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Wir Bündnisgrüne wollen deshalb Artikel 91b Abs. 2 Grundgesetz ändern, damit Bund und Länder zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der Wissenschaft auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten können. Wir wollen darüber hinaus einen neuen Artikel 104c Grundgesetz diskutieren, der Bund und Ländern auf Basis von Vereinbarungen befristete oder dauerhafte Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens sowie der Wissenschaft gewähren sollte.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seinem Antrag vom 25. Januar 2007 auf der Ausschussdrucksache 5/22 beschlossen, der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur werde gebeten, die betriebswirtschaftliche Situation des MV Film e.V. unter Einbeziehung externen Sachverstandes zu überprüfen und bis zu einem abschließenden Prüfergebnis das Weiterbestehen des MV Film e.V. abzusichern.

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Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/610. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Da der Gesetzentwurf aus nur zwei Artikeln besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung bringe.

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Die Praxis zeigt aber - und hier steckt die wirkliche Herausforderung -, dass der primäre Ansprechpartner für die Wirtschaft das IPC ist, die Wissenschaft sich aber zuerst an die PVA wendet. Diese zielgruppengerichtete Ausrichtung, die einen eher wissenschafts-, die anderen eher wirtschaftsorientiert, scheint offenbar den verschiedenen Partnern sehr wichtig zu sein, sonst würden sie sich nicht jeweils an den ihren wenden. Wir sind uns alle einig darüber, dass wir die Kooperation zwischen den Produzenten des Know-hows, sprich den Hochschulen, und den Abnehmern in der Wirtschaft für einen gelungenen Transferprozess verbessern müssen und deswegen kommt es auch so sehr darauf an, dass die beiden IPC und PVA nicht nur ihre separaten Interessen jeweils für die eine Seite wahrnehmen, sondern die Gesamtheit und die Kooperationsmöglichkeiten besser erkennen. Ich verschweige nicht, dass in der Patentverwertung in der Vergangenheit das eine oder andere Mal die Welten von Wissenschaft und Wirtschaft ein Stückchen aufeinandergeprallt sind, eine Tatsache, die übrigens auch darauf zurückzuführen ist, dass es schlichtweg um die Frage eines angemessenen Preises für das Know-how ging - das ist dann Teil des Marktes -, aber ich bin davon überzeugt, dass sich letztlich beide Seiten darüber im Klaren sind, dass ein nachhaltiger Technologietransfer nur von gewachsenem Vertrauen, von Anbietern und Nachfragern profitieren kann. Ich freue mich aus diesem Grund, dass für das nächste und übernächste Jahr eine Kooperation bis hin zum Zusammenschluss der beiden Patentverwertungsagenturen Hamburg und SchleswigHolstein angestrebt wird und nicht zuletzt auf Wunsch der beiden Länder diese enge Kooperation mit den Transferstellen der Wirtschaft wie dem IPC vorgesehen ist. Ob dann weitere institutionelle Kooperationen oder gar Zusammenführungen und Fusionen folgen, bleibt abzuwarten.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 4. März dieses Jahres hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene beschlossen, die Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen auszuweiten. Bisher ist im Artikel 91b des Grundgesetzes ein Zusammenwirken bei der Förderung von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen möglich. Nun wird die Bundesregierung aber noch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes initiieren, damit auch eine institutionelle Förderung von Bund und Ländern ermöglicht werden kann. Das hätte zur Folge, dass der Bund die Wissenschaft in den Ländern dauerhaft fördern kann, und zwar über thematisch und temporär begrenzte Projekte wie Exzellenzinitiative und Hochschulpakt hinaus.

