Camilla Werner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat hier genau das stattgefunden, was ich erwartet habe: In der Theorie sind sich hier alle einig. Alle Fraktionen in diesem Haus wollen Strukturveränderungen. Alle wollen die Staatsaufgabenkritik. Aber in der Praxis hat sich seit Jahren wenig bewegt,
denn in der Praxis fehlt es am Mut zur Veränderung und zur Modernisierung. Modernisierung bedeutet auch, Macht aufzugeben und Gewohnheiten zu ändern. Vermutlich liegt genau darin der Grund, warum sich so wenig bewegt. „Es ist alles sehr zäh!“ sagt Herr Rupert Scholz, als er vom „Spiegel“ zu den Chancen der Umsetzung der Ideen der Kommission in Berlin befragt wurde. Dabei wäre es dringend nötig, den Bestand an öffentlichen Aufgaben in Berlin zu analysieren, und zwar kritischst. Ohne diese Analyse wird es keine Rationalisierungsstrategie in Berlin geben können. Allgemeine Sparquoten, wie wir sie bisher hatten, quer über die Aufgabenbereiche verteilt, bringen uns nicht weiter. Im Gegenteil, sie machen den öffentlichen Dienst
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kaputt. Wir können nicht gleichzeitig Personal sparen, Sachmittel sparen, Effizienzsteigerung erwarten und außerdem das Aufgabenspektrum so belassen, wie es ist. Das wird nicht gehen.
Wir werden entscheiden müssen, von welchen Aufgaben sich der öffentliche Dienst, das Land Berlin trennen kann, ohne dass die Qualität der Leistung leiden muss. Insofern sagen auch wir: Es war völlig richtig, eine Expertenkommission einzusetzen. Wir begrüßen es auch, dass der neue Senat diese Expertenkommission gebeten hat, weiterzuarbeiten.
Die neue Koalition hat sich vorgenommen, strukturelle Entscheidungen anzupacken. Das steht schon in der Koalitionsvereinbarung dieses zeitlich sehr befristeten Übergangssenats.
Wir benötigen das Wissen, die Ideen und die Vorschläge vieler. Die Überlegungen der Kommissionsmitglieder müssen selbstverständlich weiterhin dabei sein. Aber andere müssen auch dazu kommen, vor allem die Gewerkschaften und die Personalräte, die gegen unseren Willen bei der Einsetzung der Kommission außen vor bleiben mussten. Gerade mit ihnen wird der Dialog zu führen sein.
Die Kommission hat zwei Berichte erstellt. Der erste ist veröffentlicht, der zweite kursiert intern. Man kann über die Vorschläge der Kommission lange streiten. Auch unsere Fraktion hat an etlichen dieser Vorschläge Kritik und würde sie nicht umsetzen. Ein aus unserer Sicht besonders unsinniger Vorschlag ist genannt worden – die Erhöhung der Besoldung von Spitzenbeamten. Er ist ja – Gott sei Dank! – dank der Entscheidung des neuen Senats vom Tisch.
Aber die Kommission hat auch interessante Vorschläge gemacht, die umgesetzt werden sollten. Auch da sind wir der Auffassung, die eben geäußert wurde: Nicht mit langen Prüfaufträgen, sondern möglichst schnell. So viel Zeit haben wir auch gar nicht, um Strukturen zu verändern. Wir haben auch Ideen darunter gefunden, die wir bisher vergeblich seit Jahren in diesem Parlament vortragen. Aber – das wurde vorhin schon gesagt – der Fortschritt ist eine Schnecke, so auch hier.
Wir teilen die Auffassung der Expertenkommission, wonach die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vom Staat gewährleistet, aber nicht in jedem Fall vollzogen werden muss. Es geht dabei nicht darum, den Staat zurückzudrängen und den Privaten Tür und Tor zu öffnen. Es geht darum, das Land Berlin überhaupt wieder handlungsfähig zu machen. Es geht auch darum, Raum und Möglichkeiten für die Übernahme neuer Aufgaben zu schaffen. Da gibt es von Gentechnik bis Internetzugang eine Menge Aufgaben, die auf den Staat zukommen können. Es geht um die Frage: Wie müssen wir den öffentlichen Dienst organisieren, damit gute Leistungen weiterhin erbracht werden sollen? Der Staat soll steuern und nicht rudern. Doch in der Praxis fällt die Entscheidung, das Rudern aufzugeben und das Steuer zu übernehmen, sehr schwer.
Es fehlte bisher an Mut auf Seiten der alten Koalition, sich mit einflussreichen Klientelen und potentiellen Wählerinnen und Wählern anzulegen. Dieser Senat bot ein plastisches Beispiel der Mutlosigkeit. Die Verwaltungen haben sich gegenseitig blokkiert. Sie haben ein ausgeprägtes Besitzstandsdenken und Beharrungsvermögen entwickelt, und die politischen Spitzen – ich erinnere da nur an Herrn Werthebach – haben sie darin bestärkt. Der alte Senat hat die Scholz-Kommission auch lediglich als Alibi für Haushaltskosmetik benutzt. Die 50 Millionen DM, die an Einsparungen in den Haushalt 2001 eingestellt wurden, sind von Anfang an eine Luftnummer gewesen. Wir haben das
hier kritisiert, und wir werden jetzt bestätigt: Nicht eine Mark hat sich bisher daraus realisiert. Wir hoffen, das wird jetzt anders. Der neue Senat hat erkannt und jeder neue Senat wird erkennen müssen, dass er das Spiel so nicht weiter treiben kann.
Ganz klar ist mir allerdings noch nicht, wohin die PDS da will. Da mahnt Herr Wolf im Hauptausschuss einerseits – völlig zu Recht – Strukturveränderungen an und schließt auch Privatisierungen nicht aus.
Andererseits hält schon Herr Krüger die Frage, ob künftig bei der Polizei noch 7 eigene Kfz-Werkstätten betrieben werden müssen, für nahezu unsittlich.
Einerseits kann man im „Spiegel“ dieser Woche nachlesen, dass sich die PDS als härtester Sparer geriert, eine rekord- und schwindelverdächtige Summe von 3,1 Milliarden DM einsparen will, unter anderem durch den Abbau von 30 000 Stellen.
Niemand in diesem Haus hat bisher an eine so utopische Summe gedacht. Gleichzeitig aber gibt die PDS eine Presseerklärung heraus, in der die noch nicht veröffentlichten Vorschläge der Scholz-Kommission im Bereich der Polizei als „soziale Kriegserklärung an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ verdammt werden. Was haben zum Beispiel die Vorschläge, die Kleiderkammern der Polizei abzuschaffen, mit einer sozialen Kriegserklärung zu tun? Warum sollten wir nicht in Berlin das übernehmen, was in Bayern erprobt ist?
Dort bestellt jeder Polizist seine Polizeiuniform beim Versandhaus. Warum sollen nicht interne Serviceleistungen der Verwaltung dem Markt geöffnet werden?
Das war wohl eher die ideologische Brille, und 30 000 Stellen werden Sie mit dieser Haltung nie einsparen können. Die PDS wird sich entscheiden müssen, ob sie Haushaltskonsolidierung oder Besitzstandswahrung will.
Wir wollen die Aufgabenkritik, und wir schließen die Verlagerung von Aufgaben an Private nicht aus. Allerdings müssen die staatliche Steuerung, die parlamentarische Kontrolle und die Prüfrechte des Rechnungshofs gewährleistet sein.
In der nächsten Wahlperiode muss sich das Parlament mit der Frage der Staatsaufgaben grundsätzlich und nicht nur bei Gelegenheit einzelner, willkürlicher Strukturentscheidungen befassen. Wir können uns die Einsetzung einer Enquetekommission zum Thema Staatsaufgaben vorstellen. Damit soll aber nicht verbunden sein, dass man sich zurücklehnt und Jahre wartet, bis Ergebnisse vorliegen.
Wir können uns auch vorstellen, dass der Haupt- oder der Verwaltungsreformausschuss eine AG einsetzen, die sich mit dem Thema ernsthaft befasst.
Vor allem müssen wir klären, wie unsere eigenen Rechte in diesem Verfahren bei Auslagerung von Aufgaben aussähen. Da haben andere Länderparlamente eine gute Vorarbeit geleistet. Es gibt zum einen die Thesen der Präsidenten der Landtage zur Privatisierung und der parlamentarischen Verantwortung. Übrigens interessant: Diese wurden 1999 verabschiedet; ich bin zufällig darauf gestoßen; wenn ich unsere Präsidiumsmitglieder frage, ob darüber jemals berichtet wurde, lautet die Anwort: Nein, das ist in Berlin kein Thema gewesen, und es wurde auch nicht berichtet, dass die Landtagspräsidenten Derartiges beschließen. – Dabei stehen spannende Dinge darin. Es gibt
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auch die Richtlinien zur Verantwortung von Parlament und Regierung bei der Privatisierung in Nordrhein-Westfalen. Und schließlich hat Rheinland-Pfalz seine Landeshaushaltsordnung geändert und die Rechte des Parlaments und des Rechnungshofs bei Privatisierung dort festgeschrieben.
Hier sollten wir anknüpfen.
