Ralf Reppert

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Last Statements

Die Aktuelle Stunde steht unter dem Motto: Berlin auf
dem richtigen Weg! Aber sind wir wirklich auf dem richtigen Weg? – Rein finanziell, auf den Berliner Haushalt bezogen, mag dies der richtige Weg sein. Aber wie sieht es mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern aus? – Es gibt zwar eine Härtefallregelung, aber bei der Berechnung des Mietenausgleichs wird diese Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete gekappt, das heißt: Alles, was darüber hinausgeht, muss der Mieter selbst tragen. Wird der Ausgleich für längstens 5 Jahre gezahlt, sinkt der gewährte Mietenausgleich jährlich um weitere 5 %. All das immer unter der Voraussetzung, Sie überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht.
Bei den Umzugshilfen gilt das Windhundprinzip. Der
jenige, der sich sehr früh zu einem Auszug entscheidet, erhält eine höhere Prämie als der, der sich erst nach Ablauf der fünf Jahre dazu entschließt. Auch bei den Behindertenwohnungen ist eine befriedigende Lösung nicht in Sicht. Ich sage Ihnen, das beschlossene Papier zum Mieterschutz ist geradezu lächerlich, und Sie wissen das ganz genau.
In der Koalitionsvereinbarung war man sich noch ei
nig, dass die städtischen Wohnungsgesellschaften dringend eine Neuordnung brauchen. Die Kraft für die Neuordnung der Wohnungsgesellschaften und des sozialen Wohnungsbaus insgesamt ist offensichtlich mit dem Ende der Anschlussförderung und mit dem planmäßigen und außerplanmäßigen Förderabbau aufgebraucht.
Im Gutachten von Ernst & Young kommt man zum
Schluss, dass das größte Problem der Wohnungsbaugesellschaften darin besteht, dass der Eigentümer keine Strategie habe. Hat der Senat die notwendigen Schlüsse daraus gezogen? – Nein, ich glaube nicht.
Stattdessen geht der Förderabbau im sozialen Woh
nungsbau munter weiter, die Mieten steigen und steigen. Davon betroffen sind immerhin rund 100 000 Wohnungen. Die viel diskutierte Kappungsgrenze von 5,50 €/m2 – netto, kalt – gehört der Vergangenheit an. Ab 2007 können die Mieten unabhängig von der Stadtlage jetzt auf bis zu 5,63 €/m2 – netto, kalt – steigen. Dies alles nur zu bedauern, Frau Senatorin Junge-Reyer, reicht allein nicht aus, Sie müssen sich gegenüber der PDS schon durchsetzen!
Auf Grund der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt
sind diese Mieten in zahlreichen Stadtlagen jedoch nicht durchsetzbar. Irgendwoher müssen die städtischen Wohnungsunternehmen aber den Fehlbetrag, der sich aus dem Wegfall der Anschlussförderung und dem Förderabbau ergibt, aufbringen. Sie können dies nur durch weitere
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Verkäufe ihres Wohnungsbestandes, durch Entlassungen ihrer Mitarbeiter, indem die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, und durch Mieterhöhungen in den Bereichen, wo dies möglich ist. Damit wird der rot-rote Senat zum Preistreiber in der Mietenpolitik.
So, meine Damen und Herren, sieht der konsequente
Subventionsabbau, so sieht die Vermeidung von sozialen Härten für die Mieterinnen und Mieter aus! Dieses Verhalten ist eine schallende Ohrfeige für die Mieterinnen und Mieter dieser Stadt.
Die Grünen haben noch zwei Minuten Redezeit, die möchte Kollege Eßer ausnutzen. – Bitte schön, Herr Kollege Eßer, Sie haben das Wort!
Meine Damen und Herren! Lieber Herr Gaebler! Mit meinem Hinweis auf Leipzig möchte ich den Standort Berlin nicht schlecht reden, aber wissen Sie, was Leipzig hat und was Berlin fehlt?
Das glaube ich nicht! – Leipzig hat einen aktiven Bürgermeister, der sich um die Wirtschaftsansiedlung im Freistaat Sachsen kümmert. Deswegen, Herr Gaebler, ist Porsche nicht nach Berlin-Brandenburg gegangen, sondern nach Leipzig. Und wissen Sie warum DHL von Brüssel nach Leipzig geht?
Ebenfalls aus den Gründen, weil sich der Oberbürgermeister dort sehr massiv dafür einsetzt!
Und der Hinweis bezog sich genau darauf, Herr Wowereit!
Das hat damit überhaupt nichts zu tun! – Sie sind Regierender Bürgermeister von Berlin.