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setzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4244 „Thüringer Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts“ an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Der Ausschuss hat sich in seiner 38., 41. und 43. Sitzung mit dieser Thematik befasst. Dabei wurde einhellig eine schriftliche Anhörung des Entwurfs vereinbart. Der Ausschuss beschloss folgende Anzuhörende: Landesrektorenkonferenz, Konferenz Thüringer Studierendenschaften, Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH, IHK Thüringen, Handwerkskammer Thüringen, RCDS Thüringen, Hauptpersonalrat beim Thüringer Kultusministerium für den Geschäftsbereich Wissenschaft, Forschung und Kunst, DGB Thüringen, Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten, freier zusammenschluss von studentinnenschaften e.V., GEW Thüringen und JusoHochschulgruppe Thüringen. In der auswertenden Sitzung, die am 6. November stattfand, wurden mehrere Änderungsanträge seitens der Fraktionen eingereicht. Schwerpunkt der Diskussion sowie der Änderungsanträge im Ausschuss waren neben dem § 63 - Hochschulzugang für qualifizierte Beschäftigte - auch das Studium auf Probe. Hier war man sich im Ausschuss im Wesentlichen über die Form „Studium auf Probe“ als hilfreiche Möglichkeit für Studierende einig. Unterschiedlich wurde die Frist von drei bzw. zwei Jahren betrachtet. Mehrheitlich wurde dann im Ausschuss ein dreijähriges Probestudium beschlossen. Unterschiedlich wurde der § 2 Abs. 4, Bewerbungsstichtag - 55 Jahre, betrachtet. Die aufgeführten Argumente, dass es sich hier um eine Altersdiskriminierung handeln würde, sowie die damit verbundenen Änderungsvorschläge sind mehrheitlich abgelehnt worden. Grundsätzlich gegensätzliche Positionen wurden in Bezug auf die Einführung von Beiträgen geäußert. Mehrheitlich wurde die Einfügung des Begriffs „Beiträge“ in die entsprechende Gesetzlichkeit beschlossen.

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Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/609. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

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Diese Landesregierung hat seit Beginn ihrer Tätigkeit deshalb einen Schwerpunkt auf Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung als die Zukunftsthemen dieses Landes gelegt. In Thüringen gibt es ein großes Potenzial in der Forschung und in der Technologieentwicklung. Wir wollen, dass dieses Potenzial gehoben wird. Das ist unser Ziel und das verfolgen wir in vier Handlungsfeldern. Wir setzen uns dafür ein, dass Thüringen in der Forschung und in der Entwicklung international wettbewerbsfähig ist und bleibt. Wir stärken die Vernetzung zwischen Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft, zwischen Instituten und Unternehmen. Wir fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs, denn

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Das Thema lautet: Auswirkungen von sogenannten Killerspielen. Also müssten wir eigentlich die Wissenschaft heranziehen. Wir können aber schnell feststellen, dass uns die Wissenschaft hier nur sehr bedingt weiterhilft. Sie finden eigentlich für alles eine These: dass die Mitleidschwelle gesenkt wird das wird sehr häufig formuliert -, dass es nicht gewaltverstärkend wirkt, dass es gewaltverstärkend wirkt. Es gibt sogar Wissenschaftler, die die Katharsis-These formulieren und sagen, es wirke eher aggressionsmindernd.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 24. November 2006 – Entwurf einer Rechtsverordnung über die Schaffung eines neuen gemeinsamen Studentenwerks Tübingen-Hohenheim – Drucksachen 14/622, 14/694

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Herzlichen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier zunächst als Berichterstatterin des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung Bericht erstatten. Die Bürgerschaft hat im April das Zweite Hochschulreformgesetz in erster Lesung beschlossen und gemeinsam mit den Änderungsanträgen von CDU und FDP zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen.

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Lassen Sie mich etwas zu meinem Kulturverständnis sagen. In unserer Verfassung beschreiben wir zum Beispiel einen Begriff von Kulturhoheit, der die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Forschung und die allgemeine Kulturarbeit umfasst. Hiermit sind in den Bundesländern die umfangreichsten und größten Aufgaben ebenso wie die größten Haushaltsbereiche beschrieben. Die Verfassung unseres Landes legt diesen Begriff - wie das Grundgesetz - in zwei Artikeln dar. Artikel 8 beschreibt die Grundsätze unseres Schulwesens. Artikel 9 beschreibt die Förderung von Kultur. In Artikel 9 wird in Absatz 1 die Landesaufgabe beschrieben, Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre zu fördern und zu schützen. Das tun wir mit unseren Hochschulen. Die Kunst fördern wir durch die Kunsthochschule, die Muthesius-Hochschule für Kunst.

