohl nicht gerade.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben eine Auskunft zu dieser Problematik auch des Beauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz eingeholt, der uns heute zusammengefasst Folgendes mitgeteilt hat – ich darf das mit Ihrer Erlaubnis zitieren, Herr Präsident –:

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Die Anhörung und die Auswertung dazu haben eine Menge an Material geliefert. Es hat weitere Gespräche mit privaten Trägern, mit der Liga und vor allem auch mit der Lebenshilfe gegeben, die dazu geführt haben, dass wir in der SPD-Fraktion in einer engen Abstimmung mit der Landesregierung einen Änderungsantrag, der heute zur Entscheidung vorliegt, erarbeitet haben. Dieser Änderungsantrag bezieht sich vor allem auf Punkte, die in Gesprächen mit den Trägern und in der Anhörung in Erfahrung gebracht worden sind. Wir haben aus diesen Gesprächen mit den Anzuhörenden gelernt. Es ging vor allem um die Terminologie im Gesetz. Es ging um Fristen und den Begriff „Teilhabe“. Wir haben sehr viel aus den Gesprächen der Verbände von Menschen mit Behinderungen gelernt. Es ging auch um Datenschutz.

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Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklichen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5820