Und ich verlange von Ihnen, dass Sie sich für die Arbeitskräfte in der Region stark machen. Wir brauchen die Arbeitsplätze.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat die Weigerung der Berliner Wasserbetriebe, ihre Tarifkalkulation für das Jahr 2004 offen zu legen, vor allem vor dem Hintergrund des geltenden Informationsfreiheitsgesetzes für Berlin, wonach für jedermann ein Akteneinsichtsrecht auch in Akten einer Anstalt öffentlichen Rechts besteht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass der Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen – BBU – vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Einsicht in die Tarifkalkulation für das Jahr 2004 klagt, und wie beurteilt der Senat die durch das Verhalten der Anstalt des öffentlichen Rechts und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen begründete Verschleppung des Verfahrens, insbesondere die unnötige Belastung der Gerichte?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer Antwort frage ich Sie noch einmal, Herr Senator, ob Ihnen das Schreiben des Berliner Datenschutzbeauftragten an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 4. Februar 2005 bekannt ist, in dem der Datenschutzbeauftragte gerade in Bezug auf § 7 – Sie nannten diesen – feststellt, dass die Berliner Wasserbetriebe gerade wegen ihrer Monopolstellung ihre Tarifkalkulation nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen legen muss.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! ich frage Sie: Sind Sie inzwischen wieder von der durch die Presse veröffentlichten Äußerung vom Herbst letzten Jahres, Firmen, die Ein-Euro-Jobs anbieten, bei der öffentlichen Vergabe zu bevorzugen, ein Stück weit abgerückt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schimmler, das ist nicht die Schillerhöhe – ich komme aus Neukölln –, das ist die Schillerpromenade. Aber das nur am Rande erwähnt.
In der Koalitionsvereinbarung war man sich noch einig, dass die städtischen Wohnungsgesellschaften dringend eine Neuordnung brauchen. Die Kraft für die Neuordnung der Wohnungsgesellschaften und des sozialen Wohnungsbaus insgesamt ist offensichtlich mit dem Ende der Anschlussförderung, die gerichtlich immer noch nicht zu Ende ist, und mit dem Verkauf der GSW aufgebraucht. – Frau Oesterheld, da haben Sie völlig Recht!
Nein, danke!
Anders kann man sich nicht erklären, warum der Redebeitrag von Frau Junge-Reyer zum wohnungspolitischen Gesamtkonzept der Grünen lang und inhaltsleer war. Zu den Anträgen der CDU-Fraktion ist Frau Junge-Reyer dann sogar auf Tauchstation gegangen.
Dieses Verhalten ist eine schallende Ohrfeige für die Mieterinnen und Mieter dieser Stadt.
Im Gutachten von Ernst & Young kommt man zum Schluss, dass das größte Problem der Wohnungsgesellschaften darin bestehe, dass der Eigentümer keine Strategie habe. Hat der Senat die notwendigen Schlüsse daraus gezogen? – Nein, ich glaube nicht. Da sind beispielsweise Gerüchte im Umlauf, eine weitere Wohnungsgesellschaft stünde zum Verkauf. Da nennen einige Vorstände der Wohnungsgesellschaften schlichtweg keine Daten, obwohl die öffentlichen Unternehmen uns und dem Steuerzahler sehr wohl rechenschaftspflichtig sind. Dass der Senat hier seine Hausaufgabe gemacht hat, war bei der Ausschussberatung jedenfalls nicht zu spüren.
Bei der Belegungsbindung und beim Wohnberechtigungsschein sieht es auch nicht anders aus. Von einer Wohnungsnot kann bei 130 000 leer stehenden Wohnungen nicht mehr die Rede sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erhobene Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Solche Gebühren dürfen nur nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden. Damit soll vermieden werden, dass sich der Staat bzw. das von ihm beauftragte Unternehmen auf Grund der Monopolstellung am Markt auf Kosten der Berliner Bürger unzulässig bereichert. Festzustellen ist, dass die BSR Mehreinnahmen verbuchen konnte, die auf Kalkulationsfehler zurückzuführen sind. Nachdem dies bei der BSR bekannt wurde, hat die BSR zwischenzeitlich die zu viel erhobenen Gebühren an die Berliner Haushalte zurückgezahlt. Für das unverzügliche Handeln ist der BSR zu danken. So weit, so gut.
Zu fragen ist, wie das passieren konnte, was die Ursachen waren, welche Kontrollmechanismen es gibt, warum diese versagt haben und was man tun kann, um derartige Vorgänge in Zukunft zu vermeiden. Der Sonderausschuss für Tarifkalkulation bei der BSR hat aufgezeigt – der Bericht spiegelt dies wider –, dass es zwischen der Senatsverwaltung und der Stadtreinigung Reibungsverluste gibt. Diese werden auch durch unterschiedliche Rechtsauffassungen verursacht, beispielsweise bezüglich der Nachkalkulation, die nicht Herr Wolf, nicht Herr Gysi und nicht Freifrau von Friesen, sondern Herr Branoner gegen den Willen der BSR erstmalig eingefordert und durchgesetzt hat.
Der Blick zurück in die Vergangenheit reicht nicht aus. Wir müssen uns den notwendigen Schritten stellen, um in die Zukunft zu schauen. Hierzu gibt es – je nach Fraktion – unterschiedliche Ansätze und Anträge.
