Benjamin-Immanuel Hoff

Sitzungen

14/3 14/5 14/6 14/7 14/9 14/10 14/13 14/16 14/19 14/22 14/24 14/25 14/26 14/30 14/31 14/35

Letzte Beiträge

Frau Senatorin! Der Streit hat sich ja an der Frage der Sanierungskosten für die Folgeschäden an der FU und dem Headquarter entzündet. Es konnte nicht geklärt werden, wer welchen Anteil bei der Beseitigung dieser Schäden finanziert, und die Oberfinanzdirektion hat dann gesagt, sie schreibe das Projekt jetzt aus. Wäre es nicht sinnvoller, statt darüber zu reden, welche Vermittlungsbemühungen wo sinnvoll sein könnten, zu einer Entscheidung darüber zu kommen – und da entsprechend anzusetzen –, welcher beteiligte Akteur welche Leistung bei der Schadensbeseitigung in dem US-Headquarter realisieren könnte? – Ich glaube, dass dort der gordische Knoten liegt, den man zerschlagen müsste – und nicht bei der Frage, wer mit dem Finanzministerium noch einmal reden könnte. Hierzu möchte ich von Ihnen gerne etwas hören.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich muss ehrlich sagen: Dafür, dass es die letzte Diskussion zu einem der zentralen Politikfelder in dieser Stadt ist, ist es insgesamt eine ziemlich lahme Debatte, lahm aus mehreren Gründen. Es gibt eine ganze Menge Punkte, die mich stören, unter anderem, wenn der SPDVorredner die Senatorin so ablenkt, dass sie zu der Großen Anfrage, wo ich unter anderem die Senatorin anspreche, nicht richtig zuhören kann. Aber das ist nur ein Punkt.
Der zweite Punkt, der mich ärgert: Die CDU bringt hier eine Große Anfrage ein und versucht, damit im Wahlkampf noch ein bisschen zu punkten. Das Problem ist, dass Frau Grütters in einer extrem oberlehrerinnenhaften Art, die sie in den letzten Monaten gegenüber der Senatorin immer wieder an den Tag legt,
die aber zur Sachaufklärung des zu behandelnden Themenfeldes überhaupt nichts beiträgt, hier im Prinzip ein Generalstatement zur Hochschulpolitik hält, unter anderem zur Hochschulmedizin, das aber mit dem Wissenschaftsratsgutachten nichts zu tun hat. Und im Übrigen äußert Sie sich zu dem Wissenschaftsratsgutachten nicht eigentlich, denn eine Position der CDU zu einzelnen Vorschlägen, die in diesem Gutachten drinstehen, äußert Frau Grütters nicht. Sie hält allgemeine Beiträge dazu, was die CDUFraktion in den letzten Monaten gemacht hat, aber einen Antrag zum Wissenschaftsratsgutachten, eine Stellungnahme dazu habe ich nicht von Ihnen gehört. Sie machen dagegen hier in einer etwas oberlehrerinnenhaften Art: „Im Übrigen, Frau Senatorin, haben Sie bei Ihrer Antrittsrede etwas nicht ganz Richtiges gesagt...“
Das ist, finde ich, für Hochschulpolitik und das, was man als zentrales Politikfeld, Innovationspolitik versteht, nicht richtig.
Und da fällt die CDU-Fraktion als ein Partner, mit dem man sich inhaltlich auseinander setzen möchte, in dieser Debatte völlig raus. Eigentlich kenne ich Frau Grütters da ein bisschen anders.
Was mich dann auch stört, ist die Haltung der SPD, die im Prinzip auch bei allgemeinen Beiträgen bleibt und vor allem so ein Ehekrachszenario immer und immer wieder bringt. „Im Übrigen hätten wir das Berliner Hochschulgesetz vielleicht verändert, so ist es ja überhaupt nicht, Frau Grütters...“
Sagen Sie doch, Herr Schuster: Nein, wir hatten wirklich ein Interesse daran, mit der CDU das Hochschulgesetz n i c h t zu machen, weil wir auf andere politische Mehrheiten gehofft haben, mit denen man ein modernes, aber progressives Hochschulgesetz machen können. Sagen Sie es doch einfach, das trifft doch zu. So ist es doch einfach.
Dann kann man doch auch sagen, ja, wir haben auf eine andere politische Mehrheit gehofft, und wir haben jetzt ein paar Vorschläge im Berliner Hochschulgesetz umgesetzt, die hätten wir mit der CDU alleine nicht umsetzen können. Seien Sie doch so mutig und sagen Sie als SPD, da gehen wir in die Offensive. – Aber was Sie machen, ist so ein bisschen Ehekrachszenario. Das finde ich persönlich langweilig.
Wie schätzt man das Wissenschaftsratsgutachten ein? – Wir haben als einzige Fraktion dazu ein schriftliches Gutachten in Auftrag gegeben, was eine Bewertung der Vorschläge des Wissenschaftsratsgutachtens macht. Da haben wir uns das Gutachten angeschaut
und haben zwei Punkte festgestellt: Erstens stimmt eine Grundannahme des Gutachtens schon einmal nicht, nämlich darüber wie die Studienplätze ausfinanziert werden können. Wir gehen davon aus, dass der Wissenschaftsrat dort von falschen Annahmen, den Studienanfängerprognosen, ausgeht und dass damit die Zahl 85 000 Studienplätze und ihre Sicherung in diesem Gutachten nicht gesichert sind. Das ist ein Problem. Damit muss man sich auseinander setzen. Dazu hat keine Fraktion etwas gesagt.
Dann kommen wir zu einzelnen Vorschlägen, das Gutachten betreffend. Da bin ich beim Punkt Fachhochschule für Technik und Wirtschaft. Hier hat der Wissenschaftsrat den Vorschlag gemacht, die FHTW mit der Alice-Salomon-Fachhochschule zusammenzulegen. Wenn Sie, Frau Grütters, immer fragen, welche Vorschläge nicht umgesetzt werden sollen,
dann kann ich Ihnen seitens unserer Fraktion einen Punkt sagen: Das ist ein Punkt, wo wir einfach sagen, daran haben wir politisch kein Interesse. Wir wollen nicht, dass die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft mit der Alice-Salomon-Hochschule zusammengelegt wird, weil wir den Sinn darin nicht sehen.
Es muss nicht umgesetzt werden. Dazu hätte die Senatorin in ihrem wirklich ziemlich langweilig vorgetragenen Beitrag,
der wahrscheinlich so langweilig war, dass auch noch ihr Koordinator den Raum verlassen hat und in der Debatte gar nicht wiedergekommen ist, was ein bisschen schade ist, da er für Hochschulen zuständig ist,
Hören Sie auf, Sie melden sich nie zu Wort, dann lassen Sie es heute auch! – in der Diskussion sagen können, dass der Vorschlag im Wissenschaftsratsgutachten für die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft da nicht sinnvoll gewesen ist.
Sinnvoll ist, dass man Expertenkommissionen eingesetzt hat, die sich in Berlin-Brandenburger Verknüpfungen mit den Vorschlägen des Wissenschaftsrats auseinander setzen sollen. Das Problem ist, Frau Grütters, Sie haben die Große Anfrage
(A) (C)
(B) (D)
eingebracht, um das vor der Wahl noch einmal ins Plenum zu bekommen. Ich hätte es sinnvoll gefunden, wenn wir uns im Ausschuss nach der Wahl nach und nach die Expertenkommissionsvorschläge angesehen hätten. Wir hätten die Leute zu uns in den Ausschuss eingeladen, hätten uns dann mit den Vorschlägen beschäftigt. Es hätte hier zwar eine Debatte weniger gegeben, aber man hätte sich wenigstens mit den einzelnen Vorschlägen konkret auseinander setzen können, unter anderem auch mit dem Vorschlag der SPD zu den Regionalwissenschaften. Ich denke, das ist ein Punkt, über den man reden muss.
Bedauerlicherweise hat die SPD in den vergangenen fünf Jahren im Parlament keinen Vorschlag oder keine Initiative unterbreitet, der oder die darauf hinauslaufen, so etwas in Berlin zu initiieren und dazu einen Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag zu geben oder so etwas Ähnliches.
Sie stellen das hier in der letzten Sitzung so zur Debatte, aber, ich denke, dass das nicht weit genug geht.
Was heißt das zusammengefasst: Das heißt zusammengefasst ganz klar, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die Anforderungen des Wissenschaftsrats dahin gehend umsetzen müssen, dass wir die 85 000 Studienplätze sichern, dass wir eine Lösung für die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft finden, die zwei Kriterien entsprechen muss. Erstens ist Oberschöneweide wirklich ein Standort, der geeignet ist und wo die Senatswirtschaftsverwaltung auch sagt, ja, der ist geeignet? Und sollte es zu einer Aufgabe von FHTW-Standorten – und das wird nicht in erster Linie der Standort Karlshorst, sondern in erster Linie wird das beispielsweise Blankenburg sein –, ist die Frage, wie wird dann gesichert, dass dieses Gebiet trotzdem entwickelt bleibt.
Wie wird der Bezirk dort unterstützt? Das denke ich, wird im Zentrum stehen. Ansonsten kann ich nur hoffen, dass die nächste Legislaturperiode zeigt, auch in den Debatten, dass man nicht so eine Larifari-Große-Anfrage und eine Wischiwaschi-Debatte macht, sondern dass man auch in den Statements hier im Parlament Wissenschaft – –
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon verblüffend, wenn man einerseits über Bildungspolitik als dem zentralen Politikfeld dieser Stadt redet und die CDU-Fraktion sich hier zur großen Bildungspartei stilisieren will, interjection: [Niedergesäß (CDU): Wir sind das!]
aber an Vorschlägen in der Debatte um den Nachtragshaushalt eigentlich überhaupt nichts kommt und als weitere Politikvorschläge nur Ideen kommen, die lediglich wohlfeile Erklärungen sind. Denn finanziert sind diese nicht. Schaut man sich die Überlegungen zum Zukunftsfonds an, so heißt es nur: Weiterfinanzieren! – Einen realistischen Gegenfinanzierungsvorschlag gibt es nicht.
Informatiklehrstühle sollen neu eingerichtet werden, so lautet eine andere Forderung. Ich sehe an dieser Stelle davon ab, dass man einmal diskutieren müsste, ob das in dieser Weise über
(A) (C)
(B) (D)
haupt sinnvoll ist oder ob man zu dem Vorschlag kommen sollte, den man im Parlament – im Übrigen auf Initiative der PDS – länger diskutiert hatte, nämlich dass man schaut, wie man durch Kooperationsstrukturen eine bessere Ausstattung in der Informatikausbildung auch fächerübergreifend hinbekommen kann. Damit würde man nicht nur eine bessere Informatikausbildung, sondern auch eine multidisziplinäre bzw. interdisziplinäre Ausbildung erreichen. Man könnte damit zu einem Zustand kommen, wo über die Fachdisziplinen hinweg Diskurse initiiert werden, aus denen dann Wissen und neue Ideen kommen, die wiederum vielleicht auch durch Ausgründungen zu neuen Unternehmensstrukturen führen. Sie bleiben hier zurück. „Finanzieren, finanzieren!“ – das ist das Einzige, was Sie hierzu vorschlagen, aber eine Gegenfinanzierung haben Sie nicht.
Statt dessen sagt die CDU: „Für Wissen muss man auch einmal Schulden aufnehmen können.“ – Wir haben Schulden aufgenommen, 10 Milliarden DM insgesamt. Das Problem ist aber, dass wir sie nicht für Wissen oder Innovationen aufnehmen können, sondern wir haben sie wegen der Bankenkrise aufnehmen müssen.
Selbst wenn wir die Wahl gehabt hätten, Schulden für Wissen aufzunehmen oder nicht, hätten wir es nicht gemacht, weil wir der Auffassung sind, dass Schuldenaufnehmen nicht Zukunftsfähigkeit realisiert, sondern die Zukunftsfähigkeit einer Stadt wie Berlin – insbesondere in der aktuellen Haushaltssituation – in Frage stellt. Man muss vielmehr aus den vorhandenen Potentialen die Möglichkeiten für Wissen initiieren.
Welches Abgeordneten?
Ja, das ist der wirtschaftspolitische Sprecher. Ich habe ihn schon gehört.
Das kann durchaus möglich sein. Aber ich gebe Ihnen einmal folgende Antwort: Eine Gewerbesteuerabsenkung, wie die CDU sie fordert – Sie sind ja der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion –, ist angesichts der aktuellen Haushaltssituation keine sinnvolle Wirtschaftspolitik. Wenn Sie mir solche Fragen stellen, überlegen Sie, welche Wirtschaftspolitik Sie machen. Ich bin bei dem gleichen Punkt, bei dem ich eben war: Sie machen Vorschläge, die in der aktuellen Haushaltssituation unrealistisch sind. Eine Gewerbesteuersenkung ist in Berlin aberwitzig.
Wenn man sich anschaut, was im Bereich der Bildung und Innovation gemacht werden muss, sind wir bei folgender Situation: Man muss sich den gesamten Bildungs- und Innovations
prozess anschauen. Das heißt, wir fangen an beim Schulbereich, gehen über Wissenschaft und Forschung bis hin zu den Bereichen, die die Wirtschaft und Innovation betreffen.
