Giyasettin Sayan

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zu Frau Bayram: Frau Bayram! Ihre persönlich Rache gegenüber der SPD gibt Ihnen kein Recht, Unwahrheiten über Innenausschussdebatten vorzutragen. Sachen, die Sie gesagt haben, werden im Protokoll nachzulesen sein.
Seit der Einführung der Sprachanforderung beim Familiennachzug im Aufenthaltsgesetz sind nun fast drei Jahre vergangen. Unsere Bundestagsfraktion – das ist richtig – hat hierzu eine Reihe von Kleinen Anfragen zur Ausführung gestellt. Aus den Antworten der Bundesregierung lässt sich ablesen, dass die ursprüngliche Zielsetzung nicht erreicht wird.
Es wurde nicht erreicht, das ist richtig. Das Ziel dieser Regelung war angeblich die wirksame Bekämpfung von Zwangsverheiratungen von insbesondere jungen Zuwanderinnen, und nicht nur Kurdinnen. In allen islamischen Ländern gibt es solche Zwangsverheiratungen. Das darf man nicht auf eine Nation oder ein Volk reduzieren. – Das ist unfair, Frau Bayram! – Dieses Ziel wird verfehlt. Es gibt nach wie vor keinen Beweis dafür, dass durch diese Sprachanforderungen auch nur eine einzige Zwangsverheiratung verhindert werden konnte.
Die Bundesregierung behauptete, die Regelung sei keine Beschränkung des Familiennachzugs. Die vorliegenden Zahlen, die wir erfahren haben, zeigen: In Wirklichkeit ist dieses Gesetz ein Einreise- und Familiennachzugsverhinderungsgesetz.
Die Zahl der erteilten Visa für den Ehegattennachzug ist nach Inkrafttreten des Gesetzes deutlich zurückgegangen. Der Erwerb eines Sprachnachweises stellt für viele Betroffene vor allem eine ökonomische Hürde dar. Die Sprachkurse kosten mehrere Hundert Euro, manchmal Tausende. Sie werden meist nur in den jeweiligen Hauptstädten oder in den Großstädten der Herkunftsländer angeboten. So werden den Betroffenen zusätzliche Reise- und Aufenthaltskosten zugemutet. 40 Prozent der Familienangehörigen befinden sich in der Schleife des Sprachtests. Sie zahlen und versuchen es immer wieder, in die Bundesrepublik zu kommen.
Die Regelung zu dem Sprachtest beim Familiennachzug führt zu einer sozialen und ökonomischen Selektion. Reiche und gebildete Menschen können die Hürden überwinden, die anderen aber nicht. Arme, ältere und bildungsferne Menschen werden bei Familiennachzug systematisch benachteiligt. Das möchten wir nicht hinnehmen, sondern dagegen kämpfen.
Liebe Grünen! Wir sprechen hier aber über eine Entscheidung, die nicht von uns in Berlin, sondern auf Bundesebene getroffen worden ist.
Verehrte Frau Abgeordnete Bayram! Sie kennen die Grenze genau – oder nicht? Sie haben uns trotzdem einmal wieder einen Schaufensterantrag vorgelegt, der aber in diesem Hause nicht einfach entschieden werden kann.
Die Linke hat die Neureglung zu Sprachtests im Bundestag abgelehnt. Auch die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus hält die bestehende Regelung nicht für sinnvoll. Wir teilen die Intention des Antrags, das ist richtig, aber wir verfolgen das politische Geschäft nach den Regeln einer Regierungskoalition, die auf Machbares sinnt.
Nein! – Die Grünen hingegen können opponieren, deklarieren, auch wenn man Hand und Fuß vermisst.
Eine Mehrheit auf Bundesebene für solch eine Initiative ist zurzeit leider nicht absehbar. CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das sie ihre so verankerte Einreisebeschränkung und Selektion nicht ändern wollen. Aus der SPD sind dazu bislang unterschiedliche Meinungen zu hören. Frau Bayram hat gesagt, einerseits Körting, andererseits auf Bundesebene. Sigmar Gabriel dagegen hat die Einführung der Sprachanforderung be
Kurt Wansner
reits als Fehler bezeichnet. Solange die SPD keine einheitliche Meinung dazu hat, ist eine Mehrheit für eine Bundesratsinitiative nicht absehbar.