Zum Antrag der CDU-Fraktion ist zu sagen, dass die darin formulierten Forderungen Gegenstand der Debatte im Sonderausschuss waren. Mit den Forderungen wollen wir das nach meiner Auffassung bestehende Grundübel für den Gebührenskandal beseitigen, nämlich die mangelnde Kontrolle und fehlende Nachkalkulation. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz der Umwelt ist mitnichten ausschließlich ein Thema der Grünen. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind Themen, die uns alle angehen, zumindest angehen sollten. Dennoch ist es ein Dilemma, in dem sich die Grünen hier befinden. Einerseits stellt man den Bundesumweltminister, der auf Bundesebene gewisse Aussagen trifft – dazu komme ich noch in meinen weiteren Ausführungen –, andererseits ist man im Land in der Opposition und möchte auch in gutbürgerlichen Wahlkreisen wahrgenommen werden.
Das Thema ist viel zu vielschichtig, als dass man darauf platte Antworten geben kann. Ich möchte daran erinnern, dass wir neben der ehemaligen Deponie Wannsee weitere Deponien unter anderem aus Zeiten des Kalten Krieges in Lübars, in Rudow und Marienfelde haben. Gleichzeitig möchte ich daran erinnern, dass wir gerade im Ostteil der Stadt als Hinterlassenschaft der großen und schönen DDR ebenfalls diverse Industrieflächen mit den unterschiedlichsten Kontaminationen haben, die mit erheblichem finanziellen Aufwand saniert werden. Sie sehen also, dass es Umweltbelastungen nicht nur auf der Deponie Wannsee gibt.
Wenn ich eingangs meiner Rede festgestellt habe, dass das Thema sehr vielschichtig ist, meine ich nicht nur die Vielzahl der belasteten Flächen, sondern auch den generellen Umgang und die Sanierung mit solchen Altlasten. Wenn man sich also mit den von Sachverständigen vorgeschlagenen Methoden der Sanierung von Altdeponien beschäftigt – dazu gibt es eine Vielzahl von Studien –, merkt man sehr schnell, dass die von den Grünen als Beispiel genannte Sanierung einer Frankfurter Altdeponie nicht 1:1 auf alle anderen Deponien zu übertragen ist. Ob ich eine Abdichtungsschicht oder eine Wasserhaushaltschicht aufbringe, ob ich die Deponie seitlich abdichte, das Deponiesickerwasser absauge, all diese Maßnahmen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie die Beschaffenheit des Deponieuntergrundes ist, welche Stoffe auf der Deponie eingebracht sind, Hausmüll, Gewerbemüll, Klärschlämme, mit welchem Grund- und Sickerwasser zu rechnen ist und wie die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers ist. Von all diesen Antworten hängt die Art der Sanierung ab.
Im Übrigen gehen zahlreiche Studien davon aus, dass eine Abdichtungsschicht egal welcher Art, Frau Hämmerling, nicht auf Ewigkeiten haltbar ist. Alternativ könnte man auch sagen, dass eine Flanschschicht von etwa 20 Metern auf die Deponie aufgebracht wird. Viel hilft an dieser Stelle aber nicht viel. In der Regel reichen hier 3 bis 4 Meter. Das ist nicht nur in den Studien nachzulesen, sondern auch in einer Antwort des Bundesumweltminis
ters auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag, Drucksache 14/8435.
Nach diesen kleinen Ausflügen in die Wissenschaften sehen Sie, dass es keine platten und einfachen Antworten gibt. Die Art und Weise der Sanierung oder Sicherung basiert auf einem erstellten Gutachten. Insofern wird alles Erdenkliche getan, um diese Deponie zu sichern. Man kann sich nunmehr vortrefflich darum streiten, ob die Art und Weise der Sanierung ausreicht oder nicht.
Doch diese Frage geht am eigentlichen Kern vorbei. Hier komme ich auf den Änderungsantrag zu sprechen. Wie ist es eigentlich mit der regelmäßigen Untersuchung des Grundwassers? Reicht die Darstellung einiger Werte aus oder sollten wir nicht auch nach anderen Stoffen suchen? Wissen wir so hundertprozentig, was alles auf der Deponie eingelagert wurde? Warum verweigert man sich der Untersuchung nach anderen Stoffen? Warum werden die Untersuchungsergebnisse den Abgeordneten nicht automatisch zugänglich gemacht? – Geheimniskrämerei nutzt nichts, sondern schadet dem, der etwas tut.
Deswegen ist die Ablehnung des Grünen-Antrages und auch des Änderungsantrages der CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar. Wenn das Monitoring ergeben sollte, dass eine Belastung für die Umwelt zu befürchten ist – darin sind wir uns doch sicherlich einig –, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Deponie eingeleitet werden.