Schaut man sich den Schulbereich an, so ist in diesem Nachtragshaushalt im Rahmen dessen, was das Land Berlin realisieren kann, einiges erreicht worden. Kollege Nolte, mein Vorredner, hat darauf schon hingewiesen. Im Bereich Integration sind 60 neue Lehrerinnen- und Lehrerstellen geschaffen worden. In der Grundschule ist Stabilität und ein guter Einstieg besonders wichtig, und für die verlässliche Halbtagsgrundschule sind weitere 50 Stellen realisiert worden. Schließlich sind zur Absenkung von Klassenfrequenzen in den sozial besonders schwer betroffenen Bereichen wiederum 30 neue Stellen für Lehrer bzw. Lehrerinnen und Erzieher bzw. Erzieherinnen realisiert worden.
Wenn die These von der Wissensgesellschaft stimmt und es zutrifft, dass Bildungsaneignung für das Fortkommen in Beruf und weiterem Leben von unglaublich großer Wichtigkeit ist, so ist der Zugang zur Bildung die zentrale Frage einer Politik der sozialen Gerechtigkeit. Wenn in den zentralen sozial betroffenen Bereichen die Zugänge zur Bildung und die Bildungsaneignung gerade für die sozial Benachteiligten verbessert werden, dann ist das eine Form einer Politik der sozialen Gerechtigkeit, der wir als PDS-Fraktion zustimmen können.
Das ist richtig. Eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, Herr Niedergesäß, ist in dieser Stadt sehr wohl nötig. Nach der Politik der CDU, die wir hier in den letzten Jahren erlebt haben, ist eine Politik der sozialen Gerechtigkeit sehr nötig, und die unterstützen wir auf jeden Fall.
Dann sind wir beim Bereich von Wissenschaft und Forschung: Mit der Idee der Hochschulverträge – das Copyright liegt hierbei in der Tat beim ehemaligen Wissenschaftssenator Peter Radunski – hatten wir als PDS-Fraktion anfangs durchaus Berührungsschwierigkeiten, denn sie realisieren für die Hochschulen zwar Planungssicherheit, aber dies im Status der Unterfinanzierung. Das halten wir politisch in einer Stadt, deren hauptsächliche ökonomische Ressource Wissenschaft und Forschung sind, für ein Problem. Der Punkt ist aber, dass man das in der aktuellen Haushaltssituation nicht von einem Tag auf den anderen ändern kann. Und die Tatsache, dass seit 1997 die Hochschulen zwar erhebliche Konsolidierungsleistungen erbracht haben, aber dafür aus dem willkürlichen Kürzungskarussell herausgenommen wurden und damit Planungssicherheit auf dem Status der Unterfinanzierung erhalten haben, ist ein zentraler Fortschritt. Aus diesem Grund werden wir der Verlängerung der Hochschulverträge in dieser heute vorliegenden Form unsere Zustimmung geben.
Diesen Hochschulverträgen geben wir auch deshalb unsere Zustimmung, weil sie aus unserer Sicht Fortschritte realisieren, die es in den vergangenen Jahren so nicht gegeben hat und die wir nur unterstützen können. Es gibt auf Bundesebene die Initiative für eine Hochschuldienstrechtsreform. Klar ist, dass das althergebrachte Professorinnen- und Professorenwesen überarbeitet werden muss. Klar ist, dass es neue Strukturen braucht, dass wir auch mehr jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen und dass man ihnen den Einstieg erleichtern muss. Wenn das Land Berlin vor dem Hintergrund seiner Haushaltssituation 50 Millionen DM für ein Professorenerneuerungsprogramm zur Verfügung stellt, dann finden wir das unterstützenswert. Genauso unterstützenswert, wie wir die Frauenförderung an Hochschulen finden, die ein ganz zentraler Aspekt der Verträge geworden ist. Nicht aus Barmherzigkeit, nein, sondern deshalb, weil Frauen an den Hochschulen ein Leistungs- und Qualitätsfaktor sind und weil die Förderung von Frauen an den Hochschulen, in einer Situation, in der wir eine Pyramide haben – unten ein immer größer werdender Teil von Frauen, die an die Hochschulen kommen, und oben ein immer geringer werdender
(A) (C)
(B) (D)
Anteil – wichtig ist und weil umgesteuert werden muss. Hier muss die lange angebrachte Forderung der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten an den Hochschulen, die Frauenförderung zu einem Aspekt der leistungsabhängigen Finanzierung der Hochschulen zu machen, angegangen werden. Das ist ein Fortschrittsmoment. Dass das Land Berlin mit den Hochschulverträgen ein Modellvorhaben initiiert hat, mit der leistungsorientierte Mittelfinanzierung auch schneller gewesen ist als andere Bundesländer und hier die Frauenförderung mit verankert hat, begrüßen wir sehr. Auch hierzu können wir als PDS-Fraktion nur unsere Zustimmung geben.
Der dritte Punkt: Das Land Berlin will über einen langen Zeitraum insgesamt 48 Millionen DM für die Förderung von Fachhochschulen initiieren. Auf unsere Initiative hin ist ein Konzept zum Ausbau der Fachhochschulen durch die Vorgängerregierung erarbeitet worden, dem wir in einer Reihe von Punkten zustimmen können. Fachhochschulen sind von ihrer gesamten Struktur her Bereiche, die als Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Forschung und angewandtem Wissen eine zentrale Rolle einnehmen. Der Ausbau der Fachhochschulen ist ein zentraler Aspekt von Innovationspolitik im Land Berlin. Dass wir unsere Fachhochschulen mit 48 Millionen DM in den kommenden Jahren ausstatten und ihren Ausbau fördern wollen, setzt auch Signale an andere Bundesländer, dies in ähnlicher Weise zu tun, und verknüpft sich mit entsprechenden Initiativen im gemeinsamen Wissenschafts- und Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg. Es knüpft an Überlegungen in Brandenburg an, seine Fachhochschulen dezentral zu verankern und damit neue Kerne von neuen Industrien zu realisieren. Hier eine Verknüpfung zwischen den Berliner und den brandenburgischen Fachhochschulen, eine stärkere Kooperation durch Ausbau zu erreichen, das finden wir sinnvoll. Deshalb unterstützen wir auch in diesem Punkt die Hochschulverträge.
Nun zu Ihnen, Frau Grütters. Sie haben versucht, sich als große Aufklärerin zu beweisen, und haben damit ein Modell aufgezeigt für die gesamte CDU-Fraktion. So viel Aufklärungswille, mit dem Sie hier einen Skandal aufgedeckt haben – nämlich den, dass der Abgeordnete Weinschütz und der Abgeordnete Hoff den Hochschulverträgen zustimmen –, wäre im Untersuchungsausschuss und anlässlich des Bankenskandals sinnvoll gewesen. Dort hätte es das Bemühen geben müssen, einen hausinternen Skandal der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Frau Grütters, Sie kommen ein wenig spät. Meine Position und die meiner Fraktion zu den Hochschulverträgen ist in den vergangenen Wochen sehr intensiv sowohl mit Hochschulleitungen als auch mit Beschäftigten des Mittelbaus und den Personalräten besprochen worden. Der Skandal, den Sie heute initiieren wollten, bricht schon im Ansatz zusammen. Wir sagen den Leuten nämlich ehrlich, worum es geht. Sie hingegen machen Versprechen, die Sie nicht gegenfinanzieren können. Hierzu hat die Wissenschaftssenatorin mit dem Lessing-Zitat das absolut Richtige gesagt.
Da ich gerade von einem Kompromiss spreche, sind wir bei einem entscheidenden Aspekt. Die Wissenschaftssenatorin hat Lessing zitiert. Ich zitiere einmal ein wenig volkstümlicher, meine Lieblingscomicfiguren, das sind Calvin und Hobbes.
Calvin und Hobbes haben sich einmal darauf geeinigt, dass ein richtiger Kompromiss der ist, wenn anschließend beide Seiten sauer sind. Das ist richtig.
Nein. Nein, der Kollege Niedergesäß macht so viele Zwischenrufe, da muss er jetzt nicht auch noch eine Zwischenfrage stellen.
Meine beiden Lieblingscomicfiguren, viele werden sie kennen, sagen: Ein echter Kompromiss ist der, wenn beide Seiten sauer sind. – Das ist richtig. Über die Hochschulverträge sind nicht alle Seiten glücklich. Das ist absolut richtig. Weshalb sollte man über diese Hochschulverträge bezogen auf die Hochschulmedizin auch glücklich sein, wenn das Herz wirklich an den Hochschulen hängt? – Man muss über die Hochschulverträge nicht glücklich sein, sondern sie als eine Notwendigkeit für Wissenschaft und Innovation nehmen. Dann aber muss man sie mit aller Klarheit mit Blick auf die Haushaltssituation des Landes Berlin unterstützen.
Frau Grütters! Sie haben mit einem gut vorbereiteten Vortrag ganz kalkuliert die Contenance verloren bei Ihrer Rede. Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen, die ich in Ihrem Beitrag vermisst habe. Eine Lücke ist – ich finde es ärgerlich, wenn Sie versuchen, hier Angst zu verbreiten – die In-Frage-Stellung des Reformstudienganges an der Charite´.
Das ist wirklich Angstmache, das ist unsachgemäß und unfair gegenüber denjenigen, die sich an den Hochschulen dafür einsetzen, dass dieser Reformstudiengang nach zehn Jahren ins Laufen gekommen ist und die dieses Reformvorhaben erfolgreich abschließen wollen. Sie sollten sich, Frau Grütters, so wie Sie es in den vergangenen Jahren auch gemacht haben, als Ihre Partei noch Regierungsmitglied war, dafür einsetzen, dass dieser Reformstudiengang als Modellversuch erfolgreich zu Ende geführt wird und hier nicht Angst machen.
Das Zweite: Sie behaupten, wenn strukturell an den Hochschulklinika 60 Millionen DM eingespart werden – was wirklich bitter ist –, dass damit ein Uniklinikum in Frage gestellt wird. Ich kenne kein Berliner Uniklinikum, das sich allein mit 60 Millionen DM Staatszuschuss finanziert. Das Land Berlin gibt deutlich mehr für Uniklinika aus. Auch hier sollten Sie Ihre Argumente abwägen und nicht mit Angstmache agieren.
Das Dritte, Frau Grütters: Ich hätte mich gefreut, wenn Sie zu den Personalräten gegangen wären, wenn Sie mit den Personalräten darüber reden würden, dass Sie die Uniklinika privatisieren wollen. Wenn Sie bei den Personalräten erklärten: Ja, wir stellen im Abgeordnetenhaus den Antrag, die Universitätsklinika zu privatisieren. – Das haben Sie aber nicht gemacht. Sie haben gestern versteckt einen Antrag im Hauptausschuss gestellt. In die Offensive sind Sie mit diesem Vorschlag nicht gegangen, aber einen Erfolg hat der Vorschlag schon gehabt, er hat wieder Unsicherheit bei den Klinikumsleitungen und Angst bei den Beschäftigten verbreitet. Das ist keine seriöse Hochschulpolitik, Frau Grütters.
Die Expertenkommission wird in den kommenden Monaten bis zum September 2002 Strukturvorschläge für die gesamten Universitätsklinika unterbreiten. Das beinhaltet Strukturplanung, Fächerkooperation, dabei wird auch die Möglichkeit der Zusammenfassung der beiden Klinika zu einem Klinikum unter Führung der beiden Universitäten – was in meiner Fraktion sehr positiv diskutiert wird – geprüft werden und dort wird eine seriöse Investitionsplanung für die Berliner Universitätsmedizin gemacht. Frau Grütters, dazu hätte ich mir von Ihnen einige Bemerkungen gewünscht. Stattdessen sind Sie bei der Anklage geblieben, aber nicht in die Sachpolitik eingestiegen. Das ist sehr bedauerlich.
(A) (C)
(B) (D)
In der gleichen Weise sind aber auch die anderen Redner der CDU-Fraktion nicht in die Sachpolitik eingestiegen. Beim Zukunftsfonds ist man gestern im Hauptausschuss – und auch in der vorherigen Sitzung – auf der Ebene geblieben zu sagen: Es sind bereits so viele Projekte beantragt worden, was folgt den nun daraus? – Die Frage ist einerseits richtig, aber andererseits sollte man auch hier die Argumente gegeneinander abwägen. Der Technologie- und Innovationsrat hat ein Volumen von 14,6 Millionen DM für Vorhaben beschlossen. Das ist durch das Kuratorium der Technologie-Stiftung gegangen, und dafür wird es eine Finanzierung geben. Dann sind weitere Projekte – unter anderem 17 Projekte im Bereich der Biotechnologie – angemeldet, aber noch nicht durch das Kuratorium bestätigt worden. Die Senatorin hat darauf hingewiesen, wie viel Volumen an Geld man aus Bundes- und Europamitteln realisieren kann für die bescheidene Summe von 180 000 DM im Bereich der Biotechnologie. Der Bund wird in den kommenden Jahren insgesamt 1,85 Milliarden DM für Biotechnologie bereitstellen. Das Land Berlin hat es jüngst bei verschiedenen Wettbewerben, im Unterschied zu vorherigen Wettbewerben, geschafft, in die Siegerregion zu kommen. Wir finden es wichtig, diese Bestrebungen fortzusetzen, aber wir glauben, dass die Diskussion über Technologiepolitik – dazu habe ich von der CDU-Fraktion noch keinerlei Argument gehört – über den Zukunftsfonds hinaus geführt werden muss, dass man sich darüber unterhalten muss, wie die Biotechnologie und die Technologiepolitik im Land Berlin in den kommenden Monaten neu strukturiert werden muss. Die Kritik auf der Veranstaltung am Mittwoch bei der Industrie- und Handelskammer über die unzureichende Kompetenzausstattung des Biotop-Büros ist ein Argument.