Meinen Damen und Herren, vor allen von der SPDFraktion! Sie können sicher sein, dass meine Fraktion Ihr Meinungsbild aufmerksam verfolgen und nicht ruhen wird, Sie darauf anzusprechen. Wir wollen mit Ihnen zusammen möglichst eine Bundesratsinitiative starten.
Den Grünen möchte ich vorschlagen, unterdessen bei ihren konservativen Freunden, der CDU, um Unterstützung zu bitten. Vielleicht erreichen Sie die Zustimmung Ihrer grünen-konservativen Regierungen in Hamburg und im Saarland. Dann können wir zusammen etwas unternehmen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Vorweg möchte ich sagen, dass Sarrazin nichts anderes gesagt hat als Öger. Das haben Sie jetzt wiedergegeben. Ich weiß nicht, was Sie damit bezwecken.
Liebe Grüne! Natürlich ist der Antrag in seiner Intention richtig, aber wie unrealistisch seine Verwirklichung bei der derzeitigen Konstellation auf Bundesebene ist, muss auch Ihnen klar sein. Wie Sie selbst schreiben, haben sich landauf, landab Kommunen wie Rostock oder München für den Vorschlag des UNHCR ausgesprochen, regelmäßig Flüchtlingskontingente aufzunehmen. Das ist zu wenig. Die Kommunen haben lediglich eine Absichtserklärung abgegeben, und mehr ist das nicht. Es wäre natürlich gut, wenn Sie sich, liebe Grüne, etwa in Hamburg oder in der zukünftigen saarländischen Regierung dazu politisch erklären und mit uns gemeinsam im Bundesrat für die Flüchtlinge an einem Strang ziehen würden. Liebe Grüne, Ihr Antrag schlägt vor, einer Forderung des UNHCR nachzukommen und sich für eine regelmäßige Kontingentaufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen auf Bundesebene einzusetzen.
Gleichzeitig soll das Land Berlin seine Bereitschaft erklären, sich an einer regelmäßigen Flüchtlingsaufnahme zu beteiligen. Dieser Vorschlag muss ernsthaft diskutiert werden.
Ja!
Das habe ich nicht gesagt. Der rot-rote Senat braucht Unterstützung aus anderen Ländern – von Hamburg, der künftigen saarländischen Regierung oder aus anderen Bundesländern, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind. Ich fordere die Grünen auf, uns zu unterstützen. Sie werden sehen, dass wir hier in Berlin etwas dazu machen.
In der Tat gibt es weltweit ein permanentes Flüchtlingsproblem.
Ja gerne, Frau Bayram!
Diese Kalkulation – 1 000 Menschen für 1 Million Euro – ist falsch. Darüber, ob wir 1 000 Menschen aufnehmen, entscheiden nicht wir, sondern die Bundesregierung. Bei der Aufnahme der irakischen Flüchtlinge haben wir auch nicht entschieden, sondern es gibt einen Schlüssel, nach dem wir 129 Menschen aufgenommen haben. Deshalb ist sowohl ihre Kostenkalkulation als auch der Vergleich mit der Abschiebehaft unzutreffend. Abschiebehaft ist eine Bundeseinrichtung. Das sind zwei verschiedene Sachen, Frau Bayram, das dürfen Sie nicht vermengen.
In der Tat gibt es weltweit ein permanentes Flüchtlingsproblem. Diese Neuansiedlung kann ein Weg sein, dieses Problem zu bekämpfen. Darin sind wir uns einig. Angesichts Millionen Menschen auf der Welt, die sich dauerhaft in einer Flüchtlingssituation befinden, ist die Forderung des UNHCR nach einem regulären und standardisierten Neuansiedlungsprogramm auch nach unserer Ansicht berechtigt. In der Geschichte hat Deutschland immer wieder die Bereitschaft gezeigt, einzelne Kontingente von Flüchtlingen in akuten Krisensituationen aufzunehmen. Das haben wir in Berlin erlebt, als 1992 350 000 Menschen aus Jugoslawien, 10 000 Kosovo-Flüchtlinge kommen konnten. Es gab in der Vergangenheit solche Möglichkeiten.