Der bisherige Umgang mit diesem Thema ist alles andere als offen und transparent. Jahrelang haben sich die BSR und die Senatsverwaltung nicht einigen können. Mir scheint so, dass sich alle ein Stück weit aus der Verantwortung der Sanierung drücken wollten. Das Verhalten der BSR ist sehr zwiespältig, was ihre Vergangenheit angeht. Einerseits will man die Rechte aus den Zeiten der Eigenbetriebe erhalten, andererseits ist die BSR nicht bereit gewesen zu handeln – es hat schon erheblichen Drucks seitens der Senatsverwaltung bedurft, dass die BSR ihrer Verpflichtung aus dieser Zeit nachkommt. Ein entsprechender Umgang der Senatsverwaltung mit der BSR ist einzufordern. Es dürfen nicht nur Anordnungen getroffen werden, sondern diese sind auch mit entsprechenden Konsequenzen umzusetzen. Statt aufwändiger und teurer Imagekampagnen hätte die BSR ihre Verantwortung wahrnehmen können – allemal preiswerter, als sich zu streiten.
Hier, Herr Senator Strieder, sind Sie Ihrer Amtsführung nicht nachgekommen. Dass wir jetzt erst mit der Sicherung der Deponie begonnen haben, hängt auch damit zusammen. Es lässt vermuten, dass Sie im Umgang mit den gewonnenen Daten aus der Untersuchung des Grundwassers genauso nachlässig verfahren. Deshalb werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht folgen. – Danke!
Radebold
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Vielen Dank! – Ich frage Herrn Senator Strieder: Wir beurteilt der Senat die bisher ergangenen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Zusammenhang mit dem vom Senat beschlossenen radikalen Ausstieg aus der Anschlussförderung bzw. der offensichtlichen Fehleinschätzung der rechtlichen Situation, und wie sehen die weiteren Schritte des Senats aus?
Ich frage weiter: Wie beurteilt der Senat die Lage der von erheblichen Mieterhöhungen betroffenen Mieter, die z. T. sehr verunsichert sind, die bereits gekündigt haben oder umgezogen sind? – Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeichnet sich ab, dass die rechtliche Beurteilung des Senats falsch war. Wird sich der Senat bei den Wohnungsunternehmen dafür einsetzen, dass diese Kündigungen ggf. bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt werden?
Vielen Dank, Herr Präsident, für Ihre Geduld, die heute scheinbar schier unerschöpflich ist. Ich dachte, die Nachfragen beschränken sich ausschließlich auf eine Frage. – Ich habe eine Frage: Wie hoch ist der entstandene Schaden an der Quadriga, und wer trägt die Kosten dafür?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Kleinigkeiten sollte man großzügig sein. – Zur wirtschaftlichen Lage des Berliner Taxigewerbes hatten wir in diesem Hause in der Vergangenheit bereits unzählige Mündliche und Kleine Anfragen sowie vor geraumer Zeit auch eine Anhörung. Dazu haben wir nun, zwar mehrfach verschoben, auch die Große Anfrage, und es freut mich außerordentlich, dass ich auf den Besuchertribünen den einen oder anderen Taxivertreter sehe. Herzlich willkommen!
Wenn wir die Frage: „Warum leidet das Taxigewerbe Not?“ ernsthaft erörtern wollen, müssen wir uns zunächst fragen: Was passiert, wenn ich etwas teurer mache? – Es wird auf Schwarzarbeit ausgewichen. Berlin gilt als die Hauptstadt der Schattenwirtschaft. Warum sollte dies im Taxigewerbe anders sein? Ein Großteil der uns von den Taxivertretern freundlicherweise zur Anhörung übersandten Unterlagen hatte dies zum Thema. 30 % des Personals arbeitet schwarz. Denken Sie nur an die Sozialabgaben, an die Steuern, an das Arbeitslosengeld und an die Sozialhilfe, die uns verloren gehe
Wir haben in der Vergangenheit und auch heute wieder gehört, was der Senat, das Arbeitsamt und andere unternehmen, um dies einzudämmen. Sie können noch so viele Buchhaltungen und noch so viele Taxifahrer überprüfen, wenn wir an die wirklichen Ursachen nicht herangehen, bleibt Schwarzarbeit ein Thema, und die Situation wird sich nicht ändern.
Drittens: Auch wenn Sie hier etwas anderes vorgetragen haben, Herr Strieder, ist der Senat bisher untätig geblieben. Dieser Feststellung werden Sie jetzt alle vollmundig widersprechen. Aber wenn wir uns die konkreten Ergebnisse ansehen, dann ist das so. Zwar gibt es hier in diesem Hause einen Beschluss zu den Standgebühren am Flughafen Tegel, der den Senat auffordert, seinen Einfluss im Aufsichtsrat geltend zu machen, damit diese Standgebühr nicht zum Tragen kommt. In einem Abschlussbericht teilt uns der Senat jedoch mit, dass er dies aus verschiedenen Gründen nicht könne und diese Gebühr im Übrigen
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izuführen.
Die Konzeptionslosigkeit setzt sich auch in anderen Dingen fort. Mir bzw. dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird von Ihnen, Herr Gaebler, und von Ihnen, Herr Cramer, vorgeworfen, wir würden einen Kon
zessionsstopp fordern. Dem ist nicht so. In meinen Redebeiträgen – auch heute – fordere ich, dass mit einer Konzessionsvergabe zögerlicher umgegangen werden sollte. Wir haben definitiv zu viele Taxen in Berlin, auch wenn anderes behauptet wird. Sie erzählen mir, dass sich bereits Senator Klemann daran die Zähne ausgebissen habe. Der „Berliner Morgenpost“ vom Oktober des letzten Jahres konnten wir allerdings entnehmen, dass Herr Senator Strieder einen Stopp für Taxikonzessionen prüft. Ich kann nur sagen: Guten Biss, Herr Strieder!