Ja, ich halte mich an meine Redezeit. Ich bin beim letzten Punkt. Ich halte mich ungefähr so an meine Redezeit wie die Kollegin Grütters. – Wir müssen also im Bereich der Biotechnologiepolitik das tun, was im Bereich der regulären Technologiepolitik schon passiert ist, nämlich die Ressortzersplitterung aufheben und zu einer Konzentration von Kompetenzen und Potentialen kommen, um im Bereich der Biotechnologie das zu realisieren, was auch in den anderen Technologiefeldern bislang noch nicht gelungen ist, nämlich Realkompetenzfelder zu organisieren. Die RITTS-Studie im vergangenen Jahr hat gesagt, Berlin hat ein ambitioniertes Verständnis von Netzwerken und Kompetenzzentren, aber hat es bisher noch nicht geschafft, die umzusetzen. Wir haben im vergangenen Jahr seit Jahren die erste Große Anfrage zur Technologiepolitik eingebracht, wir haben nach Jahren zum ersten Mal wieder Initiativen für Technologiepolitik in dieses Haus eingereicht, und wir werden nach den Wahlen diese Technologiepolitik neu strukturieren und umsetzen.
Das finden wir sinnvoll, und wir glauben, dass dieser Nachtragshaushalt viele bittere Pillen für die Einrichtungen im Land Berlin zu schlucken gegeben hat, dass er aber die Zukunftsfähigkeit und Innovationsfähigkeit dieser Stadt nicht in Frage gestellt hat, sondern dass hier durch eine verbesserte Politik, durch verbesserte Strukturen in der Berliner Politik ein sehr großes Volumen realisiert werden kann, mit der man Zukunftsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit in dieser Stadt realisieren kann. Im Übrigen, Frau Grütters, über alle Altersstufen hinweg. Innovationspolitik fängt ganz unten in der Schule an – so habe ich meine Rede begonnen und höre auch damit auf –, und das wird auch ein Teil von Technologiepolitik sein, sich darüber Gedanken zu machen, wie immer mehr Senioren und Seniorinnen, die es in dieser Stadt gibt, beispielsweise auch an neuen Technologien partizipieren können. Auch dazu wird es demnächst Initiativen geben. Ich habe dazu von der CDU-Fraktion – natürlich – nichts gehört. Stimmen Sie diesem Haushalt zu. Es ist ein Haushalt, der, wie gesagt, viele bittere Pillen beinhaltet, aber die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit nicht in Frage stellt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Über das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes für Berlin, das die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Antrag eingereicht hat, ist bereits bei der Einbringung im Plenum diskutiert worden. Es ist dann auch sehr umfangreich und recht qualifiziert im Rechtsausschuss besprochen worden.
Liebe Kollegin von der CDU-Fraktion, Sie haben den Eindruck erweckt, dass Sie mit dem Verfahren, hier zu einem Gesetz zu kommen, einverstanden sind. Wenn es Kritik an dem Gesetzentwurf gibt, so gehört es doch zur guten parlamentarischen Sitte, sich mit Änderungsanträgen an einem solchen Verfahren zu beteiligen, um dann im Plenum zu sagen: Diese Änderungsanträge haben wir eingebracht, und diese Kritik haben wir im Ausschuss formuliert. Sie sind aus den und den Gründen im Ausschuss nicht angenommen worden, aber wir stellen sie im Plenum noch einmal zur Abstimmung und werben um Zustimmung.
Sie machen hingegen Folgendes, und zwar in der klassischen Weise, die es seit Jahren in der Bundesrepublik gibt: Ein Bundesgesetz wird beschlossen, und dann klagt entweder eine Bundestagsfraktion oder ein Bundesland dagegen. Punkte wie § 218 oder das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung sind immer wieder vor dem Bundesverfassungsgericht gewesen, weil man sie vor allem aus politischen Gründen abgelehnt und aus politischen Gründen versucht hat, das Bundesverfassungsgericht dazu zu bringen, zu einer anderen Entscheidung zu kommen als der Gesetzgeber auf Bundesebene. – So sagen jetzt auch Sie als CDU-Fraktion im Land Berlin: Es hat diese Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben. Das ist alles total schwierig, und aus diesem Grund wollen wir das Gesetz nicht in Berlin und auch keinen Änderungsantrag einbringen.
Das ist aber nicht das richtige Verfahren. Wenn Sie so, wie Sie es im Plenum gemacht haben, Änderungsvorschläge vorbringen und die These äußern, Sie würden eine Rechtssicherheit der Bundesregelung auch für Berlin prinzipiell befürworten, dann tun Sie etwas dafür! – Sie haben sich aber im Ausschuss und im Plenum gegen das Gesetz als Ganzes ausgesprochen, und zwar aus politischen und nicht aus Verfahrens- oder sachlich-verfassungsrechtlichen Gründen.
Das macht es so schwierig, auf Ihre Vorschläge einzugehen, denn die Vorschläge, die Sie eingebracht haben, sind nicht politisch thematisierbar im Sinne einer parlamentarischen Vorlage. Das läuft heute schon den ganzen Tag so. Wenn Sie als CDUFraktion sich entscheiden sollten, wieder in einen parlamentarischen Prozess zurückzukehren –
d. h. zum zwanglosen Zwang des besseren Arguments – und nicht nur politischer Polemik oder einer Grundsatzablehnung das Wort zu reden, dann kann man über politische Vorlagen diskutieren. Dann hätte der Rechtsausschuss auch über entsprechende Vorlagen beschließen können, und wir hätten jetzt eine andere Grundlage gehabt. Sie habe hingegen eine Position dargelegt, die parlamentarisch nicht verhandelbar ist. Das ist ein Problem.
(A) (C)
(B) (D)
Wir stimmen dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu – so, wie er im Rechtsausschuss behandelt worden ist –, weil es sinnvoll ist – und nicht, weil es gut so ist. Diesen Satz möchte ich eigentlich auch nicht mehr hören.
Vielen Dank, Herr Präsident! Die Übertragung des US-Headquarters ist eine never ending story. Es liegt eigentlich allen Fraktionen hier im Haus am Herzen, dass dies endlich abgeschlossen wird. Angesichts der Tatsache, dass dies eine never ending story ist, wundert mich, dass diese Altlasten erst jetzt auftauchen. Warum ist dies jetzt erst bekannt geworden? Warum ist dies nicht bereits früher Teil der Verhandlungen zwischen Bund, Land und auch der Debatte gewesen?
Sie müssen entschuldigen, Herr Senator, dass ich Ihnen nicht so ganz abnehme, dass man sich das Gebäude jetzt erst ansehen und dann die Schäden feststellen konnte. Ich kann mich an entsprechende Medienveröffentlichungen 1995 und 1996 unter anderem im „Tagesspiegel“ erinnern, in denen über die Schäden an dem Gebäude auch durch Nichtnutzung und Länge der Verträge berichtet wurde. Aus diesem Grund stellt sich für mich die Frage, warum dies erst jetzt aufgetreten ist und warum die Höhe der Schäden noch nicht klar ist. Aus meiner Sicht wurden diese Fragen noch nicht adäquat und eigentlich überhaupt nicht beantwortet.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Kooperationsbereitschaft des Senats geht bekanntlicherweise seit vielen Jahren bis hin zur Unterwürfigkeit gegenüber dem Veranstalter Planetcom. Die Frage, die ich insbesondere an den Wirtschaftssenator richte, also an denjenigen, der schon häufiger darüber gesprochen hat, lautet: Wäre nicht folgendes Szenario für Berlin wünschenswerter gewesen? Würden Sie einem solchen Szenario zustimmen? Die Innenverwaltung stellt irgendwann einmal endgültig fest, es ist keine politische Demonstration, sondern eine kommerzielle Veranstaltung. Diese wird im Veranstaltungsplan hinreichend festgeschrieben, und die Tourismus Marketing GmbH und eine Reihe anderer haben keine Probleme, so wie sie sie jetzt haben. Man führt ein dezentrales Veranstaltungskonzept durch – –
Die Frage ist: Stimmt er dieser Konzeption zu? Die muss ich kurz skizzieren. Ich will nicht auf bestimmte Studien, die Kollege Schuster dargestellt hat, eingehen, sondern ich mache es ganz kurz. – Der Termin würde feststehen, man hat eine kommerzielle Veranstaltung, man hat ein dezentrales Veranstaltungskonzept, was in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise nicht geprüft wurde, realisiert darüber noch Einnahmen für das Land Berlin und hat keine Kosten wie bei dem jetzigen Konzept der Love-Parade. Würden Sie dem zustimmen, dass das eine sinnvollere Lösung als das gewesen wäre, was der Senat seit Jahren hier macht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, den der Kollege Weinschütz hier begründet hat, ist in der Tat aus unserer Sicht durchaus eine Möglichkeit, um eine Analyse der politischen Debatte seit der Beschlussfassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Bundestag zu machen. Da hat der Kollege Weinschütz absolut Recht, insofern geht es hier nicht um Pathos, mit dem etwas vorgetragen wird, sondern um eine Analyse, wie das Land Berlin sich in der Debatte um das Lebenspartnerschaftsgesetz verhält, das im Bundestag mit großer Mehrheit, wenn auch nicht einstimmig, verabschiedet wurde.
Auch von unserer Fraktion im Bundestag und hier im Abgeordnetenhaus wird das Gesetz durchaus nicht einmütig und unkritisch gesehen. Wir haben bei dieser Gesetzesbeschlussfassung auch gesagt und auch im Abgeordnetenhaus in der entsprechenden Debatte dazu deutlich gemacht, dass uns diese Lebenspartnerschaftsgesetz nicht weit genug geht. Gleichwohl haben wir dieses Gesetz immer als einen Fortschritt betrachtet und haben gesagt: Das ist uns eigentlich zu wenig, aber es ist besser, als das, was bislang existiert hat. Aus diesem Grunde wollen wir nun auch, dass sich die entsprechenden Institutionen – dazu gehört auch das Land Berlin – dafür einsetzen, dass hier zügig entsprechende Regelungen gefunden werden. Das Land Berlin wird immerhin von einer großen Koalition regiert, also mit einem sozialdemokratischen Regierungspartner, der auf Bundesebene sehr stark in die Entwicklung und Beschlussfassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingebunden war, der aus unserer Sicht in der Rolle, die das Land Berlin hier wahrgenommen hat, zu wenig deutlich gemacht hat, dass er ein erhebliches Interesse daran hat, dass das Land Berlin sich hier stärker als bislang zu diesem Gesetz bekennt und in den entsprechen
den Bund-Länder-Institutionen mitarbeitet. Nur weil zufällig der Innensenator des Landes Berlin ein CDU-Innensenator ist, ist das noch lange kein Grund, dass hier eine Landeslinie von CDUregierten Ländern durchgeführt wird, sondern hier ist eine große Koalition. Es hätte sich aus unserer Sicht angeboten, dass das Land Berlin seine Bund-Länder-Verantwortung wahrnimmt und in einer entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe mitarbeitet.
Deshalb muss man in der politischen Öffentlichkeit deutlich machen: Wenn davon gesprochen wird, dass das Land Berlin in der entsprechenden Arbeitsgruppe nicht mitgearbeitet hat, dann trifft das nicht zu, sondern der Senat oder die Senatsvertreter des Landes Berlin haben in dieser Arbeitsgruppe nicht mitgearbeitet. Das Land Berlin als Hauptstadt von Lesben und Schwulen hätte dabei mitgearbeitet. Das sollte man hier noch einmal deutlich machen. Das sollte sich auch der Innensenator aus unserer Sicht hinter die Ohren schreiben.
Zum letzten Punkt – Antrag und Gesetz, die Bündnis 90/ Grüne hier vorgelegt haben. Aus unserer Sicht – und darum werden wir im Ausschuss kein größeres Gewese machen – bieten sich die Standesämter auf Grund ihrer Dezentralität und der Aufgaben, die sie bislang wahrnehmen, zwangsläufig besser an als jede andere Behörde für die Aufgaben, die im Antrag – Drucksache 14/1064 – beschrieben sind. Der Gesetzentwurf wird unsere Zustimmung finden. Wir hoffen, dass das Gesetz in dieser Fassung eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus finden wird. – Vielen Dank!
Frau Dunger-Löper! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja eine interessante Situation. Es ist jetzt von allen Fraktionen interessanterweise nur von Hauptausschussmitgliedern zu diesem eigentlich wissenschaftspolitischen Thema gesprochen worden, vor dem Hintergrund – Kollege Brauer hat das auch erwähnt –, dass zwar der Staatssekretär und auch der Senator dem Abgeordnetenhaus mitteilen, dass wir aktuell eine relativ entspannte Wohnungslage für Studierende haben. Aber zu der Frage der Prognosen der Wohnungsentwicklung ist ja seit drei Jahren, wenn wir uns regelmäßig mit den Studentenwohnheimen in Berlin befassen, nichts gesagt worden. Es ist immer gesagt worden, jetzt aktuell ist es gerade sehr entspannt; das, was später kommt, dazu ist nie was gesagt worden. Vor diesem Hintergrund hat aber der Wissenschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses diese Thematik immer behandelt und hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung, die in den Hauptausschuss gegangen ist, dort zurückgewiesen worden ist in den Wissenschaftsausschuss, und dann hat sich die Koalition Gedanken gemacht, wie sie einen möglichen Änderungsantrag formuliert. Nun könnte man davon ausgehen, dass eine Koalition so schlau ist, wenn sie im Wissenschaftsausschuss einen Antrag einbringt, sich vielleicht einmal mit den Haushältern in Verbindung zu setzen. Aber nein, es wird ein Antrag in den Wissenschaftsausschuss eingebracht, wohl wissend, dass der Hauptausschuss vermutlich dem nicht zustimmen wird. Man beruhigt die Studierenden wieder ein bisschen, macht sozusagen noch mal das wissenschaftspolitisch reine Gewissen, obwohl der Hauptausschuss den Antrag ja an den Wissenschaftsausschuss zurückgewiesen hat, weil er gesagt hat: Wir lassen uns hier nicht den schwarzen Peter zuschieben. Dann haben die SPD-Fraktionsmitglieder gesagt, das sei ein unerhörter Vorgang, sie hätten nicht dem Hauptausschuss den schwarzen Peter zugeschoben, sondern wollten ein Problem gelöst haben.
