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Beschäftigtendatenschutz blockiert, EU-Datenschutzreform blockiert, Stiftung Datenschutz Rohrkrepierer und der millionenfache Grundrechtsangriff, der im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Edward Snowden im Raum stand – man wollte einfach die Debatte beenden. Das ist Totalversagen.

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Schauen wir uns einmal die Situation in Rheinland-Pfalz an, was die Prioritätensetzung anbelangt. Man kann wirklich sagen, dass wir wichtige Prioritäten gesetzt haben, was den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz anbelangt. Wir haben schon von der Datensicherheit im RLP-Netz gehört. Hier wird der Datensicherheit eine hohe Bedeutung zugeordnet. Diese drückt sich auch in enormen Mitteln aus, die für die Kryptotechnik nötig sind.

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Ich komme zum Schwerpunkt Selbstdatenschutz. Er wurde im Bildungsbereich, aber auch bei der Schwerpunktsetzung des Landesbeauftragten für den Datenschutz erwähnt, was die Medienkompetenz angeht. Es geht dabei darum, die Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, mit ihren Daten umzugehen. Ich sehe, dass in Rheinland-Pfalz die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden, um die Datensicherheit, aber auch den Selbstdatenschutz voranzubringen.

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in diesem Bereich herstellen und die Debatte um den NSA-Skandal nutzen, um zu einem Datenschutz rechtlicher Art zu kommen, der auch seinen Namen verdient.

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Die Alternative zur Vignette, z. B. das niederländische Sys tem, das in der Diskussion ist, lehnen wir ab, weil dadurch dem Datenschutz in keiner Weise Genüge getan würde. Es entstünden eindeutige Bewegungsprofile der Autofahrer. Genau dies wollen wir nicht, dies lehnen wir ab – ganz abgesehen von technischen Schwierigkeiten, die sich dort ergeben; die Experten bezweifeln, ob dieses System zum vorgesehenen Zeitpunkt in den Niederlanden funktionstüchtig sein wird. Toll Collect lässt grüßen. Ich denke, wir alle erinnern uns noch an die Schwierigkeiten bei der Einführung der Lkw-Maut in Deutschland.

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Herr Kollege Mappus, wir denken gern mit Ihnen gemeinsam darüber nach – das tun wir seit Langem –, ob es nicht sinnvoll ist, zu einer elektronisch gestützten Verkehrslenkung zu kommen. Hierzu haben wir schon mehrere Vorschläge unterbreitet, z. B. hinsichtlich der Citymaut. Das alles geht in diese Richtung. Darüber werden wir uns ernsthaft unterhalten. Klar ist aber auch, dass so etwas nur dann kommen kann, wenn der Datenschutz zu 100 % gesichert ist.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, den Datenschutz sichern wir durch den Rechtsstaat und durch technische Systeme, die dies ermöglichen. Wir können nicht Handys, Navigationsgeräte, das Internet usw. verbieten, nur weil die Gefahr des Datenmissbrauchs besteht, die ja tatsächlich gegeben ist. Wir wollen aber kein System, mit dem große Datenmengen gesammelt werden und die Bewegungsverläufe der Teilnehmer rekonstruiert werden können.

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(Abg. Karl Zimmermann CDU: Er will die Mauter- fassung über Handy und über Navi! Datenschutz!)

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Ich zitiere den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Er sagt:

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Geplant ist daher, über die Artikel 2 bis 4 dieses Gesetzentwurfs das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz, das Wassergesetz und das Landesabfallgesetz so zu novellieren, dass diese Daten öffentlich zugänglich gemacht werden können. Die wirklich sensiblen Fragen des Umgangs mit dem Datenschutz werden dabei im Rahmen von Verordnungen zu regeln sein. Zum Erlass entsprechender Verordnungen werden Sie durch dieses Gesetz legitimiert. Diese Verordnungen müssen Sie auf den Weg bringen, damit diese Datenbasis letztlich öffentlich verfügbar gemacht werden kann.

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Wir unterstützen die Bereitstellung von Geodaten mit Umweltbezug „für alle“. Wir sehen aber die diesbezüglichen Regelungen zum Datenschutz noch sehr kritisch. Bisher gibt es keine Kriterien für die Abgrenzung personenbezogener Daten und Sachdaten. Jeder könnte über das Liegenschaftskataster und den Flurstücksbezug im Prinzip sofort einen Personenbezug herstellen.

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Auf europäischer und auf Bundesebene wurde über die sogenannte Ampelstudie des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein diskutiert. Man hat versucht, die Daten nach einem Ampelsystem zu klassifizieren. Eine grüne Ampel steht für den freien Zugang für alle. Eine gelbe und eine orangefarbene Ampel verweisen auf Beschränkungen. Dabei muss man in jedem Einzelfall prüfen, ob personenbezogene Daten geschützt werden sollen. Schließlich hat man gesagt: Bei Rot gibt es keinen freien Zugang.

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Auch ist die Frage nicht geklärt, in welchen Maßstäben – z. B. 1 : 10 000 oder noch detaillierter – die Darstellungen später zur Verfügung stehen. Im Gesetz ist sinngemäß von „flurstückscharf“ die Rede. Das hätte im Vorfeld konkretisiert werden müssen. Dann wäre man auch dem Datenschutz eher gerecht geworden. Wir werden uns dazu bei der Zweiten Beratung noch konkreter äußern.