Da wir offensichtlich parteiübergreifend die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Berliner Taxigewerbes erkennen – die diversen Anträge und Anfragen, aber auch die Redebeiträge lassen das vermuten –, meine ich, wir sollten das parteipolitische Geplänkel, zu dem dieses Thema einfach nicht taugt, beiseite schieben. Lassen Sie uns sachlich eine Lösung herbeiführen, und zwar nicht nur im Interesse der Taxifahrer und -unternehmer, sondern auch im Interesse der vielen Touristen, die per Flugzeug und Bahn nach Berlin kommen! Denn der erste Kontakt, den diese in Berlin haben, wird in der Regel ein Taxifahrer sein. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede: Ich bin heute früh aus dem Urlaub zurückgekommen und habe dem Taxifahrer ab Tegel den Weg zeigen müssen. – Vielen Dank!
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Wirklich nur ganz kurz, nur fürs Protokoll: Herr Spindler, der erste Absatz unseres Antrags ist in der Tat unglücklich formuliert, zielt in Richtung Mehrwagenbetreiber, keineswegs Einmannunternehmen. Dies hatten wir allerdings auch schon im Ausschuss richtiggestellt. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Bei all diesem positiven Feedback und auch den von Ihnen benannten drei bis fünf Arbeitsplätzen, die pro Gewerbeanmeldung entstehen, frage ich: Wie sieht in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Arbeitslosenstatistik
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2. Teilt der Senat meine Auffassung, dass bei einer hohen sechsstelligen Auftragssumme ein Ausschreibungsverfahren zwingend geboten ist?
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten die Berliner Wohnungsbaugesellschaften derzeit mit Hochdruck an der Erstellung und Versendung von Mieterhöhungen, um diese fristgerecht zum 15. Dezember 2002 an ihre Mieter zuzustellen?
2. Wie viele Berliner Haushalte sind insgesamt davon betroffen, welche zusätzlichen Einnahmen werden damit erzielt, und welche zusätzlichen Kosten des Landes Berlins an erhöhter Sozialhilfe- bzw. Wohngeldzahlungen stehen den zu erwartenden Einnahmen gegenüber?
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Herrn Senator Strieder, Sie sprachen selbst gerade von einer großen Leistung: Welche besonderen Erkenntnisse leiten Sie aus der Arbeit des Quartiersmanagements ab? Hat sich durch die Arbeit des Quartiersmanagements die soziale Zusammensetzung der Bewohner so fundamental verändert, dass nunmehr auf die Weiterführung des Mietenkonzepts verzichtet werden kann, welches bekanntermaßen auf Problemgebiete unserer Stadt Rücksicht genommen hat?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Strieder! Ich habe gerade nach dem Quartiersmanagement gefragt, weil diese Gebiete besonders davon betroffen sind. Aber ich habe eine darüber hinausgehende Frage: Rollt auf diese Stadt über die gerade besprochene Mieterhöhung für Sozialwohnungen hinaus eine weitere Mieterhöhungslawine bei den Jahrgängen vor 1972 zu, und wenn ja, wie hoch wird diese Mieterhöhung pro Quadratmeter sein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welchen Standpunkt bezieht der Senat zur Einführung einer so genannten Flughafengebühr von 70 $ für Taxifahrer, die am Flughafen Tegel Fahrgäste aufnehmen, und wie stellen sich die Mehrheitsverhältnisse in der Flughafengesellschaft dar?
2. Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Senators Strieder im Bauausschuss vom 5. Juni 2002 zu verstehen: „Hier ist die Flughafengesellschaft in der Verantwortung.“, und wann nimmt der Senat seine Verantwortung in der Flughafengesellschaft wahr?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Senator Strieder! Ich habe trotzdem noch eine Zusatzfrage. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass Taxis Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, also des ÖPNV sind und demzufolge gleichberechtigt behandelt werden sollen? Oder wird die Flughafengesellschaft künftig von den am Flughafen Tegel abfahrenden Bussen der BVG zukünftig auch eine Gebühr verlangen?
Schönen Dank, dass die technischen Schwierigkeiten überwunden worden sind! – Widerspricht die geplante Einführung einer sogenannten Flughafengebühr nicht sogar der Taxiverordnung vom Juni 2001, Herr Strieder, die Sie mit unterschrieben haben? Dort heißt es in § 3: „Insbesondere kann eine Anordnung über die Fahrgastaufnahmen im Bereich des Flughafens Tegel erfolgen.“ Hätten Sie aus diesem Umstand heraus nicht selbständig handeln müssen, da die Taxifahrer keine andere Wahl haben, als dort zu stehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie stellt sich die Situation des Berliner Taxigewerbes dar?