Ein aktuelles Beispiel sind die Kriegsflüchtlinge aus Jordanien oder aus Syrien. Wir haben auch begrüßt, dass sich Berlin an diesen Initiativen beteiligt und 125 IrakFlüchtlinge aufgenommen hat. Das war ein wichtiger Schritt. Wir haben sehr viel in Berlin getan, das ist Ihnen bekannt, Frau Bayram.
Wir halten es in der Linksfraktion durchaus für sinnvoll, über eine regelmäßige Aufnahme des Kontingents an schutzbedürftigen Flüchtlingen nachzudenken. Wir halten auch die rote Flüchtlings- und Integrationspolitik für sehr geeignet. Davor steht aber die Klärung der Details auf Bundesebene. Ob die neue schwarz-gelbe Bundesregie
rung, und vermutlich ein CDU-Innerminister, einer solchen Regelung zustimmt, ist mehr als fraglich.
Dennoch werden wir initiativ werden und gemeinsam im Ausschuss einen Antrag einbringen und darüber miteinander diskutieren. Ich freue mich auf Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Werte Abgeordnete! Liebe Grünen! Wir sprechen uns nicht generell gegen den Inhalt Ihres Antrages aus. Selbstverständlich sind wir – wie Sie – für die Aufnahme von Menschen in Not und wollen alles tun, damit das völkerrechtswidrige Lager Guantánamo aufgelöst wird und vor allem die Menschen in die Freiheit gelangen können.
Aber zuerst – und das muss ich betonen! – sind die USAmerikaner, auch die neue Regierung, in der Verantwortung. Sie müssen den ehemaligen Inhaftierten einen dauerhaften Aufenthalt in den USA anbieten, und das muss offiziell geschehen. Warum sollten wir, warum sollte Berlin, die USA durch eine Blankozusage so einfach aus der Verantwortung gegenüber diesen Menschen, den Opfern ihrer vorherigen Politik entlassen? Warum?
Benedikt Lux
Zunächst müssen die USA jeden einzelnen dieser Menschen rehabilitieren. Handeln wir zu schnell, nehmen wir diese Menschen ohne die notwendigen Schritte der USA auf, so sieht es aus, als hätte man sie nur weitergeschoben, aber ihnen wäre nicht Recht geschehen. Am Ende bliebe ein ständiger Verdacht ihnen gegenüber bestehen.
Wir denken, die USA sollten den Betroffenen die notwendige psychosoziale Versorgung gewährleisten. Erst danach müssten sich die USA formell, von Fall zu Fall, an die Bundesrepublik und an andere Staaten, vor allem an die Heimatländer wenden und diese um Aufnahme der rehabilitierten Menschen bitten, die nicht das Angebot der USA annehmen wollen. Erst danach könnte nach einer jeweiligen Einzelfallprüfung die Bundesregierung über die Aufnahme entscheiden. Erst zuletzt würde Berlin nach dem bekannten Verteilerschlüssel angefragt, ca. ein bis drei Aufnahmen maximal zuzustimmen. So sieht es aus, letztendlich handelt es sich um 60 Menschen.
Senator Körting hat zu Recht in der letzten Plenarsitzung darauf hingewiesen:
Wir alle kommen nicht darum herum, die schwierige Frage der Einzelfallprüfung zu benennen und durchzuführen, da wir ausschließen müssen, dass wir islamistische Extremisten aufnehmen.
Nein! Er hat eine ganze Menge Dinge angeführt, die mit der Sache nichts zu tun haben, also warum sollte ich jetzt seine Frage zulassen?
Das ist unheimlich wichtig! Wir wollen, dass zu uns Menschen kommen, die demokratische und friedliche Grundsätze des Zusammenlebens akzeptieren. Das sage ich! Wir dürfen es nicht riskieren, den hierzulande sowieso bestehenden radikalen islamistischen Gruppen auch noch die terrorausgebildeten Gesinnungsfreunde zuzuführen. Genau das müssen wir vermeiden! Das ist sehr ernst! Das ist sehr entscheidend!
