Die Bürgerschaft (Landtag) hat bei dem Bremischen Ausführungsgesetz zur EU-DatenschutzGrundverordnung die erste Lesung unterbrochen und den Gesetzesantrag in ihrer 57. Sitzung am 21. Februar 2018 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit legt mit der Drucksache 19/1630 seinen Bericht und Antrag vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai 2016 trat die Verordnung 679/2016 des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, kurz Europäische Datenschutz-Grundverordnung, in Kraft.
Die Beratungen verliefen sehr konstruktiv und effizient. Sie fanden unter fachmännischer Beratung des zuständigen Staatsrats Strehl und der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Dr. Sommer statt. Wenn auch nicht alle Bedenken im Einzelnen ausgeräumt werden konnten, so teilte der Ausschuss diese in letzter Konsequenz nicht. Ich verweise hier auf den schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt, ich möchte aber auch auf jeden Fall noch einmal klar machen – und das war auch franktionsübergreifender Konsens –, dass etwaige Mängel in der Ausübung und in der Praxis natürlich auch weiterhin korrigiert werden können und dass auch der Austausch über die Datenschutz-Grundverordnung mit dem heutigen Beschluss natürlich nicht beendet sein wird.
Der Ausschuss kommt zu der Beschlussempfehlung, dass die Bürgerschaft das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in erster und zweiter Lesung beschließen möge. – Vielen Dank!
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist zukünftig das einheitliche starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Sie schafft Transparenz und gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem gesamten Binnenmarkt durchsetzbare Rechte. Sie sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen sowie für Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die Verordnung löst den Flickenteppich vorheriger Regelungen in den 28 Mitgliedstaaten auf. Sie gilt mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden für alle Unternehmen und Behörden.
Viele Standards sind in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt. Das Ausführungsgesetz für das Land Bremen wird verständlicher. Es enthält jetzt weniger Paragrafen als zuvor. Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist somit für alle öffentlichen Stellen
geschaffen. Die Datenschutz-Grundverordnung bildet auch einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Wirtschaft, für Vereine, für Krankenkassen, für Unis,
An dieser Stelle kann ich mir eine Sache nicht verkneifen: Ich glaube fest daran, dass die Datenschutz-Grundverordnung so weitgehende Konsequenzen haben wird, dass wir in Zukunft gemeinsam darüber nachdenken müssen, wie wir die Datenschutzbeauftragte und ihre Behörde aufstellen wollen. Wir müssen natürlich ganz genau hinschauen, welche Aufgaben zusätzlich wahrgenommen werden müssen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Frau Grobien sprach eben von einem Feinschmeckerthema, ich vergleiche den Datenschutz immer mit einer Milz. Jeder weiß, sie ist vorhanden, aber keiner weiß, was sie macht. Wenn es allerdings mit ihr ein Problem gibt, dann kann es ernst werden.
Aufgrund der jetzt geltenden Datenschutz-Grundverordnung können Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängt werden. Lidl hat einen weltweiten Konzernumsatz von circa 30 Milliarden Euro. Auf der Aktionärsversammlung muss man eine gute Erklärung haben, wenn davon ein Bußgeld von vier Prozent gezahlt werden soll. Das passt auch gut zu der Aussage, dass die Bußgelder deutlich erhöht worden sind.
Ein weiteres Szenario, das auch verbreitet wird, betrifft Arztpraxen. Wenn Sie in der Arztpraxis anrufen und einen Termin für eine Untersuchung verabreden wollen, dann bekommen Sie erst einmal eine fünfminütige Belehrung über die Verarbeitung der persönlichen Daten. Nein, so schlimm ist es an dieser Stelle auch nicht. Ich bin froh, dass die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Der Prozess ist allerdings noch nicht als abgeschlossen anzusehen.
Neuerungen sind vor allen Dingen bei den Persönlichkeitsrechten, Informationsrechten und den Regelungen bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung eingetreten. Wir haben es schon gehört, die Bußgelder sind deutlich erhöht worden, um den Datenmissbrauch zu verhindern. Trotzdem gibt es noch – und das haben wir eben auch schon gehört – bei der Anwendung und Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung viel Unsicherheit. Insbesondere kleine Unternehmen, Vereine, Organisationen, Kanzleien und Arztpraxen stehen dort manchmal vor einer Herkulesaufgabe.