Jetzt gibt es einen entsprechenden Antrag, dem wir auch zugestimmt haben, wenn auch mit Bauchschmerzen. Dafür haben wir auch von den Grünen schon heftige Kritik bekommen, aber wir haben zugestimmt, weil wir darin einen Ausweg erhofft haben. Nun stimmen Sie dem Antrag aber im Hauptausschuss nicht mehr zu, sondern streichen auch den für uns entscheidenden 2. Punkt. Damit haben die Koalitionsfraktionen wissenschaftspolitisch das eine angekündigt, aber haushaltspolitisch das andere entschieden, im Bewusstsein, dass den Studieren
Vielen Dank, Herr Präsident! Das Langsamreden ist nicht meine leichteste Übung, aber ich werde es versuchen.
Andererseits freue ich mich immer, wenn ich als Wissenschaftspolitiker über das entscheidende Zukunftsfeld dieser Stadt reden kann. Insofern möchte ich hier einmal einigen Irrtümern, die bei der Kollegin Grütters über die Wissenschaftspolitik der PDS aufgetaucht sind, ein bisschen aufräumen. Wenn Sie, im Gegensatz zur Ausschusssitzung, regelmäßig hier sein würden und jetzt auch hier sitzenbleiben, Frau Grütters, dann hören Sie ein bisschen über PDS-Positionen, und dann müssen Sie Ihre Argumentation einmal ein wenig umstellen.
Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist so nichtssagend wie irgendwas. Zukunft Wissenschaft – was kann man sich darunter eigentlich vorstellen? Als ich den Senator fragte: Wissen Sie eigentlich, was sich die CDU unter der Großen Anfrage vorgestellt hat?, sagte er: Ich habe die nicht eingebracht, ich weiß nicht richtig, was die dazu erzählen wollen. – Nun haben wir es gehört: Was Zukunftsfähiges zu Wissenschaft in dieser Stadt, vielleicht ein paar Perspektiven, wie man diese Stadt fit macht für den Weg in eine wissensbasierte Gesellschaft oder zumindest, wie man die aktuellen Probleme dieser Stadt lösen könnte, haben wir nicht gehört. Der O-Ton war: Wir sind gut und wollen noch mehr. Wieder neue Projekte und ein bisschen SPD
Beschimpfung, das ist das, was die CDU hier in der Aktuellen Stunde vorgelegt hat, aber ein Konzept, wie eine große Koalition in dieser Stadt Wissenschaftspolitik machen will, haben Sie nicht dargestellt, und das ist auch klar, denn die entscheidenden Fragestellungen der Wissenschaftspolitik dieser Stadt sind in der Schwebe. Das Wissenschaftsratsgutachten zur Struktur der Berliner Hochschulen wird bearbeitet, die Ergebnisse liegen Anfang 2001 vor. Die Hochschulverträge sind noch nicht zu Ende verhandelt, im Frühjahr 2001 kommt der Bericht in den Ausschuss. Die Berliner Hochschulgesetz-Eckpunkte sind gerade erst vorgestellt worden, ohne das Parlament vorher zu informieren, obwohl das zumindest einmal versprochen worden war, kein besonders guter Stil für eine Gesetzesnovelle, aber immerhin; vielleicht hört man heute etwas davon.
Hochschulmedizin: Da kommen die Berichte auch erst im Frühjahr. Der Fachhochschulausbau stagniert, dazu sage ich noch etwas, und über die Kunsthochschulen redet bedauerlicherweise sowieso so gut wie keiner mehr. Das heißt also, eine Botschaft war in dieser Aktuellen Stunde nicht zu erwarten, und aus diesem Grunde hören Sie jetzt vier Punkte von mir, die aus der Sicht der PDS-Fraktion die entscheidenden Punkte der Wissenschaftspolitik dieser Stadt sind.
Da ist an erster Stelle mit einem Irrtum aufzuräumen. Seit Beginn dieser Legislaturperiode wird zu absolutem Recht sehr intensiv über die Kulturpolitik dieser Stadt diskutiert. Dort gibt es drängende Probleme, die gelöst werden müssen. Es gibt einen riesigen Problembedarf, und die Lösung dieser Probleme wird mit schmerzhaften Einschnitten verbunden sein müssen. Der Hochschulbereich kann dort beispielgebend sein, denn dort haben seit 1990 schmerzhafte Einschnitte stattgefunden, dort wurden seit 1990 Strukturreformen gemacht, davon sind die Hochschulverträge in der Tat ein Teil. Aber diese schmerzhaften Einschnitte müssen auch mit Blick auf den Hochschulbereich im Kulturbereich vorgenommen werden. Da gibt es die Bereitschaft in diesem Haus, das zu tun, und das finden wir richtig.
Aber man muss natürlich einen Sachverhalt ganz ernsthaft sehen: Die Hochschulverträge haben Planungssicherheit im Status der Unterfinanzierung geschaffen. Die Strukturprobleme sind mit den Hochschulverträgen noch nicht gelöst worden. Sie existieren weiter. Wir haben in der Berliner Wissenschaftsstadt ein Problem, ich will das an einem Beispiel einmal deutlich machen. In dieser Stadt ist es zurzeit nicht mehr möglich, unterhalb der professoralen Ebene Wissenschaft als Beruf zu betreiben. Wir haben im Kulturbereich zu Recht die Diskussion über die Tarifverträge und den Ausgleich von Tariferhöhungen. Das gleiche Problem steht auch für den Wissenschaftsbereich, und hier müssen sich die Abgeordneten aus Wissenschaft und Kultur gemeinsam beim Einzelplan 17 dafür einsetzen, dass Lösungen gefunden werden. Wir haben Probleme bei den Versorgungsleistungen. Da sind wir noch nicht über den Berg. Das muss gelöst werden, aber auch darüber redet so gut wie keiner mehr.
Wir haben die Situation, dass der akademische Mittelbau in dieser Stadt faktisch ein Torso ist. Wir haben halbe Stellen, persönliche Abhängigkeitsverhältnisse, unzureichende Arbeitsbedingungen. 500 DM stehen für die Ausstattung einer akademischen Wissenschaftlerstelle pro Jahr zur Verfügung. Das muss man sich einmal überlegen, was das heißt. Da kauft man ein paar Kisten Papier, dann sind die 500 DM weg. In der Freien Universität ist es nicht unüblich, dass die Kollegen sich gegenseitig, wenn der andere Kollege nicht da ist, die Kopierkarten ausborgen, ohne dass der andere Kollege es weiß, um einmal nicht das eigene Kopierkonto zu belasten. Wir haben im akademischen Mittelbau unzureichende Arbeitsbedingungen. Und hier muss also über die Frage Wissenschaft als Beruf in dieser Stadt wieder geredet werden. Das tut die Koalition aber nicht, sondern sie baut Wolkenkuckucksheime, macht nicht den Ansatz, eine Lösung von Problemen in dieser Stadt im Bereich der Beschäftigungspolitik an den Hochschulen wahrzunehmen. Es reicht doch nicht aus, nur über gute Berufungen zu reden, sondern es geht darum, wie man den Lehr- und Forschungsbetrieb unter
(A) (C)
(B) (D)
halb der guten Berufungen machen kann, weil gute Forschungsund Wissenschaftsleistungen sich nur realisieren lassen, wenn auch die Ebene darunter anständig gesichert ist.
Nächster Punkt – Berliner Hochschulgesetz: Da sind, wie gesagt, die Eckpunkte vorgelegt worden. Mit Blick auf 2004, Herr Kollege Wowereit und liebe Kolleginnen der spärlich besetzten SPD-Fraktion, ist es doch ein riesiger strategischer Fehler, dass Sie jetzt anfangen wollen, in der Koalitionsvereinbarung auch festgeschrieben haben, das Berliner Hochschulgesetz mit dieser CDU, die Sie nach den nächsten Wahlen nicht mehr als Koalitionspartner haben wollen, gemeinsam zu beschließen. Das ist doch ein riesiger strategischer Fehler. Wie Sie das machen können, ist mir völlig unklar. Wenn Sie wirklich einen politischen Wechsel in dieser Stadt wollen, dann überlegen Sie sich, wie Sie mit anderen politischen Partnern ein emanzipatorisches und ein fortschrittliches Hochschulgesetz machen wollen, aber nicht eine Kopie der neokonservativen Gesetze aus Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Ich nenne einmal ein paar Beispiele. Was das Hochschulrahmengesetz eigentlich wollte, war mehr Freiheit für die Hochschulen, für die Länder, und es hat deshalb eine Deregulierung vorgenommen. Aber anstatt wirklich auf Bildungsföderalismus auch bei der Hochschulgesetzgebung zu setzen, findet in diesem Berliner Hochschulgesetz eine Vereinheitlichung statt. Es wird geschaut, was ist in den anderen Bundesländern, und das übernehmen wir mal, anstatt ein Berliner Modellprojekt zu machen bzw. überhaupt erst mal zu warten, was denn die Erprobungsklausel gebracht hat, um mal zu schauen: Was sind denn die Ergebnisse der Erprobungsklausel der Freiheit für die Berliner Hochschulen? Nein, stattdessen wird gesagt: Vereinheitlichung. Das heißt also, es wird versucht, die Hochschulleitung und die Dekanate zu stärken, die Konzile faktisch abzuschaffen oder zumindest den Freiraum zu geben, sie abzuschaffen, die Kuratorien durch Hochschulräte zu ersetzen. Das alles haben wir in allen anderen Bundesländern. Aber was ist denn das Besondere an der Wissenschaftsstadt Berlin? In diesem Hochschulgesetz wird es das nicht sein, denn dieses Gesetz ist die billige Kopie bereits bestehender Hochschulgesetze. Dass die moderner sind, dass die fortschrittlicher sind, dass die mehr Leistungsfähigkeit für die Hochschulen bringen, ist nicht bewiesen. Aber Sie sitzen einem Irrtum der Vereinheitlichung auf, weil es irgendwie einfacher ist. Aber das Schöne am Föderalismus ist doch, dass man eben nicht Vereinheitlichung will. Aus diesem Grund wünsche ich mir insbesondere von der SPD-Fraktion mehr Mut im Bereich der Hochschulgesetzgebung und nicht die Vereinheitlichung der Hochschulstrukturen und damit eigentlich einen Angriff auf den Bildungsföderalismus innerhalb der Bundesrepublik.
Und dann natürlich mein absolutes Lieblingsthema: Mir ist in der vergangenen Legislaturperiode vom ehemaligen wissenschaftspolitischen Sprecher der SPD unterstellt worden – da hatte ich meine Diplomarbeit noch nicht abgegeben –, ich würde mich gegen Studiengebühren aussprechen, weil ich selbst noch Student sei und Klientelpolitik mache. Das war sowieso schon ein aberwitziger Vorwurf. Aber dass eine Koalition einen Hochschulgesetzentwurf in Eckpunkten durch den Senator darstellen lässt, in dem steht: Studiengebühren – – Sie brauchen nicht so abzuwinken, Kollege Gaebler. Es ist der von Ihnen gewählte Wissenschaftssenator, und deshalb sind Sie als Koalitionsfraktion mit verantwortlich. Dieses „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, die Nummer können Sie sich nicht das 10. Jahr dieser Koalition leisten. Es ist Ihr Senator, und Sie sind mit verantwortlich. Sie haben diesen Senator mit gewählt, und wenn Sie nicht in der Lage sind, das Hochschulgesetz mit ihm in den Eckpunkten schon vorher abzusprechen, dann tut es mir Leid, dann verlassen Sie die Koalition und machen Sie eine anständige Politik mit anderen Parteien, aber winken Sie nicht ab. Jetzt sind Sie noch mit verantwortlich. Aus diesem Grunde
sagen wir: In dem fortschrittlichen Hochschulgesetz soll es keine Studiengebühren geben. Studiengebühren müssen im Hochschulrahmengesetz auf Bundesebene ausgeschlossen werden,
und es reicht nicht mehr aus, auf einen Staatsvertrag zu hoffen. Setzen Sie sich mit den anderen Ländern, die SPD-regiert sind, in Verbindung. Sagen Sie: Schluss mit Staatsvertrag, Frau Bulmahn, wir wollen Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz. Dann ist es endlich sicher, dann gibt es nicht mehr dieses Rumgehandel, ob man Studiengebühren nach dem 4. Semester will oder Masterstudiengängen oder nicht – – Eine gesetzliche generelle Studiengebührenfreiheit für das Hochschulstudium, das ist das Relevante.