Man kann hierüber eigentlich nur ernsthaft reden, wenn man neben den auf Landesebene zu vertretenden Ursachen, die für das Taxigewerbe nicht gerade von Vorteil sind, auch die bundespolitischen Aspekte mit einfließen lässt. Wie stellt sich also die Situation auf bundespolitischer Ebene dar?
Permanent ansteigende Benzinkosten durch die Ökosteuer, über deren Sinn ich an dieser Stelle bewusst nicht diskutieren will, die aber schon immense Auswirkungen zeigt: Wenn die Einführung der Ökosteuer aus bestimmten Gründen denn so zwingend war, hätte ich mir gewünscht, dass der öffentliche Personennahverkehr hiervon ausgenommen wird, und Taxis gehören bekanntermaßen dazu.
Zweitens: Erhöhung der Versicherungssteuer. Drittens: Streckung der Abschreibefristen für Pkw von 4 auf 5 Jahre. Die entstehenden Ausgaben fallen zwar selbstverständlich unter die Rubrik „Betriebskosten“ und können steuerlich geltend gemacht werden, aber sie schmälern in erster Linie den Gewinn. Ich bin zwar nicht verkehrspolitischer Sprecher, Herr Gaebler, aber erlauben Sie mir an der Stelle doch den Hinweis und Seitenhieb: Hier hinkt nicht die CDU hinterher, wie Sie es uns weismachen wollen, sondern es ist Ihre Partei, die auf Bundesebene diese Tatsachen geschaffen hat. Insofern hinken Sie hinterher.
Ich, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, hätte mir gewünscht, dass Sie sich dafür stark gemacht hätten, diese Entscheidungen zumindest in Richtung ÖPNV und Taxifahrer zu verhindern.
Eine weitere Katastrophe hier in Berlin ist, dass wir bei 3,5 Millionen Einwohnern ca. 7 000 Lizenzen haben. Kölln hingegen hat bei 1 Million Einwohnern lediglich 1 600 Lizenzen an Taxifahrer vergeben. Wenn man das auf unsere Einwohnerzahl umrechnet, haben wir ca. 1 400 Lizenzen zu viel oder aber 1 Million Einwohner zu wenig. Hier wünsche ich mir, dass mit der Erteilung von Lizenzen zögerlicher umgegangen wird. Wir haben in allen Bereichen des Lebens derartige Regulierungen, ob wir sie gut finden oder nicht. Die Zulassung von Arztpraxen sei hier nur als Beispiel erwähnt. Nein, ganz im Gegenteil: Trotz der Vielzahl an bereits vorhandenen Lizenzen und der damit angespannten Situation nehmen wir es hin und leisten uns den Luxus, dass seitens des Arbeitsamtes die Umschulung von Arbeitslosen zu Taxifahrern weiterhin gefördert wird – aus meiner Sicht ein unhaltbarer Zustand.
Damit komme ich dann auch zu dem, was wir vor Ort in Berlin vorfinden: Bei 7 000 vergebenen Lizenzen haben wir nur 2 500 Taxistellplätze in dieser Stadt. Das kann man beklagen. Was ich noch mehr beklage, ist, dass wir offensichtlich an attraktiven Standorten weit weniger Stellplätze zur Verfügung haben, als wir uns dies wünschen, oder aber eine ungenügende Stellplatzsituation vorfinden. Ich nenne da nur die Stellplatzsituation am Bahnhof Zoo, Anfang Mai Gegenstand von Pressemitteilungen. Getan hat sich dort bis jetzt offensichtlich nichts. Die Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Bahnhof Zoo sind Orte, an denen die
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Berlinbesucher das erste Mal Kontakt zu unserer Stadt aufnehmen. Daher sind diese Orte so zu gestalten, dass alle berechtigen Forderungen erfüllt werden können.
Weiterhin ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass Taxifahrer bei den geringen Gewinnspannen 12 bis 14 Stunden hinter dem Lenkrad verbringen müssen, um ihre Rechnung bezahlen und vom Rest auch noch leben zu können. Dies ist aus meiner Sicht ein unhaltbarer Zustand. Derartige Lenkzeiten sind bei Bus- und Lkw-Fahrern unzumutbar, hier jedoch nehmen wir es einfach hin, ohne darüber ein Wort zu verlieren.
Was kann man bei der Einnahmesituation verändern oder verbessern? Hier fordern wir auf nachzudenken, ob die Einführung einer Berlin-Taxi-Card nicht einen neuen Kundenkreis bringt. Wir müssen gleichfalls auch darüber nachdenken, ob großflächige Werbung, wie sie bei den großen Gelben der BVG möglich ist auch bei Taxis erlaubt werden kann. Wenn also der Senat für die Genehmigung der Tarife verantwortlich ist, dann ist der Senat an dieser Stelle auch aufgefordert und in der Pflicht, eigene Ideen einzubringen, wie den Taxiunternehmen gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden können.