Wir können uns nämlich nicht länger vor dem Thema drücken. Da die Berlin-Studie so oft von allen Seiten zitiert wurde, möchte ich mit einem Zitat aus dieser Studie enden:
Berlin muss sich von einer lethargischen Versorgungsstadt zu einer verantwortungsvollen Initiativenstadt entwickeln. Das setzt ein grundlegendes Verständnis von individueller Verantwortung und staatlicher Zuständigkeit voraus.
Ich bin sicher, dass der neue Senat die notwendigen Strukturveränderungen anpacken wird, so dass seine Berater künftig nicht mehr sagen müssen: Es ist alles so zäh hier in Berlin.
Herr Senator Werthebach! Für einige Bezirke wird das neue Zumessungsmodell den Verlust von Personalmitteln in zweistelliger Millionenhöhe innerhalb kurzer Zeit bedeuten. Ich frage Sie: Ist es geplant, für einen vorübergehenden Zeitraum eine Abfederung vorzusehen, da schon jetzt vorhersehbar ist, dass die betroffenen Bezirke die Mittel nicht in diesem Umfang werden einsparen können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Letztendlich geht es in diesem Fall auch um einen merkwürdigen Umgang mit Geld. Der Antrag der PDS-Fraktion verlangt ja nichts weiter als eine Selbstverständlichkeit. Wir freuen uns immer alle, wenn es Geld vom Bund gibt, auch wenn der Hintergrund der Zahlung manchmal etwas kurios ist. Wir freuen uns deshalb auch über die jährlichen 75 Millionen DM für die Polizei, die der Senat dem Bund als Gegenleistung für das Schweigen von Herrn Diepgen und das laute Ja von Herrn Böger zur Steuerreform entlockt hat. Der Zweck dieser 75 Millionen DM war eindeutig definiert. Er lautet: „hauptstadtbedingte Zusatzaufgaben der inneren Sicherheit“ – die Betonung liegt auf Zusatzaufgaben. Damit sollen also diejenigen Ausgaben der Polizei abgegolten werden, die Berlin in seiner Funktion als Hauptstadt zusätzlich tätigen muss.
Der Antrag der PDS-Fraktion verlangt nun nichts weiter als das, was die Opposition bereits in den Haushaltsberatungen erwartet und beantragt hat, nämlich eine genaue Darstellung dessen, für welche Zwecke eigentlich das zusätzliche Geld ausgegeben werden soll. Diese Selbstverständlichkeit hat der Senat verweigert. Wir kennen die genaue Verwendung des Geldes bis heute nicht.
Vorab wurden 50 Millionen DM für Personalkosten abgezogen, weitere 13 Millionen DM werden für pauschale Minderausgaben etatisiert, sodass der eigentliche Zweck, die Definition der Zusatzaufgaben, nie deutlich wurde. Mit Haushaltsklarheit hat das überhaupt nichts zu tun. Tatsächlich stopfen Sie nämlich mit diesem Geld des Bundes das Haushaltsloch des Innensenators. Wir sagen: Das ist unzulässig.
Dieser Auffassung ist offensichtlich auch der Bundesrechnungshof. Vor wenigen Tagen hat er den bisherigen Hauptstadtkulturvertrag, der ähnlich gestaltet war wie der jetzige Entwurf über die innere Sicherheit, scharf kritisiert. Der Bundesrechnungshof will, dass die Verwendung der zweckgebundenen Mittel durch das Land Berlin als allgemeine Haushaltshilfe ausgeschlossen wird. Er hält ein Verfahren, bei dem nicht erkennbar ist, wie die Zweckbestimmung generell abzugrenzen ist, für grundgesetzwidrig. In Artikel 104 a Grundgesetz ist die Trennung der Aufgaben und Ausgaben nach Bund und Ländern genau geregelt. Der Bundesrechnungshof will genau das, was wir bereits in den Haushaltsberatungen beantragt haben. Bei der Leistung zusätzlicher Bundesmittel an Berlin im Rahmen der Hauptstadtfunktion verlangt er die Spezifizierung der Aufgaben, die konkrete Abgrenzung der zusätzlichen Aufgaben aus der Hauptstadtfunktion und verneint damit die Zulässigkeit von Pauschalabgeltungen, wie sie hier wieder geplant sind. Wir denken,
dass die Bundesregierung diesen aktuellen Hinweis des Bundesrechnungshofs nicht wird ignorieren können. Das Land Berlin wird gut daran tun, genau und konkret die Zwecke zu benennen, für die die Mittel ausgegeben werden sollen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das zu tun, was wir tun werden: dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen.
Dort gehört hinter das Wort „eines“ noch das Wort „Vertrages“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des Änderungsantrags von CDU und SPD ist irreführend und zynisch. Unter dem Titel „Sicherung von kostengünstigem studentischen Wohnraum in Berlin“ verkaufen Sie uns in Wirklichkeit den Abriss des Studentendorfs Schlachtensee und die Vernichtung von mehr als 1 000 Wohnheimplätzen für Studierende. Der ursprüngliche Antrag hatte die Überschrift „Erhalt des Studentendorfs Schlachtensee“, und für den Erhalt sprachen und sprechen gute Argumente. Aber gute Argumente sind das Letzte, was Sie in dieser Diskussion hören wollen. Sie sind zum Abriss entschlossen. Da lassen Sie sich auch von Argumenten – und seien es auch die der eigenen Fachabgeordneten – nicht beeinflussen. Die Folgen werden fatal sein. Der Mindestbedarf an Wohnheimplätzen liegt in Berlin bei knapp 13 000, sagt die Wissenschaftsverwaltung. Das wären dann auch die von Ihnen angestrebten 10 %. Tatsächlich gibt es bereits jetzt 300 Plätze weniger, und nach dem Abriss des Studentendorfs Schlachtensee werden es 1 300 Wohnheimplätze weniger sein.
Welche Nebelkerzen jetzt geworfen werden, um den Missstand schönzureden, ist grotesk. Da wird erst auf das Gelände des Oskar-Helene-Heims verwiesen als möglichen Ersatzstandort für Schlachtensee, dann auf leer stehende Plattenbauwohnungen am Stadtrand und – das Neueste von Herrn Strieder gestern im Hauptausschuss – auf leere Wohnungen in innerstädtischen Altenheimen. Klar ist: Sie haben weder einen kostengünstigen Ersatz für die Vernichtung des studentischen Wohnraums noch haben Sie überhaupt ein Konzept.
Der Anteil ausländischer Studierender nimmt zu; er beträgt schon jetzt 12,5 %. Jedes Semester werden circa 1 000 ausländische Studierende in Wohnheimen untergebracht, die meisten von ihnen in Schlachtensee. Sie haben dort gut und sicher und integriert gewohnt. Wo sollen sie künftig hin? – Sie haben darauf
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keine Antwort. Während Herr Stölzl beim International Study Day vor drei Wochen von Internationalisierung der Berliner Hochschulen spricht, schafft er derweil Fakten für deren Provinzialisierung.
Wie mit ausländischen Stipendiaten schon jetzt umgegangen wird, zeigt der Brief eines ungarischen Studierenden, der noch in Schlachtensee wohnt. Er schreibt an Herrn Stölzl:
Mein Stipendium dauert bis August dieses Jahres, aber leider muss ich es bereits im Februar abbrechen, da ich eine Kündigung von Ihnen zu Ende Februar erhalten habe. Angeblich wollen Sie das Studentendorf abreißen. Ich verstehe das nicht, weil ich von Ihnen oft in der Zeitung gelesen habe, dass Sie es gut finden, wenn in Berlin viele Stipendiaten aus dem Ausland studieren. Warum also muss ich dann gehen?
Es gibt auch noch andere Aspekte, die für den Erhalt des Studentendorfes sprechen. Da sind z. B. der Denkmalschutz, die Wirtschaftlichkeit des Studentendorfes und die angekündigte Kofinanzierung durch Bundesmittel.
Die Ignoranz der Koalition gegenüber dem eingetragenen Denkmal Studentendorf
findet inzwischen über die Grenzen Berlins hinaus Beachtung. Im neuen Kommentar zum Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg wird sie als Beispiel für unzulässigen Umgang mit dem Denkmalschutz aufgeführt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Flesch! Ich glaube nicht, dass jetzt der Zeitpunkt für Kritik zu früh ist, denn wir müssen den Status quo betrachten. Aber es ist auf jeden Fall zu früh für Jubelarien und Überschriften, die Berlins neue Bezirke in dieser verworrenen Situation als „leistungsstarke Dienstleister für Bürger und Unternehmen“ darstellen. Sie haben leider kein Fragezeichen hinter ihre Überschrift und das Thema der Aktuellen Stunde gesetzt.
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Was meinen Sie eigentlich damit? Wollen Sie die Situation in den Bezirken nach der Fusion, die gerade einmal 18 Tage zurückliegt, mit diesem Titel beschreiben? Dann haben Sie allerdings die Überschrift gewählt, die am weitesten von der Realität entfernt ist.