Das heißt natürlich auch, dass wir uns als PDS-Fraktion – und damit mache ich einen Bogen zum Schluss, ich komme zu dem Punkt Forschung nicht mehr –, dass Sie sich entscheiden müssen, auch differenzierter im Hochschulgesetz vorzugehen. Ich finde es prinzipiell begrüßenswert, Weiterbildungsstudien zusammenzulegen und damit auch die Aufbau- und Zusatzstudiengänge. Wenn das aber der Weg ist so hinten durch die Brust ins Auge, für die Masterstudiengänge Studiengebührenfreiheit aufzuheben, dann halten wir das für einen Fehler. Wir sagen, für Weiterbildungsstudiengänge kann es Gebühren geben, wenn der Arbeitgeber oder die Bundesanstalt für Arbeit beispielsweise sie zahlt, aber es keine individuellen Gebühren sind, die privat zu zahlen sind. Ansonsten sind die Erststudien und das Hochschulstudium individuell frei zu halten von Kosten. Deshalb sagen wir: Studiengebührenfreiheit; und deshalb werden wir uns sehr genau angucken, was es für einen Vorschlag geben wird.
Ich bin beim letzten Punkt. Frau Grütters, Sie haben ja gesagt, wir setzen mehr auf staatliche Planung. Das ist ja wohl aberwitzig. Ihr Vorschlag der Stiftungsuniversität: 25 Jahre festgelegter Hochschulzuschuss für eine einzige Universität, nämlich die Freie Universität, ist so unglaublich wettbewerbsfeindlich und fernab der ursprünglichen Ansprüche, leistungsorientierte Finanzierung zu machen. Hier wird ohne ein Leistungskriterium die Finanzierung der Hochschule durchgesetzt. Das ist eine staatliche Planungsschule. Das hätten wir uns vor 10 Jahren, als wir in unserem Erneuerungsprozess noch nicht so weit waren wie heute, nicht getraut, einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Aber Sie als die große Plan-CDU hier in Westberlin trauen sich das. Das ist wirklich aberwitzig.
Unser Berliner Hochschulgesetzentwurf setzt auf ein schlankes Gesetz: Sicherung der individuellen Gebührenfreiheit, Stärkung der Organisationsautonomie, Rückzug des Landes aus der Detailsteuerung, leistungsorientierte Finanzierung, Internationalisierung der Studienstruktur und vor allem die Neudefinition einer Rolle des Parlaments und der staatlichen Steuerung, nicht der staatlichen Planung, sondern der staatlichen Rahmensteuerung unter den Bedingungen von Hochschulautonomie. Ich bin gespannt, was der Senator sagt, und werde mich dazu in der zweiten Runde ausführlich äußern. – Vielen Dank!
Dazu gab es den Ältestenrat, und ich habe auch in meiner Rede noch einmal gesagt, dass ich in der zweiten Runde natürlich auch auf die Äußerungen des Senators eingehen werde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Senators Stölzl fand ich beachtlich und gut, denn im Gegensatz zu der Rede der Abgeordneten Grütters war seine Rede offen
(A) (C)
(B) (D)
sichtlich mit dem Finanzsenator abgesprochen, und das hat der Rede nur gut getan.
Die Rede des Senators hat mit der Aufzählung einer Reihe von Problemfeldern und der kompletten Aussparung des Berliner Hochschulgesetzes deutlich gemacht, dass es sich hierbei offensichtlich um ein Konfliktfeld der großen Koalition handelt. Wir als Oppositionsfraktion werden erst einmal sehen, wie sich die Koalitionsfraktionen über den Zeitplan einigen, und dann wird man über die Details reden. Deshalb spare ich das in dieser Runde aus.
Im Manuskript steht etwas sehr Wichtiges, das in der Rede aber leider nicht gesagt wurde. Diesen Satz möchte ich zitieren, denn unsere Fraktion könnte ihn ohne Abstriche übernehmen. Er lautet:
Wissenschaft und Forschung sind Teil öffentlich finanzierter Infrastruktur und Vorsorge für die künftige und auch wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes.
Diese Aussage müsste eigentlich nicht nur unsere Fraktion, sondern das gesamte Haus übernehmen können, denn sie macht deutlich, dass wir im Land Berlin die Wissenschaft und Forschung als öffentlich finanzierte Infrastruktur erhalten wollen und dass wir für ihre Erhaltung finanzielle Mittel benötigen. Wir müssen uns aber auch – so bedauerlich das ist – politisch bewusst machen, dass eine Reihe von Projekten, die wir wissenschaftspolitisch für sinnvoll halten – sei es Adlershof oder viele andere Projekte –, im Rahmen des bestehenden Landeshaushaltes und des gesamten Einzelplans 17 gedacht werden müssen. Dort werden Wissenschaft, Forschung und Kultur gemeinsam finanziert, und das muss so bleiben.
Deshalb muss innerhalb der Hochschulen mit Ruhe und Bedacht geschaut werden, welche Projekte zur Mobilisierung von Potentialen innerhalb der Hochschulen umzusetzen sind. Dazu zählt an erster Stelle die Verwaltungsreform innerhalb der Hochschulen. Wir reden viel zu viel über die Neuorganisation von Hochschulstudiengängen. Das finden wir richtig, doch wissen und sehen wir auch, dass es in der Verwaltung mobilisierbare Potentiale gibt – im nichtwissenschaftlichen Bereich –, die für den wissenschaftlichen Bereich in Form von Stellen und Geld zur Verfügung gestellt werden könnten. Als Stichpunkte sind insbesondere – und das haben wir in den Beratungen zu verschiedenen Punkte schon deutlich gemacht – die Kooperation sowie die Überprüfung und Zusammenführung von Verwaltungsstrukturen zwischen den Hochschulen zu nennen.
Wir wollen ein Modell zum Hochschulfinanzausgleich für die Bundesrepublik, und entsprechende Papiere unserer Fraktion liegen dazu vor. Die ehemalige Senatorin Fugmann-Heesing hat 1998 in der Anhörung zum Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht gesagt, dass die Kriterien des Länderfinanzausgleichs von dem Ausgleich wirtschaftlicher Defizite auf Leistungsaspekte umgestellt werden müssen. Der Hochschulfinanzausgleich, über den das Land Berlin 800 Millionen DM realisieren könnte, kann ein Instrument dazu sein. Aus diesem Grund muss sich das Land Berlin darüber Gedanken machen.
Kollege Brauner hat – sehr gut und sehr richtig – das Thema „Fachhochschulen“ angesprochen. Das Problem ist allerdings, dass er auf einige Bereiche nicht eingegangen ist. Wir haben vor einigen Tagen die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – über die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege bekommen, und Herr Kollege Brauner hätte sagen können, dass der von der CDU-Fraktion gestellte Innensenator hierbei eindeutig „mauert“. In Bezug auf den Beschluss des Abgeordnetenhauses von 1999, die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in die Zuständigkeit der Wissenschaftsverwaltung zu geben und über die Externalisierung der Fachhochschule und insbesondere des Fachbereichs 1 13,2 Millionen DM zur Verfügung zu stellen und damit beispielsweise Versorgungslasten für die Hochschulen zu finanzieren, „mauert“ der CDU-Innensenator – gegen die
Wissenschaftspolitik und die Wissenschaftsverwaltung. Das muss beendet werden. Diese Aussage hätte ich mir gewünscht, aber sie ist in der Rede leider nicht gekommen.
Deutlich ist aber auch, dass der Fachhochschulausbau im Rahmen des Landeshaushaltes stattfinden muss. Das heißt also, wir werden die Fachhochschulstudienplätze nicht exorbitant ausbauen können. Aber wir können uns überlegen, ob man die staatlichen Fachschulen – genauso wie die Fachschule für Optik und Fototechnik in die Technische Fachhochschule – in die Fachhochschulen des Landes Berlin übernimmt und damit Fachhochschulstudienplätze schafft und die Fachschulen aufwertet, wie das bei der von mir genannten Fachschule schon der Fall ist. Das wäre sinnvoll. Dort könnten Fachhochschulstudienplätze im Rahmen der Finanzierung des Landes geschaffen werden. Das wären zwei oder drei Möglichkeiten, hier im Land wissenschaftspolitisch zu agieren.
Wie gesagt, das war keine Aktuelle Stunde, sondern die Möglichkeit, sich wieder einmal zur Wissenschaftspolitik zu äußern. Das finde ich richtig. Ich habe in der ersten Runde zentrale Bereiche genannt: Hochschulmedizin, Fachhochschulen und Kunsthochschulen. – Dabei können wir uns z. B. auch vorstellen, über dieses vor langer Zeit einmal vorgestellte Modell zur Zusammenfassung der Kunsthochschulen zu einer Kunst-University nach dem amerikanischen Modell mit unterschiedlichen Schools zu reden. Das wollen wir in Ruhe diskutieren – auch die Hochschulmedizin. Dazu gibt es die Ausschussberatung. 2001 wird ein entscheidendes Jahr für die strukturelle und finanzielle Neuorganisation – ohne Unruhe hineinzubringen, sondern mit Bedacht und Augenmaß. Das wird unsere Fraktion machen, und zwar im Dialog mit dem Wissenschaftssenator und auch im Krach mit den anderen Fraktionen, aber im Guten für die Hochschulen und die Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen dieses Landes. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in diesem Haus schon häufig über die Love-Parade geredet worden, auch schon bedeutend qualifizierter, was sich jetzt nicht auf die beiden Vorredner beziehen soll, sondern insgesamt auf die Atmosphäre, wie dieses Thema hier bearbeitet wird. Einige Punkte kann man nach einer ganzen Reihe von Diskussionen jetzt einmal feststellen.
Erstens müsste eine Mehrheit, die sich vernünftig mit der Love-Parade auseinandersetzt, eigentlich zu dem Schluss kommen, dass die Love-Parade eindeutig keine politische Demonstration ist. Es gibt mittlerweile zu diesen Fragen „Chaostage, Love-Parade“ eine rechtswissenschaftliche Literatur, es gibt einen Aufsatz eines Professors aus Speyer – der Name fällt mir im Moment nicht ein –, es gab eine Gegenauffassung in der Zeitschrift „NJW“. Wenn man diese Argumente abwägt, dann wird deutlich, dass man sich für einen engen oder einen weiten Versammlungsbegriff entscheiden muss. Aber selbst, wenn man diese Entscheidung nicht treffen möchte, ist von den Rahmenbedingungen der Love-Parade völlig klar, dass es sich hier nicht um eine politische Demonstration handelt. Dass sie hier Jahr für Jahr dennoch als politische Demonstration genehmigt wird, ist eigentlich ein Skandal und zeigt, dass es ein relativ reduziertes kommunikatives Verständnis des Senats mit Investoren dieser Stadt gibt.
Offensichtlich gibt es auch ein Problem des Senats, mit Monopolanbietern in dieser Stadt umzugehen. Die Love-Parade GmbH und die Mayday GmbH und eine ganze Reihe weiterer Institutionen, die im Prinzip in einem Unternehmen zusammen sind, sind für diese Love-Parade Monopolanbieter. Das Land Berlin ordnet sich bereits seit Jahren diesem Monopolanbieter unter, nicht nur in der Frage, politische Demonstration oder nicht, sondern insbesondere auch in den Fragen, wie geht man mit dem Müll der Love-Parade um, wie geht man mit den Sanitärfragen der Love-Parade um, wie bearbeitet man das. Hier wird bezogen auf die Rahmenbedingungen der Love-Parade seit 1995 – die Love-Parade hat sicherlich ein exponentielles Wachstum genommen, was auch eine Erfolgsgeschichte darstellt – durch das Land Berlin unverantwortlich gehandelt. Hier wollen wir seit Jahren eine Änderung, aber der Senat reagiert nicht darauf. Das ist ein Problem und muss in diesem Haus wieder sehr deutlich angesprochen werden, weil es – wie in den Vorjahren auch – ein Skandal ist, dass hierbei nichts geschieht. Es ist ein Skandal, dass auch im nächsten Jahr der Innensenator diese Veranstaltung wieder als politische Demonstration genehmigen will. Hier muss ganz deutlich gemacht werden, dass das Haus in seiner Mehrheit nicht mehr bereit ist, das hinzunehmen.
Nun zur Durchführung der Love-Parade und den Alternativrouten: Es hat im vergangenen Jahr – organisiert von der Wirtschaftsverwaltung – einmal den Versuch gegeben, eine ganze Reihe von Strecken zu testen. Es ist interessant, wenn man die entsprechenden Protokolle liest, dass bezogen auf die Autobahn – auch die Avus wurde in die Überlegungen einbezogen – ausgeführt wird, dies sei ein Problem, weil es Schwierigkeiten mit dem Versammlungsrecht gäbe. Das heißt kurzgefasst, dass man die Avus für die Love-Parade nicht sperren kann, weil die versammlungsrechtlichen Argumente dafür nicht ausreichen. Diese Überprüfung der Wirtschaftsverwaltung ist allein ein Argument dafür, dass, wenn der Innensenator einmal mit der Wirtschaftsverwaltung kommunizieren würde, die Love-Parade nicht mehr als politische Demonstration genehmigt werden dürfte.
Es wird aber in diesen Protokollen auch ganz deutlich, dass diese Stadt eine solche Großveranstaltung – sei es eine politische oder eine kulturelle Veranstaltung – mit 1 Million Menschen nicht zentral an einem Platz organisieren kann. Es ist aus diesem Grunde – vor Jahren schon, 1996 das erste Mal – die Idee eines dezentralen Demonstrationskonzepts erarbeitet worden. Das heißt, man macht dann einen Sternmarsch.
Damit würde man auch die Sicherheitsbedenken ausräumen können, wenn es darum geht, dass auch im Panikfall – denn die Routen sind ja für die Westberliner City als ein dezentrales Versammlungskonzept auch deutlich gemacht – Ausweichräume vorhanden sind. Das fanden die Grünen auch lange Zeit gut und ist von ihnen auch gefordert worden – ich erinnere mich noch an Presseerklärungen des Abgeordneten Volk –, bis sie die Tempelhof-Variante entdeckt haben.