Meine grünen Freunde und Freundinnen! Sie haben auf Bundesebene Vergleiche gezogen. Als Sie auf Bundesebene in der Regierungsverantwortung standen, haben Sie mit den USA zusammengearbeitet. In der Zusammenarbeit haben Sie in Ihrer Regierungszeit sogar die illegitim Festgenommenen zur Informationsbeschaffung und Wahrnehmung der bundesrepublikanischen Sicherheitsinteressen verhören lassen. Auf dem Boden der Bundesrepublik! Das geschah unter der rot-grünen Regierung! Das müssen Sie wissen! Die rot-grüne Regierung hat auch den
Transport zu den fragwürdigen Verhören und nach Guantánamo staatlich unterstützt. Staatlich unterstützt!
Wir hingegen wollen lieber gleich sagen, was wir tun und nach welchen Kriterien die Aufnahmen erfolgen. So kann alles seinen offiziellen Gang gehen. Wie ich eben geschildert habe, werden wir für Berlin gern der Aufnahme von uns zugeteilten politischen Opfern und Flüchtlingen zustimmen und alles für ihre Integration Notwendige in die Wege leiten. Wir stehen ein für Menschen in Not. Ich lehne den Antrag ab!
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Herr Hillenberg hat bereits zum Bericht Stellung genommen. Ich möchte meine Ausführungen dazu auf drei Anmerkungen beschränken.
Erstens: Der Petitionsausschuss hat eine ganz besondere Stellung in diesem Hause. Er arbeitet eher unbemerkt und doch mit großer Wirkung für Bürgerinnen und Bürger, die sich an ihn wenden. Das Besondere besteht vor allem darin, dass wir parteiübergreifend gemeinsam versuchen, im Interesse der Petentinnen und Petenten Lösungen zu finden. Die Linksfraktion wird auch künftig ihren Anteil leisten, dass dies so bleibt.
Zweitens: Ich habe den Eindruck – das hat Herr Hoffmann eben gesagt –, dass Existenz, Arbeitsweise und Möglichkeiten des Petitionsausschusses noch zu wenig bekannt sind. Oft besteht auch der Eindruck, das Prozedere sei zu kompliziert, oft scheint es auch so, als würde wenig Vertrauen in die Eingabenausschüsse der Bezirke oder den Petitionsausschuss hier im Hause bestehen. Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich erst spät, manchmal fast zu spät an uns, wenn ihr Leidensdruck sehr groß ist und sie keinen anderen Ausweg mehr sehen. Informieren und Vertrauen schaffen, ist daher eine wichtige Aufgabe des Petitionsausschusses. Die Linksfraktion sieht es daher als wichtig an, auch weiterhin zu Bürgerinnen und Bürgern zu gehen und öffentliche Sprechstunden in verschiedenen Bezirken abzuhalten. Das finden wir sehr gut.
Drittens: Die Breite der Themen, mit denen wir uns im Petitionsausschusses befassen, ist im Bericht ausführlich dargestellt. Ich möchte zu zwei Themen eine Bemerkung machen. Besonders bedrückend sind oftmals Fälle, in denen es Probleme mit dem Sorgerecht bzw. Umgangsrecht gibt. Leidtragende sind in jedem Fall die Kinder. Auf ihrem Rücken tragen getrennt lebende Mütter und Väter nicht selten ihre Streitigkeiten aus. Dabei geht es weniger um das Kind, als darum, den ehemaligen Partner zu treffen. Wir würden uns wünschen, dass Familiengerichte und Jugendämter in stärkerem Maße als bisher die Rechte der betroffenen Kinder im Blick haben und deren Wünsche und Gefühle respektieren.
Ein weiteres Thema, das mir sehr am Herzen liegt, ist die Frage des Aufenthaltsrechts. Dazu ist im Bericht viel gesagt. Ich möchte nur dahin gehend ergänzen, dass ich den Eindruck habe, dass immer mehr Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten rechtmäßig in Deutschland leben, immer noch Probleme mit aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen haben. Wir müssen auch solche Fälle immer wieder behandeln.