Wir haben es bisher mit nichts anderem zu tun als der Verschiebung von Bezirksgrenzen, garniert mit ein paar Versprechungen zum Thema Bürgernähe. Von „modernen Dienstleistern“ kann überhaupt keine Rede sein. Wie steht es denn mit der Bürgernähe, mit der modernen Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger? Der Innensenator geht überall herum und erzählt, die Bürgerämter seien „das Herzstück der Reform“. In der Werbebroschüre des Senats von 1998 kann man nachlesen, dass sich die Bürger künftig „einfach an das Bürgeramt in ihrer Nähe wenden“ sollen. Auch Abgeordnete sind Bürger. Haben Sie in Ihrer Nähe in letzter Zeit ein neues Bürgeramt entdeckt?
Wohl kaum – ich jedenfalls nicht. Es ist gerade dieses so genannte „Herzstück“, das der Senat vernachlässigt. Die Bezirke wollen diese Bürgerämter, aber es ist in der Praxis der Senat, der blockiert.
Seit zweieinhalb Jahren weiß der Senat, dass die Fusion kommt. Doch was ist in dieser Zeit geschehen? Wir haben jetzt seit Neuestem 25 Bürgerämter – geplant sind 60. Aber die jetzigen so genannten Bürgerämter sind zum überwiegenden Teil die alten Standorte in den alten Rathäusern, von denen wir bekanntlich 23 hatten. Es ist also nicht allzu viel hinzugekommen. Dafür muss man sich nicht selbst belobigen. Da sind neue Türschilder angebracht worden, mehr erst einmal nicht.
Wir benötigen aber in der Stadt die flächendeckende Verbreitung von Bürgerämtern, die dann wirklich wohnortnah gelegen sind und die einen umfassenden Service liefern. Andere Städte sind da sehr viel weiter als Berlin.
Nehmen wir die Standorte für die Bürgerämter. Das Konzept steht und fällt mit der wohnortnahen Versorgung. Es hat keinen Sinn, ein Bürgeramt einfach in ein leerstehendes öffentliches Gebäude in einer einsamen Gegend zu verbannen. Wir werden also auch um Anmietung an zentralen Punkten in der Stadt nicht herumkommen. Doch diese Anmietungen werden zurzeit vom Senat verzögert.
Auch der Hauptausschuss hat sich nicht bereit erklärt, hier wenigstens von Flächenbilanzen abzusehen, die von den Bezirken gerade jetzt gefordert werden, wo sie mitten in den Wirren der Umzüge sind. In Lichtenrade könnte es zum Beispiel losgehen mit der Einrichtung eines Bürgerbüros. Aber seit Anfang Oktober geht es bei einem Schriftwechsel zwischen Bezirk und Senatsinnenverwaltung hin und her, und es passiert nichts. Wir haben jetzt Januar, und die Zeit vergeht. Ich weiß nicht, wie Sie Ihre Vorgabe von 50 Bürgerämtern bis Ende des Jahres auf diese Art und Weise einhalten wollen. So geht das nicht!
Wir müssen den Bezirken die Anmietung erleichtern. Ansonsten wird das nie etwas mit dem Bürgeramt in Ihrer Nähe.
Das Mindeste, das ein Bürgeramt bieten muss, sind bürgerfreundliche Öffnungszeiten. Es sollte abends und auch am Samstag geöffnet sein. Doch was geschieht tatsächlich? – Da gibt die Innenverwaltung 30 Stunden Öffnungszeiten vor, und zwar: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs ist geschlossen, donnerstags von 10 bis 18 Uhr – das ist der übliche, altbekannte Spätsprechtag in der Verwaltung – und freitags von 7.30 bis 13.30 Uhr. Ist das bürgerfreundlich? – Das sind die klassischen abschreckenden Sprechzeiten der Berliner Verwaltung nach dem Motto: „Hoffentlich kommt keiner!“
Da muss sich jeder arbeitende Mensch einen Tag Urlaub nehmen, wenn er ein Bürgeramt aufsuchen möchte. Das kann wohl nicht sein, das gehört dringend geändert. Ich kann Ihnen als Beispiel ein Faltblatt der Stadt Bremen vorlesen, wo die dortigen Bürgerämter mit ihren Öffnungszeiten genannt sind, an denen
auch wir uns orientieren sollten: montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr. Wie machen die das eigentlich dort?
Wie steht es denn ansonsten mit der „modernen Dienstleistung“ in den neuen Bezirken zum jetzigen Zeitpunkt aus? Herr Gewalt hat gesagt, der Bürger sehe erstmals die Auswirkungen der Fusion. Das stimmt, aber die Auswirkungen sind nicht positiv.
In Schöneberg-Tempelhof gibt es Chaos und Verwirrung bei der Umstellung auf das gemeinsame Telefonnetz. Im neuen Bezirk Mitte gibt es diese Umstellung überhaupt noch nicht. Telefonisch sind Mitte, Tiergarten und Wedding noch immer drei Bezirke. In Pankow gibt es erheblichen Widerstand gegen den neuen Bezirksnamen.
In Charlottenburg-Wilmersdorf und Hohenschönhausen-Lichtenberg – und sicherlich nicht nur da – wussten die Pförtner nur aus der Tageszeitung, wer vom neuen Bezirk wo und wie erreichbar ist. Es gibt auch keine Hinweise in diesen Bezirken an den alten Dienstzimmern, nachdem die Sachbearbeiter umgezogen sind. Es gibt in diesen Rathäusern keine aktualisierten Wegweiser. So irren Bürgerinnen und Bürger hin und her.
Das ist die Realität. Gehen Sie in diese Rathäuser, dann können Sie sich das ansehen!
Für die Einträge der neuen Bezirke in das amtliche Telefonbuch – vielleicht eine Kleinigkeit, in der Außenwirkung aber groß – gibt es keine gemeinsame Vorgabe. Es wird künftig keine einheitliche Form geben, jeder Bezirk wird seine Ämter mit anderen Namen und in anderer Form dort eintragen lassen. Das erleichtert die Suche sicherlich nicht gerade.
Noch immer ungeklärt ist die wichtige Frage, wie viel Personal und wie viel Geld der Senat nun wirklich an die Bezirke abgibt, damit sie ihre neuen Aufgaben wahrnehmen können.
Was hat die Hauptverwaltung seit 2 Jahren gemacht, seitdem sie weiß, dass bestimmte Aufgaben an die Bezirke gehen? – Ich kann es Ihnen sagen. Sie hat diese Bereiche gezielt vernachlässigt.
Sie hat nichts mehr investiert, nach dem Motto: „Das können dann die Bezirke machen!“ – Ein Beispiel: Das zentrale Fundbüro ist an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen worden. In diese für Bürger wichtige Einrichtung hat erst jetzt das technische Zeitalter Einzug gefunden. Man hat nämlich dort jetzt ein Faxgerät angeschafft.
Es gibt keine Computer, und jetzt will die Innenverwaltung dort auch noch den einzigen vorhandenen Kopierer abziehen. So sieht die Realität aus.
Erfrischend ehrlich ist ein Schreiben der Innenverwaltung an den Verwaltungsreformausschuss. Derartige Inhalte gibt sie leider nicht in ihren Presseerklärungen heraus, aber damit wir alle Bescheid wissen, wie es wirklich steht, lese ich Ihnen das jetzt einmal vor:
Nach unserer derzeitigen Erkenntnis kann eine qualifizierte Einschätzung, ob die neuen Bezirksstrukturen positive Wirkungen haben oder ob Versorgungsdefizite bzw. Nachteile für den Bürger im Zuge der Gebietsreform entstanden sind, erst auf Grund einer erneuten Befragung aller relevanten Behörden und Institutionen erfolgen. Deshalb bitten wir für den zu erstellenden Bericht bis Ende des Jahres um Fristverlängerung.
So sieht die Realität aus.
Wir Grünen waren nicht gegen die Fusion. Wir hatten jedoch eine andere Vorstellung, wie sie durchzuführen sei. Uns ging und geht es nicht lediglich um Gebietsveränderungen.
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Wir sind der Meinung, dass der Bezirksfusion nun eine wirkliche Bezirksreform folgen muss.
Und deren Inhalte sind schnell genannt: Aufwertung der Bezirke durch Stärkung der Stellung der gewählten Bezirksverordnetenversammlungen,
der Stellung des Rats der Bürgermeister und durch weitere Aufgabenverlagerungen von der Haupt- an die Bezirksverwaltung, denn noch immer findet Doppelarbeit statt.
Aber das Herzstück einer wirklichen Reform müssen stärkere Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Menschen in Berlin sind nicht nur so genannte Kunden der Verwaltung, sie sind Bürger, die ihre Stadt mitgestalten wollen. Wir brauchen die Mitwirkung der Bürger. Wo, wenn nicht vor Ort, soll sie denn stattfinden? – Berlin ist das einzige Bundesland, der einzige Stadtstaat, in dem keine Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene möglich sind. Berliner Gesetze verhindern die Möglichkeit von Bürgerfragestunden, von Rederechten in den Gremien der Bezirke. Die Berliner Bezirke kranken an einem demokratischen Defizit. Das muss dringend behoben werden.