Ein dezentrales Demonstrationskonzept ist also eine Alternative, wenn man mehr als 1 Million Menschen – es waren ja schon bis zu 1,8 Millionen Menschen – nicht allein an einem Ort unterbringen kann. Weil es diese Idee gibt, muss dieses Konzept auch geprüft werden. Das hat die Wirtschaftsverwaltung aber bisher unterlassen, was wir als Defizit empfinden.
Es gibt in unserer Fraktion keine einheitliche Auffassung zum Antrag der Fraktion der Grünen, sondern es gibt eine mehrheitliche Auffassung, die diesen Antrag bezogen auf das Flugfeld für sinnvoll hält, aber es gibt auch eine Reihe von Abgeordneten meiner Fraktion – auch aus der Wirtschaftspolitik –, die ein dezentrales Demonstrationskonzept fordern und die Idee mit dem Flugfeld nicht für das allein selig machende Konzept halten.
Ich wollte Ihnen hier im Plenum beide Positionen – dezentrales Demonstrationskonzept oder Flugfeld – deutlich machen und insbesondere noch einmal betonen, dass es sich um keine politische Demonstration handelt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass am Gymnasium Steglitz ein Lehrer, der im vergangenen Jahr durch eine Störung der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941– 1945“ in Hamburg aufgefallen und der Ausstellung verwiesen wurde und der ein von der rechtsextremen Zeitung „Junge Freiheit“ als beachtlich rezensiertes Buch über diese Ausstellung veröffentlicht hat, Politische Weltkunde unterrichtet?
2. Was wird der Senat mit Blick auf die erst jüngst dem Abgeordnetenhaus zugeleitete Übersicht zu „Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ tun, um sicherzustellen, dass an Berliner Schulen keine als rechtsradikal aufgefallenen Lehrerinnen und Lehrer unterrichten können, und wie geht er insbesondere mit dem speziellen Fall am Gymnasium Steglitz um?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator, insbesondere Ihre letzte Aussage begrüßt nicht nur unsere Fraktion, sondern begrüßen wohl alle Fraktionen in diesem Haus. Trotzdem habe ich zwei kurze Nachfragen. Frage 1: Sind ähnliche Fälle in Berlin bekannt, und wenn ja, wird der Senat in ähnlicher Weise zügig darauf reagieren? Und Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass Schülerinnen und Schüler, die über den Sachverhalt an ihrer Schule durch Flugblätter aufzuklären versucht haben, von besagtem Lehrer mit Verleumdungsklagen juristisch belangt werden? Wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass diese Schülerinnen und Schüler auch in ihrem Bestreben als Schülerinnen- und Schülervertretung unterstützt werden, sich mit der Situation an dieser Schule auseinanderzusetzen und das zu thematisieren?
Ich kann sowohl Ihren konkreten als auch Ihren abstrakten Aussagen in der Beantwortung meiner Frage zustimmen, habe aber trotzdem eine Frage hinsichtlich ihres Punktes Zivilcourage. Den Berliner Schülerinnen- und Schülervertretungen ist es zur Zeit nicht möglich, sich über bildungspolitische Fragen hinaus mit gesellschaftspolitischen Themen auseinanderzusetzen, weil ihnen dies seit den 70er Jahren durch die Kultusministerkonferenz als die Wahrnehmung des sogenannten allgemeinpolitischen Mandats verboten ist. Schülerinnen- und Schülervertretungen dürfen sich –
– als SVen nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern. Meine Frage ist: Wird die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Berlin den Schülerinnen- und Schülervertretungen mehr Möglichkeiten geben, sich über gesellschaftspolitische Fragen, die Zivilcourage erfordern, auseinanderzusetzen?
(A) (C)
(B) (D)
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe keine
schriftliche Frage zu diesem Sachverhalt gestellt.
Deshalb noch einmal eine Nachfrage an Sie, Herr
Stölzl, weil auch durch die Auslassung von Herrn Wieland Ihre Antwort bei mir nicht richtig angekommen ist. Vielleicht könnten Sie noch einmal darstellen, weshalb das Verhalten der Charite aus Ihrer Sicht korrekt war. welche Position die Krankenkassen in dieser Frage einnehmen und weshalb Sie glauben, dass Herr Motzkus hier nicht wie auch in anderen Fällen seine Kompetenzen deutlich überschritten hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass das Hochschulzulassungsgesetz im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung behandelt worden ist, hat maßgebliche Gründe darin, dass das Hochschulrahmengesetz geändert worden ist und eine entsprechende Übernahme in die Hochschulzulassungsgesetze notwendig ist. Ein entsprechender Staatsvertrag ist erarbeitet worden. Somit ist in jedem Land das Hochschulzulassungsgesetz novelliert worden.
Interessanterweise stehen wir in gewisser Weise wirklich vor einem Dilemma. Es gilt festzuhalten, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung derzeit eine hochwertige Arbeit leistet. Es werden Diskussionen in einer Qualität geführt, die in anderen Ausschüssen nicht denkbar wären. Das muss man anerkennen. Diese Anhörung war wirklich ein Lehrstück in parlamentarischer Demokratie. Es hat eine Anhörung stattgefunden, und jede Fraktion lädt dazu natürlich Gruppen ein, die in der Lage sind, bestimmte Positionen argumentativ zu stützen, wissenschaftlich zu untermauern bzw. dadurch diese Argumente auch in das Parlament zu bringen. Interessanterweise haben alle Anzuhörenden Positionen vertreten, die alle Fraktionen zum Nachdenken gebracht haben. Dies zeigt sich daran, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Punkte aufnimmt, die in den bereits vorliegenden Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen enthalten waren. Das spiegelt wider, von welch hoher Qualität die Anhörung gewesen ist.
Das Dilemma besteht darin, dass der sehr hochwertigen Anhörung im Ausschuss eine unzureichende Information der betroffenen Hochschulen und der entsprechenden Interessensvertretungen, wie beispielsweise den Gewerkschaften, vorangegangen ist. Das ist ein Problem, das meines Erachtens seine Ursache in einer bestimmten Haltung der Senatsverwaltung hat, die offensichtlich an der Öffentlichkeit von Verfahren nur ein marginales Interesse zu haben scheint. Das ist aus unserer Sicht ein Problem, und deshalb war es für uns als Oppositionsfraktion wichtig, das im Parlament zur Sprache zu bringen, um auch der Ministerialbürokratie zu zeigen, wie unser Anspruch an eine Gesetzesdebatte in der Öffentlichkeit – und zwar nicht nur der parlamentarischen – aussieht.
Grundsätzlich möchte ich dazu Stellung nehmen, was überhaupt in diesem Gesetz steht. Das Hochschulzulassungsgesetz ist kein Gesetz, bei dem es uns als PDS-Fraktion leicht fällt, zuzustimmen. Die Hochschulzulassungsbeschränkungen sind keine inhaltlichen begründeten Beschränkungen der Hochschulen, vielmehr wird die Hochschulzulassung deshalb beschränkt, weil man eine künstlich durch den Haushaltsgesetzgeber hergestellte Knappheit an Studienplätzen steuern will. Dafür braucht man das Hochschulzulassungsgesetz, mit dem das gesteuert wird, und dafür hat man sich bestimmte scheinbar rationale Kriterien ausgesucht, wie beispielsweise das Abitur. Die Frage lautet: Ist das wirklich ein hinreichendes Kriterium, um die Hochschulzulassung wirklich zu beschränken? – Unser Anspruch ist es – das ist deutlich geworden im abgeschafften Medizinertest, das ist auch in dem seit den 70er Jahren rechtlich umstrittenen Status des Numerus clausus deutlich geworden –, dass dieser Numerus clausus nur noch eine begrenzte Halbwertzeit hat. Der NC wird künftig fallen, und das Hochschulzulassungsgesetz und die Hochschulrahmengesetzdebatte haben in diesem Punkt keine
(A) (C)
(B) (D)
zukunftweisenden Regelungen gefunden. Aus diesem Grund sind auch die Änderungen des Hochschulzulassungsgesetzes nur begrenzt.
Wenn dann jedoch seitens der Hochschulen versucht wird, weil man um die rechtliche Schwierigkeit des Numerus clausus weiß, Auswahlgespräche als ein vermeintliches Alternativkriterium für die Hochschulzulassungsbeschränkung einzuführen, dann hat das in gewisser Weise einen ideologischen Zug,
weil es darum geht, dass sich Professorinnen und Professoren ihre Studierenden selbst aussuchen. Es ist auch demokratietheoretisch ein Problem, weil die Professoren, die in der akademischen Selbstverwaltung mit Studierenden in den Gremien sitzen, sich sozusagen den Partner bzw. Gegner in der akademischen Selbstverwaltung selbst aussuchen. Das ist ein Problem und muss in die Diskussion einbezogen werden. Das ist gemacht worden und hat zu der Absenkung der Quote der per Auswahlgespräch Zugelassenen geführt. Wenn aber die Professorinnen und Professoren an den Hochschulen sagen, sie wollen sich ihre Studierenden zu 50 Prozent selbst aussuchen, dies dann jedoch nicht tun, bzw. so gut wie nicht tun – nur zu unter 20 Prozent –, dann ist das eine ideologische Argumentation, in der es darum geht, den Charakter einer Hochschule zu verändern, aber nicht darum, ein wirklich sinnhaftes Kriterium für die Hochschulzulassung zu finden. Dem muss man dann auch einen Riegel vorschieben und ganz klar sagen, eine ideologische Argumentation von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die in der praktischen Arbeit ihren Niederschlag nicht findet, machen wir nicht mit.
Hören Sie einfach zu, Herr Kittelmann. Sie haben es wahrscheinlich nicht gelernt, zuzuhören und Dinge aufzunehmen. Deshalb quatschen sie einfach dazwischen, dann aber bitte inhaltsreich.
Der letzte Punkt, meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Ich finde, die Argumentation mit der Abiturabwertung ist immer einen schwierigen Punkt. Ob man sich als GrünenFraktion unbedingt darauf beziehen sollte, dass das Abitur entwertet wird, ziehe ich in Zweifel. Die Frage lautet eher, ob man den Diskussionsstrang Abiturentwertung nicht komplett unterlassen und sich statt dessen über die Frage der Hochschulzulassung generell verständigen sollte. Will man die Hochschulzulassung überhaupt haben, oder müssten dafür nicht neue Instrumente entwickelt werden? – Sie haben sogar versucht, in der Anhörung mit einem extra dazu berufenen Anzuhörenden das Argument der Abiturentwertung zu verdeutlichen. Ich halte das für einen schwierigen Argumentationsstrang. Eher muss die Argumentation lauten, Menschen, die einen Meisterabschluss gemacht haben, sollen an die Hochschulen gehen, die Hochschulen müssen viel stärker geöffnet werden, anstatt sich mit der Frage der Abiturentwertung zu beschäftigen. Die Diskussion muss ganz anders aufgezogen werden, dann wird sie innovativer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden sich vielleicht noch erinnern können, insbesondere diejenigen, die schon in der vergangenen Legislaturperiode hier im Haus waren, dass in den Jahren 1996 bis 1998 die Hochschulen die Diskussionen um die Wissenschafts- und Kulturhaushalte bestimmt haben. In diesem Jahr waren es die Theater. Das hat auch mit dem Rücktritt von Frau Senatorin Thoben zu tun. Dies hat dazu geführt, dass hier im Abgeordnetenhaus die Illusion eingetreten ist, dass Frau Thoben nur die Kultursenatorin gewesen ist. Diesen Eindruck sollte man verwischen. Hier geht es um ein gemeinsames Ressort Wissenschaft und Kultur. Ich will die Relation noch einmal deutlich machen: Dieses Ressort hatte einmal einen Etat von 4,3 Milliarden DM, jetzt sind es nur noch 3,3 Milliarden DM. Mehr als 700 Millionen DM sind bei den Universitäten und Fachhochschulen reduziert worden. Das sollten sich insbesondere diejenigen vor Augen halten – ohne eine Konkurrenzdiskussion zu führen, die von den Kulturpolitikern teilweise aufgemacht wurde –, die, wie beispielsweise Frau Ströver, gefordert haben, dringend notwendige Projekte des Kulturbereichs aus dem Wissenschaftshaushalt zu finanzieren. Das ist keine sinnvolle Politik! interjection: [Beifall des Abg. Liebich (PDS)]
Ich habe das Ihnen, Frau Ströver, auch bereits gesagt. Dass Ihre Strategie dabei leider Erfolg gehabt hat, ist im Hauptausschuss deutlich geworden. Dringend benötigte Mittel für die bezirkliche Kulturarbeit sind aus dem Lieblingssparstrumpf des Hauptausschusses, aus dem Wissenschaftsetat – dem Studentenwerk –, finanziert worden. Das ist ein Problem, das in den kommenden Jahren in den Haushaltsdebatten auch wieder auf ein anderes Maß zurückgeführt werden muss.
Die strukturellen Probleme, die durch 1 Milliarde DM Kürzung im Einzelplan 17 realisiert worden sind, können nicht durch eine sinnlose Konkurrenz zwischen den beiden Ressorts, sondern nur durch ein gemeinsames Angehen der strukturellen Probleme – auf die ich mich in meiner Rede konzentrieren möchte – realisiert werden. Das heißt also: Beenden Sie hier im Haus eine sinnlose Konkurrenz zwischen Wissenschaft und Kultur!