Noch ein Wort zum Abschluss: Gesetze bieten Ermessensspielräume, die stets auch Entscheidungen zugunsten der Petentinnen und Petenten zulassen. Diese zu nutzen, fordern wir als Petitionsausschuss oftmals von den Verwaltungen ein. Doch nach wie vor bleibt ein Gesetz ein Gesetz. Da gibt es Grenzen, die auch der Petitionsausschuss respektieren muss. Wem das nicht gefällt, Herr Hillenberg, der sollte nicht Verwaltungen oder Amtsträgern in die Pflicht nehmen und kritisieren, sondern muss die Gesetze des Landes Berlin oder des Bundes ändern.
Daran führt kein Weg vorbei. In diesem Sinne weise ich Ihre, Herr Hillenberg, öffentlich geäußerte Kritik an Frau Senatorin Knake-Werner entschieden zurück. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist sich im Klaren, dass der Gesetzesentwurf keine ausreichende Umsetzung der EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht bedeutet. Die Linksfraktion lehnt deshalb diesen Gesetzesentwurf ab.
Vielmehr werden in dem Gesetzesentwurf parteipolitische Positionen der CDU/CSU sichtbar. Das kann man als einen Missbrauch der EU-Richtlinien deuten. Die CDU versucht, diese Änderungsvorschläge zu missbrauchen.
Wir halten Familiennachzug, den Schutz der Familie und das Recht auf Zusammenleben mit der Familie für nicht nur aus der grundgesetzlichen Sichtweise, sondern auch der menschenrechtlichen Perspektive für ein zwingendes Rechtsgut. Dies muss auch ohne Unterschied für Migrantinnen und Migranten und ihre Kinder gelten. Das Verlangen von Deutschkenntnissen vor einer Einreise oder Heirat ist realitätsfern und kann nicht akzeptiert werden.
Unsere Koalition hat kontinuierlich die Einbürgerung in Berlin vereinfacht, nun sollen neue Barrieren aufgebaut werden. So soll von jungen Leuten ein Einkommensnachweis gefordert werden. Das ist gegen unsere Ziele. Wir halten die Einbürgerung insbesondere der jüngeren Frauen und Männer in Ausbildung und Studium für ein Gebot der Vernunft. Diese jungen Leute haben naturgemäß noch kein Einkommen am Beginn ihres Berufsweges. Hier gesetzliche Erschwernisse einzubauen, verbaut uns unsere gemeinsame Zukunft in Berlin.
Der Gesetzesentwurf produziert unnötig Tragödien und ist unmenschlich.
Nein! – Die Heraufsetzung der Altersgrenze für den Zuzug von Ehegattinnen halten wir nicht für die richtige Prävention bezüglich der Zwangsheirat. Es bedeutet auch eine Ungleichbehandlung gegenüber dem üblicherweise geltenden Heiratsalter. Das wird langfristig vor dem Grundgesetz oder dem EU-Recht keinen Bestand haben.
Wir vermissen eine klare Definition des Begriffs Flüchtling, wie von der EU vorgegeben. Die Bundesregierung drückt sich mit diesem Gesetzesentwurf davor und verstellt uns den Weg, der uns grundrechtlich und historisch erwachsenen Aufgabe gerecht zu werden, nämlich Flüchtlinge zu schützen und aufzunehmen. Man fragt sich, wie solche EU-fremde Umsetzung gerade unter der EURatspräsidentschaft möglich sein kann.
Unsere Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Heidi Knake-Werner, hat schon frühzeitig signalisiert: Der Gesetzesentwurf ist eine Ansammlung von Belastungen für den nationalen Integrationsplan.
Für Berlin und seine gesamte Bevölkerung ist er eine unzumutbare Härte.
Unsere Koalition wird den Weg der Integrations- und Willkommenspolitik weitergehen, auch wenn man uns kontraproduktive Rahmenbedingungen vorgibt. Wir können in dieser Stunde nur noch einmal an alle in Berlin Lebenden ohne deutschen Pass appellieren: Bürgern Sie sich jetzt und schnell ein, bevor es zu spät ist! – Wir wollen Europarecht. Das ist das Mindeste, was man wollen kann.
Wir lehnen den Gesetzesentwurf ab und werden uns im Bundesrat enthalten. – Vielen Dank!