Ich komme gleich zum Ende! – In der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung heißt es, dass der Senat dem Parlament bis zur Jahresmitte 2000 einen Bericht über die erweiterte Bürgerbeteiligung vorlegen wird. Der Termin ist seit sieben Monaten abgelaufen. Wo ist der Bericht? – Der Senat hat an diesem Thema überhaupt kein Interesse.
Erst dann, wenn die Verwaltungsdienstleistungen mit denen mithalten können, die wir aus sonstigen Bereichen gewohnt sind, und erst dann, wenn die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger rechtlich garantiert wird, werden von neuen leistungsstarken Bezirken sprechen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Werthebach! Ich finde es sehr gewagt, das Beispiel Preußen zu bemühen, wenn es um die Beziehung zwischen Bürgern und Verwaltung geht.
Erstens glaube ich nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger meine Ausführungen zu kleinteilig fänden. In diesen Bereichen – z. B. hinsichtlich der Öffnungszeiten oder der Fragen, wie man
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seinen Sachbearbeiter findet und welchen Service man erhält – sind es gerade diese kleinteiligen Punkte, die in der Summe die Bürgerfreundlichkeit einer Verwaltung ausmachen. Sie haben sich da lieber an die preußische Geschichte gehalten.
Ich hoffe, Ihr Maßstab ist nicht das Verhältnis des Untertans zur Obrigkeit, wenn Sie die Berliner Verwaltung reformieren wollen.
Die Stärkung der Bezirke, Herr Dr. Werthebach, liegt doch nicht darin, dass man ihnen neue Aufgaben überträgt. Das haben wir auch gewollt, das ist auch geschehen, wenn es auch nicht gerade weltbewegende Aufgaben sind. Aber darin liegt doch keine Stärkung, sondern die Stärkung fängt erst da an, wo man die Bezirke im Verfassungsgefüge der Stadt stärken würde, und das hieße eben auch, mehr Rechte gegebenüber dem Senat. Ich habe das vorhin erwähnt, aber Sie sind darauf überhaupt nicht eingegangen.
Genauso wenig eingegangen sind Sie auf die Frage der Bürgerbeteiligung. Da ist der Senat noch in der Bringeschuld. Ich habe den Termin genannt. Wo ist Ihr Interesse an diesem Thema? – Wir verzeichnen im Moment durch die Fusion sogar eine rückläufige Bewegung in dieser Frage. Der Bezirk Zehlendorf hatte bisher eine Bürgerfragestunde in den Ausschüssen, mit der CDU-Mehrheit im gemeinsamen Bezirk von Steglitz und Zehlendorf will man das jetzt abschaffen. Auch dieses kleine Element von Bürgerbeteiligung wird verschwinden. Deshalb frage ich Sie: Wo bleiben Ihre Aussagen zu diesem Thema?
Frau Helbig hat Brandenburg erwähnt. Die Fusion mit Brandenburg kann letztendlich nur eine Stärkung der Bezirke nach sich ziehen. Wir wissen aus den Verhandlungen zum letzten Fusionsversuch, dass Brandenburg gerade auf starke Bezirke Wert gelegt hat, und zwar auch hinsichtlich der Rechtsstellung und nicht nur hinsichtlich der Zuständigkeit für Aufgaben.
Warum habe ich gesagt, der Senat blockiere Bürgerämter? – Er tut es mit der zögerlichen Genehmigung von Anmietungen. Ich habe Ihnen das Beispiel Lichtenrade genannt. In Ihrem Haus liegt seit Anfang Oktober der Antrag. Dort würde die Caritas sogar den Umbau übernehmen. Trotz der optimalen Bedingungen kommen Sie nicht „zu Potte“. Sie blockieren indirekt auch dadurch, dass Sie die Mittel nur unzureichend zuweisen. Wenn der Senat nur ein Drittel der Kosten eines Bürgeramtes finanziert – und das bei Bezirken, die ohnehin seit Jahren finanziell gegängelt wurden –, dann muss man sich nicht wundern, dass die Bezirke Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben.
Sie nennen das Beispiel Köpenick. Na prima! Man sucht sich gern den einzigen Leuchtturm aus, den man hat. Köpenick ist Pilotprojekt gewesen. Wir haben aber 22 Bürgerämter, und die sind nicht alle am Beispiel Köpenick ausgerichtet.
Sie sprechen von den Einsparungen. Da ist der Innensenator im Lauf der Jahre doch sehr kleinmütig geworden.
Am Anfang sprach Herr Schönbohm noch von Einsparungen in Höhe von einer halben Milliarde DM im Jahr. Sie sind jetzt bei 160 Millionen DM. Aber eigentlich weiß niemand von uns, wie eine Kostenbilanz zur Bezirksfusion wirklich aussehen würde, denn wir haben es im Moment auch mit Ausgaben zu tun, denn die Fusion kostet etwas. Das ist auch in Ordnung, denn Strukturveränderungen kosten auch erst einmal Geld. Aber bitte gehen Sie nicht herum und sagen, dass wir in diesem Jahr 160 Millionen DM sparen! – Das Personal ist vorhanden und wird weiter bezahlt, und wir haben Investitionen in die Infrastruktur vor Ort in Millionenhöhe. Das muss man mit erwähnen, denn sonst stellt man eine falsche Lage dar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident des Rechnungshofs, dem wir für seine hervorragende Arbeit auch von hier aus noch einmal ausdrücklich danken möchten,
wird heute in einer Tageszeitung mit dem Satz zitiert:
In den Zeiten einer großen Koalition hat es der Rechnungshof besonders schwer, Gehör zu finden.
Diese Einschätzung wird die große Koalition gleich wieder bestätigen, wenn sie gegen das Votum des Rechnungshofes dem Verkauf von Landesgrundstücken an Sportvereine zu Bedingungen zustimmen wird, die faktisch einer Schenkung gleichkommen. Angesichts von Quadratmeterpreisen, die bis auf 20 DM abgesenkt werden können, wirft der Rechnungshof dem Senat vor, dass es sich um einen Jahrespachtpreis und nicht um einen Grundstückskaufpreis handele. Diesem Vorwurf schließen wir uns an.
Für eine Fallstudie über den Zusammenhang eines geschickten und erfolgreichen Lobbyismus einerseits und ängstlicher und eilfertiger Klientelbedienung durch die Politik andererseits böte das Thema der Sportgrundstücke viel Stoff. Alle Forderungen des Landessportbundes wurde hektisch umgesetzt. Wenn der Landessportbund hustet, kriegt die große Koalition die Grippe.
Die höherwertigen Interessen der Allgemeinheit spielen dann überhaupt keine Rolle mehr.
Derzeit haben ca. 70 Sportvereine ihr Kaufinteresse angemeldet. Darunter befinden sich 50 Wassersportvereine. Dies ist nicht verwunderlich, denn trotz des hochsubventionierten Kaufpreises werden es die finanzstarken Vereine sein, die kaufen wollen und kaufen können. Das sind nun einmal außer den Reit-, Golf- und Tennisvereinen insbesondere die Wassersportler. All diese Vereine ziehen auf Grund der Vermietung von Bootsliegeplätzen, Tennishallen oder Pferdeboxen außerordentliche Einnahmen aus den Grundstücken und sind deshalb eben besser bei Kasse als der Handball- oder Angelverein.
Für die finanzstarken Vereine ist der jetzt vorgesehene Preis ein wahres Schnäppchen. Wohlgemerkt, wir haben nichts gegen den Verkauf der Grundstücke an Sportvereine. Wir sind auch nicht sportfeindlich.
Wir sind privilegienfeindlich. Wir wollen das Engagement der Sportvereine auch und gerade in der Jugendarbeit ausdrücklich unterstützen. Aber die Jugendarbeit findet – Gott sei Dank! – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Grundstück statt.
Wir fordern wie der Rechnungshof die Berücksichtigung der höchst unterschiedlichen finanziellen Situation der Vereine bei der Ermittlung des Kaufpreises. Wir fordern, die gewerblich genutzten Flächen auf den Sportgrundstücken – das sind z. B. die Gastronomien und die Sportgeschäfte in den Gebäuden – mit dem Verkehrswert zu berechnen. Da wir genau wie der Rechnungshof meinen, dass es sich um Verkäufe unter Wert handelt, fordern wir die Beteiligung des Parlamentes in jedem einzelnen Verkaufsfall – ganz genau wie die Landeshaushaltsordnung dies vorsieht.
Besonders wichtig ist es uns auch, beim Verkauf von Wassersportgrundstücken ein öffentliches Uferwegerecht grundbuchrechtlich zu sichern. So ist z. B. am Großen Wannsee, wo sich viele der Wassersportgrundstücke befinden, das gesamte Ufer für die Bürgerinnen und Bürger faktisch gesperrt. Wenn Sie heute dieser Vorlage des Senats zustimmen, würden Sie gegen das Berliner Landschaftsprogramm verstoßen, das als Entwicklungsziel die Freihaltung von Uferwegen vorsieht. Auch wenn im Moment die finanziellen Mittel für den Ausbau von Uferwegen fehlen, so ist dieser Ausbau doch unbedingt für die Zukunft zu ermöglichen.