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Meine Damen und Herren, ein wichtiger Faktor, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, ist der beschleunigte Transfer von der Forschung in die Anwendung. Daher haben wir die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft besser verzahnt. Das ist auch - Sie werden es ja sehen - Teil unseres Koalitionsvertrages. Insofern arbeiten wir den auch ganz konsequent hier ab. Das TMBWK und das TMWAT arbeiten dabei eng und gut abgestimmt zusammen. Beginnend 2011 hat das TMWAT 25 Forschergruppen mit drei Jahren Laufzeit und einem Fördervolumen von rund 22 Mio. € auf den Weg gebracht. Thematik und Forschungsinfrastruktur wurde in enger Abstimmung mit unserem Haus entwickelt, das notwendige Komplementärmaßnahmen an den Standorten natürlich auch beiträgt. Denn es ist doch klar, damit aus Erfolgen in der Forschung handfeste Impulse für die Wirtschaft, für die wirtschaftliche Entwicklung im Lande werden, müssen wir die gegenwärtige und die gegenseitige Passfähigkeit, den Gleichklang der Ausrichtung auf neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für höhere Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft als Richtschnur nehmen. Meine Damen und Herren, innovative Neugründungen fördern, Netzwerke und Cluster koordinieren und starke Partner in der Wirtschaft, der Forschung und der Wissenschaft zusammenbringen, das sind die Aufgaben, die das TMWAT im Rahmen der Verbundforschung vorantreibt, und zwar, das kann man sagen, mit aller Entschiedenheit. Auch wir nehmen in dieser Legislaturperiode wieder mehr Geld in die Hand. Seit 2009 hat das TMWAT 111 Projekte mit rund 106 Mio. € gefördert. Dazu haben wir einen Mittelaufwuchs von zusätzlich noch einmal 12 Mio. € organisiert.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Alle Schulen im Land Bremen haben im Februar 2007 ein Faltblatt mit dem Titel „Schulen stiften Identität“ erhalten, ich überreiche es Ihnen gleich! Dieses Faltblatt stellt den in der Bürgerschaft mit Beschluss zur Drucksache 16/1068 im Juli 2006 geforderten Leitfaden zu einheitlicher Schulkleidung dar. Der Leitfaden gibt Auskunft über geeignete Vorgehensweisen zur Einführung einheitlicher Schulkleidung; er enthält Informationen über mögliche Kosten, Informationsquellen sowie die Argumente, die in der öffentlichen Diskussion um Schulkleidung anzutreffen sind. Der Senatorin für Bildung und Wissenschaft sind, ohne dass dies direkt erhoben worden ist, einzelne Schulen bekannt, die nach Beginn der bremischen Diskussion um einheitliche Schulkleidung im Sommer 2006 für Veranstaltungen des Schullebens und den Schulsport einheitliche Kleidung in Form von Toder Sweatshirts angeschafft haben. Der im August 2007 herausgegebene „Bremer Orientierungsrahmen Schulqualität“ benennt unter der Qualitätsdimension „Schulkultur“ das folgende Qualitätsmerkmal: „Es gibt eine Corporate Identity, die sich im Einstehen füreinander und für Einzelne, in Wettbewerben, Sportwettkämpfen, Schulveranstaltungen lebendig zeigt und sich zum Beispiel dokumentiert durch ein Logo oder einheitliche Schulkleidung.“ Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hofft, so den Grundgedanken, der mit dem Leitfaden zu einheitlicher Schulkleidung verfolgt wird, zu unterstreichen. – Soweit die Antwort des Senats!

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(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.) - Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? - Das ist nicht der Fall. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist bei mehreren Enthaltungen einstimmig beschlossen. Damit ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen. Punkt 46, Drs. 18/7629, Bericht des Haushaltsausschusses: Steigerung der Profil- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität Hamburg, Haushaltsplan 2007/2008, Einzelplan 3.2 "Behörde für Wissenschaft und Forschung", hier: 1. Einrichtung eines Fonds für Berufung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Universität Hamburg, 2. Änderung von Ansätzen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008. [Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 18/7224: Steigerung der Profil- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität Hamburg Haushaltsplan 2007/2008 Einzelplan 3.2 "Behörde für Wissenschaft und Forschung" hier: 1. Einrichtung eines Fonds für Berufung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Universität Hamburg 2. Änderung von Ansätzen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Senats- antrag) - Drs. 18/7629 -]

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 eingebrachte Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 22. Januar 2009 beraten.

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Dies ist das Modell der Landesregierung, das vom Bertelsmannschen Centrum für Hochschulentwicklung und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft aufgenötigt wird. Die Wissenschaft und nicht die Politik! Die Krake Bertelsmann gibt die Hochschulleitlinie vor. Das ist die Realität, die wir in Nordrhein-Westfalen erleben. Das lässt sich mit dem nordrhein-westfälischen Hochschulfreiheitsgesetz sogar schwarz auf weiß belegen.