Ich sprach davon, dass die Kürzungen in den vergangenen Jahren eine strukturelle Schwäche der großen Einrichtungen, der Klinika, der großen Theater, der Fachhochschulen und Universi
täten, offenbart haben und dass es im Prinzip um drei große Probleme geht. Ich habe sie identifiziert und möchte auf sie kurz eingehen.
Das erste Problem ist das Personalmanagement, die Tarifvorsorge. Wir sind, das ist schon in der Sondersitzung des Abgeordnetenhauses zum Rücktritt von Frau Thoben deutlich geworden, konfrontiert mit einem riesigen Personalüberhang und einem nicht ausfinanzierten Personalhaushalt des Landes. Es gibt eine Verweigerung des Innensenators, sich mit dem Überhangmanagement auseinanderzusetzen. Dieses Problem wird auch noch verschärft durch eine fehlende oder nicht hinreichende Kooperationsbereitschaft der entsprechenden Häuser. Das betrifft nicht nur die Theater dort, sondern auch die Universitäten und Fachhochschulen. Das ist ein Problem, das beendet werden muss. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb naheliegende Kooperationen und Abstimmungen nicht realisiert werden, aber dafür gebannt auf mögliche Zuzahlungen aus dem Landeshaushalt gehofft wird. Hier müssen auch die Einrichtungen Vorleistungen erbringen. Hier müssen die Einrichtungen kooperieren. Hier muss der Innensenator endlich seine Pflichten erfüllten, um den ersten Schritt zur Lösung des Personalproblems zu leisten.
In der Sondersitzung des Abgeordnetenhauses hat der Fraktionsvorsitzende unserer Fraktion viel Richtiges gesagt
darauf hoffen Sie immer nur – und einen richtigen Satz vorgetragen. Er hat darauf hingewiesen, dass sich in den Wissenschafts- und Kultureinrichtungen das Versprechen des Senats beweisen wird, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll. Genau in diesen Häusern ist die Gefahr des Bruchs dieses Versprechens am größten. Aus diesem Grund muss der Senat endlich initiativ werden. Er muss aus unserer Sicht die Willenserklärung in ein Projekt umsetzen, betriebsbedingte Kündigungen nicht zuzulassen. Das geht nur durch eine Offensive für Beschäftigung. Ein solidarischer Beschäftigungspakt im öffentlichen Dienst erfordert die Initiative des Senats und die Bereitschaft der Gewerkschaften, gemeinsam initiativ zu werden und eine Reduzierung von Arbeitszeiten, eine Umverteilung von Arbeit und Einkommen möglich zu machen. Hier muss die gesamte Klaviatur der möglichen Arbeitszeitumverteilungsmechanismen bedient werden. Solange das nicht passiert, bleibt das Versprechen des Senats nicht mehr als eine Willenserklärung, die ihrer Beweiskraft harrt.
Insbesondere an den neuen Senator Stölzl wende ich mich: Sie müssen im Bereich der Hochschulen und der Theater im Senat dafür wirken, dass junge Menschen eine Chance erhalten, dass eine junge Generation eine Chance für Ausbildung und Beschäftigung erhält, dass Personalkosten gesenkt werden können und damit auch die Handlungsfähigkeit von Theatern und Wissenschaftseinrichtungen realisiert werden. Das müssen Sie machen. Wenn Sie es nicht tun, brechen Sie das, was Sie uns in der Fraktionssitzung bei Ihrer Vorstellung vorgetragen haben, soziale Gerechtigkeit auch als Teil Ihrer Politik zu verstehen. Soziale Gerechtigkeit heißt hier Personalmanagement, die Lösung des Personalproblems und die Auseinandersetzung mit dem Innensenator, der hier durch starres Beharren auf der Fachhochschule für Verwaltung Rechtspflege das bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Hauptausschuss vereinbarte Lösungsmodell für die Tarifvorsorge und die Versorgungslasten an den Hochschulen boykottiert.
Das zweite strukturelle Problem liegt in der baulichen Unterhaltung und dem Grundstücksmanagement. Wir haben im Abgeordnetenhaus bereits häufig gefordert, den Investitionshaushalt des Landes abzusenken. Er ist aufgebläht. Wir sagen: Der Senat investiert in Beton statt in Innovationen und Köpfe. Das ist ein Dilemma. Das zweite Dilemma ist aber, dass trotz eines aufgeblähten Bauhaushalts dringend notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den Hochschulen und Theatern nicht realisiert werden, denn die Hochschulen und
(A) (C)
(B) (D)
die großen Theater haben dafür nicht das hinreichende Geld. Nur durch eine konzertierte Aktion beispielsweise im Hauptausschuss ist es beispielsweise möglich geworden, der Volksbühne dringend benötigte Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Reduzierung der Berliner Anmeldung zum 29. Hochschulbaurahmenplan um 231 Millionen DM führt dazu, dass bereits fertig geplante Projekte, beispielsweise in der Charite´, nicht durchgeführt werden können. Diese verschleppte Sanierung, diese verschleppte Instandhaltung führt zu höheren Kosten der Unterhaltung, führt zu höheren Kosten in der späteren Sanierung. Wir fordern seit Jahren bereits, und wir fordern Sie auf, endlich eine konsequente Überprüfung des Investitionshaushalts durchzuführen und zu schauen, wo es notwendigen Investitionsbedarf gibt und wie er befriedigt werden kann.
Schwerer aber noch als die Versäumnisse bei der Instandhaltung wiegt die Plünderung des Grundstücksfonds bei den Hochschulen. Hier hat der Senat die Verhandlungen über den Rahmenvertrag mit den Hochschulen schlicht gebrochen. In diesen Rahmenverträgen – ich erinnere Sie noch einmal daran – ist vereinbart worden, dass die Hochschulen von weiteren Kürzungen, die über die in den Verträgen festgelegten hinaus gehen, befreit sind. Aber sie können auch Grundstücke verkaufen, um eigene Einnahmen zu erlangen; von den Einnahmen aus den verkauften Grundstücken können sie 50 % behalten, die anderen 50 % gehen in einen Fonds, der nicht zur Plünderung durch den Senat da ist, sondern aus denen die Hochschulen weitere zinsbelastete Kredite herausholen können, wenn sie Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Maßnahmen haben. In diesem Jahr ist das, was verschämt „Effizienzrendite“ genannt wird, eigentlich pauschale Minderausgabe ist, durch den Senat realisiert worden, indem man schlicht den Grundstücksfonds in Höhe von 27 Millionen DM geplündert hat. Das ist nicht nur die Aufgabe des von uns sowieso als schwierig empfundenen Grundstücksfonds, sondern es ist auch schlicht ein Bruch des Rahmenvertrages, in dem gesagt wurde, dass die Hochschulen eben nicht Geld weggenommen bekommen über die Kürzungen hinaus, die in den Verträgen festgelegt sind. Hier sind aber noch einmal 27 Millionen DM weggenommen worden. Man kann zusammenfassen: 27 Millionen DM über die Rahmenverträge hinaus gekürzt, das Personalmanagement nicht gemacht, die Instandhaltungskosten nicht realisiert und auch noch die Versorgungsleistungen für die Hochschulen nicht realisiert. Der Senat hat hier auf ganzer Linie versagt, und zwar nicht nur der alte Senator Radunski – alt im Sinne der vergangenen Legislaturperiode; auch wenn er ungefähr im Alter der newcomer der CDU ist –, sondern auch dieser Senat hat versagt.
Ich bin beim dritten Problem – die generelle Ausfinanzierung der Kultur- und Wissenschaftsstruktur. Die Wissenschafts- und Kultureinrichtungen sind das Pfund, mit dem Berlin wuchern könnte. Der Senat setzt jedoch die Innovationsfähigkeit der Stadt aufs Spiel und redet sich die Stadt schön. Das funktioniert nach einem ganz einfachen Prinzip: Wenn die Realität mit meinen Träumen nicht übereinstimmt – Pech für die Realität. Das Problem ist nur, dass Sie das Pech haben, Herr Senator Stölzl, weil Sie mit einem Defizit von 70 Millionen DM anfangen, mit der Situation von einer Milliarde DM Kürzungen in nur sechs Jahren und dass diese Kürzungen die Substanz der Theater, Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen gefährdet haben. Diese Situation führt notwendig zu einem Umdenken in allen politischen Lagern. Dieses Umdenken ist in einigen Punkten schon angesprochen worden. Die Hauptstadtkulturfinanzierung muss zügig ausgehandelt werden. Wir haben in der Sondersitzung des Abgeordnetenhauses hierzu Vorschläge gemacht. Frau Ströver hat diese Vorschläge – bezogen auf die Mahn- und Gedenkstätten – kritisiert. Da frage ich Sie noch einmal – das werden Sie in Ihrer Rede sicherlich deutlich machen, Frau Ströver –, was Sie eigentlich außer Befindlichkeiten gegen das von uns vorgeschlagene Modell haben und wie Sie Ihr Modell finanzieren wollen. Unser Modell ist ein sinnvolles Finanzierungskonzept für einen künftigen Hauptstadt-Kulturvertrag.
Wir schlagen neben unserem Modell für einen neuen Hauptstadt-Kulturvertrag vor, das Modell der Rahmenverträge auch auf die Kultureinrichtungen auszudehnen. Wir wissen, dass Steuerungsfragen haushaltspolitisch ausgesprochen schwierig sind, wenn relevante Bereiche der politischen Steuerung entzogen werden, indem mittels Verträgen eine mittelfristige Finanzierungszusage gemacht wird. Andererseits hat das Modell der Rahmenverträge den Vorteil, dass neben der Planungssicherheit, die wir trotz aller Kritik an den Rahmenverträgen der Hochschulen festhalten müssen – sie haben natürlich eine gewisse Planungssicherheit im Status der Unterfinanzierung bekommen –, darüber hinaus mittels der Rahmenverträge mit konsequenten Zielvereinbarungen auch Strukturveränderungen in den einzelnen Richtungen durchgesetzt werden. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen, wo wir den dringenden Bedarf für Strukturveränderungen sehen. Wenn große Theatereinrichtungen in dieser Stadt ihren Etat um 18 Millionen DM überziehen, dann ist das gegenüber der bezirklichen Kultur, die fast denselben Etat insgesamt für sich beansprucht, mehr als unsozial. Das ist in hohem Maße unsolidarisch! Hier bedienen sich große Theater auf Kosten der Bezirkskultur. Dieses Prinzip muss mit solchen Rahmenverträgen und über Zielvereinbarungen beendet werden.
Rahmenverträge mit den Kultureinrichtungen könnten Trägern wie Sonnenuhr ebenso Planungssicherheit gewähren wie dem Deutschen Theater und wären damit ein Beitrag zur Sicherung des Kulturangebots und zur Konsolidierung des Landeshaushalts. In den Haushaltsberatungen ist deutlich geworden, dass selbst auf CDU-Seite solch ein Modell wenigstens für überdenkenswert gehalten wird. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2001 wird hoffentlich in diesem Hause eine gemeinsame Entscheidung hierzu getroffen.
In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, auch die Rahmenverträge der Hochschulen auf den Prüfstand zu stellen, das entsprechende Wissenschaftsratsgutachten wird dazu Anlass bieten. Es wird auch Anlass bieten, zwei Dinge zu diskutieren, die unsere Fraktion einbringen wird. Das erste: Das Modell einer Hochschulkooperation in Berlin und eines Hochschulkooperationsvertrages, der deutlich machen wird, dass es eine Perspektive für diese Region im Hochschul- und Wissenschaftsbereich nur über Kooperationsstrukturen geben kann. Geld für diese Hochschuleinrichtungen, die wir im Land Berlin auch für viele auswärtige Studierende vorhalten, muss mit einem Modell des Länderfinanzausgleichs, Hochschulfinanzausgleichs – wie es in der Schweiz bereits umgesetzt wird – und wie beispielsweise mit dem Geld vom Studierendenmodell, vom CHE, und dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft vorgeschlagen wird, in die Diskussion im Land Berlin eingebracht werden. Unsere Berechnungen sagen, dass daraus 800 Millionen DM für Berlin eingebracht werden können.
Ich komme zum letzten Punkt. Wir werden immer gefragt, wie wir eigentlich die Vorschläge finanzieren wollen.
Ich bin beim letzten Satz! – Ich will auf ein Projekt hinweisen, das in den Haushaltsberatungen schon angesprochen wurde. Wir haben vom Rechnungshof den Bericht über die Entwicklungsmaßnahme Adlershof. Auf 160 Seiten wird dort deutlich gemacht: Misswirtschaft, doppelt abgerechnete Verträge, Fehlbelegung, Mindereinnahmen, undurchsichtige Struktur. Meine Damen und Herren, wenn Sie das nächste Mal hämisch fragen wollen, wie wir unsere Haushaltsvorschläge finanzieren, dann schweigen Sie mal fein still und überlegen Sie sich, welche Einrichtungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich in dieser Stadt hätten finanziert werden können, wenn man solche Projekte wie Adlershof nicht in der Weise, wie Sie es in Ihrem Größenwahn – „global city des Wissens, capital of
(A) (C)
(B) (D)
talents“ usw., wie immer Sie Ihre Leitbilder nennen – aufzieht, sondern mit strikter Haushaltskontrolle Vorschläge zu Mehreinnahmen realisiert werden.
Das ist eine sichere Haushaltspolitik. Dafür stehen wir zur Verfügung – zur Sicherung der Zukunft und Innovationsfähigkeit dieser Stadt. – Vielen Dank!