Bei einem Verkauf ohne Wegerecht werden die Ufer für immer der Öffentlichkeit unzugänglich bleiben. Wir fordern die Koalition auf: Ziehen Sie die Spendierhosen aus, gucken Sie genauer hin, wem Sie welche milde Gabe zuschustern! Ermöglichen Sie den Berlinerinnen und Berlinern den Zugang zu den Gewässern! Stimmen Sie der Vorlage des Senats nicht zu, denn Berlin hat nichts zu verschenken!
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag befasst sich mit der Arbeitsweise der vom Senat eingesetzten Expertenkommission zur Staatsaufgabenkritik. Wir halten die Beschäftigung mit der Frage, ob sich der Staat aus bestimmten Bereichen zurückziehen sollte, für dringend geboten, aber wir kritisieren die Art und Weise, in der der Senat diese wichtige Frage behandelt. Seit Mai tagen acht vom Senat handverlesene Menschen aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik hinter verschlossenen Türen. Sie sollen prüfen, welche Aufgaben weiterhin vom Staat wahrgenommen werden sollen. Sie sollen also zu einem Thema, bei dem es im Kern um (D) nichts weniger geht als um eine Neudefinition des allgemeinen Staatsverständnisses, Vorschläge erarbeiten. Von dieser Neudefinition werden viele Menschen betroffen sein. Das gilt nicht zuletzt fürdie Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Kann man die Beratung über eine solche Grundsatzfrage ohne die Öffentlichkeit, ohne das Parlament und ohne diejenigen führen, die derzeit die staatlichen Leistungen erbringen? -Wir sagen: Nein!
Der Senat aber macht das ohne Rücksicht auf bestehende Vereinbarungen und parlamentarische lnformationsrechte.
Sie haben im letzten Jahr mit den Gewerkschaften, den Berufsverbänden des öffentlichen Dienstes und dem Hauptpersonalrat eine Vereinbarung geschlossen, die die Zusammenarbeit und die Information bei allen Entwicklungen zur Ver· waltungsstrukturreform beinhaltet. Warum halten Sie sich nicht an diese Vereinbarung? Warum beteiligen Sie diese Gruppen nicht ebenso, wie das beim Sachverständigenrat der Bundesregierung zum Thema "schlanker Staat" möglich war? Dieser beriet nicht nur zum selben Thema, sondern auch unter demselben Vorsitzenden, und er wird Ihnen sicher bestätigen können, dass die Teilnahme der Gewerkschaften für die Arbeitsergebnisse nützlich war.
Auch das Abgeordnetenhaus erlebt die Arbeit der Expertenkommission nur als geheime Verschlusssache. Der Senat weigert sich, Auskunft zu geben. Wir durften gerade noch erfahren, dass es diese Kommission gibt und wer ihr angehört. Alle weiteren Antworten des Innensenators auf parlamentarische Nachfragen waren Musterbeispiele für die Kunst. mit vielen Worten nichts zu sagen. Gleichzeitig liegt uns jedoch aus der Senatsinnenverwaltung ein Papier vor, ein interessantes Papier, das nicht nur die Komplexität des Themas der Staatsmodernisierung darstellt, sondern auch zu einem "gesellschaftlichen Diskurs" aufruft. Wir begrüßen diesen Aufruf. befürchten aber, dass das eine schöne, leere Floskel bleibt. denn alle Zeichen weisen darauf hin, dass Sie diesen Diskurs gar nicht wollen.
(A) Der Senat hat angekündigt, die ersten Ergebnisse der Expertenkommission in die Haushaltsberatungen 2001 einbringen zu wollen. Bei uns gehen dabei alle Warnleuchten an. Haben Sie tatsächlich vor, die mit Sicherheit umstrittene und weitreichende
Frage umfangreicher Privatisierungen ohne vorherige Diskussion in die Hektik der Haushaltsberatungen einspeisen zu wollen?Das wäre der Bedeutung des Themas völlig unangemessen und verantwortungslos.
Wir haben ungefähr eine Vorstellung davon, wie das Verfahren dann ablaufen könnte, zum Beispiel so wie bei der Erhöhung der Lehrerarbeitszeiten: am Ende der Tagesordnung kurz vor Mitternacht wird im Hauptausschuss ohne Debatte durchgestimmt Diese Situation möchten wir in diesem Fall zu diesem wichtigen Thema mit unserem Antrag verhindern. Wir fordern den Senat deshalb auf: Seenden Sie die Geheimniskrämerei, diskutieren sie offen, beziehen Sie die Gewerkschaften ein, informieren Sie
umgehend und nicht erst nach der Sommerpause das Abgeordnetenhaus und nehmen Sie, wie angekündigt, den Diskurs mit Parlament und Öffentlichkeit in dieser essentiellen Frage auf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können jetzt alle die rosarote Haushaltsbrille wieder abnehmen und mir in die banale, graue Realität des Berliner Haushalts, speziell im Bereich der Bezirke, folgen.
Dieser Senat denkt und handelt zentralistisch. Er benutzt die Bezirke seit Jahren als Sparbüchse. Ob politisch grün, schwarz, hellrot oder tiefrot, die Vertreterinnen und Vertreter aller Bezirke haben dem Hauptausschuss unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit überzeugend die Misere der Bezirke dargestellt.
Nehmen wir einige Beispiele:
1. Beispiel – der sich jährlich wiederholende Trick bei der Finanzierung der Pflichtaufgaben: Der Senat gibt den Bezirken wissentlich dreistellige Millionenbeträge zu wenig für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben – und dies jedes Jahr erneut. Am Jahresende profitiert er dann von der absichtlichen Fehlkalkulation, denn 10 % der Mehrausgaben muss jeder Bezirk selbst tragen. Das macht z. B. bei einem Bezirk wie Wedding mit 50 Millionen DM Mehrausgaben am Jahresende die für den Bezirkshaushalt beachtliche Summe von 5 Millionen DM aus, die er dann aus eigenen Mitteln zusammenkratzen muss. Wir erwarten, dass den Bezirken eine realistische Summe zugewiesen wird. Unseren entsprechenden Antrag haben CDU und SPD im Hauptausschuss abgelehnt. Sie haben damit dem Haushalt ein weiteres Risiko in Höhe von 420 Millionen DM beschert.
2. Beispiel: Der Senat vergisst, Geld und Personal mit abzuschichten. Das Parlament hat zahlreiche Aufgabenverlagerungen von der Hauptverwaltung in die Bezirke beschlossen. Dabei gilt der Grundsatz: Den Aufgaben folgen Geld und Personal. Übereinstimmend berichten die Bezirke, dass dieser Grundsatz leider in die Kategorie „graue Theorie“ gehört. Die Praxis ist anders: Die Aufgaben kommen, Personal und Geld kommen nicht.
3. Beispiel – die Bürgerämter: Sie waren der Bonbon, mit dem die große Koalition den Berlinerinnen und Berlinern die Bezirksfusion schmackhaft machen wollte. Es sollte ein flächendeckendes Netz von Bürgerämtern schon im nächsten Jahr geben. Daraus wird nun nichts. Die bisher vorgesehenen Mittel – auch nach ihrer geringen Erhöhung – reichen nicht, und unsere Anträge zur Finanzierung lehnte die Koalition ab.
Ganz deutlich wird in diesem Jahr aber die Gutsherrenmentalität des Senats gegenüber den Bezirken am Beispiel der Strafaktion gegen Kreuzberg. Kreuzberg soll eine halbe Million DM von den Bezirksgeldern abgezogen werden, weil im Jahr 1995 ein CDU-Stadtrat
auf Grund einer individuellen rechtswidrigen Entscheidung dem Bezirk einen Millionenschaden zufügte. Der Bezirk tat alles, was ein Bezirk in so einem Fall politisch und juristisch tun kann: Die BVV wählte den Stadtrat ab und setzte einen Sonderausschuss ein. Das Bezirksamt schaltete den Rechnungshof ein und leitete ein Straf-, ein Regress- und ein Disziplinarverfahren ein. Das hindert den Finanzsenator nicht, an Kreuzberg ein bisher einmaliges Exempel statuieren zu wollen und den ganzen Bezirk mit Geldentzug zu bedrohen. Warum Kreuzberg? – Fälle wie diesen gibt es doch in anderen Bezirken und beim Senat selbst zuhauf.
Der jährliche Rechnungshofbericht spricht da beredte Worte. Wurden aber je eine Senatsverwaltung oder ein ganzer Bezirk finanziell abgestraft? – Noch nie! In Zehlendorf wurde in einem dem Kreuzberger Vorgang sehr ähnlichen Grundstücksfall 1997 ein Stadtrat abgewählt. In Steglitz hatte man diesen politischen Mut nicht. Der dortige Verursacher von Millionenschäden – auch ein CDU-Stadtrat – sitzt noch immer in seinem Dienstsessel. Wurde einem dieser CDU-regierten Bezirke Geld abgezogen? – Nicht eine Mark! Und was ist mit den Senatsverwaltungen? – Die Bauverwaltung hätte einen Nulletat, würde man dieser Verwaltung alle Schäden in Rechnung stellen, die Herr Klemann angerichtet hat.