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Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu dem Antrag der CDU – Entschließung – „Hochschule gestalten – Qualität verbessern“ – Drucksache 15/2888 –: Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 (Plenarprotokoll 15/58, S. 3619) ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 eingebrachte Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen worden.

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Die Arbeitseinheit „Kunst im Stadtraum“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die künftig bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angesiedelt wird, realisiert seit einigen Jahren das Projekt „Geschichtsmeile Berliner Mauer“. Es ist konzeptionell-gestalterisch an der „Geschichtsmeile Wilhelmstraße“ orientiert. Sie werden sich im Umfeld dieses Hauses darüber informiert haben. Technisch-organisatorisch umgesetzt wird das Projekt durch das Berliner Forum für Geschichte und Gegenwart, das auch das Denkmal zum 17. Juni 1953, die Markierung des Mauerverlaufs und das Projekt der Mauerübergänge betreut hat. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur war bislang in der Arbeitsgruppe durch das Fachreferat vertreten. Da der Großteil der vorgesehenen Tafeln bereits realisiert worden ist, tagt sie derzeit nur noch jährlich oder bei Bedarf.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für die Freiheit der Forschung und Lehre an der Universität Rostock – Gegen die Schließung des Studienganges Rechtswissenschaften“, auf Drucksache 5/380, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/608, in Verbindung mit der Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Beendigung des Rechtsstreites der Universität Rostock gegen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Zielvorgabe für die Universität Rostock durch gerichtlichen Vergleich, auf der Drucksache 5/422, hierzu Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Entschließung zu der Unterrichtung durch die Landesregierung –, Drucksache 5/422 –, Beendigung des Rechtsstreites der Universität Rostock gegen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Zielvorgabe für die Universität Rostock durch gerichtlichen Vergleich, Drucksache 5/614.

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Es geht nicht darum, dass – zumindest für die Fraktionen, so habe ich das verstanden – alle Fraktionen hier die Meinungen, die von diesem Professor kundgetan worden sind, für politisch und wissenschaftlich völlig inakzeptabel erklären. Sie haben so viele Anleihen rechtsextremistischen und rassistischen Gedankenguts, dass sie inakzeptabel für demokratische Kräfte sind, und wissenschaftlich werden noch nicht einmal die Grundbedingungen von seriöser Wissenschaft erfüllt. Es ist ein Zusammenwürfeln von irgendwelchen empirischen Erkenntnissen mit mehr als abstrusen Ursache-Wirkungs-Ketten, das gemixt mit vielen gesellschaftlichen Vorurteilen, die existieren, lässt dann die Meinung entstehen, das hätte ein Wissenschaftler gesagt. Man sagt, dass es ein Wissenschaftler war, aber mit Wissenschaft hat das gar nichts zu tun.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den Grundsatzreden fiel auf, dass wenig über Forschung und Wissenschaft gesprochen worden ist. Das mag einerseits an der hohen Übereinstimmung hier im Haus über die Wichtigkeit des Komplexes liegen, andererseits aber auch am Erfolg der Wissenschafts- und Forschungspolitik unserer Hochschulen. Gerade der Besuch des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei Universitäten und Unternehmen in Indien hat gezeigt: Wir in Baden-Württemberg sind auf dem richtigen Weg, wenn auch noch nicht am Ziel.

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Der Solidarpakt II dient nun allen Hochschulen. Es ist richtig, ihn mit einem wesentlichen Ziel auf alle Hochschulen und die Berufsakademien auszudehnen, und dieses Ziel ist Planungssicherheit. Wissenschaft braucht einen langen Atem, Wissenschaft braucht Verlässlichkeit. Deshalb ist es richtig,

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Es ist gut, dass bei uns im Hause Wissenschaft und Kunst vereinigt sind. Denn ich glaube, die strategisch richtige Hochschulpolitik zu machen ist eine Kunst, und eine gute Kunstpolitik zu machen ist eine Wissenschaft für sich.