Lieber Herr Senator! Es ist ja sehr schön, dass Sie hier versuchen, aus einer Aktuellen Stunde Janoschs Traumstunde zu machen. Ich glaube, dass die Fragestellung von Bündnis 90/Die Grünen eher darauf hinaus lief –
– und damit komme ich auch zur Frage –, nicht zu erzählen, was für Visionen Sie haben, welche Computer die Schüler haben sollten, sondern wie Sie beispielsweise ganz konkret den Schulen die Möglichkeit geben, kostengünstig die Computerangebote an den Schulen zu realisieren. Das ist eine ganz konkrete Frage, die seit vier Jahren offen steht: ob Sie den Schulen für die Nutzung des Internets auch das Berliner Amtsnetz zur Verfügung stellen und damit Telefonkosten reduzieren, die bei den Schulen in hohem Maße anfallen. Dazu sagen Sie nichts. Statt dessen reden Sie über Taschencomputer, die die Schüler später vielleicht einmal haben.
Vielen Dank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht jetzt unser Antrag auf Bundesratsinitiative zur Einleitung eines Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz. Wir haben darüber bereits im Wissenschaftsausschuss diskutiert. Bedauerlicherweise ist unsere Intention von den beiden entsprechenden Fraktionen nicht in der Weise aufgenommen worden, wie wir es eigentlich wollen, nämlich wir wollten eine Diskussion über ein Wahlversprechen der rot-grünen Bundesregierung, dem so ein bisschen nachzuhelfen, wie wir das in einer Reihe von anderen Punkten auch schon gemacht haben. Beispielsweise die Umlagefinanzie
rung in der Berufsausbildung ist so ein Thema, wo wir regelmäßig die sozialdemokratische Fraktion in diesem Hause darauf hinweisen, dass das eigentlich ihre Forderung ist und dass ihre ehemalige Arbeitssenatorin und jetzige Bundesfrauenministerin dort versprochen hatte, solch eine Bundesratsinitiative einzuleiten. Nun hakt es noch ein bisschen. So ähnlich hakt es auch mit dem Wahlversprechen der rot-grünen Bundesregierung, ein Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz festzulegen. Wir stehen vor der Situation, dass es unterschiedliche Rechtsgutachten zu der Frage gibt. Ich habe darüber schon im Ausschuss gesprochen. Es gab erst ein Gutachten, das gesagt hat: Kein Problem, Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz ist richtig. – Dann kam das, was ich für gewöhnlich Auftragsforschung nenne. Dann kam das zweite Gutachten. Da wurde gesagt: Es ist nicht verfassungsgemäß. – Nun gibt es da unterschiedliche Interpretationen, immer abhängig von der Position zu Studiengebühren oder dagegen. Aber die Intention ist immer noch die, in einer Diskussion – – Und das war auch das Argument, das der hochschulpolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss eingebracht hat, einer Bundesratsinitiative, die man nennt: Wir unterstützen Frau Bulmahn –, könnte sich die SPD nicht verschließen, aber er war nicht so richtig bereit, die Bundesratsinitiative, die wir hier vorschlagen, als eine solche zu verstehen. Aber es geht im Kern darum, das aufzugreifen, was Frau Grütters von der CDU im Ausschuss gesagt hat, nämlich wenn bundesweit über Studiengebühren diskutiert wird und wie man sich dazu verhält – ob es ein Verbot gibt oder ob Studiengebühren eingeführt werden –, dass man dann auch der Position, die es gibt, aber die sich in den bisherigen Vorschlägen im entsprechenden Bereich – beispielsweise im Bundesrat – nicht niederschlägt, nämlich ein Verbot von Studiengebühren auch im Hochschulrahmengesetz festzuschreiben, die Möglichkeit zu geben, das auch im Bundesrat diskussionsfähig zu machen, indem es eine entsprechende Initiative gibt.
Lieber Kollege Gaebler! Leider sind Sie nicht hochschulpolitischer Sprecher und können jetzt nicht nach vorn kommen und nach mir reden. Es ist eine dumme Situation. Jetzt spreche ich, hören Sie mir einfach zu, vielleicht wird Ihnen manches klarer.
Diese Bundesratsinitiative hat zum Ziel: Wenn im politischen Bereich noch das Gültigkeit haben soll, was eigentlich gelten sollte – nämlich der zwanglose Zwang des besseren Arguments –, muss man diesem Argument auch die Möglichkeit geben, sich im entsprechenden Bereich Gehör zu verschaffen. Das heißt, dass Berlin eine solche Initiative mitträgt, genau wie Berlin auch in einem hochsensiblen Bereich – Veränderung der Ladenöffnungszeiten – eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht hat, obwohl es im Senat unterschiedliche Positionen dazu gibt. Aber dann frage ich Sie, meine Damen und Herren von der Koalition: Warum können Sie sich nicht auch im Bereich der Studiengebühren verhalten, wo es ja auch bei der Position: „Wir wollen keine Studiengebühren“ gute Argumente gibt – nämlich Argumente, die auch deutlich machen, dass sich mit der Einführung von Studiengebühren ein anderes Verständnis von Hochschulentwicklung vollzieht. Dieses Verständnis geht nicht mehr von Studierenden als Mitglieder der Hochschule aus, sondern setzt Studierende in Bezug auf Lehre und die Lehrenden an der Hochschule in ein Verhältnis zu Kunden und Dienstleistern. Wenn aber Studierende nicht mehr Mitglieder, sondern Kunden der Hochschule sind, verändert sich ihr Verhältnis zur Hochschule selbst, und dann verändert sich der Charakter von Wissenschaftsaneignung und auch von Wissenschaftsvermittlung. Und dieses Verständnis von Hochschulent
(A) (C)
(B) (D)
wicklung, das darauf abzielt, Hochschulen nicht mehr als Wissenschaftseinrichtung zu verstehen, sondern als Institutionen, die Fakt des dienstleistungsgerechten Standortes sind und damit den Begriff „standortgerechte Dienstleistungshochschulen“ auch tragen sollen, womit sich auch bestimmte Gremienstrukturen verändern, beispielsweise das gesellschaftliche Scharnier Institution, wie Kuratorien praktisch als Aufsichtsräte eines Unternehmens Hochschule fungieren – in eine solche Institution fügen sich Studiengebühren ein. Aber die Gruppenhochschule, die wir bislang in der Bundesrepublik haben, ist eine andere Institution.
Aus diesem Grunde sagen wir: Studiengebühren müssen schlicht ausgeschlossen werden, wenn man ein bestimmtes Wissenschafts- und Bildungsverständnis hat, das darauf setzt, dass Wissenschaftsaneigner und Wissenschaftsvermittlung sich nicht nur an einer Wertschätzungskette orientieren soll, sondern emanzipatorischen Aspekt in sich trägt.
Ich komme zum letzten Satz. – Ich bin bei dem zweiten Argument, das ich Ihnen hinlänglich auch in der vergangenen Legislaturperiode schon deutlich gemacht habe. Nämlich, dass die Einführung von Studiengebühren sozialpolitisch ein Problem ist, solange wir in einer Situation sind, dass ein absolut kleiner Teil der Studierenden BAföG berechtigt ist und von diesen wiederum nur ein sehr geringer Teil auch den Höchstsatz in Anspruch nehmen kann. Aus diesem Grunde bitte ich Sie in den entsprechenden Fraktionen ganz herzlich: Stimmen Sie unserem Antrag zu, bringen Sie diese Bundesratsinitiative mit uns gemeinsam ein.
Vielen Dank! – Lieber Kollege Gaebler! Bei dem Versuch, die offene Tür einzurennen, sind Sie schon bei der Schwelle gestolpert und dann richtig hingefallen.
Der Punkt ist nämlich folgender: Wir verhandeln über einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative. Berlin hat über Jahre hinweg dagegen geschossen, dass es ein Verbot von Sudiengebühren gibt, und Herr Kollege Radunski hat sich in seiner Funktion als Senator immer dafür eingesetzt, dass es Studiengebühren gibt. Wir verhandeln als Länder auf Bundesebene derzeit über einen Staatsvertrag, und Sie wissen ganz genau, dass ein Staatsvertrag eine andere Funktion hat als die Festlegung eines Verbots im Hochschulrahmengesetz. Denn das Hochschulrahmengesetz legt die Bandbreite dessen fest, was die Länder in den Hochschulgesetzen regeln können. Das heißt, wenn dort steht, Studiengebühren sind verboten, dann gilt das für Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg und Sachsen, die schon Studiengebühren eingeführt haben. Ein Staatsvertrag hingegen hat eine ganz andere bindende Funktion, denn die Länder können ihn schlecht wieder aufheben. Sie haben es ja richtig genannt: Zwei Länder, die noch stärker waren, als das eine Reihe von SPD- Bildungs- und Wissenschaftsministerinnen und -ministern will. Aber diese beiden Länder werden – –
Ich bin beim letzten Wort. – Sie werden einen Teufel tun, ein durchgreifendes Verbot von Studiengebühren durchzusetzen. Aus diesem Grunde kein Argument, Herr Gaebler! interjection: [Beifall bei der PDS]
Herr Schuster! Sie haben einen Punkt leider nicht verstanden. Sie sagen, dass Sie Studiengebühren ausschließen und Chancengleichheit sichern wollen. Aber § 2 Abs. 10 Berliner Hochschulgesetz stellt ausdrücklich fest: „Studiengebühren werden nicht erhoben.“ – Dann müsste man ja nichts ändern. Wenn Ihre Position wirklich die wäre, nämlich: „Chancengleichheit ja, Studiengebühren nein!“, dann frage ich mich, warum Sie in Ihrer Koalitionsvereinbarung Studiengebühren nur noch für das Erststudium ausschließen wollen und was das Erststudium ist. Wenn ich ein Semester Sozialwissenschaften studiere und dann zu Medizin wechsele, bin ich beim Zweitstudium, und dann sind Studiengebühren nicht mehr ausgeschlossen. Das heißt also, Ihr Argument von der Chancengleichheit reicht gegebenenfalls nur ein Semester lang, und das ist doch ein Problem. So weit mein erster Einwand.
Zweitens: Der Staatsvertrag, den Sie ansprechen, ist etwas anderes als eine Hochschulrahmengesetzänderung. Das habe ich Ihrem Kollegen Gaebler auch gerade versucht zu erklären. Insofern ist dieser Punkt im Bundesrat richtig aufgehoben und nicht in der Kultusministerkonferenz, denn es geht nicht darum, was sich die Länder so überlegen, sondern es geht um Ausschluss auf Bundesebene, damit die Länder in dieser einen Frage, nämlich der Sicherung von Chancengleichheit beim Studium, keinen Spielraum haben. Mit Ihrer Argumentation liegen Sie da einfach daneben, und insofern streuen Sie den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen, wenn Sie sagen, sie wollen Studiengebühren ausschließen, und es einfach nicht tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, Herr Präsident, nachdem meine Nachfrage zu der vorherigen Frage nicht berücksichtigt wurde, dass nun meine Mündliche Anfrage noch behandelt werden kann.
Ich frage den Senat:
1. Wie schätzt der Senat das zwischen dem Allgemeinen Studentenausschuss der Technischen Fachhochschule Berlin und der BVG ausgehandelte Semesterticket unter dem Gesichtspunkt des ursprünglich weitergehenden Modells eines Semestertickets ein, das zwischen dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und den beteiligten Studierendenvertretungen abgeschlossen werden sollte?
(A) (C)
(B) (D)
2. Wird der Senat darauf hinwirken, dass zum frühestmöglichen Termin ein Semesterticket zwischen den Berliner Studierendenvertretungen und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg eingeführt wird, das die Prinzipien
soziale Ausgewogenheit, – den ganzen Verkehrsverbund umfassend, – einheitlicher Preis für alle Studierenden
erfüllt, und wenn ja, wann und wie?
Herr Senator! Gehe ich recht in der Annahme, dass der Senat – in diesem Fall der Verkehrssenator – von der von Ihrem Vorgänger betriebenen Blockadehaltung hinsichtlich des Semestertickets Abstand nimmt? Mich interessiert, was jetzt konkret die Vertreter des Senats in den entsprechenden Institutionen, die mit dem Semesterticket zu tun haben, unternehmen, um eine Entscheidung voranzutreiben. Was tun Sie über Empfehlungen hinaus?
Angenommen, ich würde Sie bitten, mehr als Vermutungen auszusprechen: Wann, würden Sie mit Gewissheit sagen, ist ein Semesterticket einführbar?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die Koalitionsfraktionen zu dem Punkt nicht äußern wollen, wundert mich überhaupt nicht. Dass wir zu dem ungeheuerlichen Sachverhalt trotzdem sprechen wollen, wird Sie natürlich auch nicht wundern.
Wir reden über einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 9. September 1999, nachdem der Antrag von der sehr verdienten Abgeordneten Sybille Volkholz eingebracht worden war, und zwar zu Beginn der Legislaturperiode 1996. Der Antrag zielte darauf ab, die Zuständigkeit für die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege von der Senatsverwaltung für Inneres auf die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu übertragen.
Diese Verlagerung der Zuständigkeit für die Fachhochschule hat weitgehend inhaltliche Gründe, die in dem besonderen Profil der Fachhochschule liegen, das im Wandel begriffen ist. Dieser findet darin seinen Ausdruck, dass die ursprüngliche Idee der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege zurückgenommen wird, nämlich eine Fachhochschule für den öffentlichen Dienst und speziell für die Beamten des öffentlichen Dienstes zu sein, die dann übernommen werden, mit den besonderen Arbeitsmarktchancen für den öffentlichen Dienst in Berlin. – Mein Kollege Liebich hat in der Haushaltsdebatte hervorragend dazu gesprochen.