Was ist mit der Senatssportverwaltung, wo Frau Stahmer auf Mieteinnahmen in Millionenhöhe verzichtete? Warum Kreuzberg?
Auf wen immer diese Strafaktion zielen soll, treffen wird sie nur die Bürgerinnen und Bürger in Kreuzberg. Sie werden die eigentlich Bestraften sein. Denn irgendwo – bei den Kitas, bei der baulichen Unterhaltung, bei den Jugendfreizeitheimen oder vielleicht auch bei der Stadtbibliothek – werden diese Gelder fehlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Chance, diese rechtlich und politisch anrüchige Abstrafung eines ganzen Bezirks noch zu stoppen. Stimmen Sie unserem Antrag auf Rücknahme der Strafaktion gegen Kreuzberg zu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe PDS! Wenn ich die PDS richtig verstanden habe, so wollte sie eine Große Anfrage zu einer bürgerorientierten Verwaltung stellen. Ich kann deshalb überhaupt nicht verstehen, warum Sie sich an diesem kleinteiligen § 3 abarbeiten, denn bürgerorientierte Verwaltung ist sehr viel mehr.
Es ist Zeit, dass die Verwaltungsreform die Bürgerinnen und Bürger entdeckt, ganz besonders in Berlin, denn es gibt einen erheblichen Schwachpunkt dieser Berliner Verwaltungsreform: das ist ihre nahezu ausschließliche Binnenorientierung. Die sehr informative Zwischenbilanz der Senatsinnenverwaltung zur Verwaltungsreform befasst sich auf gerade einmal 4 von 85 Seiten mit der Bürgerorientierung. Das dokumentiert ungefähr die Gewichtung, die Bürgerorientierung hier hat. Sofern das Thema Bürgerorientierung und Verwaltungsreform den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt noch irgendeine Äußerung entlockt, dann ist es allenfalls die Frage: Was haben wir eigentlich davon? Und diese Frage stellen sie zu Recht. Die Behauptung Tucholskys, dass es der Traum des Deutschen sei, hinter dem Schreibtisch zu sitzen, und sein Albtraum, davor zu stehen, ist Gott sei Dank in ihrer Schärfe nicht mehr ganz so aktuell. Die obrigkeitsstaatlichen Rollen auf beiden Seiten des Schreibtisches sind weitgehend verschwunden. Aber die Schwellenängste und ein gewisses Misstrauen gegenüber „denen in den Amtsstuben“ sind nach wie vor vorhanden. Deshalb liegt in der Bürgerorientierung eine große Chance für die Verwaltungsreform.
Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger von einer Verwaltung? – Sie erwarten eine offene Atmosphäre, Kompetenz, Freundlichkeit, kurze Wartezeiten. Sie wollen nicht von einem Zimmer ins nächste geschickt werden. Sie wollen auch nicht erst ein Jurastudium absolvieren, um Vordrucke und Bescheide verstehen zu können. Sie wollen außerdem über Planungen rechtzeitig informiert werden. Sie wollen, dass ihre Erfahrungen gehört und ernst genommen werden.
Sie wollen auch mit entscheiden.
Was hat die Verwaltungsreform in Berlin Neues an Bürgerorientierung gebracht? – Sie haben eben den kleinen § 3 so schön dargestellt. Da sind die sogenannten Kundenbefragungen, da ist die weitgehend vage formulierte Frage der Öffnungszeiten und Sprechzeiten, da ist die grundsätzliche Bearbeitung von Beschwerden innerhalb von 14 Tagen und da sind die Bürgerämter. Das ist aber als Bürgerorientierung nicht ausreichend. Das ist auch republikweit gesehen gerade einmal Mindeststandard. Und auch der ist nicht erfüllt.
Nehmen wir das Beispiel Bürgerämter – es ist schon angesprochen worden. Bis 2001 sollte es 60 Bürgerämter geben. Davon sind wir weit entfernt. Die Bezirke sind gesetzlich verpflichtet, vom Januar 2001 an Bürgerämter einzurichten. Aber das kostet Geld. Die zugesagte Anschubfinanzierung, die Herr Werthebach mit 14 Millionen DM angesetzt hatte, ist im Moment im Haushaltsplanentwurf des Senats überhaupt nicht vorhanden. So geht das auf keinen Fall. 2 Millionen DM sind ein Witz. Wir hoffen, dass die Fraktionen gemeinsam diesen Witz korrigieren.
Bürgerorientierung muss aber auch mehr sein als Kundenorientierung. Es kann nicht nur darum gehen, die Bürger als Kunden von Dienstleistungen zu sehen und damit letztendlich in eine
passive Rolle zu verweisen. Wir müssen einen Schritt weitergehen. Bürger müssen politische Mitentscheider, Planer und sogar Mitproduzenten öffentlicher Dienstleistung werden. Genau hier muss aber eine neue Rolle der Verwaltung ansetzen. Die Verwaltung muss Bürgerengagement ermöglichen, unterstützen und anerkennen.
Was brauchen wir? – Wir brauchen in den Bezirken zunächst die klassischen Beteiligungsverfahren wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in einer Art und Weise, die diese Verfahren nicht unmöglich macht wie jetzt, soweit sie überhaupt vorhanden sind, sondern die sie praktikabel macht. Hinzukommen müssen beispielsweise Bürgerfragestunden in den Bezirksverordnetenversammlungen sowie Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen. In einigen Bezirken gibt es das.
Was Berlin auf diesem Gebiet bisher vorzuweisen hat, ist geradezu lächerlich. Das gilt nicht nur bundesweit, sondern auch im Vergleich zu anderen Stadtstaaten. In beiden anderen Stadtstaaten gibt es auf der Bezirksebene eine gut ausgestaltete Regelung unmittelbarer Demokratie. Doch es muss mehr geben als diese gesetzlich geregelten und streng formalisierten Beteiligungsverfahren. Sie müssen im Alltag durch neue flexible Beteiligungsformen ergänzt werden, die das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung demokratisieren, zum Beispiel Planungszellen, runde Tische oder Mediationsverfahren als einige dieser Möglichkeiten. Ein gutes Beispiel findet sich zurzeit im Bezirk Tiergarten. Dort erarbeiten 80 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Anwohner in einer sogenannte Planungszelle Verbesserungsvorschläge für ihren Kiez. Die Reaktion auf Seiten der Bürger war: „Na endlich wollen die Politiker einmal unsere Ideen hören.“ Wie zu erfahren ist, hat man sich dort mit viel Engagement in die Arbeit gestürzt. Dass solch ein Verfahren in Berlin durchgeführt wird, das im Bundesgebiet seit den 70er Jahren gang und gäbe ist, ist bisher die absolute Ausnahme.
1998 gab es einen Wettbewerb der Bertelsmann-Stiftung. Man suchte Kommunen in Deutschland, die eine überzeugende Bürgerorientierung nachweisen können. Mehr als 80 Kommunen beteiligten sich, darunter Großstädte wie Bremen, Leipzig und Essen. Es ist gewiss kein Zufall, dass Berlin nicht dabei war. Es hätte auch faktisch nichts Beispielhaftes vorzuweisen gehabt. Umso wichtiger ist es, dass wir über den Berliner Horizont hinaus blicken und uns anderswo die guten Beispiele abschauen.
Da gibt es ganz erstaunliche Sachen: Abgeschaut in Neuseeland haben sich beispielsweise einige baden-württembergische Kommunen die Aufstellung von sogenannten Bürgerhaushalten. Als Haushälterin wage ich die Anmerkung, dass Berlin wahrscheinlich in eine kollektive Depression fallen würde, wenn der Einblick in die Haushalte etwas transparenter wäre. Ich stelle ein anderes Beispiel vor: Die Stadt Seelze hat ihr Beschwerdemanagement ins Freie verlegt. Nach dem Motto: Der Bürger muss nicht ins Rathaus kommen, das Rathaus kommt zum Bürger, macht die Verwaltung auf dem Wochenmarkt einen regelmäßigen Stand und fordert die Bürger zu Beschwerden auf. Das klingt nur auf den ersten Blick lächerlich. Die Erfahrungen zeigen, dass es positive Effekte gibt. Es gibt sinnvolle Anregungen, teilweise verbunden mit Kosteneinsparungen. Es gibt vor allen Dingen – das ist auch wichtig – ein verbessertes Image der Verwal
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tung. Die Stadt Essen ist dabei, ein weiteres interessantes Beispiel zu kopieren, diesmal aus einer finnischen Kommune. Dort gibt es die Regelung, dass das Sozialamt einen Antrag binnen 10 Tagen bearbeiten muss. Anderenfalls muss die Stadt dem Antragsteller 10 DM pro Tag und Familienmitglied zahlen. Ich bin sicher, dass eine solche Regelung das Verwaltungshandeln enorm beschleunigt.
Es gibt noch eine Anmerkung: Viele unserer Rathäuser wirken alles andere als offen und einladend. Gründerzeitarchitektur, Pförtner hinter kleinen Glasscheiben eingeigelt und Bänke auf dunklen Fluren signalisieren dem Bürger nicht, dass er hier willkommen ist. Ich hatte die Gelegenheit, das Rathaus der schwedischen Partnerstadt meines Bezirks kennenzulernen. Dort betritt man eine helle Eingangshalle und findet eine lebendige, freundliche Atmosphäre und den Duft von frisch gebrühtem Kaffee vor.