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15 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe

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richt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich mich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für den wieder einmal sehr ausführlichen und informativen Bericht des ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Ulrich Lepper, seiner Nachfolgerin im Amt, Frau Helga Block, und ihren Mitarbeitern herzlich bedanken,

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Der 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 und ist wieder einmal hochinteressant, dessen Inhalt in der Öffentlichkeit bisher nicht so gewürdigt wird, wie er es sollte, ist der Bericht doch ein Fundus für praxisrelevante Politikansätze, die es zu nutzen gilt.

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Insofern gibt uns der Bericht, mit dem wir uns hier beschäftigen, gute Gelegenheit, über einzelne Punkte weiterzudiskutieren und diese nicht nur im rück-, sondern auch im vorausschauenden Blick zu haben. Die SPD-Fraktion wird diese Chance nutzen, denn die Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit werden immer größer und umfangreicher.

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Abschließend sei gesagt, dass die Landesregierung gemäß ihrer Vorgabe im Koalitionsvertrag von 2012 an der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem Transparenzgesetz arbeitet. Auch in diesem Zusammenhang wird die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine wichtige Rolle spielen. – Vielen Dank.

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Der 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht, über den wir heute in Kürze diskutieren, vermittelt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014. Er zeigt besonders sensible Themen auf und macht deutlich, welche neuen Herausforderungen sich auf diesem Gebiet durch fortschreitende technologische und gesellschaftliche Veränderungen ergeben haben.

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Themen „Datenschutz“ und „Informationsfreiheit“ werden uns ganz sicher auch in den nächsten Wochen nicht nur im Innenausschuss, sondern querbeet beschäftigen. Die CDU-Fraktion wird die rot-grüne Landesregierung dabei konstruktiv und kritisch begleiten.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Bericht, den der vorherige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit noch vorgelegt

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Der Berichtszeitraum, meine Damen und Herren, umfasst die Jahre 2013 und 2014. In diesen beiden Jahren gab es zahlreiche sehr grundlegende Debatten über den Datenschutz. Einige davon haben wir auch in diesem Hohen Hause geführt, etwa über Konsequenzen aus dem Geheimdienstskandal oder Ende vergangenen Jahres über Safe Harbor.

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Wir wissen alle, dass wir im digitalen Zeitalter bestmöglichen Datenschutz brauchen. Daraus können sich auch Wettbewerbsvorteile ergeben. In diesem Sinne muss sich Europa an die Spitze einer weltweiten Bewegung für einen größeren Schutz der Privatsphäre setzen.

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Wenn diese Datenschutz-Grundverordnung im Frühsommer endgültig beschlossen ist, dann müssen auch die nationalen Regelungen zeitnah angepasst werden. Die zwei Jahre, die uns dann bleiben, sind kürzer, als sich das viele von uns vorstellen. Wir wollen dafür sorgen, dass die föderale Ordnung in der Datenschutzaufsicht auch im europäischen Kontext noch aufrechterhalten werden kann und dass dennoch eine einheitliche Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden kann. Wir haben uns auch hier in diesem Hause bereits im Jahr 2013 festgelegt. Wir werden in der Umsetzung der Reform höchste Datenschutzstandards sicherstellen.

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Herr Bolte, ganz kollegial: Ich finde es schon ein bisschen schade, dass Sie hier Ihre grundsätzlichen Positionen zum Thema „Datenschutz und Bürgerrechte“ vielleicht auch aus gewissen Koalitionszwängen ein wenig in den Hintergrund stellen,

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Meine Damen und Herren, auch wir wünschen der neuen LDI, Frau Helga Block, natürlich viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Wir werden das Thema „Datenschutz und Informationsfreiheit“ hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen natürlich weiter konstruktiv begleiten. – Herzlichen Dank.

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Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Ich gehe davon aus, dass Herr Lepper zu Hause zuguckt; denn auch die Piratenfraktion bedankt sich natürlich bei dem ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Erstellung dieses Berichts. Der 22. Bericht betrifft die Jahre 2013/2014 und insofern seinen Tätigkeitszeitraum.

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Meine Damen und Herren, der Datenschutz und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung sind zentrale Fragen in der Informations- und Wissensgesellschaft. Die Digitalisierung schafft und bietet viele Möglichkeiten und Chancen für die öffentliche Hand, für die Zivilgesellschaft und für die Wirtschaft.

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Die Forderung im Bericht des LDI – ich zitiere –, „die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für besseren Datenschutz in der Praxis zu schaffen“, ist aktueller denn je.

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Nachdem der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass das Transatlantische Safe-Harbour-Abkommen unvereinbar mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist, steht inzwischen der Nachfolgevertrag „Privacy Shield“ in den Startlöchern und auch in der Kritik. Nach einer ersten Prüfung erfüllt der Vertrag keinesfalls die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Im Moment ist es also auch für nordrhein-westfälische Unternehmen ein hohes Risiko, Services zu nutzen, die personenbezogene Daten auf Servern in den USA speichern. Hier kann und muss die Landesregierung sich auf allen Ebenen für einen starken Datenschutz einsetzen.