Unsere Aufgabe als politisch Verantwortliche ist es, hier weiterhin den Fokus auf das Bewusstsein und die Akzeptanz für den Datenschutz zu legen, um auch die Selbstverantwortung im Umgang mit dem wertvollen Gut unserer Daten weiter zu stärken.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute diverse Gesetzesänderungen, die wegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung nötig werden. Ich freue mich, dass heute auch die bremische Datenschutzbeauftragte Frau Dr. Sommer an dieser Debatte teilnehmen kann.
Die Verordnung ist ein sehr großer Schritt hin zu hohen einheitlichen Datenschutzstandards in Europa. Wir haben schon gehört, dass sie am 25. Mai in Kraft tritt, und deshalb müssen wir jetzt, sozusagen auf den letzten Drücker, noch zahlreiche Gesetze anpassen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar als nationales Recht gilt. Das heißt also, dass die Mitgliedstaaten das hohe Schutzniveau nicht eigenständig absenken dürfen. Sie können lediglich in ganz eng gefassten Bereichen eigene Umsetzungsregelungen aufstellen.
Interessant wird nach dem Inkrafttreten auch sein, wie die Unternehmen oder die Vereine mit den relativ weitreichenden Vorgaben umgehen werden. Wir glauben, dass es Probleme geben wird, an die zunächst niemand gedacht hat. Wir glauben auch, dass die Datenschutz-Grundverordnung zum Beispiel für Sportvereine oder für ehrenamtliche Organisationen eine Herausforderung sein wird.
Es gibt auch die Befürchtung, dass sich aus dieser gut gemeinten Datenschutz-Grundverordnung ein neues Geschäftsmodell für findige Anwälte oder Abmahnanwälte ergibt. Das wäre nicht im Sinne des Europäischen Parlaments, aber auch das können wir leider nicht ausschließen.
denn ihre Finanzierung muss aufgabengerecht sein, und neue Aufgaben kommen nun ganz sicher hinzu. In den letzten Haushaltsberatungen hatten wir fünf neue Stellen gefordert. Wir finden, das ist schon relativ vorsichtig angesetzt. Für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung muss die Regierung hier in Bremen auf den aktuellen Bedarf reagieren, und das muss uns allen klar sein.
Den vorliegenden Gesetzesänderungen aus den Ressorts Inneres und Bildung sowie dem Änderungsantrag der Koalition sowie dem Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung stimmen wir zu. – Vielen Dank!
einfach alle Vorschriften noch einmal anzuschauen und zu vereinheitlichen. Das führte zur Systematisierung. In der Qualitätssicherung weiß man auch, dass es hilfreich ist, Dinge mehrfach anzuschauen. Insofern ist eine Datenschutz-Grundverordnung nicht nur eine Chance für ein einheitliches europäisches Niveau, das dazu führt, dass manche Daten nur innerhalb Europas gespeichert werden können, sondern eben auch ein Anlass dafür, eine einheitliche Qualität zu schaffen.
den Datenschutz tätig. Die Ressorts haben ausgesprochen gut zugearbeitet, denn es war ein komplexes Verfahren. Ich habe noch nie so viele Synopsen wie in diesem Verfahren gesehen. Es hat funktioniert, weil alle Ressorts sehr gut mitgearbeitet haben.
Wer das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich Inneres an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und zur Änderung des
Wer das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich Inneres an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Gesetze an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung mit den soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Gesetze an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in der soeben beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Bremische Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.
Die hochschulübergreifende Bestandsaufnahme – das Aussprechen des Worts Datenschutz-Grundverordnung war schon schwierig, aber manchmal ist es eben, wie es ist – liegt mittlerweile vor. Wir müssen mit dieser Bestandsaufnahme arbeiten, und wir wollen die Hochschulen im Ausschuss unterstützen.
Neben dem eigenen Verwalten geht es um das Forschungsdatenmanagement, und natürlich geht es auch um den Datenschutz, aber auch um die vielen Chancen, die wir mit Big Data haben. Es geht auch darum, wie wir es schaffen, personenbezogene Daten zu schützen und wie wir die großen Chancen, die mit großen Datenmengen verbunden sind, beispielsweise mit dem Krebsregister und andere Datensammlungen, nutzen können. Die Bildungsforschung wäre ein wunderbares Thema. Wir könnten dort Qualitatives leisten, wenn entsprechende Daten erhoben und verarbeitet werden würden, aber immer unter der Gewährleistung des Datenschutzes.