Der Kaffeeduft kommt ausnahmsweise nicht aus den Bürozimmern, sondern von dem kommunalen Cafe´, das sich mitten in der Halle befindet. Angesichts der leeren Kassen scheint Derartiges in Berlin eine Utopie zu sein. Im Zuge der Bezirksfusion werden Umbauten nötig. Vielleicht kann man sich auch einmal an solchen Beispielen orientieren. Der Senat ist aufgefordert, seinen wohlklingenden Beschwörungen von Bürgerorientierung endlich Taten folgen zu lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Haushaltsplan soll üblicherweise das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm sein. Wir stellen für diesen Haushaltsentwurf 2000 fest: die Zahlen sind rot, die Handschrift ist schwarz, und ein Programm ist nicht erkennbar!
Das Abgeordnetenhaus hat im letzten September die Arbeitsweise des Senats schon völlig richtig eingeschätzt. Es forderte ihn auf unseren Antrag hin auf, noch vor dem Wahltag einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2000 vorzulegen, denn die fraktionsübergreifende Befürchtung lautete wohl schon damals, dass dieser Senat dies wieder einmal nicht schaffen würde. So ist es dann auch gekommen.
Ihre Pflicht, den Haushalt pünktlich vorzulegen, haben Sie wieder einmal verletzt. Was schert uns die Landeshaushaltsordnung, was interessiert uns ein Parlamentsbeschluss, so lautet offensichtlich die Philosophie des alten und neuen Senats. Es ist aber keineswegs so, dass hier nur unsere interne parlamentarische Arbeitsfähigkeit behindert würde. Durch die Verschleppung der Haushaltsverabschiedung geraten vielmehr auch Zuwendungsempfänger, die freien Träger und Projekte im Jugend-, Kultur- und Sozialbereich, aber auch alle anderen, die von einer ordentlichen Haushaltswirtschaft abhängig sind, in Gefahr. Ihre Finanzierung ist dann nicht gesichert. Sie können nicht planen. Ihre Arbeit ist gefährdet. Die Bürger, die auf die Arbeit der freien Träger angewiesen sind, bekommen das zu spüren. Man kann nicht immer nur Subsidiarität als Prinzip hoch halten, man muss sie auch kontinuierlich und verlässlich finanziell absichern.
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Seit November liegen dem Abgeordnetenhaus unsere Anträge zur Absicherung der freien Träger vor. Die große Koalition hat sie vertagt. So können sie mit denjenigen nicht umgehen, die einen Großteil der sozialen, kulturellen und der jugendpolitischen Arbeit in dieser Stadt leisten. Gleiches gilt für die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern. Hunderte können nicht, wie geplant, ihre Arbeit aufnehmen. Sie sitzen zu Hause und warten, bis dieses Parlament endlich einen Haushalt verabschiedet. Das ist an Ignoranz und Missachtung gegenüber diesen Menschen nicht zu überbieten
Herr Senator Kurth! Sie bejubeln Ihren Haushaltsentwurf in einer Presseerklärung als „Solide Finanzen für das neue Berlin“. Das ist einfach grotesk. Von soliden Finanzen ist Berlin noch unendlich weit entfernt. Das wissen Sie ganz genau. Wir haben es heute hier auch schon gehört. Die große Koalition hat während ihrer 10-jährigen Regierungszeit die Schulden vervierfacht. Berlin sitzt im Moment auf einem Schuldenberg von 65 Milliarden DM und zahlt an jedem einzelnen Tag – Sie haben es gesagt – 10,2 Millionen DM Zinsen. Der Senat beschreibt in seiner eigenen Finanzplanung diese Situation selbst sehr anschaulich. Er sagt, was das konkret bedeutet. Das möchte ich hier einmal wiederholen: „Man könnte für diese 10,2 Millionen DM Zinsen pro Tag beispielsweise 1 000 Arbeitslose ein Jahr lang in Beschäftigungsmaßnahmen unterbringen, 150 Polizisten einstellen, zwei Sporthallen errichten oder 35 Wohnungen bauen.“ Dies gilt für jeden einzelnen Tag!
Es wird sehr schwierig, Erfolge in den Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich zu erzielen, wenn Berlin den eigenen Sparwillen nicht dokumentiert. Die Fusion Berlin-Brandenburg, die wir Grüne wollen, wäre nach dem damals ausgehandelten Staatsvertrag heute gar nicht mehr möglich, weil Berlins Schulden viel zu hoch sind. Ein kleiner Lichtblick zeichnet sich dank der Politik der rot-grünen Bundesregierung ab.
Jawohl, die Konjunktur belebt sich! Die Wirtschaft wächst, und die Zahl der Arbeitslosen geht, wenn auch noch viel zu gering, das ist klar, zurück. Im letzten Jahr konnten wir Mehreinnahmen von fast 1 Milliarde DM aus Steuern und Finanzausgleich verbuchen. Allein im letzten Monat, im Januar, lagen die Steuereinnahmen 15,6 % höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Das ist doch schon etwas!
Der Finanzsenator beklagt, dass Berlin wegen der von der Bundesregierung beschlossenen Steuerentlastungen im nächsten Jahr einen Steuerausfall in Höhe von 1,2 Milliarden DM droht. Herr Kurth, Sie verlieren aber kein Wort darüber, welch ungleich härtere Wirkung auf Berlins Finanzen das von der CDU/ CSU vorgelegte Steuermodell einer Absenkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer auf 35 % hätte. Der Finanzsenator fordert außerdem das Schließen weiterer Steuerschlupflöcher. Sie haben Recht! Die Liste der Brühler Kommission mit den entsprechenden Vorschlägen ist noch längst nicht abgearbeitet. Ergreifen Sie eine entsprechende Bundesratsinitiative. Wir Grünen unterstützen Sie gern bei diesem Vorhaben.
Es ist richtig, vom Bund finanzielle Solidarität mit Berlin einzufordern. Es verwundert aber doch schon, wenn vor allem die CDU hier im Hause diese Art der Solidarität erst nach dem September 1998 so richtig entdeckt hat.
Denn vorher, in der Ära Kohl ist die Berliner CDU bei diesem Thema eher auf Tauchstation gegangen. Zu Herrn Kohls Zeiten konnte Berlin vom Bund überhaupt nichts erwarten,
und kein Regierender Bürgermeister konfrontierte ihn mit Forderungen. Die rot-grüne Bundesregierung hat dagegen sofort nach
ihrem Regierungsantritt den Hauptstadtkulturfonds von 60 Millionen DM auf 100 Millionen DM aufgestockt.
Wo ist eigentlich das Geld in Ihrem Haushalt geblieben?
Der Finanzsenator behauptet, mit dem Haushaltsentwurf 2000 halte der Senat am strikten Sparkurs fest. Diese Behauptung ist falsch. In Interviews klingt das alles so treuherzig. In der Finanzplanung – die leider kaum jemand liest – steht das anders: Sie werden in diesem Jahr weitere 3,8 Milliarden DM Schulden aufnehmen. Das sind 300 Millionen DM mehr, als von Ihrer Vorgängerin geplant. Sie wollen erst im Jahre 2009 die Netto-Neuverschuldung und das strukturelle Defizit auf Null zurückfahren. Das sind 3 Jahre später, als von Ihrer Vorgängerin geplant. Und Sie wollen in den nächsten 3 Jahren Vermögen in Höhe von 7,6 Milliarden DM verkaufen, aber die Hälfte davon brauchen Sie schon allein für die Abdeckung des Defizits aus dem letzten Jahr. Wir sind gespannt, wie Sie das alles hinkriegen wollen.
Aber wir werden auch nicht aufhören, die hausgemachten Gründe der Finanzkrise immer wieder zu benennen.
Diese Sünden von gestern sind die Haushaltszwänge von heute, und sie beschneiden unser aller Gestaltungsspielraum.
Einige Beispiele, die man immer wieder nennen muss, denn sie wirken in die Gegenwart hinein: Sie haben die Luxus-Olympiahallen gebaut, obwohl schon längst entschieden war, dass Berlin nicht den Zuschlag für die Olympischen Spiele erhält.
Dieser Starrsinn hat das Land Berlin 850 Millionen DM gekostet. Hinzu kommen jährlich 25 Millionen DM Unterhaltungskosten. Allein für den Betrieb der Schwimmhalle, die nur teilweise nutzbar ist, buttern die Steuerzahler täglich 25 000 DM dazu.
Ein weiteres Beispiel: Die Belastungen, die sich aus der überdimensionierten Planung der Entwicklungsgebiete ergeben, geben Sie selbst mit 1,2 Milliarden DM an.
Vor einem halben Jahr sprachen Sie noch von 700 Millionen DM. Eine halbe Milliarde DM mehr – „na und“!
Weitere Beispiele unnützer Großprojekte – man könnte sie endlos fortführen – sind die Messebauten und der Tiergartentunnel. Hätten Sie allein diese unsinnigen Entscheidungen nicht gefällt, es ginge Berlin finanziell erheblich besser.