Stattdessen, Herr Strieder, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Senat seinen Einfluss bei der Flughafengesellschaft als kritisch betrachtet und offensichtlich nicht gewillt ist, bereits im Vorfeld tätig zu werden. Dazu bedarf es leider erst einer mündlichen Anfrage von mir und eines Antrages der SPD und PDS, in dessen Begründung sich genau die Befürchtungen befinden, die ich in meiner Nachfrage formuliert habe und deren Beantwortung Sie sich leider entzogen haben und diese auch lächerlich gemacht haben.
Ja, ich komme gleich zum Schluss. – Wenn ich von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spreche, dann meine ich nicht nur Tarife und Werbung, nein, auch ist die generelle Öffnung der Busspuren durchzuführen und nicht durch unsinnige Einschränkungen einzugrenzen. Die Busspur auf der Friedrichstraße ist ein Beispiel.
Sie sehen, es gibt eine Menge – –
Ja, ich komme zum Schluss, Herr Präsident, wenn Sie mich nicht unterbrechen würden. – Sie sehen, – –
Eine Richtigstellung, Herr Gaebler: Ich habe keinen Konzessionsstopp gefordert, sondern ich habe zur Anregung gebracht, ob es nicht sinnvoll ist – –
Vielen Dank, Herr Präsident! Damit wir uns nicht falsch verstehen, Herr Wowereit: Freimütige Kritik unter Freunden, und so verstehe ich unser Verhältnis zu Amerika, –
– muss möglich sein und hat nach meiner Auffassung jedoch andere Formen.
Ich hoffe, Herr Wowereit, dass Herr Gysi und die PDS Ihre klaren Äußerungen verstanden haben. Jetzt komme ich zu meiner Frage: Halten Sie den Demoaufruf und den Arbeitsauftrag des Wirtschaftssenators für vereinbar und für den Berliner Arbeitsmarkt für besonders sinnvoll in Anbetracht des Einsatzes von 10 000 Polizisten in Berlin, der vermuteten Randale und Krawalle, die dann ähnlich wie beim 1. Mai weltweit über den Fernsehsender ausgestrahlt werden, oder halten sie es in Anbetracht des politischen und wirtschaftlichen Schadens, der dadurch entsteht, nicht eher für sinnvoll, sich als Regierungspartei von solchen Chaoten und Krawallmachern fernzuhalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße auch die Vertreter der freien Schulen oben in den Rängen!
Die bisherigen Grundlagen des Gesetzes über die Privatschulen und den Privatunterricht sehen eine Förderung von Schulen in freier Trägerschaft erst nach Durchlaufen einer erheblichen
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Wartefrist vor. Zwar hat der Gesetzgeber hier bereits eine Differenzierung vorgesehen; Schulen, die komplett neu gegründet werden, müssen die Wartezeit voll durchlaufen, was im Einzelfall auch richtig sein kann, da hier in Bezug auf die freien Träger keinerlei Erfahrungen vorliegen.
Ich kann die Unruhe nachvollziehen. Wir diskutieren nicht das erste Mal hierüber. – Bei Schulen hingegen, die ihr Angebot erweitern wollen – sei es um die Grundschule oder die Sekundarstufe II –, ist die unmittelbare Förderung als Kann-Bestimmung vorgesehen, aber eben als Kann-Bestimmung, die seit 1996 nicht mehr angewendet wird. Eine bundeseinheitliche Regelung hierfür gibt es nicht; Bildungspolitik ist letztlich Ländersache; jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, die oft sehr unterschiedlich sein können. Gleichwohl gibt es Bundesländer, die die von uns angestrebte Regelung haben. Und dies sind keineswegs nur CDU-geführte Länder; auch in Nordrhein-Westfalen gibt es diese Regelung.
Mit dem vorliegenden Antrag möchte die CDU-Fraktion Schulen in freier Trägerschaft stärken. Hier soll eine klare, transparente, nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängige und nachvollziehbare Regelung zur Zahlung von Zuschüssen für bewährte freie Träger geschaffen werden. Die vorgesehenen Einsparungen und die bisherigen Regelungen hemmen in ungerechtfertigter Weise den Ausbau der Privatschulen. Die CDU will ein nach allen Seiten offenes Bildungssystem. Dazu gehören auch Schulen in freier Trägerschaft.
Ich habe es nicht zu hoffen gewagt, dass ich nach der unerträglichen Diskussion um die 7-prozentige Mittelkürzung für Schulen in freier Trägerschaft, die seitens der Regierungskoalition in dieser Stadt angezettelt wurde, am Montag in der „Berliner Morgenpost“ nachlesen konnte, dass Sie, meine Damen und Herren der SPD, dafür plädieren, die Frist zu verkürzen oder ganz aufzuheben. Sparklausuren haben doch ihre Wirkung!