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Das war in Baden-Württemberg noch nie unser Weg. Wir geben nahezu 50 % unserer öffentlichen Gelder in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Das ist deutlich mehr, als jedes andere Bundesland ausgibt. Wir liegen beim Anteil am Landeshaushalt, den wir für den Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgeben, an der Spitze aller Bundesländer. Jeder Euro, den wir dort investieren, ist gut angelegt. Aber wir können nicht nur auf das schauen, was wir von öffentlicher Seite her investieren. Wir brauchen eine Bürgergesellschaft, die sich ebenso um diese Bereiche kümmert und sich dort einbringt. In diesem Sinne danke ich allen, die uns hier als gute Partner zur Verfügung stehen.

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Beispiele: Die Wissenschaft sagt, dass oft nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler die Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen. Darum fordert sie, dass die schulische Mittagsverpflegung in den Schulalltag integriert sein muss und als pädagogische Chance verstanden werden soll. Die Wissenschaft sagt auch, dass die Bewegung in allen Schulformen und Schulstufen durch das Fach Sport abgedeckt ist, jedoch der Bereich der Ernährung oft nicht in den Lehrplänen verankert sei. Darum fordert sie, dieses in die Lehrpläne aufzunehmen.

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Diese Investitionen zahlen sich ohne Zweifel aus. International renommierte Wissenschaftler zieht es zu uns nach Thüringen, ganz aktuell als Beispiel der Leibniz-Preisträger Karl Lenhard Rudolph, der Anfang Oktober auf Dauer die Leitung des Fritz-Lipmann-Instituts für Altersforschung in Jena übernommen hat. Gerade vor zwei Wochen - es hat mich gefreut, dass ich dabei sein konnte - hat er in Berlin den Preis des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft „Gesellschaft braucht Wissenschaft“ im Rahmen der Jahrestagung der LeibnizGemeinschaft entgegennehmen können. Dazu möchte ich ihn an dieser Stelle nochmals herzlich beglückwünschen. Ich denke, das ist auch ein gutes Zeichen für uns hier in Thüringen.

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Zu den Fragen 2 und 3: Das Haus der Wissenschaft führt eigene und Veranstaltungen von Dritten durch, wobei Referentinnen und Referenten wissenschaftlich anerkannt und für das jeweilige Thema qualifiziert sein müssen. Hinsichtlich der Drittveranstaltung zum Kreationismus war es dem Referenten zunächst gelungen, den Eindruck zu erwecken, bei seinem Vortrag „Die Erforschung des Weltalls – Hinweise auf einen Urheber“ handele es sich um eine wissenschaftlich fundierte Arbeit. Zweifel an der Wissenschaftlichkeit des Vortrages traten erst wenige Tage vor der Veranstaltung durch Reaktionen Dritter auf und bestätigten sich in einem persönlichen Gespräch von Verantwortlichen des Hauses der Wissenschaft mit dem Referenten.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Aktionsplan „ProIndustrie“ Brandenburg verfolgt einen integrierten horizontalen Ansatz. Einschlägige Politikbereiche, zum Beispiel Bildung, Wissenschaft, Arbeit, Umwelt, Verkehr und Energie, werden verzahnt. Moderne Industriepolitik muss sich heute als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verstehen. Dabei zeichnet sich moderne Industriepolitik auch durch ein Miteinander der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Politik, Gewerkschaften und Wissenschaft aus. Der entsprechende „Wirtschaftspolitische Dialog“ ist vom Wirtschaftsministerium begonnen worden. Am 21. Juni hat die Auftaktveranstaltung stattgefunden. Diese sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit ist unerlässlich und wird ausdrücklich begrüßt. Mit dem Leitbild hat die Landesregierung eine gute Voraussetzung bzw. einen guten Rahmen für eine zukunftsfähige Industriepolitik im Land Brandenburg geschaffen.

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Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfasst Daten zum Unterrichtsausfall anhand von drei über das Schuljahr verteilten Stichwochen. Der Thüringer Lehrerverband hat eine eigene Umfrage bei den Schulleitungen gestartet, die den Begriff „Unterrichtsausfall“ als jede nicht planmäßig erteilte Stunde definiert. Darunter fallen zum Beispiel auch die gleichzeitige Unterrichtung von zwei Klassen, „Stillbeschäftigung“ oder der Wegfall der Doppelbesetzung im „Gemeinsamen Unterricht“. Zum anderen werden die Daten nicht als Stichproben, sondern für jede Woche erfasst. In einem Schreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Schulämter wurde mitgeteilt, dass die Teilnahme an der Umfrage zwar statthaft sei, aber die Rückmeldung nur über und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Schulämter zu erfolgen habe.