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Die Grünen haben vor diesen und anderen Verschwendungen immer gewarnt. Das hat die große Koalition aber nie interessiert. Für die üppige Finanzierung einiger weniger Vorzeigeprojekte hat sie einen Großteil der Infrastruktur dieser Stadt kaputt gehen lassen bzw. gar nicht erst entstehen lassen. Die sozio-kulturelle Arbeit im Ostteil der Stadt wird nach wie vor zum großen Teil nicht regelfinanziert, sondern es steht mit den mal mehr und mal weniger fließenden Geldern der Bundesanstalt für Arbeit auf tönernden Füßen. Wir kritisieren, dass Sie es seit 10 Jahren nicht schaffen, für Kontinuität zu sorgen, auf Kosten von Jugendlichen und Kindern, zu Lasten der sozialen Situation.
In den Schulen hat die technische Ausrüstung längst keinen Anschluss mehr an den europäischen Standard. Die Schultoiletten stinken zum Himmel, die Sportplätze vergammeln. Die Ausstattung der Stadtbibliotheken gleicht einem modernen Antiquariat. Straßen-, Rad- und Fußwege sind löchrig. Das sind die Folgen Ihrer Haushaltspolitik!
Da antwortet der Staatssekretär der Senatsschulverwaltung, Herr Härtel, in einem Zeitungsinterview auf die Frage, wie der Senat die oft mit hohem persönlichen Engagement durchgeführten Selbsthilfeprogramme der Eltern, Schüler und Lehrer unterstütze:
Wir können da nur ideelle Unterstützung leisten. Das ist in erster Linie Sache der Bezirke.
Wir wissen doch alle, dass der Senat die Bezirke finanziell unzureichend ausstattet. Also werden Eltern, Schülerinnen und Schüler die Klassenräume auch weiterhin selbst renovieren.
Der Senat unterstützt sie aber „ideell“ – da werden sie sich „freuen“.
In derselben Zeitung liest man dann, dass der Senat die Gehälter der Staatssekretäre und anderer Spitzenbeamter erheblich anheben will. Das ist nur scheinbar eine Kleinigkeit. An diesem Beispiel offenbart sich die Blindheit gegenüber der Lage und gegenüber der Stimmung in dieser Stadt. In welchem Raumschiff leben Sie eigentlich?
Wie können Sie ernsthaft an eine solche Entscheidung in dieser Situation denken? In der Bundesrepublik ist das Thema Geld und Politik so anrüchig wie noch nie. In Berlin sind die Kassen so leer wie noch nie. Und da kommen Sie mit einem solchen Ansinnen.
Bleiben wir noch einen Moment bei den schon erwähnten Bezirken. Was der Senat gegenüber den Bezirken betreibt ist eine Doppelstrategie. Er macht genau das, was er beim Bund bezogen auf die Länder immer beklagt. Der Senat beschließt die Aufgabenverlagerung auf die Bezirke und vergisst die Mittelumverteilung. Verkündet werden die „Stärkung der Bezirke, die Verlagerung von Kompetenzen weg vom Senat hin zu den Bezirken“. Den schönen Worten lässt der Senat aber kein Geld und kein Personal folgen. Dies werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort spüren, wenn sie in das Rathaus ihres Bezirks gehen, denn der Service kann mit einer solchen Politik nur schlechter werden. Es fehlt dann eigentlich nur noch, dass eines Tages die Senatsverwaltungen hergehen und sagen: „Seht, die Bezirke können es nicht – lasst uns die Aufgabenverlagerung rückgängig machen!“
Nehmen wir das Thema Bürgerämter, das heute schon angesprochen wurde. Sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Bezirken wurde die Bezirksfusion genau damit schmackhaft gemacht: Auf keinen Fall ginge Bürgernähe verloren, denn man plane schließlich die Einrichtung von 60 Bürgerämtern. Großspurig hat der Senat 1998 in einer Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger angekündigt:
In Zukunft müssen Sie sich nicht mehr in unübersichtlich vielen Ämtern durchfragen. Das Bürgeramt wird sich als zentrale Anlaufstelle um Ihre verschiedenen Anfragen und Anträge kümmern. Bis in das Jahr 2001 wird auch das Bürgeramt in Ihrer Nähe sein.
So weit die schöne Rhetorik – nur zur Realität: Die zugesagte Anschubfinanzierung ist völlig entfallen, und damit droht das einzige Element der Bezirksfusion, das auch den Bürgerinnen und Bürgern direkte Vorteile bringen könnte, verloren zu gehen. Sie haben die Menschen wieder einmal verschaukelt!
Nicht wir, sondern Sie sind es, die den Menschen in dieser Stadt erklären müssen, warum für Schulen, Turnhallen und Jugendarbeit kein Geld mehr da ist. Aber uns Grünen gehen die Ideen selbst in ausweglosen Situationen nicht aus. Wir werden deshalb zahlreiche Vorschläge in die Haushaltsberatungen einbringen, wie wir es bereits gestern im Hauptausschuss gemacht haben.
Verhindern wollen wir natürlich auch das nächste unsinnige Großprojekt, von dem Sie sich wider besseres Wissen immer noch nicht trennen wollen.
Das ist die U-Bahnlinie 5. Sie ist so überflüssig wie der Transrapid, und sie wird sein Schicksal teilen.
Damit bleiben Berlin dann auch Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden DM erspart.
Wir wissen aber andererseits auch, dass allein mit Umschichtungen und mit dem Kurieren an Symptomen keine zufriedenstellenden Lösungen mehr möglich sind. Wir müssen auch zu strukturellen Veränderungen kommen. Wir sind überzeugt, dass wir in die Fähigkeiten der Menschen in dieser Stadt investieren müssen. Ein Schwerpunkt sind für uns dabei die Berliner Schulen. Berlin liegt hier im Ländervergleich keineswegs an der Spitze, wie das vorhin behauptet wurde, sondern bei diesem Vergleich liegen andere vor uns. Das kann man Ihrer eigenen Finanzplanung entnehmen. Im Schulbereich liegen wir nicht an der Spitze. Schülerinnen und Schüler, die in vernachlässigten Schulbauten und Schulhallen ohne Computer, aber mit alten Lehrbüchern in überfüllten Klassen mit ausgepowerten Lehrern lernen sollen, können kein positives Gefühl gegenüber ihrer Schule entwickeln. In den Schulbereich gehören dann auch einmal zusätzliche Mittel. Wir werden – wie bereits mit unserem Antrag zur Finanzierung von Computern und zur Bausanierung in den Schulen – im Laufe der Haushaltsberatungen weitere Vorschläge verbunden mit Finanzierungsmöglichkeiten vorlegen. Die von Ihnen beschlossene Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer halten wir hingegen für Augenwischerei und kontraproduktiv. Sie werden damit den Unterrichtsausfall nicht verhindern.
Notwendig ist es, endlich die schon vorhandenen Lehrerstellen ordentlich auszufinanzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Anstrengungen ist die Sozial- und Beschäftigungspolitik. Bisher bleiben die Chancen, die sich aus einer Koppelung von Wirtschafts- und Arbeitsförderung und sozialer Stadtentwicklung ergeben könnten, ungenutzt. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Bekämpfung der Armut in der Stadt und die Wiederherstellung der Lebensqualität in den Quartieren immer noch kein ressortübergreifendes Thema. Zu dieser Frage wollen wir in den Haushaltsberatungen Vorschläge vorlegen.
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Sie haben also die Chance, mit uns noch vernünftige Akzente in diesen Haushaltsplan aufzunehmen. Sie brauchen dazu nur unseren Anträgen zuzustimmen.
Nach der gestrigen Sitzung, der ersten Sitzung des Hauptausschusses zum Haushaltsplanentwurf, bin ich allerdings nicht sicher, ob diese Koalition überhaupt konsolidieren will. Denn deutlich wurde schon gestern: Selbst da, wo die Verwaltungen nachweisbar und ohne Not ihren Haushalt aufgebläht und sich immer noch „Millionenpölsterchen“ angelegt haben, sind Sie nicht bereit, dem ein Ende zu machen. Bezeichnend für das Verharren in alten Bahnen war die Antwort des Chefs der Senatskanzlei auf die Frage, warum das Land Berlin den Preis für das Reit- und Springturnier finanziere: „Aus Tradition!“ – Na dann, Augen zu und weiter so!
Abschließend kann ich nur sagen: Angesichts dieses Haushaltsentwurfs und der Finanzsituation Berlins ist es mir ein Rätsel, wieso der CDU in der Vergangenheit häufig eine wirtschaftsund finanzpolitische Kompetenz zugeschrieben wurde. Aber vielleicht war die Frage der Demoskopen, welche der Parteien geschickter mit Geld umgehen könne, einfach schon immer anders gemeint.
Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Strieder und betrifft ebenfalls das Studentenwerk Schlachtensee. Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass sich im Zentrum des Geländes des Studentendorfs ein gut besuchter Jugendtreff befindet, der von der dortigen studentischen Selbstverwaltung aufrechterhalten wird? Gewährleistet Ihre gestern getroffene Entscheidung den Fortbestand dieses Jugendtreffs?