Dennoch: Die in dieser Stadt geführte Diskussion um Einsparungen im Bildungsbereich hat uns veranlasst, diesen Antrag zu stellen. Man muss schon sagen: Es ist eine verdammte Dreistigkeit von Ihnen! Was glauben Sie eigentlich, wie groß die Halbwertszeit Ihrer eigenen Wahlplakate ist? Wie vergesslich sollen eigentlich die Wähler sein? Gerade Sie, meine Damen und Herren von der SPD und von der PDS, haben – im Wahlkampf plakatiert – die Förderung im Bildungssektor angemahnt. Und welchen Zustand haben wir jetzt? – Es wird nach dem Rasenmäherprinzip gespart. Überall wird etwas abgeschnitten. Das halten wir für wenig hilfreich und sinnvoll.
Da wir immer gern mit Vergleichen zu anderen Bundesländern arbeiten, möchte ich Ihnen folgende Rechnung aufmachen: In Berlin lernen nur etwa 4,3 % aller Schüler – dieses entspricht etwa 16 500 Schülern – an Schulen in freier Trägerschaft – in Hamburg sind es 8,4 %. Diese Schulen werden zurzeit mit 97 % gefördert. Das bedeutet schon jetzt eine Einsparung in Höhe von 38 Millionen $ im Vergleich zu öffentlichen Schulen. Mit der von Ihnen ursprünglich geplanten Absenkung auf 90 % erhoffen Sie sich eine Einsparung von 5 Millionen $ im Jahr. Wenn es uns gelänge – dazu wollen wir ja gerade die Voraussetzung schaffen –, 4 000 neue Schulplätze zu errichten, brächte dies bereits eine Verdopplung des jährlichen Einsparungspotentials. Eine Anhebung der Berliner Quote auf das Hamburger Niveau brächte uns nicht 5 Millionen $, nein, wir würden 40 Millionen $ im Jahr sparen. Erfreulicherweise gibt es im Hinblick auf die vorgesehene Mittelkürzung nunmehr Bewegung Ihrerseits. Die CDU-Fraktion fordert Sie deshalb auf: Bewegen Sie sich noch weiter! Legen Sie Ihre ideologischen Scheuklappen gegenüber
Schulen in freier Trägerschaft ab, denn diese sind Teil unserer Gesellschaft. Hören Sie auf mit der unerträglichen Diskussion, dass es sich bei Schulen in freier Trägerschaft um Schulen für Besserverdienende handelt. Nicht alle zahlen Schulgeld; es gibt eine Fülle von Freistellungen – die Zahlen belegen es. Sparen Sie intelligent und mit Verstand und nicht zu Lasten der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen. Denn die Ausbildung unserer Kinder ist unsere Zukunft. Schließen Sie sich unserem Antrag an.
Ich möchte noch ein bisschen konkreter werden als mein Kollege, Herr Apelt.
Wir haben ja im letzten Kulturausschuss zur Kenntnis nehmen müssen, dass das HMH-Sinfonieorchester, dessen Bedarf, so habe ich das mitbekommen, bei 3 Millionen DM liegt, faktisch vor der Auflösung steht. Da die SAM-Mittel, über die sich dieses Projekt finanziert, auslaufen, die Frage: Halten Sie das für angemessen im Gegensatz zur Richtung des Rosa-Luxemburg-Denkmals?
Herr Senator Gysi! Ich habe jetzt so ein bisschen den Eindruck, dass sie sich gerade in Ihrer Argumentation mit der Höhe der Abgaben selbst drehen. Wenn ich richtig informiert bin – das ist eigentlich meine Frage –, dann gibt es seitens der PDS-Bundestagsfraktion das Ansinnen, die Lohnsteuerabgaben zu senken, ich sage einmal Handwerker mit einem halben Steuersatz oder wie auch immer. Im Prinzip widersprechen Sie sich ja gerade in diesen Aussagen, indem Sie sagen, die hohen Lohnnebenkosten sind dafür nicht verantwortlich.
Herr Senator Strieder! Nach meinen Erkenntnissen war aber auch für die Standortentscheidung – –
Gysi, Entschuldigung! – Nach meiner Kenntnis war aber auch entscheidend die enorm hohe Gebühr, die Brau und Brunn / Spreequell für die Entnahme aus dem Berliner Grundwasser zu zahlen hat, die in anderen Bundesländern gar nicht bzw. nicht in dieser Höhe anfällt. Hat man auch darüber nachgedacht, oder wird man in den zukünftigen Gesprächen darüber nachdenken, dort eine Lösung zu finden?
Ich weiß nicht, ob ich dazukomme oder nicht. – Sie hatten in den Raum gestellt, dass es hinsichtlich der Koalitionsbildung rechnerisch möglich gewesen sei bzw. der eine nicht wollte. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass das, was rechnerisch möglich ist, moralisch nicht immer das Richtige sein kann? interjection: [Doering (PDS): Deshalb gibt es ja die große Koalition nicht mehr! – Zuruf des Abg. Wolf (PDS) – Weitere Zurufe von der PDS]
Trifft es zu, dass die Durchsetzung des Hausrechts, wozu auch die Bannmeile vor diesem Haus zählt, in anderen Fällen weniger stringent durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses durchgesetzt worden ist? Und wenn ja, wieso ist es nicht auch hier so gehandhabt worden?